umwelt-online: Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (2)

UWS Umweltmanagement GmbHzurück Frame öffnen

Artspezifischer Teil

A. Artspezifische Leitlinien für Nagetiere

1. Einleitung

Mäuse

Die Labormaus stammt von der wilden Hausmaus (Mus musculus) ab, einem überwiegend nachtaktiven Wühl- und Klettertier, das zur Regulierung seiner Mikroumgebung, zum Schutz und für die Fortpflanzung Nester baut. Mäuse sind gute Kletterer. Sie überqueren nicht gerne offene Flächen, sondern bleiben lieber dicht an Wänden oder anderen Strukturen. Je nach Populationsdichte wurde ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Verbänden beobachtet und bei fortpflanzungsaktiven Männchen ist ein intensives Revierverhalten festzustellen. Trächtige und säugende Weibchen können sich bei der Nestverteidigung als aggressiv erweisen. Da Mäuse, insbesondere Albinos, ein sehr schlechtes Sehvermögen haben, sind sie stark vom Geruchssinn abhängig und entwickeln Verhaltensmuster, bei denen sie ihre Umgebung mit Urinduftmarken versehen. Mäuse haben auch ein sehr feines Gehör und reagieren auf Ultraschall. Je nach Stammlinie bestehen beträchtliche Unterschiede bei Verhaltensäußerung und -intensität.

Ratten

Die Laborratte stammt von der wilden braunen Ratte (Rattus novegicus) ab und ist ein äußerst geselliges Tier. Ratten meiden offene Flächen und markieren ihr Revier mit Urin. Ihr Geruchs- und Hörsinn ist stark entwickelt und sie reagieren besonders empfindlich auf Ultraschall. Das Sehvermögen bei Tag ist schlecht, aber bei einigen pigmentierten Stammlinien ist das Sehvermögen bei Dämmerlicht ausreichend. Albinoratten meiden Bereiche mit Lichtstärken über 25 Lux. Während der Nachtstunden sind die Tiere aktiver. Jungtiere sind sehr neugierig und spielen gerne miteinander.

Wüstenrennmäuse

Die Wüstenrennmaus oder auch Mongolische Rennmaus (Meriones sp.) ist ein geselliges und überwiegend nachtaktives Tier, das jedoch im Labor auch bei Tageslicht aktiv ist. In der freien Wildbahn legen Wüstenrennmäuse zum Schutz vor Beutegreifern Baue mit Tunneleingängen an. Im Labor entwickeln sie oft ein stereotypes Grabeverhalten, wenn ihnen entsprechende Möglichkeiten nicht geboten werden.

Hamster

Die wilden Vorfahren (Mesocricetus sp.) des Laborhamsters sind weitgehend einzeln lebende Tiere. Das Hamsterweibchen ist größer und aggressiver als das Männchen und kann seinem Partner ernsthafte Verletzungen zufügen. Hamster legen oft einen Latrinenbereich innerhalb des Käfigs an und markieren Bereiche mit Sekret aus einer Flankendrüse. Weibchen reduzieren die Größe ihres eigenen Wurfes häufig selektiv durch Kannibalismus.

Meerschweinchen

Wilde Meerschweinchen (Cavia porcellus) sind gesellige, flinke Nagetiere, die selbst keine Baue anlegen, jedoch geschützt leben und von anderen Tieren angelegte Baue verwenden können. Ausgewachsene männliche Tiere können sich untereinander aggressiv verhalten, aber im Allgemeinen sind Aggressionen selten. Meerschweinchen neigen dazu, bei unerwarteten Geräuschen mitten in der Bewegung zu erstarren und können auf plötzliche, unerwartete Bewegungen mit panikartiger Flucht der gesamten Gruppe reagieren. Meerschweinchen reagieren äußerst empfindlich auf Umsetzungen; es kann vorkommen, dass sie danach für 30 Minuten oder mehr völlig regungslos verharren.

2. Das Umfeld und seine Überwachung

2.1 Belüftung

(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)

2.2 Temperatur

Nagetiere sollten in einem Temperaturbereich von zwischen 20 °C und 24 °C gehalten werden. Die lokalen Temperaturen innerhalb von Nagetiergruppen in Haltungsbereichen mit festen Böden sind oft höher als die Raumtemperaturen. Selbst mit einer entsprechenden Belüftung können die Temperaturen in den Tierbereichen bis zu 6 °C über der Raumtemperatur liegen. Nestmaterial/Nestkästen geben den Tieren die Möglichkeit, ihr eigenes Mikroklima zu kontrollieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte Temperaturen in Containment-Systemen und in Bereichen mit haarlosen Tieren zukommen.

2.3 Luftfeuchtigkeit

Die relative Luftfeuchtigkeit in Nagetiereinrichtungen sollte zwischen 45 und 65 % liegen. Von dieser Regel ausgenommen sind Wüstenrennmäuse, die bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 35 bis 55 % gehalten werden sollten.

2.4 Beleuchtung

Die Lichtstärke in Tieranlagen sollte niedrig sein. Alle Gestelle sollten schattenspendende Abdeckungen haben, um die Gefahr einer Netzhautdegenerierung zu verringern. Dies ist vor allem bei Albinos wichtig.

Eine Rotlichtphase mit Frequenzen, die von den Nagetieren unbemerkt bleiben, kann dem Personal während der Dunkelphase dazu dienen, die Nagetiere während ihrer aktiven Phase zu beobachten.

2.5 Lärm

Da Nagetiere sehr empfindlich auf Ultraschall reagieren und diesen für ihre Verständigung nutzen, ist es wichtig, dass von außen kommender Ultraschall auf ein Minimum reduziert wird. Ultraschall (> 20 kHz) kann von vielen üblichen Laborausrüstungen, z.B. auch von tropfenden Wasserhähnen, Handwagenrädern und Computer-Bildschirmen, erzeugt werden und ungewöhnliche Verhaltensmuster und Fortpflanzungszyklen hervorrufen. Es kann empfehlenswert sein, die akustische Umgebung über ein breites Frequenzspektrum und über längere Zeitabschnitte hinweg zu beobachten.

2.6 Alarmsysteme

(Siehe Punkt 2.6 des Allgemeinen Teils)

3. Gesundheit

(Siehe Punkt 4.1 und 4.4 des Allgemeinen Teils)

4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege

4.1 Unterbringung

Herdentiere sollten in Gruppen untergebracht werden, so lange diese Gruppen stabil und harmonisch sind. Solche Gruppen sind durchaus möglich, wobei es allerdings bei männlichen Mäusen, ausgewachsenen Hamstern oder Wüstenrennmäusen aufgrund schwerer Aggressivitäten zwischen den Artgenossen zu Schwierigkeiten kommen kann.

Die Tiere können auch einzeln untergebracht werden, wenn ansonsten mit unerwünschten Folgen oder Schäden zu rechnen ist. Bestehende stabile und harmonische Gruppen sollten möglichst nicht getrennt werden, da dies die Tiere stark belasten kann.

4.2 Ausgestaltung

Die Haltungsbereiche und ihre Ausgestaltung sollten den Tieren ermöglichen, normale Verhaltensweisen auszuleben und rivalisierendes Verhalten zwischen Artgenossen verringern.

Einstreu und Nestmaterial sowie Unterschlüpfe sind sehr wichtige Ressourcen für Nagetiere während der Trächtigkeit, zur Vorratshaltung oder bei Versuchen und sollten stets zur Verfügung stehen, soweit veterinärmedizinische oder tierschützerische Gründe nicht dagegen sprechen. Das Vorenthalten solcher Materialien aus Versuchsgründen sollte mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten abgestimmt werden. Das Nestmaterial sollte so beschaffen sein, dass es zum Nestbau bearbeitet werden kann. Nestkästen sollten bereitgestellt werden, wenn den Tieren nicht genügend Material zur Verfügung steht, um ein vollständiges, abgedecktes Nest zu bauen. Die Einstreu sollte Urin absorbieren und zum Setzen von Urinduftmarken benutzt werden können. Nestmaterial ist für Ratten, Mäuse, Hamster und Wüstenrennmäuse von großer Bedeutung, da es ihnen gestattet, eine angemessene Mikroumwelt zum Ruhen und für die Fortpflanzung zu schaffen. Nestkästen oder andere Unterschlüpfe sind für Meerschweinchen, Hamster und Ratten sehr wichtig.

Meerschweinchen sollten immer bearbeitbares Material wie z.B. Heu erhalten, das sie kauen und in dem sie sich verstecken können.

Für alle Nagerarten können als Ausgestaltungsmaterial Holzstöckchen zum Kauen und Nagen verwendet werden.

Viele Nagetierarten versuchen, ihre Käfige in Bereiche zum Fressen, Ruhen, Urinieren und zur Futterlagerung zu unterteilen. Diese Unterteilungen basieren zum Teil eher auf Geruchsmarkierungen als auf sichtbaren Abtrennungen, aber Teilabtrennungen können hilfreich sein, um den Tieren die Kontaktaufnahme oder Kontaktvermeidung zu anderen Gruppenmitgliedern zu ermöglichen. Zur Erweiterung der Komplexität der Umgebung wird eine Ausgestaltung der Tierhaltungsbereiche dringend empfohlen. Röhren, Kisten und Kletterstangen sind Beispiele für Gegenstände, die bei Nagetieren erfolgreich eingesetzt werden und auch noch den zusätzlichen Vorteil haben können, dass die nutzbare Bodenfläche vergrößert wird.

Wüstenrennmäuse benötigen vergleichsweise mehr Raum als andere Nagetierarten, damit sie ausreichend große Baue anlegen und/oder nutzen können. Wüstenrennmäuse brauchen eine dicke Einstreuschicht zum Graben und für den Nestbau oder aber einen Bauersatz, der mindestens 20 cm lang sein muss.

Es sollte die Verwendung von durchsichtigen oder farbigen Wänden und Einsätzen für Haltungsbereiche in Betracht gezogen werden, die gute Beobachtungsmöglichkeiten bieten, ohne dass die Tiere dadurch gestört werden.

Dieselben Grundsätze hinsichtlich Qualität und Größe der Räume, der Ausgestaltung des Umfelds und anderer Punkte in diesem Papier sollten auch für Containment-Systeme, wie z.B. individuell belüftete Käfige, gelten, obwohl die Konzeption des Systems einen anderen Ansatz erfordern kann.

4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Böden

Die Haltungsbereiche sollten aus leicht zu reinigendem Material bestehen und von der Bauweise her eine angemessene Kontrolle der Tiere ermöglichen, ohne dass diese dadurch gestört werden.

Sobald Jungtiere aktiv werden, benötigen sie proportional mehr Platz als ausgewachsene Tiere.

4.3.1 Abmessungen

In dieser und in folgenden Tabellen mit Empfehlungen für alle Nagetiere ist unter "Höhe der Unterbringung" der vertikale Abstand zwischen dem Boden und dem oberen Rand des Haltungsbereichs zu verstehen; diese Höhe sollte für mehr als 50 % der Bodenfläche vor Hinzufügen von Ausgestaltungselementen gelten.

Bei der Versuchsplanung sollte das potenzielle Wachstum der Tiere berücksichtigt werden, damit sichergestellt ist, dass die Tiere während der gesamten Versuchsdauer über ausreichend Platz verfügen (siehe Tabellen A.1. bis A.5.).

Tabelle A.1. Mäuse: Mindestabmessungen und Platzangebot

 Körpergewicht
(in g)
Mindestgröße der Unterbringung
(in cm2)
Bodenfläche je Tier
(in cm2)
Mindesthöhe der Unterbringung
(in cm)
In der Vorratshaltung und bei Versuchen< 20
> 20 bis 25
> 25 bis 30
> 30
330
330
330
330
60
70
80
100
12
12
12
12
Fortpflanzung (Inzucht). Für jedes zusätzliche weibliche Tier plus Wurf sollten 180 cm2 hinzugefügt werden. 12
Vorratshaltung bei den Züchtern*) Größe der Unterbringung< 209504012
950 cm2 Größe der Unterbringung*) 1.500 cm2< 201.5003012
*)Mäuse können für die kurze Zeit zwischen Absetzen und Abgabe bei diesen höheren Besatzdichten gehalten werden, vorausgesetzt die Tiere sind in größeren, angemessen ausgestalteten Käfigen untergebracht. Die Unterbringungsbedingungen sollten das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigen und beispielsweise zu erhöhter Aggressivität, Morbidität oder Mortalität, stereotypem Verhalten und anderen Verhaltensdefiziten, Gewichtsverlust oder anderen physiologischen oder verhaltensrelevanten Stressreaktionen führen.

Tabelle A.2. Ratten: Mindestabmessungen und Platzangebot

 Körpergewicht
(in g)
Mindestgröße der Unterbringung
(in cm2)
Bodenfläche je Tier (in cm2)Mindesthöhe der Unterbringung (in cm)
In der Vorratshaltung und bei Versuchen*)< 200
> 200 bis 300
> 300 bis 400
> 400 bis 600
> 600
800
800
800
800
1.500
200
250
350
450
600
18
18
18
18
18
Fortpflanzung800
Mutter und Wurf. Für jedes zusätzliche ausgewachsene Tier, das auf Dauer in den Haltungsbereich eingestellt wird, werden 400 cm2 hinzugefügt.
18
Vorratshaltung bei den Züchtern**)
Größe der Unterbringung 1.500 cm2
< 50
> 50 bis 100
> 100 bis 150
> 150 bis 200
1.500
1.500
1.500
1.500
100
125
150
175
18
18
18
18
Vorratshaltung bei den Züchtern**)
Größe der Unterbringung 2.500 cm2
< 100
> 100 bis 150
> 150 bis 200
2.500
2.500
2.500
100
125
150
18
18
18
*) Während der Untersuchungen an lebenden Tieren sollten den Tieren angemessen große Bereiche zur Verfügung stehen, in denen sie in Gruppen gehalten werden können. Da die Besatzdichte am Ende solcher Untersuchungen nur schwer vorherzusagen ist, kann es gelegentlich vorkommen, dass das Platzangebot für die einzelnen Tiere unter dem oben angegebenen liegt. In diesem Falle sollte vorrangig auf die Aufrechterhaltung stabiler Sozialstrukturen geachtet werden.

**) Ratten können für die kurze Zeit zwischen Absetzen und Abgabe bei diesen höheren Besatzdichten gehalten werden, vorausgesetzt die Tiere sind in entsprechend ausgestalteten größeren Haltungsbereichen untergebracht. Die Unterbringungsbedingungen sollten das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigen und beispielsweise zu erhöhter Aggressivität, Morbidität oder Mortalität, stereotypem Verhalten und anderen Verhaltensdefiziten, Gewichtsverlust oder anderen physiologischen oder verhaltensrelevanten Stressreaktionen führen.

Tabelle A.3. Wüstenrennmäuse: Mindestabmessungen und Platzangebot

 Körpergewicht
(in g)
Mindestgröße der Unterbringung (in cm2)Bodenfläche je Tier (in cm2)Mindesthöhe der Unterbringung (in cm)
In der Vorratshaltung und bei Versuchen< 40
> 40
1.200
1.200
150
250
18
18
Fortpflanzung1.200
Monogames Paar oder Trio mit Nachkommen
18

Tabelle A.4. Hamster: Mindestabmessungen und Platzangebot

 Körpergewicht
(in g)
Mindestgröße der Unterbringung (in cm2)Bodenfläche je Tier
(in cm2)
Mindesthöhe der Unterbringung (in cm)
In der Vorratshaltung und bei Versuchen< 60
> 60 bis 100
> 100
800
800
800
150
200
250
14
14
14
Fortpflanzung 800
Mutter oder monogames Paar mit Wurf
 14
Vorratshaltung bei den Züchtern*)< 601.50010014
*) Hamster können für die kurze Zeit zwischen Absetzen und Abgabe bei diesen höheren Besatzdichten gehalten werden, vorausgesetzt die Tiere sind in entsprechend ausgestalteten größeren Haltungsbereichen untergebracht. Die Unterbringungsbedingungen sollten das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigen und beispielsweise zu erhöhter Aggressivität, Morbidität oder Mortalität, stereotypem Verhalten und anderen Verhaltensdefiziten, Gewichtsverlust oder anderen physiologischen oder verhaltensrelevanten Stressreaktionen führen.

Tabelle A.5. Meerschweinchen: Mindestabmessungen und Platzangebot

 Körpergewicht (in g)Mindestgröße der Unterbringung
(in cm2)
Bodenfläche je Tier (in cm2)Mindesthöhe der Unterbringung (in cm)
In der Vorratshaltung und bei Versuchenbis zu 200
> 200 bis 300
> 300 bis 450
> 450 bis 700
über 700
1.800
1.800
1.800
2.500
2.500
200
350
500
700
900
23
23
23
23
23
Fortpflanzung 2.500
Paar mit Wurf. Für jedes zusätzliche weibliche Zuchttier werden 1.000 cm2 hinzugefügt.
 23

4.3.2 Bodenbeschaffenheit

Feste Böden mit Einstreu oder perforierte Böden sind Gitter- oder Maschendrahtböden vorzuziehen. Werden Gitter oder Maschendraht verwendet, sollte für die Tiere ein fester Einstreubereich oder - als Alternative für Meerschweinchen - ein Spaltenboden zum Ruhen vorgesehen werden, sofern bestimmte Versuchsbedingungen dies nicht verhindern. Auf Einstreumaterial kann im Rahmen der Brunstsynchronisation verzichtet werden.

Da Maschendrahtböden zu schweren Verletzungen führen können, sollten die Böden sorgfältig kontrolliert und gewartet werden, um sicherzustellen, dass keine losen oder scharfen Teile herausragen.

Bei fortgeschrittener Trächtigkeit, während der Geburt und beim Säugen sollten die Weibchen nur auf festen Böden mit Einstreu gehalten werden.

4.4 Fütterung

(Siehe Punkt 4.6 des Allgemeinen Teils)

4.5 Tränken

(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)

4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial

(Siehe Punkt 4.8 des Allgemeinen Teils)

4.7 Reinigung

Obgleich hohe Hygienestandards eingehalten werden sollten, empfiehlt es sich, einige der von den Tieren gesetzten Duftmarken zu belassen. Ein zu häufiges Wechseln der Tierbereiche sollte vermieden werden, insbesondere dann, wenn trächtige Tiere und Weibchen mit Würfen betroffen sind. Solche Störungen können zum Verstoßen der Jungen bzw. zu Kannibalismus führen.

Die Entscheidung, wie häufig gereinigt wird, sollte daher von der Art des Haltungsbereichs, der Tierart, der Besatzdichte und der Fähigkeit des Belüftungssystems, eine angemessene Luftqualität zu gewährleisten, abhängig sein.

4.8 Umgang

Beim Umgang mit den Tieren muss dafür gesorgt werden, dass die Tiere oder ihre Lebensumfeld möglichst wenig gestört werden. Dies ist vor allem bei Hamstern wichtig.

4.9 Schmerzfreies Töten

(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)

4.10 Aufzeichnungen

(Siehe Punkt 4.12 des Allgemeinen Teils)

4.11 Kennzeichnung

(Siehe Punkt 4.13 des Allgemeinen Teils)

B. Artspezifische Leitlinien für Kaninchen

1. Einleitung

Das Kaninchen (Oryctolagus cuniculi) ist von Natur aus ein Gruppentier. Kaninchen benötigen ein ausreichendes Platzangebot und ein ausgestaltetes Umfeld, damit es nicht zu Bewegungsstörungen und Veränderungen der Knochenstruktur kommt.

2. Das Umfeld und seine Überwachung

2.1 Belüftung

(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)

2.2 Temperatur

Kaninchen sollten in einem Temperaturbereich zwischen 15 °C und 21 °C gehalten werden. Die lokalen Temperaturen innerhalb von Kaninchengruppen in Haltungsbereichen mit festen Böden sind oft höher als die Raumtemperaturen. Selbst mit einer entsprechenden Belüftung können die Temperaturen in den Haltungsbereichen bis zu 6 °C über der Raumtemperatur liegen.

Nestmaterial/Nestkästen geben den Tieren die Möglichkeit, ihr eigenes Mikroklima zu kontrollieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Temperaturen in Containment-Systemen zukommen.

2.3 Luftfeuchtigkeit

Die relative Luftfeuchtigkeit in Kaninchenanlagen sollte nicht unter 45 % liegen.

2.4 Beleuchtung

(Siehe Punkt 2.4 des Allgemeinen Teils)

2.5 Lärm

(Siehe Punkt 2.5 des Allgemeinen Teils)

2.6 Alarmsysteme

(Siehe Punkt 2.6 des Allgemeinen Teils)

3. Gesundheit

(Siehe Punkt 4.1 und 4.4 des Allgemeinen Teils)

4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege

4.1 Unterbringung

Jungtiere und Weibchen sollten in harmonischen sozialen Gruppen untergebracht werden. Eine Einzelunterbringung sollte nur dann erfolgen, wenn dies aus veterinärmedizinischen oder tierschützerischen Gründen gerechtfertigt ist. Die Einzelunterbringung aus experimentellen Gründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen. Ausgewachsene unkastrierte Männchen können Revierverhalten zeigen und sollten nicht zusammen mit anderen unkastrierten Männchen untergebracht werden. Ausgestaltete Bodenbuchten werden erfolgreich für die Unterbringung junger Kaninchen und ausgewachsener Kaninchenweibchen eingesetzt. Bei Gruppen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine Aggressionen aufkommen. Am besten geeignet für die Gruppenhaltung sind Wurfgeschwister, die seit dem Absetzen zusammen gehalten werden. Können einzelne Tiere nicht in Gruppen gehalten werden, so sollte auf eine Unterbringung mit nahem Sichtkontakt geachtet werden.

4.2 Ausgestaltung

Zu einem angemessen ausgestalteten Umfeld für Kaninchen gehören Raufutter, Heu oder Kaustäbe sowie ein Bereich, in den sie sich zurückziehen können. In Bodenbuchten für die Gruppenhaltung sollten Sichtbarrieren und Elemente angebracht sein, die Rückzugsmöglichkeiten bieten und ein Aufrichten auf die Hinterbeine ("Männchen machen") ermöglichen. Zuchtweibchen sollten auch einen Nestkasten und Nestbaumaterial erhalten.

4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Böden

Die Haltungsbereiche sollten möglichst rechteckig sein, und innerhalb dieser Unterkunft sollte es einen erhöhten Bereich geben. Auf dieser Erhöhung sollten die Tiere liegen und sitzen und sich problemlos darunter hindurch bewegen können, sie sollte jedoch nicht mehr als 40 % der Bodenfläche in Anspruch nehmen. Obgleich die Unterbringung hoch genug sein sollte, dass die Kaninchen aufrecht sitzen können, ohne mit den Ohren die Decke zu berühren, wird dies für den erhöhten Bereich nicht als notwendig erachtet. Bestehen triftige wissenschaftliche oder veterinärmedizinische Gründe dafür, keinen erhöhten Bereich vorzusehen, sollte die Unterbringung für ein einzelnes Kaninchen um 33 % und für zwei Kaninchen um 60 % größer sein. Kaninchen sollten möglichst in Buchten gehalten werden.

4.3.1 Abmessungen

Tabelle B.1. Über 10 Wochen alte Kaninchen: Mindestabmessungen und Platzangebot

Körpergewicht des ausgewachsenen Tieres
(in kg)
Mindestbodenfläche für ein oder zwei harmonisierende Tiere
(in cm2)
Mindesthöhe
(in cm)
unter 3
3 bis 5
über 5
3.500
4.200
5.400
45
45
60

Die Tabelle gilt sowohl für Käfige als auch für Buchten. Käfige sollten über einen erhöhten Bereich verfügen (siehe Tabelle B.4.). Buchten sollten Elemente enthalten, die den Raum unterteilen, damit die Tiere soziale Kontakte aufnehmen oder vermeiden können. Für das dritte, vierte, fünfte und sechste Kaninchen werden jeweils 3.000 cm2, für jedes weitere Kaninchen 2.500 cm2 zusätzliche Bodenfläche benötigt.

Tabelle B.2. Muttertier mit Wurf: Mindestabmessungen und Platzangebot

Gewicht des Muttertieres
(in kg)
Mindestgröße der Unterbringung
(in cm2)
Zusätzliche Fläche für Nestkästen
(in cm2)
Mindesthöhe
(in cm)
unter 3
3 bis 5
über 5
3.500
4.200
5.400
1.000
1.200
1.400
45
45
60

Muttertieren sollte mindestens drei bis vier Tage vor dem Geburtstermin eine separate Box oder ein Nestkasten zur Verfügung gestellt werden, in denen sie ein Nest bauen können. Diese sollten sich möglichst außerhalb des Haltungsbereichs befinden. Es sollte Stroh oder anderes Nestmaterial bereitgestellt werden. Der Haltungsbereich sollte so konzipiert sein, dass sich das Muttertier, nachdem die Jungen das Nest verlassen haben, von ihnen entfernen und in eine andere Box oder auf einen erhöhten Bereich begeben kann. Nach dem Absetzen sollten die Wurfgeschwister so lange wie möglich in ihrem Zuchtbereich zusammenbleiben. Bis zu acht Wurfgeschwister können nach dem Absetzen bis zu einem Alter von sieben Wochen im Zuchtbereich verbleiben; zwischen der achten und zehnten Lebenswoche können fünf Wurfgeschwister auf der Mindestbodenfläche gehalten werden.

Tabelle B.3. Weniger als 10 Wochen alte Kaninchen: Mindestabmessungen und Platzangebot

AlterMindestgröße der Unterbringung
(in cm2)
Mindestbodenfläche je Tier
(in cm2)
Mindesthöhe
(in cm)
vom Absetzen bis zur 7. Lebenswoche
8.-10. Lebenswoche
4.000
4.000
800
1.200
40
40

Die Tabelle gilt sowohl für Käfige als auch für Buchten. Letztere sollten Elemente enthalten, die den Raum unterteilen, damit die Tiere soziale Kontakte aufnehmen oder vermeiden können. Nach dem Absetzen sollten die Wurfgeschwister so lange wie möglich in ihrem Zuchtbereich zusammenbleiben.

Tabelle B.4. Kaninchen: Optimale Abmessungen für die erhöhten Bereiche in Unterbringungen mit den in Tabelle B.1. gegebenen Maßen

Alter in WochenKörpergewicht des ausgewachsenen Tieres (in kg)Optimale Größe
(cm x cm)
Optimale Höhe über dem Boden des Haltungsbereichs (in cm)
über 10Unter 3
3 bis 5
über 5
55 x 25
55 x 30
60 x 35
25
25
30

Um eine angemessene Nutzung des erhöhten Bereichs und des Haltungsbereichs insgesamt zu ermöglichen, handelt es sich bei den oben angegebenen Größen um Optimalwerte, bei denen die Minimal- und die Maximalwerte sehr nahe beieinander liegen (+/-10 % der Optimalgröße). Bestehen triftige wissenschaftliche oder veterinärmedizinische Gründe dafür, keinen erhöhten Bereich vorzusehen, so sollte die Bodenfläche für ein einzelnes Kaninchen um 33 % und für zwei Kaninchen um 60 % größer sein, um den Kaninchen mehr Bewegungsfreiheit und Möglichkeiten zu geben, vor einem dominanteren Tier zu fliehen.

Wird für Kaninchen von weniger als 10 Wochen ein erhöhter Bereich zur Verfügung gestellt, so sollte dieser im Optimalfall 55 x 25 cm groß sein und die Höhe über dem Boden sollte gewährleisten, dass die Tiere den Bereich nutzen können.

4.3.2 Bodenbeschaffenheit

Es sollten keine Drahtgitterböden verwendet werden, ohne dass ein ausreichend großer Ruhebereich vorhanden ist, auf dem sich alle Kaninchen gleichzeitig aufhalten können. Feste Böden mit Einstreu oder perforierte Böden sind Gitter- oder Maschendrahtböden vorzuziehen.

4.4 Fütterung

(Siehe Punkt 4.6 des Allgemeinen Teils)

4.5 Tränken

(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)

4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial

(Siehe Punkt 4.8 des Allgemeinen Teils)

4.7 Reinigung

(Siehe Punkt 4.9 des Allgemeinen Teils)

4.8 Umgang

(Siehe Punkt 4.10 des Allgemeinen Teils)

4.9 Schmerzfreies Töten

(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)

4.10 Aufzeichnungen

(Siehe Punkt 4.12 des Allgemeinen Teils)

4.11 Kennzeichnung

(Siehe Punkt 4.13 des Allgemeinen Teils)

C. Artspezifische Leitlinien für Katzen

1. Einleitung

Die Hauskatze stammt zwar von der als Einzelgänger lebenden afrikanischen Wildkatze (Felis silvestris libyca) ab, hat jedoch eine starke Neigung, soziales Verhalten zu erlernen. Bei entsprechender Sozialisierung im frühen Alter kann dieses Verhalten sowohl Artgenossen als auch Menschen gegenüber zum Ausdruck kommen.

Gute soziale Interaktionen mit Menschen fördern das für spätere Untersuchungen geeignete Temperament. Da Katzen jedoch Dominanzhierarchien fehlen und auch keine Versöhnungsmechanismen zu kennen scheinen, kann das Herstellen sozialer Beziehungen Stress auslösen. Sichtbare Anzeichen dafür, dass Katzen unter Stress stehen, sind weniger leicht zu deuten wie bei Hunden.

Da Katzen Territorialverhalten zeigen und sehr an bestimmte Standorte gewöhnt sind, kann man davon ausgehen, dass Standortwechsel bei ihnen Stress auslösen. Katzen sind ausgezeichnete Kletterer und nutzen erhöhte Strukturen (z.B. Etagen) sehr intensiv sowohl als Aussichtspunkt als auch, bei Unterbringung in Gruppen, um Abstand zu anderen Katzen zu halten.

2. Das Umfeld und seine Überwachung

2.1 Belüftung

(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)

2.2 Temperatur

Katzen können in einem breiten Temperaturbereich gehalten werden, vorausgesetzt ihr Wohlbefinden wird nicht beeinträchtigt. Ein Temperaturbereich zwischen 15 °C und 21 °C sollte eingehalten werden, wenn für Katzen, die für Versuche verwendet werden, eine genaue Kontrolle erforderlich ist (siehe Punkt 2.2.3. des Allgemeinen Teils).

Da junge Katzen während der ersten 10 Lebenstage etwa ihre Körpertemperatur nur beschränkt regulieren können, sollte während dieser Zeit für eine zusätzliche Raumheizung gesorgt werden.

2.3 Luftfeuchtigkeit

Die Kontrolle der relativen Luftfeuchtigkeit wird für unnötig gehalten, da Katzen ohne negative Auswirkungen großen Schwankungen ausgesetzt werden können.

2.4 Beleuchtung

Das Halten von Katzen in einem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von 24 Stunden ist akzeptabel. Wird die helle Phase der Photoperiode durch künstliches Licht gewährleistet, so sollte diese täglich 10 bis 12 Stunden betragen.

Fehlt natürliches Licht vollständig, so sollte nachts eine Dämmerbeleuchtung (5-10 Lux) vorhanden sein, damit den Katzen etwas Sicht bleibt und um keinen Schreckreflex auszulösen.

2.5 Lärm

(Siehe Punkt 2.5 des Allgemeinen Teils)

2.6 Alarmsysteme

(Siehe Punkt 2.6 des Allgemeinen Teils)

3. Gesundheit

(Siehe Punkt 4.1 und 4.4 des Allgemeinen Teils)

4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege

4.1 Unterbringung

Weibliche Katzen sowie kastrierte Kater bzw. sterilisierte Katzen sind im Allgemeinen gesellig und werden normalerweise in Gruppen von bis zu 12 Tieren gehalten. Die Bildung von Gruppen mit zwei oder mehr solcher Katzen erfordert eine sorgfältige Überwachung der Verträglichkeit aller Tiere in der Gruppe. Besondere Sorgfalt ist notwendig, wenn Katzen umgruppiert werden, eine unbekannte Katze in eine Gruppe eingeführt wird, unkastrierte Kater in Gruppen untergebracht oder Katzen in größeren Gruppen gehalten werden.

Bei Katzen, die normalerweise in Gruppen untergebracht sind, kann eine Einzelunterbringung einen bedeutenden Stressfaktor darstellen. Daher sollten Katzen außer in tierärztlich oder tierschützerisch gerechtfertigten Fällen nicht länger als 24 Stunden einzeln untergebracht werden. Eine Einzelunterbringung über 24 Stunden aus versuchstechnischen Gründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen.

Katzen, die sich gegenüber anderen Katzen wiederholt aggressiv verhalten, sollten nur dann einzeln untergebracht werden, wenn kein zu ihnen passendes Tier gefunden werden kann. Sozialer Stress sollte bei allen paarweise oder in Gruppen untergebrachten Tieren mindestens einmal pro Woche nach einem anerkannten Bewertungsverfahren für Verhaltens- und/oder physiologischen Stress überwacht werden. Dies gilt insbesondere für unkastrierte Kater.

Weibliche Katzen mit weniger als vier Wochen alten Jungen oder Katzen in den letzten zwei Wochen ihrer Trächtigkeit können allein untergebracht werden. Während dieser Zeit sollte auch darauf geachtet werden, dass weibliche Katzen, die normalerweise in Gruppen untergebracht sind, Zugang zu ihrer Gruppe haben, indem z.B. eine Verbindung zwischen dem Wurf- und dem Gruppenbereich geschaffen wird.

Das soziale Verhalten von Katzen wird im Alter zwischen zwei und acht Wochen durch soziale Erfahrungen grundlegend geprägt. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass die Katze sowohl soziale Kontakte mit anderen Katzen (z.B. aus dem gleichen Wurf) als auch mit Menschen hat und dass sie mit Umgebungsbedingungen vertraut gemacht wird, die sie bei der späteren Verwendung wieder antreffen wird. Der tägliche Umgang mit dem Tier während dieser sensiblen Entwicklungsphase ist entscheidend für das soziale Verhalten der erwachsenen Katze. Es hat sich auch gezeigt, dass sogar ein kurzer Umgang mit dem Tier am ersten Tag nach der Geburt wichtig ist, da die Jungtiere bereits dann auf Gerüche und Berührungen reagieren können.

Alle Katzen sollten täglich Zeit zum Spielen und für allgemeine soziale Interaktionen mit Menschen haben sowie zusätzliche Zeit für regelmäßiges Putzen. Bei einzeln untergebrachten Katzen sollte besonders auf soziale Anreize durch zusätzlichen menschlichen Kontakt geachtet werden.

4.2 Ausgestaltung

Es sollten erhöhte, teilweise umschlossene Strukturen bereitgestellt werden (z.B. ein Schlafplatz mit drei Wänden und einem Dach in etwa einem Meter Höhe über dem Boden), damit die Katzen ihre Umgebung überblicken können und damit sie, wenn sie in Paaren oder Gruppen untergebracht sind, einen bequemen Abstand zu anderen Katzen halten können. Die Strukturen sollten so innerhalb des Haltungsbereichs verteilt sein, dass die Tiere den zur Verfügung stehenden Platz vollständig ausnutzen können.

Ebenso sollten die Katzen Gelegenheit haben, sich innerhalb ihres eigenen Bereichs zurückzuziehen und insbesondere vor den Blicken der Katzen in anderen Bereichen geschützt zu sein. Es sollten vertikale Holzflächen zur Verfügung gestellt werden, damit die Krallen geschärft und Duftmarken gesetzt werden können.

Ausläufe stellen sowohl für Katzen in Zuchtals auch in Verwendereinrichtungen eine Bereicherung des Lebensumfelds dar und sollten, sofern möglich, vorhanden sein.


Pseudo-Raubtier- und Spielverhalten sollten gefördert werden. Es sollte eine Auswahl von Spielzeug vorhanden sein und regelmäßig ausgetauscht werden, damit ein ständiger Anreiz gesichert ist und eine Gewöhnung vermieden wird, welche die Motivation zum Spielen verringern würde.

4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit

Die Haltungsbereiche, einschließlich der Unterteilungen zwischen Bereichen, sollten den Katzen ein robustes und leicht zu reinigendes Umfeld bieten. Bei Design und Konstruktion sollte versucht werden, eine offene und helle Einrichtung zu schaffen, die den Katzen eine weitreichende Sicht aus ihrer Unterbringung heraus bietet.

4.3.1 Abmessungen

Tabelle C.1. Katzen: Mindestabmessungen und Platzangebot

 Bodenfläche*)
(in m2)
Etagen
(in m2)
Höhe
(in m)
Mindestabmessung für ein ausgewachsenes Tier1,50,52
Zusätzlich für jedes weitere Tier0,750,5-
Anmerkung: *) Bodenfläche ohne Etagen.

Der Mindestraum, auf dem eine Mutterkatze und ihr Wurf gehalten werden können, entspricht dem Platz für eine einzelne Katze, der allmählich vergrößert werden sollte, bis der Wurf im Alter von vier Monaten umgesetzt wird und die oben genannten Platzerfordernisse für ausgewachsene Tiere erfüllt werden. Das normale Absetzalter liegt zwischen sieben und neun Wochen.

Katzen sollten nie dazu gezwungen werden, ihr gesamtes Leben im Freien zu verbringen und sie sollten jederzeit Zugang zu einem Innenbereich haben, der allen in diesen Leitlinien genannten Standards, einschließlich der Mindestabmessungen, entspricht.

Bereiche für die Fütterung und für Kotkisten sollten mindestens einen halben Meter voneinander entfernt sein und nicht ausgetauscht werden.

Das Halten in einem Raum, der die oben beschriebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, wie z.B. ein Stoffwechselkäfig oder eine ähnliche Art der Unterbringung für Versuchszwecke, kann das Wohlbefinden der Tiere stark einschränken. Ein solches Einsperren sollte so kurz wie möglich sein und in einem Raum erfolgen, der so weit wie möglich den oben genannten Anforderungen entspricht und mindestens so groß ist, dass sich das Tier in seiner ganzen Länge horizontal und vertikal ausstrecken, hinlegen und umdrehen kann.

4.3.2 Bodenbeschaffenheit

Katzen sind vorzugsweise auf einem festen, durchgehenden Boden mit einer glatten, rutschfesten Oberfläche unterzubringen. Zusätzlich sollten alle Katzen eine bequeme Liegefläche erhalten.

Offene Bodensysteme wie z.B. Gitter oder Maschendraht sollten für Katzen nicht verwendet werden. Liegen Gründe für die Verwendung eines offenen Bodensystems vor, sollte der Gestaltung und Ausführung höchste Aufmerksamkeit gewidmet werden, um Schmerzen, Verletzungen oder Erkrankungen der Tiere zu vermeiden und ihnen normale Verhaltensmuster zu ermöglichen. Die Praxis hat gezeigt, dass Stoffwechselkäfige nicht immer erforderlich sind, da Urin und Fäkalien direkt aus der Kotkiste entnommen werden können.

Qualität und Ausführung des Bodens eines Außenbereichs müssen nicht dem Standard des Innenbereichs entsprechen; der Boden sollte jedoch leicht zu reinigen sein und keine Verletzungsgefahr für die Katzen bergen.

4.4 Fütterung

(Siehe Punkt 4.6 des Allgemeinen Teils)

4.5 Tränken

(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)

4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial

Zumindest eine Kotkiste von mindestens 300 x 400 mm Größe sollte für jeweils zwei Katzen bereitgestellt werden. Diese sollte ein geeignetes saugfähiges und nichttoxisches Einstreu- oder Substratmaterial enthalten, das von den Katzen angenommen und verwendet wird. Werden regelmäßig Urin und Fäkalien außerhalb der Kisten abgesetzt, sollten zusätzliche Kisten mit alternativem Substrat bereitgestellt werden. Zeigt auch das bei paarweise oder in Gruppen untergebrachten Katzen keine Wirkung, so deutet dies darauf hin, dass sich die Katzen untereinander nicht vertragen. Eine nach der anderen sollte dann aus der Gruppe genommen werden, bis das Problem gelöst ist.

Es sollten ausreichend Schlafplätze für alle Katzen vorhanden sein. Diese sollten aus einem geeigneten, leicht zu reinigenden Material bestehen. Die Schlafplätze sollten Einstreumaterial wie z.B. Polyesterfasern oder Ähnliches enthalten.

4.7 Reinigung

Jeder belegte Haltungsbereich sollte mindestens einmal am Tag gereinigt werden. Leerung der Kotkisten und Erneuerung des Einstreumaterials sollten täglich erfolgen.

Bei der Reinigung der Haltungsbereiche sollten die Katzen nicht nass werden. Wenn die Bereiche ausgespritzt werden, sollten die Katzen zuvor an einen trockenen Platz gebracht und erst nach ausreichendem Austrocknen der Bereiche wieder in diese zurückgebracht werden.

4.8 Umgang

Für Katzen - insbesondere für einzeln untergebrachte Katzen - ist ein enger Kontakt zu den Tierpflegern unbedingt erforderlich.

4.9 Tierschutzgerechtes Töten

(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)

4.10 Aufzeichnungen

(Siehe Punkt 4.12 des Allgemeinen Teils)

4.11 Kennzeichnung

(Siehe Punkt 4.13 des Allgemeinen Teils)

D. Artspezifische Leitlinien für Hunde

1. Einleitung

Der Haushund (Canis familiaris) ist ein neugieriges und äußerst geselliges Tier, das seine Umgebung aktiv erkundet und dabei das Verhalten seiner Vorfahren aus der Wolffamilie widerspiegelt. Obwohl der Hund einen großen Teil des Tages ruhend verbringt, benötigt er während der aktiven Phase ein komplexes materielles und soziales Umfeld.

Hündinnen suchen für die Geburt und die Aufzucht ihrer Jungen Abgeschiedenheit in einem ruhigen Bereich.

Da Angriffslust eine große Gefahr darstellt, muss darauf geachtet werden, dass die Hunde in sozial harmonischen Gruppen gehalten werden. Die folgenden Empfehlungen gelten für den Beagle, die am häufigsten verwendete Rasse. Werden andere Rassen verwendet, sollten die individuellen Merkmale der betreffenden Rasse berücksichtigt werden.

2. Das Umfeld und seine Überwachung

2.1 Belüftung

(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)

2.2 Temperatur

Hunde können in einem breiten Temperaturbereich gehalten werden, vorausgesetzt ihr Wohlbefinden wird nicht beeinträchtigt. Ein Temperaturbereich zwischen 15 °C und 21 °C sollte eingehalten werden, wenn bei Hunden während des Versuchs eine genaue Kontrolle erforderlich ist (siehe Punkt 2.2.3. des Allgemeinen Teils).

Da Welpen während der ersten 10 Lebenstage etwa ihre Körpertemperatur nur beschränkt regulieren können, sollte während dieser Zeit für eine zusätzliche Raumheizung innerhalb des Wurfbereichs gesorgt werden.

2.3 Luftfeuchtigkeit

Die Kontrolle der relativen Luftfeuchtigkeit wird als unnötig erachtet, da Hunde großen Schwankungen der Luftfeuchtigkeit ohne negative Auswirkungen ausgesetzt werden können.

2.4 Beleuchtung

Das Halten von Hunden in einem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von 24 Stunden ist akzeptabel. Stammt der helle Teil der Photoperiode von künstlichem Licht, so sollte dieser täglich 10 bis 12 Stunden betragen.

Fehlt natürliches Licht vollständig, sollte eine gedimmte Nachtbeleuchtung (5-10 Lux) vorhanden sein, damit den Hunden etwas Sicht bleibt und kein Schreckreflex ausgelöst wird.

2.5 Lärm

Der Lärm in Hundezwingern kann einen hohen Pegel erreichen, der bei Menschen bekanntermaßen Schaden verursachen und auch Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Physiologie der Hunde haben kann. Daher ist es wichtig, Möglichkeiten zur Lärmreduzierung in Hundeanlagen in Erwägung zu ziehen. Der Lärmpegel lässt sich unter anderem dadurch reduzieren, dass man die Verhaltensbedürfnisse der Hunde bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt. Ein großer Teil des Lärms rührt von den Lautäußerungen der Hunde selbst her, er kann jedoch auch durch die Arbeitsabläufe innerhalb der Anlage begründet sein oder von außen eindringen. Jede Lärmquelle, die zu weiterem Hundegebell verleiten kann, sollte daher so weit wie möglich eingeschränkt werden. Das Eindringen von Lärm von außen kann durch eine geeignete Platzierung der Anlage und eine angemessene architektonische Gestaltung reduziert werden. Innerhalb der Anlage entstehender Lärm kann durch lärmdämmende Materialien oder Strukturelemente vermindert werden. Bei der Planung oder beim Umbau von Hundebereichen sollte sachkundiger Rat eingeholt werden.

2.6 Alarmsysteme

(Siehe Punkt 2.6 des Allgemeinen Teils)

3. Gesundheit

(Siehe Punkt 4.1 und 4.4 des Allgemeinen Teils)

4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege

4.1 Unterbringung

Hunde sollten in sozial harmonischen Gruppen innerhalb des Haltungsbereichs untergebracht werden, sofern dies nicht durch Versuche oder Tierschutzbedingungen verhindert wird. Besondere Sorgfalt ist erforderlich, wenn Hunde umgruppiert werden oder wenn ein unbekannter Hund in eine Gruppe eingeführt wird. In allen Fällen sollten die Gruppen ständig auf soziale Verträglichkeit überwacht werden.

Ausläufe im Freien bereichern die Umgebung der Hunde - sowohl in Zuchtals auch in Verwendereinrichtungen - und sollten wenn möglich zur Verfügung gestellt werden.

Die Einzelunterbringung von Hunden, sollte es auch nur für kurze Zeit sein, kann einen bedeutenden Stressfaktor darstellen. Daher sollten Hunde ohne triftigen tierschützerischen oder tierärztlichen Grund nicht länger als vier Stunden einzeln untergebracht werden. Eine länger als vier Stunden dauernde Einzelunterbringung aus Versuchsgründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen.

Unter diesen Umständen sollten zusätzliche Ressourcen für das Wohlbefinden und die Pflege dieser Hunde aufgewendet werden. Alle einzeln untergebrachten Tiere sollten täglich zusätzlichen Kontakt mit Menschen sowie Sicht-, Hör- und möglichst auch Körperkontakt zu anderen Hunden haben.

Sofern keine wissenschaftlichen Gründe dagegen sprechen, sollten sich einzeln untergebrachte Hunde unter Aufsicht und Beteiligung des Personals täglich in einem separaten Bereich - wenn möglich mit anderen Hunden - bewegen können.

Zuchthunde sollten möglichst in sozial harmonischen Paaren oder Gruppen oder zusammen mit Hündinnen untergebracht werden. Trächtige Hündinnen sollten erst ein bis zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den Wurfbereich gebracht werden. In dieser Zeit sollten sie täglich zusätzlichen Kontakt mit Menschen haben.

Das soziale Verhalten bei Hunden entwickelt sich im Alter zwischen vier und 20 Wochen. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass der Hund sowohl soziale Kontakte mit Wurfgeschwistern als auch mit erwachsenen Hunden (z.B. mit dem Muttertier) und mit Menschen hat und dass er mit Bedingungen vertraut gemacht wird, die er bei seiner späteren Verwendung vorfinden dürfte. Der tägliche Umgang mit dem Tier während dieser sensiblen Entwicklungsphase ist entscheidend für das soziale Verhalten des erwachsenen Hundes, und es hat sich gezeigt, dass ein kurzer Umgang mit dem Tier sogar schon ab dem ersten Tag nach der Geburt wichtig ist, da die jungen Tiere dann bereits in der Lage sind, auf Gerüche und Berührungen zu reagieren.

4.2 Ausgestaltung

Die Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sollte den Hunden etwas Privatsphäre einräumen und es ihnen ermöglichen, so weit wie möglich selbst über ihre sozialen Interaktionen zu bestimmen.

Es sollten getrennte Bereiche für unterschiedliche Aktivitäten bereitgestellt werden. Dies kann z.B. durch die Errichtung erhöhter Plattformen und Unterteilungen des Haltungsbereichs erreicht werden.

Hundesnacks und Spielzeug sind für das Wohlbefinden der Tiere von Vorteil, vorausgesetzt sie werden vernünftig eingesetzt und angemessen überwacht. Da das Kauen ein wichtiges Verhaltensmuster darstellt, sollten Gegenstände zur Befriedigung dieses Bedürfnisses zur Verfügung gestellt werden.

Den Hunden Bewegungsspielraum zu geben hat vor allem den Vorteil, dass ihnen zusätzlich Gelegenheit gegeben wird, eine komplexe und abwechslungsreiche Umgebung zu erfahren und ihre Interaktionen mit anderen Hunden und Menschen zu verstärken. Diese sind vor allem dann besonders wichtig, wenn derartige Bedürfnisse innerhalb des im Tierbereich zur Verfügung stehenden Raumangebotes nicht vollständig befriedigt werden können. Daher sollten Hunde - sofern keine wissenschaftlichen oder veterinärmedizinischen Gründe entgegenstehen - idealerweise täglich in einen separaten Bereich gebracht werden und dort Gelegenheit haben, sich - wenn möglich mit anderen Hunden und unter Aufsicht und Beteiligung des Personals - frei zu bewegen.

4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit

Haltungsbereiche, einschließlich der Unterteilungen zwischen Bereichen, sollten den Hunden ein robustes und leicht zu reinigendes Umfeld bieten. Bei ihrer Planung und Konstruktion sollte versucht werden, eine offene und helle Einrichtung zu schaffen, die den Hunden ausreichende Sicht auf andere Hunde und auf das Personal außerhalb ihres unmittelbaren Tierbereichs ermöglichen.

4.3.1 Abmessungen

Diese Leitlinien sollen die soziale Unterbringung von Hunden fördern und eine angemessene Ausgestaltung des Lebensumfelds ermöglichen. Es sollte beachtet werden, dass im Rahmen dieses Konzepts und dieser Strategie alles für eine Haltung der Hunde in größeren und sozial harmonischen Gruppen getan wird, um so die verfügbare Grundfläche zu vergrößern und die Sozialisierungsmöglichkeiten zu verbessern.

Hunde sollten nie gezwungen werden, ihr ganzes Leben im Freien zu verbringen, und sie sollten jederzeit Zugang zu einem Innenbereich haben, der den in diesen Richtlinien dargelegten Bau- und Umweltkontrollstandards entspricht. Der Innenbereich sollte nicht weniger als 50 % des Mindestraums ausmachen, der Hunden gemäß Tabelle D.1 zur Verfügung gestellt werden muss.

Das unten genannte Platzangebot beruht auf den Bedürfnissen von Beagles. Es sollte aber beachtet werden, dass für große Rassen, wie z.B. Bernhardiner oder Irische Wolfshunde, wesentlich mehr Platz erforderlich ist. Handelt es sich um andere Rassen als den Labor-Beagle, so müssen die Raummaße in Beratung mit Tierärzten und der zuständigen Behörde vereinbart werden.

Tabelle D.1. Hunde: Mindestabmessungen und Platzangebot

Gewicht
(in kg)
Mindestfläche der Unterbringung
(in m2)
Mindestbodenfläche für ein oder zwei Tiere
(in m2)
Für jedes weiter Tier zusätzlich (in m2)Mindesthöhe
(in m)
bis 20 über 204
4
4
8
2
4
2
2

Hunde, die als Paar oder in Gruppen gehalten werden, können jeweils auf der Hälfte des zur Verfügung stehenden Gesamtplatzes (2 m2 für einen Hund mit einem Gewicht unter 20 kg, 4 m2 für einen Hund mit einem Gewicht über 20 kg) untergebracht werden, wenn sie, wie in diesem Übereinkommen definiert, Versuchen unterzogen werden, vorausgesetzt, diese Trennung ist aus wissenschaftlichen Gründen unerlässlich. Die Dauer, während der die Tiere so eng gehalten werden, sollte auf ein Minimum begrenzt werden und keinesfalls länger als vier Stunden dauern. Diese Bestimmung soll die paarweise Unterbringung fördern (insbesondere bei toxikologischen Untersuchungen) und gleichzeitig die erforderliche Überwachung der Futteraufnahme und die Beobachtung nach Verabreichung der untersuchten Substanzen ermöglichen.

Jede weitere soziale oder körperliche Einschränkung, wie z.B. ein Stoffwechselkäfig oder die physische Ruhigstellung in einer Schlinge, kann das Wohlbefinden der Tiere stark beeinträchtigen. Beim Einsperren in einen Stoffwechselkäfig oder bei ähnlichen Arten der Unterbringung für wissenschaftliche Zwecke sollte Platz vorhanden sein, der den genannten Vorgaben so weit wie möglich entspricht und der es den Tieren ermöglicht, sich ganz auszustrecken, hinzulegen und umzudrehen.

4.3.2 Säugende Hündinnen und Würfe sowie Welpen bis zu einem Gewicht von 7,5 kg

Einer säugenden Hündin und ihrem Wurf sollte dasselbe Platzgebot zur Verfügung stehen wie einer einzelnen Hündin mit demselben Gewicht. Der Wurfzwinger sollte so gestaltet sein, dass die Hündin in einen anderen oder in einen erhöhten, von den Welpen entfernten Teil, gehen kann.

Das normale Absetzalter für Welpen liegt bei sechs bis neun Wochen.

Tabelle D.2. Hunde: Mindestabmessungen und Platzangebot für abgesetzte Tiere

Gewicht des Hundes
(in kg)
Mindestfläche der Unterbringung
(in m2)
Mindestbodenfläche pro Tier
(in m2)
Mindesthöhe
(in m)
bis 540,52
> 5 bis 1041,02
> 10 bis 1541,52
> 15 bis 20422
über 20842

4.3.3 Bodenbeschaffenheit

Hunde sind vorzugsweise auf einem festen, durchgehenden Boden mit einer glatten, rutschfesten Oberfläche unterzubringen. Allen Hunden sollte eine bequeme und feste Liegefläche zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form von Ausgestaltungselementen wie erhöhten Schlafplätzen oder Plattformen.

Offene Bodensysteme wie z.B. Gitter oder Maschendraht sollten für Hunde nicht verwendet werden. Liegen Gründe für die Verwendung eines offenen Bodensystems vor, so sollte der Gestaltung und Ausführung höchste Aufmerksamkeit gewidmet werden, um Schmerzen, Verletzungen oder Erkrankungen der Tiere zu vermeiden und ihnen normale Verhaltensmuster zu ermöglichen. Entstehen hinsichtlich des Wohlbefindens der Tiere Probleme infolge der Bodenbeschaffenheit, so sollte veterinärmedizinischer Rat eingeholt und die Hunde erforderlichenfalls wieder auf festem Boden untergebracht werden.

Noch nicht abgesetzte Welpen und Hündinnen vor und nach der Geburt sowie säugende Hündinnen sollten nicht auf offenem Boden gehalten werden.

Qualität und Ausführung des Bodens eines Außenbereichs müssen nicht dem Standard des Innenbereichs entsprechen, der Boden sollte jedoch leicht zu reinigen sein und keine Verletzungsgefahr für die Hunde bergen.

4.4 Fütterung

(Siehe Punkt 4.6 des Allgemeinen Teils)

4.5 Tränken

(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)

4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial

Werden Hunde auf festen Böden gehalten, so erleichtern Einstreu- oder Substratmaterial deren Reinigung und reduzieren die Notwendigkeit des regelmäßigen Auswaschens bzw. Ausspritzens auf ein Minimum.

Hündinnen vor und nach der Geburt sowie säugende Hündinnen sollten einen Schlafplatz und Einstreumaterial für das Werfen und Säugen der Welpen erhalten. Auch Welpen profitieren von Einstreumaterial, wie dies auch bei bestimmten Rassen z.B. bei Windhunden der Fall ist.

4.7 Reinigung

Jeder belegte Tierbereich sollte mindestens einmal am Tag gereinigt werden. Alle Exkremente und alle verschmutzten Materialien sollten mindestens einmal täglich und falls erforderlich häufiger aus allen Bereichen, die von Hunden benutzt werden, entfernt werden.

Soweit erforderlich, sollte eine Nassreinigung durch Ausspritzen vorgenommen werden, wobei die Hunde jedoch nicht nass werden sollten. Werden Haltungsbereiche ausgespritzt, so sollten die Hunde zuvor an einen trockenen Platz gebracht und erst nach ausreichendem Austrocknen der Bereiche wieder in diese zurückgebracht werden.

4.8 Umgang

(Siehe Punkt 4.1 oben und Punkt 4.10 des Allgemeinen Teils)

4.9 Schmerzfreies Töten

(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)

4.10 Aufzeichnungen

(Siehe Punkt 4.12 des Allgemeinen Teils)

4.11 Kennzeichnung

(Siehe Punkt 4.13 des Allgemeinen Teils)

E. Artspezifische Leitlinien für Frettchen

1. Einleitung

Frettchen (Mustela putorius furo) sind Fleischfresser, die sich unter natürlichen Bedingungen von kleinen Säugetieren, Vögeln, Fischen und wirbellosen Tieren ernähren. Sie haben ein komplexes Jagdverhalten und legen gerne Vorräte an, fressen jedoch kein Aas.

Obwohl Frettchen in der freien Natur meist als Einzelgänger leben, scheint es sich positiv auf ihr Wohlbefinden auszuwirken, wenn sie in Gefangenschaft in sozial harmonischen Gruppen untergebracht werden. Frettchen leben normalerweise in Bauen und schätzen daher in Gefangenschaft die Bereitstellung von Materialien wie z.B. Röhren, durch die sie kriechen und in denen sie spielen können.

Gewöhnlich werfen Frettchen einmal pro Jahr; die Paarung erfolgt im Frühjahr. Während der Fortpflanzungsperiode verhalten sich männliche Tiere gegenüber unbekannten Männchen feindlich und bekämpfen sie erbittert. Daher kann sich in dieser Zeit eine Einzelunterbringung der männlichen Tiere als erforderlich erweisen.

Das Frettchen ist ein intelligentes, neugieriges, verspieltes und flinkes Tier, was bei der Gestaltung der Unterbringung und beim Umgang mit den Tieren berücksichtigt werden sollte. Es ist ein komplexer, fluchtsicherer Haltungsbereich erforderlich, der dem Frettchen die Möglichkeit bietet, ein breites Verhaltensspektrum auszuleben.

2. Das Umfeld und seine Überwachung

2.1 Belüftung

(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)

2.2 Temperatur

Frettchen sollten in einem Temperaturbereich zwischen 15 °C und 24 °C gehalten werden.

Da Frettchen keine gut ausgebildeten Schweißdrüsen haben, sollten sie keinen hohen Temperaturen ausgesetzt werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.

2.3 Luftfeuchtigkeit

Die Kontrolle oder Aufzeichnung der relativen Luftfeuchtigkeit wird als unnötig erachtet, da Frettchen großen Schwankungen der relativen Luftfeuchtigkeit ohne negative Auswirkungen ausgesetzt werden können.

2.4 Beleuchtung

Lichtquelle und Lichtart sollten bei den Tieren keine aversiven Reaktionen auslösen. Dies gilt besonders für Frettchen und insbesondere Albinos in Stufenkäfigsystemen, wenn die Tiere in den oberen Etagen gehalten werden.

Das Halten von Frettchen in einem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von 24 Stunden ist akzeptabel.

Stammt der helle Teil der Photoperiode von künstlichem Licht, so sollte dieser täglich mindestens acht und höchstens 16 Stunden betragen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Variationen im Tag-Nacht-Rhythmus zur Steuerung des Fruchtbarkeitszyklus notwendig sind (so kann der helle Teil der Photoperiode beispielsweise zwischen sechs und 16 Stunden variieren).

Fehlt natürliches Licht vollständig, so sollte eine gedimmte Nachtbeleuchtung vorgesehen sein, damit den Tieren etwas Sicht bleibt und um keinen Schreckreflex auszulösen.

2.5 Lärm

Fehlende Geräusche bzw. eine fehlende Stimulation des Gehörs kann schädlich sein und die Frettchen nervös machen. Es wurde jedoch berichtet, dass laute, unbekannte Geräusche und Erschütterungen bei Frettchen stressbedingte Störungen verursachen können, weshalb diese vermieden werden sollten. Es ist wichtig, Möglichkeiten zur Reduzierung plötzlicher oder unbekannter Geräusche in Anlagen für Frettchen in Erwägung zu ziehen. Dazu gehören auch die Geräusche, die von den Arbeitsabläufen innerhalb der Anlage herrühren oder von außen eindringen. Das Eindringen von Lärm von außen kann durch eine geeignete Platzierung der Einrichtung und eine angemessene architektonische Gestaltung kontrolliert werden. Innerhalb der Einrichtung entstehender Lärm kann durch lärmdämmende Materialien oder Strukturelemente vermindert werden. Bei der Planung oder beim Umbau von Haltungsbereichen sollte sachkundiger Rat eingeholt werden.

2.6 Alarmsysteme

(Siehe Punkt 2.6 des Allgemeinen Teils)

3. Gesundheit

(Siehe Punkt 4.1 und 4.4 des Allgemeinen Teils)

4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege

4.1 Unterbringung

Die Tiere sollten in sozial harmonischen Gruppen untergebracht werden, sofern keine wissenschaftlichen oder Tierschutzgründe für eine Einzelunterbringung bestehen.

Während der Fortpflanzungszeit kann es erforderlich werden, ausgewachsene männliche Tiere einzeln zu halten, um Kämpfe und Verletzungen zu vermeiden. Zu anderen Zeiten können männliche Tiere jedoch erfolgreich in Gruppen untergebracht werden.

Trächtige Weibchen sollten nur im letzten Abschnitt der Trächtigkeit, und zwar höchstens zwei Wochen vor der Geburt, einzeln untergebracht werden.

Eine Trennung der Tiere, die normalerweise in Gruppen untergebracht sind, kann einen beträchtlichen Stressfaktor darstellen. Dauert die Trennung länger als 24 Stunden, so ist dies als starke Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Tiere anzusehen. Deshalb sollten Frettchen ohne tierärztliche oder tierschutzrelevante Gründe nicht länger als 24 Stunden einzeln gehalten werden. Eine Einzelunterbringung über 24 Stunden aus Versuchsgründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen.

Werden Tiere aus wissenschaftlichen oder tierschutzrelevanten Gründen einzeln untergebracht, so sollten zusätzliche Ressourcen für das Wohlbefinden und die Pflege dieser Tiere aufgewendet werden. Alle einzeln untergebrachten Tiere sollten täglich zusätzlichen Kontakt mit Menschen sowie Sicht-, Hör- und möglichst auch Körperkontakt mit anderen Frettchen haben.

Dem Sozialverhalten von Frettchen sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass durch Gruppenunterbringung regelmäßiger Kontakt zu anderen Frettchen ermöglicht und regelmäßig mit den Tieren umgegangen wird. Im Allgemeinen scheinen Frettchen von diesem regelmäßigen und vertrauten Umgang zu profitieren, weshalb dieser gefördert werden sollte, da er die Lebensqualität verbessert und die Tiere geselliger werden.

Das soziale Verhalten bei Frettchen entwickelt sich im frühen Alter. Deshalb ist es wichtig, dass junge Frettchen soziale Kontakte zu anderen Frettchen (z.B. Wurfgeschwister) und zu Menschen (z.B. Tierpfleger) haben. Der tägliche Umgang mit dem Tier während dieser sensiblen Entwicklungsphase ist entscheidend für das spätere soziale Verhalten des ausgewachsenen Frettchens. Es wird berichtet, dass die Tiere umso friedlicher werden, je häufiger diese Kontakte sind. Sie sollten bis ins Erwachsenenalter fortgesetzt werden.

4.2 Ausgestaltung

Die Gestaltung der Frettchenbereiche sollte die art- und reproduktionsspezifischen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen. Sie sollte anpassungsfähig sein, damit auf neuen Erkenntnissen beruhende Innovationen umgesetzt werden können.

Die Gestaltung des Haltungsbereichs sollte den Frettchen etwas Privatsphäre einräumen und es ihnen ermöglichen, so weit wie möglich selbst über ihre sozialen Interaktionen zu bestimmen.

Für unterschiedliche Aktivitäten sollten zusätzlich zur unten angegebenen Mindestbodenfläche getrennte Bereiche - wie z.B. erhöhte Plattformen und Buchtenunterteilungen - bereitgestellt werden. Werden Nestboxen angeboten, so sollten diese so gestaltet sein, dass alle jungen Frettchen im Nest Platz finden.

Behälter und Röhren aus Karton oder Hartplastik sowie Papiertüten stimulieren sowohl das Erkundungsverhalten als auch den Spieltrieb. Wasserbäder und -schüsseln werden von Frettchen ausgiebig genutzt.

UWS Umweltmanagement GmbHweiter. Frame öffnen