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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gaxilose

Vom 4. Februar 2016
(BAnz. AT vom 19.04.2016 B4)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 18. Februar 2016 (BAnz. AT 06.04.2016 B7), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Gaxilose wie folgt ergänzt:

Gaxilose

Zugelassenes Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation 1:

"Dieses Arzneimittel ist ein Diagnostikum. LacTest wird angewendet zur Diagnose der Hypolactasie bei Erwachsenen und älteren Patienten mit klinischen Symptomen einer Lactoseintoleranz."

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie zur Diagnose der Hypolactasie bei Erwachsenen und älteren Patienten mit klinischen Symptomen einer Lactoseintoleranz ist:

H2-Atemtest.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber dem H2-Atemtest:

Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

180.000 - 230.000 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

LacTest darf nur von einem Gastroenterologen verordnet und nur von dazu berechtigtem medizinischem Fachpersonal unter geeigneter ärztlicher Überwachung verabreicht werden.

4. Therapiekosten

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieKosten pro Behandlung
Zu bewertendes Arzneimittel:
Funktionsprüfung mit Belastung 2

derzeit vom G-BA nicht bestimmbar

Zweckmäßige Vergleichstherapie
H2-Atemtest3

11,27 Euro

Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2016

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie

Jahrestherapiekosten

Zu bewertendes Arzneimittel:
Gaxilose
Funktionsprüfung mit Belastung 2

62,96 4 Euro
derzeit vom G-BA nicht bestimmbar

Zweckmäßige Vergleichstherapie
H2-Atemtest 3

11,27 Euro

Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2016

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des G-BA am 4. Februar 2016 in Kraft.

1) Stand November 2013.

2) Die Kosten für eine Funktionsprüfung mit Belastung einschließlich erforderlicher quantitativer Bestimmung des Gaxilose-Stoffwechselprodukts Xylose im Harn sind derzeit vom G-BA nicht bestimmbar.

3) EBM-Ziffer 02401.

4) Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE

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