umwelt-online: Leitsätze für Gemüseerzeugnisse (2)

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2.2.1.16 Spinat

2.2.1.16.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Spinat ist ein Erzeugnis aus den Blättern der Art Spinacia olearacea L. aus ganzjährigem Anbau. Auf die Erntezeit kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen werden.

Tiefgefrorener Spinat wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Spinat oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels zum Beispiel Rahmspinat in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Blattspinat, oder wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gehackt".

Tabelle 23

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich eventueller Ergänzungen
Verarbeitungsform
Blattspinatüberwiegend ganze Blätter mit Stiel, in Portionen oder einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Spinat, gehackt oder passiertSpinatblätter mit Stiel, die grob bis fein zerkleinert, in der Regel gewolft sind.
RahmspinatRahmspinat wird aus Blattspinat, gehacktem oder passiertem Spinat unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/ Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Der Spinat wird sorgfältig, praktisch sandfrei gewaschen, ausreichend blanchiert, je nach Produkt zerkleinert oder unzerkleinert und mit anderen Zutaten vermischt in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

2.2.1.16.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorener Spinat hat eine annähernd gleichmäßig grüne Farbe. Die Rohware ist praktisch frei von faserigen Blütenstängeln, Blütenknospen und Wurzeln des Spinats sowie von teilweise verfärbten oder gelblichen Blättern oder solchen Blättern, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind.

Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Spinaterzeugnisses soll so niedrig wie möglich sein - er überschreitet 10 mg/kg nicht.

Die Gesamttrockenmasse des fertigen Erzeugnisses, bestimmt durch die Seesand-Methode (Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C), liegt nicht unter 5,5 % (ohne Toleranz).

Der Stielanteil des Blattspinats beträgt maximal 20 % (m/m).

Gegarter Blattspinat hat eine deutlich zusammenhängende Blattstruktur mit anhaftendem Stiel.

Spinat ist typisch in Geruch und Geschmack, mit leichter Bitternote. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel Heunote. Die Textur ist zart, nicht lederartig oder faserig, nicht matschig weich.

Gegarter gehackter/passierter Spinat ist annähernd gleichmäßig zerkleinert und entspricht in Geruch und Geschmack dem Blattspinat.

Erwärmter Rahmspinat ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Spinatteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

Beschreibung der Fehler

  1. Wurzelreste: Stiele mit Wurzeln oder Wurzelresten.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Spinatpflanze wie zum Beispiel geschossene Triebe und Blüten sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Blattes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
  5. Sand: salzsäureunlösliche Asche.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt. Ein Blatt beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 24

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Wurzelresteje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Insektenbefallje Stück10
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.

2.2.1.17 Wirsing

2.2.1.17.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorener Wirsing wird aus zerkleinerten, frischen Köpfen der Art Brassica olearacea L. var. sabauda L. mit oder ohne weitere Zutaten küchenfertig hergestellt in Verkehr gebracht.

Tiefgefrorener Wirsing wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Wirsing oder als Gemüsezubereitung mit der Bezeichnung des Lebensmittels Rahmwirsing in Verkehr gebracht.

Rahmwirsing wird aus gehacktem, grob oder fein zerkleinertem Wirsing unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/ Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Die Wirsingköpfe werden von beeinträchtigten, äußeren Blättern befreit, gewaschen, von holzigen Strunkteilen befreit, grob oder fein geschnitten oder durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, gegebenenfalls mit einer Soße versetzt und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.

2.2.1.17.2 Beschaffenheitsmerkmale

Für tiefgefrorenen Wirsing werden gesunde, feste Wirsingköpfe verwendet, die praktisch frei von Schädlingsbefall, mechanischen Beschädigungen und fremdem Geruch sind. Welke und sonstig beeinträchtigte äußere Blätter werden vor der weiteren Verarbeitung entfernt. Aus der Rohware wird mindestens der holzige Teil des Strunkes ausgebohrt und verworfen.

Tiefgefrorener Wirsing ist annähernd gleichmäßig zerkleinert. Die Farbe des Wirsings ist im natürlichen Verhältnis weiß/gelb/grün gemischt.

Der erwärmte Wirsing weist ein lebendiges Farbenspiel (weiß/gelb/grün) auf. Er hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Geruch und Geschmack sind typisch nach Kohl und ohne Fremdnoten.

Rahmwirsing ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Wirsingteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.

2.2.1.18 Zuckerschoten

2.2.1.18.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Zuckerschoten werden aus den frischen, gesunden, noch nicht ausgereiften, zarten und süßen Hülsen (Schoten) mit den darin befindlichen Samen der Erbsenpflanze Pisum sativum L. ssp. sativum convar. Axiphium hergestellt.

Tiefgefrorene Zuckerschoten werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Zuckerschoten oder Kaiserschoten in Verkehr gebracht.

Die Schoten werden von den Spitzen befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

2.2.1.18.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Zuckerschoten sind von annähernd gleicher Farbe und gleicher Größe. Es werden nur die noch nicht ausgereiften Hülsen verwendet, die noch keine Pergamentschicht und noch keinen festen Faden ausgebildet haben. Die darin befindlichen Samen sind in der Regel unterentwickelt.

Die zur Verarbeitung kommenden Hülsen sind frisch gepflückt, gesund, praktisch frei von Schädlingen und von Schäden durch Schädlinge.

Die gegarten Zuckerschoten haben einen aromatischen, feinen, typischen, süßen Erbsengeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne deutlich wahrnehmbaren Bast und ohne deutlich wahrnehmbare Fäden. Die Hülsen haben eine frische, hellgrüne Farbe.

Beschreibung der Fehler

  1. faserig: Schoten mit deutlich wahrnehmbarem Bast und deutlich wahrnehmbaren Fäden. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
  2. fremde Pflanzenteile: Stücke mit unmittelbar anhaftenden Stielen oder abgetrennte, nicht essbare Stiele und Rankenteile.
  3. leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 5 mm.
  4. schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
  5. mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespaltet, zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen.
  6. kleine Stücke: Stücke, die kürzer als 30 mm sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Schote beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 25

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
faserigje Stück1
fremde Pflanzenteileje Stück2
leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Stück2
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

Der Anteil an kleinen Stücken überschreitet 10 % (m/m) nicht.

2.2.1.19 Zwiebeln

2.2.1.19.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Zwiebeln werden aus frischen, gesunden und essbaren Teilen der Zwiebel Allium cepa L. hergestellt.

Tiefgefrorene Zwiebeln werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Zwiebeln in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gewürfelt" (ca. 6 x 6 mm), "in Scheiben", "gehackt". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Zwiebelwürfel.

Die Zwiebeln werden von Wurzeln und Austrieben befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, gleichmäßig geschnitten und einzeln entnehmbar in einem geeigneten Verfahren unblanchiert tiefgefroren.

2.2.1.19.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Tiefgefrorene Zwiebeln sind überwiegend von weißlicher, gelblich schimmernder Farbe. Sie sind praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, grünen Auskeimungen, Wurzel- und Schalenresten, sonstigen Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Eine leichte Grünverfärbung der Stücke wird nicht als Fehler gezählt.

Die sachgerecht aufgetauten Zwiebeln sind typisch in Geruch und Geschmack und ohne Fremdnoten. Sie sind weder trocken noch matschig.

Beschreibung der Fehler

  1. Keime: Stücke mit grünen Auskeimungen.
  2. Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden.
  3. fremde Pflanzenteile: Stücke mit Schalenresten oder losen Schalenteilen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 26

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Ringe und
Scheiben
Fehlerpunkte
Würfel
Keime

je Stück

1

1

Wurzelreste

je Stück

2

2

fremde Pflanzenteile

je Stück

3s

3

Schäden durch Schädlinge oder Fäule

je Stück

5

5

Fehler, gesamt

Standardprobemenge

20

50

2.2.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten

2.2.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Tiefgefrorene Gemüsemischungen sind Erzeugnisse aus mehreren Gemüsearten. Jede Gemüsekomponente der Mischung entspricht den allgemeinen Beurteilungsmerkmalen für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse sowie gegebenenfalls den besonderen Beurteilungsmerkmalen für die jeweilige Gemüseart.

Die tiefgefrorenen Gemüse werden gemischt, nach Art der Gemüsemischung mit weiteren Zutaten versehen, gegebenenfalls einer weiteren Kältebehandlung unterzogen und einzeln entnehmbar abgepackt.

Tiefgefrorene Gemüsemischungen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Gemüsemischung in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels können die enthaltenen Gemüsearten angegeben werden.

Die weiteren Zutaten können eingemischt, auf das Gemüse aufgesprüht (Ummanteln) oder als Pellets (kleine Blöcke) zugegeben werden.

Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Butter ist ein Mindestgehalt von 4,5 % Milchfett im Gesamtprodukt üblich.

Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Rahm ist ein Mindestgehalt von 0,8 % Milchfett aus Sahne im Gesamtprodukt üblich. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.

Gemüsemischungen, die mit der Bezeichnung des Lebensmittels Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht werden, bestehen aus Erbsen, ganzen Karotten und Spargel oder Schwarzwurzeln. Der Anteil an Spargel oder Schwarzwurzeln beträgt in der Gemüsemischung mindestens 10 % (m/m).

Gemüsemischungen, die mit der Bezeichnung des Lebensmittels Suppengemüse in Verkehr gebracht werden, bestehen aus mindestens acht Gemüsearten, die überwiegend kleinstückig sind.

Werden Mischungen aus tiefgefrorenen Gemüsearten mit weiteren Zutaten wie Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gewürzen, Kräutern, Soßenzubereitungen, Speisefetten, Speiseölen hergestellt, werden sie mit beschreibenden Bezeichnungen des Lebensmittels7 in Verkehr gebracht.

2.2.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die verwendeten Gemüse sind in einem geeigneten Reifezustand geerntet, sorgfältig verarbeitet, praktisch fehlerfrei und einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten können folgende Gemüsearten verwendet werden:

GemüseartVerarbeitungsformZerkleinerungsgrad
ArtischockenblanchiertSegmente, Stücke, Würfel
Auberginenungeschält, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiertScheiben, Stücke, Würfel
BambussprossenblanchiertStücke, Scheiben
Blattspinatblanchiert oder unblanchiertganze Blätter
Blumenkohlblanchiert oder unblanchiertRöschen
Bohnenkeimlingeblanchiert oder unblanchiertganz
Broccoliblanchiert, gegrillt, frittiertRöschen
Buschbohnenabgespitzt, blanchiertganz, Stücke
Dicke Bohnenblanchiertganze Samen
Erbsenblanchiertganze Samen
Fenchelblanchiert oder unblanchiertWürfel, Stücke, Streifen
Flageoletbohnenblanchiertganze Samen
Gurkenblanchiert oder unblanchiertWürfel, Stücke, Streifen, Scheiben
Kaiserschotenabgespitzt, blanchiertganze Schote
Karottengeschält, blanchiertScheiben glatt/Wellenschnitt, Würfel, Stifte, Stücke, Streifen, ganze Karotten
Kidney-Bohnengekochtganze Samen
Knollenselleriegeschält, blanchiertWürfel, Scheiben glatt/Wellenschnitt, Streifen
Kohlrabigeschält, blanchiertWürfel, Stifte, Scheiben
Kürbisblanchiert oder unblanchiertStreifen, Würfel, Stücke
Maiskölbchenblanchiertganz, Stücke
Maiskörnergeschnitten, blanchiertganze Samen
Okraschotenblanchiertganz, Stücke
Paprika rot, gelb, grün oder orangeohne Stiel, entkernt, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiertWürfel, Stücke, Streifen
Porreeblanchiert oder unblanchiertScheiben, Stücke
Rettichblanchiert oder unblanchiertStreifen, Würfel, Stücke
RomanescoblanchiertRöschen
RosenkohlblanchiertRöschen
Rübenblanchiert oder unblanchiertStreifen, Würfel, Stücke
Schwarzwurzelngeschält, gekochtStücke
Spargel grünungeschält oder geschält, blanchiertStücke
Spargel weißgeschält, blanchiertStücke
Staudensellerieblanchiert oder unblanchiertStücke, Streifen
Tomatenblanchiert oder unblanchiert, mit oder ohne Hautgewürfelt, ganz, halb, Stücke, Scheiben
Wachsbohnenabgespitzt, blanchiertganz, Stücke
WeißkohlblanchiertStreifen, Stücke
WirsingblanchiertStreifen, Stücke
Zucchiniungeschält, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiertScheiben, Stücke, Würfel
Zwiebelngeschält, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiertWürfel, Streifen, Stücke

3. Besondere Beurteilungsmerkmale für Gemüsekonserven

3.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

3.1.1 24 Als Gemüsekonserven, die ausschließlich durch Sterilisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:

3.1.2 24 Das Gemüse in Konserven hat eine annähernd einheitliche Farbe, bezogen auf die jeweilige Gemüsesorte. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack ist es typisch für die verwendete Gemüseart in gekochtem Zustand.

3.1.3 24 Das für Gemüsekonserven verwendete Gemüse ist innerhalb einer Verkaufseinheit sortenrein und von annähernd gleicher Größe.

3.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse 24

3.2.1 Gemüsekonserven aus einer Gemüseart

3.2.1.1 Bohnen

3.2.1.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden und vollen Hülsen von grünen oder gelben Buschbohnen oder Wachsbohnen der Art Phaseolus vulgaris L.

Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Bohnen und bei Verwendung von gelben Buschbohnen als Wachsbohnen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel bei Schnittbohnen oder Wachsbrechbohnen.

Die Größensortierung ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels zum Beispiel Delikatessbohnen oder

wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben zum Beispiel "extra fein" oder "fein".

Größensortierung nach Durchmesser:

Tabelle 27

Ergänzende Bezeichnungen bei ganzen Bohnen und BrechbohnenDurchmesser (mm)Toleranz (m/m)
extra fein< 6,510 %
sehr fein< 8,010 %
fein< 9,015 %
mittelfein< 10,525 %

Ganze grüne "Bohnen, extra fein" werden auch als "Prinzessbohnen, fein" bezeichnet. Ganze grüne "Bohnen, sehr fein" werden auch als "Prinzessbohnen, mittelfein" bezeichnet. Ganze grüne "Bohnen, fein" werden auch als "Delikatessbohnen" bezeichnet.

Schnittbohnen bestehen aus möglichst gleichmäßigen Stücken von weniger als 10,5 mm Durchmesser, von denen die meisten schräg oder quer geschnitten sind. Gespaltene und halbierte Bohnen sind aufgrund des Schneidevorganges technisch unvermeidbar und gelten nicht als mechanisch beschädigt.

Brechbohnen und Wachsbrechbohnen bestehen aus annähernd gleichmäßigen Stücken, die überwiegend eine Länge von 25 bis 40 mm haben.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gegebenenfalls sortiert, sorgfältig gewaschen und gegebenenfalls geschnitten. Die frischen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

3.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die Bohnen in Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 28

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen

g Abtropfgewicht/

100 ml Randvollvolumen

ganze BohnenII52
BrechbohnenIII54
SchnittbohnenI49,5

Beschreibung der Fehler

  1. Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche länger als 30 mm und breiter als 2 mm.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Stiele sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen. Ausgenommen sind Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
  4. mechanisch beschädigt: Stücke, die zerquetscht, gerissen oder ausgefranst sind, bei ganzen Bohnen und Brechbohnen auch aufgespaltene Bohnen.
  5. kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 30 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Bohne beziehungsweise ein pflanzliches Fremdteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 29

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Schorf und Windfleckenje Stück2
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück5
mechanisch beschädigtje % (m/m)3
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz)

3.2.1.2 Erbsen

3.2.1.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Erbsenkonserven sind Erzeugnisse aus unvollständig reifen und gesunden Samen von Pal- oder Markerbsen der Art Pisum sativum L.

Erbsen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Werden Markerbsen verwendet, so kann die Bezeichnung des Lebensmittels auch Markerbsen lauten. Die Größensortierung zum Beispiel "extra fein" oder "fein" wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Tabelle 30

GrößensortierungDurchmesser (mm)
Palerbsen
Durchmesser (mm)
Markerbsen
extra fein< 7,5< 7,5
sehr fein7,5 bis 8,27,5 bis 8,2
fein8,2 bis 8,758,2 bis 9,3
mittelfein8,75 bis 9,39,3 bis 10,2

Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen verkehrsüblich ist. Die Toleranzregeln gemäß Leitsatznummer 1.3.2 bleiben unberührt.

Palerbsen mit einem Durchmesser größer als 9,3 mm und Markerbsen mit einem Durchmesser größer als 10,2 mm werden als Gemüseerbsen bezeichnet.

Die Erbsen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Ranken und Schotenteilen befreit, sortiert und gewaschen. Zur Herstellung von Erbsenkonserven werden auch tiefgefrorene Erbsen verwendet. Die Erbsen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

3.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen.

Die Erbsen in Erbsenkonserven haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht zu weiche und nicht stark mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 31

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen

g Abtropfgewicht/

100 ml Randvollvolumen

Erbsen, extra fein, sehr fein, feinVII66
Erbsen, mittelfein, GemüseerbsenVI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. blasse (blonde) Erbsen: Erbsen, die farblich nicht voll entwickelt sind.
  2. zerschlagen, angeschlagen: halbe Erbsen und Bruchstücke von Erbsen sowie aufgeplatzte Erbsen.
  3. fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze wie zum Beispiel Hülsen, Hülsenteile, Blätter, Samenschalen, Teile von Samenschalen oder Ranken sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Samen von Disteln, Gräser oder Kamille.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Erbse beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 32

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
blasse (blonde) Erbsenje % (m/m)1
zerschlagen, angeschlagenje % (m/m)1
fremde Pflanzenteileje Stück3
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

3.2.1.3 Große Bohnen

3.2.1.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Große-Bohnen-Konserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden Samen der Art Vicia faba L. var. major.

Große Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Große Bohnen oder Dicke Bohnen in Verkehr gebracht. Die Samen (Kerne) sind von grünlicher, weißlicher oder bräunlicher Farbe. Hierauf wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen, zum Beispiel "weiße Kerne".

Die Großen Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von der Hülse befreit, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen. Die frischen Großen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

3.2.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Große Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleichem Durchmesser. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.

Große Bohnen in Konserven haben eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 33

Behältervolumen
Gruppe

Behältervolumen g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen

Große Bohnen

VI

62,5

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: Bohnen, deren Farbe für die verwendete Sorte nicht charakteristisch ist oder deren Oberfläche mehr als 25 % grau oder schwarz verfärbt ist.
  2. halbe oder zerbrochene Bohnen
  3. Hülsen oder Hülsenteile
  4. fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Samen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Große Bohne beziehungsweise eine Hülse oder ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 34

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück2
halbe oder zerbrochene Bohnenje Stück1
Hülsen oder Hülsenteileje Stück1
fremde Pflanzenteileje Stück2
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

3.2.1.4 Grünkohl

3.2.1.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Grünkohlkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L.

Grünkohl wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Grünkohl in den Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben werden zum Beispiel "grob geschnitten".

Der reife Grünkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen und grob oder fein geschnitten. Die geschnittenen Grünkohlblätter werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert

3.2.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die geschnittenen Grünkohlblätter sind von annähernd gleicher olivgrüner Farbe. Sie sind praktisch frei von Schädlingsbefall und mechanischen Beschädigungen. Welke und sonstige beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.

Der Grünkohl in Konserven hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Er hat einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 35

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
GrünkohlVI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt: Blattteile, die gelb oder braun sind.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze wie zum Beispiel verholzte Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit verholzten Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
  3. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Blatt oder Blattteil beziehungsweise ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 36

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbtje Stück1
fremde Pflanzenteileje Stück1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

3.2.1.5 Karotten (Möhren)

3.2.1.5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Karottenkonserven sind Erzeugnisse aus den gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.

Karottenkonserven werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Karotten, Möhren oder Möhrchen in Verkehr gebracht. Obwohl Karotten und Möhren synonyme Bezeichnungen sind, werden die Produkte in Abhängigkeit von der Verarbeitungsform als Möhren oder Karotten bezeichnet. Außer bei ganzen Karotten wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, zum Beispiel "gewürfelt" oder "in Scheiben". Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels sein, zum Beispiel Karottenwürfel.

Die Farbe ist sortentypisch orange. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.

Tabelle 37

Bezeichnungen des Lebensmittels
einschließlich ergänzender Bezeichnungen
Verarbeitungsformen
Karotten, Möhren, Möhrchenganze Karotten in allen Formen oder quer zur Längsachse geschnittene zylindrische Karotten.
Karotten in Scheibengleichmäßige, im rechten Winkel zur Längsachse glatt oder gewellt geschnittene Scheiben mit einer Schnittstärke bis zu 8 mm.
Karotten, gewürfeltannähernd gleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten.

Runde Karotten, die auch nach der Verarbeitung ihre ursprüngliche (runde) Form behalten haben, werden auch als Pariser Karotten bezeichnet.

Zylinderförmige nach Größe sortierte ganze Karotten haben folgenden von der dicksten Stelle quer zur Wachstumsachse gemessenen Durchmesser. Bei runden nach Größe sortierten ganzen Karotten wird der kleinste Durchmesser an der Stelle vom größten Umfang unabhängig von der Wachstumsachse gemessen. Die Größensortierung wird wie folgt bezeichnet:

Tabelle 38

GrößensortierungDurchmesser (mm)
runde Karotten
Durchmesser (mm)
zylinderförmige Karotten
extra fein< 226 bis 13
sehr fein22 bis 2713 bis 18
fein27 bis 3518 bis 23

Alternativ werden auch die Größensortierungen/Berechnungen von TK-Erzeugnissen akzeptiert. Werden nicht größensortierte Möhren verwendet, wird darauf in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen.

Die Karotten werden sorgfältig geerntet, vom Kraut befreit, gewaschen, sachgerecht sortiert, sorgfältig geschält und gegebenenfalls zerkleinert. Zur Herstellung von Karottenkonserven werden auch tiefgefrorene Karotten verwendet. Die Karotten werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

3.2.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und je nach Verarbeitungsform eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von grünen oder sonstigen Verfärbungen.

Karotten in Karottenkonserven haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 39

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
ganze Karotten bis 22 mm, KarottenwürfelVI62,5
ganze Karotten über 22 mm;
Karotten in Scheiben
IV56,5

Beschreibung der Fehler

  1. Verfärbungen: Stücke, die deutlich sichtbare grüne oder andere Verfärbungen aufweisen.
  2. Verformungen: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
  3. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe um den Krautansatz haben.
  4. fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln sowie Teile anderer Pflanzen.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Karotte oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 40

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
ganze Karotten
Fehlerpunkte
Scheiben
Fehlerpunkte
Würfel
verfärbtje Stück222
verformtje Stück2--
Schälfehlerje Stück1-1
fremde Pflanzenteileje Stück222
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück222
mechanisch beschädigtje Stück111
Fehler, gesamtStandardprobemenge304060

3.2.1.6 Kidney-Bohnen

3.2.1.6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Kidney-Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den getrockneten, wieder aufgequollenen oder frischen, reifen und gesunden Samen von Kidney-Bohnen (Roten Bohnen) der Art Phaseolus vulgaris L.

Kidney-Bohnen werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Kidney-Bohnen oder Rote Bohnen in Verkehr gebracht.

Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, gedroschen und von den Hülsen befreit. Die Bohnenkerne werden gegebenenfalls getrocknet. Getrocknete Bohnenkerne werden vor der weiteren Verarbeitung mit Wasser gequollen. Die Bohnenkerne werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.

3.2.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die Kidney-Bohnen sind von annähernd gleicher, dunkelroter Farbe und von annähernd gleicher Größe.

Die Kidney-Bohnen in Kidney-Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist fest und etwas mehlig. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 41

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Bohnenkerne

Länge 15 bis 25 mm

V59
Bohnenkerne
Länge bis 15 mm
VI62,5

Beschreibung der Fehler

  1. verfärbt oder vertrocknet: missfarbene, sehr hellrote, fleckige oder vertrocknete Bohnenkerne.
  2. fremde Pflanzenteile: Teile von Bohnenhülsen, Blattteile.
  3. mechanisch beschädigt: gequetschte, geplatzte oder zerfallene Bohnenkerne - einschließlich loser Samenschalen, Bohnenkerne ohne Schale.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Bohnenkern oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.

Tabelle 42

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
verfärbt oder vertrocknetje % (m/m)1
fremde Pflanzenteileje Stück5
mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobemenge10

3.2.1.7 Mais

3.2.1.7.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Maiskonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßen, gelben Mais der Art Zea mays L.

Mais wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Mais, Gemüsemais, Junger Gemüsemais oder Zarter junger Gemüsemais in Verkehr gebracht.

Die reifen Maiskolben werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Hülsenblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und sorgfältig gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt oder unter Vakuum mit maximal 20 % des Gesamtinhaltsgewichtes an Aufgussflüssigkeit verpackt und sterilisiert.

3.2.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Mais ist von annähernd gleicher Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.

Die Maiskörner in Konserven sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 43

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Mais in Aufgussflüssigkeit

VII

66

Mais, vakuumverpackt

VIII

67

Beschreibung der Fehler

  1. Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
  2. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 10 cm sind.
  3. fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, zum Beispiel Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm2 Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
  4. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  5. mechanisch beschädigt: jede Verunstaltung der Maiskörner durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskorn beziehungsweise ein Seidenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.

Tabelle 44

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Samenschalenje % (m/m)1
Seidenteileje Stück10
fremde Pflanzenteileje Stück5
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück10
mechanisch beschädigtje % (m/m)1
Fehler, gesamtStandardprobemenge30

3.2.1.8 Maiskolben

3.2.1.8.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Maiskolben in Konserven sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.

Maiskolben werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Maiskolben in Verkehr gebracht.

Maiskolben sind in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert. Maiskolben werden auch als vakuumverpackte Konserve angeboten.

3.2.1.8.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.

Die Körner der Maiskolben in Konserven schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.

Beschreibung der Fehler

  1. unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm2.
  2. unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne beziehungsweise ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
  3. Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm2 große Teile.
  4. Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in Summe länger als 20 cm sind.
  5. Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
  6. mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über fünf aneinander liegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Standardprobemenge beträgt zehn ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Maiskolben beziehungsweise ein Kolbenabschnitt oder ein Hüllblatt, ein Hüllblattteil oder ein Seidenteil werden als ein Stück bezeichnet.

Tabelle 45

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
unzureichend entwickeltje Stück2
unzureichend zurechtgeschnittenje Stück3
Hüllblätter oder Teile davonje Stück2
Seidenteileje 20 cm1
Schäden durch Schädlinge oder Fäuleje Stück3
mechanisch beschädigtje Bereich3
Fehler, gesamtStandardprobemenge15

3.2.1.9 Schwarzwurzeln

3.2.1.9.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Schwarzwurzelkonserven sind Erzeugnisse aus der frischen, geschälten und gegebenenfalls in Stücke geschnittenen Zentralwurzel der Schwarzwurzelpflanze Scorzonera hispanica L.

Schwarzwurzeln werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Schwarzwurzeln in Verkehr gebracht.

Die Schwarzwurzeln werden sorgfältig geerntet, gewaschen, laugengeschält, gegebenenfalls geschnitten und blanchiert. Die Schwarzwurzeln beziehungsweise Schwarzwurzelabschnitte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert. Die Aufgussflüssigkeit enthält in der Regel Citronensäure.

3.2.1.9.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die Stücke von Schwarzwurzeln sind von annähernd gleicher weißlicher bis hellgelber Farbe und von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.

Die Schwarzwurzeln in Konserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist nicht matschig oder weich, sondern bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 46

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
SchwarzwurzelnV59

Beschreibung der Fehler

  1. fehlfarben: missfarbene, zum Beispiel graurosafarbene Stücke.
  2. fleckig: Stücke mit braunen Flecken oder schwarzen Ringen, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.
  3. Putzfehler: Stücke mit mindestens fünf kleinen Putzfehlern oder mit mindestens einer schwarzen Stelle mit einem Durchmesser größer als 4 mm.
  4. weich und matschig: Stücke, die aufgrund ihrer weichen Textur zerfallen.
  5. hohl oder holzig: Stücke mit einer holzigen Textur oder innen hohle Stücke.
  6. kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 30 mm.
  7. mechanisch beschädigt: gequetschte oder zerrissene Stücke, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Schwarzwurzelabschnitt wird als ein Stück gezählt.

Tabelle 47

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
fehlfarbenje Stück1
fleckigje Stück2
Putzfehlerje Stück1
weich und matschigje Stück1
hohl oder holzigje Stück2
mechanisch beschädigtje Stück1
Fehler, gesamtStandardprobemenge20

Bei Schwarzwurzeln beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

3.2.1.10 Spargel

3.2.1.10.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Spargelkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen der Art Asparagus officinalis L. Er wird als weißer oder grüner Spargel in Verkehr gebracht. Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.

Weißer Spargel wird geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Spargel in Verkehr gebracht. Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Grüner Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Spargelköpfe.

Tabelle 48

Bezeichnung des LebensmittelsVerarbeitungsformen
Spargel, Stangenspargel, SpargelstangenKöpfe und sich daran anschließende Teile der Stange mit einer Länge von 12 cm und mehr.
Spargelköpfe, SpargelspitzenSpargelspitzen und sich daran anschließende Teile der Stangen von 3 bis 7 cm.
SpargelabschnitteSpargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quergeschnitten wird. Köpfe kommen vereinzelt vor.
Spargelabschnitte, mit KöpfenSpargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quergeschnitten wird. Der Kopfanteil beträgt mindestens 15 % (m/m).

Auf die Größensortierung kann in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen werden. Das Kriterium für die Größensortierung bei Spargel ist der Durchmesser. Der größte Durchmesser wird an der dicksten Stelle eines Teiles (Stange, Kopf oder Abschnitt) rechtwinklig zur Längsachse am sterilisierten Spargel gemessen:

Tabelle 49

BezeichnungenDurchmesser (mm)
dünn< 8
mittel/mittelstark> 8 bis 13
stark> 13 bis 18
sehr stark> 18

Die Angaben beziehen sich auf geschälten Spargel. Bei ungeschältem Spargel erhöhen sich die Zahlenwerte um je 2 mm.

Der reife Spargel wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gewaschen, gegebenenfalls geschält und/oder geschnitten. Der reife Spargel wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.

3.2.1.10.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Der Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind fest verschlossen und unbeschädigt.

Der Spargel in Konserven ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen wie zum Beispiel Sand oder Erde. Die Textur ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 50

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Weißer SpargelV59
Grüner SpargelIII54

Beschreibung der Fehler

  1. fehlfarben oder fleckig: Spargel mit deutlichen Farbfehlern: Weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil < 80 % seiner Länge. Spargelabschnitte, die überwiegend grau oder braun verfärbt sind.
  2. Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
  3. hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
  4. verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
  5. holzig: Stücke, mit faserigen Anteilen, die zum Verzehr nicht geeignet sind.
  6. aufgeblühte Köpfe: Stücke mit geöffnetem Spargelkopf.
  7. mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
  8. kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 25 mm.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den "Fehler, gesamt" nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Spargelstange beziehungsweise ein Spargelabschnitt wird als Stück gezählt.

Tabelle 51

Fehlerartmaßgebliche EinheitFehlerpunkte
Stangen
Fehlerpunkte
Abschnitte
Fehlerpunkte
Köpfe
fehlfarben oder fleckigje Stück111
Schälfehlerje Stück22-
hohlje Stück22-
verformtje Stück2--
holzigje Stück22-
aufgeblühte Köpfeje Stück111
mechanisch beschädigtje Stück211
Fehler, gesamtStandardprobemenge103020

Bei Spargelabschnitten beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobemenge, ohne Toleranz).

3.2.2 Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten

Jede Gemüsekomponente einer Mischung aus mehreren Gemüsearten entspricht den "Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen" für Gemüsekonserven sowie gegebenenfalls den "Besonderen Beurteilungsmerkmalen" für die jeweilige Gemüseart.

3.2.2.1 Erbsen und Karotten

3.2.2.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Erbsen- und Karotten-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen) mit Karotten (Möhren).

Mischungen aus Erbsen und Karotten werden mit der Bezeichnung des Lebensmittels Erbsen mit Karotten, Erbsen mit Möhren, Erbsen mit Möhrchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels werden die Sortierung und Verarbeitungsform angegeben.

3.2.2.1.2 Beschaffenheitsmerkmale 24

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen. Sie haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht matschige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- oder sonstigen Verfärbungen. Sie haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie zum Beispiel muffig oder sauer.

Die Mischungen bestehen aus mindestens 50 % Erbsen und haben einen Karottenanteil von mindestens 30 %. Die Mindestmengenangaben beziehen sich auf das deklarierte Abtropfgewicht.

Abtropfgewichte *:

Tabelle 52

Behältervolumen
Gruppe
Behältervolumen
g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen
Erbsen mit KarottenVI62,5

3.2.2.2 Leipziger Allerlei

3.2.2.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels 24

Leipziger Allerlei-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen), Karotten (Möhren) und Brechspargel.

Leipziger Allerlei wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht. Sofern die Sortierung in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben wird, entsprechen die Produkte den Anforderungen gemäß der nachfolgenden Tabelle.

Tabelle 53

Bezeichnung des Lebensmittels
einschließlich ergänzender
Bezeichnungen

Erbsen

Spargel

Karotten

Leipziger Allerlei extra fein

Palerbsen (< 7,5 mm)
oder
Markerbsen (< 7,5 mm)

Spargelabschnitte, mit Köpfen
(12 bis 18 mm)

kugelförmige Karotten (< 22 mm)
oder zylinderförmige Karotten (6 bis 13 mm)

mindestens 45 % (m/m)

mindestens 20 % (m/m)

Leipziger Allerlei sehr feinPalerbsen (7,5 bis 8,2 mm)
oder
Markerbsen (7,5 bis 8,2 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
(< 13 mm)
kugelförmige Karotten (22 bis 27 mm)
oder
zylinderförmige Karotten (13 bis 18 mm)
mindestens 45 % (m/m)mindestens 17 % (m/m)
Leipziger Allerlei feinPalerbsen (8,2 bis 8,75 mm)
oder Markerbsen
(8,2 bis 9,3 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
und/oder
ohne Köpfe (< 13 mm)
kugelförmige Karotten (27 bis 35 mm)
oder
zylinderförmige Karotten (18 bis 23 mm)
mindestens 45 % (m/m)mindestens 14 % (m/m)
Leipziger Allerlei mittelfeinPalerbsen (8,2 bis 8,75 mm)
oder
Markerbsen (8,2 bis 9,3 mm)
Spargelabschnitte, mit Köpfen
und/oder
ohne Köpfe (< 13 mm)
kugelförmige Karotten (27 bis 35 mm)
oder
zylinderförmige Karotten (18 bis 23 mm)
mindestens 45 % (m/m)mindestens 10 % (m/m)

3.2.2.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen. Sie haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht matschige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder sauer.

Der Spargel ist von annähernd gleichmäßiger Länge, Durchmesser und Farbe. Er ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, wie z.B. Sand oder Erde. Die Textur ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlingen oder Fäule und von Grün- oder sonstigen Verfärbungen. Sie haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z.B. muffig oder gärig.

Die Mischung kann auch mehr als 2 % (m/m) Morcheln enthalten. Abtropfgewichte *:

 Behältervolumen
 Gruppeg Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen
Leipziger AllerleiVI62,5

4. Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Gemüse mit Essig

4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale 24

Gemüse mit Essig ist sauer oder süßsauer eingemachtes Gemüse, das aus frischer oder auch vorbehandelter Rohware mit einem Aufguss tafelfertig zubereitet und haltbar gemacht ist. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.

Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2.

Der Gesamtsäuregehalt beträgt bei Gemüse mit Essig und bei Gurkenkonserven im Fertigerzeugnis mindestens 0,5 %, berechnet als Essigsäure, bestimmt in der Lake.

Für den Aufguss werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:

Als Gemüse mit Essig werden insbesondere hergestellt:

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