Selbstüberwachungsverordnung - kommunal (2)
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Analysenverfahren für die Durchführung von Messungen im Rahmen der Selbstüberwachung | Anlage 2 18 |
Die Selbstüberwachung kann sowohl mittels genormter Analyseverfahren als auch mittels geeigneter Alternativverfahren und kontinuierlicher Messungen durchgeführt werden.
Genormte Analysen, Alternativverfahren und kontinuierlich Messungen sind unter den in dieser Anlage festgelegten Rahmenbedingungen gleichwertig.
Die Qualität der Messergebnisse kann durch Paralleluntersuchungen der im Rahmen der Überwachung nach § 120 LWG gewonnenen Proben überprüft werden.
Referenzverfahren ist das jeweils in der Abwasserverordnung oder im wasserrechtlichen Bescheid genannte Verfahren.
1. Genormte Analysenverfahren
Die genormten Analyseverfahren sind der Abwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung oder der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Übersicht der Messgrößen
Messgröße | Genormte Methode |
Schlammparameter | |
Glühverlust | DIN EN 12879 (2001) (S3) |
pH-Wert, Schlamm | DIN EN 12176 (1998) (S5) |
Schlammindex | DIN 38414 (1981) (S10) |
Schlammvolumen-Anteil | DIN 38414 (1981) (S10) |
Trockensubstanz / Trockenrückstand | DIN EN 12880 (2001) (S2) |
Physikalisch-Chemische Parameter | |
Leitfähigkeit | EN 27888 (1993) (C8) |
pH-Wert | DIN 38404 (1984) (C5) |
Sauerstoff | DIN EN 25814 (1992) (G22) |
Temperatur | DIN 38404 (1976) (C4) |
Trübung | DIN EN ISO 7027 (2000) (C2) |
TKN | DIN EN 25663 (1993) (H11) |
2. Alternativverfahren
Die Alternativverfahren sind so auszuwählen, dass die Messgrößen in ihren möglichen Schwankungsbreiten erfasst werden und der erwartete Messwert im 20 - 80 %-Messbereich des Anwendungsbereiches liegt. Verdünnungsschritte sind zulässig. Alternativverfahren sollen einen Verfahrensvariationskoeffizienten (V) von < 5 % aufweisen.
Der Verfahrensvariationskoeffizient wird entsprechend DIN 38402-A51 (Mai 1986) für den entsprechenden Anwendungsbereich bestimmt. Dieser Nachweis kann vom Gerätehersteller erbracht werden.
3. Kontinuierliche Messungen
Tabelle 2 enthält den Mindestumfang der durchzuführenden Kontrollen, Wartungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen bei kontinuierlichen Messverfahren. Die durchgeführten Maßnahmen sind in übersichtlicher Form zu dokumentieren
Tabelle 2: Häufigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung automatisch registrierender Geräte
Messgröße | Kontrolle/ Wartung | Standardmessung | Kalibrierung | Vergleichsmessung |
pH-Wert | w/m | m | m | a |
Leitfähigkeit | w/m | m | l | a |
Temperatur | w/m | - | l | a |
Sauerstoffgehalt | w/m | m | l | a |
Trübung | w/m | - | - | 2 x a |
Ammonium-N | w | w | w | m |
Nitrat-N | w | w | w | m |
ortho-Phosphat/Pges | w | w | w | m |
TOC | w | w | w | 3 x a |
TNb | w | w | w | m |
Nitrit-N | w | w | w | m |
a: jährlich; m: monatlich; w: wöchentlich; l: nach Bedarf |
4. Bedingungen für den Einsatz von Analysenmethoden
Voraussetzung für den Einsatz von Analysenmethoden ist die Durchführung einer geeigneten analytischen Qualitätssicherung. Insbesondere sind alle ergriffenen Maßnahmen nach-vollziehbar zu dokumentieren. Diese Bedingung wird durch die Verwendung eines Qualitätssicherungssystems gem. Arbeitsblatt DWA-A 704 erfüllt.
Bei wesentlichen Änderungen der analytischen Randbedingungen (Abwasserzusammensetzung, analytische Methodik etc.) oder auf Verlangen der nach § 94 LWG zuständigen Behörde ist die Übereinstimmung mit Referenzverfahren zu verifizieren. Im Rahmen der externen Qualitätssicherung werden durch die zuvor genannte, zuständige Behörde in unregelmäßigen Abständen oder aus besonderem Anlass Proben geteilt, die sowohl von der Behörde oder einer beauftragten Untersuchungsstelle als auch im Betriebslabor der Abwasserbehandlungsanlage untersucht werden. Kommt es dabei zu erheblichen Abweichungen, so erfolgt eine Überprüfung durch die zuständige Behörde (s.o.). Gegebenenfalls kann daraufhin die Teilnahme an Ringversuchen, die seitens des Landesumweltamtes oder beauftragter Fachdienststellen durchgeführt werden, zur Auflage gemacht werden. Die Berechtigung zur Durchführung der Analytik im Rahmen der Selbstüberwachung entfällt bei erfolgloser Teilnahme an den Ringversuchen für die fehlerhafte Messgröße bzw. das Analyseverfahren bis zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen.
Zur externen Qualitätssicherung der kontinuierlichen Methode am Ablauf der Kläranlage ist es notwendig, dass diese Analytik möglichst an der amtlichen Probenahmestelle ansetzt. Die erzielten Messergebnisse während der behördlichen Abwasserprobenahme werden der nach § 94 LWG zuständigen Behörde für Vergleichszwecke zur Verfügung gestellt. Bei Nichtübereinstimmung wird wie oben beschrieben verfahren.
Überprüfung von Durchflussmessstellen | Anlage 3 |
1. Allgemeines
Die Selbstüberwachung bezieht sich auf die gemäß wasserrechtlichem Bescheid für die Einleitung maßgebliche Durchflussmessstelle. Diese befindet sich in der Regel im Ablauf der Kläranlage.
Für die Überwachung der wasserrechtlichen Begrenzungen und die korrekte Festsetzung der Abwasserabgabe müssen Durchflussmessstellen auf Kläranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Durchflussstellen für Abwasserbehandlungsanlagen bedürfen daher einer regelmäßigen Überprüfung ihres Zustandes, ihrer Funktion und der Plausibilität der von ihnen erzeugten Messergebnisse. Vorgesehene Überprüfungen nach DIN 19559 in dieser Anlage beziehen sich auf die Ausgabe 1983-07.
2. Prüfungsumfang
2.1 Erstprüfung
Die Erstprüfung ist entsprechend der Bau- und Funktionsabnahme nach DIN 19559, Teil 2, Kap. 8.1 (Prüfen auf ordnungsgemäße Ausführung der Anlage, Funktionsprüfung, Kontrollmessung des Durchflusses mittels eines unabhängigen Messverfahrens, Kontrolle der hydraulischen Bedingungen für die Messung) durchzuführen. Sie erfolgt mit der Inbetriebnahme und bei Änderungen der Durchflussmessstelle.
Ziel der Erstprüfung ist es:
bei der Durchflussmessstelle die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Fehlergrenzen über den Messbereich unter Betriebsbedingungen festzustellen.
Die Erstprüfung umfasst folgende Teilaufgaben:
2.2 Folgeprüfung
Die Folgeprüfung umfasst folgende Schritte:
3. Inhalt des Prüfberichtes
3.1 Erstprüfung
Der Prüfbericht entspricht dem Abnahmeprotokoll gemäß DIN 19559, Teil 2, Kap. 8.1.1. Erforderlich sind
3.2 Folgeprüfung
Selbstüberwachungsbericht gem. § 9 SüwV-kom | Anlage 4 16 18 |
Berichtsjahr: ................... | ||||
1. | Allgemeine Angaben | |||
Name der Abwasser- Behandlungsanlage: | .......................................................................................................................... | |||
(Straße, PLZ, Ort) | .......................................................................................................................... | |||
Messstellen-Nr. der Einleitung | .......................................................................................................................... | |||
für die Gewässeraufsicht zuständige Behörde: | .......................................................................................................................... | |||
Datum der Erstellung: | .......................................................................................................................... | |||
Erstellt durch: | ||||
Abwasserbeseitigungspflichtiger: | ............................................................................................... | |||
Betreiber der Abwasseranlage: | ............................................................................................... | |||
Ansprechpartner für evtl. Rückfragen: | ............................................................................................... | |||
Telefon-Nummer: | .............................. / .............................................................. |
2. | Belastungsgrößen, Auswertung und Qualitätssicherung | |||||||||||||||||||||||||||||
2.1 | Auslastung der ABA | |||||||||||||||||||||||||||||
An die ABA angeschlossener Einwohnerwert EW | ||||||||||||||||||||||||||||||
(Stichtag: 30. 6. des Berichtsjahres) | ................................................. E | |||||||||||||||||||||||||||||
Behandelte Jahresabwassermenge (gemessen) | JAM | ................................................. m3/a | ||||||||||||||||||||||||||||
Ermittelte Jahresschmutzwassermenge (JSM) Berechnet gem. Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser RdErl. vom 04.02.1991 (MBl. NRW. S. 281) in der jeweils geltenden Fassung. | JSM | ................................................. m3/a | ||||||||||||||||||||||||||||
Wesentliche Änderungen der Belastungsgrößen | ||||||||||||||||||||||||||||||
im Einzugsgebiet der ABA im Berichtsjahr |
| |||||||||||||||||||||||||||||
Wenn Ja, bitte bei Pkt. 4 erläutern | ||||||||||||||||||||||||||||||
2.2 | Zuordnung der Anlage nach SüwV-kom | |||||||||||||||||||||||||||||
Ausbaugröße gem. § 1 SüwV-kom, ermittelt aus | ||||||||||||||||||||||||||||||
der Bemessungsfracht der Genehmigung nach § 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 57 Absatz 2 Landeswassergesetz: |
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2.3 | Auswertung der Selbstüberwachungsdaten - | |||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise auf die Berichtsform | ||||||||||||||||||||||||||||||
Graphische Darstellung der einzelnen Messwerte unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:
|
2.4 | Angewandtes Analyseverfahren und durchgeführte Qualitätssicherung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Regelmäßig eingesetzte Analysenverfahren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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[ ] Qualitätssicherung erfolgt gem. ATV-DVWK Merkblatt M 704
[ ] Eine Kopie der IQK-Karte 1 gem. ATV-DVWK M 704 ist beigefügt |
2.5 | Sicherheit des Anlagenbetriebs (§ 8 SüwV kom) | |||||||||||
Betriebsstörungen im Sinne des § 8 Abs. 1 SüwV-kom im Berichtsjahr: | ||||||||||||
[ ] Keine Betriebsstörungen | ||||||||||||
[ ] Folgende Betriebsstörungen | ||||||||||||
.... | ||||||||||||
.... | ||||||||||||
.... | ||||||||||||
2.6 | Überprüfung der Durchflussmesseinrichtung gem. § 5 SüwV-kom | |||||||||||
Datum der Durchführung der Erstprüfung der Durchflussmessstelle | ................................. | |||||||||||
Datum der letzten Folgeprüfung | ................................. | |||||||||||
3. | Übernahme von Fremdstoffen/-schlämmen im Berichtsjahr | |||||||||||
Fäkalschlämme | [ ] | m3/a ........................ | ||||||||||
Klärschlämme kommunal | [ ] | m3/a ........................ | ||||||||||
Klärschlämme gewerblich, industriell | [ ] | m3/a ........................ | ||||||||||
Sonstige Stoffe | [ ] | m3/a ........................ | ||||||||||
4. | Allgemeine Anmerkungen | |||||||||||
..... | ||||||||||||
..... | ||||||||||||
..... | ||||||||||||
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Tabelle 1 zur Anlage IV der SüwV-kom
Parameter | Darstellungsform | Einheit | Graphische Darstellung | Jahres- Mittelwert | Minimum / Maximum | GK A | GK B | GK C | GK D |
Zulauf | |||||||||
pH-Wert | x | x | x | x | x | ||||
Leitfähigkeit | mS/m | x | x | x | x | x | |||
Biol. Reaktor | |||||||||
TOC/CSB | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x | x | x | x | |
24-h-Ganglinien | mg/l | x | x | x | x | x | |||
Jahresfracht | kg/a | x | x | x | x | ||||
TNb / TKN | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x1 | x | x | ||
24-h-Ganglinien | mg/l | x | x1 | x | x | ||||
Jahresfracht | kg/a | x | x1 | x | x | ||||
Pges | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x | x | |||
24-h-Ganglinien | mg/l | x | x | x | |||||
Jahresfracht | kg/a | x | x | x | |||||
Abwassertemp. | Einzelmesswerte | °C | x | x1 | x | x | |||
ISV | Einzelmesswerte | ml/g | x | x | x | x | x | ||
TSBB | Einzelmesswerte | g/l | x | x | x | x | x | ||
Ablauf | |||||||||
TOC/CSB | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x | x | x | x | |
Jahresfracht | kg/a | x | x | x | x | ||||
NH4-N | Einzelmesswerte | mg/l | x | x1 | x | x | |||
Jahresfracht | kg/a | x | x1 | x | x | ||||
Nanorg | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x | x | |||
Jahresfracht | kg/a | x | x | x | |||||
Nges | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x | x | |||
Jahresfracht | kg/a | x | x | x | |||||
Pges | Einzelmesswerte | mg/l | x | x | x | x | |||
Jahresfracht | kg/a | x | x | x | |||||
x1): Nur für > 5.000 EW |
ENDE |