umwelt - online: AzB - Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (2)

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7.3 Berechnung der Beiträge von Hilfsgasturbinen (APUs)

Flugzeuge sind im Allgemeinen mit einer Hilfsgasturbine (Auxiliary Power Unit, APU) ausgerüstet, die in der Regel im Heck des Flugzeuges untergebracht ist. Mit der APU des Luftfahrzeugs wird an der Abstellposition Strom für das Bordnetz sowie Druckluft für die Klimaanlage und zum Starten der Triebwerke erzeugt.

Durch den APU-Betrieb einer Luftfahrzeugklasse k ergibt sich an einem Immissionsort im Abstand s von der Abstellposition des Luftfahrzeugs ein A-bewerteter Schalldruckpegel LpA, der über die Zeitspanne des APU-Betriebs als konstant betrachtet wird. Der A-bewertete Schalldruckpegel LpA lässt sich nach folgender Gleichung berechnen:


(44)

mit

Ln = LW,n+ Dl,n + Ds+ DL,n + DZ,n+ DΩ dB(45)

und

LW,n = On- Ds (sOn) - DL,n (sOn) - DΩ,0 dB(46)

wobei:

nlaufende Oktavbandnummer (Tabelle 5)
AnFrequenzkorrektur für die A-Bewertung für das nte Oktavband
LW,nSchallleistungspegel der Hilfsgasturbine für das nte Oktavband
OnOktavschalldruckpegel der jeweiligen APU-Klasse für die Bezugsentfernung son (siehe Anhang)
,0Raumwinkelmaß für Bezugsbedingungen (DΩ,0 = 3 dB)
Dl,nRichtwirkungsmaß für das n-te Oktavband
DsAbstandsmaß
DL,nLuftabsorptionsmaß für das n-te Oktavband
DZ,nBodendämpfungsmaß für das n-te Oktavband

Der durch den APU-Betrieb an einem Immissionsort hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L*pAeq,APU,Tr, bezogen auf die Beurteilungszeit Tr, ergibt sich durch einen zweifachen Summationsprozess:

  1. Summation über alle NAP Abstellpositionen
  2. Summation über alle NLk Luftfahrzeugklassen i

(47)

mit:

LpAeq,APU,Träquivalenter Dauerschallpegel durch Betrieb von Hilfsgasturbinen zur Beurteilungszeit Tr
TEErhebungszeit (TE = 1,5552 × 107 s, d. h. 180 Tage)
T0Bezugszeit (T0 = 1 s)
grGewichtsfaktor zur Umrechnung der Erhebungszeit auf die Beurteilungszeit (1,5 für tags und 3 für nachts)
LpA,k(Sl)der vom Betrieb einer Hilfsgasturbine der Klasse k auf der Abstellposition 1 am Immissionsort hervorgerufene A-bewertete Schalldruckpegel
tAPU,kLaufzeit der Hilfsgasturbine der Klasse k gemäß Datenblatt (siehe Anhang) oder Angabe im DES [s]
nTr,k,lAnzahl der Operationen von Hilfsgasturbinen der Luftfahrzeug klasse k auf der Abstellposition 1 während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE
slEntfernung der Abstellposition 1 vom Immissionsort [m]
k = 1, ..., NLklaufender Index über die Luftfahrzeugklassen
l = 1, ..., NAPlaufender Index über die Abstellpositionen

7.4 Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels

Der äquivalente Dauerschallpegel LpAeq,Tr, bezogen auf die Beurteilungszeit Tr, an einem Immissionsort ergibt sich durch einen dreifachen Summationsprozess:

  1. Summation über alle NTS Teilstücke eines Flugwegs
  2. Summation über alle NFW Flugwege
  3. Summation über alle NLk Luftfahrzeugklassen
(48)

mit:

L*pAeq,Träquivalenter Dauerschallpegel zur Beurteilungszeit Tr
TEErhebungszeit (TE = 1,5552 × 107 s, d. h. 180 Tage)
T0Bezugszeit (T0 = 1 s)
grGewichtsfaktor zur Umrechnung der Erhebungszeit auf die Beurteilungszeit (1,5 für tags und 3 für nachts)
LpAE,k,l,mder von einer Bewegung der Luftfahrzeuggruppe k auf dem Teilstück m des Flugweges l am Immissionsort hervorgerufene Schallexpositionspegel
L*pAeq,APU,Trder vom APU-Betrieb hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel zur Beurteilungszeit Tr
nTr,k,lAnzahl der Flugbewegungen der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE
Sk,l,mEntfernung des Luftfahrzeugs der Klasse k auf dem Teilstück m des Flugwegs l vom Immissionsort [m]
k = 1, ..., NLklaufender Index über die Luftfahrzeugklassen
l = 1, ..., NFwlaufender Index über die Flugwege
m = 1, ...., NTSlaufender Index der Teilstücke auf einem Flugweg

7.5 Berechnung von Häufigkeits-Maximalpegelkriterien

7.5.1 Berechnung des Maximalpegels für einen Einzelflug

Der AS-bewertete Schalldruckpegel LpAS an einem Immissionsort im Abstand s von einer Schallquelle ergibt wie folgt:

(49)

mit

Ln = LW,n+ Dl,n + Ds+ DL,n + DZ,n+ DΩ dB(50)

und

LW,n = On - Ds (sOn) - DL,n (sOn) - DΩ,0 + Z(σ") dB(51)

wobei:

nlaufende Oktavbandnummer (Tabelle 5)
AnFrequenzkorrektur für die A-Bewertung für das n-te Oktavband
LW,nSchallleistungspegel des Luftfahrzeuges für das n-te Oktavband
OnOktavschalldruckpegel für die Bezugsentfernung sOn
,0Raumwinkelmaß für Bezugsbedingungen (DΩ,0 = 3 dB)
ZZusatzpegel als Funktion der relativen Bogenlänge σ"
Dl,nRichtwirkungsmaß für das n-te Oktavband
DsAbstandsmaß
DL,nLuftabsorptionsmaß für das n-te Oktavband
DZ,nBodendämpfungsmaß für das n-te Oktavband
DΩRaumwinkelmaß

Der A-bewertete Schallleistungspegel LWA des Luftfahrzeuges ergibt sich als

(52)

Diese Größe wird bei der Bildung von Flugbahnteilsegmenten benötigt.

Bei der Berechnung stellt ein Teilstück eines Flugwegs jeweils die Schallquelle dar. Der von einem Vorbeiflug auf einem Flugweg am Immissionsort erzeugte AS-bewertete Maximalschalldruckpegel LpAS,max ergibt sich dann als Maximum über alle Teilstücke des betrachteten Flugwegs:

LpAS,max,k, l = max (LpAS,k,l,m) dB(53)

mit:

LpAS,max,k,lgrößter am Immissionsort durch eine Bewegung der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l hervorgerufener AS-bewerteter Schalldruckpegel
LpAS,k,l,mam Immissionsort durch eine Bewegung der Luftfahrzeugklasse k auf dem Teilstück m des Flugwegs l hervorgerufener AS-bewerteter Schalldruckpegel

7.5.2 Berechnung von Pegelhäufigkeitskriterien

Die Anzahl NAT(Lp,Schw) der Überschreitungen eines Schwellenwerts Lp,Schw des AS-bewerteten Maximalschalldruckpegels LpAS,max an einem gegebenen Immissionsort ergibt sich aus der Summation der Flugbewegungen über alle Luftfahrzeugklassen und Flugwege bei gleichzeitiger Gewichtung mit der Funktion F:

(54)

mit:

(55)

wobei:

LpAS,max,k,lgrößter am Immissionsort durch eine Bewegung der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l hervorgerufener AS-bewerteter Maximalschalldruckpegel
Lp,Schwdurch das Pegelhäufigkeitskriterium vorgegebener Schwellenwert des AS-bewerteten Maximalschalldruckpegels
nTr,k,lAnzahl der Flugbewegungen der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE
F(LpAS,max,k,l)die zur Beschreibung des Pegelhäufigkeitskriteriums notwendige Gewichtungsfunktion
k = 1, ..., NLklaufender Index über die Luftfahrzeugklassen
1 = 1, ..., NFWlaufender Index über die Flugwege

Dieser Ansatz impliziert, dass Vorbeiflüge einer Luftfahrzeugklasse im Abstand s immer den gleichen Maximalpegelwert LpAS,max am Immissionsort erzeugen. In der Praxis beobachtet man aber Pegelverteilungen, die - für eine feste Kombination von Flugzeugtyp und Flugweg - nahezu einer Normalverteilung entsprechen:

(56)

mit:

LpAS,maxAS-bewerteter Maximalschalldruckpegel
"LpAS,maxMittelwert des AS-bewerteten Maximalschalldruckpegels
Standardabweichung

Abbildung 12: Normalverteilung von AS-bewerteten Maximalschalldruckpegeln mit dem Mittelwert LpAs,max und der Standardabweichung Qσ

Lp,Schw ist der Schwellenwert, der einem Häufigkeits-Maximalpegelkriterium zu Grunde liegt.

Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, ersetzt man in Gl. (54) die Stufenfunktion F nach Gl. (55) durch eine Normalverteilung mit der luftfahrzeugklassenspezifischen Standardabweichung Qσ,k und integriert über den Teil der Verteilung, der oberhalb des im Häufigkeits-Maximalpegelkriterium spezifizierten Schwellenwerts liegt.

(57)

Anmerkung:

Die Festlegung der Oktavpegel On erfolgt in der Regel auf einer energetischen Mittelung gemessener Pegelwerte. Der daraus resultierende Mittelwert ist bei Annahme normalverteilter Pegel um Qσ2 .ln(10)/20 = 0.115×Qσ2 größer als der Mittelwert der Normalverteilung. Bei der Bestimmung des Häufigkeits-Maximalpegelkriteriums wird daher der Mittelwert der Verteilung überschätzt.

8 Ermittlung der Schutzzonen

8.1 Rechengitter

Die Berechnung der Immissionskenngrößen LpAeq,Tag, LpAeq,Nacht und NAT(Lp,Schw) erfolgt an den Punkten eines rechtwinkligen Gitters. Die Maschenweite des Gitters beträgt generell 50 m. Die Achsen des Rechengitters sind parallel zu den Rechts- und Hochachsen des verwendeten Koordinatensystems (s. Abschnitt 4.1) zu orientieren. Das Gitter ist so zu definieren, dass die Tausenderwerte des Koordinatensystems mit Gitterpunkten zusammenfallen. Die Berechnung erfolgt in der Höhe hr = 4 m über Grund.

8.2 Berechnung der Kurvenpunkte

Ausgehend von den für die Punkte des Rechengitters bestimmten Werten der Immissionskenngrößen werden Punkte mit LpAeq,Tag = const., LpAeq,Nacht = const. und NAT(Lp,Schw) = const. durch lineare Interpolation zwischen den horizontal und vertikal benachbarten Gitterpunkten ermittelt. Diese Punkte werden als Kurvenpunkte bezeichnet. Die Kurvenpunkte werden ohne Glättungsverfahren zu einer Isolinie verbunden. Die Isolinie ist entweder eine der beiden Tag-Schutzzonen oder geht in die Verschneidung zur Nacht-Schutzzone (s. Abschnitt 3.2) ein.

8.3 Besonderheiten im Kurvenverlauf

Bei der Berechnung der Isolinie können Besonderheiten (z.B. Enklaven und Exklaven) auftreten. Unter Enklave wird ein von der Isolinie eingeschlossenes Gebiet verstanden, für das ein äquivalenter Dauerschallpegel oder eine Überschreitungshäufigkeit berechnet wurde, die kleiner als der Wert der zugehörigen Isolinie ist. Exklaven sind dagegen vergleichbare Gebiete außerhalb einer Isolinie. Enklaven und Exklaven können vor allem bei der Ermittlung der Nacht-Schutzzone auftreten, da hier zwei verschiedene Isolinien überlagert werden, oder bei bestimmten Geländeformationen.

Beim Auftreten von Enklaven und Exklaven im Kurvenverlauf wird wie folgt verfahren:

  1. Enklaven, deren Flächeninhalt nicht mehr als 1000 m2 beträgt, werden bei der Berechnung in die sie umgebende Isolinie einbezogen. Exklaven, die kleiner als 1000 m sind, werden nicht berücksichtigt.
  2. Enklaven und Exklaven, deren Flächeninhalt mehr als 1000 m2 beträgt, werden als separate Isolinie behandelt.

Bei anderen Besonderheiten im Kurvenverlauf entscheidet die zuständige Behörde, welche Maßnahmen getroffen werden.

8.4 Berechnungsprotokoll

Über die Ermittlung der Kurvenpunkte soll ein Berechnungsprotokoll angefertigt werden, das mindestens folgende Angaben enthält:

  1. Bezeichnung des Flugplatzes einschließlich des ICAO-Flugplatzcodes
  2. Eingabedaten
    1. Daten des Datenerfassungssystems DES (Darstellung entsprechend AzD)
    2. Daten der verwendeten Luftfahrzeugklassen.
  3. Ausgabedaten
    1. Für jeden berechneten Kurvenpunkt die Rechts- und Hochwertkoordinaten sowie die Höhenkoordinate aus dem Digitalen Geländemodell, gerundet auf Meter
    2. Darstellung der Flugstrecken (Plotterbild) zusammen mit den berechneten Schutzzonen des Lärmschutzbereichs im Maßstab 1 : 50.000.
  4. Kontrolldaten
    An zehn ausgewählten Einzelpunkten in der Flugplatzumgebung die äquivalenten Dauerschallpegel für den Tag (LpAeq,Tag) und für die Nacht (LpAeq,Nacht) sowie die Überschreitungshäufigkeit NAT(Lp,Schw) für die Nacht. Sofern sich die Notwendigkeit einer weitergehenden Überprüfung ergibt, soll in Abstimmung mit der zuständigen Behörde für weitere Einzelpunkte eine detaillierte Immissionsanalyse erstellt werden.
  5. Besonderheiten im Kurvenverlauf und getroffene Maßnahmen
  6. Datum des Abschlusses der Arbeiten
  7. Stelle, die die Kurvenpunkte ermittelt hat
  8. Name und Unterschrift des Verantwortlichen.

Die Berechnungsergebnisse sollen in geeigneter digitaler Form verfügbar sein.

8.5 Kartographische Darstellung des Lärmschutzbereiches

8.5.1 Allgemeines

Für die kartographische Darstellung des Lärmschutzbereiches sollten die im Folgenden beschriebenen Empfehlungen beachtet werden.

8.5.2 Kartengrundlage

Die kartographische Darstellung der Schutzzonen des Lärmschutzbereiches erfolgt in amtlichen georeferenzierten digitalen Karten der Maßstäbe 1 : 5.000 und 1 : 50.000. Das farbige Kartenbild muss mindestens Grundriss, Schrift und Gewässer enthalten, die Karte 1 : 5.000 außerdem aktualisierte Grundstücks- und Flurstücksgrenzen an den Grenzen der Schutzzonen.

Die Karten sind in digitaler Form als GeoTIFF zu erstellen. Die Rasterauflösung der Karten beträgt mindestens 200 Pixel je Zentimeter.

8.5.3 Koordinaten

Die kartographische Darstellung der Schutzzonen des Lärmschutzbereiches erfolgt als Begrenzungskurve oder ggf. flächenhaft gemäß UTM-Abbildung, entsprechend der Lage des Flugplatzes l in Zone 32 oder 33 (Mittelmeridian 9° oder 15°), Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89.

8.5.4 Datenübergabe

Die Punkte der Begrenzungskurven der Schutzzonen sollen in der in Abschnitt 8.5.3 festgelegten Georeferenzierung auf einem nur einmal beschreibbaren EDV-Datenträger (z.B. CD-R) im GML-Austauschformat auf der Grundlage fester XML-Schemadateien abgelegt werden. Dabei bedeuten:

GML - Geography Markup Language

XML - eXtensible Markup L.anguage

8.5.5 Darstellung des Lärmschutzbereiches

Die Begrenzungskurven der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs werden mit Strichbreite 1,0 mm außerhalb der jeweiligen Schutzzone gezeichnet. Die Flächen der Tag-Schutzzonen erhalten zusätzlich eine farbige Flächenfüllung, die Nacht-Schutzzone eine Schraffur.

Im farbigen Kartenbild bleiben Grundriss, Grundstücks- und Flurstücksgrenzen in Originalfarbton, der restliche Karteninhalt ist mit einer Transparenz von 60 % darzustellen.

Eine Beschriftung der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs in der Karte erfolgt nicht. Diese Erklärung liefert die zugehörige Legende.

In den Übersichtskarten des Maßstabes 1 : 50.000 wird zur Orientierung an jedem 10. Punkt der Begrenzungskurven der Schutzzonen parallel zur Richtung der Zeilen der Legende die Nummer dieses Kurvenpunktes an die jeweilige Begrenzungskurve in der Schriftart "Arial" mit Schrifthöhe 2,0 mm angeschrieben. Die Kartengrundlage ist an dieser Stelle freizustellen. Eine Markierung des Kurvenpunktes selbst erfolgt nicht.

In den Karten des Maßstabes 1 : 5.000 wird mindestens die Nummer des ersten und des letzten Kurvenpunktes der Kurvenabschnitte, die auf dem jeweiligen Kartenblatt dargestellt werden, in der oben angegebenen Form angeschrieben. Die Ausrichtung der Nummern der Kurvenpunkte geschieht hier parallel zum südlichen Kartenrand.

Es werden nach den gleichen Darstellungsregeln die Karten (1) bis (3) mit folgendem Inhalt erstellt:

Karte (1): Übersichtskarte Lärmschutzbereich

Karte (2): Übersichtskarte Tag-Schutzzonen

Karte (3): Übersichtskarte Nacht-Schutzzone

Darüber hinaus können nach den gleichen Darstellungsregeln für andere Zwecke die Karten (4) bis (8) erstellt werden:

Für baulichen Schallschutz

Karte (4): Tag-Schutzzone 1

Karte (5): Nacht-Schutzzone, mit

Für die Überprüfung bestehender Lärmschutzbereiche

Karte (6): Differenzkarten zum Vergleich ALT/NEU der Schutzzonen

Für eine Überprüfung und ggf. Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sollen Differenzkarten erstellt werden. Die Differenzkarten ermöglichen einen Vergleich der festgesetzten mit den neu berechneten Schutzzonen des Lärmschutzbereichs. Die festgesetzten Schutzzonen werden entsprechend Karte (1) dargestellt. Die neu berechneten Schutzzonen werden nur als Begrenzungskurve eingetragen.

Karte (7): Differenzkarte Tag

Karte (8): Differenzkarte Nacht

Für die farbliche Darstellung der Lärmkonturen sind die in Tabelle 10 angegebenen RGB-Farbwerte (Beschreibung eines Farbtons anhand seiner Anteile der Farben Rot, Grün und Blau) zu verwenden.

Tabelle 10 : RGB-Werte für die farbliche Darstellung der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs

BegrenzungskurvenRot-AnteilGrün-AnteilBlau-Anteil
Tag-Schutzzone 1

168

000

000

Tag-Schutzzone 2000105000
Nacht-Schutzzone132000168
Tag-Schutzzone 1 NEU255000000
Tag-Schutzzone 2 NEU000255000
Nacht-Schutzzone NEU255000255
Isolinle LpAeq = const.100000000
Isolinie NAT( Lp,Schw) = const.000014214
Flächenfüllung
Tag-Schutzzone 1252117

000

Tag-Schutzzone 2163252

115

Nacht-Schutzzone132000168
Schraffur: Winkel 45°; Offset 0,0; Abstand 1,0; Breite 0,3 mm
Tag-Schutzzone 1 NEUentfällt
Tag-Schutzzone 2 NEUentfällt
Nacht-Schutzzone NEUentfällt
Gebiet LpAeq > const.210210190
Gebiet NAT( Lp,Schw) > const.000160185
Isolinien
Breite 0,3 mm000000000

8.5.6 Protokoll zur kartographischen Darstellung

Über die kartographische Darstellung der Lärmschutzbereiche in Karten im Maßstab 1 : 5.000 soll ein Protokoll angefertigt werden. Es enthält mindestens folgende Angaben:

  1. Bezeichnung des Flugplatzes einschließlich des ICAO-Flugplatzcodes
  2. Verwendete Grunddaten: analog / digital mit Datum der Aktualisierung
  3. Herstellungsmethode digitaler Daten: scannen / digitalisieren
  4. Datum des Abschlusses der Arbeiten
  5. Stelle, die den Lärmschutzbereich kartographisch dargestellt hat
  6. Name und Unterschrift des Verantwortlichen.

Zur Archivierung sollen alle zu erstellenden Protokolle auf einem nur einmal beschreibbaren. EDV-Datenträger (z.B. CD-R) im Standardaufzeichnungsformat ISO 9660 abgespeichert werden.

9 Überprüfung der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs

Zur Prüfung der Frage, ob nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs notwendig ist, sind die Werte des äquivalenten Dauerschallpegels an den Kurvenpunkten der bestehenden Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone wie folgt zu vergleichen:

  1. Die Kurvenpunkte Pi der Tag-Schutzzone 1 ergeben sich aus der Interpolation nach Abschnitt 8.2. Diese Punkte werden als eine Liste von Koordinatenpaaren (xi,yi,HP) im verwendeten Koordinatensystem nach Abschnitt 8.5.3 dargestellt. An diesen Punkten nimmt der LpAeq,Tag (alt) die für die Tag-Schutzzone 1 spezifizierten Werte an.
  2. Bei der Überprüfung wird für die Kurvenpunkte Pi der Tag-Schutzzone 1 basierend auf dem geänderten DES ein äquivalenter Dauerschallpegel LpAeq,Tag (neu) ermittelt; für die Auswertung wird folgendes geprüft:
    (58)
  3. Entsprechend ist bei der Überprüfung der Nacht-Schutzzone vorzugehen. Kriterium ist hier ein Vergleich des LpAeq,Nacht; für die Auswertung wird folgendes geprüft:
    (59)

10 Archivierung der Berechnungs- und Kartographierungsunterlagen

Die für die Ermittlung des Lärmschutzbereichs verwendeten wesentlichen Unterlagen sollten archiviert werden, um später einen Vergleich zwischen dem bestehenden und dem neufestzusetzenden Lärmschutzbereich zu ermöglichen. Im Einzelnen sollten folgende Unterlagen aufbewahrt werden:

11 Literatur

[1] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550)

[2] DIN 45684-1: Akustik - Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen - Teil 1: Berechnungsverfahren, September 2006

[3] European Civil Aviation Conference: Report an Standard Method of Computing Noise Contours around Civil Airports, ECAC.CEAC Doc. 29, 3rd edition, 07/12/2005, Neuillysur-Seine Cedex, France

12 Verzeichnis der Abkürzungen und Formelzeichen

Maßeinheiten sind in Klammern am Anfang der Erläuterungen angegeben.

ρ[m]Längenkoordinate auf der Normalen zu einer Flugstrecke an der Stelle σ
α[°]Höhenwinkel zwischen Luftfahrzeug und Immissionsort P
ηDimensionslose Lagekoordinate senkrecht zur Flugstrecke
σ[m]Bogenlänge auf einer Flugstrecke
θ[°]Winkel zwischen der Luftfahrzeuglängsachse (Flugrichtung) und dem Ausbreitungsvektor zum Immissionsort
εKorrekturfaktor für die Standardabweichung
σ"[m]Bogenlänge, die vom Luftfahrzeugklassen-Bezugspunkt PF an gezählt wird.
σHover[m]Bogenlänge des Hovering-Segments nach AzD
αi,j,TrBahnnutzungsanteil der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Jahr j während der Beurteilungszeit Tr
Δ LWADifferenz des A-bewerteten Schallleistungspegels zwischen zwei Flugbahnteilsegmenten
Δ LWAE"Differenz des längenbezogenen Schallleistungsexpositionspegels zwischen zwei Flugbahnteilsegmenten
σo[m]Bogenlänge des Luftfahrzeugklassen-Bezugspunktes PF
An[dB]Konstante für die A-Bewertung der Oktavpegel für das n-te Oktavband
APUAuxiliary Power Unit (Hilfsgasturbine)
ARPAirport Reference Point (Flugplatzbezugspunkt)
AzBAnleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen
AzDAnleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb
b(σ)[m]Flugkorridorbreite als Funktion der Bogenlänge σ
BBAnzahl der bahnbezogenen Betriebsrichtungen
DΩ[dB]Raumwinkelmaß
DΩ,0[dB]Raumwinkelmaß für Bezugsbedingungen (DΩ ,0 = 3 dB)
DESDatenerfassungssystem
DGMDigitales Geländemodell
DGM-DDigitales Geländemodell für Deutschland
Dl,n[dB]Richtwirkungsmaß für das n-te Oktavband
DL,n[dB]Luftabsorptionsmaß für das n-te Oktavband
dn[dB/m]Absorptionskoeffizient für das n-te Oktavband
Ds[dB]Abstandsmaß
DV[dB]Geschwindigkeitsmaß
DZ,0,n[dB]Zusatzdämpfung für das n-te Oktavband als Funktion der Entfernung für einen Höhenwinkel α= 0° zwischen Luftfahrzeug und Immissionsort
DZ,n[dB]Bodendämpfungsmaß für das n-te Oktavband
ETRS89European Terrestrial Reference System des Jahres 1989
FNormalenfußpunkt
F(LpAS,max,k,l)Zur Beschreibung des Pegelhäufigkeitskriteriums notwendige Gewichtungsfunktion
GMLGeography Markup Language
Gn[dB]Frequenzabhängige asymptotische Pegelminderung bei Boden-Boden-Schallausbreitung
grGewichtsfaktor zur Umrechnung der Erhebungszeit auf die Beurteilungszeit (1,5 für tags und 3 für nachts)
GRS80Geodetic Reference System 1980
H(σ")[m]Flughöhe über dem Abhebe- oder Aufsetzpunkt als Funktion der Bogenlänge σ"
HB[m]Höhenkoordinate des Flugplatzbezugspunkts (ARP) im Digitalen Geländemodell
HDES (σ)[m]Flughöhe von Luftfahrzeugklassen als Funktion der Bogenlänge σaus dem DES
HDGM (σ")[m]Höhenkoordinate der Luftfahrzeugklasse als Funktion der Bogenlänge σ" im Digitalen Geländemodell
HDGM (σ"PA)[m]Höhenkoordinate des Abhebe- oder Aufsetzpunktes PA der Luftfahrzeugklasse im Digitalen Geländemodell
HDGM (P)[m]Höhenkoordinate des Empfängers P im Digitalen Geländemodell
HDGM (P")[m]Höhenkoordinate des Fußpunktes P" des Empfängers im Digitalen Geländemodell
ho[m]Flughöhe im Horizontalflug
HP[m]Höhenkoordinate des Empfängers P über Boden
HQ[m]Höhenkoordinate der Schallquelle Q über Boden
hQ[m]Höhe der Schallquelle Q über dem Boden, wenn sich das Luftfahrzeug am Boden befindet (Quellhöhe).
hr[m]Höhe des Empfängers P über Boden
hs[m]Höhe der Schallquelle Q über Boden
ICAOInternational Civil Aviation Organization
Kσ,Leq,NachtZuschlag zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Bahnrichtungen (Sigma-Regelung) für die Nachtzeit
Kσ,Leq,TagZuschlag zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Bahnrichtungen (Sigma-Regelung) für die Tageszeit
I = 1, ..., NAPLaufender Index über die Abstellpositionen
L*pAeq,APU,TrÄquivalenter Dauerschallpegel durch Betrieb von Hilfsgasturbinen zur Beurteilungszeit Tr
L*pAeq,Nacht[dB]Unkorrigierter Wert des äquivalenten Dauerschallpegels
L*pAeq,Tag[dB]für die Nacht entsprechend Gl. (2) Unkorrigierter Wert des äquivalenten Dauerschallpegels
l0[m]für den Tag entsprechend Gl. (1) Bezugslänge (l0 = 1 m)
li[m]Länge des i-ten Teilstückes
Lp,SchW[dB]Durch das Pegelhäufigkeitskriterium vorgegebener Schwellenwert des A-bewerteten Maximalschalldruckpegels
LpA,k (sl)[dB]Der vom Betrieb einer Hilfsgasturbine der Klasse k auf der Abstellposition l am Immissionsort hervorgerufene A-bewertete Schalldruckpegel
LpAE[dB]AS-bewerteter Schallexpositionspegel
LpAE,k,l,m[dB]Der von einer Bewegung der Luftfahrzeuggruppe k auf dem Teilstück m des Flugweges l am Immissionsort hervorgerufene Schallexpositionspegel
LpAeq,APU,Tr[dB]Der vom APU-Betrieb hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel zur Beurteilungszeit Tr
LpAeq,Nacht[dB]Äquivalenter Dauerschallpegel für die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) gemäß Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
LpAeq,Tag[dB]Äquivalenter Dauerschallpegel für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) gemäß Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
LpAeq,Tr[dB]Äquivalenter Dauerschallpegel zur Beurteilungszeit Tr
LpAS,k,l,m[dB]Am Immissionsort durch eine Bewegung der Luftfahrzeugklasse k auf dem Teilstück m des Flugwegs l hervorgerufener AS-bewerteter Schalldruckpegel
LpAS,max[dB]AS-bewerteter Maximalschalldruckpegel
LpAS,max[dB]Mittelwert des AS-bewerteten Maximalschalldruckpegels
"LpAS,max,k,l[dB]Größter am Immissionsort durch eine Bewegung der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l hervorgerufener AS-bewerteter Maximalschalldruckpegel
LW,n[dB]Schallleistungspegel der Hilfsgasturbine für das n-te Oktavband
LW,n[dB]Schallleistungspegel des Luftfahrzeuges für das n-te Oktavband
LWAE,i"[dB]A-bewerteter Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition des i-ten Teilstückes
LWE,n,i"[dB]Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition des i-ten Teilstückes für das n-te Oktavband
nIndex zur Bezeichnung der Oktavmittenfrequenzen
NAT(Lp,Schw)Überschreitungshäufigkeit eines Schwellenwerts Lp,Schw des AS-bewerteten Maximalpegels
Ni,j,TrAnzahl der Flugbewegungen in der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Jahr j während der Beurteilungszeit Tr
Ni,p,TrAnzahl der Flugbewegungen in der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Prognosejahr während der Beurteilungszeit Tr
Nj,TrGesamtzahl der Flugbewegungen im Jahr j während der Beurteilungszeit Tr
NNachtFlugbewegungen während der Beurteilungszeit Tr zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
NP,TrGesamtzahl der Flugbewegungen im Prognosejahr während der Beurteilungszeit Tr
NSÜberschreitungshäufigkeit
NS*Unkorrigierter Wert der Überschreitungshäufigkeit
NSZNacht-Schutzzone
NSzLeqKontur des äquivalenten Dauerschallpegels der Nacht-Schutzzone
NSzNATHäufigkeits-Maximalpegelkontur der Nacht-Schutzzone
NTagFlugbewegungen während der Beurteilungszeit Tr zwischen 6.00 und 22.00 Uhr
nTr,k,lAnzahl der Operationen von Hilfsgasturbinen der Luftfahrzeugklasse k auf der Abstellposition l während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE
nTr,k,lAnzahl der Flugbewegungen der Luftfahrzeugklasse k auf dem Flugweg l während der Beurteilungszeit Tr innerhalb der Erhebungszeit TE
On[dB]Oktavpegel für die Bezugsentfernung son
PImmissionsort
PAAbhebe- oder Aufsetzpunkt
PBBahnbezugspunkt
PFLuftfahrzeugklassen-Bezugspunkt
PSStartpunkt
Qσ[dB]luftfahrzeugklassenspezifische Standardabweichung der Emissionsdaten
RnRichtungsfaktor für die Oktave n
s[m]Entfernung eines Luftfahrzeugs vom Immissionsort P
s0[m]Bezugsentfernung (s0 = 1 m)
s1[m]Normierungsentfernung zur Berechnung des entfernungsabhängigen Teils des Bodendämpfungsmaßes (s1 = 700m)
sk,l,m[m]Entfernung des Luftfahrzeugs der Klasse k auf dem Teilstück m des Flugwegs l vom Immissionsort
sl[m]Entfernung der Abstellposition l vom Immissionsort
sOn[m]Bezugsentfernung für den Oktavpegel On
Sv[m]Verzögerungsstrecke (nur bei Anflug)
SZ[m]Länge des Zwischenanflugsegmentes
T0[s]Bezugszeit (T0 =1 s)
tAPU,k[s]Laufzeit der Hilfsgasturbine der Klasse k gemäß Datenblatt
TE[s]Erhebungszeit (TE = 1,5552×107 s, d. h. 180 Tage)
Tr[s]Beurteilungszeit. Die AzB verwendet die Beurteilungszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr (Tag) und 22.00 bis 6.00 Uhr (Nacht).
TSzTag-Schutzzone
UTMUniversal Transverse Mercator
V[m/s]Mittlere Geschwindigkeit der Schallquelle innerhalb des Flugbahnteilsegmentes oder Teilstücks der Flugbahn
v(η)Verteilungsfunktion der Projektionen der Flugbahnen im Flugkorridor
V(σ")[m/s]Fluggeschwindigkeit als Funktion der relativen Bogenlänge σ"
V0[m/s]Bezugsgeschwindigkeit (V0 = 1 m/s)
w[°]Gleitwinkel
WGS84World Geodetic System 1984
X[m]Relative Bogenlänge der Stelle, an der eine bestimmte Flughöhe erreicht wird.
XMLeXtensible Markup Language
Z[dB]Zusatzpegel für den Horizontalflugteil bei Platzrunden oder bei Rollvorgängen mit Flugzeugen
Z(σ")[dB]Zusatzpegel zur Berücksichtigung von Änderungen der Schallabstrahlung durch Änderungen des Flugzustandes als Funktion der relativen Bogenlänge σ"
Δ(σ)Funktion zur Berücksichtigung der Abhängigkeit vom Höhenwinkel a bei der Berechnung des Bodendämpfungsmaßes
δL[dB]Pegeldifferenz des Schallleistungspegels LWA zwischen Anfang und Ende des Bahnsegmentes
δLE[dB]Pegeldifferenz der längenbezogenen Schallleistungsexposition LWAE" zwischen Anfang und Ende des Bahnsegmentes
δZ[dB]Aus δLE und δL gebildetes Maximum: δZ = max (δLE, δL)
γi,TrBahnnutzungsanteil der bahnbezogenen Betriebsrichtung i im Prognosejahr während der Beurteilungszeit Tr

13 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Prinzip der Segmentierung am Beispiel der Zerlegung eines kreisbogenförmigen Flugstreckensegments in zwei lineare Teilsegmente

Abbildung 2: Beispiel für bahnbezogene Betriebsrichtungen

Abbildung 3: Verwendetes Streckenkoordinatensystem

Abbildung 4: Beschreibung eines Flugkorridors durch Teilkorridore und Flugwege (beispielhaft für eine Zerlegung in drei Teilkorridore)

Abbildung 5: Zusammenhang zwischen Aufsetzpunkt, Abrollpunkt und Verzögerungsstrecke. In der Regel sollte der durchgezogen dargestellte Abrollweg im Datenerfassungssystem beschrieben werden

Abbildung 6: Streckenkoordinaten von Abflug- und Anflug-Rollwegen

Abbildung 7: Prinzip des Segmentierungsverfahrens: σ" ist die Bogenlänge der Flugstrecke, Δ LWAE" ist Differenz des längenbezogenen Schallleistungsexpositionspegels, Δ LWA diejenige des A-bewerteten Schallleistungspegels zwischen zwei Flugbahnteilsegmenten

Abbildung 8: Unterteilung eines Flugbahnteilsegments in Teilstücke der Länge li. ri ist der kleinste Abstand zwischen Teilstück und Immissionsort P, si ist der Abstand der das Flugbahnteilsegment repräsentierenden Schallquelle (Darstellung nicht maßstabsgerecht)

Abbildung 9: Geometrie zur Bestimmung des Richtwirkungsmaßes

Abbildung 10: Geometrie zur Bestimmung des Bodendämpfungsmaßes

Abbildung 11: Geometrie zur Berücksichtigung der Topografie

Abbildung 12: Normalverteilung von AS-bewerteten Maximalschalldruckpegeln mit dem Mittelwert "LpAS,max und der Standardabweichung Qσ. Lp,Schw ist der Schwellenwert, der einem Häufigkeits-Maximalpegelkriterium zu Grunde liegt

14 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Matrix zur Auswertung der 10-jährigen Verteilung der bahnbezogenen Betriebsrichtungen (Beispiel für die Tagesperiode)

Tabelle 2: Korrekturfaktor ε für die Standardabweichung

Tabelle 3: Aufteilung der Luftfahrzeuggruppen in Luftfahrzeugklassen

Tabelle 4: Übersicht über die Kenngrößen der Luftfahrzeugklassen und die zugehörigen Datensätze

Tabelle 5: Oktavmittenfrequenzen

Tabelle 6: Parameter für die Zerlegung eines Flugkorridors in 15 Teilkorridore

Tabelle 7: Zusatzpegel Z für den Horizontalflugteil bei Platzrunden

Tabelle 8: Zusatzpegel Z und Geschwindigkeit V für Rollvorgänge mit Flugzeugen

Tabelle 9: Zahlenwerte für die Absorptionskoeffizienten dn, die asymptotischen Pegelminderungen Gn und die Konstanten An für die A-Bewertung der Oktavpegel

Tabelle 10: RGB-Werte für die farbliche Darstellung der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs

.

LuftfahrzeugklassendatenAnhang

Luftfahrzeugklasse P 1.0 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
171,5{0,-2,0}
268,5{0,-2,0}
364,0{0,-2,0}
458,0{0,-2,0}
553,0{0,-2,0}
647,0{0,-2,0}
740,0{0,-2,0}
832,0{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00100
1000320
X032h0
X + 1000-435h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X + 1000000

(7) hQ = 0,8 m

(8) Qσ= 3 dB



h0
X=
+ 100

0,079

Der Wert für die Flughöhe h0 ergibt sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.0 - L

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
161,5{0,-2,0}
258,5{0,-2,0}
354,0{0,-2,0}
448,0{0,-2,0}
543,0{0,-2,0}
637,0{0,-2,0}
730,0{0,-2,0}
822,0{0,-2,0}

(3) PF: Landeschwelle


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-50 - Sv-10100
-500260
X - 1000026-
X635h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X000

(7) hQ = 0,8 m

(8) Qσ= 3 dB

(9) SV = 150 m


h0
X =
- 50

tan w

Die Werte für die Flughöhe h0 und den Gleitwinkel w ergeben sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.1 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
176,5{0,-2,0}
273,5{0,-2,0}
369,0{0,-2,0}
463,0{0,-2,0}
558,0{0,-2,0}
652,0{0,-2,0}
745,0{0,-2,0}
837,0{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00100
2000340
X034h0
X + 1000-638h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X + 1000000

(7) hQ = 0,8 m

(8) Qσ= 3 dB


h0
X =
+ 200

0,079

Der Wert für die Flughöhe h0 ergibt sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.1 - L

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
166,5{0,-2,0}
263,5{0,-2,0}
359,0{0,-2,0}
453,0{0,-2,0}
548,0{0,-2,0}
642,0{0,-2,0}
735,0{0,-2,0}
827,0{0,-2,0}

(3) PF: Landeschwelle


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-150 - Sv-10100
-1500260
X - 1000026-
X438h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X000

(7) hQ = 0,8 m

(8) Qσ= 3 dB

(9) SV = 150 m


h0
X=
-150

tan w

Die Werte für die Flughöhe h0 und den Gleitwinkel w ergeben sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.2 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
177,5{0,-2,0}
276,5{0,-2,0}
372,0{0,-2,0}
468,0{0,-2,0}
563,0{0,-2,0}
657,0{0,-2,0}
750,0{0,-2,0}
842,0{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00100
4000320
X032hSchlepp
X + 1000-834hSchlepp
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X + 1000000

(7) hQ = 1,2 m

(8) Qσ= 3 dB


hSchlepp
x =
+ 400

0,061

Der Wert für die Flughöhe hSchlepp ergibt sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.2 - L

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
167,5{0,-2,0}
266,5{0,-2,0}
362,0{0,-2,0}
458,0{0,-2,0}
553,0{0,-2,0}
647,0{0,-2,0}
740,0{0,-2,0}
832,0{0,-2,0}

(3) PF: Landeschwelle


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-150 - Sv-10100
-1500310
X- 1000031-
X240h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X000

(7) hQ = 1,2 m

(8) Qσ= 3 dB

(9) SV = 300 m


h0
X =
-150

tan w

Die Werte für die Flughöhe h0 und den Gleitwinkel w ergeben sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.3 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
179,5{0,-2,0}
278,5{0,-2,0}
374,0{0,-2,0}
470,0{0,-2,0}
565,0{0,-2,0}
659,0{0,-2,0}
752,0{0,-2,0}
844,0{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00100
2500360
X036h0
X + 1000-843h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X + 1000000

(7) hQ = 1,2 m

(8) Qσ= 3 dB


h0
X =
+ 250

0,105

Der Wert für die Flughöhe h0 ergibt sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.3 - L

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
169,5{0,-2,0}
268,5{0,-2,0}
364,0{0,-2,0}
460,0{0,-2,0}
555,0{0,-2,0}
649,0{0,-2,0}
742,0{0,-2,0}
834,0{0,-2,0}

(3) PF: Landeschwelle


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-150 - SV-10100
-1500310
X - 1000031-
X243h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X000

(7) hQ = 1,2 m

(8) Qσ= 3 dB

(9) SV = 300 m


h0
X =
-150

tan w

Die Werte für die Flughöhe h0 und den Gleitwinkel w ergeben sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.4 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
184,5{0,-2,0}
283,0{0,-2,0}
381,0{0,-2,0}
478,5{0,-2,0}
573,5{0,-2,0}
667,5{0,-2,0}
760,5{0,-2,0}
852,5{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00150
5500680
X068h0
X + 1000-575h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X + 1000000

(7) hQ = 1,6 m

(8) Qσ= 3 dB


h0
X =
+ 550

0,141

Der Wert für die Flughöhe h0 ergibt sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 1.4 - L

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
177,5{0,-2,0}
276,0{0,-2,0}
374,0{0,-2,0}
471,5{0,-2,0}
566,5{0,-2,0}
660,5{0,-2,0}
753,5{0,-2,0}
845,5{0,-2,0}

(3) PF: Landeschwelle


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
-300 - Sv-10150
-3000510
X - 1000051-
X275h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X000

(7) hQ = 1,6 m

(8) Qσ= 3 dB

(9) SV = 400 m


h0
X =
- 300

tan w

Die Werte für die Flughöhe h0 und den Gleitwinkel w ergeben sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 2.1 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
187,0{0,-2,0}
285,5{0,-2,0}
381,5{0,-2,0}
477,0{0,-2,0}
573,5{0,-2,0}
669,5{0,-2,0}
769,5{0,-2,0}
864,5{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00150
9000700
3800070-
4300-70310
4800-270340
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> 4800000,06

(7) hQ = 2,1 m

(8) Qσ= 3 dB

zugehörige APU-Klasse: APU 1 - S

Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 2.1 - L

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
177,5{0,-2,0}
272,0{0,-2,0}
373,5{0,-2,0}
474,5{0,-2,0}
571,0{0,-2,0}
669,5{0,-2,0}
771,5{0,-2,0}
860,5{0,-2,0}

(3) PF: Landeschwelle


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
- 300 - Sv-10150
- 3000600
X - 1000060-
X570h0
X + SZ570h0
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> X + SZ00tan w

(7) hQ = 2,1 m

(8) Qσ= 3 dB

(9) SV = 900 m

zugehörige APU-Klasse: APU 1 - L


h0
X =
- 300

tan w

Die Werte für die Flughöhe h0, die Zwischenanflughöhe SZ und den Gleitwinkel w ergeben sich aus dem DES. Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

Luftfahrzeugklasse P 2.2 - S

Datenblatt

sOn = 300 m

n(1)
On
[dB]
(2)
Rn
194,5{0,-2,0}
293,0{0,-2,0}
389,0{0,-2,0}
484,5{0,-2,0}
581,0{0,-2,0}
677,0{0,-2,0}
777,0{0,-2,0}
872,0{0,-2,0}

(3) PF: Startpunkt


σ"
[m]
(4)
Z
[dB]
(5)
V
[m/s]
(6)
H
[m]
00150
9000700
3800070-
4300-70310
4800- 270340
σ"
[m]
dZ/dσ"
[dB/m]
dV/dσ"
[s-1]
dH/dσ"
> 4800000,06

(7) hQ = 2,1 m

(8) Qσ = 3 dB

zugehörige APU-Klasse: APU 1 - S

Die Angaben in der Spalte "H" gelten nur für den Fall, dass im DES keine Abschnittshöhenangaben enthalten sind.

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