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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verlängerung der Befristung der Geltungsdauer eines Beschlusses über die Nutzenbewertung nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Saxagliptin
Vom 19. Februar 2015
(BAnz. AT vom 23.03.2015 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Februar 2015 (BAnz AT 11.03.2015 B5), wie folgt zu ändern:
In Anlage XII wird die Regelung unter II. 2. zur Geltungsdauer des Beschlusses vom 1. Oktober 2013 über die Nutzenbewertung von Saxagliptin wie folgt geändert:
Die Angabe "1. Oktober 2015" wird durch die Angabe "1. Juli 2016" ersetzt.
Der Beschluss tritt mit Wirkung seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 19. Februar 2015 in Kraft.
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