Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände,
GFlHV
- Inhalt -
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Nachweise im Erzeugerbetrieb
§ 3 Anmeldung zur Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung
§ 4 Schlachtgeflügeluntersuchung
§ 5 Schlachtverbot und Sicherungsmaßnahmen bei Sonderschlachtungen
§ 6 Geflügelfleischuntersuchung
§ 7 Beurteilung, Kennzeichnung
§ 8 Besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen
§ 9 Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch in zugelassenen Betrieben
§ 10 Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch in registrierten Betrieben
§ 10a Beförderung von Geflügelfleisch
§ 11 Anforderungen an die bauliche Ausstattung und Einrichtung zugelassener Betriebe, Zulassung
§ 12 Registrierung von Betrieben
§ 13 Überwachung und Probenahme
§ 14 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
§ 15 Schlachtgeflügel und Geflügelfleisch aus anderen Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 16 Einfuhr von Geflügelfleisch
§ 17 Betriebe für die Einfuhr von Geflügelfleisch und Federwild
§ 18 Verbote und Beschränkungen
§ 19 Ausnahmen
§ 20 Straftaten
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Kapitel I Nachweise im Erzeugerbetrieb
1. Allgemeine Daten:
2. Mortalität im Verlauf der Haltung;
3. Fütterungsdaten je Mastperiode:
4. Leistungsdaten:
5. Angaben zu Untersuchungen und Behandlungen:
Anlage 1 Kapitel II Schlachtgeflügeluntersuchung im Erzeugerbetrieb
Anlage 1 Kapitel III Schlachtgeflügeluntersuchung im Schlachtbetrieb
1. Die Untersuchung im Schlachtbetrieb umfasst
Anlage 1 Kapitel IV Geflügelfleischuntersuchung
Anlage 1 Kapitel V Rückstandsuntersuchung
Anlage 1 Kapitel VI Beurteilung des Geflügelfleisches
Anlage 1 Kapitel VII Kennzeichnung
7. Kennzeichnung von eingeführtem Geflügelfleisch
Anlage 2 Kapitel I
Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, in denen Geflügelfleisch gewonnen, zubereitet oder behandelt wird
Anlage 2 Kapitel II Allgemeine Hygieneanforderungen für Personal, Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte in Räumen, in denen Geflügelfleisch gewonnen, zubereitet oder behandelt wird
Anlage 2 Kapitel III Besondere Hygieneanforderungen für Geflügelschlachtbetriebe und das Schlachten
Anlage 2 Kapitel IV Verfahren bei Schlachtverboten und Sonderschlachtungen
Anlage 2 Kapitel V Besondere Hygieneanforderungen für das Zerlegen von Geflügelfleisch
Anlage 2 Kapitel VI Besondere Hygieneanforderungen für das Zubereiten von Geflügelfleisch
Anlage 2 Kapitel VII Besondere Hygieneanforderungen für Federwild
Anlage 2 Kapitel VIII Besondere Anforderungen an das Umhüllen und Verpacken von Geflügelfleisch
Anlage 2 Kapitel IX Hygieneanforderungen an das Kühlen, Lagern und Befördern von Geflügelfleisch
Anlage 3 Hygienische Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch und an das Personal in zugelassenen Betrieben; Betriebseigene Kontrollen in zugelassenen Betrieben
Kapitel I Hygienische Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch und an das Personal
Kapitel II Betriebseigene Kontrollen
1. Mikrobiologische Untersuchungen von Geflügelfleischzubereitungen in zugelassenen Betrieben
2. Betriebseigene Kontrollen in zugelassenen Verarbeitungsbetrieben
3. Mikrobiologische Untersuchungen bei frischem Geflügelfleisch, das nach Finnland oder Schweden verbracht werden soll
Anlage 4 Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen
4. Muster für Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen nach § 4 Abs. 1 und § 15 Abs. 1, 3 und 4:
Anlage 5 Untersuchung bei der Einfuhr von Geflügelfleisch
2. Untersuchung von frischem Geflügelfleisch
3. Untersuchung von Geflügelfleischzubereitungen
4. Untersuchung von Geflügelfleischerzeugnissen
6. Beurteilung und Kennzeichnung von Geflügelfleischerzeugnissen
7. Muster für Stempel, die bei der Einfuhruntersuchung zu verwenden sind:
Anlage 6 Behandlungsverfahren zur Brauchbarmachung von Geflügelfleisch