Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Druck- und Lokalversion
Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 24. November 2023
(BAnz. AT vom 15.02.2024 B3)



Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 47. Plenarsitzung am 1. Juni 2023 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen:

Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Änderung der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse

Die Neufassung der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse vom 8. Januar 2008 (BAnz Nr. 89a vom 18. Juni 2008, GMBl Nr. 23-25 S. 451 ff vom 19. Juni 2008) wird wie folgt geändert:

Es wird ein Inhaltsverzeichnis ergänzt:

1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze
1.1.2 Diese Leitsätze gelten nicht für Gemüsesäfte und Gemüsenektare,
1.1.3 Prozentangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Gewicht.
1.1.4 Bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen
1.1.5 Blanchieren

1.2 Herstellung

1.2.1 Die verwendete Rohware ist gesundes Gemüse
1.2.2 Bei vielen Gemüsearten wird die Rohware blanchiert,
1.2.3 Die vorbereitete Rohware
1.2.4 Bei Gemüse mit Essig
1.2.5 Zur Herstellung von Gemüseerzeugnissen

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

1.3.1 Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten.
1.3.2 Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:
1.3.3 Für Gemüseerzeugnisse werden nur solche Bezeichnungen des Lebensmittels und sonstige Angaben verwendet,

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

1.4.1 Bei Gemüseerzeugnissen ist die Bezeichnung des Lebensmittels in der Regel der Name der verwendeten Gemüseart oder der verwendeten Gemüsearten.
1.4.2 Bildliche Darstellungen der Rohware
1.4.3 Wird eine Zutat über eine Geschmacksabrundung hinaus verwendet,
1.4.4 Geographische Angaben sind in der Regel echte Herkunftsangaben.

2 Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

2.1.1 Als tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse werden insbesondere hergestellt:
2.1.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse
2.1.3 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse enthalten innerhalb einer Packung in der Regel nur Gemüse einer Sorte, das von annähernd gleicher Größe ist.

2.2 Bezeichnung des Lebensmittels und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

2.2.1 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus einer Gemüseart
2.2.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten

3 Besondere Beurteilungsmerkmale für Gemüsekonserven

3.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

3.1.1 Als Gemüsekonserven, die ausschließlich durch Sterilisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:
3.1.2 Das Gemüse in Konserven
3.1.3 Das für Gemüsekonserven verwendete Gemüse ist innerhalb einer Verkaufseinheit sortenrein und von annähernd gleicher Größe.

3.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

3.2.1 Gemüsekonserven aus einer Gemüseart
3.2.2 Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten

4 Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Gemüse mit Essig

4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

4.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

4.2.1 Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart
4.2.2 Gemüse mit Essig aus mehreren Gemüsearten

5 Besondere Beurteilungsmerkmale für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware

5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

5.2 Beschaffenheitsmerkmale

6 Besondere Beurteilungsmerkmale für Salzdillgurken

6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

6.2 Beschaffenheitsmerkmale

7 Besondere Beurteilungsmerkmale für verarbeiteten Rotkohl

7.1 Rotkohlgemüse

7.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

7.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

8 Besondere Beurteilungsmerkmale für Sauerkraut

8.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

8.2 Beschaffenheitsmerkmale

9 Besondere Beurteilungsmerkmale für Tomatenerzeugnisse

9.1 Tomatenkonserven

9.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

9.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

9.2 Getrocknete Tomaten

9.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

9.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

9.3 Tomatenketchup

9.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

9.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

10 Besondere Beurteilungsmerkmale für Artischockenerzeugnisse

10.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

10.2 Beschaffenheitsmerkmale

11 Besondere Beurteilungsmerkmale für Olivenerzeugnisse

11.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

11.2 Beschaffenheitsmerkmale

Anlage 1 Fundstellenverzeichnis der beschriebenen Gemüsearten

Anlage 2 Abtropfgewichte

Anlage 3 Für Deutschland eingetragene geschützte geographische Angaben (g. g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) (Stand 14. Dezember 2022)

Fußnoten

Nummer 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Erzeugnisse aus Gemüse, Teilen von Gemüse oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Dazu gehören insbesondere
  • tiefgefrorenes Gemüse,
  • Gemüsekonserven,
  • Gemüse mit Essig,
  • pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware,
  • Salzdillgurken,
  • verarbeiteter Rotkohl,
  • Sauerkraut.
Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Erzeugnisse aus Gemüse, Teilen von Gemüse oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Dazu gehören insbesondere:
  • tiefgefrorenes Gemüse
  • Gemüsekonserven
  • Gemüse mit Essig
  • pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware
  • Salzdillgurken
  • verarbeiteter Rotkohl
  • Sauerkraut
  • Tomaten
  • Artischocken
  • Oliven

2. Nummer 1.1.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Diese Leitsätze gelten nicht für Gemüsesäfte und Gemüsenektare, die in gesonderten Leitsätzen beschrieben sind.Diese Leitsätze gelten nicht für Gemüsesäfte und Gemüsenektare, die in gesonderten Leitsätzen beschrieben sind.

3. Nummer 1.1.3 wird wie folgt geändert:

altneu
Prozentangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Gewicht.Prozentangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Gewicht.

4. Nummer 1.1.4 wird wie folgt geändert:

altneu
Bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen 1 werden die Abtropfgewichte auf das nächsttiefere Vielfache von 5 g abgerundet angegeben.Bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen 1 werden die Abtropfgewichte auf das nächst tiefere Vielfache von 5 g abgerundet angegeben.

5. Nummer 1.1.5 wird wie folgt geändert:

altneu
Blanchieren ist kurzzeitiges Behandeln mit Wasserdampf oder heißem Wasser.Blanchieren ist kurzzeitiges Behandeln mit Wasserdampf oder heißem Wasser.

6. In Nummer 1.2.1 wird die Überschrift ergänzt und der erste Absatz wird wie folgt geändert:

altneu
Die verwendete Rohware ist gesundes Gemüse von einer geeigneten Sorte und in einem geeigneten Reifestadium. Sie ist praktisch frei von Fäulnis, Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten oder ähnlichen Mängeln. Die verwendete Rohware ist gesundes Gemüse von einer geeigneten Sorte und in einem geeigneten Reifestadium. Sie ist praktisch frei von Fäulnis, Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten oder ähnlichen Mängeln.

7. Nummer 1.2.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Bei vielen Gemüsearten wird die Rohware blanchiert, um Enzyme, die die Haltbarkeit beeinträchtigen können, zu inaktivieren. Bei vielen Gemüsearten wird die Rohware blanchiert, um Enzyme, die die Haltbarkeit beeinträchtigen können, zu inaktivieren.

8. In Nummer 1.2.3 wird eine Überschrift ergänzt und der erste Absatz wird wie folgt geändert:

altneu
Die vorbereitete Rohware wird je nach dem gewählten Verfahren zum fertigen Erzeugnis weiterverarbeitet und vor oder nach dem Verpacken in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht. Die vorbereitete Rohware wird je nach dem gewählten Verfahren zum fertigen Erzeugnis weiterverarbeitet und vor oder nach dem Verpacken in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht.

9. Nummer 1.2.4 wird wie folgt geändert:

altneu
Bei Gemüse mit Essig ist es nicht verkehrsüblich, den Erzeugnissen in luftdicht verschlossenen Gebinden mit einem Behältnisvolumen kleiner als 4250 ml Konservierungsstoffe 3 zuzusetzen. Bei loser Ware und bei Ware in nicht pasteurisationsbeständigen Verpackungen ist der Zusatz von Konservierungsstoffen 3, unabhängig vom Behältnisvolumen, verkehrsüblich. Bei Gemüse mit Essig ist es nicht verkehrsüblich, den Erzeugnissen in luftdicht verschlossenen Gebinden mit einem Behältnisvolumen kleiner als 4.250 ml Konservierungsstoffe 3 zuzusetzen. Bei loser Ware und bei Ware in nicht pasteurisationsbeständigen Verpackungen ist der Zusatz von Konservierungsstoffen3 , unabhängig vom Behältnisvolumen, verkehrsüblich.

10. Nummer 1.2.5 wird wie folgt geändert:

altneu
Zur Herstellung von Gemüseerzeugnissen werden außer Gemüse je nach Produktgruppe weitere Zutaten nach Maßgabe der Rechtsvorschriften verwendet. Zur Herstellung von Gemüseerzeugnissen werden außer Gemüse je nach Produktgruppe weitere Zutaten nach Maßgabe der Rechtsvorschriften verwendet.

11. In Nummer 1.3.1 wird die Überschrift ergänzt und der erste Absatz wird wie folgt geändert:

altneu
Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Sie sind praktisch frei von mineralischen Bestandteilen wie Erde oder Sand und von sonstigen Verunreinigungen und nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, z.B. Unkräutern, Stroh oder Schädlingen. Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Sie sind praktisch frei von mineralischen Bestandteilen wie Erde oder Sand und von sonstigen Verunreinigungen und nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, zum Beispiel Unkräutern, Stroh oder Schädlingen.

12. Nummer 1.3.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:
  • Längenmaße können bei 10 % des Abtropfgewichtes bei Erzeugnissen in Aufgussflüssigkeiten bzw. bei 10 % des Gesamtgewichtes bei allen übrigen Erzeugnissen bis zu 10 % vom Bezugswert abweichen.
  • Alle übrigen in Zahlen ausgedrückten Beschaffenheitsmerkmale beziehen sich auf die Standardprobenmenge und gelten ohne Toleranz.
 Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:
  • Längenmaße können bei 10 % des Abtropfgewichtes bei Erzeugnissen in Aufgussflüssigkeiten beziehungsweise bei 10 % des Gesamtgewichtes bei allen übrigen Erzeugnissen bis zu 10 % vom Bezugswert abweichen.
  • Alle übrigen in Zahlen ausgedrückte Beschaffenheitsmerkmale beziehen sich auf die Standardprobemenge und gelten ohne Toleranz.

13. Nummer 1.3.3 wird wie folgt geändert:

altneu
Für Gemüseerzeugnisse werden nur solche Verkehrsbezeichnungen und sonstige Angaben verwendet, die der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften des Erzeugnisses entsprechen. In den Leitsätzen sind die Verkehrsbezeichnungen kursiv gedruckt. Für Gemüseerzeugnisse werden nur solche Bezeichnungen des Lebensmittels und sonstige Angaben verwendet, die der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften des Erzeugnisses entsprechen. In den Leitsätzen sind die Bezeichnungen des Lebensmittels kursiv gedruckt.

14. Nummer 1.4.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Bei Gemüseerzeugnissen ist die Verkehrsbezeichnung in der Regel der Name der verwendeten Gemüseart oder der verwendeten Gemüsearten.

Bei mehr als zwei Gemüsearten kann das Erzeugnis z.B. auch als "Gemüsemischung aus..." bezeichnet werden. Für bestimmte Gemüsemischungen sind besondere Verkehrsbezeichnungen üblich, z.B. Mixed Pickles oder Leipziger Allerlei.

Die Verkehrsbezeichnung wird gegebenenfalls ergänzt durch Angaben über die Vorbehandlung (z.B. "pasteurisiert"), die Sortierung (z.B. nach Größe "extra fein"), die Verarbeitungsform (z.B. "gewürfelt", "passiert", "Abschnitte") und einzelne Qualitätsstufen (z.B. "extra zart", "Auslese"). Die Verarbeitungsform, z.B. Zwiebelwürfel, Gurkenscheiben, oder Sortierung, z.B. Prinzessbohnen, kann Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein.

Bei Gemüseerzeugnissen ist die Bezeichnung des Lebensmittels in der Regel der Name der verwendeten Gemüseart oder der verwendeten Gemüsearten.

Bei mehr als zwei Gemüsearten kann das Erzeugnis zum Beispiel auch als "Gemüsemischung aus ..." bezeichnet werden. Für bestimmte Gemüsemischungen sind besondere Bezeichnungen des Lebensmittels üblich, zum Beispiel Mixed Pickles oder Leipziger Allerlei.

Die Bezeichnung des Lebensmittels wird gegebenenfalls ergänzt durch Angaben über die Vorbehandlung (zum Beispiel "pasteurisiert"), die Sortierung (zum Beispiel nach Größe "extra fein"), die Verarbeitungsform (zum Beispiel "gewürfelt", "passiert", "Abschnitte") und einzelne Qualitätsstufen (zum Beispiel "extra zart", "Auslese"). Die Verarbeitungsform, zum Beispiel Zwiebelwürfel, Gurkenscheiben oder Sortierung, zum Beispiel Prinzessbohnen, kann Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein.

15. Nummer 1.4.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Bildliche Darstellungen der Rohware entsprechen jeweils der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Bei Mischungen wird das anteilige Mischungsverhältnis berücksichtigt.Bildliche Darstellungen der Rohware entsprechen jeweils der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Bei Mischungen wird das anteilige Mischungsverhältnis berücksichtigt.

16. Nummer 1.4.3 wird wie folgt geändert:

altneu
Wird eine Zutat über eine Geschmacksabrundung hinaus verwendet, so wird dies durch Angaben wie "gewürzt", "süßsauer", "gesalzen", "gezuckert" in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kenntlich gemacht. Wird eine Zutat über eine Geschmacksabrundung hinaus verwendet, so wird dies durch Angaben wie "gewürzt", "süßsauer", "gesalzen", "gezuckert" in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels kenntlich gemacht.

17. Nummer 1.4.4 wird ergänzt:

Geographische Angaben sind in der Regel echte Herkunftsangaben

Sie können aber auch nur Hinweise auf eine bestimmte Zusammensetzung und Herstellungsweise sein (zum Beispiel Leipziger Allerlei). In Verbindung mit Worten wie "Original" oder "Echt" oder nach Eintrag in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) oder geschützte geographische Angaben (g. g. A.) weisen geographische Bezeichnungen der Lebensmittel in jedem Fall auf die Herkunft hin 4.

Für Erzeugnisse mit g. g. A. beziehungsweise g. U. gelten die entsprechenden Vorschriften beziehungsweise spezifischen Anforderungen. Diese Erzeugnisse sind nicht in den Leitsätzen in Nummer 2 aufgeführt (siehe Anhang zu Fußnote 4).

Nummer 2 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Als tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse werden insbesondere hergestellt:
  • tiefgefrorene Gemüsezeugnisse aus einer Gemüseart,
  • tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten.
 Als tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse werden insbesondere hergestellt:
  • tiefgefrorene Gemüsezeugnisse aus einer Gemüseart
  • tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten

2. In Nummer 2.1.2 wird die Überschrift ergänzt und der erste Absatz wie folgt geändert:

altneu
Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse haben, bezogen auf die jeweilige Gemüseart, eine annähernd einheitliche Farbe. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack entsprechen sie je nach verwendeter Gemüseart nach dem Auftauen weitgehend dem frischen Gemüse. Es ist frei von Fremdgeruch und Fremdgeschmack. Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse haben, bezogen auf die jeweilige Gemüseart, eine annähernd einheitliche Farbe. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack entsprechen sie je nach verwendeter Gemüseart nach dem Auftauen weitgehend dem frischen Gemüse. Es ist frei von Fremdgeruch und Fremdgeschmack.

3. Nummer 2.1.3 wird wie folgt geändert:

altneu
Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse enthalten innerhalb einer Packung in der Regel nur Gemüse einer Sorte, das von annähernd gleicher Größe ist.Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse enthalten innerhalb einer Packung in der Regel nur Gemüse einer Sorte, das von annähernd gleicher Größe ist.

4. In Nummer 2.2.1.1.1 werden die Überschrift und der zweite Absatz wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Blumenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Köpfen der Art Brassica oleracea var. botrytis L. Die Köpfe werden vom Strunk befreit, in Röschen zerteilt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Tiefgefrorener Blumenkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Blumenkohl oder Blumenkohlröschen in Verkehr gebracht.

Röschen sind Abschnitte des Blumenkohlkopfes von annähernd gleicher Größe. Die tiefgefrorenen Blumenkohlröschen werden in unterschiedlichen Sortierungen in Verkehr gebracht, wobei der Kopfdurchmesser 20 mm nicht unterschreitet und 70 mm nicht überschreitet. Die maximale Stiellänge richtet sich nach der Proportion des Röschens. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Blumenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Köpfen der Art Brassica oleraceavar. botrytis L. Die Köpfe werden vom Strunk befreit, in Röschen zerteilt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Tiefgefrorener Blumenkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Blumenkohl oder Blumenkohlröschen in Verkehr gebracht.

Röschen sind Abschnitte des Blumenkohlkopfes von annähernd gleicher Größe. Die tiefgefrorenen Blumenkohlröschen werden in unterschiedlichen Sortierungen in Verkehr gebracht, wobei der Kopfdurchmesser 20 mm nicht unterschreitet und 70 mm nicht überschreitet. Die maximale Stiellänge richtet sich nach der Proportion des Röschens. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein.

5. Nummer 2.2.1.1.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Blumenkohl ist annähernd gleichmäßig fest und weiß bis elfenbein- oder cremefarben.

Die Blumenkohlröschen können leicht gelbliche Verfärbungen aufweisen oder leicht rosa schimmern. Die Stiele können leicht grünlich oder leicht violett sein. Die Röschen sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur.

Der gegarte Blumenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack; die Textur ist fest, nicht matschig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler:

  1. Verfärbt: sind großflächige graue, gelbe, grüne, rosa oder ähnliche farbliche Veränderungen von mindestens einem Viertel des Blütenstandes, die das Erscheinungsbild des Erzeugnisses erheblich beeinträchtigen. Die Verfärbungen bleiben auch nach dem Garen erhalten. Verzweigungen oder Stämme mit einer leicht bläulichen oder leicht grünlichen Färbung werden nicht als verfärbt angesehen.
  2. Lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
  3. Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon, unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
  4. Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
  5. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser größer 6 mm.
  6. Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten oder Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
  7. Mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 50 % der Blütenstandsoberfläche deformiert, gequetscht oder ausgebrochen sind.
  8. Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.

Die Standardprobenmenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen bzw. ein loser Stamm oder ein Blatt werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Verfärbtje Stück2
Lose Stämmeje Stück2
Blätterje Stück3
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Schädlingsbefallje Stück5
Mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge10

Der Anteil an Kleinstücken darf 3 %.(m/m) nicht überschreiten.

 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Blumenkohl ist annähernd gleichmäßig fest und weiß bis elfenbein- oder cremefarben.

Die Blumenkohlröschen können leicht gelbliche Verfärbungen aufweisen oder leicht rosa schimmern. Die Stiele können leicht grünlich oder leicht violett sein. Die Röschen sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur.

Der gegarte Blumenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack; die Textur ist fest, nicht matschig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: sind großflächige graue, gelbe, grüne, rosa oder ähnliche farbliche Veränderungen von mindestens einem Viertel des Blütenstandes, die das Erscheinungsbild des Erzeugnisses erheblich beeinträchtigen. Die Verfärbungen bleiben auch nach dem Garen erhalten. Verzweigungen oder Stämme mit einer leicht bläulichen oder leicht grünlichen Färbung werden nicht als verfärbt angesehen.
  2. lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
  3. Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon, unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
  4. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
  5. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser größer 6 mm.
  6. Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten oder Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
  7. mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 50 % der Blütenstandsoberfläche deformiert, gequetscht oder ausgebrochen sind.
  8. Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.

Die Standardprobemenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen beziehungsweise ein loser Stamm oder ein Blatt werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 1

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück2
lose Stämmeje Stück2
Blätterje Stück3
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Schädlingsbefallje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

Der Anteil an Kleinstücken darf 3 % (m/m) nicht überschreiten.

6. Nummer 2.2.1.2.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Bohnen sind Erzeugnisse aus den frischen, jungen und gesunden vollen Hülsen der Buschbohne Phaseolus vulgaris L. Es werden "fadenfreie" Sorten verwendet.

Die Bohnen werden von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Tiefgefrorene Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Bohnen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung, z.B. Prinzesshohnen, oder die Verarbeitungsform, z.B. Brechbohnen, ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung.

VerkehrsbezeichnungVerarbeitungsform
BohnenGanze grüne Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal.10,5 mm.
Prinzessbohnen oder DelikatessbohnenGanze junge, ausgesucht feine Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser ohne von außen wahrnehmbarer Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 8 mm.
Brechbohnen oder
Schnittbohnen
In Querrichtung geschnittene grüne Bohnen mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung, wobei mindestens 80 % der Stücke mindestens 25 mm lang sind. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm.
Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Bohnen sind Erzeugnisse aus den frischen, jungen und gesunden vollen Hülsen der Buschbohne Phaseolus vulgaris L. Es werden "fadenfreie" Sorten verwendet.

Die Bohnen werden von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Tiefgefrorene Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Bohnen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung, zum Beispiel Prinzessbohnen oder die Verarbeitungsform, zum Beispiel Brechbohnen, ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels.

Tabelle 2

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsform
Bohnenganze grüne Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm.
Prinzessbohnen oder Delikatessbohnenganze junge, ausgesucht feine Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser ohne von außen wahrnehmbare Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 8 mm.
Brechbohnen oder Schnittbohnenin Querrichtung geschnittene grüne Bohnen mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung, wobei mindestens 80 % der Stücke mindestens 25 mm lang sind. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm.

7. Nummer 2.2.1.2.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe, gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die gegarten Bohnen haben einen aromatischen, feinen, typischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne merkliche Samen-, Bast- oder Fadenwahrnehmung.

Beschreibung der Fehler:

  1. Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche von mindestens 30 mm Länge und einer Mindestbreite von 2 mm.
  2. Oxidierte Schnittstellen: Schnittstellen, die braune Verfärbungen aufweisen.
  3. Faserig: Bohnen, die eine faserige Struktur haben.
  4. Stielenden: anhaftende oder lose Stielenden.
  5. Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie z.B. Blätter, Ranken oder Stiele sowie Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Gräser oder Samen. Ausgenommen sind jedoch Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
  6. Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 3 mm bis 6 mm.
  7. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  8. Mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespalten oder zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild schwerwiegend beeinträchtigen.
  9. Kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 40 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 min sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Eine Bohne bzw. ein loses Stielende oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Schorf und Windfleckenje Stück2
Oxidierte Schnittstellenje Stück1
Faserigje Stück1
Stielendenje Stück2
Fremde Pflanzenteileje Stück3
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Mechanisch beschädigtje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20

Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 3 % (mlm) (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).

 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe, gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die gegarten Bohnen haben einen aromatischen, feinen, typischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne merkliche Samen-, Bast- oder Fadenwahrnehmung.

Beschreibung der Fehler

  1. Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche von mindestens 30 mm Länge und einer Mindestbreite von 2 mm.
  2. oxidierte Schnittstellen: Schnittstellen, die braune Verfärbungen aufweisen.
  3. faserig: Bohnen, die eine faserige Struktur haben.
  4. Stielenden: anhaftende oder lose Stielenden.
  5. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Stiele sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen. Ausgenommen sind jedoch Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
  6. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 3 mm bis 6 mm.
  7. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  8. mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespalten oder zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild schwerwiegend beeinträchtigen.
  9. kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 40 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne beziehungsweise ein loses Stielende oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 3

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Schorf und Windfleckenje Stück2
oxidierte Schnittstellenje Stück1
faserigje Stück1
Stielendenje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück3
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 3 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

8. Nummer 2.2.1.3.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Broccoli ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Blütenständen der Art Brassica oleracea var. cymosa Duch italica Plenck. Tiefgefrorener Broccoli wird mit der Verkehrsbezeichnung Broccoli oder Broccoliröschen in Verkehr gebracht.

Broccoliröschen sind 20 bis 60 mm lange, annähernd gleich große Abschnitte des Broccolikopfes (Haupttrieb) sowie der kleineren Nebentriebe. Sie sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die frischen, geschnittenen Röschen werden gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Broccoli ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Blütenständen der Art Brassica oleracea var. cymosa Duch italica Plenck.

Tiefgefrorener Broccoli wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Broccoli oder Broccoliröschen in Verkehr gebracht.

Broccoli-Röschen sind 20 bis 60 mm lange, annähernd gleich große Abschnitte des Broccolikopfes (Haupttrieb) sowie der kleineren Nebentriebe. Sie sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die frischen, geschnittenen Röschen werden gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

9. Nummer 2.2.1.3.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Broccoliröschen haben eine annähernd gleichmäßige Farbe (hellgrün bis blaugrün) und eine gleichmäßige Sortierung. Sie sind praktisch frei von Insekten und anderen tierischen Fremdbestandteilen. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur. Den Stielteilen können kleine, zarte Blätter anhaften. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein. Die meist grünen, voll entwickelten Blütenknospen sind noch nicht geöffnet. Leichte Gelbverfärbungen durch Chlorophyllmangel im Randbereich des Röschen sind produkttypisch und gelten nicht als Fehler.

Die gegarten Broccoliröschen haben einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, nicht matschig. Der Stiel ist zart, nicht holzig.

Beschreibung der Fehler:

  1. Überreif: einzelne Knospen (mindestens 3, zusammenhängend) sind aufgeblüht (gelb) oder die Blütenstände des Röschens fallen im aufgetauten Zustand auseinander.
  2. Schlecht geschnitten: Röschen, bei denen das Erscheinungsbild durch nicht sorgfältiges Entfernen von Blättern oder durch unsauberes Abtrennen vom Stamm erheblich beeinträchtigt ist.
  3. Lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
  4. Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon mit einem Durchmesser größer 10 mm; es ist unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
  5. Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 bis 6 mm.
  6. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  7. Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten und Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
  8. Mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 25 % der Röschenoberfläche deformiert oder ausgebrochen sind.
  9. Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.

Die Standardprobenmenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Röschen bzw. ein loser Stamm oder ein loses Blatt werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Überreifje Stück2
Schlecht geschnittenje Stück1
Lose Stämmeje Stück3
Blätterje Stück1
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Schädlingsbefallje Stück5
Mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20

Der Anteil an Kleinstücken darf 5 % (m/m) nicht überschreiten.

 Beschaffenheitsmerkmale

Broccoliröschen haben eine annähernd gleichmäßige Farbe (hellgrün bis blaugrün) und eine gleichmäßige Sortierung. Sie sind praktisch frei von Insekten und anderen tierischen Fremdbestandteilen. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur. Den Stielteilen können kleine, zarte Blätter anhaften. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein. Die meist grünen, voll entwickelten Blütenknospen sind noch nicht geöffnet. Leichte Gelbverfärbungen durch Chlorophyllmangel im Randbereich des Röschen sind produkttypisch und gelten nicht als Fehler.

Die gegarten Broccoliröschen haben einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, nicht matschig. Der Stiel ist zart, nicht holzig.

Beschreibung der Fehler

  1. überreif: Einzelne Knospen (mindestens 3, zusammenhängend) sind aufgeblüht (gelb) oder die Blütenstände des Röschen fallen im aufgetauten Zustand auseinander.
  2. schlecht geschnitten: Röschen, bei denen das Erscheinungsbild durch nicht sorgfältiges Entfernen von Blättern oder durch unsauberes Abtrennen vom Stamm erheblich beeinträchtigt ist.
  3. lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
  4. Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon mit einem Durchmesser größer 10 mm; es ist unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
  5. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 bis 6 mm.
  6. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  7. Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten und Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
  8. mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 25 % der Röschenoberfläche deformiert oder ausgebrochen sind.
  9. Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.

Die Standardprobemenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen beziehungsweise ein loser Stamm oder ein loses Blatt werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 4

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
überreifje Stück2
schlecht geschnittenje Stück1
lose Stämmeje Stück3
Blätterje Stück1
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Schädlingsbefallje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Der Anteil an Kleinstücken darf 5 % (m/m) nicht überschreiten.

10. Nummer 2.2.1.4.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Dicke Bohnen (synonyme Bezeichnung: Puffbohnen, Ackerbohnen) sind Erzeugnisse aus nicht ausgereiften Samen der Art Vicia faba L.

Tiefgefrorene Dicke Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Dicke Bohnen meist unsortiert in Verkehr gebracht. Auf die Verwendung von kleineren Bohnenkernen wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung mit "klein" oder "fein" hingewiesen.

Die frischen Kerne werden von der Hülse befreit, gewaschen., ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Dicke Bohnen (synonyme Bezeichnung: Puffbohnen, Ackerbohnen) sind Erzeugnisse aus nicht ausgereiften Samen der Art Vicia faba L.

Tiefgefrorene Dicke Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Dicke Bohnen meist unsortiert in Verkehr gebracht. Auf die Verwendung von kleineren Bohnenkernen wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels mit "klein" oder "fein" hingewiesen.

Die frischen Kerne werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

11. Nummer 2.2.1.4.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Dicke Bohnen sind praktisch frei von Keimen, von losgelösten Keimen, von Samenschalen oder Teilen von Samenschalen und von fleckigen Bohnen.

Die gegarten Dicken Bohnen haben eine blassgrüne Farbe, einen feinen, typischen Geruch und Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Beschreibung der Fehler:

  1. Andersfarbig: Bohnen, deren Farbe für die verarbeitete Sorte nicht charakteristisch ist, zum Beispiel gelb.
  2. Verfärbt: Bohnen, deren Oberfläche zu mehr als 25 % grau/schwarz verfärbt ist.
  3. Halbe oder zerbrochene Bohnen.
  4. Hülsen oder Hülsenteile: anhaftende oder lose Hülsen oder Hülsenteile.
  5. Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie z.B. Blätter, Ranken oder Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Gräser oder Samen.
  6. Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
  7. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne bzw. eine Hülse, ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Andersfarbige Bohnenje Stück2
Verfärbtje Stück5
Halbe oder zerbrochene Bohnenje Stück1
Hülsen oder Hülsenteileje Stück3
Fremde Pflanzenteileje Stück3
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Dicke Bohnen sind praktisch frei von Keimen, von losgelösten Keimen, von Samenschalen oder Teilen von Samenschalen und von fleckigen Bohnen.

Die gegarten Dicken Bohnen haben eine blassgrüne Farbe, einen feinen, typischen Geruch und Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Beschreibung der Fehler

  1. andersfarbig: Bohnen, deren Farbe für die verarbeitete Sorte nicht charakteristisch ist, zum Beispiel gelb.
  2. verfärbt: Bohnen, deren Oberfläche zu mehr als 25 % grau/schwarz verfärbt ist.
  3. halbe oder zerbrochene Bohnen
  4. Hülsen oder Hülsenteile: anhaftende oder lose Hülsen oder Hülsenteile.
  5. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen.
  6. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
  7. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne beziehungsweise eine Hülse, ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 5

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
andersfarbige Bohnenje Stück2
verfärbtje Stück5
halbe oder zerbrochene Bohnenje Stück1
Hülsen oder Hülsenteileje Stück3
fremde Pflanzenteileje Stück3
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

12. Nummer 2.2.1.5.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Erbsen sind Erzeugnisse aus den unvollständig gereiften Samen der Markerbse Pisum sativum L.

Tiefgefrorene Erbsen werden mit der Verkehrsbezeichnung Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung wie "extra fein", "sehr fein", "Petits Pois" wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben.

Es wird zwischen unsortierten und sortierten Erbsen unterschieden. Nach Größe sortierte Erbsen haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller ErgänzungenDurchmesser (mm)
Erbsenbis 10,5
Erbsen, sehr fein oder Petits Poisgrößer 7,5 bis 8,5
Erbsen, extra feinbis zu 7,5

Die Ermittlung der Größensortierung erfolgt im tiefgefrorenen Zustand mittels Quadratsieb. Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen verkehrsüblich ist.

Die frischen Samen werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Erbsen sind Erzeugnisse aus den unvollständig gereiften Samen der Markerbse Pisum sativum L.

Tiefgefrorene Erbsen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung wie "extra fein", "sehr fein", "Petits Pois" wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Es wird zwischen unsortierten und sortierten Erbsen unterschieden. Nach Größe sortierte Erbsen haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

Tabelle 6

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Durchmesser (mm)
Erbsen

bis 10,5

Erbsen, sehr fein oder Petits Pois

größer 7,5 bis 8,5

Erbsen, extra fein

bis zu 7,5

Die Ermittlung der Größensortierung erfolgt im tiefgefrorenen Zustand mittels Quadratsieb. Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen verkehrsüblich ist. Die Toleranzregeln gemäß Leitsatznummer 1.3.2 bleiben unberührt.

Die frischen Samen werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

13. Nummer 2.2.1.5.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen sowie von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen, von Hülsenteilen und von pflanzlichen Verunreinigungen.

Tiefgefrorene Erbsen werden außerdem nach dem Reifegrad, der als Tenderometerwert der unblanchierten frischen Erbsen und/oder als AIS-Wert (alkoholunlösliche Substanz) der blanchierten Erbsen ermittelt wird, eingeteilt. Für die Qualitätsbezeichnung "extra zart" werden der Tenderometerwert von 110 und der AIS-Wert von 13 % nicht überschritten. Gleiche Anforderungen gelten auch für Erbsen, "extra fein" und Erbsen "sehr fein"/"Petits Pois" ohne zusätzliche Qualitätsbezeichnung.

Erbsen, die ohne die zusätzliche Qualitätsbezeichnung "extra zart" in Verkehr gebracht werden, überschreiten einen Tenderometerwert von 125 bzw. einen AIS-Wert von 14 % nicht.

Die gegarten Erbsen haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Beschreibung der Fehler:

  1. Gelb oder blass (blond): farblich nicht voll entwickelt.
  2. Verfärbt: durch Fäule grau, braun oder schwarz verfärbte Samen (größer als die Hälfte der Oberfläche).
  3. Zerschlagen: halbe Erbsen, Bruchstücke von Erbsen.
  4. Samenschalen und Teile von Samenschalen.
  5. Fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze wie z.B. Hülsen, Hülsenteile, Blätter oder Ranken sowie Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Samen von Disteln, Gräsern oder Kamille.
  6. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  7. Früchte des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemnenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Erbse bzw. eine Samenschale oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Gelb oder blass (blond)je % (m/m)3
Verfärbtje Stück5
Zerschlagenje % (m/m)1
Samenschalen und Teile von Samenschalenje % (m/m)4
Fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobenmenge:10

Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von Früchten des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L., d. h., sie enthalten nicht mehr als 1 Stück/10 kg.

Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen sowie von durch Insekten beschädigte Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen, von Hülsenteilen und von pflanzlichen Verunreinigungen.

Tiefgefrorene Erbsen werden außerdem nach dem Reifegrad, der als Tenderometerwert der unblanchierten frischen Erbsen und/oder als AIS-Wert (alkoholunlösliche Substanz) der blanchierten Erbsen ermittelt wird, eingeteilt. Für die Qualitätsbezeichnung "extra zart" werden der Tenderometerwert von 110 und der AIS-Wert von 13 % nicht überschritten. Gleiche Anforderungen gelten auch für Erbsen, "extra fein" und Erbsen "sehr fein"/"Petits pois" ohne zusätzliche Qualitätsbezeichnung.

Erbsen, die ohne die zusätzliche Qualitätsbezeichnung "extra zart" in Verkehr gebracht werden, überschreiten einen Tenderometerwert von 125 beziehungsweise einen AIS-Wert von 14 % nicht.

Die gegarten Erbsen haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Beschreibung der Fehler

  1. gelb oder blass (blond): farblich nicht voll entwickelt.
  2. verfärbt: durch Fäule grau, braun oder schwarz verfärbte Samen (größer als die Hälfte der Oberfläche).
  3. zerschlagen: halbe Erbsen, Bruchstücke von Erbsen.
  4. Samenschalen und Teile von Samenschalen
  5. fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze wie zum Beispiel Hülsen, Hülsenteile, Blätter oder Ranken sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Samen von Disteln, Gräser oder Kamille.
  6. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  7. Früchte des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Erbse beziehungsweise eine Samenschale oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 7

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
gelb oder blass (blond)je % (m/m)3
verfärbtje Stück5
zerschlagenje % (m/m)1
Samenschalen und Teile von Samenschalenje % (m/m)4
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von Früchten des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L., das heißt, sie enthalten nicht mehr als 1 Stück/10 kg.

14. Nummer 2.2.1.6.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Grünkohl wird aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L. hergestellt.

Tiefgefrorener Grünkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Grünkohl in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "gehackt", "grob gehackt".

Die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen, grob oder fein geschnitten, auch durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Grünkohl wird aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L. hergestellt.

Tiefgefrorener Grünkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Grünkohl in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gehackt", "grob gehackt".

Die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen, grob oder fein geschnitten, auch durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

15. Nummer 2.2.1.6.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Für tiefgefrorenen Grünkohl werden gesunde Blätter verwendet, die praktisch frei von Schädlingsbefall, mechanischen Beschädigungen und fremdem Geruch und Geschmack sind. Welke und sonstig beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.

Tiefgefrorener Grünkohl ist annähernd gleichmäßig zerkleinert. Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Grünkohlerzeugnisses sollte so niedrig wie möglich sein, er überschreitet 10 mg/kg nicht.

Der zubereitete Grünkohl hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig, ohne Fehl- oder Fremdnote. Die Farbe ist olivgrün.

Beschreibung der Fehler:

  1. Fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze, wie zum Beispiel Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen, wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  2. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  3. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  4. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Insektenbefallje Stück10
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

 Beschaffenheitsmerkmale

Für tiefgefrorenen Grünkohl werden gesunde Blätter verwendet, die praktisch frei von Schädlingsbefall, mechanischen Beschädigungen und fremdem Geruch und Geschmack sind. Welke und sonstig beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.

Tiefgefrorener Grünkohl ist annähernd gleichmäßig zerkleinert. Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Grünkohlerzeugnisses sollte so niedrig wie möglich sein, er überschreitet 10 mg/kg nicht.

Der zubereitete Grünkohl hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig, ohne Fehl- oder Fremdnote. Die Farbe ist olivgrün.

Beschreibung der Fehler

  1. fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze wie zum Beispiel Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  2. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  3. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  4. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 8

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Insektenbefallje Stück10
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

16. Nummer 2.2.1.7.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Karotten (Möhren) sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Tiefgefrorene Karotten werden mit der Verkehrsbezeichnung Karotten oder Möhren in Verkehr gebracht. Außer bei ganzen Karotten (Babykarotten, Fingerkarotten, Pariser Karotten) wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "gewürfelt" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z.B. Karottenwürfel.

Die Farbe ist sortentypisch orange oder gelb. Werden gelbe oder andersfarbige Sorten verwendet, wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.

Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller ErgänzungenVerarbeitungsform
BabykarottenZylindrische Karotten, die durch Schnitte quer zur Längsachse vor der Schälung erhalten werden. Die Schnittlänge der Babykarotten beträgt ca. 50 mm.
FingerkarottenZylindrische, kleine, ganze Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitestgehend ihre ursprüngliche Form behalten.
Karotten, in ScheibenGleichmäßig im rechten Winkel zur Längsachse in Scheiben glatt oder gewellt geschnitten. Die Schnittstärke beträgt ca. 4-8 mm, der Durchmesser der Scheiben liegt zwischen 15 und 32 mm.
Karotten JulienneFeine Streifen bis maximal 6 x 6 mm Kantenlänge.
Karotten, in Streifen; KarottenstifteLänglich glatt oder gewellt geschnittene Karottenstücke.
Pariser Karotten, PerlkarottenKugelförmige ("runde") Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitgehend ihre ursprüngliche Form behalten.
Karottenwürfel; Karotten, gewürfeltGleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten mit einer Kantenlänge von ca. 10 mm.

Tiefgefrorene Karotten der Verarbeitungsformen Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten können größensortiert oder unsortiert in den Verkehr gebracht werden.

Sortierte Karotten haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

GrößenbezeichnungDurchmesser in mm
zylindrische Sorten
(Babykarotten, Fingerkarotten)
kugelförmige Sorten
(Pariser Karotten)
Sehr klein/extra feinkleiner 10kleiner 18
Klein10 bisl418 bis 24
Mittel14 bis 1824 bis 28
Großgrößer 18größer 28

Es wird der Durchmesser (bei nicht kreisförmigem Querschnitt der kleinste Durchmesser) an der Stelle des größten Umfangs gemessen. Die Größenbezeichnung kann in der angegebenen Form der Verkehrsbezeichnung angefügt werden.

Wenn das Erzeugnis größensortiert in den Verkehr gebracht wird, müssen mindestens 80 % (m/m) der Karotten der angegebenen Größenbezeichnung entsprechen.

Die Karotten werden von Kraut und weitestgehend von grünen Köpfen befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, gegebenenfalls geschnitten, gegebenenfalls nach Durchmesser sortiert, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Die Verkehrsbezeichnung Perlkarotten setzt eine "sehr kleine", "extra feine" Größensortierung voraus.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Karotten (Möhren) sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Tiefgefrorene Karotten werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Karotten oder Möhren in Verkehr gebracht. Außer bei ganzen Karotten (Babykarotten, Fingerkarotten, Pariser Karotten) wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gewürfelt" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Karottenwürfel.

Die Farbe ist sortentypisch orange oder gelb. Werden gelbe oder andersfarbige Sorten verwendet, wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels darauf hingewiesen. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.

Tabelle 9

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Babykarottenzylindrische Karotten, die durch Schnitte quer zur Längsachse vor der Schälung erhalten werden. Die Schnittlänge der Baby-Karotten beträgt ca. 50 mm
Fingerkarottenzylindrische, kleine, ganze Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitestgehend ihre ursprüngliche Form behalten
Karotten, in Scheibengleichmäßig im rechten Winkel zur Längsachse in Scheiben glatt oder gewellt geschnitten. Die Schnittstärke beträgt ca. 4 bis 8 mm, der Durchmesser der Scheiben liegt zwischen 15 und 32 mm
Karotten Juliennefeine Streifen bis maximal 6 x 6 mm Kantenlänge
Karotten, in Streifen; Karottenstiftelänglich glatt oder gewellt geschnittene Karottenstücke
Pariser Karotten, Perlkarottenkugelförmige ("runde") Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitgehend ihre ursprüngliche Form behalten
Karottenwürfel; Karotten, gewürfeltgleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten mit einer Kantenlänge von ca. 10 mm

Tiefgefrorene Karotten der Verarbeitungsformen Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten können größensortiert oder unsortiert in den Verkehr gebracht werden.

Sortierte Karotten haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

Tabelle 10

GrößenbezeichnungDurchmesser in mm
zylindrische Sorten
(Babykarotten, Fingerkarotten)
Durchmesser in mm
kugelförmige Sorten
(Pariser Karotten)
sehr klein/extra feinkleiner 10kleiner 18
klein10 bis 1418 bis 24
mittel14 bis 1824 bis 28
großgrößer 18größer 28

Es wird der Durchmesser (bei nicht kreisförmigem Querschnitt der kleinste Durchmesser) an der Stelle des größten Umfangs gemessen. Die Größenbezeichnung kann in der angegebenen Form der Bezeichnung des Lebensmittels angefügt werden.

Wenn das Erzeugnis größensortiert in den Verkehr gebracht wird, müssen mindestens 80 % (m/m) der Karotten der angegebenen Größenbezeichnung entsprechen.

Die Karotten werden von Kraut und weitestgehend von grünen Köpfen befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, gegebenenfalls geschnitten, gegebenenfalls nach Durchmesser sortiert, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Die Bezeichnung des Lebensmittels Perlkarotten setzt eine "sehr kleine", "extra feine" Größensortierung voraus.

17. Nummer 2.2.1.7.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Karotten haben eine gleichmäßige, sortentypische Farbe und eine annähernd einheitliche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- und sonstigen Verfärbungen.

Karotten haben im gegarten Zustand einen typischen süßen Geschmack, die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler:

  1. Grün verfärbt: Stücke, die im Bereich der Schulter deutlich grün verfärbt sind oder verfärbte Ringe aufweisen (bei Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten). Stücke, die grüne Verfärbungen zeigen (bei anderen Verarbeitungsformen).
  2. Leicht fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von 2 bis maximal 6 mm aufweisen.
  3. Stark fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 6 mm aufweisen.
  4. Verformt: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
  5. Rissig: Stücke, die Risse oder Spalten von mehr als 2 mm Breite aufweisen.
  6. Leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 6 mm Durchmesser.
  7. Schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe haben.
  8. Fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze, wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln, sowie Teile anderer Pflanzen.
  9. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  10. Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
  11. Kleine Stücke: Bruchstücke/Reststücke von weniger als 20 mm Länge bei Karotten Julienne, Babykarotten und Fingerkarotten und weniger als ein Drittel der jeweiligen Sollstückgröße bei Karottenstiften und Karottenwürfeln.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g, mindestens jedoch 50 Karottenstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Karotte, ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Grün verfärbtje Stück2
Leicht fleckigje Stück1
Stark fleckigje Stück3
Verformtje Stück1
Rissigje Stück1
Leichte Schälfehlerje Stück1
Schwere Schälfehlerje Stück5
Fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge
(500 g bzw. 50 Stücke)
30

Kleinstücke sind bei Babykarotten, Fingerkarotten und Karotten Julienne weniger als 30 % (mEm) und bei Karottenstreifen, Karottenstiften und Karottenwürfeln weniger als 10 % (m/m).

 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Karotten haben eine gleichmäßige, sortentypische Farbe und eine annähernd einheitliche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- und sonstigen Verfärbungen.

Karotten haben im gegarten Zustand einen typischen süßen Geschmack, die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. grünverfärbt: Stücke, die im Bereich der Schulter deutlich grün verfärbt sind oder verfärbte Ringe aufweisen (bei Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten). Stücke, die grüne Verfärbungen zeigen (bei anderen Verarbeitungsformen).
  2. leicht fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von 2 bis maximal 6 mm aufweisen.
  3. stark fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 6 mm aufweisen.
  4. verformt: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
  5. rissig: Stücke, die Risse oder Spalten von mehr als 2 mm Breite aufweisen.
  6. leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 6 mm Durchmesser.
  7. schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe haben.
  8. fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln sowie Teile anderer Pflanzen.
  9. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  10. mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
  11. kleine Stücke: Bruchstücke/Reststücke von weniger als 20 mm Länge bei Karotten Julienne, Babykarotten und Fingerkarotten und weniger als ein Drittel der jeweiligen Sollstückgröße bei Karottenstiften und Karottenwürfeln.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g, mindestens jedoch 50 Karottenstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Karotte, ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 11

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
grünverfärbtje Stück2
leicht fleckigje Stück1
stark fleckigje Stück3
verformtje Stück1
rissigje Stück1
leichte Schälfehlerje Stück1
schwere Schälfehlerje Stück5
fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge
(500 g beziehungsweise
50 Stücke)
30

Kleinstücke sind bei Babykarotten, Fingerkarotten und Karotten Julienne weniger als 30 % (m/m) und bei Karottenstreifen, Karottenstiften und Karottenwürfeln weniger als 10 % (m/m).

18. Nummer 2.2.1.8.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Kohlrabi wird aus frischen und gesunden Knollen der Art Brassica oleracea var. gongyloides hergestellt.

Tiefgefrorener Kohlrabi wird zerkleinert und mit der Verkehrsbezeichnung Kohlrabi oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Rahmkohlrabi in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "in Streifen" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z.B. Kohlrabistreifen.

Die Kohlrabiknollen werden vom Laub befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Rahmkohlrabi wird aus zerkleinertem Kohlrabi unter Zusatz. von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z.B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen, hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Kohlrabi wird aus frischen und gesunden Knollen der Art Brassica oleracea var. gongyloides hergestellt.

Tiefgefrorener Kohlrabi wird zerkleinert und mit der Bezeichnung des Lebensmittels Kohlrabi oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmkohlrabi in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "in Streifen" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Kohlrabistreifen.

Die Kohlrabiknollen werden vom Laub befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Rahmkohlrabi wird aus zerkleinertem Kohlrabi unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt.

Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/ Rahm.

19. Nummer 2.2.1.8.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Kohlrabi ist annähernd gleich in Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Das Fruchtfleisch ist annähernd frei von holzigen Verhärtungen.

Die Farbe ist weiß mit leichten hellgrünen Färbungen.

Der gegarte Kohlrabi ist gleichmäßig zart, nicht holzig, nicht wässrig, fest, nicht matschig oder schwammig. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig mit leichter Süße und ohne Fremdnoten. Die Farbe ist weiß mit grünlich gefärbten Stücken.

Rahmkohlrabi ist leicht gebunden, in heller Soße ohne Flüssigkeitsabsatz und im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler:

  1. Holzig/faserig: Stücke mit deutlich wahrnehmbarer Verhärtung im Fruchtfleisch. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  2. Schälfehler: Einheiten, die feststellbar ungeschälte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 2 mm aufweisen.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  4. Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 20 mm oder Würfel mit weniger als 50 % des Würfelvolumens.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform wird als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche
Einheit
Fehlerpunkte
Stifte, Streifen oder ScheibenWürfel
Holzig/faserigje Stück33
Schälfehlerje Stück11
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück33
Fehler, gesamtStandardprobenmenge1530

Der Kleinanteil beträgt maximal 5 % (m/m)

Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Kohlrabi ist annähernd gleich in Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Das Fruchtfleisch ist annähernd frei von holzigen Verhärtungen.

Die Farbe ist weiß mit leichten hellgrünen Färbungen.

Der gegarte Kohlrabi ist gleichmäßig zart, nicht holzig, nicht wässrig, fest, nicht matschig oder schwammig. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig mit leichter Süße und ohne Fremdnoten. Die Farbe ist weiß mit grünlich gefärbten Stücken.

Rahmkohlrabi ist leicht gebunden, in heller Soße ohne Flüssigkeitsabsatz und im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. holzig/faserig: Stücke mit deutlich wahrnehmbarer Verhärtung im Fruchtfleisch. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  2. Schälfehler: Einheiten, die feststellbar ungeschälte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 2 mm aufweisen.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  4. Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 20 mm oder Würfel mit weniger als 50 % des Würfelvolumens.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 12

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Stifte, Streifen
oder Scheiben
Fehlerpunkte
Würfel
holzig/faserigje Stück33
Schälfehlerje Stück11
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück33
Fehler, gesamtStandardprobemenge1530

Der Kleinanteil beträgt maximal 5 % (m/m).

20. Nummer 2.2.1.9.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Maiskörner sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßem, gelbem Mais Zea rnays L.

Tiefgefrorene Maiskörner werden mit der Verkehrsbezeichnung Mais, Zuckermais, Gemüsemais oder Maiskörner in Verkehr gebracht.

Die im geeigneten Reifestadium geernteten Maiskolben werden von den Hüllblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Maiskörner sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßem, gelbem Mais, Zea mays L.

Tiefgefrorene Maiskörner werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Mais, Zuckermais, Gemüsemais oder Maiskörner in Verkehr gebracht.

Die im geeigneten Reifestadium geernteten Maiskolben werden von den Hüllblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

21. Nummer 2.2.1.9.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Maiskörner sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Die gegarten Maiskörner sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.

Beschreibung der Fehler:

  1. Körner, ungeschnitten: Maiskörner, die ungeschnitten von der Spindel abgerissen wurden, so dass Teile der Spindel (z.B. der "Samenschuh") am Korn verblieben sind.
  2. Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
  3. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 10 cm sind.
  4. Fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, z.B. Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cmz Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. Mechanisch beschädigt: Jede Verunstaltung des Maiskorns durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Maiskorn bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Körner ungeschnittenje Korn3
Samenschalenje % (m/m)1
Seidenteileje 20 cm10
Fremde Pflanzenteileje Stück10
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Korn10
Mechanisch beschädigtje % (mim)1
Fehler, gesamtStandardprobenmenge30
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Maiskörner sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Die gegarten Maiskörner sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.

Beschreibung der Fehler

  1. Körner, ungeschnitten: Maiskörner, die ungeschnitten von der Spindel abgerissen wurden, so dass Teile der Spindel (zum Beispiel der "Samenschuh") am Korn verblieben sind.
  2. Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
  3. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 10 cm sind.
  4. fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, zum Beispiel Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm2 Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: Jede Verunstaltung des Maiskorns durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskorn beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 13

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Körner ungeschnittenje Korn3
Samenschalenje % (m/m)1
Seidenteileje 20 cm10
fremde Pflanzenteileje Stück10
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Korn10
mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

22. Nummer 2.2.1.10 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Maiskolben sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.

Tiefgefrorene Maiskolben werden mit der Verkehrsbezeichnung Maiskolben, gegebenenfalls ergänzt mit dem Hinweis auf den Zuschnitt, z.B. "Halbe", in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorene Maiskolben sind zerteilt oder unzerteilt, in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen, blanchiert oder unblanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Maiskolben sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.

Tiefgefrorene Maiskolben werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Maiskolben, gegebenenfalls ergänzt mit dem Hinweis auf den Zuschnitt, zum Beispiel "Halbe", in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorene Maiskolben sind zerteilt oder unzerteilt, in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen, blanchiert oder unblanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

23. Nummer 2.2.1.10.2

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.

Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.

Die gegarten Körner des Maiskolbens schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler:

  1. Unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm2.
  2. Unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne bzw. ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
  3. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm2 große Teile.
  4. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 20 cm sind.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. Mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über 5 aneinanderliegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Standardprobenmenge beträgt 10 ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Maiskolben bzw. ein Seidenteil oder ein Bereich werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Unzureichend entwickeltje Stück2
Unzureichend zurechtgeschnittenje Stück3
Hüllblätter oder Teile davonje Stück2
Seidenteileje 20 cm1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Mechanisch beschädigtje Bereich3
Fehler, gesamtStandardprobenmenge15
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.

Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.

Die gegarten Körner des Maiskolbens schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm2.
  2. unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne beziehungsweise ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
  3. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm2 große Teile.
  4. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 20 cm sind.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über fünf aneinander liegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Standardprobemenge beträgt zehn ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Maiskolben beziehungsweise ein Seidenteil oder ein Bereich werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 14

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
unzureichend entwickeltje Stück2
unzureichend zurechtgeschnittenje Stück3
Hüllblätter oder Teile davonje Stück2
Seidenteileje 20 cm1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Bereich3
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

24. Nummer 2.2.1.11 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Paprika ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden und optimal gereiften Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen.

Tiefgefrorener Paprika wird mit der Verkehrsbezeichnung Paprika in Verkehr gebracht. Die Farbe des Paprikas ist je nach Sorte und Reifegrad " grün, gelb, orange oder rot. Die Farbe und die Verarbeitungsform werden in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "geschnitten". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z.B. Paprikawürfel.

Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller ErgänzungenVerarbeitungsform
PaprikastreifenZur Längsachse in ca. 6 bis 8 mm breite Streifen geschnittener Paprika.
PaprikawürfelIn ca. 10 x 10 mm geschnittener Paprika.
Paprika, geschnittenIn rechteckige Stücke geschnittener Paprika. Die Kantenlänge beträgt 15 bis 25 mm.

Die Früchte werden gewaschen, von Stiel und Kernen befreit, geschnitten, blanchiert oder unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Paprika ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden und optimal gereiften Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen.

Tiefgefrorener Paprika wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Paprika in Verkehr gebracht. Die Farbe des Paprikas ist je nach Sorte und Reifegrad grün, gelb, orange oder rot. Die Farbe und die Verarbeitungsform werden in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "geschnitten". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Paprikawürfel.

Tabelle 15

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Paprikastreifen:zur Längsachse in ca. 6 bis 8 mm breite Streifen geschnittener Paprika.
Paprikawürfel:in ca. 10 x 10 mm geschnittener Paprika.
Paprika, geschnitten:in rechteckige Stücke geschnittener Paprika. Die Kantenlänge beträgt 15 bis 25 mm.

Die Früchte werden gewaschen, von Stiel und Kernen befreit, geschnitten, blanchiert oder unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

25. Nummer 2.2.1.11.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die für tiefgefrorenen Paprika verwendeten Früchte sind von annähernd gleicher Farbe, frisch, gesund und insbesondere praktisch frei von Faulstellen. Sie sind gleichmäßig geschnitten und von annähernd gleicher Länge sowie praktisch frei von Stielen, Stielresten und Kernen.

Tiefgefrorene Paprikastreifen sind zu mindestens 50 % (m/m) länger als 30 mm.

Aufgetauter Paprika (5 - 10 °C) hat einen typischen, leicht süßen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, saftig, nicht matschig.

Beschreibung der Fehler:

  1. Ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderen Farbanteilen oder andersfarbige Stücke.
  2. Stiele/Stielreste: nicht essbare, harte Teile des Stieles.
  3. Samen: anhaftende oder lose Samen.
  4. Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm bis maximal 6 mm.
  5. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  6. Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 10 mrn.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein Stiel, Stielrest oder Samen werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte 
Paprikastreifen oder Paprika, geschnittenPaprika, gewürfelt
Ungleichmäßig gefärbtje Stück11
Stiele/Stielresteje Stück55
Samenje Stück11
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück22
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück44
Fehler, gesamtStandardprobenmenge1530

Der Kleinteilanteil der Paprikastreifen beträgt maximal 5 % (m/m).

Beschaffenheitsmerkmale

Die für tiefgefrorenen Paprika verwendeten Früchte sind von annähernd gleicher Farbe, frisch, ges- und und insbesondere praktisch frei von Faulstellen. Sie sind gleichmäßig geschnitten und von annähernd gleicher Länge sowie praktisch frei von Stielen, Stielresten und Kernen.

Tiefgefrorene Paprikastreifen sind zu mindestens 50 % (m/m) länger als 30 mm.

Aufgetauter Paprika (5 bis 10 °C) hat einen typischen, leicht süßen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, saftig, nicht matschig.

Beschreibung der Fehler

  1. ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderen Farbanteilen oder andersfarbige Stücke.
  2. Stiele/Stielreste: nicht essbare, harte Teile des Stiels.
  3. Samen: anhaftende oder lose Samen.
  4. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm bis maximal 6 mm.
  5. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  6. Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 10 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein Stiel, Stielrest oder Samen werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 16

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte Paprikasteifen oder Paprika geschnittenFehlerpunkte Paprika, gewürfelt
ungleichmäßig gefärbtje Stück11
Stiele/Stielresteje Stück55
Samenje Stück11
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück22
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück44
Fehler, gesamtStandardprobemenge1530

Der Kleinteilanteil der Paprikastreifen beträgt maximal 5 % (m/m).

26. Nummer 2.2.1.12.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Porree, auch als Lauch bezeichnet, ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, essbaren Teilen der Art Allium porrum L.

Tiefgefrorener Porree wird mit der Verkehrsbezeichnung Porree oder Lauch oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Rahmporree in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "in Streifen". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z.B. Porreescheiben.

Als Verarbeitungsformen sind insbesondere üblich:

Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller ErgänzungenVerarbeitungsform
Porree, in Streifen, Feinschnitt/JulienneQuer zur Längsachse in 3 bis 8 mm dicke Scheiben geschnittener Porree.
Porree, in Ringe geschnitten; PorreescheibenQuer zur Längsachse in 10 bis 20 mm dicke Scheiben geschnittener Porree. Der Durchmesser liegt in der Regel zwischen 16 und 45 mm.
Porree, geschnittenIn rechteckige Stücke geschnittener Porree. Die Kantenlänge beträgt 10 bis 25 mm.
RahmporreeRahmporree wird aus geschnittenem Porree unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z.B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Porree wird praktisch sandfrei gewaschen, geschnitten und unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Porree, auch als Lauch bezeichnet, ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, essbaren Teilen der Art Allium porrum L.

Tiefgefrorener Porree wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Porree oder Lauch oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmporree in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "in Streifen". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Porreescheiben.

Als Verarbeitungsformen sind insbesondere üblich:

Tabelle 17

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Porree in Streifen,
Feinschnitt/Julienne
quer zur Längsachse in 3 bis 8 mm dicke Scheiben geschnittener Porree.
Porree in Ringe geschnitten; Porreescheibenquer zur Längsachse in 10 bis 20 mm dicke Scheiben geschnittener Porree. Der Durchmesser liegt in der Regel zwischen 16 und 45 mm.
Porree, geschnittenin rechteckige Stücke geschnittener Porree. Die Kantenlänge beträgt 10 bis 25 mm.
RahmporreeRahmporree wird aus geschnittenem Porree unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Porree wird praktisch sandfrei gewaschen, geschnitten und unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

27. Nummer 2.2.1.12.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Porree ist annähernd gleich groß, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, Wurzelresten und Sandrückständen. Der Anteil der weißen und hellgrünen Teile im Enderzeugnis beträgt mindestens 60 % (m/m). Bei "Porree, weiß" beträgt der Anteil der Blätter oder Blattteile mit dunkelgrüner Farbe nicht mehr als 10 % (m/m). Hellgrüne und gelbliche Stücke werden den weißen zugerechnet.

Der gegarte Porree hat ein frisches Farbenspiel zwischen weiß, gelb und grün. Er ist praktisch frei von Sandrückständen. Sein Geschmack ist typisch zwiebelartig, nicht bitter. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, nicht zäh. Rahmporree ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren gelben, grünen und weißen Porreeteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler:

  1. Verfärbt: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune und andere intensiv verfärbte Flächen von mehr als 2 cm2 aufweisen.
  2. Wurzelteile: Teile von Wurzeln, die am Porree haften oder lose sind. Endstücke ohne Wurzelfäden werden nicht gezählt.
  3. Fremde Pflanzenteile: Teile der Porreepflanze, wie z.B. geschossene Sprossen, oder Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Gräser.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. eine lose Wurzel, ein loses Wurzelteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Verfärbtje Stück2
Wurzelteileje Stück2
Fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge10

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Porree ist annähernd gleich groß, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, Wurzelresten und Sandrückständen. Der Anteil der weißen und hellgrünen Teile im Enderzeugnis beträgt mindestens 60 % (m/m). Bei "Porree, weiß" beträgt der Anteil der Blätter oder Blatteile mit dunkelgrüner Farbe nicht mehr als 10 % (m/m). Hellgrüne und gelbliche Stücke werden den weißen zugerechnet.

Der gegarte Porree hat ein frisches Farbenspiel zwischen weiß, gelb und grün. Er ist praktisch frei von Sandrückständen. Sein Geschmack ist typisch zwiebelartig, nicht bitter. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, nicht zäh. Rahmporree ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren gelben, grünen und weißen Porreeteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune und andere intensiv verfärbte Flächen von mehr als 2 cm2 aufweisen.
  2. Wurzelteile: Teile von Wurzeln, die am Porree haften oder lose sind. Endstücke ohne Wurzelfäden werden nicht gezählt.
  3. fremde Pflanzenteile: Teile der Porreepflanze wie zum Beispiel geschossene Sprossen oder Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise eine lose Wurzel, ein loses Wurzelteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 18

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück2
Wurzelteileje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

28. Nummer 2.2.1.13.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Rosenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, optimal reifen, festen Achselknospen (Röschen) der Art Brassica oleracea gemmifera.

Tiefgefrorener Rosenkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Rosenkohl oder Rosenkohlröschen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben.

Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller ErgänzungenDurchmesser (mm)
Rosenkohlbis 32
Rosenkohl, sehr klein, extra feinbis 22
Rosenkohl, klein22 bis 26
Rosenkohl, mittel26 bis 32
Rosenkohl, groß32 bis 36

Wird Rosenkohl ohne Angabe einer Größensortierung in Verkehr gebracht, sind Röschen mit einem Durchmesser bis 32 mm verkehrsüblich. 10 % (m/m) können den benachbarten Sortierungen angehören.

Der gesunde Rosenkohl wird vom Strunk (Fuß) befreit, geputzt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Rosenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, optimal reifen, festen Achselknospen (Röschen) der Art Brassica oleracea gemmifera.

Tiefgefrorener Rosenkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rosenkohl oder Rosenkohl-Röschen in Verkehr gebracht.

Die Größensortierung wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Tabelle 19

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Durchmesser (mm)
Rosenkohlbis 32
Rosenkohl, sehr klein, extra feinbis 22
Rosenkohl, klein22 bis 26
Rosenkohl, mittel26 bis 32
Rosenkohl, groß32 bis 36

Wird Rosenkohl ohne Angabe einer Größensortierung in Verkehr gebracht, sind Röschen mit einem Durchmesser bis 32 mm verkehrsüblich. 10 % (m/m) können den benachbarten Sortierungen angehören.

Der gesunde Rosenkohl wird vom Strunk (Fuß) befreit, geputzt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

29. Nummer 2.2.1.13.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Rosenkohl ist in Größe und Farbe annähernd gleich, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, von welken Blättern und überlangen Strunkteilen.

Der gegarte Rosenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und -geschmack. Eine leichte Bitternote ist typisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. erdig. Die Textur ist zart.

Beschreibung der Fehler:

  1. Gelb: Röschen, deren Oberfläche zu mehr als 50 % gelb ist.
  2. Geöffnet: Röschen ohne festes Herz.
  3. Mit Fuß: Röschen mit einem Strunkanteil, der länger als 5 mm ist, gemessen vom ersten Blattansatz.
  4. Oxidierte Schnittflächen: Graubraun verfärbte Schnittflächen am Fuß.
  5. Leichte Schäden durch Schädlinge: Röschen mit einem oder mehreren Löchern, die sich über mindestens 2 übereinanderliegende Blätter erstrecken und deren Durchmesser größer als 2 mm ist.
  6. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  7. Insektenbefall: Röschen mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt, indem das Röschen halbiert und die äußeren Blätter entfernt werden.
  8. Mechanisch beschädigt: angeschnittene oder durchgeschnittene Stellen, die mehr als ein Viertel der Knospe betreffen.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Röschen wird als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Gelbje Stück1
Geöffnetje Stück1
Mit Fußje Stück2
Oxidierte Schnittflächenje Stück1
Leichte Schäden durch Schädlingeje Stück2
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück10
Insektenbefallje Stück5
Mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20
 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Rosenkohl ist in Größe und Farbe annähernd gleich, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, von welken Blättern und überlangen Strunkteilen.

Der gegarte Rosenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und -geschmack. Eine leichte Bitternote ist typisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten wie zum Beispiel erdig. Die Textur ist zart.

Beschreibung der Fehler

  1. gelb: Röschen, deren Oberfläche zu mehr als 50 % gelb ist.
  2. geöffnet: Röschen ohne festes Herz.
  3. mit Fuß: Röschen mit einem Strunkanteil, der länger als 5 mm ist, gemessen vom ersten Blattansatz.
  4. oxidierte Schnittflächen: graubraun verfärbte Schnittflächen am Fuß.
  5. leichte Schäden durch Schädlinge: Röschen mit einem oder mehreren Löchern, die sich über mindestens zwei übereinanderliegende Blätter erstrecken und deren Durchmesser größer als 2 mm ist.
  6. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  7. Insektenbefall: Röschen mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt, indem das Röschen halbiert und die äußeren Blätter entfernt werden.
  8. mechanisch beschädigt: angeschnittene oder durchgeschnittene Stellen, die mehr als ein Viertel der Knospe betreffen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 20

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
gelbje Stück1
geöffnetje Stück1
mit Fußje Stück2
oxidierte Schnittflächenje Stück1
leichte Schäden durch Schädlingeje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück10
Insektenbefallje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

30. Nummer 2.2.1.14.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Rotkohl wird aus in dünne Streifen geschnittenen Köpfen der Art Brassica oleracea var. rubra hergestellt. Wird Rotkohl in zubereiteter Form in Verkehr gebracht, wird dieser insbesondere mit folgenden Zutaten gekocht: Essig 4, Speisesalz, Zuckerarten 5, Obst und Obsterzeugnisse, Mehl/Stärke/Verdickungsmittel 3, Speisefette/Speiseöle und Gewürze.

Tiefgefrorener Rotkohl wird mit den Verkehrsbezeichnungen Rotkohl, Rotkraut oder Blaukraut oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Apfelrotkohl in Verkehr gebracht. Apfelrotkohl enthält mindestens 10 % (mim) Apfelprodukte (Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und/oder Apfelsaftkonzentrat).

Der Rotkohl wird von beeinträchtigten äußeren Blättern befreit, gewaschen, in feine Streifen geschnitten, gemeinsam mit den Zutaten gekocht, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Rotkohl wird aus in dünne Streifen geschnittenen Köpfen der Art Brassica oleracea var. rubra hergestellt. Wird Rotkohl in zubereiteter Form in Verkehr gebracht, wird dieser insbesondere mit folgenden Zutaten gekocht: Essig 5, Speisesalz, Zuckerarten 6, Obst und Obsterzeugnisse, Mehl/Stärke/Verdickungsmittel 3, Speisefette/Speiseöle und Gewürze.

Tiefgefrorener Rotkohl wird mit den Bezeichnungen des Lebensmittels Rotkohl, Rotkraut oder Blaukraut oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Apfelrotkohl in Verkehr gebracht. Apfelrotkohl enthält mindestens 10 % (m/m) Apfelprodukte (Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und/oder Apfelsaftkonzentrat).

Der Rotkohl wird von beeinträchtigten äußeren Blättern befreit, gewaschen, in feine Streifen geschnitten, gemeinsam mit den Zutaten gekocht, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

31. Nummer 2.2.1.15.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Spargel ist ein Erzeugnis aus frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen des Asparagus officinalis L. Er wird als weißer Spargel oder als grüner Spargel in Verkehr gebracht.

Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.

Tiefgefrorener Spargel wird mit der Verkehrsbezeichnung Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z.B. Spargelstücke.

Bei grünem Spargel wird in der Verkehrsbezeichnung auf die Farbe hingewiesen.

VerkehrsbezeichnungVerarbeitungsform
Brechspargel, SpargelstückeQuer zur Längsachse in ca. 20 mm bis 40 mm lange Abschnitte geschnittener weißer Spargel mit natürlichem Anteil an Spargelköpfen.
Spargel, StangenspargelGanze, gerade weiße Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mind. 12 mm und einer Länge von 150 mm bis 190 mm.
Grüner SpargelGanze, gerade Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mind. 8 mm und einer Länge von 120 mm bis 190 mm.

Der Spargel wird gewaschen, geschält, gegebenenfalls geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Spargel ist ein Erzeugnis aus frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen des Asparagus officinalis L. Er wird als weißer Spargel oder als grüner Spargel in Verkehr gebracht.

Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.

Tiefgefrorener Spargel wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Spargelstücke.

Bei grünem Spargel wird in der Bezeichnung des Lebensmittels auf die Farbe hingewiesen.

Tabelle 21

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsform
Brechspargel, Spargelstückequer zur Längsachse in ca. 20 mm bis 40 mm lange Abschnitte geschnittener weißer Spargel mit natürlichem Anteil an Spargelköpfen.
Spargel, Stangenspargelganze, gerade weiße Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mindestens 12 mm und einer Länge von 150 mm bis 190 mm.
Grüner Spargelganze, gerade Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mindestens 8 mm und einer Länge von 120 mm bis 190 mm.

Der Spargel wird gewaschen, geschält, gegebenenfalls geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

32. Nummer 2.2.1.15.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind noch fest verschlossen (die Schuppenblättchen liegen eng an) und unbeschädigt. Die Erzeugnisse sind annähernd frei von Schalenresten.

Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält. Die Enden sind rechtwinklig glatt geschnitten, die Schnittflächen weisen praktisch keine Verfärbungen (oxidative Veränderungen) auf.

Die Sprossenköpfe des weißen Spargels sind weißgelblich bis cremefarben; eine leicht violette oder blassgrüne Verfärbung an der Spitze wird nicht als Mangel bewertet. Der weiße Spargel ist über seine gesamte Länge einheitlich weiß bis cremefarben und praktisch frei von Rostflecken.

Der grüne Spargel ist einheitlich grün.

Brechspargel enthält mindestens 10 % (m/m) Spargelköpfe.

Der gegarte Spargel ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Ein leicht bitterer Geschmack ist beim weißen Spargel typisch. Grüner Spargel hat ein feines, an frische Erbsen erinnerndes Aroma.

Beschreibung der Fehler:

  1. Fehlfarben: Spargel mit deutlichem Farbfehler: Weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil kleiner 80 % seiner Länge.
  2. Grau: Brechspargelstücke, die überwiegend grau verfärbt sind. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  3. Verfärbt: Stücke mit grauen, braunen Verfärbungen (Oxidation) über mindestens 50 % der Schnittfläche.
  4. Geöffnete Köpfe: Stücke, deren Kopfschuppen nicht eng anliegen.
  5. Verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
  6. Risse: Stücke mit Rissen von mehr als 2 mm Breite.
  7. Hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
  8. Leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 4 mm Breite.
  9. Schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
  10. Gebrochen: Stücke mit weniger als 80 % der Länge.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Eine Spargelstange oder ein Einzelteil einer Verarbeitungsform werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche Einheit Fehlerpunkte 
grüner Spargelweißer SpargelBrechspargel
Fehlfarbenje Stück131
Grauje Stück--2
Verfärbtje Stück111
Geöffnete Köpfeje Stück111
Verformtje Stück11-
Risseje Stück-1-
Hohlje Stück-1-
Leichte Schälfehlerje Stück-11
Schwere Schälfehlerje Stück-55
Gebrochenje Stück33-
Fehler, gesamtStandardprobenmenge71020
 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind noch fest verschlossen (die Schuppenblättchen liegen eng an) und unbeschädigt. Die Erzeugnisse sind annähernd frei von Schalenresten.

Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält. Die Enden sind rechtwinklig glatt geschnitten, die Schnittflächen weisen praktisch keine Verfärbungen (oxidative Veränderungen) auf.

Die Sprossenköpfe des weißen Spargels sind weiß/gelblich bis cremefarben; eine leicht violette oder blassgrüne Verfärbung an der Spitze wird nicht als Mangel bewertet. Der weiße Spargel ist über seine gesamte Länge einheitlich weiß bis cremefarben und praktisch frei von Rostflecken.

Der grüne Spargel ist einheitlich grün.

Brechspargel enthält mindestens 10 % (m/m) Spargelköpfe.

Der gegarte Spargel ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Ein leicht bitterer Geschmack ist beim weißen Spargel typisch. Grüner Spargel hat ein feines, an frische Erbsen erinnerndes Aroma.

Beschreibung der Fehler

  1. fehlfarben: Spargel mit deutlichem Farbfehler: weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil kleiner 80 % seiner Länge.
  2. grau: Brechspargelstücke, die überwiegend grau verfärbt sind. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  3. verfärbt: Stücke mit grauen, braunen Verfärbungen (Oxidation) über mindestens 50 % der Schnittfläche.
  4. geöffnete Köpfe: Stücke, deren Kopfschuppen nicht eng anliegen.
  5. verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
  6. Risse: Stücke mit Rissen von mehr als 2 mm Breite.
  7. hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
  8. leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 4 mm Breite.
  9. schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
  10. gebrochen: Stücke mit weniger als 80 % der Länge.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Eine Spargelstange oder ein Einzelteil einer Verarbeitungsform wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 22

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
grüner Spargel
Fehlerpunkte
weißer Spargel
Fehlerpunkte
Brechspargel
fehlfarbenje Stück131
grauje Stück--2
verfärbtje Stück111
geöffnete Köpfeje Stück111
verformtje Stück11-
Risseje Stück-1-
hohlje Stück-1-
leichte Schälfehlerje Stück-11
schwere Schälfehlerje Stück-55
gebrochenje Stück33-
Fehler, gesamtStandardprobemenge71020

33. Nummer 2.2.1.16.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Spinat ist ein Erzeugnis aus den Blättern der Art Spinacia olearacea L. aus ganzjährigem Anbau. Auf die Erntezeit kann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen werden.

Tiefgefrorener Spinat wird mit der Verkehrsbezeichnung Spinat oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung, z.B. Rahmspinat, in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z.B. Blattspinat, oder wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "gehackt".

Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller ErgänzungenVerarbeitungsform
BlattspinatÜberwiegend ganze Blätter mit Stiel, in Portionen oder einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Spinat, gehackt oder passiertSpinatblätter mit Stiel, die grob bis fein zerkleinert, in der Regel gewolft sind.
RahmspinatRahmspinat wird aus Blattspinat, gehacktem oder passiertem Spinat unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z.B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und. Gewürzen, hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Spinat wird sorgfältig, praktisch sandfrei gewaschen, ausreichend blanchiert, je nach Produkt zerkleinert oder unzerkleinert und mit anderen Zutaten vermischt in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Spinat ist ein Erzeugnis aus den Blättern der Art Spinacia olearacea L. aus ganzjährigem Anbau. Auf die Erntezeit kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen werden.

Tiefgefrorener Spinat wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Spinat oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels zum Beispiel Rahmspinat in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Blattspinat, oder wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gehackt".

Tabelle 23

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Blattspinatüberwiegend ganze Blätter mit Stiel, in Portionen oder einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Spinat, gehackt oder passiertSpinatblätter mit Stiel, die grob bis fein zerkleinert, in der Regel gewolft sind.
RahmspinatRahmspinat wird aus Blattspinat, gehacktem oder passiertem Spinat unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/ Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Spinat wird sorgfältig, praktisch sandfrei gewaschen, ausreichend blanchiert, je nach Produkt zerkleinert oder unzerkleinert und mit anderen Zutaten vermischt in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

34. Nummer 2.2.1.16.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Spinat hat eine annähernd gleichmäßig grüne Farbe. Die Rohware ist praktisch frei von faserigen Blütenstängeln, Blütenknospen und Wurzeln des Spinats sowie von teilweise verfärbten oder gelblichen Blättern oder solchen Blättern, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind.

Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Spinaterzeugnisses soll so niedrig wie möglich sein - er überschreitet 10 mg/kg nicht,.

Die Gesamttrockenmasse des fertigen Erzeugnisses, bestimmt durch die Seesand-Methode (Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C), liegt nicht unter 5,5 % (ohne Toleranz).

Der Stielanteil des Blattspinats beträgt maximal 20 % (m/m).

Gegarter Blattspinat hat eine deutlich zusammenhängende Blattstruktur mit anhaftendem Stiel.

Spinat ist typisch in Genich und Geschmack, mit leichter Bitternote. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. Heunote. Die Textur ist zart, nicht lederartig oder faserig, nicht matschig weich.

Gegarter gehackter/passierter Spinat ist annähernd gleichmäßig zerkleinert und entspricht in Geruch und Geschmack dem Blattspinat.

Erwärmter Rahmspinat ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Spinatteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler:

  1. Wurzelreste: Stiele mit Wurzeln oder Wurzelresten.
  2. Fremde Pflanzenteile: Teile der Spinatpflanze, wie z.B. geschossene Triebe und Blüten, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Blattes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Blatt bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Wurzelresteje Stück2
Fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Insektenbefallje Stück10
Fehler, gesamtStandardprobenmenge15

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorener Spinat hat eine annähernd gleichmäßig grüne Farbe. Die Rohware ist praktisch frei von faserigen Blütenstängeln, Blütenknospen und Wurzeln des Spinats sowie von teilweise verfärbten oder gelblichen Blättern oder solchen Blättern, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind.

Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Spinaterzeugnisses soll so niedrig wie möglich sein - er überschreitet 10 mg/kg nicht.

Die Gesamttrockenmasse des fertigen Erzeugnisses, bestimmt durch die Seesand-Methode (Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C), liegt nicht unter 5,5 % (ohne Toleranz).

Der Stielanteil des Blattspinats beträgt maximal 20 % (m/m).

Gegarter Blattspinat hat eine deutlich zusammenhängende Blattstruktur mit anhaftendem Stiel.

Spinat ist typisch in Geruch und Geschmack, mit leichter Bitternote. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel Heunote. Die Textur ist zart, nicht lederartig oder faserig, nicht matschig weich.

Gegarter gehackter/passierter Spinat ist annähernd gleichmäßig zerkleinert und entspricht in Geruch und Geschmack dem Blattspinat.

Erwärmter Rahmspinat ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Spinatteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. Wurzelreste: Stiele mit Wurzeln oder Wurzelresten.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Spinatpflanze wie zum Beispiel geschossene Triebe und Blüten sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Blattes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Blatt beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 24

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Wurzelresteje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Insektenbefallje Stück10
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

35. Nummer 2.2.1.17.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorener Wirsing wird aus zerkleinerten, frischen Köpfen der Art Brassica olearacea L. var. sabauda L. mit oder ohne weitere Zutaten küchenfertig hergestellt in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorener Wirsing wird mit der Verkehrsbezeichnung Wirsing oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Rahmwirsing in Verkehr gebracht.

Rahmwirsing wird aus gehacktem, grob oder fein zerkleinertem Wirsing unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z.B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen, hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Die Wirsingköpfe werden von beeinträchtigten äußeren Blättern befreit, gewaschen, von holzigen Strunkteilen befreit, grob oder fein geschnitten oder durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, gegebenenfalls mit einer Soße versetzt und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorener Wirsing wird aus zerkleinerten, frischen Köpfen der Art Brassica olearacea L. var. sabauda L. mit oder ohne weitere Zutaten küchenfertig hergestellt in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorener Wirsing wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Wirsing oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmwirsing in Verkehr gebracht.

Rahmwirsing wird aus gehacktem, grob oder fein zerkleinertem Wirsing unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/ Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Die Wirsingköpfe werden von beeinträchtigten, äußeren Blättern befreit, gewaschen, von holzigen Strunkteilen befreit, grob oder fein geschnitten oder durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, gegebenenfalls mit einer Soße versetzt und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

36. Nummer 2.2.1.18.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Zuckerschoten werden aus den frischen, gesunden, noch nicht ausgereiften, zarten und süßen Hülsen (Schoten) mit den darin befindlichen Samen der Erbsenpflanze Pisum sativum L. ssp. sativum convar. Axiphium hergestellt.

Tiefgefrorene Zuckerschoten werden mit der Verkehrsbezeichnung Zuckerschoten oder Kaiserschoten in Verkehr gebracht.

Die Schoten werden von den Spitzen befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Zuckerschoten werden aus den frischen, gesunden, noch nicht ausgereiften, zarten und süßen Hülsen (Schoten) mit den darin befindlichen Samen der Erbsenpflanze Pisum sativum L. ssp. sativum convar. Axiphium hergestellt.

Tiefgefrorene Zuckerschoten werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Zuckerschoten oder Kaiserschoten in Verkehr gebracht.

Die Schoten werden von den Spitzen befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

37. Nummer 2.2.1.18.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Zuckerschoten sind von annähernd gleicher Farbe und gleicher Größe. Es werden nur die noch nicht ausgereiften Hülsen verwendet, die noch keine Pergamentschicht und noch keinen festen Faden ausgebildet haben. Die darin befindlichen Samen sind in der Regel unterentwickelt.

Die zur Verarbeitung kommenden Hülsen sind frisch gepflückt, gesund, praktisch frei von Schädlingen und von Schäden durch Schädlinge.

Die gegarten Zuckerschoten haben einen aromatischen, feinen, typischen, süßen Erbsengeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne deutlich wahrnehmbaren Bast und ohne deutlich wahrnehmbare Fäden. Die Hülsen haben eine frische, hellgrüne Farbe.

Beschreibung der Fehler:

  1. Faserig: Schoten mit deutlich wahrnehmbarem Bast und deutlich wahrnehmbaren Fäden. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  2. Fremde Pflanzenteile: Stücke mit unmittelbar anhaftenden Stielen oder abgetrennte, nicht essbare Stiele und Rankenteile.
  3. Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 5 mm.
  4. Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  5. Mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespalten, zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen.
  6. Kleine Stücke: Stücke, die kürzer als 30 mm sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Eine Schote bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Faserigje Stück1
Fremde Pflanzenteileje Stück2
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge15

Der Anteil an kleinen Stücken überschreitet 10 % (m/m) nicht.

Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Zuckerschoten sind von annähernd gleicher Farbe und gleicher Größe. Es werden nur die noch nicht ausgereiften Hülsen verwendet, die noch keine Pergamentschicht und noch keinen festen Faden ausgebildet haben. Die darin befindlichen Samen sind in der Regel unterentwickelt.

Die zur Verarbeitung kommenden Hülsen sind frisch gepflückt, gesund, praktisch frei von Schädlingen und von Schäden durch Schädlinge.

Die gegarten Zuckerschoten haben einen aromatischen, feinen, typischen, süßen Erbsengeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne deutlich wahrnehmbaren Bast und ohne deutlich wahrnehmbare Fäden. Die Hülsen haben eine frische, hellgrüne Farbe.

Beschreibung der Fehler

  1. faserig: Schoten mit deutlich wahrnehmbarem Bast und deutlich wahrnehmbaren Fäden. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  2. fremde Pflanzenteile: Stücke mit unmittelbar anhaftenden Stielen oder abgetrennte, nicht essbare Stiele und Rankenteile.
  3. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 5 mm.
  4. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  5. mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespaltet, zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen.
  6. kleine Stücke: Stücke, die kürzer als 30 mm sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Schote beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 25

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
faserigje Stück1
fremde Pflanzenteileje Stück2
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

Der Anteil an kleinen Stücken überschreitet 10 % (m/m) nicht.

38. Nummer 2.2.1.19.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Tiefgefrorene Zwiebeln werden aus frischen, gesunden und essbaren Teilen der Zwiebel Allium cepa L. hergestellt.

Tiefgefrorene Zwiebeln werden mit der Verkehrsbezeichnung Zwiebeln in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "gewürfelt" (ca. 6 x 6 mm), "in Scheiben", "gehackt". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z.B. Zwiebelwürfel.

Die Zwiebeln werden von Wurzeln und Austrieben befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, gleichmäßig geschnitten und einzeln entnehmbar in einem geeigneten Verfahren unblanchiert tiefgefroren.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Zwiebeln werden aus frischen, gesunden und essbaren Teilen der Zwiebel Allium cepa L. hergestellt.

Tiefgefrorene Zwiebeln werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Zwiebeln in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gewürfelt" (ca. 6 x 6 mm), "in Scheiben", "gehackt". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Zwiebelwürfel.

Die Zwiebeln werden von Wurzeln und Austrieben befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, gleichmäßig geschnitten und einzeln entnehmbar in einem geeigneten Verfahren unblanchiert tiefgefroren.

39. Nummer 2.2.1.19.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Zwiebeln sind überwiegend von weißlicher, gelblich schimmernder Farbe. Sie sind praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, grünen Auskeimungen, Wurzel- und Schalenresten, sonstigen Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Eine leichte Grünverfärbung der Stücke wird nicht als Fehler gezählt.

Die sachgerecht aufgetauten Zwiebeln sind typisch in Geruch und Geschmack und ohne Fremdnoten. Sie sind weder trocken noch matschig.

Beschreibung der Fehler:

  1. Keime: Stücke mit grünen Auskeimungen.
  2. Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden.
  3. Fremde Pflanzenteile: Stücke mit Schalenresten oder losen Schalenteilen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche Einheit

Fehlerpunkte

Ringe und ScheibenWürfel
Keimeje Stück11
Wurzelresteje Stück22
Fremde Pflanzenteileje Stück33
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück55
Fehler, gesamtStandardprobenmenge2050
 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Zwiebeln sind überwiegend von weißlicher, gelblich schimmernder Farbe. Sie sind praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, grünen Auskeimungen, Wurzel- und Schalenresten, sonstigen Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Eine leichte Grünverfärbung der Stücke wird nicht als Fehler gezählt.

Die sachgerecht aufgetauten Zwiebeln sind typisch in Geruch und Geschmack und ohne Fremdnoten. Sie sind weder trocken noch matschig.

Beschreibung der Fehler

  1. Keime: Stücke mit grünen Auskeimungen.
  2. Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden.
  3. fremde Pflanzenteile: Stücke mit Schalenresten oder losen Schalenteilen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 26

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Ringe und
Scheiben
Fehlerpunkte
Würfel
Keime

je Stück

1

1

Wurzelreste

je Stück

2

2

fremde Pflanzenteile

je Stück

3s

3

Schäden durch Schädlinge oder Fäule

je Stück

5

5

Fehler, gesamt

Standardprobemenge

20

50

40. Nummer 2.2.2.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Tiefgefrorene Gemüsemischungen sind Erzeugnisse aus mehreren Gemüsearten. Jede Gemüsekomponente der Mischung entspricht den "Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen" für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse sowie gegebenenfalls den "Besonderen Beurteilungsmerkmalen" für die jeweilige Gemüseart.

Die tiefgefrorenen Gemüse werden gemischt, nach Art der Gemüsemischung mit weiteren Zutaten versehen, ggf. einer weiteren Kältebehandlung unterzogen und einzeln entnehmbar abgepackt.

Tiefgefrorene Gemüsemischungen werden mit der Verkehrsbezeichnung Gemüsemischung in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung können die enthaltenen Gemüsearten angegeben werden.

Die weiteren Zutaten können eingemischt, auf das Gemüse aufgesprüht (Ummanteln) oder als Pellets (kleine Blöcke) zugegeben werden. Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Butter ist ein Mindestgehalt von 4,5 % Milchfett im Gesamtprodukt üblich.

Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Rahm ist ein Mindestgehalt von 0,8 % Milchfett aus Sahne im Gesamtprodukt üblich. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Gemüsemischungen, die mit der Verkehrsbezeichnung Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht werden, bestehen aus Erbsen, ganzen Karotten und Spargel oder Schwarzwurzeln. Der Anteil an Spargel oder Schwarzwurzeln beträgt in der Gemüsemischung mindestens 10 % (m/m).

Gemüsemischungen, die mit der Verkehrsbezeichnung Suppengemüse in Verkehr gebracht werden, bestehen aus mindestens 8 Gemüsearten, die überwiegend kleinstückig sind.

Werden Mischungen aus tiefgefrorenen Gemüsearten mit weiteren Zutaten wie Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gewürzen, Kräutern, Soßenzubereitungen, Speisefetten, Speiseölen hergestellt, werden sie mit beschreibenden Verkehrsbezeichnungen") in Verkehr gebracht.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Gemüsemischungen sind Erzeugnisse aus mehreren Gemüsearten. Jede Gemüsekomponente der Mischung entspricht den allgemeinen Beurteilungsmerkmalen für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse sowie gegebenenfalls den besonderen Beurteilungsmerkmalen für die jeweilige Gemüseart.

Die tiefgefrorenen Gemüse werden gemischt, nach Art der Gemüsemischung mit weiteren Zutaten versehen, gegebenenfalls einer weiteren Kältebehandlung unterzogen und einzeln entnehmbar abgepackt.

Tiefgefrorene Gemüsemischungen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Gemüsemischung in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels können die enthaltenen Gemüsearten angegeben werden.

Die weiteren Zutaten können eingemischt, auf das Gemüse aufgesprüht (Ummanteln) oder als Pellets (kleine Blöcke) zugegeben werden.

Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Butter ist ein Mindestgehalt von 4,5 % Milchfett im Gesamtprodukt üblich.

Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Rahm ist ein Mindestgehalt von 0,8 % Milchfett aus Sahne im Gesamtprodukt üblich. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Gemüsemischungen, die mit der Bezeichnung des Lebensmittels Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht werden, bestehen aus Erbsen, ganzen Karotten und Spargel oder Schwarzwurzeln. Der Anteil an Spargel oder Schwarzwurzeln beträgt in der Gemüsemischung mindestens 10 % (m/m).

Gemüsemischungen, die mit der Bezeichnung des Lebensmittels Suppengemüse in Verkehr gebracht werden, bestehen aus mindestens acht Gemüsearten, die überwiegend kleinstückig sind.

Werden Mischungen aus tiefgefrorenen Gemüsearten mit weiteren Zutaten wie Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gewürzen, Kräutern, Soßenzubereitungen, Speisefetten, Speiseölen hergestellt, werden sie mit beschreibenden Bezeichnungen des Lebensmittels7 in Verkehr gebracht.

Nummer 3 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 3.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Als Gemüsekonserven, die ausschließlich durch Sterilisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:
  • Gemüsekonserven aus einer Gemüseart
  • Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten
 Als Gemüsekonserven, die ausschließlich durch Sterilisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:
  • Gemüsekonserven aus einer Gemüseart
  • Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten

2. Nummer 3.1.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Das Gemüse in Konserven hat eine annähernd einheitliche Farbe, bezogen auf die jeweilige Gemüsesorte. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack ist es typisch für die verwendete Gemüseart in gekochtem Zustand.Das Gemüse in Konserven hat eine annähernd einheitliche Farbe, bezogen auf die jeweilige Gemüsesorte. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack ist es typisch für die verwendete Gemüseart in gekochtem Zustand.

3. Nummer 3.1.3 wird wie folgt geändert:

altneu
Das für Gemüsekonserven verwendete Gemüse ist innerhalb einer Verkaufseinheit sortenrein und von annähernd gleicher Größe. Das für Gemüsekonserven verwendete Gemüse ist innerhalb einer Verkaufseinheit sortenrein und von annähernd gleicher Größe.

4. Die Überschrift für Nummer 3.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Verkehrsbezeichnungen, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

5. Nummer 3.2.1.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden und vollen Hülsen von grünen oder gelben Buschbohnen oder Wachsbohnen der Art
Phaseolus vulgaris L.

Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Bohnen und bei Verwendung von gelben Buschbohnen als Wachsbohnen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z.B. bei Schnittbohnen oder Wachsbrechbohnen.

Die Größensortierung ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z.B. Delikatessbohnen, oder wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "extra fein" oder "fein".

Größensortierung nach Durchmesser:

Ergänzende Bezeichnungen bei ganzen Bohnen und BrechbohnenDurchmesser (mm)Toleranz (m/m)
extra fein< 6,510 %
sehr fein< 8,010 %
fein< 9,015 %
mittelfein< 10,525 %

Ganze grüne "Bohnen, extra fein" werden auch als "Prinzessbohnen, fein" bezeichnet.
Ganze grüne "Bohnen, sehr fein" werden auch als "Prinzessbohnen, mittelfein" bezeichnet.
Ganze grüne "Bohnen, fein" werden auch als "Delikatessbohnen" bezeichnet.

Schnittbohnen bestehen aus möglichst gleichmäßigen Stücken von weniger als 10,5 mm Durchmesser, von denen die meisten schräg oder quer geschnitten sind.

Brechbohnen und Wachsbrechbohnen bestehen aus annähernd gleichmäßigen Stücken, die überwiegend eine Länge von 25 bis 40 mm haben.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gegebenenfalls sortiert, sorgfältig gewaschen und gegebenenfalls geschnitten. Die frischen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden und vollen Hülsen von grünen oder gelben Buschbohnen oder Wachsbohnen der Art Phaseolus vulgaris L.

Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Bohnen und bei Verwendung von gelben Buschbohnen als Wachsbohnen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel bei Schnittbohnen oder Wachsbrechbohnen.

Die Größensortierung ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels zum Beispiel Delikatessbohnen oder

wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben zum Beispiel "extra fein" oder "fein".

Größensortierung nach Durchmesser:

Tabelle 27

Ergänzende Bezeichnungen bei ganzen Bohnen und BrechbohnenDurchmesser (mm)Toleranz (m/m)
extra fein< 6,510 %
sehr fein< 8,010 %
fein< 9,015 %
mittelfein< 10,525 %

Ganze grüne "Bohnen, extra fein" werden auch als "Prinzessbohnen, fein" bezeichnet. Ganze grüne "Bohnen, sehr fein" werden auch als "Prinzessbohnen, mittelfein" bezeichnet. Ganze grüne "Bohnen, fein" werden auch als "Delikatessbohnen" bezeichnet.

Schnittbohnen bestehen aus möglichst gleichmäßigen Stücken von weniger als 10,5 mm Durchmesser, von denen die meisten schräg oder quer geschnitten sind. Gespaltene und halbierte Bohnen sind aufgrund des Schneidevorganges technisch unvermeidbar und gelten nicht als mechanisch beschädigt.

Brechbohnen und Wachsbrechbohnen bestehen aus annähernd gleichmäßigen Stücken, die überwiegend eine Länge von 25 bis 40 mm haben.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gegebenenfalls sortiert, sorgfältig gewaschen und gegebenenfalls geschnitten. Die frischen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

6. Nummer 3.2.1.1.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die Bohnen in Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Ganze BohnenII52
BrechbohnenIII54
SchnittbohnenI49,5

Beschreibung der Fehler:

  1. Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche, länger als 30 mm und breiter als 2 mm.
  2. Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze, wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Stiele, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Gräser oder Samen. Ausgenommen sind Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. Mechanisch beschädigt: Stücke, die aufgespalten oder zerquetscht sind.
  5. Kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 30 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne bzw. ein pflanzliches Fremdteil werden als Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Schorf und Windfleckenje Stück2
Fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Mechanisch beschädigtje % (m/m)3
Fehler, gesamtStandardprobengröße30

Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (mim) und bei Brechbohnen 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).

Beschaffenheitsmerkmale

Die Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die Bohnen in Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 28

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen

g Abtropfgewicht/

100 ml Randvollvolumen

ganze BohnenII52
BrechbohnenIII54
SchnittbohnenI49,5

Beschreibung der Fehler

  1. Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche länger als 30 mm und breiter als 2 mm.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Stiele sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen. Ausgenommen sind Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. mechanisch beschädigt: Stücke, die zerquetscht, gerissen oder ausgefranst sind, bei ganzen Bohnen und Brechbohnen auch aufgespaltene Bohnen.
  5. kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 30 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne beziehungsweise ein pflanzliches Fremdteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 29

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Schorf und Windfleckenje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
mechanisch beschädigtje % (m/m)3
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

_____
*) siehe auch Anhang 2

7. Nummer 3.2.1.2.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Erbsenkonserven sind Erzeugnisse aus unvollständig reifen und gesunden Samen von Pal- oder Markerbsen der Art Pisum sativum L.

Erbsen werden mit der Verkehrsbezeichnung Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Werden Markerbsen verwendet, so kann die Verkehrsbezeichnung auch Markerbsen lauten.

Die Größensortierung, z.B. "extra fein" oder "fein", wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben.

 Durchmesser (mm)
GrößensortierungPalerbsenMarkerbsen
extra fein< 7,5< 7,5
sehr fein7,5 bis 8,27,5 bis 8,2
fein8,2 bis 8,758,2 bis 9,3
mittelfein8,75 bis 9,39,3 bis 10,2

Palerbsen mit einem Durchmesser größer als 9,3 mm und Markerbsen mit einem Durchmesser größer als 10,2 mm werden als Gemüseerbsen bezeichnet.

Die Erbsen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Ranken und Schotenteilen befreit, sortiert und gewaschen. Zur Herstellung von Erbsenkonserven werden auch tiefgefrorene Erbsen verwendet. Die Erbsen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Erbsenkonserven sind Erzeugnisse aus unvollständig reifen und gesunden Samen von Pal- oder Markerbsen der Art Pisum sativum L.

Erbsen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Werden Markerbsen verwendet, so kann die Bezeichnung des Lebensmittels auch Markerbsen lauten. Die Größensortierung zum Beispiel "extra fein" oder "fein" wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Tabelle 30

GrößensortierungDurchmesser (mm)
Palerbsen
Durchmesser (mm)
Markerbsen
extra fein< 7,5< 7,5
sehr fein7,5 bis 8,27,5 bis 8,2
fein8,2 bis 8,758,2 bis 9,3
mittelfein8,75 bis 9,39,3 bis 10,2

Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen verkehrsüblich ist. Die Toleranzregeln gemäß Leitsatznummer 1.3.2 bleiben unberührt.

Palerbsen mit einem Durchmesser größer als 9,3 mm und Markerbsen mit einem Durchmesser größer als 10,2 mm werden als Gemüseerbsen bezeichnet.

Die Erbsen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Ranken und Schotenteilen befreit, sortiert und gewaschen. Zur Herstellung von Erbsenkonserven werden auch tiefgefrorene Erbsen verwendet. Die Erbsen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

8. Nummer 3.2.1.2.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen.

Die Erbsen in Erbsenkonserven haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht zu weiche und nicht stark mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/
100 ml Randvollvolumen
Erbsen, extra fein, sehr fein, feinVII66
Erbsen, mittelfein, GemüseerbsenVl62,5

Beschreibung der Fehler:

  1. Blasse (blonde) Erbsen: Erbsen, die farblich nicht voll entwickelt sind.
  2. Zerschlagen, angeschlagen: halbe Erbsen und Bruchstücke von Erbsen sowie aufgeplatzte Erbsen.
  3. Fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze, wie z.B. Hülsen, Hülsenteile, Blätter, Samenschalen, Teile von Samenschalen oder Ranken, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Samen von Disteln, Gräsern oder Kamille.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Erbse bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Blasse (blonde) Erbsenje % (m/m)1
Zerschlagen, angeschlagenje % (m/m)1
Fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobenmenge10
 Beschaffenheitsmerkmale

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen.

Die Erbsen in Erbsenkonserven haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht zu weiche und nicht stark mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte*:

Tabelle 31

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen

g Abtropfgewicht/

100 ml Randvollvolumen

Erbsen, extra fein, sehr fein, feinVII66
Erbsen, mittelfein, GemüseerbsenVI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. blasse (blonde) Erbsen: Erbsen, die farblich nicht voll entwickelt sind.
  2. zerschlagen, angeschlagen: halbe Erbsen und Bruchstücke von Erbsen sowie aufgeplatzte Erbsen.
  3. fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze wie zum Beispiel Hülsen, Hülsenteile, Blätter, Samenschalen, Teile von Samenschalen oder Ranken sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Samen von Disteln, Gräser oder Kamille.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Erbse beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 32

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
blasse (blonde) Erbsenje % (m/m)1
zerschlagen, angeschlagenje % (m/m)1
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

_____
*) siehe auch Anhang 2

9. Nummer 3.2.1.3.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Große-Bohnen-Konserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden Samen der Art Vicia faba L. var. major.

Große Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Große Bohnen oder Dicke Bohnen in Verkehr gebracht. Die Samen (Kerne) sind von grünlicher, weißlicher oder bräunlicher Farbe. Hierauf wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen, z.B. "weiße Kerne".

Die Großen Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von der Hülse befreit, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen. Die frischen Großen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Große-Bohnen-Konserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden Samen der Art Vicia faba L. var. major.

Große Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Große Bohnen oder Dicke Bohnen in Verkehr gebracht. Die Samen (Kerne) sind von grünlicher, weißlicher oder bräunlicher Farbe. Hierauf wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen, zum Beispiel "weiße Kerne".

Die Großen Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von der Hülse befreit, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen. Die frischen Großen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

10. Nummer 3.2.1.3.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Große Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleichem Durchmesser. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.

Große Bohnen in Konserven haben eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/
100 ml Randvollvolumen
Große BohnenVI62,5

Beschreibung der Fehler:

  1. Verfärbt: Bohnen, deren Farbe für die verwendete Sorte nicht charakteristisch ist oder deren Oberfläche mehr als 25 % grau oder schwarz verfärbt ist.
  2. Halbe oder zerbrochene Bohnen.
  3. Hülsen oder Hülsenteile.
  4. Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze, wie zum Beispiel Blätter, Ranken, oder Teile anderer Pflanzen, wie z.B. Gräser oder Samen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Große Bohne bzw. eine Hülse oder ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Verfärbtje Stück2
Halbe oder zerbrochene Bohnenje Stückl
Hülsen oder Hülsenteileje Stück1
Fremde Pflanzenteileje Stück2
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobengröße30
 Beschaffenheitsmerkmale

Große Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleichem Durchmesser. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.

Große Bohnen in Konserven haben eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte*:

Tabelle 33

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen

g Abtropfgewicht/

100 ml Randvollvolumen

Große BohnenVI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: Bohnen, deren Farbe für die verwendete Sorte nicht charakteristisch ist oder deren Oberfläche mehr als 25 % grau oder schwarz verfärbt ist.
  2. halbe oder zerbrochene Bohnen
  3. Hülsen oder Hülsenteile
  4. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Große Bohne beziehungsweise eine Hülse oder ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 34

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück2
halbe oder zerbrochene Bohnenje Stück1
Hülsen oder Hülsenteileje Stück1
fremde Pflanzenteileje Stück2
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

_____
*) siehe auch Anhang 2

11. Nummer 3.2.1.4.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Grünkohlkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L.

Grünkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Grünkohl in den Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben werden, z.B. "grob geschnitten".

Der reife Grünkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen und grob oder fein geschnitten. Die geschnittenen Grünkohlblätter werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Grünkohlkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L.

Grünkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Grünkohl in den Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben werden zum Beispiel "grob geschnitten".

Der reife Grünkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen und grob oder fein geschnitten. Die geschnittenen Grünkohlblätter werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert

12. Nummer 3.2.1.4.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die geschnittenen Grünkohlblätter sind von annähernd gleicher olivgrüner Farbe. Sie sind praktisch frei von Schädlingsbefall und mechanischen Beschädigungen. Welke und sonstig beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.

Der Grünkohl in Konserven hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Er hat einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
GrünkohlVI62,5

Beschreibung der Fehler:

  1. Verfärbt: Blattteile, die gelb oder braun sind.
  2. Fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze, wie zum Beispiel Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen, wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Blatt oder Blattteil bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Verfärbtje Stück1
Fremde Pflanzenteileje Stück2
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20
Beschaffenheitsmerkmale

Die geschnittenen Grünkohlblätter sind von annähernd gleicher olivgrüner Farbe. Sie sind praktisch frei von Schädlingsbefall und mechanischen Beschädigungen. Welke und sonstige beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.

Der Grünkohl in Konserven hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Er hat einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte*:

Tabelle 35

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
GrünkohlVI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: Blattteile, die gelb oder braun sind.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze wie zum Beispiel verholzte Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit verholzten Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Blatt oder Blattteil beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 36

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück1
fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

_____
*) siehe auch Anhang 2

13. Nummer 3.2.1.5.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Karottenkonserven sind Erzeugnisse aus den gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Karottenkonserven werden mit der Verkehrsbezeichnung Karotten, Möhren oder Möhrchen in Verkehr gebracht. Obwohl Karotten und Möhren synonyme Bezeichnungen sind, werden die Produkte in Abhängigkeit von der Verarbeitungsform als Möhren oder Karotten bezeichnet. Außer bei ganzen Karotten wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z.B. "gewürfelt" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z.B. Karottenwürfel.

Die Farbe ist sortentypisch orange. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.

Verkehrsbezeichnungen einschließlich ergänzender BezeichnungenVerarbeitungsformen
Karotten, Möhren, MöhrchenGanze Karotten in allen Formen oder quer zur Längsachse geschnittene zylindrische Karotten.
Karotten, in ScheibenGleichmäßige, im rechten Winkel zur Längsachse glatt oder gewellt geschnittene Scheiben mit einer Schnittstärke bis zu 8 mm.
Karotten, gewürfeltAnnähernd gleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten.

Runde Karotten, die auch nach der Verarbeitung ihre ursprüngliche (runde) Form behalten haben, werden auch als Pariser Karotten bezeichnet.

Nach Größe sortierte ganze Karotten haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

 Durchmesser (mm)
Größensortierungrunde Karottenzylinderförmige Karotten
extra fein< 226 bis 15
sehr fein22 bis 2715 bis 18
fein27 bis 3518 bis 23

Werden nicht größensortierte Möhren verwendet, wird darauf in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen.

Die Karotten werden sorgfältig geerntet, vom Kraut befreit, gewaschen, sachgerecht sortiert, sorgfältig geschält und gegebenenfalls zerkleinert. Zur Herstellung von Karottenkonserven werden auch tiefgefrorene Karotten verwendet. Die Karotten werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Karottenkonserven sind Erzeugnisse aus den gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Karottenkonserven werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Karotten, Möhren oder Möhrchen in Verkehr gebracht. Obwohl Karotten und Möhren synonyme Bezeichnungen sind, werden die Produkte in Abhängigkeit von der Verarbeitungsform als Möhren oder Karotten bezeichnet. Außer bei ganzen Karotten wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gewürfelt" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Karottenwürfel.

Die Farbe ist sortentypisch orange. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.

Tabelle 37

Bezeichnungen des Lebensmittels
einschließlich ergänzender Bezeichnungen
Verarbeitungsformen
Karotten, Möhren, Möhrchenganze Karotten in allen Formen oder quer zur Längsachse geschnittene zylindrische Karotten.
Karotten in Scheibengleichmäßige, im rechten Winkel zur Längsachse glatt oder gewellt geschnittene Scheiben mit einer Schnittstärke bis zu 8 mm.
Karotten, gewürfeltannähernd gleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten.

Runde Karotten, die auch nach der Verarbeitung ihre ursprüngliche (runde) Form behalten haben, werden auch als Pariser Karotten bezeichnet.

Zylinderförmige nach Größe sortierte ganze Karotten haben folgenden von der dicksten Stelle quer zur Wachstumsachse gemessenen Durchmesser. Bei runden nach Größe sortierten ganzen Karotten wird der kleinste Durchmesser an der Stelle vom größten Umfang unabhängig von der Wachstumsachse gemessen. Die Größensortierung wird wie folgt bezeichnet:

Tabelle 38

GrößensortierungDurchmesser (mm)
runde Karotten
Durchmesser (mm)
zylinderförmige Karotten
extra fein< 226 bis 13
sehr fein22 bis 2713 bis 18
fein27 bis 3518 bis 23

Alternativ werden auch die Größensortierungen/Berechnungen von TK-Erzeugnissen akzeptiert. Werden nicht größensortierte Möhren verwendet, wird darauf in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen.

Die Karotten werden sorgfältig geerntet, vom Kraut befreit, gewaschen, sachgerecht sortiert, sorgfältig geschält und gegebenenfalls zerkleinert. Zur Herstellung von Karottenkonserven werden auch tiefgefrorene Karotten verwendet. Die Karotten werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

14. Nummer 3.2.1.5.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und je nach Verarbeitungsform eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von grünen oder sonstigen Verfärbungen.

Karotten in Karottenkonserven haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Ganze Karotten bis 22 mm, KarottenwürfelVI62,5
Ganze Karotten über 22 mm; Karotten in ScheibenIV56,5

Beschreibung der Fehler:

  1. Verfärbungen: Stücke, die grüne oder andere Verfärbungen aufweisen.
  2. Verformungen: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
  3. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe um den Krautansatz haben.
  4. Fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze, wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln, sowie Teile anderer Pflanzen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Karotte oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche Einheit Fehlerpunkte 
Ganze KarottenScheibenWürfel
Verfärbtje Stück222
Verformtje Stück2--
Schälfehlerje Stück1-1
Fremde Pflanzenteileje Stück222
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück222
Mechanisch beschädigtje Stück111
Fehler, gesamtStandardprobenmenge304060
 Beschaffenheitsmerkmale

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und je nach Verarbeitungsform eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von grünen oder sonstigen Verfärbungen.

Karotten in Karottenkonserven haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte*:

Tabelle 39

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
ganze Karotten bis 22 mm, KarottenwürfelVI62,5
ganze Karotten über 22 mm;
Karotten in Scheiben
IV56,5

Beschreibung der Fehler

  1. Verfärbungen: Stücke, die deutlich sichtbare grüne oder andere Verfärbungen aufweisen.
  2. Verformungen: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
  3. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe um den Krautansatz haben.
  4. fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln sowie Teile anderer Pflanzen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Karotte oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 40

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
ganze Karotten
Fehlerpunkte
Scheiben
Fehlerpunkte
Würfel
verfärbtje Stück222
verformtje Stück2--
Schälfehlerje Stück1-1
fremde Pflanzenteileje Stück222
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück222
mechanisch beschädigtje Stück111
Fehler, gesamtStandardprobemenge304060

_____
*) siehe auch Anhang 2

15. Nummer 3.2.1.6.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Kidney-Bohnen-Konserven sind Erzeugnisse aus den getrockneten, wieder aufgequollenen oder frischen, reifen und gesunden Samen von Kidney-Bohnen (Roten Bohnen) der Art Phaseolus vulgaris L.

Kidney-Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Kidney-Bohnen oder Rote Bohnen in Verkehr gebracht.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, gedroschen und von den Hülsen befreit. Die Bohnenkerne werden gegebenenfalls getrocknet. Getrocknete Bohnenkerne werden vor der weiteren Verarbeitung mit Wasser gequollen. Die Bohnenkerne werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Kidney-Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den getrockneten, wieder aufgequollenen oder frischen, reifen und gesunden Samen von Kidney-Bohnen (Roten Bohnen) der Art Phaseolus vulgaris L.

Kidney-Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Kidney-Bohnen oder Rote Bohnen in Verkehr gebracht.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, gedroschen und von den Hülsen befreit. Die Bohnenkerne werden gegebenenfalls getrocknet. Getrocknete Bohnenkerne werden vor der weiteren Verarbeitung mit Wasser gequollen. Die Bohnenkerne werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

16. Nummer 3.2.1.6.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Kidney-Bohnen sind von annähernd gleicher, dunkelroter Farbe und von annähernd gleicher Größe.

Die Kidney-Bohnen in Kidney-Bohnen-Konserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist fest und etwas mehlig. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Bohnenkerne

Länge 15 bis 25 mm

V59
Bohnenkerne

Länge bis 15 mm

VI62,5

Beschreibung der Fehler:

  1. Verfärbt oder vertrocknet: missfarbene, sehr hellrote, fleckige oder vertrocknete Bohnenkerne.
  2. Fremde Pflanzenteile: Teile von Bohnenhülsen, Blattteile.
  3. Mechanisch beschädigt: gequetschte, geplatzte oder zerfallene Bohnenkerne - einschließlich loser Samenschalen, Bohnenkerne ohne Schale.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Bohnenkern oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Verfärbt oder vertrocknetje % (m/m)1
Fremde Pflanzenteileje Stück5
Mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobenmenge10
 Beschaffenheitsmerkmale

Die Kidney-Bohnen sind von annähernd gleicher, dunkelroter Farbe und von annähernd gleicher Größe.

Die Kidney-Bohnen in Kidney-Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist fest und etwas mehlig. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 41

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Bohnenkerne

Länge 15 bis 25 mm

V59
Bohnenkerne
Länge bis 15 mm
VI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt oder vertrocknet: missfarbene, sehr hellrote, fleckige oder vertrocknete Bohnenkerne.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile von Bohnenhülsen, Blattteile.
  3. mechanisch beschädigt: gequetschte, geplatzte oder zerfallene Bohnenkerne - einschließlich loser Samenschalen, Bohnenkerne ohne Schale.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Bohnenkern oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 42

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbt oder vertrocknetje % (m/m)1
fremde Pflanzenteileje Stück5
mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

_____
*) siehe auch Anhang 2

17. Nummer 3.2.1.7.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Maiskonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßem, gelbem Mais der Art Zea mays L.

Mais wird mit der Verkehrsbezeichnung Mais, Gemüsemais, Junger Gemüsemais oder Zarter junger Gemüsemais in Verkehr gebracht.

Die reifen Maiskolben werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Hülsenblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und sorgfältig gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt oder unter Vakuum mit maximal 20 % des Gesamtinhaltsgewichtes an Aufgussflüssigkeit verpackt und sterilisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Maiskonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßen, gelben Mais der Art Zea mays L.

Mais wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Mais, Gemüsemais, Junger Gemüsemais oder Zarter junger Gemüsemais in Verkehr gebracht.

Die reifen Maiskolben werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Hülsenblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und sorgfältig gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt oder unter Vakuum mit maximal 20 % des Gesamtinhaltsgewichtes an Aufgussflüssigkeit verpackt und sterilisiert.

18. Nummer 3.2.1.7.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Mais ist von annähernd gleicher Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.

Die Maiskörner in Konserven sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Mais in AufgussflüssigkeitVII66
Mais, vakuumverpacktVIII67

Beschreibung der Fehler:

  1. Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
  2. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 10 cm sind.
  3. Fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, z.B. Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm" Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. I)ie schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  5. Mechanisch beschädigt: Jede Verunstaltung der Maiskörner durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskorn bzw. ein Seidenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Samenschalenje % (m/m)1
Seidenteileje Stück10
Fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück10
Mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobenmenge30
 Beschaffenheitsmerkmale

Mais ist von annähernd gleicher Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.

Die Maiskörner in Konserven sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 43

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Mais in Aufgussflüssigkeit

VII

66

Mais, vakuumverpackt

VIII

67

Beschreibung der Fehler

  1. Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
  2. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 10 cm sind.
  3. fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, zum Beispiel Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm2 Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  5. mechanisch beschädigt: jede Verunstaltung der Maiskörner durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskorn beziehungsweise ein Seidenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 44

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Samenschalenje % (m/m)1
Seidenteileje Stück10
fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück10
mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

_____
*) siehe auch Anhang 2

19. Nummer 3.2.1.8.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnungen

Maiskolben in Konserven sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L. Maiskolben werden mit der Verkehrsbezeichnung Maiskolben in Verkehr gebracht.

Maiskolben sind in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert. Maiskolben werden auch als vakuumverpackte Konserve angeboten.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Maiskolben in Konserven sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.

Maiskolben werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Maiskolben in Verkehr gebracht.

Maiskolben sind in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert. Maiskolben werden auch als vakuumverpackte Konserve angeboten.

20. Nummer 3.2.1.8.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.

Die Körner der Maiskolben in Konserven schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler:

  1. Unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm".
  2. Unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne bzw. ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
  3. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm" große Teile.
  4. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 20 cm sind.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. Mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über 5 aneinanderliegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Standardprobenmenge beträgt 10 ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskolben bzw. ein Kolbenabschnitt oder ein Hüllblatt, ein Hüllblattteil oder ein Seidenteil werden als ein Stück bezeichnet.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Unzureichend entwickeltje Stück2
Unzureichend zurechtgeschnittenje Stück3
Hüllblätter oder Teile davonje Stück2
Seidenteileje 20 cm1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Mechanisch beschädigtje Bereich3
Fehler, gesamtStandardprobengröße15
 Beschaffenheitsmerkmale

Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.

Die Körner der Maiskolben in Konserven schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm2.
  2. unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne beziehungsweise ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
  3. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm2 große Teile.
  4. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 20 cm sind.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über fünf aneinander liegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Standardprobemenge beträgt zehn ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskolben beziehungsweise ein Kolbenabschnitt oder ein Hüllblatt, ein Hüllblattteil oder ein Seidenteil werden als ein Stück bezeichnet.

Tabelle 45

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
unzureichend entwickeltje Stück2
unzureichend zurechtgeschnittenje Stück3
Hüllblätter oder Teile davonje Stück2
Seidenteileje 20 cm1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Bereich3
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

21. Nummer 3.2.1.9.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Schwarzwurzelkonserven sind Erzeugnisse aus der frischen, geschälten und gegebenenfalls in Stücke geschnittenen Zentralwurzel der Schwarzwurzelpflanze Scorzonera hispanica L.

Schwarzwurzeln werden mit der Verkehrsbezeichnung Schwarzwurzeln in Verkehr gebracht.

Die Schwarzwurzeln werden sorgfältig geerntet, gewaschen, laugengeschält, gegebenenfalls geschnitten und blanchiert. Die Schwarzwurzeln bzw. Schwarzwurzelabschnitte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert. Die Aufgussflüssigkeit enthält in der Regel Citronensäure.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Schwarzwurzelkonserven sind Erzeugnisse aus der frischen, geschälten und gegebenenfalls in Stücke geschnittenen Zentralwurzel der Schwarzwurzelpflanze Scorzonera hispanica L.

Schwarzwurzeln werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Schwarzwurzeln in Verkehr gebracht.

Die Schwarzwurzeln werden sorgfältig geerntet, gewaschen, laugengeschält, gegebenenfalls geschnitten und blanchiert. Die Schwarzwurzeln beziehungsweise Schwarzwurzelabschnitte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert. Die Aufgussflüssigkeit enthält in der Regel Citronensäure.

22. Nummer 3.2.1.9.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Stücke von Schwarzwurzeln sind von annähernd gleicher weißlicher bis hellgelber Farbe und von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die Schwarzwurzeln in Konserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist nicht matschig oder weich,
sondern bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
SchwarzwurzelnV59

Beschreibung der Fehler:

  1. Fehlfarben: missfarbene, z.B. graurosa farbene Stücke.
  2. Fleckig: Stücke mit braunen Flecken oder schwarzen Ringen, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.
  3. Putzfehler: Stücke mit mindestens 5 kleinen Putzfehlern oder mit mindestens einer schwarzen Stelle mit einem Durchmesser größer als 4 mm.
  4. Weich und matschig: Stücke, die aufgrund ihrer weichen Textur zerfallen.
  5. Hohl oder holzig: Stücke mit einer holzigen Textur oder innen hohle Stücke.
  6. Kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 30 mm.
  7. Mechanisch beschädigt: gequetschte oder zerrissene Stücke, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Ein Schwarzwurzelabschnitt wird als ein Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Fehlfarbenje Stück2
Fleckigje Stück2
Putzfehlerje Stück1
Weich und matschigje Stück2
Hohl oder holzigje Stück3
Mechanisch beschädigtje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobenmenge20

Bei Schwarzwurzeln beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).

 Beschaffenheitsmerkmale

Die Stücke von Schwarzwurzeln sind von annähernd gleicher weißlicher bis hellgelber Farbe und von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die Schwarzwurzeln in Konserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist nicht matschig oder weich, sondern bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 46

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
SchwarzwurzelnV59

Beschreibung der Fehler

  1. fehlfarben: missfarbene, zum Beispiel graurosafarbene Stücke.
  2. fleckig: Stücke mit braunen Flecken oder schwarzen Ringen, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.
  3. Putzfehler: Stücke mit mindestens fünf kleinen Putzfehlern oder mit mindestens einer schwarzen Stelle mit einem Durchmesser größer als 4 mm.
  4. weich und matschig: Stücke, die aufgrund ihrer weichen Textur zerfallen.
  5. hohl oder holzig: Stücke mit einer holzigen Textur oder innen hohle Stücke.
  6. kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 30 mm.
  7. mechanisch beschädigt: gequetschte oder zerrissene Stücke, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Schwarzwurzelabschnitt wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 47

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
fehlfarbenje Stück1
fleckigje Stück2
Putzfehlerje Stück1
weich und matschigje Stück1
hohl oder holzigje Stück2
mechanisch beschädigtje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Bei Schwarzwurzeln beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

_____
*) siehe auch Anhang 2

23. Nummer 3.2.1.10.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Spargelkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen der Art Asparagus officinalis L. Er wird als weißer oder grüner Spargel in Verkehr gebracht. Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.

Weißer Spargel wird geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Spargel in Verkehr gebracht. Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Grüner Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z.B. Spargelköpfe.

VerkehrsbezeichnungenVerarbeitungsformen
Spargel, Stangenspargel, SpargelstangenKöpfe und sich daran anschließende Teile der Stange mit einer Länge von 12 cm und mehr.
Spargelköpfe, SpargelspitzenSpargelspitzen und sich daran anschließende Teile der Stangen von 3 bis 7 cm.
SpargelabschnitteSpargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quer geschnitten wird. Köpfe kommen vereinzelt vor.
Spargelabschnitte, mit KöpfenSpargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quer geschnitten wird. Der Kopfanteil beträgt mindestens 15 % (m/ml.

Auf die Größensortierung kann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen werden. Das Kriterium für die Größensortierung bei Spargel ist der Durchmesser. Der größte Durchmesser wird an der dicksten Stelle eines Teiles (Stange, Kopf oder Abschnitt) rechtwinklig zur Längsachse am sterilisierten Spargel gemessen:

BezeichnungenDurchmesser (mm)
dünn< 8
mittel/mittelstark> 8 bis 13
stark> 13 bis 18
sehr stark> 18

Die Angaben beziehen sich auf geschälten Spargel. Bei ungeschältem Spargel erhöhen sich die Zahlenwerte um je 2 mm.

Der reife Spargel wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gewaschen, gegebenenfalls geschält und/oder geschnitten. Der reife Spargel wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Spargelkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen der Art Asparagus officinalis L. Er wird als weißer oder grüner Spargel in Verkehr gebracht. Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.

Weißer Spargel wird geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Spargel in Verkehr gebracht. Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Grüner Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Spargelköpfe.

Tabelle 48

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsformen
Spargel, Stangenspargel, SpargelstangenKöpfe und sich daran anschließende Teile der Stange mit einer Länge von 12 cm und mehr.
Spargelköpfe, SpargelspitzenSpargelspitzen und sich daran anschließende Teile der Stangen von 3 bis 7 cm.
SpargelabschnitteSpargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quergeschnitten wird. Köpfe kommen vereinzelt vor.
Spargelabschnitte, mit KöpfenSpargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quergeschnitten wird. Der Kopfanteil beträgt mindestens 15 % (m/m).

Auf die Größensortierung kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen werden. Das Kriterium für die Größensortierung bei Spargel ist der Durchmesser. Der größte Durchmesser wird an der dicksten Stelle eines Teiles (Stange, Kopf oder Abschnitt) rechtwinklig zur Längsachse am sterilisierten Spargel gemessen:

Tabelle 49

BezeichnungenDurchmesser (mm)
dünnd 8
mittel/mittelstark> 8 bis 13
stark> 13 bis 18
sehr stark> 18

Die Angaben beziehen sich auf geschälten Spargel. Bei ungeschältem Spargel erhöhen sich die Zahlenwerte um je 2 mm.

Der reife Spargel wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gewaschen, gegebenenfalls geschält und/oder geschnitten. Der reife Spargel wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

24. Nummer 3.2.1.10.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Der Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind fest verschlossen und unbeschädigt.

Der Spargel in Konserven ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, wie zum Beispiel Sand oder Erde. Die Textur ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z. B muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Weißer SpargelV59
Grüner SpargelIII54

Beschreibung der Fehler:

  1. Fehlfarben oder fleckig: Spargel mit deutlichen Farbfehlern: Weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil < 80 % seiner Länge. Spargelabschnitte, die überwiegend grau oder braun verfärbt sind.
  2. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
  3. Hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
  4. Verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
  5. Holzig: Stücke mit faserigen Anteilen, die zum Verzehr nicht geeignet sind.
  6. Aufgeblühte Köpfe: Stücke mit geöffnetem Spargelkopf.
  7. Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
  8. Kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 25 mm.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Spargelstange bzw. ein Spargelabschnitt werden als Stück gezählt.

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
  StangenAbschnitteKöpfe
Fehlfarben oder fleckigje Stück111
Schälfehlerje Stück22-
Hohlje Stück22-
Verformtje Stück2 -
Holzigje Stück22-
Aufgeblühte Köpfeje Stück111
Mechanisch beschädigtje Stück211
Fehler, gesamtStandardprobenmenge103020

Bei Spargelabschnitten beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).

 Beschaffenheitsmerkmale

Der Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind fest verschlossen und unbeschädigt.

Der Spargel in Konserven ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen wie zum Beispiel Sand oder Erde. Die Textur ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte*:

Tabelle 50

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Weißer SpargelV59
Grüner SpargelIII54

Beschreibung der Fehler

  1. fehlfarben oder fleckig: Spargel mit deutlichen Farbfehlern: Weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil < 80 % seiner Länge. Spargelabschnitte, die überwiegend grau oder braun verfärbt sind.
  2. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
  3. hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
  4. verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
  5. holzig: Stücke, mit faserigen Anteilen, die zum Verzehr nicht geeignet sind.
  6. aufgeblühte Köpfe: Stücke mit geöffnetem Spargelkopf.
  7. mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
  8. kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 25 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Spargelstange beziehungsweise ein Spargelabschnitt wird als Stück gezählt.

Tabelle 51

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Stangen
Fehlerpunkte
Abschnitte
Fehlerpunkte
Köpfe
fehlfarben oder fleckigje Stück111
Schälfehlerje Stück22-
hohlje Stück22-
verformtje Stück2--
holzigje Stück22-
aufgeblühte Köpfeje Stück111
mechanisch beschädigtje Stück211
Fehler, gesamtStandardprobemenge103020

Bei Spargelabschnitten beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

_____
*) siehe auch Anhang 2

25. Nummer 3.2.2.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Erbsen- und Karotten-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen) mit Karotten (Möhren).

Mischungen aus Erbsen und Karotten werden mit der Verkehrsbezeichnung Erbsen mit Karotten, Erbsen mit Möhren, Erbsen mit Möhrchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung werden die Sortierung und Verarbeitungsform angegeben.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Erbsen- und Karotten-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen) mit Karotten (Möhren).

Mischungen aus Erbsen und Karotten werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Erbsen mit Karotten, Erbsen mit Möhren, Erbsen mit Möhrchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels werden die Sortierung und Verarbeitungsform angegeben.

26. Nummer 3.2.2.1.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen. Sie haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht matschige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- oder sonstigen Verfärbungen. Sie haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Die Mischungen bestehen aus mindestens 50 % Erbsen und haben einen Karottenanteil von mindestens 30 %.

Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Erbsen mit KarottenVI62,5
Beschaffenheitsmerkmale

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen. Sie haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht matschige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- oder sonstigen Verfärbungen. Sie haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Die Mischungen bestehen aus mindestens 50 % Erbsen und haben einen Karottenanteil von mindestens 30 %. Die Mindestmengenangaben beziehen sich auf das deklarierte Abtropfgewicht.

Abtropfgewichte*:

Tabelle 52

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Erbsen mit KarottenVI62,5

*) siehe auch Anhang 2

27. Nummer 3.2.2.2.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Leipziger Allerlei-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen), Karotten (Möhren) und Brechspargel.

Leipziger Allerlei wird mit der Verkehrsbezeichnung Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht. Sofern die Sortierung in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben wird, entsprechen die Produkte den Anforderungen gemäß der nachfolgenden Tabelle.

Verkehrsbezeichnungen einschließlich ergänzender Bezeichnungen

ErbsenSpargelKarotten
Leipziger Allerlei extra feinPalerbsen (< 7,5 mm) oder
Markerbsen (< 7,5 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen (12-18 mm)kugelförmige Karotten (< 22 mm) oder
zylinderförmige Karotten (6-15 mm)
mind. 45 % (m/m)mind. 20 % (m/m) 
Leipziger Allerlei sehr feinPalerbsen (7,5-8,2 mm) oder
Markerbsen (7,5-8,2 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
(<13 mm)
kugelförmige Karotten (22-27 mm) oder
zylinderförmige Karotten (15-18 mm)
mind. 45 % (m/m)mind. 17 % (m/m) 
Leipziger Allerlei feinPalerbsen (8,2-8,75 mm) oder
Markerbsen (8,2-9,3 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen und/oder
ohne Köpfe (< 13 mm)
kugelförmige Karotten (27-35 mm)

oder

zylinderförmige Karotten

(18-23 mm)

mind. 45 % (m/m)mind. 14 % (m/m) 
Leipziger Allerlei mittelfeinPalerbsen (8,2-8,75 mm) oder
Markerbsen (8,2-9,3 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen und/oder ohne Köpfe (13 mm)kugelförmige Karotten (27-35 mm) oder
zylinderförmige Karotten (18-23 mm)
mind. 45 % (m/m)mind. 10 % (m/m) 
 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Leipziger Allerlei-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen), Karotten (Möhren) und Brechspargel.

Leipziger Allerlei wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht. Sofern die Sortierung in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben wird, entsprechen die Produkte den Anforderungen gemäß der nachfolgenden Tabelle.

Tabelle 53

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich ergänzender
Bezeichnungen

Erbsen

Spargel

Karotten

Leipziger Allerlei extra fein

Palerbsen (< 7,5 mm)
oder
Markerbsen (< 7,5 mm)

Spargelabschnitte, mit Köpfen
(12 bis 18 mm)

kugelförmige Karotten (< 22 mm)
oder zylinderförmige Karotten (6 bis 13 mm)

mindestens 45 % (m/m)

mindestens 20 % (m/m)

Leipziger Allerlei sehr feinPalerbsen (7,5 bis 8,2 mm)
oder
Markerbsen (7,5 bis 8,2 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
(5 13 mm)
kugelförmige Karotten (22 bis 27 mm)
oder
zylinderförmige Karotten (13 bis 18 mm)
mindestens 45 % (m/m)mindestens 17 % (m/m)
Leipziger Allerlei feinPalerbsen (8,2 bis 8,75 mm)
oder Markerbsen
(8,2 bis 9,3 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
und/oder
ohne Köpfe (< 13 mm)
kugelförmige Karotten (27 bis 35 mm)
oder
zylinderförmige Karotten (18 bis 23 mm)
mindestens 45 % (m/m)mindestens 14 % (m/m)
Leipziger Allerlei mittelfeinPalerbsen (8,2 bis 8,75 mm)
oder
Markerbsen (8,2 bis 9,3 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
und/oder
ohne Köpfe (5 13 mm)
kugelförmige Karotten (27 bis 35 mm)
oder
zylinderförmige Karotten (18 bis 23 mm)
mindestens 45 % (m/m)mindestens 10 % (m/m)

Nummer 4 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 4.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

Gemüse mit Essig ist sauer oder süßsauer eingemachtes Gemüse, das aus frischer oder auch vorbehandelter Rohware mit einem Aufguss tafelfertig zubereitet und haltbar gemacht ist. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.

Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2.

Der Gesamtsäuregehalt beträgt bei Gemüse mit Essig und bei Gurkenkonserven im Fertigerzeugnis mindestens 0,5 %, berechnet als Essigsäure, bestimmt in der Lake.

  • Für den Aufguss werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:
  • Trinkwasser 7
  • Essig 4,
  • Speisesalz,
  • Gewürze, Kräuter, natürliche Aromen 8,
  • Zuckerarten 5 und Süßungsmittel 3.

Als Gemüse mit Essig werden insbesondere hergestellt:

  • Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart,
  • Gemüse mit Essig aus mehreren Gemüsearten
Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

Gemüse mit Essig ist sauer oder süßsauer eingemachtes Gemüse, das aus frischer oder auch vorbehandelter Rohware mit einem Aufguss tafelfertig zubereitet und haltbar gemacht ist. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.

Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2.

Der Gesamtsäuregehalt beträgt bei Gemüse mit Essig und bei Gurkenkonserven im Fertigerzeugnis mindestens 0,5 %, berechnet als Essigsäure, bestimmt in der Lake.

Für den Aufguss werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:

  • Trinkwasser 8,
  • Essig 5,
  • Speisesalz,
  • Gewürze, Kräuter, natürliche Aromen 9,
  • Zuckerarten 6 und Süßungsmittel 3.

Als Gemüse mit Essig werden insbesondere hergestellt:

  • Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart
  • Gemüse mit Essig aus mehreren Gemüsearten 

2. Die Überschrift von Nummer 4.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Verkehrsbezeichnungen, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

3. Nummer 4.2.1.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Bohnen mit Essig sind ein Erzeugnis aus grünen Bohnen oder gelben Buschbohnen der Art Phaseolus vulgaris L. Es werden "fadenfreie" Sorten verwendet. Die Pergamentschicht ist noch nicht ausgebildet.

Bohnen mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Bohnensalat oder Wachsbohnensalat in Verkehr gebracht.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, sorgfältig gewaschen, geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Bohnen mit Essig sind ein Erzeugnis aus grünen Bohnen oder gelben Buschbohnen der Art Phaseolus vulgaris L. Es werden "fadenfreie" Sorten verwendet. Die Pergamentschicht ist noch nicht ausgebildet.

Bohnen mit Essig werden mit der Bezeichnung des Verkehrsmittels Bohnensalat oder Wachsbohnensalat in Verkehr gebracht.

Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, sorgfältig gewaschen, geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

4. Bei der Nummer 4.2.1.1.2 wird der dritte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2 g/100 ml.

5. Nummer 4.2.1.2.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Karotten mit Essig sind ein Erzeugnis aus Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Karotten mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Karottensalat in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Verarbeitungsform, z.B. "in Streifen", "fein geraspelt", angegeben werden.

Die Karotten werden sorgfältig geerntet, sachgerecht sortiert, von Krautresten befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Karotten mit Essig sind ein Erzeugnis aus Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Karotten mit Essig werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Karottensalat in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels kann die Verarbeitungsform, zum Beispiel "in Streifen", "fein geraspelt", angegeben werden.

Karotten werden sorgfältig geerntet, sachgerecht sortiert, von Krautresten befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

6. Bei der Nummer 4.2.1.2.2 wird der dritte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2,5 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2,5 g/100 ml.

7. Nummer 4.2.1.3.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Kürbis mit Essig ist ein Erzeugnis aus Früchten des Speisekürbis Cucurbita maxima.

Kürbis mit Essig wird mit der Verkehrsbezeichnung Kürbis in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung wird die Verarbeitungsform, z.B. "Würfel" oder "Stücke", angegeben. Angaben wie "Delikatess" oder "Auslese" können hinzugefügt werden, sofern mindestens 15 % Zucker im Enderzeugnis enthalten sind.

Der Kürbis wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig geschält und vom Kerngehäuse befreit, geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Kürbis mit Essig ist ein Erzeugnis aus Früchten des Speisekürbis Cucurbita maxima.

Kürbis mit Essig wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Kürbis in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels wird die Verarbeitungsform, zum Beispiel "Würfel" oder "Stücke", angegeben. Angaben wie "Delikatess" oder "Auslese" können hinzugefügt werden, sofern mindestens 15 % Zucker im Enderzeugnis enthalten sind.

Kürbis wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig geschält und vom Kerngehäuse befreit, geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

8. Bei der Nummer 4.2.1.3.2 wird der dritte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Wird Kochsalz zugefügt, beträgt der Kochsalzgehalt in der Regel nicht mehr als 2 g/100 ml. Wird Kochsalz zugefügt, beträgt der Kochsalzgehalt in der Regel nicht mehr als 2 g/100 ml.

9. Nummer 4.2.1.4.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Maiskölbchen mit Essig sind ein Erzeugnis aus Maiskölbchen bis zu einer Länge von 12 cm der Maispflanze Zea mays L.

Maiskölbchen mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Maiskälbchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Größensortierung angegeben werden.

Verkehrsbezeichnung einschließlich ergänzender Bezeichnungen

Länge (cm)

Maiskälbchen< 12
Maiskölbchen extra klein< 7

Die Maiskölbchen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Maiskölbchen mit Essig sind ein Erzeugnis aus Maiskölbchen bis zu einer Länge von 12 cm der Maispflanze Zea mays L.

Maiskölbchen mit Essig werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Maiskölbchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels kann die Größensortierung angegeben werden:

Tabelle 54

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich ergänzender Bezeichnungen
Länge (cm)
Maiskölbchen< 12
Maiskölbchen extra klein< 7

Maiskölbchen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

10. Nummer 4.2.1.4.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Maiskölbchen mit Essig sind von annähernd gleichmäßig hellgelber Farbe und Größe und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Sie weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes in der Regel 2bis10%.

Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,3 und 2,5 g/100 ml.

Abtropfgewicht *:

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Maiskölbchen52

Beschreibung der Fehler:

  1. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kölbchens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm" große Teile.
  2. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kölbchens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 20 cm sind.
  3. Mechanisch beschädigt: gebrochene Kölbchen.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Ein Maiskölbchen, ein Hüllblatt bzw. ein Teil hiervon (größer als 2 cm≫) sowie Seidenteile (in der Summe länger als 20 cm) werden als Stück gezählt.

FehlerartTolerierbare Fehler
Hüllblätter oder Teile davon1 Stück/100 g
Seidenteile1 Stück/100 g
Mechanisch beschädigt2 Stück/100 g
Beschaffenheitsmerkmale

Maiskölbchen mit Essig sind von annähernd gleichmäßig hellgelber Farbe und Größe und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Sie weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehalts in der Regel 2 bis 10 %.

Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2,5 g/100 ml.

Abtropfgewicht *:

Tabelle 55

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Maiskölbchen52

Beschreibung der Fehler

  1. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kölbchens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm2 große Teile.
  2. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kölbchens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 20 cm sind.
  3. mechanisch beschädigt: gebrochene Kölbchen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Ein Maiskölbchen, ein Hüllblatt beziehungsweise ein Teil hiervon (größer als 2 cm2) sowie Seidenteile (in der Summe länger als 20 cm) werden als Stück gezählt.

Tabelle 56

Fehlerarttolerierbare Fehler
Hüllblätter oder Teile davon1 Stück/100 g
Seidenteile1 Stück/100 g
mechanisch beschädigt2 Stück/100 g

_____
*) siehe auch Anhang 2

11. Nummer 4.2.1.5.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Gemüsepaprika mit Essig ist ein Erzeugnis aus Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen. Die Farbe der Paprika ist je nach Reifegrad und Sorte z.B. grün, gelb, orange oder rot.

Gemüsepaprika mit Essig wird mit der Verkehrsbezeichnung Paprika in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Tomatenpaprika kann die Verkehrsbezeichnung Tomatenpaprika verwendet werden. Außer bei rotem Paprika wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung die Farbe angegeben. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Verarbeitungsform, z.B. "Streifen", "Würfel" oder "Viertel", angegeben werden.

Der Paprika wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Gemüsepaprika mit Essig ist ein Erzeugnis aus Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen. Die Farbe der Paprika ist je nach Reifegrad und Sorte zum Beispiel grün, gelb, orange oder rot.

Gemüsepaprika mit Essig wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Paprika in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Tomatenpaprika kann die Bezeichnung des Lebensmittels Tomatenpaprika verwendet werden. Außer bei rotem Paprika wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels die Farbe angegeben. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels kann die Verarbeitungsform, zum Beispiel "Streifen", "Würfel" oder "Viertel" angegeben werden.

Paprika wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

12. Nummer 4.2.1.5.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Stücke von Gemüsepaprika mit Essig sind von annähernd gleicher Farbe und Größe. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Sie haben einen arttypischen, säuerlichen Geruch und einen würzigen, arttypischen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 3 bis 12 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2,5 g/100 ml.

Abtropfgewichte *:

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Paprika, Streifen45
Paprika, Stücke42

Beschreibung der Fehler:

  1. Ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderer Farbanteile oder andersfarbiger Stücke.
  2. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  3. Schnittfehler und mechanisch beschädigt: Streifen < 20 mm und zusammenhängende Streifen. Scheiben- und ringartige Stücke gelten nicht als fehlerhaft. Bei gevierteltem Paprika werden mechanische Beschädigungen, die weniger als die Hälfte eines Viertels umfassen, gezählt.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Ein Gemüsepaprikastück wird als ein Stück gezählt.

FehlerartTolerierbare Fehler
Streifen und StückeViertel
Ungleichmäßig gefärbt15 % (m/m)15 % (m/m)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule2 Stück/100 g2 Stück/100 g
Schnittfehler und mechanisch beschädigt25 % (m/m)15 % (m/m)
 Beschaffenheitsmerkmale

Die Stücke von Gemüsepaprika mit Essig sind von annähernd gleicher Farbe und Größe. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Sie haben einen arttypischen, säuerlichen Geruch und einen würzigen, arttypischen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehalts 3 bis 12 %.

Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2,5 g/100 ml.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 57

Erzeugnisg Abtropfgewicht / 100 ml Randvollvolumen
Paprika, Streifen45
Paprika, Stücke42

Beschreibung der Fehler

  1. ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderer Farbanteile oder andersfarbiger Stücke.
  2. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  3. Schnittfehler und mechanisch beschädigt: Streifen < 20 mm und zusammenhängende Streifen. Scheiben- und ringartige Stücke gelten nicht als fehlerhaft. Bei gevierteltem Paprika werden mechanische Beschädigungen, die weniger als die Hälfte eines Viertels umfassen, gezählt.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Ein Gemüsepaprikastück wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 58

Fehlerarttolerierbare Fehler
Streifen und Stücke
tolerierbare Fehler
Viertel
ungleichmäßig gefärbt15 % (m/m)15 % (m/m)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule2 Stück/100 g2 Stück/100 g
Schnittfehler und mechanisch beschädigt25 % (m/m)15 % (m/m)

_____
*) siehe auch Anhang 2

13. Nummer 4.2.1.6.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Peperoni mit Essig ist ein Erzeugnis aus unreifen oder reifen Schoten des Gewürzpaprikas Capsicum frutescens L.

Peperoni mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Peperoni in Verkehr gebracht. Je nach Schärfegrad wird die Verkehrsbezeichnung ergänzt durch Angaben wie "mild" oder "scharf".

Bohnenförmige scharfe Peperoni werden auch mit der Verkehrsbezeichnung Bohnenpeperoni in Verkehr gebracht.

Die Peperoni werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Peperoni haben unterschiedliche Formen, z.B. spiral-, kegel-, kugel-, bohnenförmig.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Peperoni mit Essig ist ein Erzeugnis aus unreifen oder reifen Schoten des Gewürzpaprikas Capsicum frutescens L.

Peperoni mit Essig werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Peperoni in Verkehr gebracht. Je nach Schärfegrad wird die Bezeichnung des Lebensmittels ergänzt durch Angaben wie "mild" oder "scharf".

Bohnenförmige scharfe Peperoni werden auch mit der Bezeichnung des Lebensmittels Bohnenpeperoni in Verkehr gebracht.

Die Peperoni werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Peperoni haben unterschiedliche Formen, zum Beispiel spiral-, kegel-, kugel-, bohnenförmig.

14. Nummer 4.2.1.6.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Milde Peperoni mit Essig haben eine gelbliche Farbe und einen mildwürzigen Geschmack. Scharfe Peperoni mit Essig sind von gelber, roter und grüner Farbe, auch geflammt, und haben einen scharfwürzigen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig und gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 2 bis 10 %. Bei milden Peperoni kann der Gehalt höher liegen.

Der Kochsalzgehalt liegt in der Regel zwischen 1 und 2 g/100 ml. Bei scharfen Peperoni kann der Gehalt höher liegen.

Abtropfgewichte:

Die Abtropfgewichte bei Peperoni sind abhängig von der unterschiedlichen Form und Größe der Früchte.

Beschreibung der Fehler:

  1. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  2. Mechanisch beschädigt: Früchte mit abgelösten Kappen sowie ganz durchgebrochene Schoten.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Peperoni wird als Stück gezählt.

FehlerartTolerierbare Fehler
Schäden durch Schädlinge oder Fäule5 Stück/100 g
Mechanisch beschädigt10 Stück/100 g
 Beschaffenheitsmerkmale

Milde Peperoni mit Essig haben eine gelbliche Farbe und einen mildwürzigen Geschmack. Scharfe Peperoni mit Essig sind von gelber, roter und grüner Farbe, auch geflammt, und haben einen scharfwürzigen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig und gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehalts 2 bis 10 %. Bei milden Peperoni kann der Gehalt höher liegen.

Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2 g/100 ml. Bei scharfen Peperoni kann der Gehalt höher liegen.

Abtropfgewichte:

Die Abtropfgewichte bei Peperoni sind abhängig von der unterschiedlichen Form und Größe der Früchte.

Beschreibung der Fehler

  1. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  2. mechanisch beschädigt: Früchte mit abgelösten Kappen sowie ganz durchgebrochene Schoten.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Peperoni wird als Stück gezählt.

Tabelle 59

Fehlerarttolerierbare Fehler
Schäden durch Schädlinge oder Fäule5 Stück/100 g
mechanisch beschädigt10 Stück/100 g

15. Nummer 4.2.1.7.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Rote Bete mit Essig sind ein Erzeugnis aus den Knollen der Art Beta vulgaris vulgaris.

Rote Bete mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Rote Bete, Rote Beete oder Rote Rüben in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung wird die Verarbeitungsform, z.B. "Kugeln" (mit einem Durchmesser bis zu 42 mm), "Scheiben" oder "Würfel", angegeben.

Rote Bete werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, gekocht, geschält, geputzt, ggf. geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Bei großen Rüben ist es zum Teil notwendig, diese vor dem Scheibenschnitt zu teilen.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Rote Bete mit Essig sind ein Erzeugnis aus den Knollen der Art Beta vulgaris vulgaris.

Rote Bete mit Essig werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rote Bete, Rote Beete oder Rote Rüben in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels wird die Verarbeitungsform, zum Beispiel "Kugeln" (mit einem Durchmesser bis zu 42 mm), "Scheiben" oder "Würfel", angegeben.

Rote Bete werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, gekocht, geschält, geputzt, gegebenenfalls geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Bei großen Rüben ist es zum Teil notwendig, diese vor dem Scheibenschnitt zu teilen.

16. Nummer 4.2.1.7.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Rote Bete mit Essig haben eine einheitlich kräftige, rote Farbe. Der Geruch ist frisch und arttypisch. Der Geschmack ist süßsauer, würzig und arttypisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Rote Bete werden nicht gefärbt.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 5 bis 20 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,3 und 1,8 g/100 ml.

Abtropfgewicht *:

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Rote Bete, Rote Beete, Rote Rüben60

b

  1. Wurzelreste: Anhängende, ungenügend entfernte Reste der Wurzel > 5 mm.
  2. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten mit einem Durchmesser > 7 mm.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere durch dunkle Verfärbungen.
  4. Bruch: Scheiben (ganze Scheiben oder vorgeteilte Scheiben) < als Scheibe, Streifen < 25 min, Kugel < 1/2 Kugel.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Rote Bete bzw. ein Teilstück werden als Stück gezählt.

Fehlerartb
Würfel/StreifenScheibenKugeln
Wurzelreste 5 % (m/m)5 % (m/m)
Schälfehler 2 Stück/100 g1 Stück/100 g
Schäden durch Schädlinge oder Fäule5 Stück/100 g5 Stück/100 g5 Stück/100 g
Bruch25 % (m/m)25 % (m/m)15 % (m/m)
 Beschaffenheitsmerkmale

Rote Bete mit Essig haben eine einheitlich kräftige, rote Farbe. Der Geruch ist frisch und arttypisch. Der Geschmack ist süßsauer, würzig und arttypisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder gärig.

Rote Bete werden nicht gefärbt.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehalts 5 bis 20 %.

Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 1,8 g/100 ml.

Abtropfgewicht *:

Tabelle 60

Erzeugnisg Abtropfgewicht/
100 ml Randvollvolumen
Rote Bete, Rote Beete, Rote Rüben60

Beschreibung der Fehler

  1. Wurzelreste: anhängende, ungenügend entfernte Reste der Wurzel > 5 mm.
  2. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten mit einem Durchmesser größer 7 mm.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere durch dunkle Verfärbungen.
  4. Bruch: ganze Scheiben < 1/2 Scheibe, vorgeteilte Scheiben < 1/2 vorgeteilte Scheibe, Streifen < 25 mm, Kugel < 1/2 Kugel.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Rote Bete beziehungsweise ein Teilstück wird als Stück gezählt.

Tabelle 61

Fehlerarttolerierbare Fehler
Würfel/Streifen
tolerierbare Fehler
Scheiben
tolerierbare Fehler
Kugeln
Wurzelreste5 % (m/m)5 % (m/m)
Schälfehler2 Stück/100 g1 Stück/100 g
Schäden durch Schädlinge oder Fäule5 Stück/100 g5 Stück/100 g5 Stück/100 g
Bruch25 % (m/m)25 % (m/m)15 % (m/m)

_____
*) siehe auch Anhang 2

17. Nummer 4.2.1.8.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Sellerie mit Essig ist ein Erzeugnis aus Knollensellerie der Art Apium graveolens var. rapaceum L.

Sellerie mit Essig wird mit der Verkehrsbezeichnung Sellerie oder Selleriesalat in Verkehr gebracht. Bei Sellerie wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung die Verarbeitungsform, z.B. "Streifen", "fein geraspelt", "Scheiben" oder "Würfel", angegeben.

Der Sellerie wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, geschält, in Scheiben oder Stücke geschnitten, geraspelt oder anderweitig zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Sellerie mit Essig ist ein Erzeugnis aus Knollensellerie der Art Apium graveolens var. rapaceum L.

Sellerie mit Essig wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Sellerie oder Selleriesalat in Verkehr gebracht. Bei Sellerie wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels die Verarbeitungsform, zum Beispiel "Streifen", "fein geraspelt", "Scheiben" oder "Würfel", angegeben.

Sellerie wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, geschält, in Scheiben oder Stücke geschnitten, geraspelt oder anderweitig zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

18. Bei der Nummer 4.2.1.8.2 wird der vierte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2,5 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2,5 g/100 ml.

19. Nummer 4.2.1.9.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Silberzwiebeln mit Essig sind ein Erzeugnis aus ganzen Speisezwiebeln mit einem Durchmesser bis zu 28 mm der Zwiebel Allium cepa L. Sie werden von Wurzeln, Austrieben und Außenhäuten befreit.

Silberzwiebeln mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Silberzwiebeln in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Größensortierung angegeben werden.

Verkehrsbezeichnung einschließlich ergänzender AngabenDurchmesser (mm)
Silberzwiebeln, extra fein16
Silberzwiebeln, klein22

Die Silberzwiebeln werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sortiert, sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Silberzwiebeln mit Essig sind ein Erzeugnis aus ganzen Speisezwiebeln mit einem Durchmesser bis zu 28 mm der Zwiebel Allium cepa L. Sie werden von Wurzeln, Austrieben und Außenhäuten befreit.

Silberzwiebeln mit Essig werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Silberzwiebeln in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels kann die Größensortierung angegeben werden.

Tabelle 62

Bezeichnung einschließlich ergänzender AngabenDurchmesser (mm)
Silberzwiebeln, extra fein

< 16

Silberzwiebeln, klein

< 22

Silberzwiebeln werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sortiert, sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

20. Nummer 4.2.1.9.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Silberzwiebeln mit Essig sind unzerteilt und von weißlicher Farbe. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 3 bis 15 %. Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2 g/100 ml.

Abtropfgewicht *:

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 m1 Randvollvolumen
Silberzwiebeln52

Beschreibung der Fehler:

  1. Grünverfärbungen: Stücke mit mindestens 50 % Grünverfärbungen.
  2. Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden > 5 mm.
  3. Schalenreste und -teile: Stücke mit Schalenresten und lose Schalen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere in Form von grauen bzw. braunen Verfärbungen.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine grün verfärbte Silberzwiebel oder eine mit Wurzelresten werden als ein Stück gezählt.

FehlerartTolerierbare Fehler
Grünverfärbungen5 % (m/m)
Wurzelreste10 % (m/m)
Schalenreste und -teile12 % (m/m)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule4 Stück/100 g
 Beschaffenheitsmerkmale

Silberzwiebeln mit Essig sind unzerteilt und von weißlicher Farbe. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder gärig.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehalts 3 bis 15 %.

Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2 g/100 ml.

Abtropfgewicht*:

Tabelle 63

Erzeugnisg Abtropfgewicht/
100 ml Randvollvolumen
Silberzwiebeln52

Beschreibung der Fehler

  1. Grünverfärbungen: Stücke mit mindestens 50 % Grünverfärbungen.
  2. Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden > 5 mm.
  3. Schalenreste und -teile: Stücke mit Schalenresten und lose Schalen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere in Form von grauen beziehungsweise braunen Verfärbungen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine grün verfärbte Silberzwiebel oder eine mit Wurzelresten wird als ein Stück gezählt.

_____
*) siehe auch Anhang 2

21. Nummer 4.2.2.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Mixed Pickles mit Essig sind ein Erzeugnis aus mindestens sechs verschiedenen Gemüsearten. Die Zusammensetzung ergibt sich aus der unten stehenden Tabelle.

Die Verkehrsbezeichnung lautet Mixed Pickles.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Mixed Pickles mit Essig sind ein Erzeugnis aus mindestens sechs verschiedenen Gemüsearten. Die Zusammenetzung ergibt sich aus der untenstehenden Tabelle.

Die Bezeichnung des Lebensmittels lautet Mixed Pickles.

22. Bei der Nummer 4.2.2.1.2 wird der dritte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 1 und 3 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 3 g/100 ml.

23. Nummer 4.2.2.2.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Puszta Salat ist ein Erzeugnis aus einer Mischung von in dünne Streifen geschnittenen Gemüsearten mit Essig.

Die Verkehrsbezeichnung lautet Puszta Salat.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Puszta Salat ist ein Erzeugnis aus einer Mischung von in dünne Streifen geschnittenen Gemüsearten mit Essig.

Die Bezeichnung des Lebensmittels lautet Puszta Salat.

24. Bei der Nummer 4.2.2.2.2 wird der dritte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 2 g/100 ml.

Nummer 5 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 5.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Pasteurisierte Gurkenkonserven sind Erzeugnisse, die aus frischen, vorbereiteten, ganzen oder zerkleinerten Gurken der Art Cucumis sativus L. mit einem Aufguss hergestellt werden. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.

Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2. Bei der Herstellung werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:

  • Trinkwasser 7
  • Speisesalz
  • Essig 4
  • Gewürze, Kräuter und natürliche Aromens 8
  • Zuckerarten 5, Süßungsmittel 3
  • dekorative oder würzende Gemüsestücke.

Gewürzgurken werden aus ganzen, annähernd gleichmäßig und gerade gewachsenen Einlegegurken hergestellt. Cornichons sind kleine Gewürzgurken; in einem Kilogramm sind mindestens 60 Stück enthalten.

Nicht gleichmäßig gewachsene ganze Einlegegurken werden zur Herstellung von Krummen Gurken verwendet.

Zerkleinerte Gurken werden aus geschälten oder ungeschälten Einlegegurken hergestellt. Sie sind in gleichen Behältnissen annähernd gleichmäßig in Form, Größe und Aussehen. Werden Schlangengurken verwendet, so wird darauf hingewiesen.

Senfgurken und Honiggurken werden aus ausgereiften, geschälten, vom Kerngehäuse befreiten und in Stücke geschnittenen Schälgurken, aber nicht aus Schlangengurken hergestellt.

Bei Konserven mit ganzen Gurken in Behältnissen ab 4250 ml wird die Sortierung (Stückzahl pro Behältnis oder pro kg) angegeben.

Die Worte "süßsauer" können in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angeführt werden, sofern der Zuckergehalt im ]Fertigerzeugnis mindestens 1 % beträgt oder bei Verwendung von Süßstoffen ein entsprechender Süßegrad erreicht wird.

Pasteurisierte Gurkenkonserven werden mit der Verkehrsbezeichnung Gurken in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein oder wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung entsprechend nachstehender Tabelle angegeben.

VerkehrsbezeichnungVerarbeitungsform/Sortierung
Gewürzgurkenganze Einlegegurken
Cornichonsganze, kleine Einlegegurken
Krumme Gurken,
Gurken, krumm,
Krumme Gurken, wie gewachsen
ganze Einlegegurken, auch nicht gleichmäßig gewachsen
Gurkensticks,
Gurkenviertel,
Gurkenscheiben
längsgeschnittene Gurken
Gurkenscheiben,
Gurkenschnitten,
Gurkenhappen
quergeschnittene Gurken
Gurkenwürfel,
Gurkenstreifen,
Gurkenschnitzel
längs- und quergeschnittene Gurken
Senfgurken, Honiggurkenin Stücke geschnittene Schälgurken
 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Pasteurisierte Gurkenkonserven sind Erzeugnisse, die aus frischen, vorbereiteten, ganzen oder zerkleinerten Gurken der Art Cucumis sativus L. mit einem Aufguss hergestellt werden. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.

Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2.

Bei der Herstellung werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:

  • Trinkwasser 8
  • Speisesalz
  • Essig 5
  • Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen 9
  • Zuckerarten 6, Süßungsmittel 3
  • dekorative oder würzende Gemüsestücke.

Gewürzgurken werden aus ganzen, annähernd gleichmäßig und gerade gewachsenen Einlegegurken hergestellt.

Cornichons sind kleine Gewürzgurken; in einem Kilogramm sind mindestens 60 Stück enthalten.

Nicht gleichmäßig gewachsene ganze Einlegegurken werden zur Herstellung von Krummen Gurken verwendet.

Zerkleinerte Gurken werden aus geschälten oder ungeschälten Einlegegurken hergestellt. Es können auch Schlangengurken verwendet werden. Sie sind in gleichen Behältnissen annähernd gleichmäßig in Form, Größe und Aussehen.

Senfgurken und Honiggurken werden aus ausgereiften, geschälten, vom Kerngehäuse befreiten und in Stücke geschnittenen Schälgurken, aber nicht aus Schlangengurken, hergestellt.

Bei Konserven mit ganzen Gurken in Behältnissen ab 4.250 ml wird die Sortierung (Stückzahl pro Behältnis oder pro kg) angegeben.

Pasteurisierte Gurkenkonserven werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Gurken in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein oder wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels entsprechend nachstehender Tabelle angegeben.

Die Worte "süßsauer" können in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben werden, sofern der Zuckergehalt im Fertigerzeugnis mindestens 1 % beträgt oder bei Verwendung von Süßstoffen ein entsprechender Süßegrad erreicht wird.

Tabelle 64

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsform/Sortierung
Gewürzgurkenganze Einlegegurken
Cornichonsganze, kleine Einlegegurken
Krumme Gurken,
Gurken, krumm,
Krumme Gurken, wie gewachsen
ganze Einlegegurken, auch nicht gleichmäßig gewachsen
Gurkensticks,
Gurkenviertel,
Gurkenscheiben
längs geschnittene Gurken
Gurkenscheiben,
Gurkenschnitten,
Gurkenhappen
quer geschnittene Gurken
Gurkenwürfel,
Gurkenstreifen,
Gurkenschnitzel
längs- und quergeschnittene Gurken
Senfgurken, Honiggurkenin Stücke geschnittene Schälgurken

2. Nummer 5.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Ganze Gurken und Gurkenstücke aus Gurkenkonserven haben eine feste, in der Regel knackige Konsistenz.
Hohle Gurken kommen nur vereinzelt vor.

Bei Gewürzgurken und Cornichons befinden sich im einzelnen Behältnis nur sortierte Gurken, deren Längen sich um höchstens 3 cm unterscheiden. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden.

Die Angaben "fein sortiert", "Delikatess..." oder "Auslese..." werden nur verwendet, wenn die Gewürzgurken oder Cornichons im einzelnen Behältnis nach Form, Größe und Aussehen annähernd gleichmäßig sortiert sind.

Quergeschnittene Gurkenscheiben sind in der Regel bis zu 10 mm dick und haben einen Durchmesser bis zu 60 mm. Der Durchmesser der kleinsten Scheibe im Behältnis beträgt mindestens die Hälfte des Durchmessers der größten Scheibe. Diese Grenzen werden von nicht mehr als 10 % (m/m) der Gurkenscheiben überschritten.

Für längsgeschnittene Gurkenscheiben gelten diese Ausführungen entsprechend - die Länge beträgt bis zu 15 cm. Senfgurken enthalten Senfkörner als Gewürz.

Honiggurken werden mit einer geschmacklich wahrnehmbaren Menge an Honig hergestellt. Zur Süßung können Zuckerarten 5 oder Süßungsmittel3 zugesetzt werden.

Eingelegte Gurken sind praktisch frei von Sand.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes bei süßsauren Erzeugnissen weniger als 14 %, bei süßen Erzeugnissen mindestens 14 %.

Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 3 g/100 ml.
Abtropfgewichte *:

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
 bei Behältnissen <1700 mlbei Behältnissen > 1700 m1 und < 4250 mlbei Behältnissen > 4250 ml
Gewürzgurken505255
Cornichons525255
Krumme Gurken505255
Zerkleinerte Gurken505050
Senfgurken, Honiggurken585858

Beschreibung der Fehler:

  1. Farbfehler: verfärbte (z.B. braune) oder missfarbene (z.B. weiße) Gurken.
  2. Texturfehler: weiche, matschige Gurken oder Gurkenstücke.
  3. Krumm gewachsen: Gurken, die in einem Winkel von mehr als 35° gekrümmt sind. Dies ist bei dem Erzeugnis "Krumme Gurken" kein Fehler.
  4. Krüppel oder Ausfall: missgeformte Gurken wie Ballons, Flaschen, Haken, Zwillinge oder anderweitig deformierte Gurken.
  5. Blüten: anhaftende Blüten.
  6. Stiele: anhaftende Stiele länger als 10 mm.
  7. Mechanisch beschädigt: zerbrochene, zerquetschte, zerrissene Gurken oder Gurkenstücke.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropfte Gurken. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Gurke bzw. ein Gurkenstück oder eine Blüte oder ein Stiel werden als Stück gezählt.

FehlerartTolerierbare Fehler
CornichonsGewürzgurken, Krumme GurkenGurkensticks, Gurkenviertel, Gurkenscheiben
Farbfehler4 Stück3 Stück4 Stück
Texturfehler4 Stück3 Stück4 Stück
Krumm gewachsen20 % (m/m)20 % (m/m) (nur bei Gewürzgurken) 
Krüppel oder Ausfall 20 % (m/m) (nur bei krummen Gurken) 
Mechanisch beschädigt20 % (m/m)20 % (m/m)15 % (m/m), 30 % (m/m)
(bei Gurkenscheiben)
Blüten30 % (m/m)20 % (m/m) 
Stiele30 % (m/m)20 % (m/m) 
 Beschaffenheitsmerkmale

Ganze Gurken und Gurkenstücke aus Gurkenkonserven haben eine feste, in der Regel knackige Konsistenz.

Hohle Gurken kommen nur vereinzelt vor.

Bei Gewürzgurken und Cornichons befinden sich im einzelnen Behältnis nur sortierte Gurken, deren Längen sich um höchstens 3 cm unterscheiden. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden.

Die Angaben "fein sortiert", "Delikatess..." oder "Auslese..." werden nur verwendet, wenn die Gewürzgurken oder Cornichons im einzelnen Behältnis nach Form, Größe und Aussehen annähernd gleichmäßig sortiert sind.

Quergeschnittene Gurkenscheiben sind in der Regel bis zu 10 mm dick, bei Gurkenhappen ist auch ein dickerer Schnitt üblich. Sie haben einen Durchmesser bis zu 60 mm. Der Durchmesser der kleinsten Scheibe im Behältnis beträgt mindestens die Hälfte des Durchmessers der größten Scheibe. Diese Grenzen werden von nicht mehr als 10 % (m/m) der Gurkenscheiben überschritten.

Für längsgeschnittene Gurkenscheiben gelten diese Ausführungen entsprechend - die Länge beträgt bis zu 15 cm. Senfgurken enthalten Senfkörner als Gewürz.

Honiggurken werden mit einer geschmacklich wahrnehmbaren Menge an Honig hergestellt. Zur Süßung können Zuckerarten6 oder Süßungsmittel 3 zugesetzt werden.

Eingelegte Gurken sind praktisch frei von Sand.

Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehalts bei süßsauren Erzeugnissen weniger als 14 %, bei süßen Erzeugnissen mindestens 14 %.

Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 3 g/100 ml.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 65

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
bei Behältnissen < 1.700 ml
g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
bei Behältnissen
> 1.700 ml
< 4.250 ml
g Abtropfgewicht/
100 ml Randvollvolumen
bei Behältnissen
> 4.250 ml
Gewürzgurken505255
Cornichons525255
krumme Gurken505255
zerkleinerte Gurken505050
Senfgurken, Honiggurken585858

Beschreibung der Fehler

  1. Farbfehler: verfärbte (zum Beispiel braune oder missfarbene (zum Beispiel weiße) Gurken.
  2. Texturfehler: weiche, matschige Gurken oder Gurkenstücke.
  3. krumm gewachsen: Gurken, die in einem Winkel von mehr als 35 Grad gekrümmt sind. Dies ist bei dem Erzeugnis "Krumme Gurken" kein Fehler.
  4. Krüppel oder Ausfall: missgeformte Gurken, wie Ballons, Flaschen, Haken, Zwillinge oder anderweitig deformierte Gurken.
  5. Blüten: anhaftende Blüten.
  6. Stiele: anhaftende Stiele länger als 10 mm.
  7. mechanisch beschädigt: zerbrochene, zerquetschte, zerrissene Gurken oder Gurkenstücke.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Gurken. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Gurke beziehungsweise ein Gurkenstück oder eine Blüte oder ein Stiel werden als Stück gezählt.

Tabelle 66

Fehlerarttolerierbarer Fehler
Cornichons
tolerierbarer Fehler
Gewürzgurken,
krumme Gurken
tolerierbarer Fehler
Gurkensticks, Gurkenviertel,
Gurkenscheiben
Farbfehlervier Stückdrei Stückvier Stück
Texturfehlervier Stückdrei Stückvier Stück
krumm gewachsen20 % (m/m)20 % (m/m)
(nur bei Gewürzgurken)
Krüppel oder Ausfall20 % (m/m)
(nur bei krummen Gurken)
mechanisch beschädigt20 % (m/m)20 % (m/m)15 % (m/m)
30 % (m/m)
(bei Gurkenscheiben)
Blüten30 % (m/m)20 % (m/m)
Stiele30 % (m/m)20 % (m/m)

_____
*) siehe auch Anhang 2

Nummer 6 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 6.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Salzdillgurken sind tafelfertig zubereitete Einlegegurken, die einer natürlichen Milchsäuregärung in einer Salzlake unterzogen worden sind und die in der Regel pasteurisiert in Verkehr gebracht werden. Es werden üblicherweise Dillkraut, Gewürze und weitere aromatische Pflanzenteile (wie z.B. Knoblauch, Zwiebeln, Piment, Meerrettich usw.) und natürliche Aromen≫ oder deren Auszüge zugesetzt.

Salzdillgurken werden mit der Verkehrsbezeichnung Salzgurken, Salzdillgurken, Dillgurken oder Saure Gurken in Verkehr gebracht. Erzeugnisse, die unter den Bezeichnungen Salzgurken oder Saure Gurken in Verkehr gebracht werden, können auch ohne Zusatz von Dill hergestellt werden. Bei Verwendung von krumm gewachsenen Gurken wird die Verkehrsbezeichnung durch die Angabe "krumm" ergänzt.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Salzdillgurken sind tafelfertig zubereitete Einlegegurken, die einer natürlichen Milchsäuregärung in einer Salzlake unterzogen worden sind und die in der Regel pasteurisiert in Verkehr gebracht werden. Es werden üblicherweise Dillkraut, Gewürze und weitere aromatische Pflanzenteile (wie zum Beispiel Knoblauch, Zwiebeln, Piment, Meerrettich usw.) und natürliche Aromen9 oder deren Auszüge zugesetzt.

Salzdillgurken werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Salzgurken, Salzdillgurken, Dillgurken oder Saure Gurken in Verkehr gebracht. Erzeugnisse, die unter den Bezeichnungen Salzgurken oder Saure Gurken in Verkehr gebracht werden, können auch ohne Zusatz von Dill hergestellt werden. Bei Verwendung von krumm gewachsenen Gurken wird die Bezeichnung des Lebensmittels durch die Angabe "krumm" ergänzt.

2. Nummer 6.2 wird wie folgt geändert:

altneu
Beschaffenheitsmerkmale

Die Gurken in einem Behältnis sind von annähernd gleicher Größe. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden.

Hohle Gurken kommen vor.

Der Gesamtsäuregehalt, berechnet als Milchsäure, beträgt mindestens 0,6 %, der Gehalt an Milchsäure beträgt mindestens 0,2 %, der Gehalt an flüchtigen Säuren, berechnet als Essigsäure, beträgt höchstens 0,45 %.

Milchsäure und andere nichtflüchtige Säuren werden nicht zugesetzt.

Abtropfgewicht *:

Erzeugnisg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Salzdillgurken52

Beschreibung der Fehler:

  1. Krumm gewachsen: Gurken, die in einem Winkel von mehr als 35° gekrümmt sind.
  2. Krüppel oder Ausfall: missgeformte Gurken wie Ballons, Flaschen, Haken, Zwillinge oder anderweitig deformierte Gurken.
  3. Mechanisch beschädigt: zerbrochene, zerquetschte Gurken.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropfte Gurken. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Gurke wird als Stück gezählt.

FehlerartTolerierbare Fehler
Krumm gewachsen (ausgenommen bei der Verarbeitungsart Krumme)25 % (m/m)
Krüppel oder Ausfall10 % (mim)
Mechanisch beschädigt25 % (m/m)
 Beschaffenheitsmerkmale

Die Gurken in einem Behältnis sind von annähernd gleicher Größe. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden.

Hohle Gurken kommen vor.

Der Gesamtsäuregehalt, berechnet als Milchsäure, beträgt mindestens 0,6 %, der Gehalt an Milchsäure beträgt mindestens 0,2 %, der Gehalt an flüchtigen Säuren, berechnet als Essigsäure, beträgt höchstens 0,45 %.

Milchsäure und andere nichtflüchtige Säuren werden nicht zugesetzt.

Abtropfgewicht *:

Tabelle 67

Erzeugnisg Abtropfgewicht/

100 ml Randvollvolumen

Salzdillgurken52

Beschreibung der Fehler

  1. krumm gewachsen: Gurken, die in einem Winkel von mehr als 35 Grad gekrümmt sind.
  2. Krüppel oder Ausfall: missgeformte Gurken, wie Ballons, Flaschen, Haken, Zwillinge oder anderweitig deformierte Gurken.
  3. mechanisch beschädigt: zerbrochene, zerquetschte Gurken.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Gurken. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Eine Gurke wird als Stück gezählt.

Tabelle 68

Fehlerarttolerierbare Fehler
krumm gewachsen (ausgenommen bei der Verarbeitungsart Krumme)25 % (m/m)
Krüppel oder Ausfall10 % (m/m)
mechanisch beschädigt25 % (m/m)

_____
*) siehe auch Anhang 2

Nummer 7 wird wie folgt geändert:

Nummer 7.1.1 wird wie folgt geändert:

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Rotkohlgemüse ist ein Erzeugnis, das aus in dünne Streifen geschnittenem, frischem Rotkohl (Brass ica olearacea var. rubra) unter Zusatz würzender und geschmacksabrundender Zutaten gekocht wird.

Bei der Herstellung werden insbesondere als Zutaten verwendet:

  • Trinkwasser 7,
  • Essig 4,
  • Speisesalz,
  • Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen 8,
  • Zuckerarten≫, Süßungsmittel 3
  • Fruchtsäfte, Fruchtsaftkonzentrate 9,
  • Früchte, ganz oder zerkleinert, auch getrocknet (max. 10 % der Gesamtfüllmenge),
  • Speisefette und Speiseöle.

Rotkohlgemüse wird mit der Verkehrsbezeichnung Rotkohl in Verkehr gebracht. Statt Rotkohl werden auch die Verkehrsbezeichnungen Rotkraut oder Blaukraut verwendet. Die Verkehrsbezeichnung wird ggf. durch Angaben wie "tafelfertig", "küchenfertig", "servierfertig" ergänzt.

Der Hinweis "Delikatess" ist nur üblich, wenn die Presslake einen Gehalt an löslicher Trockenmasse von mindestens 13 %, entsprechend 13 °Brix, aufweist. Die lösliche Trockenmasse wird mittels Refraktometer bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmt. Unter Presslake ist die Mischung aus abgetropfter und anschließend abgepresster Lake zu verstehen.

Verkehrsbezeichnungen wie Apfelrotkohl oder gleichsinnige Bezeichnungen sind nur üblich, wenn Apfelerzeugnisse bei der Herstellung verwendet wurden und wenn der Trockensubstanzanteil des Apfelrotkohls, der aus Äpfeln stammt, mindestens 1 % beträgt. Unter Apfelerzeugnissen sind zu verstehen: Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat.

Rotkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, vom holzigen Teil des Strunkes und den Außenblättern befreit und zerkleinert. Der essbare Teil des Strunkes wird ebenfalls sachgerecht zerkleinert. Rohware mit Putzstellen und Rissen wird nur verwendet, sofern sich bei der Verarbeitung ein annähernd gleichmäßiger Schnitt ergibt.

Rotkohlgemüse wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Rotkohlgemüse ist ein Erzeugnis, das aus in dünne Streifen geschnittenem, frischem Rotkohl (Brassica olearacea var. rubra) unter Zusatz würzender und geschmacksabrundender Zutaten gekocht wird.

Bei der Herstellung werden insbesondere als Zutaten verwendet:

  • Trinkwasser 8,
  • Essig 5,
  • Speisesalz,
  • Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen 9,
  • Zuckerarten 6, Süßungsmittel 3,
  • Fruchtsäfte, Fruchtsaftkonzentrate 10,
  • Früchte, ganz oder zerkleinert, auch getrocknet (maximal 10 % der Gesamtfüllmenge)
  • Speisefette und Speiseöle.

Rotkohlgemüse wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rotkohl in Verkehr gebracht. Statt Rotkohl werden auch die Bezeichnungen Rotkraut oder Blaukraut verwendet. Die Bezeichnung des Lebensmittels wird gegebenenfalls durch Angaben wie "tafelfertig", "küchenfertig", "servierfertig" ergänzt.

Der Hinweis "Delikatess" ist nur üblich, wenn die Presslake einen Gehalt an löslicher Trockenmasse von mindestens 13 %, entsprechend 13 Grad Brix, aufweist. Die lösliche Trockenmasse wird mittels Refraktometer bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmt. Unter Presslake ist die Mischung aus abgetropfter und anschließend abgepresster Lake zu verstehen.

Bezeichnungen des Lebensmittels wie Apfelrotkohl oder gleichsinnige Bezeichnungen sind nur üblich, wenn Apfelerzeugnisse bei der Herstellung verwendet wurden und wenn der Trockensubstanzanteil des Apfelrotkohls, der aus Äpfeln stammt, mindestens 1 % beträgt. Unter Apfelerzeugnissen sind zu verstehen: Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat.

Rotkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, vom holzigen Teil des Strunkes und den Außenblättern befreit und zerkleinert. Der essbare Teil des Strunkes wird ebenfalls sachgerecht zerkleinert. Rohware mit Putzstellen und Rissen wird nur verwendet, sofern sich bei der Verarbeitung ein annähernd gleichmäßiger Schnitt ergibt.

Rotkohlgemüse wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.

Nummer 8 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 7.1.1 (8.1) wird wie folgt geändert:
(Red. Anm.: Sinngemäß in Nummer 8.1 geändert)

altneu
Herstellung und Verkehrsbezeichnung

Sauerkraut ist ein Erzeugnis, das aus in dünne Streifen geschnittenem, frischem Weißkohl (Brassica oleracea var. capitata) nach Zusatz von Kochsalz durch natürliche Gärungsvorgänge, im Wesentlichen durch Milchsäuregärung, hergestellt wird. Sauerkraut wird mit der Verkehrsbezeichnung Sauerkraut oder Sauerkohl in den Verkehr gebracht.

Gegebenenfalls werden diesem Erzeugnis bei der Weiterverarbeitung noch geschmackgebende Zutaten zugegeben. Hierzu werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:

  • Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen 8,
  • Zuckerarten 5,
  • Wein, Schaumwein,
  • Früchte, Gemüse,
  • Speisefette, Speiseöle,
  • Speck, Schinken.

Als Weinsauerkraut, Weinsauerkohl, Weinkraut, Sauerkraut mit Wein oder Sauerkohl mit Wein wird ein Erzeugnis bezeichnet, dem mindestens 2 % (m/m) Wein, bezogen auf die deklarierte Füllmenge, zugesetzt wird.

Bei pasteurisiertem Sauerkraut wird diese Behandlung durch die Angabe "pasteurisiert" kenntlich gemacht.

Der frische Weißkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, vom holzigen Teil des Strunkes befreit und zerkleinert. Der essbare Teil des Strunkes wird ebenfalls sachgerecht zerkleinert. Rohware mit Putzstellen und Rissen wird nur verwendet, sofern sich bei der Verarbeitung ein annähernd gleichmäßiger Schnitt ergibt.

 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Sauerkraut ist ein Erzeugnis, das aus in dünne Streifen geschnittenem, frischem Weißkohl (Brassica oleracea var. capitata) nach Zusatz von Kochsalz durch natürliche Gärungsvorgänge, im Wesentlichen durch Milchsäuregärung, hergestellt wird. Sauerkraut wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Sauerkraut oder Sauerkohl in den Verkehr gebracht.

Gegebenenfalls werden diesem Erzeugnis bei der Weiterverarbeitung noch geschmackgebende Zutaten zugegeben.

Hierzu werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:

  • Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen 9,
  • Zuckerarten 6,
  • Wein, Schaumwein,
  • Früchte, Gemüse,
  • Speisefette, Speiseöle,
  • Speck, Schinken.

Als Weinsauerkraut, Weinsauerkohl, Weinkraut, Sauerkraut mit Wein oder Sauerkohl mit Wein wird ein Erzeugnis bezeichnet, dem mindestens 2 % (m/m) Wein bezogen auf die deklarierte Füllmenge zugesetzt wird.

Bei pasteurisiertem Sauerkraut wird diese Behandlung durch die Angabe "pasteurisiert" kenntlich gemacht.

Der frische Weißkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, vom holzigen Teil des Strunkes befreit und zerkleinert. Der essbare Teil des Strunkes wird ebenfalls sachgerecht zerkleinert. Rohware mit Putzstellen und Rissen wird nur verwendet, sofern sich bei der Verarbeitung ein annähernd gleichmäßiger Schnitt ergibt.

2. Bei der Nummer 8.2 wird der vierte Absatz wie folgt geändert:

altneu
Der Säuregehalt, berechnet als Milchsäure, beträgt mindestens 0,75 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 3 g/l00 ml. Der Säuregehalt, berechnet als Milchsäure, beträgt mindestens 0,75 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt beträgt üblicherweise nicht mehr als 3 g/100 ml.

Nummer 9 wird wie folgt ergänzt:

1. Die Überschrift für Nummer 9 wie folgt ergänzt:

Besondere Beurteilungsmerkmale für Tomatenerzeugnisse

2. Nummer 9 wird wie folgt ergänzt:

Tomatenerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind die im Folgenden aufgeführten Erzeugnisse.

Diese Leitsätze gelten nicht für Tomatenerzeugnisse wie Brotaufstriche und Pestos, weil diese nicht nur durch würzende Zutaten und Speisesalz, sondern insbesondere durch weitere Zutaten wie Nüsse, Käse und/oder andere Gemüse charakterisiert sind. Diese Leitsätze gelten auch nicht für Gewürzketchups, da diese Erzeugnisse vor allem durch den Zusatz von Gewürzen deutlich geprägt sind.

Vorbehaltlich der in den besonderen Beurteilungsmerkmalen beschriebenen Anforderungen, sind neben Tomaten folgende Zutaten für Tomatenerzeugnisse üblich:

3. Die Überschrift für Nummer 9.1 wird ergänzt:

Tomatenkonserven

4. Nummer 9.1.1 wird wie folgt ergänzt:

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tomatenkonserven werden aus roten oder gelben, frischen, reifen, ganzen oder zerkleinerten Tomaten der Art Solanum lycopersicum hergestellt. Die Haltbarmachung geschieht durch Pasteurisation und gegebenenfalls aseptische Abfüllung.

Bei der Herstellung sind neben Tomaten insbesondere folgende Zutaten üblich:

Die Tomaten für Tomatenkonserven werden gegebenenfalls geschält, ganz oder gegebenenfalls grob oder fein zerkleinert (stückig/gehackt, passiert), haltbar gemacht und abgefüllt.

Tomatenkonserven werden mit der Bezeichnung Tomaten in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung, zum Beispiel Geschälte Tomaten, Stückige Tomaten, Tomaten passiert.

Tomatenkonserven, die unter Zusatz von Tomatensaft hergestellt werden, weisen in ihrer Bezeichnung darauf hin, zum Beispiel Tomaten in Stücken mit Tomatensaft.

5. Nummer 9.1.2 wird wie folgt ergänzt:

Beschaffenheitsmerkmale

Tomatenkonserven weisen einen fehlerfreien und für die verwendete Sorte charakteristischen Geruch und Geschmack auf. Ihre Farbe und ihr visuelles Erscheinungsbild sind für reife, gesunde und ordnungsgemäß verarbeitete Tomaten sowie für die verwendete Sorte typisch.

Je nach Verarbeitungsform haben ganze Tomaten oder Tomatenstücke eine annähernd gleiche Größe.

Geschälte Tomaten in Tomatenkonserven sind, soweit technologisch unvermeidbar, frei von losen und anhaftenden Schalen oder Schalenresten. Dies gilt als erfüllt, wenn bei ganzen Tomaten Schalenreste von weniger als 30 cm2 Gesamtfläche pro kg Füllmenge vorhanden sind.

Ungeschälte Tomaten weisen praktisch vollständige Schalen auf.

Passierte Tomaten weisen eine gleichmäßige Struktur auf, die bei grob passierten Erzeugnissen auch leicht stückig sein kann.

Die Erzeugnisse sind praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, einschließlich sichtbarer unreifer Teile, Stiele und Strünke.

Die Erzeugnisse sind praktisch frei von Schimmel. Dies ist erfüllt, wenn Tomaten und Aufgussflüssigkeit höchstens 50 % positive Felder im Schimmeltest (Howard-Mould-Count)11 ergeben.

Der pH-Wert im Enderzeugnis beträgt höchstens 4,5.

6. Die Überschrift für Nummer 9.2 wird wie folgt ergänzt:

Getrocknete Tomaten

7. Nummer 9.2.1 wird wie folgt ergänzt:

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Tomaten werden aus roten, frischen, reifen der Länge nach halbierten Tomaten der Art Solanum lycopersicum hergestellt.

Die Tomaten werden gewaschen, halbiert und gegebenenfalls gesalzen, bevor sie sachgerecht getrocknet werden. Dies geschieht entweder traditionell in der Sonne oder bei Raumtemperatur in Trocknungsanlagen oder aber in Dörröfen. Anschließend werden die Tomaten gegebenenfalls gewürzt und/oder mariniert, in geeignete Behältnisse gefüllt und gegebenenfalls durch Pasteurisation haltbar gemacht. Getrocknete Tomaten werden auch in Beuteln oder Tiefziehschalen - gegebenenfalls unter Schutzatmosphäre - abgepackt angeboten.

Bei der Herstellung werden neben Tomaten folgende Zutaten verwendet:

Speisesalz,

Getrocknete Tomaten kommen mit der Bezeichnung Getrocknete Tomaten in Verkehr. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung, zum Beispiel Getrocknete Tomaten, mariniert mit Basilikum oder Getrocknete Tomaten, mariniert, in Rapsöl.

Die Restfeuchte von getrockneten Tomaten liegt bei höchstens 25 %.

Halbgetrocknete Tomaten werden hergestellt durch Trocknung von Tomaten bis zu einer Restfeuchte zwischen 25 % und 50 %.

Vollständig getrocknete Tomaten, die anschließend bis zu einer Feuchte zwischen 25 % und 50 % rehydriert sind, werden auch als Softtomaten bezeichnet.

Marinierte getrocknete Tomaten, die mit Speiseöl oder mit Aufguss mariniert wurden, können Feuchtegehalte von mehr als 50 % aufweisen.

8. Nummer 9.2.2 wird wie folgt ergänzt:

Beschaffenheitsmerkmale

Getrocknete Tomaten weisen einen fehlerfreien und für die verwendete Sorte charakteristischen Geruch und Geschmack auf. Ihre rote Farbe und ihr visuelles Erscheinungsbild sind für reife, gesunde und ordnungsgemäß verarbeitete Tomaten sowie für die verwendete Sorte typisch.

Getrocknete Tomatenhälften sind innerhalb einer Verkaufseinheit von annähernd gleicher Größe.

Getrocknete Tomaten sind praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, einschließlich Stiele und Blätter. Sie sind zudem frei von sichtbarem Schimmelbefall oder durch Schimmel verursachte sensorische Beeinträchtigungen.

9. Die Überschrift für Nummer 9.3 wird wie folgt ergänzt:

Tomatenketchup

10. Nummer 9.3.1 wird wie folgt ergänzt:

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tomatenketchup wird aus Tomatenmark oder gegebenenfalls aus frischen von Samen und Schalen befreiten Tomaten unter Zugabe weiterer Zutaten hergestellt. Die Haltbarmachung geschieht durch Pasteurisation und gegebenenfalls aseptische Abfüllung.

Bei der Herstellung werden neben Tomatenmark oder frischen Tomaten folgende Zutaten verwendet:

  1. Essig 5,
  2. Zucker und andere süßende Zutaten 6,
  3. Speisesalz,
  4. Gewürze oder Extrakte daraus,
  5. gegebenenfalls Lebensmittelzusatzstoffe 3.

Tomatenketchup wird mit der Bezeichnung Tomatenketchup, Tomaten-Ketchup oder Tomaten Ketchup in Verkehr gebracht.

11. Nummer 9.3.2 wird wie folgt ergänzt:

Beschaffenheitsmerkmale

Der Mindestgehalt an Tomatentrockensubstanz beträgt 6 %.

Tomatenketchup hat eine homogene, viskose Konsistenz. Bei bindemittelfreiem Tomatenketchup kann es auf natürlichem Wege zu einem geringfügigen Absetzen von Flüssigkeit kommen.

Tomatenketchup weist einen fehlerfreien Geruch und Geschmack auf. Seine rote Farbe und sein visuelles Erscheinungsbild sind für reife, gesunde und ordnungsgemäß verarbeitete Tomaten typisch.

Nummer 10 wird wie folgt ergänzt:

1. Die Überschrift für Nummer 10 wie folgt ergänzt:

Besondere Beurteilungsmerkmale für Artischockenerzeugnisse

2. Nummer 10.1 wird wie folgt ergänzt:

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Artischockenerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze werden aus den Blütenköpfen von Cynara scolymus L. hergestellt und üblicherweise als Vollkonserve in Verkehr gebracht. Artischockenerzeugnisse werden auch als Halbkonserve in Beuteln oder Tiefziehschalen - gegebenenfalls unter Schutzatmosphäre - abgepackt angeboten.

Verarbeitet werden der Blütenboden und der untere, fleischige Teil der Hüllblätter der unvollständig gereiften Blüten.

Die Blütenköpfe der in wärmeren Ländern angebauten mehrjährigen, distelartigen Kulturpflanze aus der Familie der Korbblütler werden geerntet, wenn diese noch geschlossen sind.

Artischocken werden erst durch Kochen, Braten oder Grillen zum Verzehr geeignet. Zuvor werden der Stiel und die harten unteren Blätter abgetrennt und die Blattspitzen abgeschnitten. Genießbar sind nur der Blütenboden und das am unteren Rand der Hüllblätter sitzende Fruchtfleisch.

Folgende Zutaten sind neben Artischocken für Artischockenerzeugnisse üblich:

Die Artischocken für Artischockenerzeugnisse werden ganz oder zerkleinert, gegrillt und/oder mariniert, in wässrigem Aufguss (in Lake) oder in Speiseöl, in Behältnisse gefüllt und durch Pasteurisation haltbar gemacht.

Artischockenerzeugnisse kommen mit der Bezeichnung Artischocken oder alternativ als Artischockenherzen in Verkehr. Werden lediglich Blütenböden von Artischocken ohne Hüllblätter verwendet, werden sie als Artischockenböden bezeichnet.

Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung, zum Beispiel Artischocken in Öl; Artischockenherzen geschnitten, mariniert; Artischockenherzen geviertelt in Lake; Gegrillte Artischocken mit Kräutern in Öl.

3. Nummer 10.2 wird wie folgt ergänzt:

Beschaffenheitsmerkmale

Die Artischocken beziehungsweise die geschnittenen Artischockenherzenteile sind von annähernd gleicher Farbe und Größe. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, zum Beispiel holzigen Blütenboden- und Blätterteilen. Die Textur ist bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und einen leicht bitteren, herben Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig.

Bei marinierten Artischockenerzeugnissen sind die ausgelobten Kräuter- und Gewürznoten deutlich wahrnehmbar. Ebenso können Geruch und Geschmack von ausgelobten Speiseölen, die eigene charakteristische Ausprägungen haben, im Artischockenerzeugnis erkennbar sein.

Nummer 11 wird wie folgt ergänzt:

1. Die Überschrift für Nummer 11 wie folgt ergänzt:

Besondere Beurteilungsmerkmale für Olivenerzeugnisse

2. Nummer 11.1 wird wie folgt ergänzt:

Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Olivenerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Tafeloliven12, die aus gesunden Früchten von Sorten des kultivierten Olivenbaumes Olea europaea L. hergestellt und als Vollkonserve, Halbkonserve oder nicht wärmebehandelt und gegebenenfalls gekühlt in Verkehr gebracht werden. Olivenerzeugnisse werden auch in Beuteln oder Tiefziehschalen - gegebenenfalls unter Schutzatmosphäre - abgepackt angeboten.

Tafeloliven werden mit der Bezeichnung "Oliven" in Verkehr gebracht.

Es werden hauptsächlich zwei Olivenarten unterschieden, die in unterschiedlichen Reifestadien geerntet werden:

Frisch geerntete Oliven sind aufgrund ihres Gehalts an Bitterstoffen ungenießbar und werden über die nachfolgenden Verfahren entbittert.

Nach der Entbitterung - oder bei der Entbitterung in Salzlake auch schon während des Prozesses - kann eine teilweise oder vollständig ablaufende Fermentation zur pH-Wert-Absenkung durchgeführt werden.

Für die abschließende Haltbarmachung der Oliven werden überwiegend die nachfolgenden Verfahren eingesetzt:

Nicht bei allen Oliven, die schwarz sind, ist die Farbe auf eine Ernte im Reifestadium zurückzuführen. Unreife oder halbreif geerntete Oliven können nach der Entbitterung mit Luftsauerstoff oxidiert und die Farbe mit zum Beispiel Eisen-II-gluconat3 stabilisiert werden (Schwärzung). Solche Oliven werden zum Beispiel als "geschwärzte Oliven" bezeichnet.

Oliven kommen ganz oder zerkleinert (geschnitten, in Scheiben), mit oder ohne Stein/Kern, ungefüllt oder mit Füllung (zum Beispiel mit Knoblauch, Mandeln, Paprikapaste), trocken eingelegt, mariniert, in Lake oder in Speiseöl in Verkehr. Die Angebotsform ist jeweils Bestandteil der Bezeichnung, zum Beispiel "Grüne Oliven in Scheiben", "Schwarze Oliven mit Stein, trocken eingelegt", "Oliven, grün, mit Mandeln, in Lake", "Kräuter Oliven grün, trocken eingelegt".

Darüber hinaus kann sowohl die Olivensorte als auch die Herkunft der Oliven in der Bezeichnung angegeben werden, zum Beispiel "Kalamata Oliven, schwarz, ohne Stein, in Lake", "Griechische grüne Oliven, entsteint", "Spanische Oliven gefüllt mit Paprikapaste".

Folgende Zutaten sind für Olivenerzeugnisse neben Oliven üblich:

3. Nummer 11.2 wird wie folgt geändert:

Beschaffenheitsmerkmale

Die Oliven in Olivenerzeugnissen sind von annähernd gleicher Farbe, Form und Größe. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, zum Beispiel Stielen oder Blättern. Entsteinte Oliven sind zudem praktisch frei von Steinen oder Steinteilen. Die Textur ist für die jeweilige Olivenart und -sorte charakteristisch und reicht von weich bis bissfest. Die Oliven haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig, gärig oder hefig.

Bei marinierten Olivenerzeugnissen sind die ausgelobten Kräuter- und Gewürznoten deutlich wahrnehmbar. Ebenso können Geruch und Geschmack von ausgelobten Speiseölen, die eigene charakteristische Ausprägungen haben, im Olivenerzeugnis erkennbar sein.

Bei Oliven in Aufgussflüssigkeit ist die Lake sauber und frei von Fremdstoffen. Sie weist charakteristische Merkmale hinsichtlich Farbe, Geruch und Geschmack auf.

Einheitliche Größe 12:

Tafeloliven werden in einer einheitlichen Größe angeboten. Bei 100 Oliven einer entnommenen Probe differiert der Durchmesser der Oliven maximal um 4 mm.

Beschreibung der Fehler

  1. Stiele: der Olive unmittelbar anhaftende Stiele, die mehr als 3 mm lang sind, von dem Stielansatz der Olive gemessen.
  2. gefleckte Früchte: Oliven mit Druckstellen oder Flecken auf einer Fläche von 9 mm2, die sich nur auf der äußeren Haut befinden und nicht ins Fruchtfleisch eingedrungen sind und die die Verzehrqualität der Oliven nicht generell beeinträchtigen.
  3. beschädigte Früchte: Oliven, die durch Zerreißen der Haut derartig beschädigt werden, dass ein Teil des Fruchtfleisches sichtbar wird.
  4. untypische Textur: Oliven, die untypisch weich sind und zum Beispiel ein schwammartiges oder wässriges Gewebe aufweisen, oder Oliven, die untypisch hart sind.
  5. abweichende Farbe: Oliven, deren Farbe von der charakteristischen Farbe des Erzeugnisses abweicht.
  6. Steine und Steinteile (außer bei ganzen Oliven): ganze Steine oder Teile eines Steins, die länger als 2 mm sind.
  7. mangelhaft gefüllt (nur bei gefüllten Oliven): Oliven, die zwar als gefüllte Oliven angeboten werden, aber keine oder eine unvollständige Füllung haben.
  8. gebrochene Früchte: Oliven, die so beschädigt sind, dass die normale Struktur beeinträchtigt ist.
  9. geschrumpfte Früchte: Oliven, die so anormal geschrumpft sind, dass ihr Aussehen beeinträchtigt ist. Leichte oberflächliche Schrumpfungen, die für bestimmte Handelssorten typisch sind, stellen keinen Mangel dar.
  10. harmloser Fremdbesatz: jeder pflanzliche Stoff, der nicht gesundheitsschädlich oder ästhetisch unerwünscht ist, zum Beispiel Blätter, abgetrennte Stiele.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g bei ganzen Oliven, entsteinten und gefüllten Oliven. Bei Oliven in Scheiben geschnitten beträgt die Standardprobemenge 300 g. Die Standardprobemenge bezieht sich bei Erzeugnissen in Aufgussflüssigkeit oder in Speiseöl auf die abgetropften Oliven. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlertoleranzen bewertet.

Die Fehler werden bei Oliven in Aufgussflüssigkeit oder in Speiseöl im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Bei ganzen Oliven sowie entsteinten oder gefüllten Oliven muss die Stückzahl der Früchte in der Probenmenge festgestellt werden. Eine Olive beziehungsweise ein pflanzliches Fremdteil werden als ein Stück gezählt. Dies gilt entsprechend für einen Stein oder Teile eines Steins.

Tabelle 69

Fehlerartmaßgebliche Einheitmaximale Fehlertoleranz grüne Olivenmaximale Fehlertoleranz geschwärzte Olivenmaximale Fehlertoleranz schwarze Oliven
ganze Oliven, entsteint oder gefüllt
gefleckte FrüchteStückprozent*10612
beschädigte FrüchteStückprozent*8810
geschrumpfte FrüchteStückprozent*6610
untypische TexturStückprozent*101012
abweichende FarbeStückprozent*101012
StieleStückprozent*666
nur für entsteinte oder gefüllte Oliven
Steine oder SteinteileStückprozent*112
gebrochene FrüchteStückprozent*777
mangelhafte FüllungStückprozent*777
Höchstsumme der Toleranzen für diese FehlerStückprozent*222222
harmloser FremdbesatzStück/500 g111
in Scheiben geschnittene Oliven
harmloser FremdbesatzStück/300 g666
lose StieleStück/300 g465
Flecken und Schrumpfungen% (m/m)252525
Steine oder Steinteile% (m/m)111
untypische Textur% (m/m)556
gebrochene Teile% (m/m)505050

*) fehlerhafte Stücke in 100 Stücken (Prozent)

Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Alt:


Fundstellenverzeichnis der beschriebenen GemüseartenAnlage 1


GemüseartBotanische BezeichnungFundstellen
  TK-GemüseGemüsekonservenGemüse mit
Essig
GurkenkonservenSalzdillgurkenRotkohlSauerkraut
ArtischockenCynara scolymus2.2.2.2      
AuberginenSolanum melongena L.2.2.2.2      
BambussprossenPhyllostachys ssp. Siebold et Zucc.2.2.2.2      
BlumenkohlBrassica oleracea L. var. botrytis L.2.2.1.1
2.2.2.2
 4.2.2.1.2    
BohnenPhaseolus vulgaris L.2.2.1.2
2.2.2.2
3.2.1.14.2.1.1
4.2.2.2.2
    
BroccoliBrassica oleracea var. italica Plenck2.2.1.3
2.2.2.2
      
Dicke Bohnen/

Große Bohnen

Vicia faba L.2.2.1.4
2.2.2.2
3.2.1.3     
ErbsenPisum sativum L.2.2.1.5
2.2.2
3.2.1.2
3.2.2.1
3.2.2.2
4.2.2.1    
FenchelFoeniculum vulgare Mill. vulgare2.2.2.2      
FlageoletbohnenPhaseolus vulgaris L.2.2.2.2      
GrünkohlBrassica oleracea var. sabellica L.2.2.1.63.2.1.4     
GurkenCucumis sativus L.2.2.2.2 4.2.2.1.2
4.2.2.2.2
5.   
KaiserschotenPisum sativum L. ssp. sativum convar. axiphium Alef.2.2.1.18
2.2.2.2
      
Karotten (Möhren)Daucus carota L.2.2.1.7
2.2.2.1
2.2.2.2
3.2.1.5
3.2.2.1
3.2.2.2
4.2.1.2
4.2.2.1.2
4.2.2.2.2
    
Kidney-BohnenPhaseolus vulgaris L.2.2.2.23.2.1.6     
KnollensellerieApium graveolens var. rapaceum L.2.2.2.2 4.2.1.8    
KohlrabiBrassica oleracea gongyloides2.2.1.8
2.2.2.2
      
KürbisCucurbita maxima2.2.2.2 4.2.1.3    
MaiskolbenZea mays L.2.2.1.10
2.2.2.2
3.2.1.84.2.1.4
4.2.2.1.2
    
Maiskörner/

Gemüsemais

Zea mays L.2.2.1.9
2.2.2.2
3.2.1.7     
OkraschotenAbelmoschus esculentus (L.) Moench2.2.2.2      
OlivenOlea europea L. subsp. europea  4.2.2.1.2    
PaprikaCapsicum annuum L.2.2.1.11
2.2.2.2
 4.2.1.5
4.2.2.1.2
4.2.2.2.2
    
PeperoniCapsicum frutescens L.  4.2.1.6    
Porree (Lauch)Allium porrum L.2.2.1.12
2.2.2.2
      
RettichRaphanus sativus var. niger (Mill.) S. Kerner2.2.2.2      
RomanescoBrassica oleracea var. botrytis2.2.2.2      
RosenkohlBrassica oleracea gemmifera2.2.1.13
2.2.2.2
      
Rote BeteBeta vulgaris vulgaris  4.2.1.7    
RotkohlBrassica oleracea var. rubra2.2.1.14    7. 
SalzdillgurkenCucumis sativus L.    6.  
SauerkrautBrassica olearacea var. capitata      8.
SchwarzwurzelnScorzonera hispanica L.2.2.2.1
2.2.2.2
3.2.1.9     
SilberzwiebelnAllium cepa L.  4.2.1.9
4.2.2.1.2
    
SpargelAsparagus officinalis L.2.2.1.15
2.2.2.1
2.2.2.2
3.2.1.10

3.2.2.2

4.2.2.1.2
4.2.2.2.2
    
SpinatSpinacia olearacea L.2.2.1.16
2.2.2.2
      
StaudensellerieApium graveolens L. var. dulce (Mill.) Pers.2.2.2.2      
TomatenLycopersicon esculentum Mill. var. esculentum2.2.2.2      
WeißkohlBrassica oleracea L. var. capitata L.2.2.2.2 4.2.2.2.2    
WirsingBrassica oleracea L. var. sabauda L.2.2.1.17
2.2.2.2
      
ZucchiniCucurbita pepo L.2.2.2.2      
ZuckerschotenPisum sativum L. ssp. sativum convar. axiphium2.2.1.18      
ZwiebelnAllium cepa L.2.2.1.19
2.2.2.2
 4.2.2.2.2    

Neu:

.

Fundstellenverzeichnis der beschriebenen GemüseartenAnlage 1


GemüseartBotanische
Bezeichnung
Fundstellen
TK- GemüseGemüsekonservenGemüse mit EssigGurkenkonservenSalzdill
gurken
RotkohlSauerkrautTomatenerzeugnisseArtischockenerzeugnisseOlivenerzeugnisse
ArtischockenCynara scolymus L.2.2.2.210
AuberginenSolanum melongena L.2.2.2.2
Bambus- sprossenPhyllostachys spp. Siebold et Zucc.2.2.2.2
BlumenkohlBrassica
oleracea var. botrytis L.
2.2.1.1
2.2.2.2
4.2.2.1.2
BohnenPhaseolus vulgaris L.2.2.1.2
2.2.2.2
3.2.1.14.2.1.1
4.2.2.2.2
BroccoliBrassica oleracea var. italica Plenck2.2.1.3
2.2.2.2
Dicke Bohnen/ Große BohnenVicia fab L.2.2.1.4
2.2.2.2
3.2.1.3
ErbsenPisum sativum L.2.2.1.5
2.2.2
3.2.1.2
3.2.2.1
3.2.2.2
4.2.2.1
FenchelFoeniculum vulgare Mill.2.2.2.2
FlageoletbohnenPhaseolus vulgaris L.2.2.2.2
GrünkohlBrassica oleracea var. sabellica L.2.2.1.63.2.1.4
GurkenCucumis sativus L.2.2.2.24.2.2.1.2
4.2.2.2.2
5
Karotten
(Möhren)
Daucus carota L.2.2.1.7
2.2.2.1
2.2.2.2
3.2.1.5
3.2.2.1
3.2.2.2
4.2.1.2
4.2.2.1.2
4.2.2.2.2
Kidney-BohnenPhaseolus vulgaris L.2.2.2.23.2.1.6
KnollensellerieApium graveolens var. rapaceum L.2.2.2.24.2.1.8,
KohlrabiBrassica oleracea gongylodes L.2.2.1.8
2.2.2.2
KürbisCucurbita maxima2.2.2.24.2.1.3
Maiskörner/ GemüsemaisZea mays L.

2.2.1.9
2.2.2.2

3.2.1.7

MaiskolbenZea mays L.

2.2.1.10
2.2.2.2

3.2.1.8

4.2.1.4
4.2.2.1.2

OkraschotenAbelmoschus esculentus (L.) Moench

2.2.2.2

OlivenOlea europaea subsp. europaea

4.2.2.1.2

11

PaprikaCapsicum annuum L.

2.2.1.11
2.2.2.2

4.2.1.5
4.2.2.1.2
4.2.2.2.2

PeperoniCapsicum frutescens L.

4.2.1.6

Porree (Lauch)Allium porrum L.

2.2.1.12
2.2.2.2

RettichRaphanus sativus var. niger (Mill.) S. Kerner

2.2.2.2

RomanescoBrassica oleracea var. Botrytis L.

2.2.2.2

RosenkohlBrassica oleracea var. gemmifera

2.2.1.13
2.2.2.2

Rote BeteBeta vulgaris subsp. vulgaris

4.2.1.7

RotkohlBrassica oleracea var. rubra

2.2.1.14

7

Salzdill- gurkenCucumis sativus L.

6

SauerkrautBrassica olearacea var. capitata

8

Schwarz- wurzelnScorzonera hispanica L.

2.2.2.1
2.2.2.2

3.2.1.9

Silber- zwiebelnAllium cepa L.

4.2.1.9
4.2.2.1.2

SpargelAspargus officinalis L.

2.2.1.15
2.2.2.1
2.2.2.2

3.2.1.10
3.2.2.2

4.2.2.1.2
4.2.2.2.2

SpinatSpinacia olearacea L.

2.2.1.16
2.2.2.2

StaudensellerieApium graveolens L. var. dulce (Mill.) Pers.

2.2.2.2

TomatenSolanum lycopersicum

2.2.2.2

9

WeißkohlBrassica oleracea L. var. capitata L.

2.2.2.2

4.2.2.2.2

WirsingBrassica olearacea var. sabauda L.

2.2.1.17
2.2.2.2

ZucchiniCucurbita pepo L.

2.2.2.2

Zucker- schoten (Kaiser- schoten)Pisum sativum subsp. sativum convar. axiphium

2.2.1.18

ZwiebelnAllium cepa L.

2.2.1.19
2.2.2.2

4.2.2.2.2

Die Anlage 3 wird wie folgt ergänzt:

.

Für Deutschland eingetragene geschützte geographische Angaben (g. g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) (Stand 14. Dezember 2022)Anlage 3

Auszug aus dem Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 4. (siehe "Database Of Origin &Registration" (eAmbrosia)).

Die Fußnoten werden wie folgt geändert:

1. Fußnote 3 wird wie folgt geändert:

altneu
3) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230) in der jeweils geltenden Fassung.
 3) Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008 S. 16), in der jeweils geltenden Fassung.

2. Fußnote 4 wird wie folgt ergänzt:

altneu
4) Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732) in der jeweils geltenden Fassung. 4) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung.

3. Fußnote 5 wird wie folgt geändert:

altneu
5) Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2098) in der jeweils geltenden Fassung.
5) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung.

4. Fußnote 6 wird wie folgt geändert:

altneu
6) Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464) in der jeweils geltenden Fassung. 6) Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmten Zuckerarten vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2098), in der jeweils geltenden Fassung.

5. Fußnote 7 wird wie folgt geändert:

altneu
7) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) in der jeweils geltenden Fassung. 7) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011 S. 18), in der jeweils geltenden Fassung.

6. Fußnote 8 wird wie folgt geändert:

altneu
8) Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1.127) in der jeweils geltenden Fassung. 8) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159), in der jeweils geltenden Fassung.

7. Fußnote 9 wird wie folgt geändert:

altneu
9) Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse und Fruchtnektar vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016) in der jeweils geltenden Fassung. 9) Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (ABl. L 354 vom 31.12.2008 S. 34), in der jeweils geltenden Fassung.

8. Fußnote 10 wird wie folgt geändert:

altneu
 10) Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), in der jeweils geltenden Fassung.

9. Fußnote 11 wird wie folgt ergänzt:

11) Bestimmung nach den ADAC-Methoden 984.29 und 952.23 (ADAC Dfficial Methods of Analysis).

10. Fußnote 12 wird wie folgt ergänzt:

12) Standard for table olives, Codex Alimentarius International Food Standard, Code Stan 66-1981.291 (in der Fassung der Änderung 2013).

ID: 240314


ENDE