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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung kommunal
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 29. Dezember 2017
(GV. NRW. Nr. 2 vom 18.01.2018 S. 37)



Auf Grund des § 59 Absatz 4 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Landtags:

Artikel 1

Die Selbstüberwachungsverordnung kommunal vom 25. Mai 2004 (GV. NRW. S. 322), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung - (AbwV) vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4047, ber. S. 4550) in der jeweils geltenden Fassung fallen und nach § 58 Abs. 2 LWG genehmigt werden. Die Zuordnung eines Einleiters in die gemäß Anlage 1 festgelegten Größenklassen A, B, C oder D richtet sich nach den Bemessungswerten der Abwasserbehandlungsanlage (Ausbaugröße), wobei die BSB5-Fracht des unbehandelten Schmutzwassers-BSB5 (roh)- zugrunde gelegt wird. Ein EW im Sinne dieser Verordnung entspricht einer BSB5-Fracht (roh) von 60 g pro Tag.

" § 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2004 (BGBl. I S. 1108, S. 2625) in der jeweils geltenden Fassung fallen und nach § 60 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in der jeweils geltenden Fassung sowie § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) neu gefasst worden ist, genehmigungsbedürftig sind. Die Zuordnung eines Einleiters in die gemäß Anlage 1 festgelegten Größenklassen A, B, C oder D richtet sich nach den Bemessungswerten der Abwasserbehandlungsanlage (Ausbaugröße)."

2. In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern "haben sie der" die Wörter "für die Gewässeraufsicht" eingefügt.

3. In § 4 wird die Angabe " § 60 LWG" durch die Wörter " § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 59 des Landeswassergesetzes" ersetzt.

4. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe "3" durch das Wort "drei" ersetzt.

b) In Satz 3 wird jeweils die Angabe "v.H." durch das Wort "Prozent" ersetzt.

5. Die Anlage 1  erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

6. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "ATV-DVWK M 704 Teil 1 und 2" durch die Angabe "Arbeitsblatt DWA-A 704" ersetzt.

b) In Satz 3, in Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1 und in Ziffer 4 Absatz 3 Satz 2 wird jeweils die Angabe "120" durch die Angabe "94" ersetzt.

7. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden vor den Wörtern "nach § 93 des Landeswassergesetzes" die Wörter "für die Gewässeraufsicht" eingefügt.

b) In Nummer 2.2 wird die Angabe " § 58 LWG" durch die Angabe " § 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 57 Absatz 2 Landeswassergesetz" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Alt:

Mindestumfang der SelbstüberwachungAnlage 1

 

BetriebskenndatenEin-
heit
 Häufigkeit der UntersuchungArt der Bestimmung, Durchführung
und Protokollierung
  Ausbaugröße (E+EGW) 
 ABCD 
51 - 20002001 -
10.
000
10.001 -
100.
000
> 100.000
Kontrollgang
  3 mal
wöchentlich
arbeitstäglich*täglichtäglichEintrag ins Betriebstagebuch
Zulauf Kläranlage   
pH- Wert-kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
LeitfähigkeitmS/mkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Zulauf Biologischer Reaktor
TOC, ersatzweise CSB 5mg/lmonatlich
jährlich
14-tägig
jährlich
wöchentlich
vierteljährlich
wöchentlich
vierteljährlich
Bestimmung gemäß 1, Messung im Zulauf oder im Zulauf
biologischer Reaktor
24h-Ganglinie 3
TNb, ersatzweise TKNmg/l---
--
-
> 5000 E:
14-tägig
jährlich
wöchentlich
vierteljährlich
wöchentlich
vierteljährlich
Bestimmung gemäß 2 Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
24h-Ganglinie 3
Pgesamtmg/l---

--
-
---
--
-
wöchentlich
jährlich
wöchentlich
jährlich
Bestimmung gemäß 2 Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
24h-Ganglinie 3
Biologischer Reaktor
Sauerstoffgehalt (bei Belebtschlamm-Verfahren)mg/lkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Abwassertemperatur°C---> 5000 E:
kontinuierlich
kontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Schlammvolumenanteil (bei Belebtschlamm-Verfahren)ml/lwöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglicharbeitstäglichBestimmung gemäß 1
Schlammtrockensubstanz, TSBB (bei Belebtschlamm-Verfahren)g/lmonatlichwöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglichBestimmung gemäß 1
Schlammindex, ISV (bei Belebtschlamm-Verfahren)ml/gmonatlichwöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglichBestimmung gemäß 1
mikroskopisches Bild----monatlichmonatlichmonatlichProtokollierung und Beurteilung
pH- Wert-------kontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes, Messung wahlweise auch im Ablauf Kläranlage
Ablauf Kläranlage
Abwasserdurchflussl/s≤ 500 E:
14-tägig
--------- ≤ 500 E (sofern nicht im Zulauf gemessen wird):
Kurzzeitmessung mit Messwehr, Messgefäß etc., Messung gemäß 1, mind. zweimal jährlich in den Nachtstunden
> 500 E:
kontinuierlich
kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes, Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä., Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluss und der Tageswassermenge, Anzeige des Momentanwertes an der Probenahmestelle
TrübungNTU---kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichOnline-Messung (nephelometrisch); alternativ kann auch eine Bestimmung durch Messung des Spektral-Adsorptions-Koeffizienten (SAK-Sonde) erfolgen; Messung im Ablauf Nachklärung oder Ablauf Kläranlage
TOC, ersatzweise CSB5mg/lmonatlichwöchentlichwöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2
NH4-Nmg/l---> 5000 E:
wöchentlich
wöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2
NO3-Nmg/l------wöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2
NO2-Nmg/l------wöchentlichwöchentlichBestimmung gemäß 2
Nanorg
= Σ (NO3-N+NO2-N+NH4-N
)
mg/l------wöchentlichwöchentlicharithmetische Summenbildung
Ngesmg/l------monatlichmonatlichBestimmung gemäß 2;
als TNb-Messwert od. Σ (TKN+NO2-N+NO3-N
)
Pgesamtmg/l------wöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2; bei kontinuierlicher
PO4-P-Messung: Pges monatlich
Chemisch- physikalische Dosiereinrichtungen
Dosierung, Verbrauchl/d od.
kg/d
nach Einsatznach Einsatznach Einsatznach EinsatzProtokollierung der Einsatzstoffe (Produktname und Datenblatt) 4
Schlammanfall (nach Eindickung)
Mengem3/d3 mal
wöchentlich
arbeitstäglicharbeitstäglicharbeitstäglich 
Trockenrückstand
(Rohschlamm
)
%---monatlich14-tägig14-tägig 
Glühverlust (Rohschlamm)%---monatlich14-tägig14-tägig 
Schlammfaulung (Ablauf)
Temperatur°C---kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
pH- Wert----kontinuierlich
oder
arbeitstäglich
kontinuierlich
oder
arbeitstäglich
kontinuierlich
oder
arbeitstäglich
Bestimmung gemäß 1, Registrierung des Momentanwertes
in der Probe
Gasanfallm3/d---kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Trockenrückstand%---monatlich14-tägig14-tägig 
Glühverlust%---monatlich14-täqiq14-tägig 
Schlammabgabe
Nassschlammmengem3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammmengem3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstandkg TR/
Monat
bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei Abgabe 
Rechen- und Sandgut
Rechengutm3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggutm3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Fremdstoffe **
 nach Anfallnach Anfallnach Anfallnach AnfallProtokollierung von Datum, Herkunft, Menge, Beschaffenheit und Verbleib
Schlammwässer ***
Mengem3/d---arbeitstäglicharbeitstäglicharbeitstäglichProtokollierung getrennt nach Anfallstellen
Pgesamtmg/l------14-tägig14-tägigProtokollierung getrennt nach Anfallstellen
TNb, ersatzweise TKNmq/l------14- tägig14- tägigProtokollierung getrennt nach Anfallstellen
1) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom
2) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom
3) Die Ganglinie ist aus mindestens 12 Teilproben zu erstellen, die in gleichen Abständen zu entnehmen sind.
4) gemäß LWA- Merkblatt Nr.1 "Technischer Leitfaden zur Elimination von Phosphor in kommunalen Kläranlagen",
Landesamt für Wasser und Abfall NRW (jetzt Landesumweltamt NRW), Februar 1989
5) Aus Gründen des Umweltschutzes wird empfohlen, den Parameter TOC zu bestimmen

* arbeitstäglich: Werktag ohne Samstag
** Definition Fremdstoffe:
Fremdstoffe im Sinne dieser Verordnung sind alle der Kläranlage nicht über das Kanalisationsnetz zugeführten, zu behandelnden Stoffe.
*** Definition Schlammwässer:
Prozesswässer aus Faulung, Nacheindickung, Entwässerung und Trocknung

Neu:
.

Mindestumfang der SelbstüberwachungAnlage 1


Betriebskenndaten

Einheit

Häufigkeit der Untersuchung

Art der Bestimmung, Durchführung und
Protokollierung

Ausbaugröße (E+EGW)

A
51 - 2.000

B
2.001 - 10.000

C
10.001 - 100.000

D
> 100.000

Kontrollgang
3 mal wöchentlicharbeitstäglich*täglichtäglichEintrag ins Betriebstagebuch
Witterungsbedingungen
Tageshöchsttemperatur°C

täglich

täglichtäglichtäglichProtokollierung im Betriebstagebuch
Tagesmenge Niederschlagmm/dbei Anfallbei Anfallbei Anfallbei AnfallProtokollierung im Betriebstagebuch
Schneefallbei Anfallbei Anfallbei Anfallbei AnfallProtokollierung im Betriebstagebuch
Schneebedeckungsgradbei Anfallbei Anfallbei Anfallbei AnfallBestimmung gemäß 1, grundsätzlich am Kläranlagenstandort; falls dieser nicht für das gesamte Einzugsgebiet repräsentativ ist, Aufzeichnung an einem oder mehreren anderen Betriebspunkten im Einzugsgebiet oder Heranziehung von repräsentativen Messstellen Dritter, z.B. des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Zulauf Kläranlage
pH-Wert-kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
LeitfähigkeitmS/mkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Zulauf Biologischer Reaktor
TOC,

ersatzweise CSB 5

mg/lmonatlich14-tägigwöchentlichwöchentlichBestimmung gemäß 2, Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
jährlichjährlichvierteljährlichvierteljährlich24h-Ganglinie 4
TNb, ersatzweise TKNmg/l---

---

> 5000 E 14-tägig

jährlich

wöchentlich

vierteljährlich

wöchentlich

vierteljährlich

Bestimmung gemäß 3, Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor

24h-Ganglinie 4

Pgesamtmg/l------wöchentlichwöchentlichBestimmung gemäß 3, Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
------jährlichjährlich24h-Ganglinie 4
Biologischer Reaktor
Sauerstoffgehalt (bei Belebtschlamm-Verfahren)mg/lkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Abwassertemperatur°C

---

> 5000 E: kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Schlammvolumenanteil (bei Belebtschlamm-Verfahren)ml/lwöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2
Schlammtrockensubstanz, TSBB (bei Belebtschlamm-Verfahren)g/lmonatlichwöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2
Schlammindex, ISV (bei Belebtschlamm-Verfahren)ml/gmonatlichwöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglichBestimmung gemäß 2
mikroskopisches Bild----monatlichmonatlichmonatlichProtokollierung und Beurteilung
pH-Wert-------kontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes,

Messung wahlweise auch im Ablauf Kläranlage

Ablauf Kläranlage
Abwasserdurchflussl/s500 E 14-tägig---------≤ 500 E (sofern nicht im Zulauf gemessen wird): Kurzzeitmessung mit Messwehr, Messgefäß etc., Messung gemäß 2, mind. zweimal jährlich in den Nachtstunden
> 500 E kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes, Mengenintegration mittels Zahlenwerk o. ä., Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluss und der Tageswassermenge, Anzeige des Momentanwertes an der Probenahmestelle
TrübungNTU---kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichOnline-Messung (nephelometrisch); alternativ kann auch eine Bestimmung durch Messung des Spektral Adsorptions-Koeffizienten (SAK-Sonde) erfolgen; Messung im Ablauf Nachklärung oder Ablauf Kläranlage
TOC, ersatzweise CSB 6mg/lmonatlichwöchentlichwöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 3
NH4-Nmg/l---> 5000 E wöchentlichwöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 3
NO3-Nmg/l------wöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 3
NO2-Nmg/l------wöchentlichwöchentlichBestimmung gemäß 3
Nanorg = Σ (NO3-N+NO2-N+NH4-N)mg/l------wöchentlichwöchentlicharithmetische Summenbildung
Ngesmg/l------monatlichmonatlichBestimmung gemäß 3; als TNb-Messwert od. Σ (TKN+NO2-N+NO3-N)
Pgesamtmg/l------wöchentlicharbeitstäglichBestimmung gemäß 3; bei kontinuierlicher PO4-PMessung: Pges monatlich
Chemisch- physikalische Dosiereinrichtungen
Dosierung, Verbrauchl/d od. kg/dnach Einsatznach Einsatznach Einsatznach EinsatzProtokollierung der Einsatzstoffe (Produktname und Datenblatt) 5
Schlammanfall (nach Eindickung)
Mengem 3/d3 mal wöchentlicharbeitstäglicharbeitstäglicharbeitstäglich
Trockenrückstand (Rohschlamm)%---monatlich14-tägig14-tägig
Glühverlust (Rohschlamm)%---monatlich14-tägig14-tägig
Schlammfaulung (Ablauf)
Temperatur°C

---

kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
pH-Wert----kontinuierlich oder

arbeitstäglich

kontinuierlich oder

arbeitstäglich

kontinuierlich oder

arbeitstäglich

Bestimmung gemäß 2,

Registrierung des Momentanwertes in der Probe

Gasanfallm3/d---kontinuierlichkontinuierlichkontinuierlichRegistrierung des Momentanwertes
Trockenrückstand%---monatlich14-tägig14-tägig
Glühverlust%---monatlich14-tägig14-tägig
Schlammabgabe
Nassschlammmengem3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammmengem3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstandt TR/ Monatbei Abgabebei Abgabebei Abgabebei Abgabe
Rechen- und Sandgut
Rechengutm3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggutm3bei Abgabebei Abgabebei Abgabebei AbgabeProtokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Fremdstoffe **
nach Anfallnach Anfallnach Anfallnach AnfallProtokollierung von Datum, Herkunft, Menge, Beschaffenheit und Verbleib
Schlammwässer ***
Mengem3/d---arbeitstäglicharbeitstäglicharbeitstäglichProtokollierung getrennt nach Anfallstellen
Pgesamtmg/l------14-tägig14-tägigProtokollierung getrennt nach Anfallstellen
TNb, ersatzweise TKNmg/l------14-tägig14-tägigProtokollierung getrennt nach Anfallstellen
1) Der Schneebedeckungsgrad ist in Anlehnung an die folgende Tabelle (Quelle: DWD, DWA-A 530) zu bestimmen und mit "0" ("kein Schnee") oder " > 0" ("Schneebedeckung") anzugeben.
SchneebedeckungsgradKategorie
1,0geschlossene Schneedecke
0,5 bis < 1,0durchbrochene Schneedecke
0,1 bis < 0,5Schneeflecken
< 0,1Schneereste
0kein Schnee

2) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom

3) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom

4) Die Ganglinie ist aus mindestens 12 Teilproben zu erstellen, die in gleichen Abständen zu entnehmen sind.

5) gemäß LWA-Merkblatt Nr. 1 "Technischer Leitfaden zur Elimination von Phosphor in kommunalen Kläranlagen", Landesamt für Wasser und Abfall NRW (jetzt Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW), Februar 1989

6) Aus Gründen des Umweltschutzes wird empfohlen, den Parameter TOC zu bestimmen

* arbeitstäglich: Werktage ohne Samstag

** Definition Fremdstoffe: Fremdstoffe im Sinne dieser Verordnung sind alle der Kläranlage nicht über das Kanalisationsnetz zugeführten, zu behandelnden Stoffe.

*** Definition Schlammwässer: Prozesswässer aus Faulung, Nacheindickung, Entwässerung und Trocknung

ID 180141

ENDE