umwelt-online: Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (3)
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4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit
4.3.1 Abmessungen
Diese Leitlinien sollen die soziale Unterbringung von Frettchen fördern und eine angemessene Ausgestaltung der Umgebung ermöglichen. Es sollte beachtet werden, dass im Rahmen dieses Konzeptes und dieser Strategie alles für eine Unterbringung von Frettchen in größeren und sozial harmonischen Gruppen getan wird, um so die verfügbare Bodenfläche zu vergrößern und die Sozialisierungsmöglichkeiten zu verbessern.
Die Haltungsbereiche, einschließlich der Unterteilungen zwischen den einzelnen Bereichen, sollten den Frettchen ein leicht zu reinigendes und robustes Umfeld bieten. Bei ihrer Planung und Konstruktion sollte versucht werden, eine offene und helle Anlage zu schaffen, die den Frettchen ausreichende Sicht auf andere Frettchen und auf das Personal außerhalb ihres unmittelbaren Haltungsbereichs ermöglichen. Innerhalb ihres eigenen Bereichs - und insbesondere außer Sichtweite der Frettchen in anderen Bereichen - sollten den Frettchen auch Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
Da Frettchen eine bemerkenswerte Fähigkeit besitzen, Fluchtwege zu finden, sollte der Haltungsbereich so gestaltet sein, dass die Tiere nicht entkommen und sich bei einem Fluchtversuch nicht verletzen können.
Die empfohlene Mindesthöhe des Haltungsbereichs sollte 50 cm betragen. Frettchen klettern gerne, und diese Höhe bietet Platz zur Anbringung geeigneter Ausgestaltungselemente. Die Bodenfläche sollte ausreichend Bewegungsraum bieten und es dem Tier ermöglichen, Bereiche zum Schlafen, zum Fressen und zum Absetzen von Urin und Kot auszusuchen. Um genügend Raum für ein komplexes Umfeld bieten zu können, sollten Haltungsbereiche nicht kleiner als 4.500 cm2 sein. Daraus ergibt sich für jedes Frettchen folgender Mindestplatzbedarf:
Tabelle E.1. Frettchen: Mindestabmessungen und Platzangebot
Mindestfläche der Unterbringung (in cm2) | Mindestbodenfläche pro Tier (in cm2) | Mindesthöhe (in cm) | |
Tiere < 600 g Tiere > 600 g ausgewachsene Männchen Muttertier und Wurf | 4.500 4.500 6.000 5.400 | 1.500 3.000 6.000 5.400 | 50 50 50 50 |
Haltungsbereiche sollten eher rechteckig als quadratisch sein, um die Mobilität zu erleichtern.
Eine Beschränkung auf weniger als den oben genannten Platz zu Versuchszwecken, z.B. in einem Stollwechselkäfig, kann das Wohlbefinden der Tiere stark beeinträchtigen.
4.3.2 Bodenbeschaffenheit
Frettchen sollten auf einem festen, durchgehenden Boden mit einer glatten, rutschfesten Oberfläche untergebracht werden. Eine zusätzliche Ausstattung der Bereiche mit Schlafplätzen oder Plattformen sollte allen Frettchen eine warme und bequeme Liegefläche bieten.
Offene Bodensysteme, wie z.B. Gitter- oder Maschendrahtböden, sollten für Frettchen nicht verwendet werden.
4.4 Fütterung
(Siehe Punkt 4.6 des Allgemeinen Teils)
4.5 Tränken
(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)
4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial
Einstreumaterial wird für alle Frettchen benötigt. Zusätzlich sollte Nestbaumaterial wie z.B. Heu, Stroh oder Papier bereitgestellt werden. Tiefstreusysteme gelten als zusätzliche Bereicherung.
Es gehört zur guten Praxis, etwas Einstreu oder Substratmaterial zu verwenden, schon um die Reinigung zu erleichtern und die Notwendigkeit des regelmäßigen Auswaschens bzw. Ausspritzens auf ein Minimum zu reduzieren.
4.7 Reinigung
Bei der Nassreinigung durch Ausspritzen der Haltungsbereiche sollten die Frettchen nicht nass werden. Werden Haltungsbereiche ausgespritzt, so sollten die Frettchen zuvor an einen trockenen Platz gebracht und erst nach ausreichendem Austrocknen der Bereiche wieder in diese zurückgebracht werden.
Frettchen neigen dazu, ihren Kot in einem bestimmten Teil des Haltungsbereichs gegen eine vertikale Fläche abzusetzen. Die Bereitstellung einer Kotkiste kann vorteilhaft sein und die Häufigkeit der im restlichen Haltungsbereich erforderlichen Reinigung reduzieren.
Alle Exkremente und alles verschmutzte Material sollten mindestens einmal täglich und erforderlichenfalls häufiger aus den Kotkisten und/oder aus allen anderen von den Frettchen als Toilette benutzten Bereichen entfernt werden.
Wie oft der übrige Haltungsbereich gereinigt wird, sollte anhand von Faktoren wie Besatzdichte, Ausgestaltung des Haltungsbereichs und Fortpflanzungsstadium, z.B. Zeitraum kurz vor und kurz nach der Geburt, bestimmt werden.
4.8 Umgang
(Siehe Punkt 4.10 des Allgemeinen Teils)
4.9 Schmerzfreies Töten
(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)
4.10 Aufzeichnungen
(Siehe Punkt 4.12 des Allgemeinen Teils)
4.11 Kennzeichnung
(Siehe Punkt 4.13 des Allgemeinen Teils)
F. Artspezifische Leitlinien für nichtmenschliche Primaten
a. Allgemeine Erwägungen
1. Einleitung
Die Haltung von nichtmenschlichen Primaten im Labor schafft zahlreiche Probleme, die bei anderen Säugetieren, die üblicherweise in Labors verwendet werden, nicht auftreten. Nichtmenschliche Primaten sind nicht domestiziert; es sind wilde, zumeist auch baumlebende (arboreale) Tiere. Ihr Wildstatus bedeutet, dass sie wachsamer sind als domestizierte Arten und somit auf unbekannte und alarmierende Reize besonders stark reagieren. Im Gegensatz zu domestizierten Tieren wurden sie nicht aufgrund ihrer Zutraulichkeit und geringen Aggression gegenüber Menschen ausgewählt. Ein früher freundschaftlicher Kontakt zwischen Jungtieren und Pflegern sorgt dafür, dass die Tiere weniger ängstlich sind, da sie lernen, dass vertraute Menschen keine Gefahr für sie darstellen. Dennoch behalten die Tiere die meisten Eigenschaften ihrer wilden Artgenossen bei. Im Gegensatz zu nichtarborealen Laborsäugetieren fliehen nichtmenschliche Primaten vor am Boden lebenden terrestrischen Beutetieren eher in vertikaler als in horizontaler Richtung. Sogar die am wenigsten arborealen Arten suchen Schutz in Bäumen oder auf Klippen. Daher sollte die Höhe des Haltungsbereichs so ausgelegt sein, dass die Tiere hoch genug klettern können, um sich sicher zu fühlen. Die Raumaufteilung in Haltungsbereichen für Primaten ist von größter Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Tiere in der Lage sind, das Raumvolumen bestmöglich auszunutzen, da sie sich als arboreale Tiere im dreidimensionalen Raum bewegen. Deshalb sollte für erhöhte Sitzgelegenheiten und Kletterstrukturen gesorgt werden.
Primaten sind nicht nur wilde Tiere, die gerne und viel klettern, sie besitzen auch hoch entwickelte kognitive Fähigkeiten und legen ein komplexes Futtersuch- und Sozialverhalten an den Tag. Daher brauchen sie eine komplexe, angereicherte Umgebung, in der sie ihr normale Verhaltensweisen ausleben können.
Die Gruppenstruktur sollte jedoch so angelegt sein, dass normale Verhaltensmuster, die auf Leiden oder Schmerzen hindeuten oder Verletzungen verursachen können, auf ein Minimum beschränkt werden.
Nichtmenschliche Primaten, die in der wissenschaftlichen Forschung eingesetzt werden sollen, sollten in Gefangenschaft gezüchtet und, sofern praktikabel, vor Ort aufgezogen werden, um Transportstress zu vermeiden. Bei Tieren, die in Gefangenschaft gezüchtet werden, sind Alter, Eltern und Gesundheitszustand bekannt und die Aufzucht erfolgte unter standardisierten Haltungsbedingungen. Sollen nichtmenschliche Primaten importiert werden, so sollten sie möglichst aus anerkannten Zuchtbeständen mit hohen Tierschutz- und Pflegestandards stammen. Sie sollten frei von Zoonosen sein. In freier Wildbahn eingefangene Tiere sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, da sie ein Gesundheitsrisiko für das Personal darstellen, ihre Vorgeschichte nicht bekannt ist und sie vermutlich mehr Angst vor Menschen haben. In manchen Fällen ist die Mortalitätsrate an der Fangstelle und während des Transports zum Haltungsort im Herkunftsland beträchtlich hoch.
Weitere Einzelheiten werden für die am häufigsten gezüchteten und verwendeten Versuchstierarten gegeben. Zusätzliche Empfehlungen zu den Bedürfnissen anderer Arten (oder wenn Verhaltensauffälligkeiten bzw. Zuchtprobleme auftreten) sollten von erfahrenen Primatologen und dem entsprechenden Pflegepersonal eingeholt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass den Ansprüchen jeder einzelnen Spezies adäquat Rechnung getragen wird.
2. Das Umfeld und seine Überwachung
2.1 Belüftung
(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)
2.2 Temperatur
Da die Tiere in Gefangenschaft nur begrenzte Möglichkeiten haben, sich durch ihr natürliches Verhalten an klimatische Veränderungen anzupassen, entsprechen die für Versuchstiere festgelegten Temperaturbereiche nicht unbedingt denen, die sie in der freien Natur vorfinden. Im Allgemeinen sind die Temperaturbereiche so ausgelegt, dass sie für die Tiere optimal und für das Pflegepersonal angenehm sind. Werden Außenbereiche genutzt, so ist es wichtig, dass alle Tiere vor ungünstigen Witterungseinflüssen geschützt werden und einen ständigen Zugang zu angemessenen, beheizten Innenbereichen haben. Dies gilt vor allem für Zuchtkolonien mit weitläufigen Außenbereichen, damit in den Wintermonaten die Gefahr von Erfrierungen und des Verlustes von Neugeborenen verringert wird.
2.3 Luftfeuchtigkeit
Obwohl einige nichtmenschliche Primaten in tropischen Regenwäldern mit hoher Luftfeuchtigkeit und andere in Trockengebieten leben, müssen diese Bedingungen bei etablierten Kolonien im Labor nicht unbedingt künstlich erzeugt werden. Im Allgemeinen werden Luftfeuchtigkeitswerte zwischen 40 und 70 % relativer Luftfeuchtigkeit sowohl von den Tieren als auch vom Pflegepersonal als angenehm empfunden. Es sollte darauf geachtet werden (siehe einzelne Arten), dass die Tiere nicht bei zu niedriger Luftfeuchtigkeit und nicht zu lange bei einer Luftfeuchtigkeit außerhalb des angegebenen Bereichs gehalten werden. Dies gilt insbesondere für Neuweltaffen, die für Atemwegsprobleme anfällig sein können.
2.4 Beleuchtung
Die meisten nichtmenschlichen Laborprimaten sollten einen Tag-Nacht-Rhythmus von jeweils 12 Stunden haben. Bei einigen Arten kann eine simulierte Morgen- und Abenddämmerung von Vorteil sein. Bei den nachtaktiven Arten, wie z.B. Aotus trivirgatus, sollte der Zyklus so angepasst werden, dass im Laufe des normalen Arbeitstages gedimmtes Rotlicht verwendet wird, um die Tiere während ihrer aktiven Zeiten beobachten und die für die Haltung erforderlichen Routinearbeiten gefahrlos durchführen zu können. Räume, in denen nichtmenschliche Primaten untergebracht sind, sollten möglichst mit Fenstern ausgestattet sein, da diese eine natürliche Lichtquelle darstellen und eine Bereicherung der Umgebung sein können.
2.5 Lärm
Bei Tag können beruhigende Hintergrundgeräusche wie Musik oder Radioprogramme die Umgebung bereichern und dazu beitragen, plötzlichen lauten Lärm zu überdecken. Sie sollten jedoch nicht permanent eingesetzt werden. In Stresssituationen kann auch Musik beruhigend auf die Tiere wirken. Bei den meisten Arten ist der vertretbare Geräuschpegel so hoch wie der, der für das Pflegepersonal empfohlen wird. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass manche Arten (z.B. Krallenaffen) auch Ultraschall wahrnehmen können. Der Pegel der Hintergrundgeräusche sollte niedrig gehalten werden und 65 dBA nur kurzfristig überschreiten.
2.6 Alarmsysteme
Die meisten höher entwickelten nichtmenschlichen Primaten haben ein ähnliches Gehör wie der Mensch. Um die Tiere nicht zu erschrecken, sollten Sirenentöne vermieden werden. Der Einsatz von Blinklichtern, die in allen Räumen für das Pflegepersonal sichtbar sind, wäre eine angemessene Alternative.
3. Gesundheit
Obwohl die Verwendung von in Gefangenschaft gezüchteten Tieren dafür garantieren sollte, dass sie sich in gutem gesundheitlichen Zustand befinden und keine Infektionsgefahr für das Personal oder für andere nichtmenschliche Primaten darstellen, sollten alle neu erworbenen Tiere mit einem vollständigen Gesundheitszeugnis eintreffen und bei ihrer Ankunft unter Quarantäne gestellt werden. Während dieser Zeit sollte ihr Gesundheitszustand genau beobachtet werden. Bei Bedarf sollten von den zuständigen Labors weitere serologische, bakteriologische und parasitologische Untersuchungen durchgeführt werden.
Alle nichtmenschlichen Primaten in der Kolonie sollten unter fachtierärztlicher Kontrolle stehen und regelmäßigen diagnostischen Untersuchungen unterzogen werden. Ihre enge Verwandtschaft mit den Menschen findet ihren Niederschlag in der Anfälligkeit für zahlreiche Krankheiten und Parasiten, die bei beiden häufig vorkommen und gelegentlich für den jeweils anderen lebensbedrohlich sein können. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass auch das Personal regelmäßig medizinisch untersucht wird. Mitarbeiter, die für die Tiere ein mögliches Gesundheitsrisiko darstellen, sollten nicht mit den Tieren in Kontakt kommen. Besondere Vorsicht sollte man beim Umgang mit Tieren walten lassen, die mit auf den Menschen übertragbaren Krankheitserregern kontaminiert sind. Das Personal sollte ausreichend informiert sein und es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Es sollten Gesundheitsaufzeichnungen über die gesamte Lebenszeit jedes Tieres geführt werden. Unerwartete Krankheits- und Todesfälle sollten im Hinblick auf mögliche Zoonosen von sachkundigem Personal und dafür geeigneten Labors gründlich untersucht werden.
Nichtmenschliche Primaten aus unterschiedlichen geografischen Gebieten sollten so lange streng voneinander getrennt werden, bis ihr Gesundheitsstatus geklärt ist.
In Außenbereichen ist die Ungezieferbekämpfung besonders wichtig.
4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege
4.1 Unterbringung
Es sollte ein Experte für das Verhalten nichtmenschlicher Primaten zur Verfügung stehen, der z.B. in Fragen des Sozialverhaltens der Tiere, von Ausgestaltungskonzepten sowie von Haltung und Pflege beraten kann.
Da die üblicherweise in Labors gehaltenen nichtmenschlichen Primaten gesellige Tiere sind, sollten sie zusammen mit einem oder mehreren verträglichen Artgenossen untergebracht werden. Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, ist eine angemessene Gruppenzusammensetzung der nichtmenschlichen Laborprimaten wichtig. Die Verträglichkeit und somit die Zusammensetzung der Gruppen unter Alters- und Geschlechtsgesichtspunkten hängt von der jeweiligen Art ab. Bei der Zusammenstellung der Gruppen sollten die natürlichen gesellschaftlichen Verbände berücksichtigt werden. Auf engem Raum, wo der Platz für lange Verfolgungsjagden fehlt oder keine Rückzugsmöglichkeiten für Tiere, die aus der Gruppe ausgestoßen werden, zur Verfügung stehen, kann die natürliche Alters- und Geschlechterzusammensetzung jedoch ungeeignet sein und eine Änderung der Gruppenstruktur erfordern. Beispielsweise kann die natürliche Struktur in einer Makakengruppe mit mehreren Männchen und Weibchen durch eine Haremsstruktur ersetzt werden. Die Gruppenzusammensetzung kann auch durch das Versuchsprotokoll vorgegeben sein, z.B. Gruppen mit Tieren gleichen Geschlechts oder gleichen Alters. Bei Gruppenhaltung sind Sichtblenden, mit denen sich die Tiere vor den Blicken der anderen schützen können, wichtig. Durch die Bereitstellung mehrerer Fluchtwege können außerdem Angriffe vermieden und Leittiere daran gehindert werden, den Zugang rangniedrigerer Tiere zu anderen Teilen des Haltungsbereichs einzuschränken.
Nach der Gruppeneinteilung bzw. -zusammenlegung ist eine sorgfältige Überwachung der Tiere erforderlich, und es sollte ein Aktionsprogramm für den Umgang mit und die Minimierung von aggressivem Verhalten vorliegen.
Werden die Tiere in gleichgeschlechtlichen Gruppen gehalten, so sollte eine Unterbringung beider Geschlechter in unmittelbarer Nähe vermieden werden, da dies gelegentlich zu Aggressionen bei den männlichen Tieren führen kann. Ausnahmen von der Unterbringung in sozialen Gruppen sollten nur aus tiergesundheitlichen Gründen oder in Fällen gemacht werden, in denen das Versuchsprotokoll dies für die Gewährleistung guter wissenschaftlicher Ergebnisse fordert. Eine Einzelunterbringung sollte nur so kurz wie möglich und unter strenger Beobachtung zugelassen werden, sofern dies aus veterinärmedizinischer oder tierschützerischer Sicht gerechtfertigt ist. Die Einzelunterbringung aus experimentellen Gründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen. Unter diesen Umständen sollten zusätzliche Mittel zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Pflege dieser Tiere zur Verfügung gestellt werden. Ist die Unterbringung von Versuchstieren in großen Gruppen nicht möglich, so ist eine paarweise gleichgeschlechtliche Haltung wahrscheinlich die beste soziale Lösung.
Müssen in sozialen Gruppen untergebrachte Tiere für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für die Verabreichung von Substanzen, voneinander getrennt werden, sollte bei der Wiedereinsetzung eines Tieres schonend und vorsichtig vorgegangen werden, da sich die soziale Struktur in der Gruppe verändert haben kann und das Tier angegriffen werden könnte. Mögliche Lösungen wären die Einzelunterbringung eines solchen Tieres in einem Bereich neben oder innerhalb des normalen Haltungsbereichs oder die Trennung aller Tiere und ein kurz darauf folgendes gleichzeitiges Wiederbilden der gesamten Gruppe.
4.1.1 Fortpflanzung
Die Geschlechtsverteilung und die Anzahl der Tiere in einer Zuchtkolonie hängen von den betreffenden Arten ab. Es muss gewährleistet sein, dass sowohl das Platzangebot als auch die Komplexität der Umgebung angemessen sind, um zu verhindern, dass insbesondere rangniedrigere Weibchen und Jungtiere eingeschüchtert werden. Bei polygamen Arten sollte die Geschlechtsverteilung sicherstellen, dass die meisten Weibchen auch gedeckt werden und lebende Nachkommen gebären. Befinden sich zwei oder mehr männliche Tiere in der Gruppe, so sollte darauf geachtet werden, dass sich die Männchen vertragen. Monogame Arten werden in Familiengruppen, bestehend aus einem Brutpaar und den Nachkommen aus zwei oder mehr Geburten, gezüchtet.
Bei künftigen Zuchttieren ist es wichtig, dass die Jungen zusammen mit ihren Müttern in stabilen sozialen Gruppen - vorzugsweise in der Gruppe, in der sie geboren wurden - aufwachsen. Damit wird sichergestellt, dass ihre elterlichen Fähigkeiten und sozialen Interaktionen innerhalb einer hierarchischen Struktur angemessen ausgebildet werden.
Normalerweise ziehen die Tiere ihren Einzel- oder Zwillingsnachwuchs ohne Intervention erfolgreich auf. Es muss jedoch ein Plan vorhanden sein, wie mit verstoßenen Jungtieren umzugehen ist, damit das Leiden dieser Tiere auf ein Mindestmaß reduziert wird.
4.1.2 Trennung von der Mutter
Jungtiere haben nach der Geburt eine langsame, bei Cercopithecoidea (Hundsaffen) mehrere Jahre dauernde Entwicklungsphase, in der sie - je nach Art - die ersten 8 bis 12 Monate völlig auf ihre Mutter angewiesen sind. In dieser Zeit lernen sie unter der Obhut der Mutter ihre Umgebung kennen und interagieren mit einer Vielzahl sozialer Partner.
Durch Interaktionen mit anderen Jungtieren eignen sie sich elterliche Fähigkeiten an oder lernen sogar, für diese mit zu sorgen. Unter einer Trennung der Jungtiere von der Kolonie leiden sowohl die Mütter als auch die Jungtiere. Es empfiehlt sich daher, die Tiere so lange in der Kolonie zu belassen, in der sie geboren wurden, bis sie selbständig geworden sind. Sollten sie zu ihrem eigenen Wohl früher vom Muttertier abgesetzt oder getrennt werden müssen, empfiehlt sich die Integration in eine gut strukturierte Gruppe, um soziale Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, körperliche Schäden und Störungen des Immunsystems zu vermeiden. Das geeignete Alter für die Entwöhnung hängt von der jeweiligen Art ab.
4.2 Ausgestaltung
Die Umgebung sollte dem Tier ein umfangreiches tägliches Beschäftigungsprogramm ermöglichen. Die spezifischen Anforderungen an die Unterkünfte sind jedoch aufgrund der divergierenden natürlichen Verhaltensweisen von Art zu Art unterschiedlich. Der Haltungsbereich sollte den Tieren ein möglichst breites Verhaltensspektrum ermöglichen, ihnen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und eine entsprechend komplexe Umgebung bieten, damit sie rennen, gehen, klettern und springen können. Auch Materialien, die den Tastsinn ansprechen, sind wertvoll. Den Tieren sollte auch eine gewisse Kontrolle über ihre Umgebung ermöglicht werden. Außerdem sollten von Zeit zu Zeit ein paar Neuerungen eingeführt werden. Dazu gehören geringfügige Änderungen bei der Gruppierung oder Anordnung der Ausgestaltungselemente im Haltungsbereich sowie bei der Fütterung.
4.3 Tierhaltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit
Nichtmenschliche Primaten sollten so untergebracht werden, dass sie keine ungewöhnlichen Verhaltensmuster entwickeln und in der Lage sind, eine ausreichende Bandbreite normaler Aktivitäten zu entfalten.
Die folgenden Faktoren bestimmen die Abmessungen des Haltungsbereichs für eine gegebene Art:
4.3.1 Abmessungen
Folgende Grundsätze sollten für die Unterbringung von nichtmenschlichen Primaten aller Arten gelten:
4.3.2 Außenbereiche
Wenn möglich, sollten nichtmenschliche Primaten Zugang zu Außenbereichen haben, wie dies bei der Züchtung größerer nichtmenschlicher Primaten normalerweise der Fall ist. Außenbereiche bieten den Tieren den Vorteil, dass sie viele Merkmale der natürlichen Umgebung enthalten können und sich auch für die Unterbringung von auf Vorrat gehaltenen Tieren bzw. Versuchstieren eignen, wenn eine strenge Klimaüberwachung nicht erforderlich ist und die Außentemperaturen angemessen sind. Die Außenbereiche bestehen normalerweise aus Metall, aber es können auch andere Materialien (z.B. Holz) verwendet werden, sofern diese entsprechend witterungsbeständig sind. Einige Holzarten sind von Toxikologen zugelassen, sofern eine Analysebescheinigung vorliegt. Holz kann leicht instand gehalten oder ersetzt bzw. vor Ort speziell angefertigt werden und ist ein ruhigeres und natürlicheres Material. Zur Erhaltung der Struktur eines Haltungsbereichs aus Holz sollte der Rahmen entweder aus einem Holz bestehen, das die Tiere nicht annagen, oder durch einen Maschendraht und eine nichttoxische Behandlung geschützt sein. Der Boden des Bereichs kann aus Beton oder natürlicher Vegetation bestehen. Außenbereiche mit Betonböden können mit einem geeigneten nichttoxischen Substrat bedeckt sein. Alle Teile des Außenbereichs sollten überdacht sein, damit sich die Tiere auch bei nassem Wetter im Freien aufhalten können und vor der Sonne geschützt sind. Alternativ können auch Unterstände bereitgestellt werden. Werden Außenbereiche zur Verfügung gestellt, so nutzen nichtmenschliche Primaten diese durchaus auch im Winter. Dennoch sollten beheizte Innenbereiche zur Verfügung stehen. Die Größe eines Innenbereichs sollte den festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, um zu gewährleisten, dass er bei ungünstigen Witterungsverhältnissen nicht überfüllt ist. Da Außenbereiche eine Zusatzfläche darstellen, müssen für diese keine Mindestmaße festgelegt werden. Sind unterschiedliche Bereiche, z.B. Außen- und Innenbereiche, miteinander verbunden, so sollten zwei oder mehr Verbindungstüren vorhanden sein, um zu vermeiden, dass rangniedrigere Tiere von dominanteren Tieren in die Enge getrieben werden.
4.3.3 Unterbringung in Innenbereichen
Obwohl Innenbereiche im Allgemeinen aus Metall bestehen, werden inzwischen auch andere Materialien wie z.B. Holz, Laminate und Glas mit Erfolg angewandt, denn sie sorgen für eine ruhigere Umgebung.
Da die Höhe ein entscheidendes Merkmal des Haltungsbereichs ist, sollten alle nichtmenschlichen Primaten die Möglichkeit haben zu klettern, zu springen und einen Platz auf einer hoch angebrachten Sitzstange einzunehmen. An den Wänden kann sich Maschendraht zum Klettern befinden, aber es sollten auch ausreichend Querbalken oder Sitzstangen vorhanden sein, damit die Tiere alle gleichzeitig darauf sitzen können. Bei der Verwendung von Maschendraht sollte darauf geachtet werden, dass sich die Gliedmaßen der Tiere nicht darin verfangen und sie dadurch verletzt werden können.
Feste Böden haben den Vorteil, dass sie mit einem Substrat bedeckt werden können. Darin kann das Futter verstreut und somit die Nahrungssuche angeregt werden. Obwohl nichtmenschliche Primaten Bewegungsfreiheit brauchen, kann es durchaus vorkommen, dass sie für kurze Zeit in kleineren Haltungsbereichen untergebracht werden müssen, wenn tiergesundheitliche oder experimentelle Gründe dies rechtfertigen. Kleinere Bereiche können z.B. dadurch hergestellt werden, dass der Hauptbereich durch Abtrennungen und/oder eine mobile Rückseite unterteilt wird, dass ein Käfig innerhalb des normalen Bereichs oder zwei miteinander verbundene Einheiten aufgestellt werden, oder indem Versuchsbereiche direkt an einen größeren Auslaufbereich angeschlossen werden. Diese Haltungsmethoden für Versuchstiere haben insgesamt den Vorteil, dass die Tiere Zugang zu einem zufriedenstellenden Lebensumfeld und zu Artgenossen haben, jedoch zu Fütterungs-, Reinigungs- und Versuchszwecken (z.B. zur Verabreichung von Substanzen oder zur Blutabnahme) eine Trennung vorgenommen werden kann.
Sollte aufgrund eines speziellen Versuchsmusters eine Einzelunterbringung in einem kleineren Haltungsbereich erforderlich sein, so sollten Dauer und Umfang der Unterbringung vom Versuchsleiter begründet werden, wobei er die möglichen Folgen für das Wohlbefinden des Tieres gegen den wissenschaftlichen Wert und die Erfordernisse des Versuchs abwägen muss. Diese Einschränkungen sollten von Wissenschaftlern, Zootechnikern und Tierschutzbeauftragten überprüft werden.
Mehr Bewegungsfreiheit kann dadurch geschaffen werden, dass nichtmenschliche Primaten in großen Gruppen und nicht paarweise gehalten werden. Einzelne Tiere können durch Training isoliert werden (siehe Punkt 4.8.) oder indem die Gruppe durch einen Treibgang mit einer Falle getrieben wird.
Die zusätzlichen Leitlinien enthalten empfohlene Mindestgrößen für Haltungsbereiche für die verschiedenen Arten.
4.4 Fütterung
Präsentation und Zusammensetzung des Futters sollten abwechslungsreich sein und somit das Interesse der Tiere wecken und für eine Bereicherung der Umgebung sorgen.
Durch verstreutes Futter wird die Nahrungssuche angeregt.
Ist dies jedoch schwierig, so sollte Futter verteilt werden, das von den Tieren bearbeitet werden muss, wie z.B. unzerteiltes Obst oder Gemüse, oder es können sog. Puzzlefeeder (ausgehöhlte Rundhölzer mit Löchern) bereitgestellt werden.
Geräte und Vorrichtungen für die Fütterung sollten so gestaltet und angebracht sein, dass Verunreinigungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Vitamin C ist ein wichtiger Bestandteil des Futters von Primaten.
Neuweltaffen brauchen ausreichende Mengen an Vitamin D3. Da die Fütterung, die zur Anreicherung der Umgebung dient, Vorlieben schafft und um eine ausgewogene Ernährung der Tiere zu gewährleisten, empfiehlt sich die Ausgabe des Standardfutters früh am Morgen, wenn die Tiere hungrig sind und keine Alternativen haben.
Das Futter kann verstreut werden, damit es nicht von einzelnen dominanten Tieren allein beansprucht wird.
Eine abwechslungsreiche Kost sollte jedoch nicht bereitgestellt werden, wenn dadurch mit nachteiligen Auswirkungen auf die Versuchsergebnisse zu rechnen ist. In diesen Fällen kann jedoch durch nahrhaftes Standardfutter, das in unterschiedlichen Formen, Farben und Geschmacksrichtungen erhältlich ist, für Abwechslung gesorgt werden.
4.5 Tränken
(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)
4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial
Manche nichtmenschlichen Primaten, beispielsweise einige Prosimien, benötigen Nestbaumaterial wie z.B. Holzwolle, trockenes Laub oder Stroh. Wertvoll für die Unterstützung der Futtersuche in Innenbereichen sind nichttoxische Substrate wie
Holzschnitzel, Holzgranulat mit einem geringen Staubgehalt oder Papierschnitzel. Für Außenanlagen eignen sich Gras, Grünfutter, Holz- oder Rindenschnitzel.
4.7 Reinigung
(Siehe Punkt 4.9 des Allgemeinen Teils)
4.8 Umgang
Beim Umgang mit nichtmenschlichen Primaten werden verschiedene Verfahren der Ruhigstellung angewandt. Diese erstrecken sich von Haltungsbereichen mit gleitenden Trennwänden über das Einfangen mit Netzen, das Festhalten mit den Händen bis hin zum Einsatz von Betäubungspfeilen. Obwohl nichtmenschliche Primaten den Umgang mit Menschen nicht mögen und dadurch unter Stress geraten, sollte das Anleiten der Tiere zur Zusammenarbeit gefördert werden, da dies den Stress verringert, der sonst durch den Umgang mit ihnen entstehen würde. Das Tiertraining ist ein äußerst wichtiger Aspekt der Haltung, insbesondere bei Langzeitstudien. Es hat den doppelten Vorteil, dass die Tiere geistig herausgefordert werden und die Pfleger ihre Aufgabe dadurch als lohnender empfinden. Nichtmenschliche Primaten reagieren auf akustische und visuelle Reize. Durch ein einfaches Belohnungssystem kann mit dem Training oft erreicht werden, dass die Tiere kleinere Eingriffe wie z.B. Blutabnahmen leichter akzeptieren.
Die Reaktion der Tiere auf das Training und die Versuche sollte regelmäßig kontrolliert werden, da einige Tiere besonders schwierig sein können oder evtl. auch gar nicht reagieren. In solchen Fällen sollte ihre weitere Verwendung sorgfältig abgewogen werden.
Obwohl den Tieren das Erfüllen von Aufgaben antrainiert werden kann, sollte bei Wiederholungsversuchen auf angemessene Erholungsphasen geachtet werden.
4.9 Schmerzfreies Töten
(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)
4.10 Aufzeichnungen
Es sollten Einzelaufzeichnungen mit ausführlichen Informationen über jedes Tier geführt werden. Diese sollten folgende Angaben enthalten zu Art, Geschlecht, Alter, Gewicht, Herkunft, klinische und diagnostische Befunde, derzeitiges und früheres Haltungssystem, bisherige Verwendung bei Versuchen und alle sonstigen Informationen, die für Haltungs- und Versuchszwecke von Bedeutung sind, wie z.B. Berichte über ihr Verhalten oder ihren Zustand, sowie bevorzugte Artgenossen/soziale Beziehungen.
4.11 Kennzeichnung
Alle nichtmenschlichen Primaten in einer Anlage sollten vor dem Absetzen mit einem dauerhaften und einheitlich gestalteten Labor-Kenncode gekennzeichnet werden. Einzelne Tiere können durch ordnungsgemäß angebrachte Halsbänder mit Anhängern oder, bei großen Arten, durch Tätowierungen sichtbar gekennzeichnet werden. An leicht erreichbaren Stellen können Mikrochips eingepflanzt werden (bei größeren Tieren am Handgelenk oder bei kleineren Arten im Nackenbereich). Da die Tiere leicht unterscheidbar sein müssen, verwenden einige Labors mit Erfolg Namen für die Tiere, da Leittiere und rangniedrigere Tiere auf diese Weise einfach zu identifizieren sind und manche Labors davon ausgehen, dass das Pflegepersonal dadurch veranlasst wird, den nichtmenschlichen Primaten mehr Achtung entgegenzubringen.
5. Ausbildung des Personals
Das Personal sollte in Fragen der Pflege, der Haltung und des Trainings der zu betreuenden Tiere speziell geschult werden. Tierpfleger und Wissenschaftler, die mit nichtmenschlichen Primaten arbeiten, sollten bei der Ausbildung artspezifische Informationen über diese Tiere erhalten. Diese sollten die biologischen und verhaltenstypischen Merkmale und die Bedürfnisse der Arten, die Ausgestaltung ihres Lebensumfelds, die beim Einsetzen und Entnehmen von Tieren anzuwendenden Methoden und die Sozialdynamik behandeln. Im Rahmen dieser Ausbildung sollte auch über Gesundheits- und Sicherheitsaspekte des Personals, das mit nichtmenschlichen Primaten umgeht, über die Gefahr von Zoonosen und über die Haltung und Pflege dieser Tiere informiert werden.
6. Transport
Es sollten möglichst immer zwei miteinander verträgliche Tiere zusammen transportiert werden. Unter Umständen müssen ausgewachsene Tiere aber manchmal auch einzeln transportiert werden.
b. Zusätzliche Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Büscheläffchen (Marmosets) und Tamarinen
1. Einleitung
Büscheläffchen (Callithrix spp.) sind kleine, überwiegend arboreale, tagaktive südamerikanische nichtmenschliche Primaten. Sie leben in freier Wildbahn in Revieren mit einer Fläche von ein bis vier Hektar in großen Familiengruppen mit drei bis 15 Tieren, bestehend aus einem Elternpaar und seinem Nachwuchs. Die Weibchen bekommen zweimal pro Jahr Junge (normalerweise Zwillinge und in Gefangenschaft nicht selten Drillinge) und alle Mitglieder des Familienverbands kümmern sich um den Nachwuchs. Aufgrund hormoneller und verhaltensbedingter Mechanismen wird eine Trächtigkeit rangniedrigerer Weibchen durch ranghöhere Tiere verhindert. Büscheläffchen sind Früchte- und Insektenfresser und sie haben sich auf das Aushöhlen von Gummibäumen und den Verzehr des Saftes dieser Bäume spezialisiert. In Gefangenschaft würden sie jedoch auch andere Laubhölzer aushöhlen und mit Duftmarken versehen. Die Hälfte der verfügbaren Zeit wird für Futtersuche und Futteraufnahme aufgewendet. Büscheläffchen und Tamarine können in Gefangenschaft bis zu 15 oder 20 Jahre alt werden.
Tamarine (Saguinus spp.) sind den Büscheläffchen in vielerlei Hinsicht ähnlich. Sie sind in Süd- und Mittelamerika anzutreffen, sind jedoch etwas größer und haben größere Reviere mit einer Reichweite von 30 bis 100 Hektar. Der Grund für die größeren Reviere der Tamarine beruht auf der Tatsache, dass sie in stärkerem Maße Früchtefresser sind und keine Bäume aushöhlen, sondern Baumsaft nur dann fressen, wenn er leicht zugänglich ist.
Die meisten Büscheläffchen und Tamarine klettern nicht gerne auf den Boden hinab und setzen in ihrer Umgebung häufig Duftmarken.
2. Das Umfeld und seine Überwachung
2.1 Belüftung
(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)
2.2 Temperatur
Büscheläffchen und Tamarine sollten in einem Temperaturbereich zwischen 23 °C und 28 °C gehalten werden, obwohl die Temperaturwerte auch etwas höher liegen können, da es sich um tropische Tiere handelt.
2.3 Luftfeuchtigkeit
Es sollte für Luftfeuchtigkeitswerte von 40 bis 70 % gesorgt werden, auch wenn die Tiere eine relative Luftfeuchtigkeit von über 70 % vertragen.
2.4 Beleuchtung
Es wird eine Photoperiode von mindestens 12 Stunden Licht empfohlen. Die Lichtquelle sollte den Tierraum gleichmäßig ausleuchten. In den Haltungsbereichen sollten jedoch auch stets Schattenbereiche vorhanden sein.
2.5 Lärm
Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Ultraschall, der im Hörbereich von Büscheläffchen und Tamarinen liegt, auf ein Minimum reduziert wird.
2.6 Alarmsysteme
(Siehe Punkt 2.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
3. Gesundheit
(Siehe Punkt 3 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege
4.1 Unterbringung
Büscheläffchen und Tamarine sollten in Familiengruppen untergebracht werden, die sich aus nicht verwandten Paaren männlicher und weiblicher Tiere und Nachkommen aus einer oder mehreren Geburten zusammensetzen. Gruppen von auf Vorrat gehaltenen Tieren sollten aus miteinander verträglichen, gleichgeschlechtlichen und gleichaltrigen Tieren oder Jungtieren bestehen. Vorsicht ist geboten, wenn nicht verwandte ausgewachsene Tiere gleichen Geschlechts zu einer Gruppe zusammengeführt werden, da es hier zu offenen Aggressionen kommen kann.
Während der Versuche können Büscheläffchen und Tamarine generell zusammen mit einem passenden, gleichgeschlechtlichen Tier (Zwillinge, Elternteil/Nachwuchs) oder in Paaren aus einem Männchen und einem Weibchen, soweit Verhütungsmittel eingesetzt werden, gehalten werden. Machen Versuchsverfahren oder tierärztliche Behandlung eine Einzelunterbringung erforderlich, so sollten diese möglichst kurz sein und die Tiere in Sicht-, Hör- und Riechkontakt zu ihren Artgenossen bleiben.
Zuchtpaare sollten erst dann zusammengestellt werden, wenn die Tiere ca. zwei Jahre alt sind. In Familiengruppen verhindert die Gegenwart des Muttertieres den Eisprung bei ihrem weiblichen Nachwuchs. Neu zusammengestellte Zuchtpaare sollten nicht in der Nähe der elterlichen Familien gehalten werden, da die Fortpflanzung dadurch beeinträchtigt werden könnte.
Das geeignete Absetzalter hängt von der geplanten Verwendung der Tiere ab, sollte jedoch nicht unter acht Monaten liegen. Für die Zucht bestimmte Tiere sollten mindestens bis zum Alter von 13 Monaten im Familienverband verbleiben, um die erforderliche Erfahrung in der Aufzucht erlangen.
4.2 Ausgestaltung
Das natürliche Verhaltensmuster von Büscheläffchen und Tamarinen macht deutlich, dass das Lebensumfeld in Gefangenschaft ein Minimum an Komplexität und Anreiz bieten sollte. Diese Faktoren sind für die Förderung der arttypischen Verhaltensmuster wertvoller als eine bloße Vergrößerung der Haltungsbereiche. Zu den Ausgestaltungselementen aus natürlichen oder künstlichen Materialien (z.B. Holz, PVC) sollten Sitzstangen, Plattformen, Schaukeln und Seile gehören. Diese Elemente sollten in Bezug auf Ausrichtung, Größe und Festigkeit variieren, damit die Tiere sich angemessen bewegen und springen können. Sitzstangen aus Holz bieten den Büscheläffchen und Tamarinen die Möglichkeit, ihr natürliches Nageverhalten und das anschließende Setzen von Duftmarken zum Ausdruck zu bringen. Außerdem sollte eine bequeme Ruhefläche (z.B. in Form von Nestboxen) eingerichtet werden, die zum Ausruhen, Schlafen und Verstecken in Gefahrensituationen verwendet werden können. Obwohl der Blickkontakt zwischen Familiengruppen normalerweise eine anregende Wirkung auf die Tiere hat, können blickdichte Abschirmungen und/oder eine Vergrößerung des Abstands zwischen den Tierbereichen in einigen Fällen und insbesondere bei bestimmten Büschelaffenarten erforderlich sein, um übermäßiges Revierverhalten zu vermeiden. Da sich die Tiere nur ungern auf den Boden hinunter begeben, sollten Fütterungsgeräte, die das natürliche Verhaltensmuster der Tiere anregen, im oberen Teil des Haltungsbereichs aufgehängt oder angebracht sein. Holzschnitzel als Substrat animieren dazu, verschüttetes Futter vom Boden aufzusammeln. Im Allgemeinen fördert das Einbringen von Strukturelementen und Ausgestaltungsgegenständen im unteren Teil des Haltungsbereichs eine umfassendere und abwechslungsreichere Raumnutzung. Bei Büscheläffchen, die sich auf das Nagen an Bäumen spezialisiert haben, um an deren Säfte zu gelangen, haben sich mit Gummi Arabicum gefüllte Lochbretter als sehr nützlich erwiesen.
4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit
Da Büscheläffchen und Tamarine baumlebende Tiere sind und in vertikaler Richtung flüchten, sind das verfügbare Raumvolumen und die vertikale Höhe des Geheges wichtiger als die Bodenfläche. Die Mindestabmessungen und die Gestaltung des
Haltungsbereichs sollten dem Zweck entsprechen, zu dem die Tiere gehalten werden (Zucht, Vorratshaltung, Kurz- oder Langzeitversuche) und die Aufnahme ausreichender Ausgestaltungselemente ermöglichen.
Tabelle F.1. Büscheläffchen und Tamarine: Mindestabmessungen und Platzangebot
Mindestbodenfläche für 1*) oder 2 Tiere plus Nachkommen von bis zu 5 Monaten (in m2) | Mindestraumvolumen je zusätzlichem Tier von mehr als 5 Monaten (in m3) | Mindesthöhe der Unterbringung (in m)**) | |
Büscheläffchen | 0,5 | 0,2 | 1,5 |
Tamarine | 1,5 | 0,2 | 1,5 |
*) Die Tiere sollten nur in Ausnahmefällen einzeln gehalten werden (siehe Punkt 4.1.). **)Die Decke des Haltungsbereichs sollte mindestens 1,8 m vom Boden entfernt sein. |
4.4 Fütterung
Büscheläffchen und Tamarine haben einen hohen Eiweißbedarf und da sie nicht in der Lage sind, Vitamin D3 ohne UVB-Strahlen zu synthetisieren, muss die Nahrung mit ausreichend Vitamin D3 ergänzt werden.
4.5 Tränken
(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)
4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial
(Siehe Punkt 4.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.7 Reinigung
Büscheläffchen und Tamarine setzen in ihrer Umgebung häufig Duftmarken, und die Beseitigung aller familiären Gerüche kann zu Verhaltensstörungen führen. Wechselweise Reinigung und Desinfektion des Haltungsbereichs und der Ausgestaltungselemente lassen etwas von den Revierduftmarken zurück, was sich positiv auf das psychische Wohlbefinden der Tiere auswirkt und das überstimulierte Absetzen von Duftmarken reduziert.
4.8 Umgang
Regelmäßiger Umgang und menschlicher Kontakt sind gut, um die Tiere besser an die Beobachtungs- und Versuchsbedingungen zu gewöhnen und ihre Kooperationsbereitschaft bei einigen Versuchen zu erhöhen. Müssen die Tiere eingefangen und transportiert werden, so kann mit Hilfe von Nestkästen der durch den Umgang verursachte Stress verringert werden.
4.9 Schmerzfreies Töten
(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)
4.10 Aufzeichnungen
(Siehe Punkt 4.10 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.11 Kennzeichnung
(Siehe Punkt 4.11 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
5. Ausbildung des Personals
(Siehe Punkt 5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
6. Transport
(Siehe Punkt 6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
c. Zusätzliche Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Totenkopfäffchen
1. Einleitung
Die Gattung der Totenkopfäffchen (Saimiri spp.) ist in unterschiedlichen Höhenlagen der tropischen Regenwälder des südamerikanischen Kontinents beheimatet. Es gibt verschiedene regionale Unterarten; die beiden wichtigsten sind bekannt als S. sc. boliviensis (schwarzköpfiges Totenkopfäffchen) und S. sc. sciureus (eigentliches Totenkopfäffchen). Neben Unterschieden bei Fellfarben und Gesichtsmasken gibt es auch einige geringfügige Abweichungen bei den verhaltenstypischen Merkmalen. Das Körpergewicht von ausgewachsenen Tieren liegt zwischen 600 und 1.100 g, wobei die männlichen Tiere deutlich schwerer sind als die weiblichen. Im aufrechten Stand erreichen ausgewachsene Tiere eine Körperlänge von 40 cm. Es sind typisch arboreale Tiere, die - je nach Umgebungstemperatur - in unterschiedlich hohen Baumkronen leben. Zur Nahrungssuche und, wenn es sich um Jungtiere handelt, zum Spielen klettern sie jedoch auf den Boden hinunter. Bei Gefahr fliehen sie weit nach oben. Wenn sie sich über weite Strecken fortbewegen, machen sie Sprünge, die von der Dichte der Baumkronen abhängen. In der freien Wildbahn leben sie in relativ großen Gruppen zusammen, die aus mehreren Weibchen und Jungtieren und einem dominanten Männchen in der Rolle des Leitaffen bestehen. Nicht fortpflanzungsfähige erwachsene Männchen schließen sich abseits zu eigenen Gruppen zusammen. Es ist bekannt, dass Totenkopfäffchen in Gefangenschaft bis zu 25 Jahre alt werden können.
2. Das Umfeld und seine Überwachung
2.1 Belüftung
(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)
2.2 Temperatur
Obwohl die Arten unter sehr unterschiedlichen klimatischen Bedingungen in Tropenwäldern leben, die von flachen bis in hohe Bergregionen reichen, weichen die Temperaturen in den Lebensräumen der einzelnen Kolonien oder Verbände nicht stark voneinander ab. Kurzfristige drastische Temperaturschwankungen sollten daher vermieden werden. In der freien Wildbahn passen sich die Tiere den Umgebungstemperaturen dadurch an, dass sie sich die passende Höhe in der Baumkrone aussuchen (z.B. bei kühler Witterung mehr in Bodennähe). Zwar erscheinen Raumtemperaturen von 22 °C bis 26 °C angemessen, bei Tieren mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit sind Temperaturen um 26 °C jedoch eher angezeigt.
2.3 Luftfeuchtigkeit
Für diese Tierart ist eine Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 70 % angemessen.
2.4 Beleuchtung
Als Bewohner tropischer Wälder sind Totenkopfäffchen an diffuses Licht gewöhnt. Dennoch sollten Tieren, die keinen Zugang zu Außenbereichen haben, Bereiche mit hoher Lichtintensität ähnlich dem Tageslicht zur Verfügung stehen. Das Lichtspektrum sollte dem des Tageslichts entsprechen, allerdings ist eine Lichtintensität wie bei hellem Sonnenschein nicht erforderlich. Ein Tag-Nacht-Rhythmus von jeweils 12 Stunden ist angemessen. Die Tageslichtdauer sollte nicht weniger als acht Stunden betragen. Eine zusätzliche UV-Komponente oder eine zeitlich begrenzte Bestrahlung mit UV-Lampen würde eine wesentliche Vitamin D3-Synthese über die Haut ermöglichen.
2.5 Lärm
(Siehe Punkt 2.5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.6 Alarmsysteme
(Siehe Punkt 2.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
3. Gesundheit
Totenkopfäffchen können stille Überträger eines Herpesvirus sein (Saimirine herpesvirus 1, syn. Herpesvirus tamarinus, herpes T, Herpesvirus platyrrhinae), der bei Übertragung auf Büscheläffchen tödlich sein kann. Es wird daher empfohlen, diese beiden Tierarten nicht in derselben Einheit zu halten, bis durch Tests nachgewiesen wurde, dass die Bestände frei von dieser Virusinfektion sind.
4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege
4.1 Unterbringung
Aufgrund ihrer natürlichen gesellschaftlichen Struktur können Totenkopfäffchen problemlos in großen gleichgeschlechtlichen Gruppen gehalten werden. Dabei sollten männliche und weibliche Gruppen aber streng voneinander getrennt werden, um Kämpfe zu vermeiden. Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass leidende Tiere in einer Gruppe erkannt werden, da aggressives Verhalten bei Totenkopfäffchen nicht besonders ausgeprägt ist.
Für Zuchtzwecke scheint eine Gruppe mit sieben bis 10 Weibchen und einem bis zwei Männchen angemessen. Zuchtgruppen sollten Blickkontakt haben, aber mit anderen Gruppen nicht körperlich in Berührung kommen.
Neugeborene Tiere werden von ihren Müttern auf dem Rücken getragen, bis sie etwa sechs Monate alt sind. Zu Erkundungszwecken trennen sie sich jedoch schon ziemlich früh von ihren Müttern oder werden von nahen Verwandten herumgetragen. Auf diese Weise lernen sie soziales Verhalten und entdecken, häufig durch Lautäußerungen, was für sie gefährlich bzw. nützlich ist. Ab dem dritten Lebensmonat nehmen sie feste Nahrung auf. Es empfiehlt sich jedoch, Jungtiere nicht vor dem sechsten Lebensmonat von ihren Familien zu trennen. Ist eine Handfütterung erforderlich, können sie einem anderen Weibchen - möglichst in der Gruppe, in der sie geboren wurden - zur Adoption überlassen werden. Totenkopfäffchen erreichen die Geschlechtsreife im Alter von ca. drei Jahren.
Um eine Verringerung der Fortpflanzungsleistung zu vermeiden, sollten Zuchtgruppen, die sich einmal etabliert haben, nicht mehr gestört werden. Erhebliche Veränderungen im Umfeld und im Sozialgefüge sollten daher vermieden werden.
4.2 Ausgestaltung
Da Totenkopfäffchen arboreale Tiere sind, brauchen sie ausreichende Klettermöglichkeiten wie z.B. Drahtgitterwände, Pfähle, Ketten oder Seile. Obwohl sie durchaus über Abgründe springen können, sofern geeignete Strukturen vorhanden sind, laufen oder schwingen sie sich lieber über horizontale und diagonale Äste oder Seilbrücken. Auch Sitzstangen oder Nestboxen, wo sie dicht zusammengekauert sitzen und schlafen können, kommen zum Einsatz.
Durch einen festen, mit Substrat bedeckten Boden werden Futtersuche und Spielen gefördert. Den Tieren sollten innerhalb des Haltungsbereichs mehrere Stellen zur Auswahl stehen, wo sie sich beschäftigen, wohin sie sich zurückziehen und wo sie die für sie jeweils angenehmsten Temperatur- und Lichtverhältnisse finden können.
4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit
Tabelle F.2. Totenkopfäffchen: Mindestabmessungen und Platzangebot
Mindestbodenfläche pro Tier 1 *) oder 2 Tiere (in m2) | Mindestraumvolumen je zusätzlichem Tier von mehr als 6 Monaten (in m3) | Mindesthöhe der Unterbringung (in m) |
2,0 | 0,5 | 1,8 |
*)Die Tiere sollten nur in Ausnahmefällen einzeln gehalten werden (siehe Punkt 4.1.). Totenkopfäffchen sollten möglichst in Gruppen von vier oder mehr Tieren gehalten werden. |
4.4 Fütterung
Totenkopfäffchen haben einen hohen Eiweißbedarf. Wie die anderen südamerikanischen Arten brauchen auch Totenkopfäffchen außer Vitamin C große Mengen an Vitamin D3. Trächtige Weibchen neigen zu Folsäuremangel und sollten mit einem entsprechenden synthetischen folsäurehaltigen Nahrungsergänzungsmittel in Pulver- oder flüssiger Form versorgt werden.
4.5 Tränken
(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)
4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial
(Siehe Punkt 4.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.7 Reinigung
(Siehe Punkt 4.9 des Allgemeinen Teils)
4.8 Umgang
Totenkopfäffchen können trainiert werden, sich Leckerbissen oder Getränke als Belohnung abzuholen. Sie sind auch fähig, das Lösen von Aufgaben gegen eine Belohnung zu erlernen. Für das Einfangen zu Untersuchungs- oder Behandlungszwecken sollten die Tiere trainiert werden, in Gänge mit Fangkäfigen oder in individuelle Haltungsbereiche zu gehen.
4.9 Schmerzfreies Töten
(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)
4.10 Aufzeichnungen
(Siehe Punkt 4.10 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.11 Kennzeichnung
(Siehe Punkt 4.11 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
5. Ausbildung des Personals
(Siehe Punkt 5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
6. Transport
(Siehe Punkt 6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
d. Zusätzliche Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Makaken und Grünen Meerkatzen
1. Einleitung
Die drei Makakenarten, die am häufigsten in Labors gehalten werden, stammen alle aus Asien: Macaca mulatta (Rhesusaffe), Macaca fascicularis (Langschwanzmakak, Javaneraffe) und Macaca arctoides (Bären- oder Stumpfschwanzmakak). Die Grüne Meerkatze (Cercopithecus aethiops oder Chlorocebus aethiops) ist eine ganz ähnliche afrikanische Affenart, die gelegentlich in Labors gehalten wird. In freier Wildbahn leben alle diese Arten in matriarchalischen Gruppen mit mehreren Männchen und Weibchen. Es gibt sowohl männliche als auch weibliche Hierarchien, und die Weibchen bilden innerhalb des Verbands Verwandschaftsgruppen. Die engsten sozialen Verbindungen bestehen zwischen verwandten Weibchen; sind die Weibchen paarungsbereit, kämpfen die Männchen um sie. Zwei Arten, nämlich der Rhesusaffe und der Stumpfschwanzmakak, leben in warmen bis gemäßigten Klimazonen, während der Langschwanzmakak eine ausschließlich tropische Art ist, die Mangroven bevorzugt und ihr Futter oft im Wasser sucht. Der Langschwanzmakak ist von den vier Arten die am stärksten arboreale und der Stumpfschwanzmakak die am häufigsten am Boden lebende Art. Die Grüne Meerkatze hat in Afrika ein breites Spektrum an Lebensräumen (z.B. offenes Grasland, Wälder und Berge), in denen die klimatischen Bedingungen von gemäßigt bis tropisch reichen. Rhesusaffen pflanzen sich zu bestimmten Jahreszeiten fort, während die anderen Arten in Gefangenschaft das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen. Alle Arten sind hauptsächlich Pflanzenfresser, ernähren sich aber auch von Insekten. Es ist bekannt, dass Makaken und Grüne Meerkatzen in Gefangenschaft über 30 Jahre alt werden können.
2. Das Umfeld und seine Überwachung
2.1 Belüftung
(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)
2.2 Temperatur
Rhesusaffen und Stumpfschwanzmakaken vertragen ein gemäßigtes Klima. Auch Grüne Meerkatzen sind anpassungsfähig, und Temperaturen zwischen 16 °C und 25 °C sind angemessen. Für Langschwanzmakaken ist ein Temperaturbereich von 21 °C bis 28 °C geeigneter, obwohl sie sich auch bei viel kühlerem Wetter nach draußen begeben.
2.3 Luftfeuchtigkeit
(Siehe Punkt 2.3 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.4 Beleuchtung
(Siehe Punkt 2.4 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.5 Lärm
(Siehe Punkt 2.5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.6 Alarmsysteme
(Siehe Punkt 2.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
3. Gesundheit
Altweltaffen gehören zu den am stärksten tuberkuloseanfälligen Arten, und ein Großteil der Asiatischen Makaken in der freien Wildbahn sind stille Überträger des Herpes B-Virus (Syn.: Herpes simiae, Cercopithicine herpesvirus 1). Grüne Meerkatzen können auch für das Marburg- und das Ebola-Virus anfällig sein.
4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege
4.1 Unterbringung
Makaken und Grüne Meerkatzen sollten zusammen mit Artgenossen gehalten werden. Sind größere Gruppierungen möglich, sollte dies gefördert werden. Am einfachsten lassen sich gleichgeschlechtliche Gruppen dann zusammenstellen, wenn die Tiere von ihren Müttern getrennt werden. Bei allen Gruppenunterbringungen sollte das Personal darüber wachen, dass aggressives Verhalten auf ein Mindestmaß reduziert wird. Kolonien von Grünen Meerkatzen neigen besonders zu Gewaltausbrüchen, insbesondere dann, wenn die Gruppe in irgendeiner Form gestört wurde.
Zuchtgruppen in Gefangenschaft werden üblicherweise aus einem männlichen und sechs bis zwölf weiblichen Tieren zusammengestellt. Bei größeren Gruppen können zur Erhöhung der Empfängnisrate zwei Männchen aufgenommen werden. Ist ein Männchen beträchtlich jünger als das andere, so ist der Konkurrenzkampf weniger vehement. Werden miteinander verbundene Haltungsbereiche verwendet, so sollte auf aggressives Verhalten der Weibchen untereinander geachtet werden, wenn sich das Männchen außer Sichtweite im anderen Teil des Bereichs aufhält.
Das Alter, in dem junge Makaken von ihren Müttern getrennt werden, ist für das Zuchtweibchen, die künftigen Zuchttiere und die auf Vorrat gehaltenen Tiere von großer Bedeutung. Normalerweise sollten die Jungen nicht von ihren Müttern getrennt werden, bevor sie acht - oder besser zwölf - Monate alt sind. Eine Ausnahme bilden Jungtiere, die von ihren Müttern z.B. wegen geringer Milchproduktion, Verletzung oder Krankheit nicht aufgezogen werden können. Zur Vermeidung ernsthafter Verhaltensstörungen sollten diese von Hand aufgezogenen Tiere möglichst bald wieder zusammen mit anderen verträglichen Tieren in die Gruppe integriert werden. Sind die Tiere bei der Trennung jünger als sechs Monate, leiden sie unter Umständen sehr unter der Trennung, was zu dauerhaften Verhaltensstörungen und physiologischen Anomalien führen kann.
4.2 Ausgestaltung
Da diese Tiere hoch entwickelte kognitive Fähigkeiten haben, brauchen sie eine entsprechend komplexe Umgebung. Ein fester Boden, der mit einem nichttoxischen Substrat angereichert werden kann, ermöglicht das Verstecken von ausgestreutem Futter und fördert die Futtersuche. In den Haltungsbereichen sollten vertikale und diagonale Klettermöglichkeiten angebracht sein, die die Nutzung des gesamten Raumvolumens des Bereichs erleichtern. Bretter und Sitzstangen sollten nicht übereinander angebracht sein. Zwischen den einzelnen Brettern und der Wand des Haltungsbereichs sollte ein Zwischenraum sein, damit die Tiere den Schwanz frei hängen lassen können.
Leitern, Sitzstangen und Kauspielzeug sind gleichermaßen wertvoll. In größeren Haltungsbereichen ist ein Wasserbehälter (der leicht geleert werden kann) für Langschwanzmakaken besonders wertvoll; er wird jedoch auch von Rhesusaffen genutzt. Für den Langschwanzmakaken kann das Futter ins Wasser geworfen werden; er taucht danach und holt es heraus. Diverse Möglichkeiten, die Futtersuche zu unterstützen (vom Einstreuen des Futters in das Substrat bis hin zu sog. Puzzlefeeders), haben sich als nützlich erwiesen. Geeignetes Futter kann auch auf das Maschendrahtdach gelegt werden, damit die Tiere angeregt werden, es von dort wieder herunterzuholen. Da Abwechslung wichtig ist, sollte Spielzeug bereitgestellt und häufig ausgetauscht werden.
4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit
Damit sich die Tiere sicher fühlen, sollten Gestaltung und Innenmaße des Haltungsbereichs zumindest ein Klettern über die menschliche Augenhöhe hinaus ermöglichen.
Die Unterbringung der Tiere in Gruppen und in Haltungsbereichen, die über den in Tabelle F.3. empfohlenen Mindestgruppengrößen und Mindestabmessungen liegen, sollte unterstützt werden.
Tabelle F.3. Makaken und Grüne Meerkatzen: Mindestabmessungen und Platzangebot*)
Mindestfläche der Unterbringung (in m2) | Mindestraumvolumen (in m3) | Mindestraumvolumen pro Tier (in m3) | Mindesthöhe der Unterbringung (in m) | |
Tiere unter drei Jahren**) | 2,0 | 3,6 | 1,0 | 1,8 |
Tiere ab drei Jahren***) | 2,0 | 3,6 | 1,8 | 1,8 |
Zu Zuchtzwecken gehaltene Tiere****) | 3,5 | 2,0 | ||
*)Die Tiere sollten nur in Ausnahmefällen einzeln gehalten werden (siehe Punkt 4.1.). **)In einen Haltungsbereich mit Mindestmaßen können bis zu drei Tiere aufgenommen werden. ***)In einen Haltungsbereich mit Mindestmaßen können bis zu zwei Tiere aufgenommen werden. ****)In Zuchtkolonien mit Jungtieren von bis zu zwei Jahren, die mit ihren Müttern zusammen untergebracht sind, besteht kein zusätzlicher Platz-/Raumbedarf. |
Die Tiere sollten in Innenbereichen mit entsprechenden Umgebungsbedingungen und ausreichender Größe untergebracht sein, damit allen Tieren zumindest das in der obigen Tabelle F.3. aufgeführte Mindestraumangebot zur Verfügung steht.
Unter bestimmten Klimabedingungen können Zucht- und Vorratstiere auch ausschließlich in Außenbereichen gehalten werden, wenn für entsprechenden Schutz vor extremen Witterungsbedingungen gesorgt ist.
4.4 Fütterung
(Siehe Punkt 4.4 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.5 Tränken
(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)
4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial
(Siehe Punkt 4.3 und 4.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.7 Reinigung
(Siehe Punkt 4.9 des Allgemeinen Teils)
4.8 Umgang
Makaken können leicht darauf trainiert werden, bei einfachen Routineverfahren wie z.B. Injektionen oder Blutentnahmen zu kooperieren und sich in einen zugänglichen Teil des Haltungsbereichs zu begeben.
4.9 Schmerzfreies Töten
(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)
4.10 Aufzeichnungen
(Siehe Punkt 4.10 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.11 Kennzeichnung
(Siehe Punkt 4.11 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
5. Ausbildung des Personals
(Siehe Punkt 5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
6. Transport
(Siehe Punkt 6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
e. Zusätzliche Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Pavianen
1. Einleitung
Zu den Pavianen gehören drei Gattungen, Papio, Theropithecus und Mandrillus, von denen der Papio papio (Guineapavian) und der Papio anubis (Grüner oder Anubispavian) am häufigsten verwendet werden.
Paviane leben in Waldgebieten und Savannen, einschließlich Trockensteppen und Bergwüsten.
Es sind Landtiere mit schwerem Körperbau, die sich auf allen Vieren fortbewegen.
Sie haben eine stark vorspringende Schnauze.
Die Männchen haben große Eckzähne.
Paviane sind Allesfresser, die sich hauptsächlich vegetarisch (Früchte und Wurzeln) ernähren, fressen aber auch Insekten und gelegentlich sogar Beutetiere wie z.B. junge Gazellen oder andere nichtmenschliche Primaten.
Guineapaviane (Papio papio) und Anubispaviane (Papio anubis) leben in Gruppen aus mehreren Männchen und Weibchen. Es ist bekannt, dass Paviane in Gefangenschaft über 35 Jahre alt werden können.
Die folgenden Leitlinien gelten für Guineapaviane und Anubispaviane.
2. Das Umfeld und seine Überwachung
2.1 Belüftung
(Siehe Punkt 2.1 des Allgemeinen Teils)
2.2 Temperatur
Paviane vertragen ein gemäßigtes Klima und können sich diesem gut anpassen.
Temperaturen zwischen 16 °C und 28 °C sind angemessen.
2.3 Luftfeuchtigkeit
(Siehe Punkt 2.3 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.4 Beleuchtung
(Siehe Punkt 2.4 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.5 Lärm
(Siehe Punkt 2.5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
2.6 Alarmsysteme
(Siehe Punkt 2.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
3. Gesundheit
(Siehe Punkt 3 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege
4.1 Unterbringung
Ausgewachsene und junge Tiere sollten zusammen mit Artgenossen gehalten werden. Auf Vorrat gehaltene Tiere können in verträglichen gleichgeschlechtlichen Gruppen untergebracht werden. Versuchstiere sollten möglichst als gleichgeschlechtliche Paare oder in Gruppen gehalten werden.
Zuchtgruppen sollten sich aus einem Männchen und sechs bis sieben Weibchen oder aus zwei Männchen und zwölf bis 15 Weibchen zusammensetzen. Größere Gruppen sind unter Umständen wesentlich schwieriger zu handhaben. Das Personal sollte darüber wachen, dass aggressives Verhalten auf ein Mindestmaß reduziert wird. Paviankolonien neigen zu Aggressionen, insbesondere dann, wenn die Gruppe in irgendeiner Form gestört wurde.
Normalerweise sollten die Jungen nicht von ihren Müttern getrennt werden, bevor sie acht - oder besser zwölf - Monate alt sind. Eine Ausnahme bilden Jungtiere, die von ihren Müttern z.B. wegen zu geringer Milchproduktion, Verletzung oder Krankheit nicht aufgezogen werden können.
4.2 Ausgestaltung
Da Paviane hoch entwickelte kognitive Fähigkeiten haben, benötigen sie eine entsprechend komplexe Umgebung. Ein fester Boden, der mit einem nichttoxischen Substrat angereichert werden kann, ermöglicht das Verstecken von ausgestreutem Futter und fördert die Futtersuche. Leitern, Sitzstangen und Kauspielzeug sind gleichermaßen wertvoll. Futter kann auf das Maschendrahtdach gelegt werden, damit die Tiere angeregt werden, es von dort wieder herunterzuholen. Aufgrund der Größe und der Verhaltensbedürfnisse von Pavianen sollten die Gehege robust sein und über breite Sitzflächen und -blöcke verfügen. Da Abwechslung wichtig ist, sollte Spielzeug bereitgestellt und häufig ausgetauscht werden.
4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit
Damit sich die Tiere sicher fühlen, sollten Ausgestaltung und Innenmaße des Haltungsbereichs zumindest ein Klettern über die menschliche Augenhöhe hinaus ermöglichen.
Die Unterbringung der Tiere in Gruppen und in Bereichen, die über den in Tabelle F.4. empfohlenen Mindestgruppengrößen und Mindestabmessungen liegen, sollte unterstützt werden.
Tabelle F.4. Paviane: Mindestabmessungen und Platzangebot*)
Mindestfläche der Unterbringung (in m2) | Mindestraumvolumen der Unterbringung (in m3) | Mindestraumvolumen pro Tier (in m3) | Mindesthöhe der Unterbringung (in m) | |
Tiere**) unter vier Jahren | 4,0 | 7,2 | 3,0 | 1,8 |
Tiere**) ab vier Jahren | 7,0 | 12,6 | 6,0 | 1,8 |
Zu Zuchtzwecken gehaltene Tiere***) | 12,0 | 2,0 | ||
*)Die Tiere sollten nur in Ausnahmefällen einzeln gehalten werden (siehe Punkt 4.1). **)In einem Haltungsbereich mit Mindestmaßen können bis zu zwei Tiere aufgenommen werden. ***)In Zuchtkolonien mit Jungtieren von bis zu zwei Jahren, die mit ihren Müttern zusammen untergebracht sind, besteht kein zusätzlicher Platz-/Raumbedarf. |
Die Tiere sollten in Innenbereichen mit entsprechenden Umgebungsbedingungen und ausreichender Größe untergebracht sein, damit allen Tieren zumindest das in der obigen Tabelle F.4. aufgeführte Mindestplatzangebot zur Verfügung steht.
Unter bestimmten Klimabedingungen können Zucht- und Vorratstiere auch ausschließlich in Außenbereichen gehalten werden, wenn für entsprechenden Schutz vor extremen Witterungsbedingungen gesorgt ist.
Die Gehege sollten einen festen Boden haben.
4.4 Fütterung
(Siehe Punkt 4.4 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.5 Tränken
(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)
4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial
(Siehe Punkt 4.3 und 4.6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.7 Reinigung
(Siehe Punkt 4.9 des Allgemeinen Teils)
4.8 Umgang
Paviane können leicht darauf trainiert werden, bei einfachen Routineverfahren wie z.B. Injektionen oder Blutentnahmen zu kooperieren und sich in einen zugänglichen Teil des Haltungsbereichs zu begeben.
Aus Gründen der Sicherheit des Personals sollte man beim Umgang mit ausgewachsenen Tieren besondere Vorsicht walten lassen und die Tiere unter Umständen angemessen ruhig stellen.
4.9 Schmerzfreies Töten
(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)
4.10 Aufzeichnungen
(Siehe Punkt 4.10 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
4.11 Kennzeichnung
(Siehe Punkt 4.11 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
5. Ausbildung des Personals
(Siehe Punkt 5 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
6. Transport
(Siehe Punkt 6 der Allgemeinen Erwägungen für nichtmenschliche Primaten)
G. Artspezifische Leitlinien für landwirtschaftliche Nutztiere und Miniaturschweine
a. Allgemeine Erwägungen
1. Einleitung
Zum Zwecke dieser Leitlinien sind "landwirtschaftliche Nutztiere" Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Miniaturschweine und Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Maultiere).
Die Verwendung von landwirtschaftlichen Nutztieren in der Forschung reicht von angewandten Experimenten unter Feldbedingungen bis hin zu eher grundlegenden Studien in den Bereichen Agrar-, Veterinär- und Biomedizinforschung unter Laborbedingungen. Im ersten Fall ist es wichtig, dass die Unterbringungs- und Haltungsbedingungen sowohl der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere ausreichend Rechnung tragen als auch zuverlässige Informationen liefern, die sich auf kommerzielle Betriebe übertragen lassen. Im zweiten Fall, in dem häufiger Eingriffe an den Tieren vorgenommen werden, ist eine andere Art von Unterbringung und Haltung erforderlich. Die gewählte Unterbringungsart sollte geeignet sein, um die betreffenden Versuche gut durchführen zu können, und relevante Antworten auf die wissenschaftlichen Fragen liefern.
Die Haltungsformen für alle landwirtschaftlichen Nutztiere sollten deren natürlichem Verhalten, vor allem ihren Bedürfnissen in Bezug auf Grasen, Futtersuche, Bewegung und soziale Interaktionen, gerecht werden. Landwirtschaftliche Nutztiere werden in verschiedensten Arten von Haltungsbereichen untergebracht, die sich oft an den Erfordernissen der jeweiligen Versuche orientieren. So können landwirtschaftliche Nutztiere z.B. auf der Weide, in seitlich offenen Gebäuden mit Zugang zu Ausläufen, in geschlossenen Gebäuden mit natürlicher Belüftung oder in speziellen Quarantänegebäuden oder ContainmentSystemen mit natürlicher oder künstlicher Belüftung gehalten werden.
Bei Agrarforschungsprojekten, bei denen es die Zielsetzung der Versuche erforderlich macht, dass die Tiere unter vergleichbaren Bedingungen wie in der gewerblichen Landwirtschaft gehalten werden, sollte die Tierhaltung zumindest den Standards entsprechen, die in der Richtlinie 98/58/EG 2) des Rates und in den spezifischen Richtlinien zum Schutz von Kälbern und Schweinen (Richtlinien 91/629/EWG 3) und 91/630/EWG 4) des Rates) sowie in den Empfehlungen enthalten sind, die im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (ETS Nr. 87) angenommen wurden.
2. Das Umfeld und seine Überwachung
Unter natürlichen Bedingungen sind landwirtschaftliche Nutztiere einem breiten Temperaturbereich ausgesetzt und können diese Temperaturen auch vertragen, wenngleich der Grad der Toleranz je nach Art und Rasse variiert. Sie suchen Unterschlupf vor starkem Regen und Wind sowie Schutz vor intensiver Sonnenstrahlung. Wenn die Tiere in Bereichen gehalten werden, in denen sie auch Freilandbedingungen ausgesetzt sind, so sollten Unterstände, Schatten und ein ausreichend trockener Platz zum Liegen gewährleistet sein. Bei der Positionierung der Unterstände sollten diese Faktoren berücksichtigt werden. Unterstände sollten in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein, um alle Tiere vor widriger Witterung zu schützen.
Tiere, die im Freien oder in Gebäuden mit natürlicher Belüftung gehalten werden, sind den in ihrer Umgebung herrschenden Umweltbedingungen ausgesetzt. Die Tiere sollten sich bei für sie schädlichen Klimabedingungen nicht in diesen Außenbereichen aufhalten müssen.
Umweltparameter wie insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit stehen in engem Zusammenhang und sollten nicht isoliert betrachtet werden.
2.1 Belüftung
Landwirtschaftliche Nutztiere sind generell anfällig für Atemwegserkrankungen. Ist keine mechanische Belüftung vorhanden, wie das bei vielen Gebäuden der Fall ist, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, so sollte sichergestellt werden, dass die Luftqualität bei natürlicher Belüftung ausreichend ist (siehe Punkt 2.1.1 des Allgemeinen Teils).
Futter- und einstreubedingter Staub in der Luft sollte minimiert werden.
2.2 Temperatur
Die thermoneutralen Zonen landwirtschaftlicher Nutztiere variieren beträchtlich und hängen von den Bedingungen ab, an die die Tiere gewöhnt sind. Im Freien lebende Nutztiere entwickeln während der Wintermonate eine dicke Haar-/Wollschicht, die sie vor niedrigen Temperaturen schützt. Sie können sich unter Umständen auch ohne Winterfell an niedrigere Temperaturen im Innenbereich gewöhnen, sofern die relative Luftfeuchtigkeit gering ist, keine Zugluft herrscht und sie über einen Liegebereich mit ausreichender Einstreu verfügen. Deshalb ist es wichtig, dass in Innenbereichen größere Schwankungen und plötzliche Veränderungen der Temperatur vermieden werden, vor allem wenn die Tiere zwischen Innen- und Außenbereichen wechseln. Da landwirtschaftliche Nutztiere unter großer Hitze leiden können, sollte sichergestellt werden, dass bei Hitzeperioden geeignete Vorkehrungen, wie z.B. das Scheren von Schafen oder die Bereitstellung schattiger Liegebereiche, getroffen werden, um Gesundheitsprobleme zu vermeiden.
Welche Temperaturbereiche für die Tiere geeignet sind, hängt von einer Vielzahl von Faktoren wie z.B. Rasse, Alter, Kalorienzufuhr, Gewicht, Laktationsstadium und Art der Umgebung ab.
2.3 Luftfeuchtigkeit
Unter natürlichen Bedingungen sind landwirtschaftliche Nutztiere einer breiten Spanne relativer Luftfeuchtigkeit ausgesetzt und können diese auch vertragen. In kontrollierten Umgebungen sollten extreme und plötzliche Schwankungen der Luftfeuchtigkeit vermieden werden, da die Tiere sowohl durch hohe als auch durch niedrige Luftfeuchtigkeit krankheitsanfällig werden können.
Bei Haltung in Innenbereichen sollte ausreichende Belüftung dafür sorgen, dass es keine allzu langen Zeitspannen mit hoher Luftfeuchtigkeit gibt. Dies könnte zu übermäßiger Feuchtigkeit in den Haltungsbereichen führen und die Tiere anfällig für Atemwegserkrankungen, Klauenfäule und andere Infektionskrankheiten machen.
2.4 Beleuchtung
Landwirtschaftliche Nutztierarten leben inzwischen unter verschiedensten Umweltbedingungen. So grasen und ruhen Wiederkäuer z.B. den ganzen Tag über auf offenem Grasland, während Schweine in Waldgebieten erst bei Dämmerung aktiv werden. Ausreichendes und, wenn möglich, natürliches Licht ist für alle Arten von landwirtschaftlichen Nutztieren von großer Bedeutung. Wo kein natürliches Licht zur Verfügung steht, sollte der helle Teil der Photoperiode täglich zwischen zehn und zwölf Stunden betragen oder die natürlichen Lichtzyklen reflektieren. Eine gesteuerte Photoperiode kann für Fortpflanzungs- oder bestimmte Versuchszwecke erforderlich sein. Ausreichendes natürliches oder künstliches Licht sollte darüber hinaus für die Untersuchung von Gruppen und Einzeltieren zur Verfügung stehen.
Wenn Fenster vorhanden sind, sollte zerbrechliches Glas mit Hilfe einer Schutzbarriere abgeschirmt werden oder sich außer Reichweite der Tiere befinden.
2.5 Lärm
Unvermeidbarer Lärm im Hintergrund, wie z.B. Ventilatorengeräusche, sollte auf ein Minimum reduziert und plötzlicher Lärm vermieden werden. Die Bereiche für den Umgang mit bzw. das Ruhigstellen von Tieren sollten so gestaltet und genutzt werden, dass so wenig Lärm wie möglich entsteht.
2.6 Alarmsysteme
(Siehe Punkt 2.6 des Allgemeinen Teils)
3. Gesundheit
3.1 Krankheitsbekämpfung
Da landwirtschaftliche Nutztiere oft aus gewerblichen Haltungsbetrieben stammen, sollte durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass nur Tiere in gutem Gesundheitszustand erworben werden. Eine gemeinsame Unterbringung von Tieren unterschiedlicher Herkunft birgt ein besonderes Risiko.
Mit tierärztlicher Unterstützung sollten präventive Medikationsprogramme für alle Arten von landwirtschaftlichen Nutztieren entwickelt und gegebenenfalls geeignete Impfprogramme durchgeführt werden.
Hufpflege, Parasitenbekämpfung und Fütterungsmanagement sind essenzielle Bestandteile aller Gesundheitsprogramme für landwirtschaftliche Nutztiere. Regelmäßige Untersuchungen der Zähne und präventive Maßnahmen gegen Atemwegserkrankungen sind vor allem bei Equiden von großer Bedeutung.
Regelmäßig sollten auch die Produktionsindizes überprüft und der Zustand der Tiere bewertet und festgehalten werden.
Es muss besonders darauf geachtet werden, dass zur Verfügung gestelltes Substrat das Wachstum von Krankheitserregern oder Parasiten nicht fördert bzw. beschleunigt.
3.2 Verhaltensanomalien
Verhaltensanomalien wie z.B. Kauen oder Beißen an Schwanz, Ohren oder Flanken, Ausreißen von Haaren, Saugen am Nabel, Weben und Kroppen können die Folge schlechter Haltungs- oder Umweltbedingungen, sozialer Isolation oder Langeweile während längerer inaktiver Phasen sein. Wenn solche Anomalien auftreten, sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um diese Mangelerscheinungen zu beheben. Dabei sollten auch die Umgebungsbedingungen und Haltungspraktiken überprüft werden.
3.3 Haltung
Entfernung der Hornknospen, Enthornung ausgewachsener Tiere, Kastration und Kupieren von Schwänzen sollten nur dann durchgeführt werden, wenn dies aus veterinärmedizinischer oder tierschützerischer Sicht erforderlich ist. Werden solche Eingriffe vorgenommen, so sollten sie nur mit entsprechender Betäubung und Schmerzausschaltung (Analgesie) erfolgen.
3.4 Pflege neugeborener Tiere
Für die Aufzucht neugeborener landwirtschaftlicher Nutztiere sind sehr viel tierpflegerische Erfahrung und hohe Versorgungsstandards erforderlich.
Sowohl Muttertiere kurz vor und nach der Geburt als auch Neugeborene sollten in geeigneten trockenen und sauberen Haltungsbereichen untergebracht werden. Die Anlagen sollten so beschaffen sein, dass die Tiere gut beobachtet werden können. Darüber hinaus sollten hohe Hygienestandards eingehalten werden, da junge Tiere besonders anfällig für Infektionen sind.
Alle Neugeborenen sollten so früh wie möglich nach der Geburt, am besten innerhalb der ersten vier Stunden, ausreichend Kolostralmilch erhalten. Es sollte stets genügend Kolostralmilch für Notfälle zur Verfügung stehen.
Eine angemessene Fütterungspraxis sollte dafür sorgen, dass die Tiere normal wachsen und sich entwickeln können. Dazu gehört auch, dass Wiederkäuer ab einem Alter von zwei Wochen Zugang zu Raufutter haben.
Da neugeborene Tiere noch keine gute Thermoregulation haben, muss besonders sorgfältig darauf geachtet werden, dass in den Haltungsbereichen geeignete Temperaturen herrschen. Unter Umständen kann eine zusätzliche lokale Wärmequelle erforderlich werden, wobei allerdings sorgfältig vermieden werden muss, dass sich die Tiere verletzen (z.B. verbrennen) können oder versehentlich ein Feuer ausbricht.
Um das Risiko zu reduzieren, dass die Mutter-Kind-Beziehung gestört oder die Jungen sogar verstoßen werden, ist es wichtig, dass sich während der ersten Lebenstage eine starke Bindung zwischen Mutter und Kind entwickeln kann. Während dieses Zeitraums sollte jeglicher Umgang mit den Tieren (wie Transport, Kastration oder Kennzeichnung), der diese Beziehung stören oder dazu führen könnte, dass die jungen Tiere nicht genügend (Kolostral-)Milch erhalten, weitestgehend vermieden werden.
Das Absetzen sollte wohlüberlegt erfolgen, um den Stress sowohl für die Mutter als auch für die Jungtiere so gering wie möglich zu halten. Ein Absetzen in Gruppen von Tieren etwa gleichen Alters erleichtert die Entwicklung eines verträglichen und stabilen Miteinanders der Tiere.
Natürlich aufgezogene Schweine und Miniaturschweine sollten nicht vor ihrer vierten, junge Schafe, Ziegen und Kälber nicht vor ihrer sechsten und Pferdefohlen nicht vor ihrer zwanzigsten Lebenswoche abgesetzt werden, sofern dies nicht aus veterinärmedizinischer oder tierschützerischer Sicht erforderlich ist.
Für künstlich (mutterlos) aufgezogene Tiere, meist Milchkälber, sollten die Fütterungsregimes genau abgestimmt sein, um dem Ernährungsbedarf der Tiere gerecht zu werden und - im Fall von Wiederkäuern - eine normale Pansenentwicklung zu fördern.
Ein früheres Absetzen vom Muttertier aus experimentellen oder veterinärmedizinischen Gründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen. Unter diesen Umständen sollte der Steigerung des Wohlbefindens und der Pflege dieser Tiere besondere Aufmerksamkeit zukommen und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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