Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Lebensmittelbuch
Frame öffnen

Leitsätze für Gemüseerzeugnisse

Vom 14. April 2008
(BAnz. Nr. 89a vom 18.06.2008 S. 36; 15.02.2024 B3 24; 11.11.2024 B2 24a)



Siehe Fn. *

1. Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Gemüseerzeugnisse 24 24a

Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Erzeugnisse aus Gemüse, Teilen von Gemüse oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Dazu gehören insbesondere:

Diese Leitsätze gelten nicht für Gemüsesäfte und Gemüsenektare, die in gesonderten Leitsätzen beschrieben sind.

Prozentangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Gewicht.

1.1.2 Kennzeichnung von Abtropfgewichten 24 24a

Abtropfgewichte werden auf das nächst tiefere Vielfache von 5 g abgerundet angegeben.

1.1.3 24 24a (gestrichen)

1.1.4 24 24a (gestrichen)

1.1.5 24 24a (gestrichen)

1.2 Herstellung

1.2.1 Rohware von Gemüseerzeugnissen 24 24a

Die verwendete Rohware ist gesundes Gemüse von einer geeigneten Sorte und in einem geeigneten Reifestadium. Sie ist praktisch frei von Fäulnis, Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten oder ähnlichen Mängeln.

Die Rohware wird je nach Gemüseart gewaschen, gereinigt, geputzt, von üblicherweise nicht verwendeten Teilen so weit als technisch möglich befreit und gegebenenfalls zerkleinert. Beim Waschen verbleibt darin nicht mehr Wasser als technisch unvermeidbar.

1.2.2 Blanchieren der Rohware 24 24a

Blanchieren ist kurzzeitiges Behandeln mit Wasserdampf oder heißem Wasser. Bei vielen Gemüsearten wird die Rohware blanchiert, um Enzyme, die die Haltbarkeit beeinträchtigen können, zu inaktivieren.

1.2.3 Verarbeitungsverfahren 24 24a

Die vorbereitete Rohware wird je nach dem gewählten Verfahren zum fertigen Erzeugnis weiterverarbeitet und vor oder nach dem Verpacken in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht.

Zum Haltbarmachen sind insbesondere die folgenden Verfahren, gegebenenfalls in Kombination miteinander, üblich:

  1. Tiefgefrieren im Sinne der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel 1,
  2. Wärmebehandlung durch Sterilisieren (über 100 °C),
  3. Saure Vergärung mit oder ohne anschließende Wärmebehandlung durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
  4. Zusatz von Säure mit anschließender Wärmebehandlung durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
  5. Konzentrieren durch Wasserentzug,
  6. Trocknen (einschließlich Gefriertrocknen),
  7. Zusatz von Konservierungsstoffen 2,
  8. Salzen,
  9. Einlegen in Öl oder Essig, gegebenenfalls mit anschließender Wärmebehandlung durch Pasteurisieren (unter 100 °C).

Bei der Verarbeitung werden die wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware so weit wie möglich und erwünscht erhalten.

1.2.4 Gemüseerzeugnisse mit Essig 24 24a

Bei Gemüseerzeugnissen mit Essig ist es nicht verkehrsüblich, den Erzeugnissen in luftdicht verschlossenen Gebinden mit einem Behältnisvolumen kleiner als 4.250 ml Konservierungsstoffe 2 zuzusetzen. Bei loser Ware und bei Ware in nicht pasteurisationsbeständigen Verpackungen ist der Zusatz von Konservierungsstoffen 2, unabhängig vom Behältnisvolumen, verkehrsüblich.

1.2.5 24 24a (gestrichen)

1.3 Beschaffenheitsmerkmale 24a

Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Sie sind praktisch frei von mineralischen Bestandteilen wie Erde oder Sand und von sonstigen Verunreinigungen und nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, zum Beispiel Unkräutern, Stroh oder Schädlingen.

Für die einzelnen Erzeugnisse sind typische Fehler beschrieben. Bei mehreren Fehlern an einem Stück ist jeweils der schwerwiegendere Fehler zu zählen.

1.3.1 Toleranzregeln 24 24a

Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:

1.3.2 24 24a (gestrichen)

1.3.3 24 24a (gestrichen)

1.4 Bezeichnung und Aufmachung 24a

Für Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind die kursiv gedruckten Bezeichnungen üblich.

Bei Gemüseerzeugnissen ist die Bezeichnung des Lebensmittels in der Regel der Name der verwendeten Gemüseart oder der verwendeten Gemüsearten. Es werden nur Bezeichnungen des Lebensmittels und sonstige Angaben verwendet, die der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften des Erzeugnisses entsprechen.

Bei mehr als zwei Gemüsearten kann das Erzeugnis zum Beispiel auch als "Gemüsemischung aus ..." bezeichnet werden. Für bestimmte Gemüsemischungen sind besondere Bezeichnungen des Lebensmittels üblich, zum Beispiel Mixed Pickles oder Leipziger Allerlei.

Die Bezeichnung des Lebensmittels wird gegebenenfalls ergänzt durch Angaben über die Vorbehandlung (zum Beispiel "pasteurisiert"), die Sortierung (zum Beispiel nach Größe "extra fein"), die Verarbeitungsform (zum Beispiel "gewürfelt", "passiert", "Abschnitte") und einzelne Qualitätsstufen (zum Beispiel "extra zart", "Auslese"). Die Verarbeitungsform, zum Beispiel Zwiebelwürfel, Gurkenscheiben oder Sortierung, zum Beispiel Prinzessbohnen, kann Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein.

1.4.1 Bildliche Darstellungen 24 24a

Bildliche Darstellungen der Rohware entsprechen jeweils der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Bei Mischungen wird das anteilige Mischungsverhältnis berücksichtigt.

1.4.2 Angaben zur geschmacklichen Charakterisierung 24 24a

Wird eine Zutat über eine Geschmacksabrundung hinaus verwendet, so wird dies durch Begriffe wie zum Beispiel "gewürzt", "süßsauer", "gesalzen", "gezuckert" in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

1.4.3 Geografische Angaben 24 24a

Geografische Angaben sind in der Regel tatsächliche Herkunftsangaben.

In manchen Fällen können sie, soweit sie in den Leitsätzen ausdrücklich genannt werden, aber auch nur Hinweise auf eine bestimmte Zusammensetzung und Herstellungsweise sein (zum Beispiel Leipziger Allerlei).

In Verbindung mit Worten wie "Original" oder "Echt" oder nach Eintrag in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) oder geschützte geografische Angaben (g. g. A.) weisen geografische Bezeichnungen der Lebensmittel in jedem Fall auf die Herkunft hin 3.

Für Erzeugnisse mit g. g. A. beziehungsweise g. U. gelten die entsprechenden Vorschriften beziehungsweise spezifischen Anforderungen. Diese Erzeugnisse sind nicht in den Leitsätzen unter 2 aufgeführt (siehe Anhang zu Fußnote 3).

1.4.4 24 24a (gestrichen)

2. Besondere Beurteilungsmerkmale für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse 24a

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale 24a

Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse bestehen insbesondere aus einer Gemüseart oder aus einer Mischung mehrerer Gemüsearten.

Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse haben innerhalb einer Verkaufseinheit, bezogen auf die jeweilige Gemüseart, eine annähernd einheitliche Farbe und Größe. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack entsprechen sie je nach verwendeter Gemüseart nach dem Auftauen weitgehend dem frischen Gemüse. Es ist frei von Fremdgeruch und Fremdgeschmack.

Die Erzeugnisse sind praktisch frei von Frostbrandschäden (irreversible Abtrocknung der Oberfläche) sowie von starker Schneebildung. Die Erzeugnisse sind in der Regel in tiefgefrorenem Zustand einzeln entnehmbar (IQF = individually quick frozen), das heißt, sie sind weitestgehend frei von Verblockungen. Pastöse Gemüseerzeugnisse wie zum Beispiel gehackter Spinat oder Grünkohl, Gemüsezubereitungen wie zum Beispiel Rahmspinat, Rotkohl, Rahmwirsing, Rahmporree werden auch blockgefroren in Verkehr gebracht.

2.1.1 24 24a (gestrichen)

2.1.2 24 24a (gestrichen)

2.1.3 24 24a (gestrichen)

2.2 Verkehrsbezeichnungen und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

2.2.1 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus einer Gemüseart

2.2.1.1 Blumenkohl

2.2.1.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Blumenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Köpfen der Art Brassica oleraceavar. botrytis L. Die Köpfe werden vom Strunk befreit, in Röschen zerteilt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Tiefgefrorener Blumenkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Blumenkohl oder Blumenkohlröschen in Verkehr gebracht.

Röschen sind Abschnitte des Blumenkohlkopfes von annähernd gleicher Größe. Die tiefgefrorenen Blumenkohlröschen werden in unterschiedlichen Sortierungen in Verkehr gebracht, wobei der Kopfdurchmesser 20 mm nicht unterschreitet und 70 mm nicht überschreitet. Die maximale Stiellänge richtet sich nach der Proportion des Röschens. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein.

2.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Blumenkohl ist annähernd gleichmäßig fest und weiß bis elfenbein- oder cremefarben.

Die Blumenkohlröschen können leicht gelbliche Verfärbungen aufweisen oder leicht rosa schimmern. Die Stiele können leicht grünlich oder leicht violett sein. Die Röschen sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur.

Der gegarte Blumenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack; die Textur ist fest, nicht matschig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: sind großflächige graue, gelbe, grüne, rosa oder ähnliche farbliche Veränderungen von mindestens einem Viertel des Blütenstandes, die das Erscheinungsbild des Erzeugnisses erheblich beeinträchtigen. Die Verfärbungen bleiben auch nach dem Garen erhalten. Verzweigungen oder Stämme mit einer leicht bläulichen oder leicht grünlichen Färbung werden nicht als verfärbt angesehen.
  2. lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
  3. Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon, unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
  4. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
  5. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser größer 6 mm.
  6. Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten oder Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
  7. mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 50 % der Blütenstandsoberfläche deformiert, gequetscht oder ausgebrochen sind.
  8. Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.

Die Standardprobemenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen beziehungsweise ein loser Stamm oder ein Blatt werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 1

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück2
lose Stämmeje Stück2
Blätterje Stück3
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Schädlingsbefallje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

Der Anteil an Kleinstücken darf 3 % (m/m) nicht überschreiten.

2.2.1.2 Bohnen

2.2.1.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Bohnen sind Erzeugnisse aus den frischen, jungen und gesunden vollen Hülsen der Buschbohne Phaseolus vulgaris L. Es werden "fadenfreie" Sorten verwendet.

Die Bohnen werden von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Tiefgefrorene Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Bohnen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung, zum Beispiel Prinzessbohnen oder die Verarbeitungsform, zum Beispiel Brechbohnen, ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels.

Tabelle 2

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsform
Bohnenganze grüne Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm.
Prinzessbohnen oder Delikatessbohnenganze junge, ausgesucht feine Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser ohne von außen wahrnehmbare Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 8 mm.
Brechbohnen oder Schnittbohnenin Querrichtung geschnittene grüne Bohnen mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung, wobei mindestens 80 % der Stücke mindestens 25 mm lang sind. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm.

2.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe, gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die gegarten Bohnen haben einen aromatischen, feinen, typischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne merkliche Samen-, Bast- oder Fadenwahrnehmung.

Beschreibung der Fehler

  1. Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche von mindestens 30 mm Länge und einer Mindestbreite von 2 mm.
  2. oxidierte Schnittstellen: Schnittstellen, die braune Verfärbungen aufweisen.
  3. faserig: Bohnen, die eine faserige Struktur haben.
  4. Stielenden: anhaftende oder lose Stielenden.
  5. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Stiele sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen. Ausgenommen sind jedoch Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
  6. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 3 mm bis 6 mm.
  7. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  8. mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespalten oder zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild schwerwiegend beeinträchtigen.
  9. kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 40 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne beziehungsweise ein loses Stielende oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 3

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Schorf und Windfleckenje Stück2
oxidierte Schnittstellenje Stück1
faserigje Stück1
Stielendenje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück3
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 3 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

2.2.1.3 Broccoli

2.2.1.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Broccoli ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Blütenständen der Art Brassica oleracea var. cymosa Duch italica Plenck.

Tiefgefrorener Broccoli wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Broccoli oder Broccoliröschen in Verkehr gebracht.

Broccoli-Röschen sind 20 bis 60 mm lange, annähernd gleich große Abschnitte des Broccolikopfes (Haupttrieb) sowie der kleineren Nebentriebe. Sie sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die frischen, geschnittenen Röschen werden gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Broccoliröschen haben eine annähernd gleichmäßige Farbe (hellgrün bis blaugrün) und eine gleichmäßige Sortierung. Sie sind praktisch frei von Insekten und anderen tierischen Fremdbestandteilen. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur. Den Stielteilen können kleine, zarte Blätter anhaften. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein. Die meist grünen, voll entwickelten Blütenknospen sind noch nicht geöffnet. Leichte Gelbverfärbungen durch Chlorophyllmangel im Randbereich des Röschen sind produkttypisch und gelten nicht als Fehler.

Die gegarten Broccoliröschen haben einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, nicht matschig. Der Stiel ist zart, nicht holzig.

Beschreibung der Fehler

  1. überreif: Einzelne Knospen (mindestens 3, zusammenhängend) sind aufgeblüht (gelb) oder die Blütenstände des Röschen fallen im aufgetauten Zustand auseinander.
  2. schlecht geschnitten: Röschen, bei denen das Erscheinungsbild durch nicht sorgfältiges Entfernen von Blättern oder durch unsauberes Abtrennen vom Stamm erheblich beeinträchtigt ist.
  3. lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
  4. Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon mit einem Durchmesser größer 10 mm; es ist unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
  5. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 bis 6 mm.
  6. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  7. Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten und Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
  8. mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 25 % der Röschenoberfläche deformiert oder ausgebrochen sind.
  9. Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.

Die Standardprobemenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen beziehungsweise ein loser Stamm oder ein loses Blatt werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 4

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
überreifje Stück2
schlecht geschnittenje Stück1
lose Stämmeje Stück3
Blätterje Stück1
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
Schädlingsbefallje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Der Anteil an Kleinstücken darf 5 % (m/m) nicht überschreiten.

2.2.1.4 Dicke Bohnen

2.2.1.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Dicke Bohnen (synonyme Bezeichnung: Puffbohnen, Ackerbohnen) sind Erzeugnisse aus nicht ausgereiften Samen der Art Vicia faba L.

Tiefgefrorene Dicke Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Dicke Bohnen meist unsortiert in Verkehr gebracht. Auf die Verwendung von kleineren Bohnenkernen wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels mit "klein" oder "fein" hingewiesen.

Die frischen Kerne werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Dicke Bohnen sind praktisch frei von Keimen, von losgelösten Keimen, von Samenschalen oder Teilen von Samenschalen und von fleckigen Bohnen.

Die gegarten Dicken Bohnen haben eine blassgrüne Farbe, einen feinen, typischen Geruch und Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Beschreibung der Fehler

  1. andersfarbig: Bohnen, deren Farbe für die verarbeitete Sorte nicht charakteristisch ist, zum Beispiel gelb.
  2. verfärbt: Bohnen, deren Oberfläche zu mehr als 25 % grau/schwarz verfärbt ist.
  3. halbe oder zerbrochene Bohnen
  4. Hülsen oder Hülsenteile: anhaftende oder lose Hülsen oder Hülsenteile.
  5. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen.
  6. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
  7. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne beziehungsweise eine Hülse, ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 5

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
andersfarbige Bohnenje Stück2
verfärbtje Stück5
halbe oder zerbrochene Bohnenje Stück1
Hülsen oder Hülsenteileje Stück3
fremde Pflanzenteileje Stück3
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

2.2.1.5 Erbsen

2.2.1.5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Erbsen sind Erzeugnisse aus den unvollständig gereiften Samen der Markerbse Pisum sativum L.

Tiefgefrorene Erbsen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung wie "extra fein", "sehr fein", "Petits Pois" wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Es wird zwischen unsortierten und sortierten Erbsen unterschieden. Nach Größe sortierte Erbsen haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

Tabelle 6

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Durchmesser (mm)
Erbsen

bis 10,5

Erbsen, sehr fein oder Petits Pois

größer 7,5 bis 8,5

Erbsen, extra fein

bis zu 7,5

Die Ermittlung der Größensortierung erfolgt im tiefgefrorenen Zustand mittels Quadratsieb. Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen verkehrsüblich ist. Die Toleranzregeln gemäß Leitsatznummer 1.3.2 bleiben unberührt.

Die frischen Samen werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen sowie von durch Insekten beschädigte Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen, von Hülsenteilen und von pflanzlichen Verunreinigungen.

Tiefgefrorene Erbsen werden außerdem nach dem Reifegrad, der als Tenderometerwert der unblanchierten frischen Erbsen und/oder als AIS-Wert (alkoholunlösliche Substanz) der blanchierten Erbsen ermittelt wird, eingeteilt. Für die Qualitätsbezeichnung "extra zart" werden der Tenderometerwert von 110 und der AIS-Wert von 13 % nicht überschritten. Gleiche Anforderungen gelten auch für Erbsen, "extra fein" und Erbsen "sehr fein"/"Petits pois" ohne zusätzliche Qualitätsbezeichnung.

Erbsen, die ohne die zusätzliche Qualitätsbezeichnung "extra zart" in Verkehr gebracht werden, überschreiten einen Tenderometerwert von 125 beziehungsweise einen AIS-Wert von 14 % nicht.

Die gegarten Erbsen haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Beschreibung der Fehler

  1. gelb oder blass (blond): farblich nicht voll entwickelt.
  2. verfärbt: durch Fäule grau, braun oder schwarz verfärbte Samen (größer als die Hälfte der Oberfläche).
  3. zerschlagen: halbe Erbsen, Bruchstücke von Erbsen.
  4. Samenschalen und Teile von Samenschalen
  5. fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze wie zum Beispiel Hülsen, Hülsenteile, Blätter oder Ranken sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Samen von Disteln, Gräser oder Kamille.
  6. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  7. Früchte des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Erbse beziehungsweise eine Samenschale oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 7

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
gelb oder blass (blond)je % (m/m)3
verfärbtje Stück5
zerschlagenje % (m/m)1
Samenschalen und Teile von Samenschalenje % (m/m)4
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von Früchten des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L., das heißt, sie enthalten nicht mehr als 1 Stück/10 kg.

2.2.1.6 Grünkohl

2.2.1.6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Grünkohl wird aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L. hergestellt.

Tiefgefrorener Grünkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Grünkohl in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gehackt", "grob gehackt".

Die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen, grob oder fein geschnitten, auch durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

2.2.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Für tiefgefrorenen Grünkohl werden gesunde Blätter verwendet, die praktisch frei von Schädlingsbefall, mechanischen Beschädigungen und fremdem Geruch und Geschmack sind. Welke und sonstig beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.

Tiefgefrorener Grünkohl ist annähernd gleichmäßig zerkleinert. Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Grünkohlerzeugnisses sollte so niedrig wie möglich sein, er überschreitet 10 mg/kg nicht.

Der zubereitete Grünkohl hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig, ohne Fehl- oder Fremdnote. Die Farbe ist olivgrün.

Beschreibung der Fehler

  1. fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze wie zum Beispiel Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  2. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  3. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  4. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 8

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Insektenbefallje Stück10
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

2.2.1.7 Karotten (Möhren)

2.2.1.7.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Karotten (Möhren) sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Tiefgefrorene Karotten werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Karotten oder Möhren in Verkehr gebracht. Außer bei ganzen Karotten (Babykarotten, Fingerkarotten, Pariser Karotten) wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gewürfelt" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Karottenwürfel.

Die Farbe ist sortentypisch orange oder gelb. Werden gelbe oder andersfarbige Sorten verwendet, wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels darauf hingewiesen. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.

Tabelle 9

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Babykarottenzylindrische Karotten, die durch Schnitte quer zur Längsachse vor der Schälung erhalten werden. Die Schnittlänge der Baby-Karotten beträgt ca. 50 mm
Fingerkarottenzylindrische, kleine, ganze Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitestgehend ihre ursprüngliche Form behalten
Karotten, in Scheibengleichmäßig im rechten Winkel zur Längsachse in Scheiben glatt oder gewellt geschnitten. Die Schnittstärke beträgt ca. 4 bis 8 mm, der Durchmesser der Scheiben liegt zwischen 15 und 32 mm
Karotten Juliennefeine Streifen bis maximal 6 x 6 mm Kantenlänge
Karotten, in Streifen; Karottenstiftelänglich glatt oder gewellt geschnittene Karottenstücke
Pariser Karotten, Perlkarottenkugelförmige ("runde") Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitgehend ihre ursprüngliche Form behalten
Karottenwürfel; Karotten, gewürfeltgleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten mit einer Kantenlänge von ca. 10 mm

Tiefgefrorene Karotten der Verarbeitungsformen Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten können größensortiert oder unsortiert in den Verkehr gebracht werden.

Sortierte Karotten haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:

Tabelle 10

GrößenbezeichnungDurchmesser in mm
zylindrische Sorten
(Babykarotten, Fingerkarotten)
Durchmesser in mm
kugelförmige Sorten
(Pariser Karotten)
sehr klein/extra feinkleiner 10kleiner 18
klein10 bis 1418 bis 24
mittel14 bis 1824 bis 28
großgrößer 18größer 28

Es wird der Durchmesser (bei nicht kreisförmigem Querschnitt der kleinste Durchmesser) an der Stelle des größten Umfangs gemessen. Die Größenbezeichnung kann in der angegebenen Form der Bezeichnung des Lebensmittels angefügt werden.

Wenn das Erzeugnis größensortiert in den Verkehr gebracht wird, müssen mindestens 80 % (m/m) der Karotten der angegebenen Größenbezeichnung entsprechen.

Die Karotten werden von Kraut und weitestgehend von grünen Köpfen befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, gegebenenfalls geschnitten, gegebenenfalls nach Durchmesser sortiert, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Die Bezeichnung des Lebensmittels Perlkarotten setzt eine "sehr kleine", "extra feine" Größensortierung voraus.

2.2.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Karotten haben eine gleichmäßige, sortentypische Farbe und eine annähernd einheitliche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- und sonstigen Verfärbungen.

Karotten haben im gegarten Zustand einen typischen süßen Geschmack, die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler:

  1. Grün verfärbt: Stücke, die im Bereich der Schulter deutlich grün verfärbt sind oder verfärbte Ringe aufweisen (bei Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten). Stücke, die grüne Verfärbungen zeigen (bei anderen Verarbeitungsformen).
  2. Leicht fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von 2 bis maximal 6 mm aufweisen.
  3. Stark fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 6 mm aufweisen.
  4. Verformt: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
  5. Rissig: Stücke, die Risse oder Spalten von mehr als 2 mm Breite aufweisen.
  6. Leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 6 mm Durchmesser.
  7. Schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe haben.
  8. Fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze, wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln, sowie Teile anderer Pflanzen.
  9. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  10. Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
  11. Kleine Stücke: Bruchstücke/Reststücke von weniger als 20 mm Länge bei Karotten Julienne, Babykarotten und Fingerkarotten und weniger als ein Drittel der jeweiligen Sollstückgröße bei Karottenstiften und Karottenwürfeln.

Die Standardprobenmenge beträgt 500 g, mindestens jedoch 50 Karottenstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Karotte, ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 11

FehlerartMaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Grün verfärbtje Stück2
Leicht fleckigje Stück1
Stark fleckigje Stück3
Verformtje Stück1
Rissigje Stück1
Leichte Schälfehlerje Stück1
Schwere Schälfehlerje Stück5
Fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobenmenge
(500 g bzw. 50 Stücke)
30

Kleinstücke sind bei Babykarotten, Fingerkarotten und Karotten Julienne weniger als 30 % (mEm) und bei Karottenstreifen, Karottenstiften und Karottenwürfeln weniger als 10 % (m/m).

2.2.1.8 Kohlrabi

2.2.1.8.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Kohlrabi wird aus frischen und gesunden Knollen der Art Brassica oleracea var. gongyloides hergestellt.

Tiefgefrorener Kohlrabi wird zerkleinert und mit der Bezeichnung des Lebensmittels Kohlrabi oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmkohlrabi in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "in Streifen" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Kohlrabistreifen.

Die Kohlrabiknollen werden vom Laub befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Rahmkohlrabi wird aus zerkleinertem Kohlrabi unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt.

Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/ Rahm.

2.2.1.8.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Kohlrabi ist annähernd gleich in Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Das Fruchtfleisch ist annähernd frei von holzigen Verhärtungen.

Die Farbe ist weiß mit leichten hellgrünen Färbungen.

Der gegarte Kohlrabi ist gleichmäßig zart, nicht holzig, nicht wässrig, fest, nicht matschig oder schwammig. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig mit leichter Süße und ohne Fremdnoten. Die Farbe ist weiß mit grünlich gefärbten Stücken.

Rahmkohlrabi ist leicht gebunden, in heller Soße ohne Flüssigkeitsabsatz und im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. holzig/faserig: Stücke mit deutlich wahrnehmbarer Verhärtung im Fruchtfleisch. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  2. Schälfehler: Einheiten, die feststellbar ungeschälte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 2 mm aufweisen.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  4. Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 20 mm oder Würfel mit weniger als 50 % des Würfelvolumens.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 12

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Stifte, Streifen
oder Scheiben
Fehlerpunkte
Würfel
holzig/faserigje Stück33
Schälfehlerje Stück11
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück33
Fehler, gesamtStandardprobemenge1530

Der Kleinanteil beträgt maximal 5 % (m/m).

2.2.1.9 Maiskörner

2.2.1.9.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Maiskörner sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßem, gelbem Mais, Zea mays L.

Tiefgefrorene Maiskörner werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Mais, Zuckermais, Gemüsemais oder Maiskörner in Verkehr gebracht.

Die im geeigneten Reifestadium geernteten Maiskolben werden von den Hüllblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.9.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Maiskörner sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Die gegarten Maiskörner sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.

Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.

Beschreibung der Fehler

  1. Körner, ungeschnitten: Maiskörner, die ungeschnitten von der Spindel abgerissen wurden, so dass Teile der Spindel (zum Beispiel der "Samenschuh") am Korn verblieben sind.
  2. Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
  3. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 10 cm sind.
  4. fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, zum Beispiel Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm2 Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: Jede Verunstaltung des Maiskorns durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskorn beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 13

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Körner ungeschnittenje Korn3
Samenschalenje % (m/m)1
Seidenteileje 20 cm10
fremde Pflanzenteileje Stück10
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Korn10
mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

2.2.1.10 Maiskolben

2.2.1.10.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Maiskolben sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.

Tiefgefrorene Maiskolben werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Maiskolben, gegebenenfalls ergänzt mit dem Hinweis auf den Zuschnitt, zum Beispiel "Halbe", in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorene Maiskolben sind zerteilt oder unzerteilt, in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen, blanchiert oder unblanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.10.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.

Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.

Die gegarten Körner des Maiskolbens schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm2.
  2. unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne beziehungsweise ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
  3. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm2 große Teile.
  4. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 20 cm sind.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über fünf aneinander liegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Standardprobemenge beträgt zehn ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Maiskolben beziehungsweise ein Seidenteil oder ein Bereich werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 14

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
unzureichend entwickeltje Stück2
unzureichend zurechtgeschnittenje Stück3
Hüllblätter oder Teile davonje Stück2
Seidenteileje 20 cm1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Bereich3
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

2.2.1.11 Paprika

2.2.1.11.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Paprika ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden und optimal gereiften Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen.

Tiefgefrorener Paprika wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Paprika in Verkehr gebracht. Die Farbe des Paprikas ist je nach Sorte und Reifegrad grün, gelb, orange oder rot. Die Farbe und die Verarbeitungsform werden in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "geschnitten". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Paprikawürfel.

Tabelle 15

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Paprikastreifen:zur Längsachse in ca. 6 bis 8 mm breite Streifen geschnittener Paprika.
Paprikawürfel:in ca. 10 x 10 mm geschnittener Paprika.
Paprika, geschnitten:in rechteckige Stücke geschnittener Paprika. Die Kantenlänge beträgt 15 bis 25 mm.

Die Früchte werden gewaschen, von Stiel und Kernen befreit, geschnitten, blanchiert oder unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.11.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die für tiefgefrorenen Paprika verwendeten Früchte sind von annähernd gleicher Farbe, frisch, ges- und und insbesondere praktisch frei von Faulstellen. Sie sind gleichmäßig geschnitten und von annähernd gleicher Länge sowie praktisch frei von Stielen, Stielresten und Kernen.

Tiefgefrorene Paprikastreifen sind zu mindestens 50 % (m/m) länger als 30 mm.

Aufgetauter Paprika (5 bis 10 °C) hat einen typischen, leicht süßen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, saftig, nicht matschig.

Beschreibung der Fehler

  1. ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderen Farbanteilen oder andersfarbige Stücke.
  2. Stiele/Stielreste: nicht essbare, harte Teile des Stiels.
  3. Samen: anhaftende oder lose Samen.
  4. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm bis maximal 6 mm.
  5. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  6. Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 10 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein Stiel, Stielrest oder Samen werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 16

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte Paprikasteifen oder Paprika geschnittenFehlerpunkte Paprika, gewürfelt
ungleichmäßig gefärbtje Stück11
Stiele/Stielresteje Stück55
Samenje Stück11
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück22
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück44
Fehler, gesamtStandardprobemenge1530

Der Kleinteilanteil der Paprikastreifen beträgt maximal 5 % (m/m).

2.2.1.12 Porree (Lauch)

2.2.1.12.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Porree, auch als Lauch bezeichnet, ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, essbaren Teilen der Art Allium porrum L.

Tiefgefrorener Porree wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Porree oder Lauch oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmporree in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "in Streifen". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Porreescheiben.

Als Verarbeitungsformen sind insbesondere üblich:

Tabelle 17

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Porree in Streifen,
Feinschnitt/Julienne
quer zur Längsachse in 3 bis 8 mm dicke Scheiben geschnittener Porree.
Porree in Ringe geschnitten; Porreescheibenquer zur Längsachse in 10 bis 20 mm dicke Scheiben geschnittener Porree. Der Durchmesser liegt in der Regel zwischen 16 und 45 mm.
Porree, geschnittenin rechteckige Stücke geschnittener Porree. Die Kantenlänge beträgt 10 bis 25 mm.
RahmporreeRahmporree wird aus geschnittenem Porree unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Porree wird praktisch sandfrei gewaschen, geschnitten und unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.12.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Porree ist annähernd gleich groß, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, Wurzelresten und Sandrückständen. Der Anteil der weißen und hellgrünen Teile im Enderzeugnis beträgt mindestens 60 % (m/m). Bei "Porree, weiß" beträgt der Anteil der Blätter oder Blatteile mit dunkelgrüner Farbe nicht mehr als 10 % (m/m). Hellgrüne und gelbliche Stücke werden den weißen zugerechnet.

Der gegarte Porree hat ein frisches Farbenspiel zwischen weiß, gelb und grün. Er ist praktisch frei von Sandrückständen. Sein Geschmack ist typisch zwiebelartig, nicht bitter. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, nicht zäh. Rahmporree ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren gelben, grünen und weißen Porreeteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune und andere intensiv verfärbte Flächen von mehr als 2 cm2 aufweisen.
  2. Wurzelteile: Teile von Wurzeln, die am Porree haften oder lose sind. Endstücke ohne Wurzelfäden werden nicht gezählt.
  3. fremde Pflanzenteile: Teile der Porreepflanze wie zum Beispiel geschossene Sprossen oder Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise eine lose Wurzel, ein loses Wurzelteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 18

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück2
Wurzelteileje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

2.2.1.13 Rosenkohl

2.2.1.13.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Rosenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, optimal reifen, festen Achselknospen (Röschen) der Art Brassica oleracea gemmifera.

Tiefgefrorener Rosenkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rosenkohl oder Rosenkohl-Röschen in Verkehr gebracht.

Die Größensortierung wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Tabelle 19

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Durchmesser (mm)
Rosenkohlbis 32
Rosenkohl, sehr klein, extra feinbis 22
Rosenkohl, klein22 bis 26
Rosenkohl, mittel26 bis 32
Rosenkohl, groß32 bis 36

Wird Rosenkohl ohne Angabe einer Größensortierung in Verkehr gebracht, sind Röschen mit einem Durchmesser bis 32 mm verkehrsüblich. 10 % (m/m) können den benachbarten Sortierungen angehören.

Der gesunde Rosenkohl wird vom Strunk (Fuß) befreit, geputzt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.13.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Rosenkohl ist in Größe und Farbe annähernd gleich, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, von welken Blättern und überlangen Strunkteilen.

Der gegarte Rosenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und -geschmack. Eine leichte Bitternote ist typisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten wie zum Beispiel erdig. Die Textur ist zart.

Beschreibung der Fehler

  1. gelb: Röschen, deren Oberfläche zu mehr als 50 % gelb ist.
  2. geöffnet: Röschen ohne festes Herz.
  3. mit Fuß: Röschen mit einem Strunkanteil, der länger als 5 mm ist, gemessen vom ersten Blattansatz.
  4. oxidierte Schnittflächen: graubraun verfärbte Schnittflächen am Fuß.
  5. leichte Schäden durch Schädlinge: Röschen mit einem oder mehreren Löchern, die sich über mindestens zwei übereinanderliegende Blätter erstrecken und deren Durchmesser größer als 2 mm ist.
  6. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  7. Insektenbefall: Röschen mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt, indem das Röschen halbiert und die äußeren Blätter entfernt werden.
  8. mechanisch beschädigt: angeschnittene oder durchgeschnittene Stellen, die mehr als ein Viertel der Knospe betreffen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Röschen wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 20

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
gelbje Stück1
geöffnetje Stück1
mit Fußje Stück2
oxidierte Schnittflächenje Stück1
leichte Schäden durch Schädlingeje Stück2
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück10
Insektenbefallje Stück5
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

2.2.1.14 Rotkohl

2.2.1.14.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Rotkohl wird aus in dünne Streifen geschnittenen Köpfen der Art Brassica oleracea var. rubra hergestellt. Wird Rotkohl in zubereiteter Form in Verkehr gebracht, wird dieser insbesondere mit folgenden Zutaten gekocht: Essig 4, Speisesalz, Zuckerarten 5, Obst und Obsterzeugnisse, Mehl/Stärke/Verdickungsmittel 2, Speisefette/Speiseöle und Gewürze.

Tiefgefrorener Rotkohl wird mit den Bezeichnungen des Lebensmittels Rotkohl, Rotkraut oder Blaukraut oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Apfelrotkohl in Verkehr gebracht. Apfelrotkohl enthält mindestens 10 % (m/m) Apfelprodukte (Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und/oder Apfelsaftkonzentrat).

Der Rotkohl wird von beeinträchtigten äußeren Blättern befreit, gewaschen, in feine Streifen geschnitten, gemeinsam mit den Zutaten gekocht, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

2.2.1.14.2 Beschaffenheitsmerkmale

Für tiefgefrorenen Rotkohl werden gesunde, frisch geerntete oder sachgerecht gelagerte feste Rotkohlköpfe verwendet. Welke und sonstig beeinträchtigte äußere Blätter werden vor der weiteren Verarbeitung entfernt. Aus der Rohware wird mindestens der holzige Teil des Strunkes ausgebohrt und verworfen.

Die erwärmte Rotkohlzubereitung ist leicht gebunden und hat eine zarte, jedoch ausreichend feste Konsistenz, eine rote bis blaue, charakteristische, kräftige Farbe ohne braune, graue und verblasste Teile, einen arttypischen Kohlgeruch und süßsäuerlichen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Bei Apfelrotkohl ist eine deutliche Apfelnote wahrnehmbar.

2.2.1.15 Spargel

2.2.1.15.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Spargel ist ein Erzeugnis aus frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen des Asparagus officinalis L. Er wird als weißer Spargel oder als grüner Spargel in Verkehr gebracht.

Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.

Tiefgefrorener Spargel wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Spargelstücke.

Bei grünem Spargel wird in der Bezeichnung des Lebensmittels auf die Farbe hingewiesen.

Tabelle 21

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsform
Brechspargel, Spargelstückequer zur Längsachse in ca. 20 mm bis 40 mm lange Abschnitte geschnittener weißer Spargel mit natürlichem Anteil an Spargelköpfen.
Spargel, Stangenspargelganze, gerade weiße Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mindestens 12 mm und einer Länge von 150 mm bis 190 mm.
Grüner Spargelganze, gerade Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mindestens 8 mm und einer Länge von 120 mm bis 190 mm.

Der Spargel wird gewaschen, geschält, gegebenenfalls geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.15.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind noch fest verschlossen (die Schuppenblättchen liegen eng an) und unbeschädigt. Die Erzeugnisse sind annähernd frei von Schalenresten.

Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält. Die Enden sind rechtwinklig glatt geschnitten, die Schnittflächen weisen praktisch keine Verfärbungen (oxidative Veränderungen) auf.

Die Sprossenköpfe des weißen Spargels sind weiß/gelblich bis cremefarben; eine leicht violette oder blassgrüne Verfärbung an der Spitze wird nicht als Mangel bewertet. Der weiße Spargel ist über seine gesamte Länge einheitlich weiß bis cremefarben und praktisch frei von Rostflecken.

Der grüne Spargel ist einheitlich grün.

Brechspargel enthält mindestens 10 % (m/m) Spargelköpfe.

Der gegarte Spargel ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Ein leicht bitterer Geschmack ist beim weißen Spargel typisch. Grüner Spargel hat ein feines, an frische Erbsen erinnerndes Aroma.

Beschreibung der Fehler

  1. fehlfarben: Spargel mit deutlichem Farbfehler: weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil kleiner 80 % seiner Länge.
  2. grau: Brechspargelstücke, die überwiegend grau verfärbt sind. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  3. verfärbt: Stücke mit grauen, braunen Verfärbungen (Oxidation) über mindestens 50 % der Schnittfläche.
  4. geöffnete Köpfe: Stücke, deren Kopfschuppen nicht eng anliegen.
  5. verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
  6. Risse: Stücke mit Rissen von mehr als 2 mm Breite.
  7. hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
  8. leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 4 mm Breite.
  9. schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
  10. gebrochen: Stücke mit weniger als 80 % der Länge.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Eine Spargelstange oder ein Einzelteil einer Verarbeitungsform wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 22

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
grüner Spargel
Fehlerpunkte
weißer Spargel
Fehlerpunkte
Brechspargel
fehlfarbenje Stück131
grauje Stück--2
verfärbtje Stück111
geöffnete Köpfeje Stück111
verformtje Stück11-
Risseje Stück-1-
hohlje Stück-1-
leichte Schälfehlerje Stück-11
schwere Schälfehlerje Stück-55
gebrochenje Stück33-
Fehler, gesamtStandardprobemenge71020


UWS Umweltmanagement GmbHweiter .Frame öffnen