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Änderungstext
Technische Regeln für Dampfkessel (TRD)
(BArbBl. 6/98 S. 79)
I.
1. TRD 102 Änderung 6/98; in Abschnitt 1 erhält Satz 2 folgende Fassung:
"Diese TRD gilt ferner für nahtlose Rohre, aus denen Sammler und Trenngefäße hergestellt werden, sowie für nahtlose Rohre mit einem Innendurchmesser unter 600 mm, aus denen Flammrohre hergestellt werden."
2. TRD 102 Änderung 6/98; Abschnitt 2.1.3.1 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 2.1.3.1(3) erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
b) Die bisherigen Abschnitte 2.1.3.1(3) bis 2.1.3.1(6) werden die Abschnitte 2.1.3.1(4) bis 2.1.3.1(7).
3. TRD 102 Änderung 6/98; Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 3.1 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
b) Abschnitt 3.4 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
c) Abschnitt 3.5 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
d) Die bisherigen Abschnitte 3.5 bis 3.8 werden die Abschnitte 3.6 bis 3.9.
4. TRD 102 Änderung 6/98; Abschnitt 5 wird wie folgt geändert:
In den Abschnitten 5.1, 5.2 und 5.3 wird jeweils die Angabe "DIN 50049 (EN 10204)" ersetzt durch die Angabe "DIN EN 10204".
B) Die TRD 104; Änderung 6/98: wird ersatzlos aufgehoben.
TRD 201; Änderung 6/98 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 4.3 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
b) Die bisherigen Abschnitte 4.3 bis 4.9 werden die Abschnitte 4.4 bis 4.10.
c) Abschnitt 4.7 (neu), Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Ziffern 4.3 und 4.4 werden ersetzt durch die Ziffern 4.4 und 4.5.
d) Abschnitt 4.9 (neu), Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Ziffern 4.7 werden durch die Ziffern 4.8 ersetzt.
D) TRD 201 Anlage 1; Änderung 6/98
1. Abschnitt 3.5 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
2. Die bisherigen Abschnitte 3.5 und 3.6 werden die Abschnitte 3.6 und 3.7.
1. TRD 203; Änderung 6/98 die Überschrift erhält folgende Fassung:
"Nahtlose Sammler und ähnliche Hohlkörper - Fertigung und Prüfung"
2. TRD 203; Änderung 6/98 Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 1.1 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
b) Fußnote 1)wird ersatzlos gestrichen.
3. TRD 203; Änderung 6/98 In Abschnitt 1.2 wird das Wort "Sammler" durch das Wort "Hohlkörper" ersetzt.
4. TRD 203; Änderung 6/98 Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
a) In den Abschnitten 3.1, 3.2, 3.5, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11, 4 und in Tafel 1 wird jeweils das Wort "Sammler" durch das Wort "Hohlkörper" ersetzt.
b) Abschnitt 3.3, Satz 1 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
5. TRD 203; Änderung 6/98 in Abschnitt 5 ist jeweils die Angabe "DIN 50 049" durch die Angabe "DIN EN 10204" zu ersetzen.
Nach Abschnitt 11.4 wird folgender Abschnitt 11.5 angefügt: "wie eingefügt"
Abschnitt 10 (4) erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
Die Tabelle im Abschnitt 7.3 wird wie folgt geändert:
a) Die zweite Überschrift "Heißwasser-Druckausdehnungsgefäße" wird ersetzt durch die Überschrift "Gefäße in Heißwasseranlagen".
b) In der Spalte "Erste Ziffer" für Gefäße in Heißwasseranlagen erhält die Nummer 5 folgende Fassung:
"5 HW-Druckausdehnungsgefäße, Rücklaufwasserfilterbehälter, Hydraulische Weichen"
c) In der Spalte "Dritte Ziffer" für Gefäße in Heißwasseranlagen wird hinter Nummer 2 folgende Nummer 3 angefügt:
"3 Zusatzbehälter für den Wasserraum"
I) TRD 702; Änderung 6/98 Abschnitt 5.4 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 5.4.2 erhält folgende Fassung: "wie eingefügt"
b) Der Abschnitt 5.4.3 wird gestrichen.
c) Die bisherigen Abschnitte 5.4.4 und 5.4.5 werden die Abschnitte 5.4.3 und 5.4.4.
II
Die Neuausgabe ersetzt TRD 103, Ausgabe März 1992 (BArbBl. 4/1992 S. 81).