Selbstüberwachungsverordnung - kommunal (2)

UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame öffnen

.

 Analysenverfahren für die Durchführung von Messungen im Rahmen der SelbstüberwachungAnlage 2 18


Die Selbstüberwachung kann sowohl mittels genormter Analyseverfahren als auch mittels geeigneter Alternativverfahren und kontinuierlicher Messungen durchgeführt werden. Genormte Analysen, Alternativverfahren und kontinuierlich Messungen sind unter den in dieser Anlage festgelegten Rahmenbedingungen gleichwertig. Die Qualität der Messergebnisse kann durch Paralleluntersuchungen der im Rahmen der Überwachung nach § 120 LWG gewonnenen Proben überprüft werden. Referenzverfahren ist das jeweils in der Abwasserverordnung oder im wasserrechtlichen Bescheid genannte Verfahren.

1. Genormte Analysenverfahren

Die genormten Analyseverfahren sind der Abwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung oder der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen.

Tabelle 1: Übersicht der Messgrößen

MessgrößeGenormte Methode
Schlammparameter
GlühverlustDIN EN 12879 (2001) (S3)
pH-Wert, SchlammDIN EN 12176 (1998) (S5)
SchlammindexDIN 38414 (1981) (S10)
Schlammvolumen-AnteilDIN 38414 (1981) (S10)
Trockensubstanz / TrockenrückstandDIN EN 12880 (2001) (S2)
Physikalisch-Chemische Parameter
LeitfähigkeitEN 27888 (1993) (C8)
pH-WertDIN 38404 (1984) (C5)
SauerstoffDIN EN 25814 (1992) (G22)
TemperaturDIN 38404 (1976) (C4)
TrübungDIN EN ISO 7027 (2000) (C2)
TKNDIN EN 25663 (1993) (H11)

2. Alternativverfahren

Die Alternativverfahren sind so auszuwählen, dass die Messgrößen in ihren möglichen Schwankungsbreiten erfasst werden und der erwartete Messwert im 20 - 80 %-Messbereich des Anwendungsbereiches liegt. Verdünnungsschritte sind zulässig. Alternativverfahren sollen einen Verfahrensvariationskoeffizienten (V) von < 5 % aufweisen.

Der Verfahrensvariationskoeffizient wird entsprechend DIN 38402-A51 (Mai 1986) für den entsprechenden Anwendungsbereich bestimmt. Dieser Nachweis kann vom Gerätehersteller erbracht werden.

3. Kontinuierliche Messungen

Tabelle 2 enthält den Mindestumfang der durchzuführenden Kontrollen, Wartungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen bei kontinuierlichen Messverfahren. Die durchgeführten Maßnahmen sind in übersichtlicher Form zu dokumentieren

Tabelle 2: Häufigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung automatisch registrierender Geräte

MessgrößeKontrolle/
Wartung
StandardmessungKalibrierungVergleichsmessung
pH-Wertw/mmma
Leitfähigkeitw/mmla
Temperaturw/m-la
Sauerstoffgehaltw/mmla
Trübungw/m--2 x a
Ammonium-Nwwwm
Nitrat-Nwwwm
ortho-Phosphat/Pgeswwwm
TOCwww3 x a
TNbwwwm
Nitrit-Nwwwm
a: jährlich; m: monatlich; w: wöchentlich; l: nach Bedarf

4. Bedingungen für den Einsatz von Analysenmethoden

Voraussetzung für den Einsatz von Analysenmethoden ist die Durchführung einer geeigneten analytischen Qualitätssicherung. Insbesondere sind alle ergriffenen Maßnahmen nach-vollziehbar zu dokumentieren. Diese Bedingung wird durch die Verwendung eines Qualitätssicherungssystems gem. Arbeitsblatt DWA-A 704 erfüllt.

Bei wesentlichen Änderungen der analytischen Randbedingungen (Abwasserzusammensetzung, analytische Methodik etc.) oder auf Verlangen der nach § 94 LWG zuständigen Behörde ist die Übereinstimmung mit Referenzverfahren zu verifizieren. Im Rahmen der externen Qualitätssicherung werden durch die zuvor genannte, zuständige Behörde in unregelmäßigen Abständen oder aus besonderem Anlass Proben geteilt, die sowohl von der Behörde oder einer beauftragten Untersuchungsstelle als auch im Betriebslabor der Abwasserbehandlungsanlage untersucht werden. Kommt es dabei zu erheblichen Abweichungen, so erfolgt eine Überprüfung durch die zuständige Behörde (s.o.). Gegebenenfalls kann daraufhin die Teilnahme an Ringversuchen, die seitens des Landesumweltamtes oder beauftragter Fachdienststellen durchgeführt werden, zur Auflage gemacht werden. Die Berechtigung zur Durchführung der Analytik im Rahmen der Selbstüberwachung entfällt bei erfolgloser Teilnahme an den Ringversuchen für die fehlerhafte Messgröße bzw. das Analyseverfahren bis zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen.

Zur externen Qualitätssicherung der kontinuierlichen Methode am Ablauf der Kläranlage ist es notwendig, dass diese Analytik möglichst an der amtlichen Probenahmestelle ansetzt. Die erzielten Messergebnisse während der behördlichen Abwasserprobenahme werden der nach § 94 LWG zuständigen Behörde für Vergleichszwecke zur Verfügung gestellt. Bei Nichtübereinstimmung wird wie oben beschrieben verfahren.

.

Überprüfung von Durchflussmessstellen Anlage 3

1. Allgemeines

Die Selbstüberwachung bezieht sich auf die gemäß wasserrechtlichem Bescheid für die Einleitung maßgebliche Durchflussmessstelle. Diese befindet sich in der Regel im Ablauf der Kläranlage.

Für die Überwachung der wasserrechtlichen Begrenzungen und die korrekte Festsetzung der Abwasserabgabe müssen Durchflussmessstellen auf Kläranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Durchflussstellen für Abwasserbehandlungsanlagen bedürfen daher einer regelmäßigen Überprüfung ihres Zustandes, ihrer Funktion und der Plausibilität der von ihnen erzeugten Messergebnisse. Vorgesehene Überprüfungen nach DIN 19559 in dieser Anlage beziehen sich auf die Ausgabe 1983-07.

2. Prüfungsumfang

2.1 Erstprüfung

Die Erstprüfung ist entsprechend der Bau- und Funktionsabnahme nach DIN 19559, Teil 2, Kap. 8.1 (Prüfen auf ordnungsgemäße Ausführung der Anlage, Funktionsprüfung, Kontrollmessung des Durchflusses mittels eines unabhängigen Messverfahrens, Kontrolle der hydraulischen Bedingungen für die Messung) durchzuführen. Sie erfolgt mit der Inbetriebnahme und bei Änderungen der Durchflussmessstelle.

Ziel der Erstprüfung ist es:
bei der Durchflussmessstelle die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Fehlergrenzen über den Messbereich unter Betriebsbedingungen festzustellen.

Hinweis:
Durch die Kalibrierung der Durchflussmessstelle mittels Referenzdurchflussmessungen können Messstellen, welche hinsichtlich ihrer konstruktiven und messtechnischen Ausstattung nicht oder nicht in allen Punkten den a.a.R.d.T entsprechen, u.U. ohne aufwendige Umbauten oder messtechnische Umrüstungen so ertüchtigt werden, dass sie danach die geforderten Fehlergrenzen einhalten.

Die Erstprüfung umfasst folgende Teilaufgaben:

2.2 Folgeprüfung

Die Folgeprüfung umfasst folgende Schritte:

3. Inhalt des Prüfberichtes

3.1 Erstprüfung

Der Prüfbericht entspricht dem Abnahmeprotokoll gemäß DIN 19559, Teil 2, Kap. 8.1.1. Erforderlich sind

3.2 Folgeprüfung

.

 Selbstüberwachungsbericht
gem. § 9 SüwV-kom
Anlage 4 16 18



Berichtsjahr: ...................
 
1.Allgemeine Angaben
  
Name der Abwasser-
Behandlungsanlage:

..........................................................................................................................
(Straße, PLZ, Ort)..........................................................................................................................
 
Messstellen-Nr. der Einleitung..........................................................................................................................
 
für die Gewässeraufsicht
zuständige Behörde:

..........................................................................................................................
Datum der Erstellung:..........................................................................................................................
Erstellt durch:
Abwasserbeseitigungspflichtiger:...............................................................................................
Betreiber der Abwasseranlage:...............................................................................................
Ansprechpartner für evtl.
Rückfragen:

...............................................................................................
Telefon-Nummer:.............................. / ..............................................................


2.Belastungsgrößen, Auswertung und Qualitätssicherung
2.1Auslastung der ABA
 An die ABA angeschlossener Einwohnerwert EW 
(Stichtag: 30. 6. des Berichtsjahres) ................................................. E
Behandelte Jahresabwassermenge (gemessen)JAM................................................. m3/a
Ermittelte Jahresschmutzwassermenge (JSM)
Berechnet gem. Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung
der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit
Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser
RdErl. vom 04.02.1991 (MBl. NRW. S. 281)
in der jeweils geltenden Fassung.
JSM................................................. m3/a
Wesentliche Änderungen der Belastungsgrößen 
im Einzugsgebiet der ABA im Berichtsjahr
[ ] JA [ ] Nein
 Wenn Ja, bitte bei Pkt. 4 erläutern
2.2Zuordnung der Anlage nach SüwV-kom
Ausbaugröße gem. § 1 SüwV-kom, ermittelt aus 
der Bemessungsfracht der Genehmigung nach § 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 57 Absatz 2 Landeswassergesetz:
[ ]A51-2.000 E
[ ]B2.001-10.000 E
[ ]C10.001-100.000 E
[ ]D>100.000 E
2.3Auswertung der Selbstüberwachungsdaten -
Hinweise auf die Berichtsform
Graphische Darstellung der einzelnen Messwerte unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:
  • Für die in Tabelle 1 markierten Parameter
  • Mittelwert der Einzelmessungen (ermittelt aus: Summe Messwerte / Anzahl der Messwerte)
  • Bei kontinuierlicher Messung auf Tagesmittelwert verdichtet
  • Jahresfracht
    (Summe aller tatsächlichen gemessenen Tagesfrachten / Anzahl der Tagesfrachten x 365 )


2.4Angewandtes Analyseverfahren und durchgeführte Qualitätssicherung
Regelmäßig eingesetzte Analysenverfahren
MessgrößeReferenzverfahren
(gem. Bescheid)
verwendetes
Verfahren
pH-Wert, Abwasser
pH-Wert, Schlamm
Leitfähigkeit
TOC / CSB
Nges geb. - TNb
TKN
NH4-N
NO3-N
NO2-N
Pgesamt
Abwassertemperatur
Schlammvolumenanteil
Schlammtrockensubstanz
Schlammindex
Trübung
Trockenrückstand
Glühverlust
Sonstige
 [ ] Qualitätssicherung erfolgt gem. ATV-DVWK Merkblatt M 704

[ ] Eine Kopie der IQK-Karte 1 gem. ATV-DVWK M 704 ist beigefügt


2.5Sicherheit des Anlagenbetriebs (§ 8 SüwV kom)
Betriebsstörungen im Sinne des § 8 Abs. 1 SüwV-kom im Berichtsjahr:
 [ ] Keine Betriebsstörungen 
 [ ] Folgende Betriebsstörungen 
....
....
....
2.6Überprüfung der Durchflussmesseinrichtung gem. § 5 SüwV-kom
Datum der Durchführung der Erstprüfung
der Durchflussmessstelle
 
.................................
Datum der letzten Folgeprüfung .................................
3.Übernahme von Fremdstoffen/-schlämmen im Berichtsjahr
Fäkalschlämme[ ]m3/a ........................
Klärschlämme kommunal[ ]m3/a ........................
Klärschlämme gewerblich, industriell[ ]m3/a ........................
Sonstige Stoffe[ ]m3/a ........................
4.Allgemeine Anmerkungen
.....
.....
.....
Ort, DatumStempelUnterschrift des Abwasserbeseitigungspflichtigen gem. § § 46 und 49 Absatz 1 bis 6 des Landeswassergesetzes

Tabelle 1 zur Anlage IV der SüwV-kom

ParameterDarstellungsformEinheitGraphische
Darstellung
Jahres-
Mittelwert
Minimum /
Maximum
GK
A
GK
B
GK
C
GK
D
Zulauf  
pH-Wert    xxxxx
Leitfähigkeit mS/m  xxxxx
Biol. Reaktor  
TOC/CSBEinzelmesswertemg/lxx xxxx
24-h-Ganglinienmg/lx  xxxx
Jahresfrachtkg/a x  xxx
TNb / TKNEinzelmesswertemg/lxx  x1xx
24-h-Ganglinienmg/lx   x1xx
Jahresfrachtkg/a x  x1xx
PgesEinzelmesswertemg/lxx   xx
24-h-Ganglinienmg/lx    xx
Jahresfrachtkg/a x   xx
Abwassertemp.Einzelmesswerte°Cx   x1xx
ISVEinzelmesswerteml/gx  xxxx
TSBBEinzelmesswerteg/lx  xxxx
Ablauf  
TOC/CSBEinzelmesswertemg/lxx xxxx
Jahresfrachtkg/a x  xxx
NH4-NEinzelmesswertemg/lx   x1xx
Jahresfrachtkg/a x  x1xx
NanorgEinzelmesswertemg/lxx   xx
Jahresfrachtkg/a x   xx
NgesEinzelmesswertemg/lxx   xx
Jahresfrachtkg/a x   xx
PgesEinzelmesswertemg/lxx   xx
Jahresfrachtkg/a x   xx
x1): Nur für > 5.000 EW
UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen