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Regelwerk; Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vildagliptin

Vom 21. Mai 2015
(BAnz. AT vom 23.06.2015 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Mai 2015 (BAnz AT 09.06.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden die Angaben zu dem Wirkstoff Vildagliptin in der Fassung vom 1. Oktober 2013 unter c wie folgt geändert:

Die Angaben zu Vildagliptin unter Buchstabe c "Zweifachkombination Vildagliptin mit einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffes unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist" werden wie folgt gefasst:

Vildagliptin

altneu
c) Zweifachkombination Vildagliptin mit Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffes unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist:

Zweckmäßige Vergleichstherapie: Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid)

(Hinweis: ggf. nur Therapie mit Humaninsulin)

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Humaninsulin und Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid):

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

 Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Galvus®/Jalra®/Xiliarx® ist angezeigt zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2

Als Monotherapie bei Patienten, die durch Diät und Bewegung allein nicht ausreichend therapiert sind und für die Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten nicht geeignet ist.

In einer oralen Zweifach-Kombinationstherapie mit

  • Metformin bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen von Metformin unzureichend eingestellt ist,
  • einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin wegen Kontraindikationen oder Unverträglichkeit ungeeignet ist,
  • einem Thiazolidindion bei Patienten mit ungenügender Blutzuckereinstellung, für die die Anwendung eines Thiazolidindions geeignet ist.

In einer oralen Dreifach-Kombinationstherapie mit einem Sulfonylharnstoff und Metformin, wenn Diät und Bewegung zusätzlich zu einer Zweifachtherapie mit diesen Arzneimitteln zu keiner adäquaten glykämischen Kontrolle führen.

Vildagliptin ist auch für die Anwendung in Kombination mit Insulin indiziert (mit oder ohne Metformin), wenn Diät und Bewegung zusätzlich zu einer stabilen Insulindosis zu keiner adäquaten glykämischen Kontrolle führen.

Gemäß Beschluss des G-BA vom 6. November 2014 zu dem am 26. September 2014 eingegangenen Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf erneute Nutzenbewertung nach § 35a Absatz 5 SGB V bezieht sich der Beschluss ausschließlich auf folgendes Anwendungsgebiet (folgende Patientenpopulation):

In einer oralen Zweifach-Kombinationstherapie mit einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin wegen Kontraindikationen oder Unverträglichkeit ungeeignet ist.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) (Hinweis: gegebenenfalls nur Therapie mit Humaninsulin)

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glimepirid):

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Studienergebnisse nach Endpunkten (Studie LAF237ADE08 (BENEFIT)) a:

Intervention
Vildagliptin + Glimepirid
Kontrolle
NPH-Insulin + Glimepirid
Intervention vs.
Kontrolle
Gesamt NPatienten mit Ereignissen
n (%)
Gesamt NPatienten mit Ereignissen
n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Mortalität
Gesamtmortalität
820 (0)791 (1,3)RR: 0,32
[0,01; 7,77]
p = 0,485
Morbidität
Mikro- und makrovaskuläre Folgekomplikationen
Es wurde kein Endpunkt zu mikro- und makrovaskulären Folgekomplikationen erhoben.
Veränderung Körpergewicht
Intervention
Vildagliptin + Glimepirid
Kontrolle
NPH-Insulin + Glimepirid
Intervention vs.
Kontrolle
Gesamt NWerte Studienbeginn
MW
(SE)
Änderung Studienende
MWb
(SE)
Gesamt NWerte
Studienbeginn
MW
(SE)
Änderung Studienende
MWb
(SE)
MWD
[95 %-KI];
p-Wert
8185,59
(1,68)
- 0,59
(0,55)
7989,59 (1,78)- 0,12
(0,55)
-0,47
[- 1,68; 0,73]
0,437
Lebensqualität
Es lagen keine verwertbaren Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vor.
Unerwünschte Ereignisse
Gesamtrate UE
8248 (58,5)7949 (62,0)n. b.
Intervention
Vildagliptin + Glimepirid
Kontrolle
NPH-Insulin + Glimepirid
Intervention vs.
Kontrolle
Gesamt NPatienten mit
Ereignissen
n (%)
Gesamt NPatienten mit
Ereignissen
n (%)
Effektschätzer
[95 %-KI]
p-Wert
Gesamtrate SUE
8211 (13,4)796 (7,6)RR = 1,77
[0,69; 4,55]
p = 0,238
Abbrüche wegen UE
825 (6,1)791 (1,3)RR = 4,82
[0,58; 40,32]
p = 0,147
Hypoglykämien
Schwere Hypoglykämien
Ergebnisse zu schweren Hypoglykämien waren aus den vorliegenden Daten nicht ableitbar.
Symptomatische Hypoglykämien (Plasmaglukose < 71 mg/dL)
826 (7,3)7911 (13,9)0,53
[0,20; 1,35]
0,182
HbA1 c-Veränderung c
Ausgangswert
Intervention
Vildagliptin + Glimepirid
Kontrolle
NPH-Insulin + Glimepirid
Gesamt NMW (SE)Gesamt NMW (SE)
827,61 (0,05)797,66(0,06)
Änderung von Baseline zu Woche 24
Veränderung
MW (SE)
Veränderung
MW (SE)
MWD
[95 %-KI]
-0,48 (0,09)-0,80 (0,08)0,32 [0,06; 0,58]

Verwendete Abkürzungen:
KI = Konfidenzintervall;
LOCF = last observation carried forward;
MW = Mittelwert;
MWD = Mittelwertdifferenz;
N = Anzahl der Patienten in der Auswertung;
NPH = Neutrales Protamin Hagedorn;
n = Anzahl Patienten mit Ereignis;
n. b. = nicht berechnet;
RR = relatives Risiko;
SE = Standardfehler;
(S)UE = (schwerwiegendes) unerwünschtes Ereignis

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen 35.900 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Galvus®; Jalra®; Xiliarx® (Wirkstoff: Vildagliptin) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 12. März 2015):

Galvus®:

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/000771/WC500020327.pdf

Jalra®:

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/001048/WC500038241.pdf

Xiliarx®:

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/001051/ WC500057684.pdf>

Nach Markteinführung wurden im Rahmen der Spontanberichterstattung Fälle von akuter Pankreatitis als Nebenwirkung von Vildagliptin gemeldet. Die Patienten sollen über charakteristische Symptome einer akuten Pankreatitis informiert werden.

In einer Stellungnahme der EMA wird hinsichtlich Pankreaskarzinomen in Zusammenhang mit einer GLP-1 -basierten Therapie (u. a. Vildagliptin) ausgeführt, dass die klinischen Daten zwar nicht auf ein erhöhtes Risiko dieser Substanzen hinweisen, eine abschließende Bewertung des Risikos aufgrund der kurzen Studiendauer und der geringen Fallzahlen jedoch nicht vorgenommen werden kann.

4. Therapiekosten Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro Patient pro JahrBehandlungsdauer je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage pro Patient
pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel (Vildagliptin in einer oralen Zweifach-Kombination mit einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist)
Vildagliptinkontinuierlich,
1 x täglich
kontinuierlich365365
Glibenclamid oderkontinuierlich,
1 - 2 x täglich
kontinuierlich365365
Glimepiridkontinuierlich,
1 x täglich
kontinuierlich365365
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid); gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin)
Humaninsulin (NPH-Insulin)kontinuierlich,
1 - 2 x täglich
kontinuierlich365365
Glibenclamid oderkontinuierlich,
1 - 2 x täglich
kontinuierlich365365
Glimepiridkontinuierlich,
1 x täglich
kontinuierlich365365
Gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin
Konventionelle Insulintherapie (Mischinsulin)kontinuierlich,
1 - 2 x täglich
kontinuierlich365365

Verbrauch:

Bezeichnung
der Therapie
WirkstärkeMenge
pro Packung 1
Jahresdurchschnitts-
verbrauch
Zu bewertendes Arzneimittel (Vildagliptin in einer oralen Zweifach-Kombination mit einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist)
Vildagliptin50 mg90 Tabletten365 Tabletten
Glibenclamid oder
Glimepirid
3,5 mg
1 - 6 mg
180 Tabletten
180 Tabletten
182,5 - 1.095 Tabletten
365 Tabletten
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid); gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin)
Humaninsulin
(NPH-Insulin) 2
100 I.E./ml3.000 I.E.13.924,75 -- 27.849,50 I.E.
Glimenclamid 3 oder
Glimepirid
3,5 mg
1 - 6 mg
180 Tabletten
180 Tabletten
182,5 - 1.095 Tabletten
365 Tabletten
Gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin
Konventionelle Insulintherapie (Mischinsulin) 2100 I.E./ml3.000 I.E.13.924,75 - 27.849,50 I.E.

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis)
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel (Vildagliptin in einer oralen Zweifach-Kombination mit einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist)
VildagliptinZu Vildagliptin wurde ein Erstattungsbetrag von der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 130b Absatz 5 SGB V gemäß § 130b Absatz 4 SGB V festgesetzt. Gemäß § 23 Absatz 1 der Geschäftsordnung der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 130b Absatz 5 SGB V können die Entscheidungen nach § 130b Absatz 4, 7 und 9 in der Geschäftsstelle der Schiedsstelle eingesehen werden.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin in Glimepirid); gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin)Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder
Humaninsulin
(NPH-Insulin)
89,64 Euro81,65 Euro
[1,77 Euro 5; 6,22 Euro 6]
Glibenclamid 4 oder14,93 Euro12,85 Euro
[1,77 Euro 5; 0,31 Euro 6]
Glimepirid 416,87 - 82,53 Euro14,63 - 75,10 Euro
[1,77 Euro 5; 0,47 - 5,66 Euro 6]
Gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin
Konventionelle Insulintherapie
(Mischinsulin 4)
89,64 Euro81,65 Euro
[1,77 Euro 5; 6,22 Euro 6]

Stand Lauer-Taxe: 1. März 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung
der Therapie
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
BezeichnungKosten/Packung 7Anzahl/TagVerbrauch/JahrKosten/Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid); gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin)Blutzuckerteststreifen12,00 Euro1 - 3365 - 1.09587,60 - 262,80 Euro
Lanzetten3,80 Euro1 - 3365 - 1.0956,94 - 20,80 Euro
Einmalnadeln22,80 Euro1 - 2365 - 73083,22 - 166,44 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel (Vildagliptin in einer oralen Zweifach-Kombination mit einem Sulfonylharnstoff bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist)
Vildagliptin + Glibenclamid oder
Vildagliptin + Glimepirid
Zu Vildagliptin wurde ein Erstattungsbetrag von der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 130b Absatz 5 SGB V gemäß § 130b Absatz 4 SGB V festgesetzt. Gemäß § 23 Absatz 1 der Geschäftsordnung der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 130b Absatz 5 SGB V können die Entscheidungen nach § 130b Absatz 4, 7 und 9 in der Geschäftsstelle der Schiedsstelle eingesehen werden.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid); gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin)
Humaninsulin (NPH-Insulin) + Glibenclamid oder392,02 - 836,14 Euro
Humaninsulin (NPH-Insulin) + Glimepirid408,66 - 910,26 Euro
Gegebenenfalls Therapie nur mit Humaninsulin
Konventionelle Insulintherapie (Mischinsulin)378,99 - 757,97 Euro
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Blutzuckerteststreifen87,60 - 262,80 Euro
Lanzetten6,94 - 20,80 Euro
Einmalnadeln83,22 - 166,44 Euro

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 21. Mai 2015 in Kraft.

1) Jeweils größte Packung.

2) Durchschnittlicher Insulinbedarf: 0,5 - 1 I.E./kg KG/Tag; Bezug: 76,3 kg KG ("Mikrozensus 2013").

3) Für die Berechnung wird eine Wirkstärke von 3,5 mg zugrunde gelegt. Dosis nach Fachinformation 1,75 - 10,5 mg.

4) Festbetrag.

5) Rabatt nach § 130 SGB V.

6) Rabatt nach § 130a SGB V.

7) Anzahl Teststreifen/Packung = 50 St.; Anzahl Lanzetten/Packung = 200 St.; Anzahl Einmalnadeln/Packung = 100 St.; Darstellung der jeweils preisgünstigsten Packung gemäß Lauer-Taxe, Stand: 1. März 2015.

a) Daten aus IQWiG-Nutzenbewertung A14-46 vom 25. Februar 2015

b) Adjustiert für Gewicht zu Studienbeginn (LOCF)

c) Eigene Berechnung des IQWiG

UWS Umweltmanagement GmbHENDE