Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Bundesministerium Berlin, den 20. August 2008
für Wirtschaft und Technologie
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich Ihnen das heute von der Bundesregierung beschlossene
Nationale Reformprogramm Deutschland 2008 - 2010 (NRP 2008-2010) im
Rahmen der EU-Lissabon-Strategie einschließlich des Umsetzungs- und
Fortschrittsberichts 2008 mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Glos
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Nationales Reformprogramm
Deutschland
2008 - 2010
Auf den Erfolgen aufbauen -
die Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung fortsetzen
Nationales Reformprogramm
Deutschland
2008-2010
Auf den Erfolgen aufbauen -
Die Reformen für Wachstum und Beschäftigung fortsetzen
Teil 1: Reformpolitik 2008-2010 ...............................................................................................5
I. Einleitung..........................................................................................................................5
A. Fortschritte seit Herbst 2007 ..................................................................................5
B. Reformprioritäten für 2008-2010 ............................................................................6
II. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen ...........................................................7
A. Bildungssysteme stärken - Chancen eröffnen.......................................................7
B. Forschung und Entwicklung stärken ....................................................................10
C. Innovation und Spitzentechnologie voranbringen ................................................11
III. Märkte offen gestalten und Wettbewerb stärken.............................................................13
IV. Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern..................................16
A. Mehr Freiräume für private Initiative schaffen ......................................................17
B. Finanzmärkte stärken...........................................................................................17
C. Startbedingungen für junge Unternehmen und KMU weiter verbessern..............20
D. Infrastruktur ausbauen .........................................................................................21
V. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - nachhaltiges Wachstum sichern - soziale
Sicherheit wahren............................................................................................................22
A. Staatshaushalt konsolidieren ...............................................................................22
B. Soziale Sicherungssysteme zukunftsfest gestalten .............................................23
C. Föderalismusreform - Bund-Länder-Finanzbeziehungen anpassen ...................25
VI. Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen - Energieversorgung sichern
- Klimawandel bekämpfen ..............................................................................................26
A. Energieeffizienz als Schlüssel für langfristige Wettbewerbsfähigkeit...................27
B. Energieversorgungssicherheit..............................................................................29
C. Umweltfreundliche Technologien als strategischer Wettbewerbsfaktor ...............29
VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten - demografischen
Veränderungen begegnen...............................................................................................30
A. Arbeitsvermittlung weiter verbessern ...................................................................33
B. Beschäftigungspotenziale nutzen.........................................................................34
Teil 2: Fortschritte seit September 2007 ................................................................................38
I. Länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere Aufmerksamkeit
genießen sollen ("Points to watch"), aus der Stellungnahme des Rates für
Deutschland und ausgewählte Maßnahmen von Bund und Ländern.............................38
II. Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung 2007-2008 im Rahmen des
Nationalen Reformprogramms ........................................................................................42
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 - 2010
Mit dem Nationalen Reformprogramm (NRP) 2008-2010 informiert die Bundesregierung die
Europäische Union, die gesetzgebenden Körperschaften in Deutschland sowie die europäische
und deutsche Öffentlichkeit über ihren Beitrag zum zweiten Zyklus der erneuerten
Lissabon-Strategie. In Teil 1 des hier vorgelegten NRP legt die Bundesregierung ihre politischen
Reformprioritäten für mehr Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum von 2008
bis 2010 dar. Dabei knüpft sie an das Ende 2005 verabschiedete NRP 2005-2008 (BT-Drucksache 16/313) an und berücksichtigt insbesondere die Integrierten Leitlinien für
Wachstum und Beschäftigung sowie die Empfehlungen des Rates zu den 2008 aktualisierten
Grundzügen der Wirtschaftspolitik und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik in
Deutschland (sog. länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere Aufmerksamkeit
genießen sollen).
Die Bundesregierung berichtet außerdem in Teil 2 in Form einer Tabelle über Vorhaben, die
seit Verabschiedung des Umsetzungs- und Fortschrittsberichts 2007 (BT-Drucksache 016/4560) auf den Weg gebracht und durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden bzw. mit
deren Umsetzung in Kürze zu rechnen ist.
Das vorliegende NRP 2008-2010 einschließlich des darin enthaltenen Umsetzungs- und
Fortschrittsberichts 2008 wurde durch die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie erstellt. Die Länder waren an der Erstellung
des NRP beteiligt. Die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbände
wurden angehört. Bundestag und Bundesrat haben das NRP vor Übermittlung an
die Europäische Kommission beraten. Das NRP wird veröffentlicht und bietet damit eine
Grundlage für eine parlamentarische sowie öffentliche Debatte zur Fortentwicklung des
Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zur gemeinschaftlichen Lissabon-Strategie.
Teil 1: Reformpolitik 2008-2010
I. Einleitung
Reformdividende (1) Die strukturellen Reformen der vergangenen Jahre in
Deutschland insbesondere am Arbeitsmarkt zahlen sich aus: mit
einem gesunden Wachstum, einer Rekord-Beschäftigung und
einem ausgeglichenen Staatshaushalt. Die Reformen haben dazu
beigetragen, das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die Sockelarbeitslosigkeit
zu senken und bislang benachteiligte Gruppen
zunehmend in das Erwerbsleben zu integrieren. Die Zukunftsperspektiven
Deutschlands - die Perspektiven der Menschen, die
in Deutschland leben und arbeiten - haben sich deutlich verbessert.
Lissabon-Ziel
weiter konsequent
verfolgen
(2) Auf dieser Reformdividende wird Deutschland sich angesichts
der großen Herausforderungen - Globalisierung, technologischer
Fortschritt, demographischer Wandel und Klimawandel -
nicht ausruhen. Im Gegenteil: Die Reformerfolge zeigen deutlich,
dass bessere Rahmenbedingungen zu höherem Wachstum, mehr
Beschäftigung und größerer Chancengleichheit beitragen. Der
Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger nimmt zu, die Handlungsspielräume
des Staates werden gesichert und erweitert. Diese
guten Erfahrungen machen deutlich: Eine dynamische Reformagenda
ist der einzig Erfolg versprechende Weg in die Zukunft.
Strukturelle Reformen bleiben deshalb eine Daueraufgabe. Damit
leistet Deutschland auch künftig einen wesentlichen Beitrag, um die
Ziele der Lissabonstrategie im europäischen Rahmen zu erreichen.
A. Fortschritte seit Herbst 2007
Erfolge bei
Wachstum und
Beschäftigung trotz
Finanzmarktkrise
(3) Die Reformen der vergangenen Jahre haben die Widerstandsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft gegenüber negativen Einflüssen
aus dem internationalen Umfeld gestärkt. Das Wachstum
des realen Bruttoinlandsprodukts betrug 2007 2,5 %, dürfte sich
aber in diesem Jahr im Gefolge einer weniger dynamischen Weltwirtschaft
sowie steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise
abschwächen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird 2008 mit über
40 Millionen im Jahresdurchschnitt einen Rekordstand seit der
Wiedervereinigung erreichen. Die Arbeitslosigkeit sank im ersten
Halbjahr 2008 saisonbereinigt um über 240.000 auf das niedrigste
Niveau seit 1992. Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich
kräftig beschleunigt, wird aber im Jahresdurchschnitt voraussichtlich
unter dem im Euroraum insgesamt liegen. Deutschland leistet
damit einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Stabilität im
Euroraum. Klar ist: Nur in einem stabilitätsorientierten gesamtwirtschaftlichen
Rahmen kann es gelingen, Wachstum und Beschäftigung
dauerhaft zu sichern und zu steigern.
Sanieren,
Reformieren,
Investieren
(4) Entsprechend ihrer Strategie "Sanieren, Reformieren und
Investieren" hat die Bundesregierung ihre Reformpolitik für mehr
Wachstum und Beschäftigung fortgesetzt. Einen ausführlichen
Überblick über die Reformmaßnahmen, die seit September 2007
umgesetzt bzw. beschlossen wurden, gibt die Tabelle in Teil 2.
Zentrale Elemente der Reformstrategie waren unter anderem
- die Unternehmenssteuerreform, die die steuerliche Belastung
von Unternehmen deutlich reduziert hat (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 38),
- die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung, die
Entlastung bei den Lohnzusatzkosten geschaffen hat (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 56), sowie
- die Fortsetzung des Konsolidierungskurses, der 2007 zum
ersten Mal seit der Wiedervereinigung wieder zu einem ausgeglichenen
Staatshaushalt geführt hat (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51).
B. Reformprioritäten für 2008-2010
Den Reformkurs
fortsetzen
(5) Das deutsche NRP 2005-2008 hatte auf der Basis der 2005
vom Europäischen Rat verabschiedeten Integrierten Leitlinien für
Wachstum und Beschäftigung sechs Reformprioritäten gesetzt. Der
Europäische Rat hat auf dem Frühjahrsgipfel 2008 die Integrierten
Leitlinien für den neuen Programmzyklus bestätigt und erklärt, dass
nun der Schwerpunkt auf die Umsetzung gelegt werden soll. Vor
diesem Hintergrund hält die Bundesregierung inhaltlich im Grundsatz
an den bereits 2005 gesetzten sechs Reformprioritäten fest,
1. die Wissensgesellschaft und Innovation voranzubringen,
2. die Märkte offen zu gestalten und den Wettbewerb zu
stärken,
3. die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu
verbessern,
4. die öffentlichen Finanzen tragfähig zu gestalten, nachhaltiges
Wachstum zu sichern und soziale Sicherheit zu wahren,
5. ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil zu nutzen, die
Energieversorgung zu sichern und den Klimawandel zu bekämpfen,
6. den Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen auszurichten
und demografischen Veränderungen zu begegnen.
II. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen
Chancen der
Wissensgesellschaft
nutzen
(6) Auf zunehmend wissensbasierten Märkten steigen die Qualifikationsanforderungen
kontinuierlich, insbesondere bei der Produktion
von hochwertigen und Spitzentechnologiegütern, aber auch
im expandierenden Dienstleistungssektor. Gleichzeitig führt der
demographische Wandel dazu, dass in Zukunft immer weniger
junge Menschen in Deutschland leben und arbeiten werden. Für
die kommenden Jahre sehen es die Bundesregierung und die
Länder daher als eine ihrer Prioritäten, die Rahmenbedingungen
für Bildung, Forschung und Innovation weiter zu verbessern und
hier zu investieren.
A. Bildungssysteme stärken - Chancen eröffnen
Qualifizierungsinitiative
(Leitlinien
18, 23, 24)
(7) Um allen Menschen Chancen zu eröffnen, ihre Aufstiegsmobilität
zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
in Deutschland zu sichern, muss die gesamte Bildungsbiographie
von der Förderung von Kleinkindern bis zur Weiterqualifizierung
älterer Erwerbstätiger in den Blick genommen werden.
Damit Deutschland auch zukünftig über genügend gut ausgebildete
Fachkräfte verfügt und die vorhandenen Potenziale der
Menschen nutzt, hat die Bundesregierung im Januar 2008 eine
Qualifizierungsinitiative verabschiedet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8). Die
Initiative hat das Ziel, die Lebens- und Beschäftigungsperspektive
für junge Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft
durch neue Wege der Ausbildung und Qualifizierung in
Deutschland zu verbessern. Der Aufstieg durch Bildung soll durch
den Abbau von Barrieren an den Schnittstellen des Bildungssystems
weiter erleichtert werden. Mit der Initiative sind folgende Ziele
verbunden:
- mehr Bildungschancen für Kinder unter sechs Jahren;
- jeder Bildungsweg führt zu einem Abschluss;
- Verbesserung der Übergangsmöglichkeiten in die Hochschule;
- mehr Aufmerksamkeit für Technik und Naturwissenschaften;
- verbesserte Chancen für Frauen;
- Weiterbildung - Lernen im gesamten Lebenslauf.
Darüber hinaus erarbeiten Bund und Länder eine gemeinsame
Qualifizierungsinitiative, die im Herbst dieses Jahres verabschiedet
werden soll.
Kinderbetreuung
(Leitlinie 23)
(8) Mit einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau
des Betreuungsangebotes, insbesondere für Kinder unter drei
Jahren, sollen eine frühe Förderung und Chancengleichheit für alle
Kinder von Anfang an, die bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie Wahlfreiheit für die Eltern realisiert werden. Bund,
Länder und Kommunen haben sich auf das gemeinsame Ziel verständigt,
bis 2013 insgesamt bundesweit 750.000 Betreuungsplätze
für Kinder unter drei Jahren (d. h. für ca. 35 % der unter Dreijährigen)
in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege
zu schaffen. An der Finanzierung des Ausbaus beteiligt sich
der Bund bis zum Jahr 2013 mit vier Milliarden Euro. Das entspricht
einem Drittel der gesamten Ausbaukosten. An dieser Aufgabe der
Länder und Kommunen wird sich der Bund ab 2014 dauerhaft mit
770 Mio. Euro jährlich beteiligen. Darüber hinaus wird es ab 2013
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter
drei Jahren geben. Die Bemühungen der Länder, Kommunen und
Träger für mehr Qualität sowohl in Tageseinrichtungen als auch in
der Kindertagespflege wird der Bund unterstützen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 2).
Berufsausbildung
(Leitlinie 24)
(9) In Deutschland ist die stark an der beruflichen Praxis orientierte
Berufsausbildung im dualen System die Basis für einen gut
ausgebildeten Fachkräftenachwuchs. Fast zwei Drittel der deutschen
Schulabgänger beginnen ihre Berufsausbildung im dualen
System. Für ein bedarfsgerechteres Angebot an Berufsbildern wird
die Bundesregierung die Ausbildungsberufe weiter modernisieren.
Sie wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berufsausbildung
im Rahmen des "Kopenhagen-Prozesses" weiter
verbessern.
(10) Die gemeinsamen Anstrengungen von Bundesregierung und
Wirtschaft im Rahmen des bis 2010 verlängerten "Nationalen Pakts
für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" eröffnen
ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen
neue Perspektiven. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge
stieg 2007 auf den zweithöchsten Wert seit der
Wiedervereinigung. Dies lag an einem höheren betrieblichen Engagement
und daran, dass die Bundesagentur für Arbeit die Anzahl
der Plätze für außerbetriebliche Berufsausbildungen erhöht hat. Die
Bundesagentur für Arbeit wird ihr Engagement 2008 auf hohem
Niveau fortführen.
Hochschulstudium
(Leitlinie 23)
(11) Um die Positionierung der deutschen Hochschulen im internationalen
Wettbewerb weiter zu verbessern, werden die Länder
den durch die Föderalismusreform eröffneten Handlungsspielraum
auch in den kommenden Jahren zur Einführung innovativer Regelungen
nutzen. Weiterentwickelt werden soll insbesondere das
Hochschulzugangs- und Hochschulzulassungsrecht für in- und ausländische
Bewerber. Durch die Anerkennung und Umsetzung des
Bachelor- und Master-Modells sowie die Einrichtung internationaler
Graduiertenkollegs wird die Mobilität der Studierenden weiter verbessert.
(12) Darüber hinaus wird der Hochschulpakt 2020 von Bund und
Ländern das Studienangebot weiter verbessern. So sollen
zwischen 2007 und 2010 rund 90.000 zusätzliche Studienanfänger
an den Hochschulen aufgenommen werden. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG), das zentrale Instrument zur
Unterstützung der Studierenden, ist internationaler und familienfreundlicher
geworden und erhöht worden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6).
B. Forschung und Entwicklung stärken
F&E-Ausgaben
(Leitlinie 7)
(13) Deutschland ist auf gutem Weg zu dem Ziel, im Jahr 2010
drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung
zu investieren. Die Bundesregierung hat bis 2009 zusätzliche
Mittel von rund 7 Milliarden Euro für Forschung, Entwicklung und
Innovation bereit gestellt. Die deutsche Wirtschaft erbringt zurzeit
einen Anteil von zwei Dritteln an den FuE-Ausgaben. Die Bundesregierung
wird unter Einhaltung des Ziels der Haushaltskonsolidierung
die Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter steigern
und ihren Beitrag leisten, damit das 3-Prozent-Ziel erreicht werden
kann.
Exzellenz,
Wettbewerb und
Internationalisierung
in der Forschung
(14) Neben ausreichender finanzieller Ausstattung bedarf es im
Bereich wissenschaftlicher Forschung guter institutioneller
Rahmenbedingungen, auch um im gestiegenen internationalen
Wettbewerb um die besten Köpfe und um große internationale Forschungsprojekte
erfolgreich zu sein. Bund und Länder haben durch
die mit 1,9 Milliarden Euro geförderte Exzellenzinitiative der deutschen
Hochschullandschaft entscheidende Impulse für die Profil- und
Strukturbildung gegeben (vgl. Tabelle lfd. Nr. 10).
Auch der Pakt für Forschung und Innovation hat einen Strukturwandel
in der Wissenschaftslandschaft angestoßen. Die Eckpunkte
des Paktes sehen unter anderem vor, nachhaltige Partnerschaften
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu etablieren, Nachwuchswissenschaftler/-innen zu fördern sowie mit flexiblen Rahmenbedingungen
die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Bund und Länder stellen in den Jahren 2006 bis 2010 zusätzliche
Mittel in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro für den Pakt zur Verfügung.
(15) Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Internationalisierungsstrategie
verabschiedet, um die internationalen Aktivitäten
der deutschen Wissenschafts-, Forschungs- und Mittlerorganisationen
weiterzuentwickeln. Daneben erarbeitet sie derzeit im Rahmen
der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" Eckpunkte zur Schaffung
verbesserter Rahmenbedingungen für die deutsche Wissenschaft.
Ziel ist die Steigerung der Attraktivität Deutschlands im
internationalen Wettbewerb der Wissenschaftssysteme und Innovationsstandorte.
Entwicklung der
Forschungsinfrastruktur
(Leitlinien 7, 9)
(16) Um die deutsche Forschungsinfrastruktur zu verbessern, soll
eine Roadmap für Forschungsinfrastrukturen entwickelt werden.
Die Bundesregierung stellt den Ländern bis 2013 jährlich knapp
eine Milliarde Euro für die Weiterentwicklung der Hochschul-
Infrastruktur und Forschungsbauten an Hochschulen zur Verfügung.
Außerdem werden die Länder in moderne IKT-Ausstattungen
der Hochschulen investieren und den Bereich E-Science ausbauen.
C. Innovation und Spitzentechnologie voranbringen
Schutz geistigen
Eigentums
verbessern und
durchsetzen
(Leitlinie 8)
(17) Der Schutz geistigen Eigentums ist Voraussetzung dafür,
dass sich Investitionen in Innovationen lohnen. Deshalb passt die
Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Schutz geistigen
Eigentums laufend an neue Anforderungen an. Es ist vorgesehen,
die Gerichtsverfahren über den Bestand von Patenten zu verkürzen
und die Verwertung von Erfindungen durch Arbeitnehmer
innovativer Unternehmen zu erleichtern. Die Bundesregierung ist
bereit, im Rahmen einer internationalen Harmonisierung des
Patentrechts eine sogenannte Neuheitsschonfrist einzuführen.
(18) Die Umsetzung der EU-Enforcementrichtlinie mit dem Gesetz
zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums, das am 1. September 2008 in Kraft treten wird, stärkt
die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und damit
den Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie. Um Verletzungen
des Schutzes geistigen Eigentums auf internationaler Ebene zu
begegnen, arbeitet die Bundesregierung in enger Abstimmung mit
der Wirtschaft und den Partnerländern in zahlreichen Foren daran,
die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte weltweit zu verbessern,
etwa im Rahmen des unter deutscher G8-Präsidentschaft
2007 initiierten Heiligendamm-Prozesses.
Innovationsnetze
und -cluster im
Rahmen der
Hightech-Strategie
(Leitlinie 8)
(19) Mit der Hightech-Strategie verfolgt die Bundesregierung ein
politikfeldübergreifendes Konzept einer Forschungs- und Innovationspolitik.
Ein Element der Hightech-Strategie wird auch in Zukunft
die Förderung von leistungsstarken Innovationsclustern sein. Die
Initiative "Kompetenznetze Deutschland" vereinigt derzeit über 100
Kompetenznetze aus 9 Innovationsfeldern in 8 Regionen. Über
6.000 KMU kooperieren in diesen Netzen mit Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und Großunternehmen. In diesem Jahr
wird die Förderung der Gewinner des ersten nationalen
Spitzencluster-Wettbewerbs beginnen. Der Wettbewerb wählt die
leistungsfähigsten Cluster Deutschlands aus, in denen Wissenschaft
und Wirtschaft in enger Abstimmung und Zusammenarbeit
gemeinsame Strategien zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsposition
formulieren.
Weiterentwicklung
der Hightech-
Strategie
(20) In den nächsten Jahren steht die Weiterentwicklung der Hightech-
Strategie im Mittelpunkt der Innovationspolitik. Hierzu hat die
deutsche Expertenkommission "Forschung und Innovation" bereits
Vorschläge gemacht. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im
Rahmen der Hightech-Strategie in den nächsten Jahren neue
Forschungsprogramme entwickeln, unter anderem im Gesundheitsbereich,
im Umwelttechnologiebereich sowie in der Biotechnologie
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 17).
Innovation im
Mittelstand
(21) Die marktnahen und technologieoffenen Kooperations- und
Netzwerkprogramme der Bundesregierung für den Mittelstand werden
in einem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM)
zusammengefasst und transparenter gestaltet. Dieses besteht aus
den Modulen "Kooperationsförderung" sowie "Netzwerkförderung"
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 16). 2009 wird auch die einzelbetriebliche Förderung
in den neuen Ländern integriert. Mit dem in diesem Jahr erfolgten
Start der zentralen Förderberatung "Forschung und Innovation"
des Bundes in diesem Jahr wird eine Erstanlaufstelle für Fragen
zur Forschungs- und Innovationsförderung eingerichtet, die für
mehr Transparenz bei den Förderprogrammen sorgt. Darüber
hinaus ermöglicht die Förderinitiative "KMU-innovativ" forschenden
KMU Zugang zu Forschungsverbünden in verschiedenen Technologiefeldern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 17).
III. Märkte offen gestalten und Wettbewerb stärken
Wettbewerb intensivieren
(Leitlinien 6,
12, 13)
(22) Offene Märkte, Wettbewerb und Transparenz sind Grundvoraussetzungen
für mehr Wachstum und Beschäftigung und
kommen Verbrauchern sowie Unternehmen gleichermaßen zugute.
Die Bundesregierung tritt daher gemeinsam mit ihren Partnern in
der Europäischen Union für eine Weiterentwicklung des europäischen
Binnenmarkts und eine Intensivierung des innereuropäischen
Wettbewerbs ein. Wesentliches Ziel der Politik der Bundesregierung
ist es, Märkte zu öffnen und offen zu halten sowie die
Voraussetzungen für Chancengleichheit im Wettbewerb zu verbessern.
Dies gilt insbesondere für die netzgebundenen Sektoren.
Dabei soll der Binnenmarkt im Energiebereich gestärkt, der Postmarkt
liberalisiert und eine wettbewerbsorientierte Telekommunikationspolitik
fortgesetzt werden.
Stärkung des Wettbewerbs
auf Strom- und
Gasmärkten
(Point to watch)
(23) Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschland als Unternehmensstandort
hängt von einer sicheren und preisgünstigen Energieversorgung
ab. Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es,
den Wettbewerb auf Strom- und Gasmärkten zu stärken und
gleichzeitig die Voraussetzungen zur Sicherung moderner und
zuverlässiger Energienetze zu schaffen. Die von der Bundesregierung
erlassene Anreizregulierungsverordnung (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 21) ist Teil eines Maßnahmenpaketes und ein wichtiger Baustein
für mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasnetzen. Sie
ersetzt ab Anfang 2009 die bisherige kostenbasierte Netzentgeltregulierung.
Die Anreizregulierung soll im Monopolbereich der
Netze vergleichbare Bedingungen wie im echten Wettbewerb
herstellen, indem sich die Unternehmen an den effizienten Wettbewerbern
messen lassen müssen. Weiterer Gegenstand des
Maßnahmenpaketes ist - neben der bereits 2007 in Kraft getretenen
Netzanschluss-Verordnung" title="Schlagwortsuche">Kraftswerks-Netzanschluss-Verordnung - die kurzfristig
wirkende Verschärfung der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht
über Energieversorgungsunternehmen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 19). Die Verschärfung ist 2007 in Kraft getreten und bis Ende 2012
befristet.
Grenzüberschreitende
Netzinfrastruktur
(Leitlinie 16)
(24) Ein weiteres wichtiges Element zur Stärkung des Wettbewerbs
und der Versorgungssicherheit sind grenzüberschreitende
Energielieferungen. Die Bundesregierung strebt eine verbesserte
grenzüberschreitende Kooperation aller Beteiligten und einen
angemessenen Ausbau von Transitkapazitäten an. Insbesondere
im Pentalateralen Energieforum, einer Initiative der Netzbetreiber,
Regierungen und Regulierungsbehörden Deutschlands, Frankreichs,
Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs wird intensiv an
der grenzüberschreitenden Stromnetzkoppelung und einem regionalen
Netzsicherheitssystem gearbeitet.
Liberalisierung des
Postsektors
(25) Bei der Liberalisierung des Postsektors zählt Deutschland innerhalb
der EU zu denjenigen Ländern, die sich als Vorreiter für
eine stufenweise Marktöffnung und die Vollendung des Binnenmarktes
für den europäischen Postsektor eingesetzt haben. Mit der
Dritten Postdiensterichtlinie wird der europäische Postmarkt grundsätzlich
von Beginn 2011 an vollständig geöffnet werden; elf
Mitgliedstaaten dürfen die Anwendung der Änderungsrichtlinie bis
Ende 2012 verschieben. Bereits Ende 2010 werden hierdurch rund
95 % des gesamten Marktvolumens im Binnenmarkt für Briefdienstleistungen
wettbewerblich organisiert sein. Deutschland hat die
Märkte im Postsektor durch die im Postgesetz vorgegebene Beendigung
der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG bereits Ende
2007 vollständig geöffnet.
Breitbandmarkt
(Leitlinie 9,
länderspezifische
Empfehlung)
(26) Im Telekommunikationssektor entwickelt sich der Breitbandmarkt
in Deutschland infolge einer Regulierung mit Augenmaß und
eines zunehmenden Infrastrukturwettbewerbs äußerst dynamisch
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 26). 2007 hat die Zahl der Breitbandanschlüsse
um 5 Millionen zugenommen. Mittlerweile sind bereits mehr als
50 % Haushalte an das Breitbandnetz angeschlossen. Die Bundesregierung
unternimmt gezielte Maßnahmen, um Breitband flächendeckend
(> 99 %) verfügbar zu machen. Vor allem informiert und
ermutigt sie solche Gemeinden, in denen Breitband derzeit noch
nicht verfügbar ist, selbst aktiv zu werden.
Stärkung des Wettbewerbs
im Schienenverkehr
(Länderspezifische
Empfehlung)
(27) Der Wettbewerb und die Wachstumsperspektiven im Schienenverkehr
haben sich durch die fortschreitende Liberalisierung der
europäischen Eisenbahnmärkte und durch die Regulierung des
Zugangs zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen weiter
verbessert. Im deutschen Eisenbahnmarkt bauen die Wettbewerber
der Deutschen Bahn AG ihre Marktanteile an den Verkehrsleistungen
im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonennahverkehr
aus und tragen wesentlich zu den Leistungssteigerungen
in diesen Bereichen bei. Die Liberalisierung des internationalen
Schienenpersonenverkehrs ab 2010 wird zu weiteren Fortschritten
bei der Entwicklung von Wettbewerb auf der Schiene beitragen.
Im Rahmen der Fortführung der Eisenbahnstrukturreform soll möglichst
noch 2008 privates Kapital mit 24,9% an den Bereichen Verkehr
und Logistik der Deutschen Bahn AG beteiligt werden. Die
Infrastrukturunternehmen verbleiben vollständig bei der Deutschen
Bahn AG und damit im Eigentum des Bundes. Ziel ist es, den
Schienenverkehr insgesamt zu stärken und gleichzeitig den
Bundeshaushalt zu entlasten. Es wird zusätzliches Kapital gewonnen,
um das Schienennetz zu verbessern, Kapazitätsengpässe zu
beseitigen, die Lärmsanierung zu intensivieren und Bahnhöfe zu
sanieren (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27).
Öffentliches
Beschaffungswesen
(Länderspezifische
Empfehlung)
(28) Die Bundesregierung hat mit einem Gesetzentwurf die
Grundlage dafür geschaffen, die Modernisierung des Vergaberechts
im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bis 2009
erfolgreich abzuschließen. Zukünftig soll es gerade für kleine und
mittlere Unternehmen leichter sein, sich an öffentlichen Aufträgen
erfolgreich zu beteiligen. Zugleich werden wichtige EU-Regelungen
der Vergaberichtlinien und der Rechtsmittelrichtlinie in das
deutsche Recht übernommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 24).
Unter anderem stellt der Gesetzentwurf klar, dass für die Ausführung
eines konkreten Auftrags insbesondere zusätzliche soziale,
umwelt- und innovationsbezogene Anforderungen an Auftragnehmer
gestellt werden dürfen. In einem weiteren Schritt werden auf
der Ebene der Vergabe- und Vertragsordnungen bzw. Verdingungsordnungen
(VOL, VOB, VOF) weitere Vereinfachungen
vorgenommen. Kernanliegen ist, die Vergaberegeln auf das notwendige
Maß zu beschränken und bürokratische Vorgaben zu reduzieren.
Auch im öffentlichen Sektor soll durch die Beschaffung
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen ein Beitrag zum
Integrierten Energie- und Klimaprogramm geleistet werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der Hightech-
Strategie die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene stärker
auf innovative Produkte und Dienstleistungen ausrichten.
Binnenmarkt für
Dienstleistungen
(29) Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland
umfasst eine Vielzahl von Aufgaben auf Ebene des Bundes, der
Länder, Kommunen und Kammern. Die Errichtung der Einheitlichen
Ansprechpartner wird in Deutschland durch die Länder erfolgen.
Bund und Länder haben ein gemeinsames Anforderungsprofil
erarbeitet. Um die Arbeitsfähigkeit der Einheitlichen Ansprechpartner
bis zum Ende der Umsetzungsfrist sicher zu stellen, sollen in
allen Ländern die Verortungsentscheidungen zügig fallen. Im Bereich
Normenprüfung haben sich Bund und Länder darauf geeinigt,
die Richtlinienanforderungen in einem gemeinsamen Prüfraster zu
verdeutlichen. Die Normenprüfung soll bis Ende 2008 abgeschlossen
sein, damit eventuell notwendige Rechtsanpassungen bis Ende
2009 erfolgen können.
IV. Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern
Rahmenbedingungen
weiter
verbessern
(30) Bereits mit der Unternehmenssteuerreform hat die Bundesregierung
die Steuerbelastung inländischer Unternehmen spürbar
gesenkt. Die nominale Belastung der Unternehmensgewinne wird
insbesondere durch die Verringerung des Körperschaftsteuersatzes
auf 15 % und die Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf
einheitlich 3,5 % auf unter 30 % gesenkt und liegt damit im Mittelfeld
der EU. Deutschland wird hierdurch für Investitionen attraktiver.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Erbschaftsteuergesetz
reformieren und dabei auch die Unternehmensnachfolge
steuerlich erleichtern. Die Bundesregierung hat Ende 2007 einen
entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 39).
A. Mehr Freiräume für private Initiative schaffen
Bürokratieabbau
(Leitlinie 14)
(31) Um die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit
weiter zu verbessern, wird die Bundesregierung auch in den nächsten
Jahren überflüssige Bürokratie abbauen. Die Bundesregierung
hat mit dem Standardkosten-Modell erstmals die Bürokratiekosten
ermittelt, die der Wirtschaft aus Berichts- und Informationspflichten
entstehen. Die Messungen sind weitgehend abgeschlossen. Zahlreiche
Vereinfachungsvorschläge mit einem Entlastungspotenzial
von rund 4,4 Milliarden Euro pro Jahr wurden bereits auf den Weg
gebracht. Weitere Maßnahmen werden folgen, unter anderem ein
drittes Mittelstands-Entlastungs-Gesetz (vgl. Tabelle lfd. Nr. 33).
Der Nationale Normenkontrollrat prüft jedes neue Gesetzesvorhaben
darauf, ob neue unnötige Belastungen geschaffen wird.
In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung auch Bürokratiebelastungen
aus Informationspflichten der Bürgerinnen und
Bürger ermitteln.
B. Finanzmärkte stärken
Stabilität der
Finanzmärkte
(32) Für die Bundesregierung ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund
der weit reichenden Finanzmarktturbulenzen die Stärkung des
Finanzplatzes Deutschland und die Verbesserung der Finanzmarktregulierung
auf EU-Ebene ein zentrales Anliegen. Die Bundesregierung
hat sich auf internationaler Ebene mit großem Erfolg dafür
eingesetzt, dass es in Reaktion auf die Krise an den Finanzmärkten
zu international abgestimmten Maßnahmen kommt, die
zur Beruhigung der Märkte beitragen und langfristig die Stabilität
des Finanzsystems fördern. In der zu diesem Ziel eingesetzten
Arbeitsgruppe des Forums für Finanzstabilität (FSF) war Deutschland
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) und die Bundesbank vertreten. Wichtige deutsche Anliegen,
insbesondere Empfehlungen zur Verbesserung der Eigenkapitalunterlegung,
des Liquiditätsmanagements und der Transparenz,
finden sich in dem im April 2008 veröffentlichten Abschlussbericht
des FSF wieder, der von den G7-Finanzministern gebilligt
worden ist und auch von den Regierungschefs auf dem G8-Gipfel
Anfang Juli in Japan unterstützt wurde. Das FSF wurde von den G7
beauftragt, den Prozess der Umsetzung weiterhin zu begleiten.
Auch die von den EU-Finanzministern im Oktober 2007 vorgestellte
Roadmap, die inhaltlich breite Übereinstimmung mit der Arbeit des
FSF zur Verbesserung der Finanzstabilität aufweist, wurde von der
Bundesregierung unterstützt. Mit der planmäßigen Überarbeitung
der grundlegenden Banken- und Kapitaladäquanz-Richtlinien bietet
sich bereits 2008 die Gelegenheit, erste Maßnahmen in Reaktion
auf die gegenwärtigen Finanzmarktturbulenzen in das europäische
Aufsichtsrecht einzuführen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
ebenso wie eine Konkretisierung der Vorschriften
für Verbriefungen, die Überarbeitung des Großkreditregimes und
die Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Kapitaldefinitionen
für Kreditinstitute.
Finanzstandort
Deutschland
(33) Um den Finanzstandort Deutschland weiter zu stärken, sind
bereits mit dem Investmentänderungsgesetz Rahmenbedingungen
geschaffen worden, die für eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
des Investmentfondsstandortes Deutschlands
sorgen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 36). Für den Versicherungsbereich sind
mit der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine
Anpassung an internationale Aufsichtsstandards im Bereich des
Risikomanagements und ein besserer Verbraucherschutz in der
Lebensversicherung erreicht worden. Nach erfolgreichem
Abschluss der so genannten Solvency-II-Richtlinie wird im Versicherungssektor
zudem ein konsequent risikoorientiertes und modernes
System der Versicherungsaufsicht eingeführt werden, bei
dem unter anderem die Eigenmittelanforderungen aus allen bestehenden
(und nicht mehr nur aus versicherungstechnischen) Risiken
abgeleitet werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung
der Beteiligungsrichtlinie im Frühjahr 2009 soll unter anderem
die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum
verbessert werden.
Wagniskapital für
junge Technologieunternehmen
(Leitlinie 15)
(34) Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) sind unter anderem steuerlich
attraktive Rahmenbedingungen für Wagniskapitalbeteiligungen
in jungen, nichtbörsennotierten Unternehmen geschaffen worden
(Wagniskapitalbeteiligungsgesetz). Dadurch werden die Finanzierungsbedingungen,
insbesondere von forschungsintensiven Unternehmen,
verbessert. Darüber hinaus wird auch die Finanzierung
des breiten Mittelstandes mit Beteiligungskapital verbessert, indem
Regelungen des Unternehmensbeteiligungsgesetzes flexibilisiert
und besser an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 40).
Transparenz bei
Finanzinvestitionen
(35) Ziel des parallel dazu verabschiedeten Gesetzes zur Begrenzung
der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
ist es, die Transparenz und Rechtssicherheit
auf dem Kapitalmarkt zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass der
Einfluss, den Investoren alleine oder gemeinsam auf Unternehmen
ausüben, in Übereinstimmung mit ihrem Stimmrechtsanteil steht.
Darüber hinaus bewirken die vorgesehenen Regelungen, dass alle
Aktionäre börsennotierter Unternehmen, die Unternehmensleitung
und Arbeitnehmer sowie auch Fremdkapitalgeber frühzeitig auf Planungen
reagieren können, die sich zulasten eines Unternehmens
auswirken können. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz u. a. eine
Konkretisierung der Informationsrechte von Arbeitnehmervertretungen
nichtbörsennotierter Unternehmen im Falle einer Übernahme
vor. Zudem kommt es zu einer besseren Identifizierung der Inhaber
von Namensaktien durch ein sanktioniertes Auskunftsrecht der Gesellschaft
gegenüber dem im Aktienregister Eingetragenen, der
Auskunft darüber geben muss, wem die Aktien tatsächlich gehören.
Das Gesetz dient ferner der Verbesserung des Schutzes von Darlehensnehmern
im Hinblick auf die zunehmende Praxis, Forderungen
aus Kreditverträgen zu verkaufen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41).
Zahlungsverkehr im
Binnenmarkt
(36) Mit dem Entwurf eines Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes
sollen die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie über Zahlungsdienste
im Binnenmarkt umgesetzt werden. Die Harmonisierung
ist vor dem Hintergrund der Schaffung eines modernen und
rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt
essentiell, weil gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt
gleiche Marktzugangskriterien und gleiche Anforderungen für die
Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute voraussetzen.
C. Startbedingungen für junge Unternehmen und KMU weiter verbessern
Existenzgründungen
erleichtern
(37) Mit der Reform des GmbH-Gesetzes soll die leichtere und
schnellere Gründung von Unternehmen dieser Rechtsform ermöglicht
werden. Zugleich wird die Position der GmbH im EU-weiten
Wettbewerb der Gesellschaftsformen gestärkt. Mit einem Stammkapital
von mindestens einem Euro wird künftig die Gründung einer
GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft
möglich sein. Darüber hinaus erfolgt die Eintragung
der GmbH in das Handelsregister zukünftig unabhängig vom Vorliegen
eventueller verwaltungsrechtlicher Genehmigungserfordernisse
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 43).
Mittelstandsinitiative
(Leitlinien 14, 15)
(38) Um den Mittelstand zu stärken, baut die Bundesregierung
Hemmnisse für unternehmerische Tätigkeit ab. Im Rahmen ihrer
Mittelstandsinitiative hat die Bundesregierung bereits 2007 eine
Vielzahl von Maßnahmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
auf den Weg gebracht, insbesondere in den Bereichen
Abschreibungs- und Versteuerungsbedingungen, Bürokratieabbau,
Gründungsförderung, Innovationsförderung, Ausbildung,
Mittelstandsfinanzierung und Wagniskapital. Die Bundesregierung
wird diese Initiative fortsetzen.
Mittelstandsfinanzierung
weiter
verbessern
(39) Die Bundesregierung legt besonderes Augenmerk auf die
Finanzierungsbedingungen von kleinen und mittleren Unternehmen
und auf die Förderung von Gründungsfinanzierungen. Im Rahmen
der Initiative "Kleiner Mittelstand" der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) wird seit Anfang 2008 ein neues Kleinkreditprogramm
"KfW-Startgeld" für kleinere Gründungsvorhaben angeboten, das
Kreditzusagen bis 50.000 Euro ermöglicht. Zum 1. Juli 2008 wurde
in den meisten ERP- und KfW-Förderprogrammen eine besondere
Zinsvergünstigung für kleine Unternehmen nach EU-Definition
eingeführt. Weitere Verbesserungen der Förderprogramme werden
vorbereitet (z.B. ERP-Kapital für Gründung).
(40) Um negative Auswirkungen der Turbulenzen auf den Verbriefungsmärkten auf das Kreditvergabeverhalten der Banken zu verhindern,
muss jetzt das Vertrauen in diesem Marktsegment
schnellstmöglich wieder hergestellt werden. Dabei gilt es, international
abgestimmt vorzugehen und die Empfehlungen des
Forums für Finanzstabilität weiterhin zügig umzusetzen.
D. Infrastruktur ausbauen
Verkehrsinfrastruktur
(Leitlinie 16)
(41) Die Attraktivität des Produktions- und Dienstleistungsstandorts
Deutschland wird durch die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur
und des Güterverkehrs- und Logistiksystems maßgeblich
mitbestimmt. Die Bundesregierung hat mit dem Masterplan
"Güterverkehr und Logistik" ein Handlungskonzept entwickelt, das
unter anderem die optimale Nutzung und den gezielten Ausbau der
Verkehrswege, die effizientere und umweltfreundlichere Gestaltung
des Gesamtverkehrssystems und die Stärkung des Logistikstandortes
Deutschland zum Ziel hat (vgl. Tabelle lfd. Nr. 44). Die Bundesregierung
hat beschlossen, die Verkehrsinvestitionen gegenüber
der alten Finanzplanung um rund 1 Mrd. Euro auf rund
10,2 Mrd. Euro im Jahr 2009 aufzustocken. Die Erhöhung der
Verkehrsinvestitionen wird ermöglicht durch zusätzliche Einnahmen
aus der Weiterentwicklung der LKW-Maut. Darüber hinaus sollen
unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit verstärkt Öffentlich-
Private Partnerschaften (ÖPP) in die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur
einbezogen werden.
Regionalförderung (42) Für die EU-Strukturförderung werden in der aktuellen Förderperiode
2007-2013 in Deutschland rund 26,3 Mrd. Euro zur Verfügung
stehen. Diese EU-Mittel werden - auch im Rahmen der
überwiegend regional ausgerichteten Operationellen Programme
der EU-Strukturförderung - zu einem beträchtlichen Teil für die
Reformprioritäten des NRP zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung
eingesetzt. Thematische Schwerpunkte der deutschen
Programme des Europäischen Regionalfonds (EFRE) sind Innovation
und Förderung des Unternehmergeistes, Forschung und Entwicklung
sowie die Förderung von KMU sowie der Ausbau überregionaler
Verkehrsverbindungen insbesondere in den neuen
Bundesländern. Die EU-Strukturpolitik trägt somit durch die
Verknüpfung mit der Lissabonstrategie dazu bei, dass auch die
strukturschwächeren Regionen mehr Wachstum erzielen können
und die bestehenden regionalen Disparitäten verringert werden.
V. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - nachhaltiges Wachstum
sichern - soziale Sicherheit wahren
Langfristige
Tragfähigkeit der
Staatsfinanzen
sichern
(Leitlinien 1, 2, 3, 6;
länderspezifische
Empfehlung)
(43) Die Sicherung langfristig tragfähiger Staatsfinanzen hat weiterhin
hohe Priorität. Der zweite Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung
dokumentiert, dass die öffentlichen Haushalte auf diesem
Weg bereits ein gutes Stück vorangekommen sind. Die Bundesregierung
und die Länder werden weiterhin an ihrem Kurs festhalten,
den Staatshaushalt zu konsolidieren und Spielräume zu
nutzen, um Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben
und damit die Qualität der öffentlichen Finanzen zu erhöhen. Auch
die Sozialversicherungssysteme müssen weiter reformiert werden,
um Stabilität und Leistungsfähigkeit der Systeme zu erhalten. Dies
gilt vor allem vor dem Hintergrund demographisch bedingt sinkender
Einnahmen und kurzfristig steigender Ausgaben. Maßstab für
die Bundesregierung bleibt dabei, den Menschen Teilhabe- und
Entwicklungschancen zu eröffnen und dabei langfristig ein adäquates
soziales Sicherungsniveau zu gewährleisten.
A. Staatshaushalt konsolidieren
Ausgeglichener
Bundeshaushalt
2011
(44) Aufgrund langjähriger Ausgabenzurückhaltung und im Gefolge
des Aufschwungs seit 2005 ist es Deutschland bereits 2007 -
deutlich früher als geplant - gelungen, einen ausgeglichenen
Staatshaushalt zu erreichen. Aufgrund der Unternehmenssteuerreform
und der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
steigt das strukturelle Defizit 2008 leicht auf ½ % des
Bruttoinlandsprodukts an. Es wird aber in den Folgejahren kontinuierlich
zurückgeführt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51). 2010 soll der staatliche
Schuldenstand 60 % des BIP wieder unterschreiten. Ab 2011
soll der Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme auskommen.
Für 2012 sieht der Finanzplan einen nahezu strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt vor. Die geplante Modernisierung des
Haushaltswesens und die laufende Evaluierung der größten Steuervergünstigungen
tragen zu mehr Effizienz in den staatlichen Einnahmen-
und Ausgabensystemen bei.
B. Soziale Sicherungssysteme zukunftsfest gestalten
Soziale Sicherungssysteme
demografiefest
machen
(Leitlinie 2)
(45) Die Bundesregierung verfolgt weiterhin ihren Kurs, die sozialen
Sicherungssysteme sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf
der Leistungsseite auf die Alterung der Bevölkerung einzustellen.
Die weiteren Reformen der sozialen Sicherungssysteme sind dabei
Teil einer umfassenden Strategie. Zum einen soll langfristig ein
adäquates Leistungsniveau sichergestellt werden. Zum anderen
hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Summe der
paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter
40 % zu halten. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
wurde bereits zum 1. Januar 2008 auf 3,3 % gesenkt. Die Bundesregierung
wird vorhandene und zukünftige Spielräume zur weiteren
Senkung des Beitragssatzes ausloten und unter Gewährleistung
eines solide und nachhaltig finanzierten Haushalts der Bundesagentur
für Arbeit nutzen.
Gesundheitsreform
umsetzen
(Leitlinie 2; länderspezifische
Empfehlung)
(46) Mit der jüngsten Gesundheitsreform (Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung), deren
Umsetzung nahezu abgeschlossen ist, wurden die Weichen dafür
gestellt, das Gesundheitswesen stärker wettbewerblich auszugestalten
und die Qualität der Versorgung zu verbessern (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 53). Für mehr Effizienz wird unter anderem die Möglichkeit
der Krankenkassen zum Abschluss von Einzelverträgen mit
Leistungserbringern und zur Ausschreibung von Arznei- und Hilfsmitteln
sorgen. Außerdem werden mit der Einführung des Gesundheitsfonds
die Finanzströme der Gesetzlichen Krankenversicherung
ab 2009 grundlegend neu geordnet. Zur pauschalen Abgeltung
der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde
Leistungen fließt dem Gesundheitsfonds ein Zuschuss aus
Bundesmitteln zu, der ab 2009 jährlich um 1,5 Mrd. Euro bis insgesamt
14 Mrd. Euro ansteigt.
(47) Ab 2009 werden alle Einwohner, die keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besitzen, einer Pflicht zur Versicherung
gegen das Krankheitsrisiko unterliegen. Sie werden je nach Zugehörigkeit
im System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
versichert. Der Zugang ist dabei unabhängig vom individuellen
Krankheitsrisiko oder der wirtschaftlichen Situation garantiert.
(48) Mit der 2008 beschlossenen Reform der Pflegeversicherung
wird die finanzielle Tragfähigkeit der Pflege bis mindestens 2015
sichergestellt. Das Leistungsangebot verbessert sich. Dies kommt
insbesondere Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf und
ihren Angehörigen zugute (vgl. Tabelle lfd. Nr. 54). Die langfristige
Tragfähigkeit der Pflegeversicherung bleibt auch künftig eine
Herausforderung.
Nachhaltige Finanzierung
der Rentenversicherung
sichern
(Leitlinien 2, 18, 22)
(49) Mit der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf
67 Jahre bis 2029 hat die Bundesregierung einen langfristig
wirkenden Schritt zur Einhaltung der Niveausicherungsziele und
zur Dämpfung des Anstiegs der Beiträge in der gesetzlichen
Rentenversicherung getan (vgl. Tabelle lfd. Nr. 57). Darüber hinaus
ist seit 2001 die Formel zur Anpassung der Renten in mehreren
Stufen modernisiert worden. Die Formel orientiert sich weiterhin an
der Entwicklung der Bruttolöhne, berücksichtigt aber auch die mit
der Einführung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-
Rente) einhergehenden Vorsorgeaufwendungen der Beschäftigten.
Sie trägt auch der Tatsache der demographiebedingten Änderung
des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern
Rechnung (Nachhaltigkeitsfaktor). Zugleich wurde das Sicherungsniveau
in der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzlich fixiert.
Durch gesetzliche Beitragssatzobergrenzen soll sichergestellt
werden, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auch
künftig nicht überfordert werden.
Diese Modifikationen der Rentenanpassungsformel wurden an die
Schutzklausel gekoppelt, so dass Renten nicht aufgrund der Dämpfungsfaktoren
sinken können. Nachdem die Schutzklausel bereits
bei der Rentenanpassung in den ersten Jahren (2005 und 2006)
wirksam wurde, hat sich gezeigt, dass ihre bisherige Ausgestaltung
zu einer dauerhaften Zusatzbelastung der Beitragszahler geführt
hätte. Aus diesem Grund wurde sie fortentwickelt und angepasst.
Ab 2011 werden die seit 2005 unterbliebenen Anpassungsdämpfungen
realisiert - dies allerdings nur dann, wenn die Lohnentwicklung
eine Rentensteigerung zulässt. Rentensteigerungen
werden bis zum Abbau des Ausgleichsbedarfs halbiert (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 58).
Eigenverantwortung
in der Altersvorsorge
stärken
(Leitlinien 2, 18)
(50) Die Reformpolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, die
Eigenverantwortung der Menschen für ihre Altersvorsorge zu
stärken. Zwar wird die gesetzliche Rentenversicherung für die
Beschäftigten eine wichtige Einnahmequelle im Alter bleiben. Zur
Sicherung des Lebensstandards im Alter ist eine Ergänzung durch
betriebliche und private Altersvorsorge aber unerlässlich. Mit dem
Eigenheimrentengesetz wird künftig die Einbeziehung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die Riester-Förderung verbessert (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 60).
C. Föderalismusreform - Bund-Länder-Finanzbeziehungen anpassen
Bundesstaatliche
Ordnung
modernisieren
(Leitlinien 1, 2, 3)
(51) Nach der 2006 in Kraft getretenen ersten Stufe der Föderalismusreform
sollen nun mit der anstehenden zweiten Stufe die
institutionellen Vorraussetzungen für langfristig tragfähige Staatsfinanzen
verbessert werden. Wesentliche Elemente des Reformvorhabens
sind die verfassungsrechtlichen Regeln zur Eindämmung
der Staatsverschuldung und die Entwicklung eines Frühwarnsystems
gegen das Entstehen von Haushaltsnotlagen. Die
neue Schuldenregel soll eine über den Konjunkturverlauf symmetrische
Finanzpolitik und damit den Grundsatz des Haushaltsausgleichs
im Konjunkturzyklus sichern. Sie orientiert sich an den
Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit der
verschiedenen Ebenen und Organisationen im föderalen System
diskutiert. Geprüft wird auch, in geeigneten Bereichen vermehrt
Leistungsvergleiche (Benchmarking) der Verwaltungen von Bund
und Ländern durchzuführen.
VI. Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen -
Energieversorgung sichern - Klimawandel bekämpfen
Nachhaltige
Energieversorgung
und ökoeffiziente
Technologien
(Leitlinie 11)
(52) Vor dem Hintergrund einer weltweit wachsenden Nachfrage
nach Energie, knapper werdenden fossilen Ressourcen und steigenden
Energiepreisen stehen Deutschland und Europa vor der
Herausforderung, die Energieversorgung langfristig zu sichern und
gleichzeitig den Klimawandel zu bekämpfen. Zur Bekämpfung des
Klimawandels hat sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele
gesetzt: Bis 2020 sollen die Treibhausgas-Emissionen der EU um
30 % gegenüber dem Ausstoß von 1990 vermindert werden, wenn
sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen
und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer
zu einem ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen
Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten. Unabhängig von
den internationalen Verhandlungen verpflichtet sich die EU jetzt
schon, ihre Emissionen um mindestens 20 % bis 2020 zu senken.
Den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch
will die EU bis 2020 auf 20 % ausbauen und 20 % Energie
gegenüber der prognostizierten Entwicklung einsparen.
(53) Um für die internationalen Klimaverhandlungen ein Zeichen
zu setzen, bietet die Bundesregierung als deutschen Beitrag für ein
internationales Klimaschutzabkommen nach 2012 an, die Emissionen
bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 % zu reduzieren. Dieses
Angebot steht unter der Voraussetzung, dass die EU im selben
Zeitraum ihre Emissionen um 30 % gegenüber 1990 reduziert und
andere Staaten vergleichbar ehrgeizige Ziele übernehmen.
Deutschland ist auf einem guten Weg und hat von 1990 bis 2007
seine Treibhausgas-Emissionen um 20,4 % gesenkt. Diesen Erfolg
gilt es zu halten und bis 2012 auf mindestens 21 % auszubauen.
Ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Energieversorgung und
Bekämpfung des Klimawandels ist der Ausbau der erneuerbaren
Energien. Die Bundesregierung hat sich deshalb für diesen Bereich
ehrgeizige Ziele gesetzt und das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) neu gefasst.
Emissionshandel (54) Um einen effizienten Umgang mit knappen Ressourcen zu
erreichen, setzt Deutschland auf die Nutzung marktbasierter
Instrumente und darauf, dass die Preise das Ausmaß der Nutzung
von Umweltgütern besser widerspiegeln. Durch den Emissionshandel
hat der Ausstoß von CO₂ einen Preis bekommen. Dabei
können die Unternehmen entscheiden, ob es für sie günstiger ist,
Maßnahmen zur Emissionsminderung durchzuführen oder die
erforderlichen Emissionszertifikate zu kaufen.
(55) Allerdings darf die Einführung solcher marktbasierter Instrumente
wie dem Emissionshandel nicht dazu führen, dass die
Produktion emissionsintensiver Produkte in Länder ohne vergleichbare
Klimaschutzanstrengungen abwandert. Daher achtet die
Bundesregierung bei der Ausgestaltung der nationalen und europäischen
Regelungen zum Emissionshandel darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit
energieintensiver Industrien im europäischen und
internationalen Kontext gewahrt bleibt.
A. Energieeffizienz als Schlüssel für langfristige Wettbewerbsfähigkeit
Integriertes Energie- und
Klimaprogramm
(56) Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig
die Energieversorgung langfristig zu sichern, ist es vor allem notwendig,
die Energieeffizienz zu verbessern. Die Bundesregierung
hält deshalb an ihrem Ziel fest, die Energieproduktivität in Deutschland
bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln.
(57) Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 62) enthält unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung sowie zur Reduzierung
des CO₂-Ausstoßes. Das Instrumentarium reicht von verbesserter
Information und Aufklärung, Förderung von Forschung und Entwicklung,
finanzielle Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz
bis hin zum maßvollen Einsatz von Ordnungsrecht. Die dadurch
sinkenden Energiekosten helfen insbesondere Verbrauchern und
Unternehmen.
Energieeinsparung
im Gebäudebereich
(58) Im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms
wird das seit 2001 erfolgreich laufende CO₂-Gebäudesanierungsprogramm
über 2009 hinaus verstetigt. Mit den 2006 und 2007
geförderten umfassenden energetischen Sanierungen von mehr als 425.000 Wohnungen wurden über das Programm rund 1,6 Millionen
Tonnen CO₂-Einsparung eingespart, die sich pro Jahr über den
Nutzungszeitraum von durchschnittlich 30 Jahren ergeben. 2007
wurden weitere Schwerpunkte in der energetischen Gebäudesanierung
auf die kommunalen Infrastruktureinrichtungen gelegt. Die
Förderprogramme wurden darüber hinaus 2008 um einen Investitionspakt
zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzt. So
wird es finanzschwachen Kommunen ermöglicht, langfristig kostenreduzierende
Vorhaben der energetischen Gebäudesanierung insbesondere
an Gebäuden der sozialen Infrastruktur durchzuführen.
(59) Potenziale zur Energieeinsparung im Gebäudebereich
werden auch durch die Novelle der Energieeinsparverordnung und
der Heizkostenverordnung sowie die Einführung eines
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes erschlossen: Die energetischen
Anforderungen an Gebäude - bei Neubauten wie auch im
Falle von wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand - sollen
um durchschnittlich 30 % verschärft und der Anteil der erneuerbaren
Energien an der Wärmeversorgung bis 2020 auf 14 % erhöht
werden. Die im Integrierten Energie- und Klimaprogramm im
Gebäudebereich vorgesehenen Maßnahmen haben insgesamt das
Potenzial, bis 2020 zusätzliche Heizkosteneinsparungen von bis zu
50 Mrd. Euro zu generieren. Darüber hinaus führt die vorgesehene
Verdopplung des Kraft-Wärme-Kopplung-Stromanteils auf 25 % bis
2020 zu einer erheblich effizienteren Erzeugung von Energie. Auch
die Länder richten Förderprogramme zur Reduktion der CO₂-
Emissionen ein. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der energetischen
Sanierung von Gebäuden, des Einsatzes erneuerbarer
Energien zur Wärmeversorgung und der rationellen Energieumwandlung
in Kraft-Wärme-Kopplung.
Energieverbrauchskennzeichnung
und
öffentliche
Beschaffung
(60) Eine transparent gestaltete Energieverbrauchskennzeichnung
von Produkten (z.B. bei Haushaltsgroßgeräten) unterstützt
Verbraucher bei Kaufentscheidungen. Die Bundesregierung geht
hier mit gutem Beispiel voran und hat eine allgemeine Verwaltungsvorschrift
erlassen, die alle Bundesdienststellen anhält, bei
Beschaffungsentscheidungen die Lebenszykluskosten von Produkten
und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Das reduziert den
Energieverbrauch des Bundes und entlastet den Bundeshaushalt.
B. Energieversorgungssicherheit
Netzausbau und
Neubau von
effizienten
Kraftwerken
(61) Höhere Energieeffizienz im Verkehr, bei Heizung und Warmwasser
sowie in der Stromerzeugung und der verstärkte Einsatz
erneuerbarer Energien leisten nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung
des Klimawandels, sondern auch zur Versorgungssicherheit.
Um Deutschlands Energieversorgung langfristig zu sichern,
müssen darüber hinaus Netzbetrieb und Netzausbau effizienter
gestaltet und hocheffiziente konventionelle Kraftwerke neu gebaut
werden.
(62) Der Bedarf an neuen und optimierten Netzen ist hoch.
Ursachen dafür sind der zunehmende grenzüberschreitende
Stromhandel, die Einspeisung des in den Offshore- und Onshore-
Windenergieanlagen erzeugten Stroms und der geplante Anschluss
neuer konventioneller Kraftwerke. Im Rahmen des
Integrierten Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung
Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den schnelleren
Ausbau und die Verbesserung der Stromübertragungsnetze zu
ermöglichen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Beschleunigung
der Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Biokraftstoffe (63) Auch Biokraftstoffe können einen namhaften Beitrag zu einer
nachhaltigen Energieversorgung leisten. Im Inland kann aber nicht
die notwendige Biomasse dafür zur Verfügung gestellt werden.
Importe werden erforderlich bleiben. Der Anteil der Biokraftstoffe ist
im Übrigen nicht beliebig ausdehnbar. Darüber hinaus steht die
Biokraftstoffproduktion in Nutzungskonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion.
Daher ist bei der energetischen Verwendung von Biomasse
grundsätzlich sicher zu stellen, dass die Erzeugung umweltverträglich
erfolgt, Nutzungskonkurrenzen vermieden werden und
die Verwendung ausreichend klima- und energieeffizient ist.
C. Umweltfreundliche Technologien als strategischer Wettbewerbsfaktor
Marktführerschaft
bei Umwelttechnologien
(64) Der Schutz der natürlichen Ressourcen und die effiziente und
sparsame Verwendung von knappen Rohstoffen sind nicht nur
nationale, sondern globale Herausforderungen. Auf dem Weltmarkt
besteht eine wachsende Nachfrage nach umweltfreundlichen
Technologien und innovativen Lösungen. Rahmenbedingungen auf
dem heimischen Markt können Anreize für die Entwicklung ökoeffizienter
Technologien setzen. Mit dem Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) hat Deutschland eine führende Stellung im Bereich
der erneuerbaren Energien aufbauen können. Die Novelle des
EEG und gezielte Forschungs- und Fördermaßnahmen schaffen
die Voraussetzung, dass Deutschland auch künftig zur technologischen
Spitze gehören kann, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren
Energien gestärkt wird und die Förderungen der einzelnen
Technologien an die Marktbedingungen angepasst wird. Durch das
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und das aufgestockte
Marktanreizprogramm wird Deutschland künftig das Potential des
Erneuerbare-Energien-Wärmemarkts noch besser erschließen.
(65) Der vorgesehene "Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität"
mit einer Laufzeit von 10 Jahren wird wie bereits das Nationale
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
nicht nur dazu beitragen, Fortschritte bei der Entwicklung effizienterer
Fahrzeuge zu machen und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Er reduziert auch die Abhängigkeit vom Erdöl, stärkt Deutschlands
Wettbewerbsfähigkeit bei diesen Zukunftstechnologien und
beschleunigt deren Marktentwicklung.
VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten -
demografischen Veränderungen begegnen
Auf den Erfolgen
aufbauen
(66) Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich schneller und deutlicher
erholt als in früheren Aufschwungphasen. Dazu haben die
Reformen am Arbeitsmarkt (unter anderem Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Gesetz zu Reformen am
Arbeitsmarkt, SGB-II-Fortentwicklungsgesetz) beigetragen. Anders
als in der Vergangenheit kommt die neu gewonnene Flexibilität und
Dynamik nun zunehmend auch jenen Gruppen zugute, die mit
besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt konfrontiert sind - den Älteren, Langzeitarbeitslosen, Personen mit Migrationshintergrund
und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einfachen
Qualifikationen. Die Langzeitarbeitslosenquote (Eurostat) ist
in Deutschland von 5,7 % im Jahr 2005 über 5,5 % im Jahr 2006
auf 4,7 % im Jahr 2007 gefallen. Der Rückgang um 0,8 Prozentpunkte
zwischen den letzten beiden Jahren ist der stärkste Rückgang
im EU15-Vergleich.
Strukturelle Arbeitslosigkeit
weiter senken
(Länderspezifische
Empfehlung) -
Flexicurity in
Deutschland
(67) Um die strukturelle Arbeitslosigkeit weiter zu senken, greifen
die Reformen am Arbeitsmarkt verschiedene Elemente von
Flexicurity auf. Die Maßnahmen dienen der notwendigen Flexibilität
am Arbeitsmarkt und einer schnelleren Integration in das Arbeitsleben
und fördern gleichzeitig die Beschäftigungssicherheit und die
soziale Absicherung. So zielt die deutsche Arbeitsmarktpolitik unter
anderem darauf ab, den strukturellen Wandel sozial zu flankieren.
Leistungsbezug bzw. die Hilfebedürftigkeit der Erwerbsfähigen
sollen möglichst zügig und nachhaltig beseitigt oder zumindest verringert
werden. Einerseits können den Arbeitsuchenden individuelle
Unterstützungsangebote unterbreitet werden. Andererseits können
erwerbsfähige Leistungsbezieher verpflichtet werden, daran aktiv
mitzuwirken und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen,
ihren Lebensunterhalt und den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Die Übergänge zwischen verschiedenen Beschäftigungen
werden unterstützt.
Offene Stellen sollen schnell und passgenau besetzt werden,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihre Beschäftigungsfähigkeit
erhalten bzw. ausbauen. Die Förderung von Aus- und
Weiterbildung leistet dazu einen maßgeblichen Beitrag. 2007 sind
rund 340.000 Teilnehmer neu in eine geförderte Weiterbildung eingetreten
und damit rund 37 % mehr als 2006 (250.000 Eintritte)
und 150 % mehr als noch im Jahr 2005 (132.000 Eintritte). Für
2008 wird eine weitere Steigerung erwartet. Um die Eingliederung
von Geringqualifizierten zielgerecht zu unterstützen wird mit dem
Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für ältere und
geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(WeGebAU) vor allem das Nachholen eines Berufsabschlusses
verstärkt gefördert. Zudem werden durch die Einführung eines
besonderen Zuschusses an Arbeitgeber zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten
für langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen
Vermittlungshemmnissen geschaffen, die auch unter Einsatz
aller anderen Eingliederungsinstrumente auf absehbare Zeit nicht
in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können.
Arbeitsrecht und
soziale Sicherung
(68) Wesentlicher Bestandteil des deutschen Flexicurity-Modells
ist das Arbeitsrecht. Gesetzliche arbeitsrechtliche Regelungen
beschränken sich regelmäßig auf die Festlegung von Mindestnormen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Tarifvertragsparteien
und Betriebspartner haben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
einen erheblichen Spielraum zur Gestaltung solcher Arbeitsbedingungen,
die eine flexible Arbeitsorganisation und die Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen unter wechselnden Bedingungen
sichern und zugleich den sozialen Schutz der Arbeitnehmer
gewährleisten.
(69) Auch die sozialen Sicherungssysteme haben eine wichtige
Rolle bei der Umsetzung von Flexicurity. Das deutsche Sozialrecht
bietet nicht nur Einkommenssicherheit auf hohem Niveau, sondern
es enthält auch zentrale Elemente zur Sicherstellung von Flexibilität
- vor allem in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie flexible Arbeitsorganisation. Beispiele sind: Mini-Jobs,
Gleitzone, Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung,
Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Wertguthaben.
Von Herbst 2006 bis Mitte 2007 hat die Koalitionsarbeitsgruppe
Arbeitsmarkt überprüft, wie durch eine Neuordnung des Niedriglohnbereichs
eine sowohl arbeitsmarktpolitisch zielführende als
auch fiskalisch tragfähige Gesamtlösung gefunden werden kann.
Die Bundesregierung hat die bestehenden Instrumente Wohngeld
und Kinderzuschlag weiterentwickelt und damit Familien mit niedrigen
Erwerbseinkommen noch gezielter unterstützt.
Arbeitsbedingungen
verbessern
(70) Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, angemessene
Mindestarbeitsbedingungen für deutsche und ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestarbeitsbedingungengesetz werden deshalb weiterentwickelt, so dass für weitere
Branchen Mindestlöhne festgelegt werden können. Auf diese
Weise garantiert das AEntG sowohl dauerhaft in Deutschland
beschäftigten als auch vorübergehend aus dem Ausland entsandten
Arbeitnehmern die in Deutschland zwingend festgelegten
Mindestlöhne.
A. Arbeitsvermittlung weiter verbessern
Arbeitsmarktpolitische
Instrumente neu
ausrichten
(71) Der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit bleibt weiterhin
eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Die Bundesregierung
beabsichtigt deshalb, noch in diesem Jahr die aktive Arbeitsmarktpolitik
neu auszurichten und wird dazu einen Gesetzentwurf vorlegen
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 67). Das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik
wird unter Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen
Evaluation weiterentwickelt und gestrafft. Arbeitsuchende Menschen
sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Präventiven Ansatz
stärken (Leitlinie 19)
(72) Mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
sollen insbesondere die präventiven Elemente in der
Arbeitsförderung gestärkt werden, um für Personen mit Vermittlungshemmnissen
das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit zu
vermindern. Für eine zielgerichtete und wirksame Vermittlung
sollen die Agenturen für Arbeit unverzüglich, nachdem sich ein
Erwerbstätiger arbeitsuchend gemeldet hat, den konkreten Handlungsbedarf
in einer Eingliederungsvereinbarung festlegen. Bisher
war dies erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit der Fall.
Arbeitsverwaltung
modernisieren und
anpassen
(Leitlinie 20)
(73) Die Arbeitsverwaltung wurde in den letzen Jahren neu organisiert.
Im Mittelpunkt steht das Kundenzentrum der Agenturen für
Arbeit, in dem wichtige administrative Aufgaben von der Vermittlung
in andere Bereiche verlagert wurden. Es soll durch verschiedene
Maßnahmen (Terminierung und Auslagerung von Standardaktivitäten
an Empfang, Eingangszone, Service Center sowie
Nutzung des virtuellen Arbeitsmarktes) sichergestellt werden, dass
die Vermittlungsfachkräfte mindestens 60 % ihrer Arbeitszeit für
Vermittlungsgespräche nutzen. Ein Termin für eine Erstberatung
soll innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten werden. Die Kundenzufriedenheit ist durch die Einführung des neuen Kundenzentrums
spürbar gestiegen.
(74) Durch die 2005 erfolgte Zusammenführung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende" kam es
bei der Arbeitsverwaltung und den Kommunen überwiegend zu
einer Neuorganisation und Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Die
gemeinsame Form der Verwaltungsorganisation wurde jedoch vom
Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist nur
noch bis Ende 2010 zulässig. Die Bundesregierung erarbeitet
derzeit gemeinsam mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden
und der Bundesagentur für Arbeit eine Neuregelung.
Für die Empfänger der Grundsicherung soll es möglichst wenige
Änderungen hinsichtlich ihrer Betreuung geben.
B. Beschäftigungspotenziale nutzen
Integrative Arbeitsmarktpolitik
(Leitlinien 18, 19)
(75) Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist
es zentrales Anliegen der Bundesregierung, das inländischen
Beschäftigungspotenzial möglichst umfassend zu nutzen. Dazu
gehört es, allen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen
wollen, am Arbeitsmarkt Chancen zu eröffnen, insbesondere auch
denjenigen, die Probleme beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt
haben.
Integration von
Jugendlichen in den
Arbeitsmarkt
(76) Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Bekämpfung
der Jugendarbeitslosigkeit konsequent fortsetzen. Die Dauer der
Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen soll weiter verkürzt werden.
Aufgrund der bisherigen Anstrengungen ging die Jugendarbeitslosigkeit
seit ihrem Höchststand im Februar 2005 deutlich zurück und
war 2007 auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.
Die durchschnittliche Dauer lag bei 3,8 Monaten. Eine Vielzahl junger
Menschen konnte durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
oder eine Einstiegsqualifizierung eine Berufsausbildung
beginnen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich als Sprungbrett in
eine betriebliche Berufsausbildung erwiesen. Sie wurde 2007 in
das Arbeitsförderungsrecht und in das Recht der Grundsicherung
für Arbeitsuchende als Regelleistung übernommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 71).
Beschäftigungschancen
älterer
Menschen
verbessern
(77) Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
älterer Menschen wurden im "Gesetz zur Verbesserung
der Beschäftigungschancen älterer Menschen" umgesetzt (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 72). Es trägt beispielsweise dazu bei, die berufliche
Weiterbildung Älterer gezielt zu fördern. Damit setzt es ein deutliches
Signal in Richtung lebenslanges Lernen. Darüber hinaus
wurden der Eingliederungszuschuss für Unternehmen, die Ältere
einstellen, weiter entwickelt und ein Kombilohn für ältere Beschäftigte
eingeführt. Die Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer
wurden mit der erleichterten Befristung von Arbeitsverträgen
verbessert.
(78) Gleichzeitig unterstützen 62 regionale Beschäftigungspakte
ältere Langzeitarbeitslose im Rahmen des Bundesprogramms
"Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den
Regionen" intensiv bei der Wiedereingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt. In der zweiten Programmphase 2008-2010 sollen bis
zu 200.000 ältere Langzeitarbeitslose aktiviert und davon bis zu
50.000 wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
(79) Die eingeleiteten Maßnahmen und die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung zeigen Wirkung. So lag die Erwerbstätigenquote der
über 55-Jährigen in Deutschland im vierten Quartal 2007 bei
52,5 % und im Jahresdurchschnitt 2007 bei 51,5 %. Sie hat damit
bereits jetzt die Zielquote von 50 % überschritten. Bis 2010 will
Deutschland eine Erwerbsbeteiligung Älterer in der Altersgruppe
der 55- bis unter 65-Jährigen von 55 % erreichen.
Beschäftigungschancen
schwerbehinderter
Menschen
verbessern
(80) Vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren zunehmend
auch schwerbehinderte Menschen. Ende Juni 2008 waren über
21.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos als noch
ein Jahr zuvor. Dies entspricht einem Rückgang von rund 13 %.
Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung, unter anderem
durch das Projekt "Job4000", durch das Arbeitgeber, die einen
besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen einstellen
oder einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten
Jugendlichen schaffen, finanzielle Unterstützung erhalten.
Beschäftigungschancen
von Frauen
verbessern
(81) Die Frauenerwerbstätigenquote in Deutschland ist von
58,7 % (2001) auf 64,0 % (2007) angestiegen (Männer 74,7 %).
Damit übertrifft Deutschland die Zielvorgabe der Lissabon-Strategie
(mindestens 60 % bis 2010) schon heute und liegt im Vergleich zu
anderen Mitgliedstaaten der EU im oberen Mittelfeld. Frauen erreichen
heute im Durchschnitt höhere und bessere formale Bildungsabschlüsse
als Männer. Die für Frauen gleichwohl noch bestehenden
Nachteile im beruflichen Werdegang und die geschlechtsspezifischen
Entgeltunterschiede sollen weiter verringert werden. So
sollen im Rahmen des von der Bundesregierung angekündigten
gleichstellungspolitischen Aktionsprogramms "Perspektive Wiedereinstieg"
auf breiter Ebene gezielt Maßnahmen zur Unterstützung
für einen erfolgreichen beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach
längerer familienbedingter Erwerbsunterbrechung angeboten
werden.
Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
(82) Eine der wesentlichen Voraussetzungen, das Potenzial an
gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Frauen gesamtwirtschaftlich
und gesellschaftlich noch besser und nachhaltig zu nutzen,
sind Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen,
Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Wichtigste
Bausteine sind hier der Ausbau der Kindertagesbetreuung (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 1) und die Schaffung einer familienfreundlichen
Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitszeiten und -formen. Mit dem Unternehmensprogramm
"Erfolgsfaktor Familie" hat die Bundesregierung
in enger Kooperation mit den Spitzenverbänden der deutschen
Wirtschaft und den Gewerkschaften eine zentrale Plattform zur
Förderung einer familienbewussten Personalpolitik in den Unternehmen
geschaffen (vgl. Tabelle Nr. 70). Der gesetzlich vorgesehene
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung der Eltern bei der Betreuung
ihrer Kleinkinder während der Elternzeit sowie danach durch
das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Unternehmen mit mehr als
15 Beschäftigten tragen ebenfalls zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf bei.
Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf leistet auch das am 1. Juli 2008 in Kraft tretende
Pflegezeitgesetz (vgl. Tabelle lfd. Nr. 77). Danach können Beschäftigte zur Pflege von Familienangehörigen eine berufliche Auszeit in
Anspruch nehmen.
Integration von
Personen mit
Migrationshintergrund
in den
Arbeitsmarkt
(Leitlinie 20)
(83) Die Bundesregierung hat mit ihrem Aktionsprogramm "Beitrag
der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in
Deutschland" ein Konzept verabschiedet, das die arbeitsmarktgerechte
Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften beinhaltet.
Dieses Konzept trägt den Interessen Deutschlands auch in der
nächsten Dekade Rechnung. Darüber hinaus ist mit dem Aktionsprogramm
auch der Aufbau eines systematischen Monitoringsystems
zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs verabredet worden.
(84) Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans haben Bund,
Länder und Kommunen bereits 2007 umfangreiche Maßnahmen
zur Förderung der beruflichen Integration initiiert. So können Ausländerinnen
und Ausländer mit einer Aufenthaltsperspektive nicht
nur an allen allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen,
sondern auch an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Die
berufsbezogene Sprachförderung nach dem Europäischen Sozialfonds
wird in der neuen Förderperiode 2007-2013 verstärkt mit
Elementen der beruflichen Qualifizierung verbunden. Schwerpunkt
der Integrationsförderung ist zudem die Bekämpfung der Integrationsdefizite
innerhalb der zweiten und dritten Generation.
Teil 2: Fortschritte seit September 2007
I. Länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere
Aufmerksamkeit genießen sollen ("Points to watch"), aus der
Stellungnahme des Rates für Deutschland und ausgewählte
Maßnahmen von Bund und Ländern
Länderspezifische
Empfehlungen
Ausgewählte Maßnahmen
1. Verbesserung des Wettbewerbsrahmens bei Dienstleistungen
1.1 durch weitere Lockerung der restriktiven
Vorschriften für reglementierte
Gewerbe und Berufe
- Modernisierung des Rechtsberatungsgesetzes
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 28)
- Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 29)
- Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 30)
- Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von
beruflichen Qualifikationen in das Handwerksrecht
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 31)
1.2 durch Verbesserung der Verfahren
zur Vergabe öffentlicher
Aufträge
- Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 24)
1.3 durch wirksame Regulierung
des Bitstrom-Zugangs auf der
Vorleistungsebene
- Festlegung eines Standardangebots und Entscheidung
über die betreffenden Entgelte durch
die Bundesnetzagentur (vgl. Tabelle lfd. Nr. 26)
2. Vorgehen gegen die strukturelle Arbeitslosigkeit
2.1 durch einen verbesserten Zugang
zu Qualifizierungsmaßnahmen
- Verstärkte Förderung von beschäftigten Geringqualifizierten
und Älteren insbesondere in KMU
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 73)
2.2 durch weitere Reformen des
Steuer- und Sozialleistungssystems
- Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
auf 3,3 % (vgl. Tabelle lfd. Nr. 56)
2.3 durch eine effizientere Gestaltung
der Arbeitsvermittlungsdienste
für langzeitarbeitslose
Arbeitslosengeld-II-Empfänger
- Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente (vgl. Tabelle lfd. Nr. 67)
Points to watch Ausgewählte Maßnahmen
3. Sicherung der langfristigen
Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen durch striktes Festhalten
an der bisherigen Konsolidierung,
auch im Rahmen der
derzeitigen Reformüberlegungen
zu den Finanzstrukturen
innerhalb des föderalen
Systems und durch genaue Beobachtung
der Auswirkungen
der Gesundheitsreform mit dem
Ziel, das Ausgabenwachstum
zu drosseln und die Effizienz
der Gesundheitsversorgung zu
erhöhen
- Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 51)
- Vorbereitung der Föderalismusreform II mit einer
Schuldenbegrenzungsregel (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 52)
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der
gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 53); hinsichtlich zahlreicher Maßnahmen
wurde die Verpflichtung der Selbstverwaltung zur
Evaluation bzw. die Berichterstattung über die
Auswirkungen gesetzlich festgehalten
4. Verbesserung des Rahmens für
Wettbewerb im Schienenverkehr
und weitere Verbesserung
des Wettbewerbsrahmens
bei den Gas- und Stromnetzen
- Fortführung der Eisenbahnstrukturreform durch
Beteiligung privaten Kapitals an der Deutschen
Bahn AG (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27)
- Befristete Verschärfung der kartellrechtlichen
Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende
Strom- und Gasanbieter (vgl. Tabelle lfd. Nr. 19)
- Anreizregulierungsverordnung (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 21)
5. Fortsetzung der Einrichtung
zentraler Anlaufstellen für
Existenzgründer und Verkürzung
der Existenzgründungsverfahren
- Reform des GmbH-Gesetzes zur Erleichterung
und Beschleunigung bei GmbH-Gründungen (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 43)
- Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (Verfahrensmanager,
Genehmigung aus einer Hand,
One-Stop-Agencies) auf Länderebene (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 34)
6. Förderung der beruflichen Weiterbildung
im Rahmen der geplanten
Maßnahmen im Bereich
des lebenslangen Lernens
- Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
älterer Menschen mit Stärkung der
Weiterbildung für ältere Menschen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 72)
Empfehlungen für die Länder des
Euro-Raums
Ausgewählte Maßnahmen
1. Fortführung der Haushaltskonsolidierung
entsprechend den jeweiligen
mittelfristigen Zielen gemäß
dem Stabilitäts- und Wachstumspakt,
wobei als Eckpunkt eine
jährliche strukturelle Anpassung
von mindestens 0,5 % des BIP
gilt
- Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung (vgl.
Tabelle lfd. Nr. 51)
2. Verbesserung der Qualität der
öffentlichen Finanzen durch
Überprüfung der öffentlichen Ausgaben
und der Steuerpolitik
sowie durch Modernisierung der
öffentlichen Verwaltung zwecks
Steigerung von Produktivität und
Innovation
- Unternehmenssteuerreform (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 38)
- Vorbereitung der Föderalismusreform II mit einer
Schuldenbegrenzungsregel (vgl. Tabelle lfd.
Nr. 52)
3. Wirksame Maßnahmen zur Stärkung
des Wettbewerbs, insbesondere
bei Dienstleistungen,
und Intensivierung der Maßnahmen
zur Förderung der vollständigen
Integration der Finanzmärkte
und des Wettbewerbs bei
Finanzdienstleistungen für Privatkunden
bei gleichzeitiger Stärkung
der Stabilitätsregeln und der
Konvergenz auf dem Gebiet der
Aufsicht
- Modernisierung des Rechtsberatungsgesetzes
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 28)
- Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 30)
- Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von
beruflichen Qualifikationen in das Handwerksrecht
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 31)
- Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 35)
- Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 36) zur Verbesserung der
Wettbewerbsbedingungen am deutschen Fondsmarkt
- Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen
für Kapitalbeteiligungen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40)
4. Steigerung von Flexibilität und
Sicherheit auf den Arbeitsmärkten,
unter anderem durch die
Umsetzung der Flexicurity-
Grundsätze, die auf die spezifischen
Umstände eines jeden
Mitgliedstaats zugeschnitten und
uneingeschränkt mit soliden und
langfristig tragfähigen öffentlichen
Finanzen vereinbar sein müssen,
durch eine bessere Abstimmung
der Lohn- und der Produktivitätsentwicklung
zur Förderung von
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
sowie durch Maßnahmen
zur Förderung der Arbeitskräftemobilität
über Länder- und
Berufsgrenzen hinweg
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vgl. Tabelle
lfd. Nr. 67)
- Leistungen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen
des SGB II für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen
(vgl. Tabelle lfd. Nr. 68)
II. Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung 2007-2008 im
Rahmen des Nationalen Reformprogramms
Anmerkungen:
- Maßnahmen der Länder werden nur exemplarisch und zusammenfassend dargestellt.
- Zur Kennzeichnung des Status der jeweiligen Maßnahme werden für den Stand der
Entscheidung folgende Kategorien verwendet, die dem europäischen Rahmen folgen:
1 = Maßnahme durch die Bundesregierung angekündigt;
2 = öffentliche Anhörung;
3 = Maßnahme entscheidungsreif, d. h. insbesondere bei Parlamentsvorlagen liegt ein
Kabinettsbeschluss vor;
4 = Maßnahme angenommen oder
5 = keine der vorgenannten Kategorien ist anwendbar.
- Für den Stand der Umsetzung der Maßnahme werden folgende Kategorien verwendet,
die dem europäischen Rahmen folgen:
1 = Umsetzung hat noch nicht begonnen;
2 = Umsetzung hat begonnen;
3 = voll umgesetzt;
4 = Umsetzung abgebrochen oder
5 = keine der vorgenannten Kategorien ist anwendbar.
Lfd
Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen
Status
Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete
Wirkung
Stand der
Entscheidung
Stand der
Umsetzung
In Kraft
treten
Außer
Kraft treten
Prioritäten NRP
2005 und 2008
Integrierte Leitlinie(
n)
Empfehlungen /
Points- to-Watch
Empfehlungen Euro-
Raum
1. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen
1.
Ausbau eines bedarfsgerechten, qualitätsorientierten
Betreuungsangebots für Kinder unter drei
Jahren: Von 2008 bis 2013 sollen bundesweit
750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren (d. h. für ca. 35 % der unter Dreijährigen)
in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege
geschaffen werden; ab 2013 wird es
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
geben (Grundlagen: Tagesbetreuungsausbaugesetz
sowie Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
"Kinderbetreuungsausbau"). Am
30.04 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf
des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) beschlossen,
das den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung
verbindlich regelt.
- Förderung von Chancengleichheit und
sozialer Mobilität;
- bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für Frauen und Männer;
- Verringerung der geschlechtsspezifischen
Entgeltunterschiede;
- Anpassung an die Bedingungen des
demographischen Wandels
3 2 1, 6 18
2.
Stärkung der Qualität in Kindertageseinrichtungen
und in der Kindertagespflege durch:
- Forum frühkindliche Bildung;
- Aktionsprogramm Kindertagespflege
Qualitative Verbesserung der frühkindlichen
Förderung 4 2 1, 6 18, 23
Lfd
Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen
Status
Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete
Wirkung
Stand der
Entscheidung
Stand der
Umsetzung
In Kraft
treten
Außer
Kraft treten
Prioritäten NRP
2005 und 2008
Integrierte Leitlinie(
n)
Empfehlungen /
Points- to-Watch
Empfehlungen Euro-
Raum
3.
Länder: Schulische Kompetenzen verbessern
durch:
- Einführung verbindlicher Diagnose- und Vergleichsarbeiten
für die Überprüfung der Bildungsstandards;
- Qualitätsmanagement;
- eigenverantwortliche Schule
- Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts
auf der Grundlage verbindlicher
Standards der obligatorischen
und regelmäßigen Weiterbildung der
Lehrer sowie einer ergebnisorientierten
Evaluation;
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
4 2 1 23
4.
Bund und Länder haben 2007 mit dem Ausbildungsplatzprogramm
Ost 10.000 zusätzliche betriebsnahe
Ausbildungsplätze in den neuen Ländern
und Berlin gefördert. Die Bundesregierung
hat sich verpflichtet, das Programm bis 2010 mit
einem Gesamtvolumen von 22.000 zusätzlichen
fortzuführen.
Weiterer Aufbau und Modernisierung der
ostdeutschen Bildungsstrukturen 4 2 2007 2010 1 10,
23, 24
5.
Hochschulpakt 2020:
Im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten
verfolgen Bund und Länder mit dem
Hochschulpakt 2020 die Ziele,
- langfristig ein ausreichendes Angebot an Studienmöglichkeiten
sicherzustellen (zunächst
bis 2010 sollen mehr als 90.000 zusätzliche
Studienanfänger gegenüber dem Jahr 2005
an den Hochschulen aufgenommen werden);
- die Leistungsfähigkeit der Hochschulforschung
zu stärken;
- Partnerschaften von Hochschulen und Unter-
- Aufnahme der geburtenstarken und
doppelten Abitur-Jahrgänge an den
Hochschulen;
- Stärkung der Exzellenz in der Hochschulforschung
4 2 2007 2010 1 7, 8,
23
Verwaltungsvereinbarung
zwischen
Bund und
Ländern über
den Hochschulpakt
2020 vom
05.09.2007
gilt für eine
erste Förderphase
bis
31.12.2010;
Lfd
Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen
Status
Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete
Wirkung
Stand der
Entscheidung
Stand der
Umsetzung
In Kraft
treten
Außer
Kraft treten
Prioritäten NRP
2005 und 2008
Integrierte Leitlinie(
n)
Empfehlungen /
Points- to-Watch
Empfehlungen Euro-
Raum
nehmen zu gründen (durch Vielzahl von Plattformen,
Netzwerken, Verbundforschungsprojekten
und direkten Kooperationen zwischen
Hochschulen und Unternehmen, Technologietransfer
aus Fachhochschulen in KMU).
Fortsetzung
vorgesehen
6.
BAföG-Novelle:
- Bedarfssätze wurden zum 01.08.2008 um
10 %, Einkommensfreibeträge um 8 % angehoben.
- Mit Blick auf die besondere finanzielle Belastung
von Studierenden mit Kindern erhalten
diese seit Anfang 2008 einen Kinderbetreuungszuschlag
von 113 Euro für das erste und
je 85 Euro für weitere Kinder.
- Ausländische Auszubildende und Studierende
sind seit Anfang 2008 schon dann nach dem
BAföG förderungsberechtigt, wenn sie mit
dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland
leben.
- Steigerung der Gefördertenzahl und
der Zahl der Studierenden aus einkommensschwachen
Schichten;
- bessere Vereinbarkeit von Familie und
Wissenschaftskarriere;
- besseren Integration von bildungswilligen
jungen Menschen mit Migrationshintergrund
4 3 2008 1 23, 24
Lfd
Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen
Status
Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete
Wirkung
Stand der
Entscheidung
Stand der
Umsetzung
In Kraft
treten
Außer
Kraft treten
Prioritäten NRP
2005 und 2008
Integrierte Leitlinie(
n)
Empfehlungen /
Points- to-Watch
Empfehlungen Euro-
Raum
7.
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
in Deutschland (2004-2010):
Die Wirtschaft hat sich verpflichtet, jährlich 60.000
neue Ausbildungsplätze und 30.000 neue Ausbildungsbetriebe
einzuwerben und 40.000 Praktikumsplätze
für Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen.
Der Bund hat sich verpflichtet, die Förderung
von jeweils 40.000 Plätze bis zum Jahr
2010 sicherzustellen. Darüber hinaus wird die
Bundesregierung den Anteil der Ausbildungsplätze
in der Bundesverwaltung auf mindestens 7 %
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
festschreiben.
Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes
durch Erschließung neuer
Potenziale für zusätzliche betriebliche
Ausbildungsplätze
4 3 2007 2010 1, 6 23, 24
Der ursprünglich
bis 2007
laufende
Ausbildungspakt
wurde
für den Zeitraum
bis
2010 verlängert.
8.
Qualifizierungsinitiative: u. a.
- Ausbildungsbonus;
- Aufstiegsstipendien;
- Bildungsprämie;
- Nationaler Pakt für mehr Frauen in MINT-Berufen;
- Programm zur Qualifizierung arbeitsloser
Akademikerinnen und Akademiker;
- Professorinnenprogramm: Rd. 200 Professuren,
die mit Frauen besetzt werden, werden
gemeinsam von Bund und Ländern durch eine
Anschubfinanzierung gefördert.
- Abbau der Zahl der Altbewerber um
einen Ausbildungsplatz;
- Gewinnung beruflich besonders
Begabter für Hochschulstudium;
- Finanzierung von individueller beruflicher
Weiterbildung;
- Gewinnung von Frauen für natur- und
ingenieurwissenschaftliche Berufe;
- Förderung von Berufsrückkehrerinnen;
- Weiterbildung während Elternzeit und
Berufspause unterstützen;
- Chancengleichheit von Frauen in der
Wissenschaft
3 1 2008 1, 6 23, 24
Im Rahmen
eines Bildungsgipfels
beabsichtigen
Bund und
Länder im
Oktober 2008
eine Verständigung
über
gemeinsame
Maßnahmen.
Lfd
Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen
Status
Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete
Wirkung
Stand der
Entscheidung
Stand der
Umsetzung
In Kraft
treten
Außer
Kraft treten
Prioritäten NRP
2005 und 2008
Integrierte Leitlinie(
n)
Empfehlungen /
Points- to-Watch
Empfehlungen Euro-
Raum
9.
Länder: Stärkung des Bildungswesens im Hochschulbereich,
z. B. durch:
- Profilschärfung der Hochschulen u. a. durch
leistungsbezogene Mittelverteilung;
- Stärkung der Autonomie der Hochschulen;
- Sicherung des Bedarfs an Ausbildungskapazitäten
der Hochschulen insbesondere in den
Natur- und Ingenieurswissenschaften;
- Entwicklung neuer postgradualer multimedialer
Weiterbildungsstudiengänge;
- Einrichtung von Planstellen für von Stiftern
finanzierte Professuren, soweit die Hochschulen
die Folgefinanzierung zusichern;
- Aufbau von lokalen elektronischen Beständen
durch Digitalisierung, Bereitstellung von Multimediaprodukten
und Verbesserung des Zugangs
zu Datenbanken durch Einrichtung regionaler
Server sowie Schaffung eines bundesweiten
Hochleistungsrechenzentrums zur
stärkeren Digitalisierung und Archivierung von
Information und Wissen;
- Aufbau von Exzellenzzentren an Universitäten
und Forschungseinrichtungen
Stärkung des Hochschulbildungswesens 5
(laufend)
5
(laufend)
Laufende
Maßnahme,
keine
Befristung
1 7, 23
Lfd
Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen
Status
Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete
Wirkung
Stand der
Entscheidung
Stand der
Umsetzung
In Kraft
treten
Außer
Kraft treten
Prioritäten NRP
2005 und 2008
Integrierte Leitlinie(
n)
Empfehlungen /
Points- to-Watch
Empfehlungen Euro-
Raum
10.
Exzellenzinitiative:
Im Oktober 2006 wurden für die erste Förderrunde
18 Graduiertenschulen, 17 Exzellenzcluster
und drei Zukunftskonzepte von insgesamt 22
Hochschulen bewilligt. In der zweiten Förderrunde
ab 2007 wurden 21 Graduiertenschulen, 20
Exzellenzcluster und 6 Zukunftskonzepte bewilligt.
Ausbau der forschungsstärksten Universitäten
in Deutschland zu international herausragenden
Spitzenzentren
4 2 2005 2011 1 8, 23,
24
11.
Länder: Maßnahmen zur Förderung der Mobilität
von Forschern, u. a.
- Einrichtung von Anlaufstellen für rückkehrwillige
Nachwuchsforscher;
- Möglichkeit der Ernennung von Bewerbern
aus anderen Staaten zu Landesbeamten
Optimierung der Leistungsfähigkeit von
Hochschulen und Landesinstituten 5 2 1 7, 23
12.
Mit dem Pakt für Forschung und Innovation werden
die jährlichen Zuwendungen von Bund und
Ländern für die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen
(MPG, DFG, HGF, WGL,
FhG) in den Jahren 2006-2010 um mindestens
3% gesteigert.
- Wettbewerbsintensivierung durch
Konzentration auf Exzellenz;
- Sicherung wissenschaftlicher Exzellenz
durch international konkurrenzfähigen
wissenschaftlichen Nachwuchs;
- verstärkte Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft sowie problemorientierter
Technologietransfer, vermehrte Nutzung
von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
4 2 2006 2010 1 7, 8,
10
13. Spitzencluster-Wettbewerb: Im August 2007 startete der erste nationale Spitzencluster-Wettbewerb. Der Wettbewerb wählt die leistungsfähigsten Cluster Deutschlands aus. Wissenschaft und Wirtschaft formulieren in enger Abstimmung und Zusammenarbeit gemeinsame Strategien, die auf den jeweiligen Stärken der Cluster aufsetzen und sich auf die Ausschöpfung noch ungenutzter Potenziale konzentrieren. Strategische Weiterentwicklung exzellenter Cluster 4 2 08/2007 2016/2017 1 7, 8, 10
14. Die Forschungsprämie für die öffentliche Forschung und die Forschungsprämie für gemeinnützige Forschungseinrichtungen werden für die Durchführung abgeschlossener Forschungsaufträge von kleinen und mittleren Unternehmen gewährt. Verbesserung der Kooperations- und Verwertungsorientierung der Wissenschaft 4 2 02/2007 und 010/2007 2009 1, 3 7, 8, 15 Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung
15. Forschungsprogramm IKT 2020: Die Forschungsförderung wird auf in Deutschland starke Anwendungsbereiche ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße IKT-getrieben sind. Neben der IKT-Wirtschaft selbst sind dies Automobil, Maschinenbau, Medizin, Logistik und Energie. - Wettbewerbsfähigkeit des Produktions- und Arbeitsplatzstandortes Deutschland sowohl branchenbezogen als auch branchenübergreifend sichern und erhöhen; - Qualität von Wissenschaft, Forschung und technologischer Entwicklung im Bereich IKT stärken 4 2 2007 2011 1, 3 7, 8, 9 Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung
16. "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" mit den Schwerpunkten: - Zusammenfassung der bisherigen Programme zur Kooperations- und Netzwerkförderung; - Förderangebot mit abgestimmten einheitlichen Förderkonditionen; - zentrale ressortübergreifende Förderberatungsstelle für Forschungs- und Innovationsprogramme; - Ausbau der technologieorientierten Serviceleistungen der technischen Bundesanstalten für den Mittelstand Erhöhung der Transparenz bei der Innovationsförderung für KMU 4 2 07/2008 1, 3 7, 8, 15
17. "KMU-innovativ" soll die Forschungsförderung für KMU in Fachprogrammen attraktiver gestalten. Insbesondere in Technologiefeldern mit hohem Gründungs- und Anwendungspotenzial und in Wirtschaftsbereichen mit einer vorrangig mittelständischen Struktur wird die klassische Verbundförderung wirksam ergänzt. Ein wichtiger Bereich ist die Biotechnologie mit den Schwerpunkten "BioChance" und "BioChancePLUS", die im Rahmen von "KMU-innovativ" fortgeführt werden. Innovationspotential von KMU stärken. 4 2 09/2007 1, 3 7, 8, 15 Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung
18. Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums Das Gesetz setzt die Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG in deutsches Recht um und enthält weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. 4 1 09/2008 1, 4 8
2. Märkte offen gestalten und Wettbewerb stärken
19. Befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter: Erleichterte Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise, u. a. auch bei unangemessener Überschreitung der Kosten Noch kein funktionierender Wettbewerb auf Strom- und Gasmärkten. Hohe Konzentration mitursächlich für erhebliche Preisanstiege. Schutz der Energieverbraucher vor Preismissbrauch aufgrund Marktmacht durch flankierende, befristet verschärfte Missbrauchsaufsicht, bis strukturell wirkende Maßnahmen zu mehr Wettbewerb geführt haben. 4 3 22.12.2007 2 13 4
20. Befristete Verschärfung des bestehenden Verbots von Verkäufen unter Einstandspreis im Lebensmittelhandel für marktstarke Unternehmen, Verbot erstreckt sich auch auf gelegentliche Verkäufe Hohe Konzentration im Lebensmittelhandel, teilweise ruinöser Preiswettbewerb. Wirksamerer Schutz kleiner und mittlerer Einzelhändler vor missbräuchlichen Verdrängungspraktiken; Dämpfung der Konzentration. 4 3 22.12.2007 2 13
21. Anreizregulierungsverordnung; Ersetzt die bisherige kostenbasierte Netzentgeltregulierung. Die Anreizregulierungsverordnung soll im Monopolbereich der Netze vergleichbare Bedingungen wie im echten Wettbewerb herstellen, indem sich die Unternehmen an den effizienten Wettbewerbern messen lassen müssen. Erhöhung der Effizienz der Netzbetreiber, Stärkung des Wettbewerbs, Senkung der Netzentgelte 4 1 06.11.2007 2 13 4
22. Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb und konkretisierende Rechtsverordnung: Sollen im Energiebereich sowohl den Einbau des Zählers als auch dessen Ablesung vollständig für Wettbewerb öffnen Stärkung des Wettbewerbs im Energiebereich 4 1 2 13 4
23. Einführung der regionalen Stromnetzkoppelung und eines regionalen Netzsicherheitssystems im Rahmen des Pentalateralen Energieforums (D, F, B, NL, LUX); Durchführung durch die Unternehmen - Verbesserte grenzüberschreitende Kooperation; - angemessener Ausbau von Stromtransitkapazitäten; - erhöhte Netzsicherheit 5 (Vereinbarung im Memorandum of Understanding vom 06.06.2007) 2 (Umsetzung bis 2009 geplant) 2 16 4
24. Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts - Klärung aktueller Fragestellungen des Vergaberechts; - weitere Übernahme von EU-Vorschriften (Vergabe-RL, Rechtsmittel-RL); - Bürokratieabbau bei den Vergabe-, Vertrags- und Verdingungsordnungen 1 (Gesetzentwurf von 2008) 1 Geplant für 2008/2009 2 11, 12 1.2
25. Öffnung des Postmarkts für Wettbewerb (Markt für Briefdienstleistungen): Beendigung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zum 31.12.2007 lt. Vorgabe Postgesetz Intensivierung des Wettbewerbs durch Wegfall aller monopolartigen Rechte 4 3 01.01.2008 2 13
26. Regulierung des IP-Bistrom-Zugangs: Auf der Basis der Regulierungsverfügung von 2006 hat die Bundesnetzagentur ein Standardangebot festgelegt. Dieses enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen Wettbewerber bei der Deutschen Telekom IP-Bitstrom-Zugang erhalten können. Im Anschluss daran wurden die konkreten Entgelte für das Vorleistungsprodukt IP-Bitstrom-Zugang beschlossen (19,05 € für eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kbit/s). Verbesserung der Rahmenbedingungen für DSL-Wettbewerb. 4 (Entscheidungsfindung abgeschlossen) 3 13. 05.2008 30.06.2009 2 9 1.3
27. Fortführung der Eisenbahnstrukturreform durch Beteiligung privaten Kapitals an der Deutschen Bahn AG Verbesserung der Bedingungen für Wachstum des Schienenverkehrs 4 2 Umsetzungsziel November 2008 2, 3 13 4
28. Gesetze zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) - Vollständige Ablösung des historisch belasteten Rechtsberatungsgesetzes; - Differenzierung zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Rechtsdienstleistung; - Modernisierung und Anpassung an europäische und internationale Entwicklung und Deregulierung 4 3 01.07.2008 2, 3 12, 14, 15 1.1 3
29. Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens - Stärkung des Wettbewerbs im Schornsteinfegerhandwerk; - Verbraucher können (nach einer Übergangsfrist) künftig für die meisten Tätigkeiten ihren Schornsteinfeger aussuchen 3 1 Voraussichtlich Oktober 2008 2 13, 14 1.1
30. Vollständige Umsetzung und Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie: Schaffung von Arbeitsgruppen auf Bund-Länder-Ebene zur Koordination eines einheitlichen Vorgehens Schaffung eines echten Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich 5 2 2, 3 12, 14 1.1 3
31. Umsetzung der RL 2005/36/EG zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in das Handwerksrecht (EU-EWR-Handwerks-VO) Umsetzung des EU-Rechts, Intensivierung des Wettbewerbs, Vollendung des Binnenmarktes 4 3 21.12.2007 2, 3 12, 14 1.1 3
3. Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern
32. Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft: u.a. Entlastungen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- sowie Straßenverkehrsrecht. Das Artikelgesetz soll insbesondere KMU sowie Existenzgründer dauerhaft entlasten und Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU verbessern. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratieentlastung der überwiegend mittelständischen Unternehmen und der Verwaltung von voraussichtlich mindestens 100 Mio. € verbunden 4 3 14.09.2007 3 13, 14
33. Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft: u. a. Vereinfachung der Handwerkszählung, Maßnahmen im Gewerberecht Das Artikelgesetz soll insbesondere KMU sowie Existenzgründer dauerhaft entlasten und Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere von KMU, verbessern. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratieentlastung der überwiegend mittelständischen Unternehmen und der Verwaltung von voraussichtlich 97 Mio. € verbunden. 3 1 3 14, 15
34. Länder: Bürokratieabbau u. a. durch: - Messung neu eingeführter Informationspflichten für die Wirtschaft im Landesrecht nach den Grundsätzen des Standardkosten-Modells; - "TÜV für Verwaltungsvorschriften" (systematische Überprüfung des Bestandes an Verwaltungsvorschriften des Landes in regelmäßigen Zeitabständen); - Einführung von Schwellenwerten und Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (Verfahrensmanager, Genehmigung aus einer Hand, One-Stop-Agencies); - Schaffung von Gründer-Agenturen (zentrale Anlaufstellen für Gründer zur Verbesserung der Startbedingungen für Unternehmensgründungen, junge Unternehmen sowie von Unternehmensnachfolgen); - elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren und Optimierung von Geschäftsprozessen; - Abbau von Statistik- und Berichtspflichten; - Deregulierung des Bauordnungsrechts Dauerhafte Entlastung der Unternehmen und der Bürger 5 (laufend) 2 Fortlaufende Maßnahmen 3 10, 14
35. Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie: Regelungen über Anzeigepflichten, Zuverlässigkeit des Erwerbers, vom Erwerber zu übermittelnde Informationen an die Aufsichtsbehörden, Frist zur Beendigung des Überprüfungsprozesses durch die Aufsichtsbehörden, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des EP und des Rats vom 5. September 2007; Vereinheitlichung der Regeln über die Beteiligung an Finanzunternehmen aus den Sektoren Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleistungen 2 1 Spätestens Anfang März 2009 3 12 3
36. Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften: - Abbau überflüssiger Regulierungen für die Fondsbranche und Zurückführung der Regelungsdichte auf europäische Mindestvorgaben; - Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten für institutionelle Anleger in Spezialfonds; - Modernisierung der offenen Immobilienfonds; - Einführung neuer Fondskategorien; - Verbesserung von Anlegerschutz und Corporate Governance; - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Investmentfondsstandortes Deutschland; - verbesserte Wettbewerbsbedingungen am deutschen Fondsmarkt; - Bürokratieabbau; - Förderung von Produktinnovationen 4 3 28.12.2007 3 10, 12 3
37. 9. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes: - Besserer Verbraucherschutz in der Lebensversicherung; - Anpassung an internationale Aufsichtsstandards im Bereich des Risikomanagement; - Flexibilisierung der Vorschriften für Pensionsfonds - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (1 BvR 782/94); - EU-weite Modernisierung der Versicherungsaufsicht (Solvency II) und damit Stärkung des EU/D-Finanzmarktes 4 3 01.01.2008 3 12, 14
38. Unternehmenssteuerreform 2008, insbesondere: - Absenkung der tariflichen Belastung von Kapitalgesellschaften; - Entlastung von Personenunternehmen durch Tarifvergünstigung für thesaurierte Gewinne; - Stärkung der Investitionskraft kleiner und mittelständischer Unternehmen durch Investitionsabzugsbeträge; - Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Zinsschranke; - Einheitliche Hinzurechnung der Finanzierungsanteile aller Eigenkapitalsurrogate; - Einführung einer Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne (ab 01.01.2009) - Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität Deutschlands und damit eine Zunahme an Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätzen; - weitgehende Rechtsformneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften; - Verstetigung der Finanzierungsbasis der Kommunen; - Anreize zur Gewinnverlagerung nach Deutschland 4 2 01.01.2008 3 3, 14 2
39. Erleichterungen im Rahmen der Erbschaftsteuerreform bei Unternehmensnachfolge - Erfolgreicher Generationenübergang und Fortbestand der Unternehmen; - Sicherung der Arbeitsplätze 3 (Gesetzesbeschluss Dezember 2007) 1 3 5, 13, 14
40. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG): umfasst als Mantelgesetz die Schaffung eines neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes (WKBG) und die Reform des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) - Förderung der Finanzierung junger und kleiner Unternehmen durch die Schaffung des WKBG; - Verbesserung der Finanzierung des breiten Mittelstandes mit Beteiligungskapital durch Flexibilisierung der Regelungen des Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBGG) und bessere Anpassung an die Bedürfnisse der Praxis 4 1 Voraussichtlich August 2008; teilweise rückwirkende Anwendung ab 01.01.2008 3 15 3
41. Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) mit u. a. folgenden Maßnahmen: - Erweiterung und Konkretisierung der Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz und im Wertpapiererwerbs- und übernahmegesetz zum abgestimmten Verhalten von Investoren ("acting in concert"); - bei wertpapierhandelsrechtlichen Meldungen Addition der Stimmrechte aus Aktien und aus vergleichbaren Positionen in anderen Finanzinstrumenten (d.h. Optionen); - bessere Identifizierung der Inhaber von Namensaktien durch ein sanktioniertes Auskunftsrecht der Gesellschaft gegenüber dem im Aktienregister Eingetragenen darüber, wem die Aktien tatsächlich gehören; - Inhaber wesentlicher Beteiligungen sollen künftig ab dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 10 Prozent der Stimmrechte die mit der Beteiligung verfolgten Ziele und die Herkunft der finanziellen Mittel angeben; - Konkretisierung der Informationsrechte von Arbeitnehmervertretungen nicht börsennotierter Unternehmen im Falle einer Übernahme, indem der Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat über das Übernahmeangebot und die Pläne des potentiellen Erwerbers rechtzeitig und umfassend informiert wird; - Verbesserung des Verbraucher- und Schuldnerschutzes beim Verkauf und der Abtretung von Darlehensforderungen Die im Risikobegrenzungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenwirken. Hierzu gehören beispielsweise das "Anschleichen" an Unternehmen durch den Aufbau größerer Beteiligungspositionen, die Beeinflussung von Unternehmen über den Stimmrechtsanteil hinaus oder die Zerschlagung zukunftsfähiger Unternehmen allein aus kurzfristigen Renditeüberlegungen. 4 1 Voraussichtlich August 2008 3 13, 14
42. Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz): - Schaffung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt; - Festlegung eines spezifischen Erlaubnisverfahrens und besonderer Regelungen für eine laufende Aufsicht für die neue Institutskategorie der Zahlungsinstitute Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 2007/64/EG des EP und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt 2 1 Spätestens bis zum 31.Oktober 2009 3 12 3
43. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - Erleichterung und Beschleunigung von Gründungen; - Vereinfachung der Durchsetzung von Gläubigeransprüchen; - Deregulierung und Modernisierung des GmbH-Rechts 3 1 4. Quartal 2008 geplant 3 14
44. Masterplan Güterverkehr und Logistik: Handlungskonzept und Gesamtpaket von Maßnahmen zur optimalen Nutzung der Verkehrswege, gezieltem Ausbau, effizienteren und umweltfreundlicheren Gestaltung des Gesamtverkehrssystems, Vermeidung unnötiger Verkehre bei gleichzeitiger Sicherung der Mobilität sowie Stärkung des Logistikstandortes Deutschland und seiner Humanressourcen. Stärkung des Standorts Deutschland als Produktions- und Logistikstandort. 4 2 2008 3 3, 11, 16
45. Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen - Bewältigung der Verdopplung des Umschlagsaufkommens in den deutschen Seehäfen bis 2025; - Stärkung des Hafen- und Logistikstandortes Deutschland 1 2 Voraussichtlich Ende 2008 3 3, 16
46. Flughafenkonzept der Bundesregierung 2008 Optimierung des föderalen deutschen Flughafensystems, um insbesondere die gestiegene Verkehrsnachfrage und die Anforderungen aus Klima- und Umweltschutz zu bewältigen 2 2 Voraussichtlich Ende 2008 3 3, 11, 16
47. Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), Förderzeitraum 2007 - 2013; Novelliertes GRW-Gesetz (seit Sept. 2007 in Kraft) - Stärkung der Investitionstätigkeit der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen - Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur - Initiierung von Kooperationsnetzwerken, Clustermanagement- und Regionalmanagement 4 3 01.01.2007 31.12.2013 3 10
48. Public Corporate Governance Kodex Verbesserung des Standards guter Unternehmensführung bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes 1 1 2008 3 14
49. Verbesserung und Erweiterung der ERP- und KfW-Förderprogramme, u. a.: - ERP-Regionalförderprogramm (Erhöhung der Finanzierungsanteile); - KfW-Unternehmerkredit (Einführung einer 50%-tigen Haftungsfreistellung der Banken); - neues ERP-Energieeffizienzprogramm "Energie-Effizienzfonds) (Förderung betrieblicher Energieeffizienzmaßnahmen); - neues Programm KfW-Startgeld für kleine Unternehmen (Optimierung verschiedener Endkreditnehmerbedingungen) Verbesserung der Finanzierungssituation von KMU 4 3 Einzelne Maßnahmen zwischen 001/2007 und 002/2008 3 15
50. Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG) Umsetzung der Achten Richtlinie und Stärkung der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer zur Stärkung des Anlegervertrauens und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes 4 3 06.09.2007 3 12, 15 1.1
4. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - nachhaltiges Wachstum sichern - soziale Sicherheit wahren
51. Maßnahmen des Bundes: Rückführung der Nettokreditaufnahme des Bundes von 14,3 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 11,9 Mrd. Euro im Jahr 2008 und 10,5 Mrd. im Jahr 2009. Weitere kontinuierliche Reduktion der Nettokreditaufnahme bis 2011 auf Null. Ziel: 2010 strukturell ausgeglichener Gesamthaushalt, 2012 strukturell nahezu ausgeglichener Bundeshaushalt Beitrag des Bundes zur Konsolidierung des Gesamthaushalts 3 (Bundeshaushaltsgesetz 2009 und Finanzplan 2008-2012) 2 4 2 3 1
52. Föderalismusreform II: Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch Beschluss von BT und BR am 15.12.2006 mit dem Ziel der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. - Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung; - Verbesserung der institutionellen Voraussetzungen für tragfähige öffentliche Haushalte von Bund und Ländern durch Regelungen zur Eindämmung der Staatsverschuldung und eines Verfahrens zur Vorbeugung von Haushaltskrisen; - Aufgabenkritik und Standardsetzung, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung 5 (Ziel ist die Umsetzung der Reform bis zum Ablauf der Legislaturperiode im Jahr 2009.) 1 4 1, 2, 3 1 1, 2
53. Teile des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG): - Einführung eines Gesundheitsfonds; - Neues Vergütungssystem in der vertragsärztlichen Versorgung; - Weiterentwicklung des Organisationsrechtes mit Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen (GKV-OrgWG) - Stärkung der Effizienz der Gesundheitsversorgung durch mehr Wettbewerb und strukturelle Reformen; - Neuordnung der Finanzströme der GKV durch Einführung des Gesundheitsfonds; - Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung 4 2 01.01.2009 4 2, 5,18 3 2
54. Reform der Pflegeversicherung, u. a.: - Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf; - Stufenweise Anhebung und Dynamisierung von Pflegeleistungen; - Einführung einer unentgeltlichen Freistellung für Arbeitnehmer (Pflegezeit); - Bessere Ausgestaltung der Prävention und Rehabilitation in der Pflege; - Ausbau der Qualitätssicherung; - Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung; - Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,25 % ab 01.07.2008 - Sicherung der Pflegeversicherung als zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme; - auch zukünftig Gewährleistung der solidarischen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege; - Sicherung eines angemessenen Verhältnisses zwischen ambulanter und stationärer Betreuung die verstärkte Ausrichtung der Versorgungsstrukturen an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen 4 2 01.07.2008 4 2, 17, 18
55. Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention - Senkung der Prävalenz chronischer Erkrankungen; - Verhinderung von Frühverrentung; - Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Vermeidung von bzw. Reduzierung der Pflegebedürftigkeit 1 2 4 18
56. Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2008 von 4,2 % auf 3,3 % Höherer Anreiz für die Schaffung versicherungspflichtiger Arbeitsplätze 4 3 01.01.2008 4 2, 18, 22 2.2
57. Erhöhung des Renteneintrittsalters: Anhebung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für die Jahrgänge 1947 und jünger ab 2012 von 65 auf 67 Jahre - Langfristige Stabilisierung des Leistungsniveaus und des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung; - Beitragssatz-Ziel 2020: nicht über 20 %, 2030: nicht über 22 %; - Niveau-Sicherungsziel (Niveau vor Steuern) 2020: nicht unter 46 %, 2030: nicht unter 43 % 4 3 01.01.2008 4 2, 18 2.2, 3 2
58. Gesetz zur Rentenanpassung 2008: - Aussetzung der Berücksichtigung der schrittweisen Erhöhung des Altersvorsorgeanteils bei der Rentenanpassung in den Jahren 2008 und 2009; - Nachholen der ausgesetzten Stufen für die Erhöhung des Altersvorsorgeanteils in den Jahren 2012 und 2013 Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner am Wirtschaftsaufschwung. Durch diese Maßnahmen beträgt die Rentenanpassung zum 01.07.2008 1,1 % (anstelle von 0,46 %). Auch im Jahr 2009 wird die Rentenanpassung höher ausfallen (um 0,63 Prozentpunkte höher). Maßnahme kann ohne Beitragssatzanhebung finanziert werden. 4 3 01.07.2008 4 17 2.2
59. Stärkung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: - Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit für die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über 2008 hinaus; - Herabsetzung der Unverfallbarkeitsfrist bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung von 30 auf 25 Jahre; - steuerliche Regelungen zur Flankierung der Herabsetzung der arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen; - Anhebung der Kinderzulage bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) für ab 01.01.2008 geborene Kinder von 185 Euro auf 300 Euro jährlich Zunahme der Verbreitung der privaten geförderten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung 4 2 01.01.2009 bzw. 01.01.2008 4 2, 18 2.2, 3
60. Eigenheimrentengesetz: - verbesserte Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung; - Einbeziehung von Beziehern einer Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit und einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit in den förderfähigen Personenkreis der Riester-Rente Förderung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie verbesserte Integration des selbstgenutzten Wohneigentums in die staatlich geförderte private Altersvorsorge 4 2 In wesentlichen Teilen zum 01.01.2008 4 2, 18 2.2, 3
61. Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung: - Straffung der Organisationsstruktur; - Neugestaltung des Altlastenausgleichs und des Vermögensrechts der Versicherungsträger; - Übertragung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage von den Berufsgenossenschaften auf die Einzugsstellen Stabilisierung und nachhaltige Sicherung der Unfallversicherung 3 1 Geplant: 01.01.2009 4 2 2.2
5. Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen - Energieversorgung sichern - Klimawandel bekämpfen
62. Integriertes Energie- und Klimaprogramm: Gesetzesund Verordnungspaket zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung nach den Beschlüssen des Europäischen Rates und den Meseberg-Beschlüssen der Bundesregierung; Maßnahmen u. a. - Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): insbesondere Verbesserung der Förderung der Windenergie; gezielter Anreiz für Einsatz von Reststoffen; Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien; - Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009: Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude (bei Neubauten und wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand) um durchschnittlich 30 %; in einer zweiten Stufe (angestrebt: 2012) werden im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben; - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz; - Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Beitrag zur Verdopplung des Anteils der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion auf ca. 25%; dazu Förderung bzw. Anregung von Investitionen in die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen und von Wärmenetzen mit einem Fördervolumen von insgesamt 750 Mio. Euro jährlich. - Biogas-Einspeiseverordnung: vorrangige, kostengünstige Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz; - Änderung der Heizkostenverordnung (Regelung über verbrauchsabhängige Erfassung und Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten); - Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden - Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Eckpunkte); - Umstellung der Kfz-Steuer für Pkw auf CO₂-Basis (Eckpunkte); - Novelle der Mauthöheverordnung, u. a. stärkere Mautspreizung unter Berücksichtigung der Partikelminderungsklassen; - Fortschreibung, d. h. finanzielle Verstetigung über 2009 hinaus bis 2011 und inhaltliche Weiterentwicklung des seit 2001 laufenden CO₂-Gebäudesanierungsprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des CO₂-Ausstoßes im Wohngebäudebereich; - Investitionspakt von Bund, Ländern und Kommunen zur Förderung der energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen; - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, bestehend aus: Energieleitungsausbaugesetz mit Bedarfsplan und möglichen Pilotvorhaben zur Erdverkabelung, Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, Änderung der Anreizregulierungsverordnung im Hinblick auf Einsatz von Gleichstromübertragungssystemen; Verkürzung des Rechtswegs nach VwGO hinsichtlich der vordringlichen Vorhaben auf eine Instanz - allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen; - Förderprogramm "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU"; - Ausweitung der Energieberatung von privaten Haushalten; - Exportinitiative Energieeffizienz; - Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie inklusive Durchführungsmaßnahmen (IM) zu 19 Produktgruppen; - Fortschreibung der EnergieverbrauchskennzeichnungsRichtlinie; - Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen; - Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen; - Förderprogramm für gewerbliche Kälteanlagen; - Nationaler Entwicklungsplan "Elektromobilität" - Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 09.03.2007 zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien: Reduktion der EU-Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 30 % gegenüber 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis 2020 auf 20 %, Erhöhung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gegenüber dem Trend - Kabinettsbericht zur Umsetzung der Meseberg-Eckpunkte vom 05.12.2007: Reduktion deutscher Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Strombereich bis 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierliche weitere Erhöhung; Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung bis 2020 auf 14 % IEKP I: 4 IEKP II: 3 (Kabinettsbeschluss am 18. Juni 2008) Unterschiedlich je nach Einzelmaßnahme Ab 2008 (unterschiedlich je nach Einzelmaßnahme) 5 11
63. Emissionsbezogene Landeentgelte an Flughäfen Zur Verbesserung der Luftqualität an Flughäfen läuft eine dreijährige Testphase auf den Flughäfen München und Frankfurt. Der Flughafen Köln hat dieses Steuerungsinstrument zum 01.04.2008 ebenfalls eingeführt. Bei positivem Auswertungsergebnis wird sich die Bundesregierung für die Einführung an weiteren Flughäfen aussprechen. 4 2 Testphase seit 01.01.2008 5 11, 16
64. Ausbau der Energieforschung Erleichterter Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung und Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel durch Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration neuer, innovativer Energietechnologien 5 2 1, 5 7, 8, 10
65. Förderung von Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) Der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Mit dem Marktanreizprogramm sollen Anreize für die Nutzung dieser Technologien gesetzt werden. 5 2 01.01.2008 5 11
66. Emissionshandel / Nationaler Allokationsplan 2008-2012, Zuteilungsgesetz: Festlegung der Gesamtzuteilungsmenge und Zuteilungsregeln für die Handelsperiode 2008-2012 und Schaffung einheitlicher Bedingungen für Investitionen Reduzierung von CO₂-Emissionen 4 2 August 2007 5 10, 11
6. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten - demografischen Veränderungen begegnen
67. Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: - Abschaffung unwirksamer oder zu wenig in Anspruch genommener Instrumente; - höhere Effektivität und Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlung durch weitere Entbürokratisierung der Leistungen zur Unterstützung der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung (flexible und bedarfsgerechte Unterstützung des Einzelnen im Rahmen eines Vermittlungsbudgets; höhere Flexibilität bei der Einschaltung Dritter); - Ermöglichen der Erprobung innovativer Ansätze bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und in den Agenturen für Arbeit im Bereich der Grundsicherung; - Erhöhung der Transparenz der Instrumente zur Förderung benachteiligter Jugendlicher; - Förderung berufsbezogener Kenntnisse in der Sprache des Herkunftslandes für Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Hilfen; - Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitsförderung; - Neuordnung der Regelungen zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II - Schnellere Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt; - transparentere Ausgestaltung der Regelungen der aktiven Arbeitsförderung; - größere Handlungsspielräume für Vermittler vor Ort; - Stärkung der präventiven Elemente 1 1 Voraussichtlich ab 01.01.2009 6 19 2.3 4
68. Job-Perspektive: Einführung von Leistungen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - Beitrag zum Erhalt und Ausbau der Fähigkeiten von langzeitarbeitslosen Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen; - Verbesserung der Beschäftigungssituation für diesen Personenkreis; - Erschließung neuer Beschäftigungsfelder 4 3 01.10.2007 6 17, 19 2.1, 2.3 4
69. Entwicklung eines Monitoringsystems zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs Beschluss der Kabinettsklausur von Meseberg 24.8.2007: erhöhter Bedarf an höher qualifizierten Fachkräften 3 1 6 17, 20, 21
70. Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" Anreize für KMU mit bis zu 1.000 Beschäftigten, neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen zu schaffen 4 2 25.02.2008 Ende 2011 1, 6 18
71. Einführung eines Lohnkostenzuschusses und eines Qualifizierungszuschusses für benachteiligte junge Menschen, die anhaltend arbeitslos sind Verbesserung der Beschäftigungschancen benachteiligter junger Menschen 4 3 01.10.2007 2011 6 18, 19 2.1
72. Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen: - Ausbau der Entgeltsicherung, der Lohnkostenzuschüsse und der Weiterbildung für ältere Menschen; - Neuregelung befristeter Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmer/innen ab dem 52. Lebensjahr Weitere Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Menschen, Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten und Beschäftigungschancen für ältere Menschen, Verbesserung der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zur Einstellung älterer Menschen, Schaffung größerer Rechtsund Planungssicherheit 4 3 01.05.2007 teilweise 2011 6 18, 19, 21 2.1
73. Programm zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern insbesondere in KMU (WeGebAU) Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer zur Steigerung ihrer Beschäftigungschancen 4 3 Befristet bis 31.12.2008 6 18, 19, 23 2.1
74. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen und Modernisierung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen; bei einer Tarifbindung von mehr als 50% und auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Tarifvertragsparteien können Branchen in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 soll so angepasst werden, dass für Branchen mit einer Tarifbindung von weniger als 50% Mindestlöhne festgelegt werden können. Branchenbezogene Sicherung von angemessenen Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3 1 6 21
75. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Branchen Gebäudereinigung und Briefdienstleistungen; Erlass von Mindestlohnverordnungen für beide Branchen auf der Grundlage des erweiterten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Erstreckung von tarifvertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen auf alle Beschäftigten des Gebäudereinigerhandwerks; Aufnahme der Briefdienstleistungsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor dem Hintergrund des am 01.01.2008 ausgelaufenen Postmonopols 4 3 Gebäudereinigung: 01.07.2007; Briefdienstleistungen: 01.01.2008 6 21
76. Nationaler Integrationsplan mit Zielen, konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen aller Beteiligten zu erarbeiten, u. a. um: - Integrationskurse zu verbessern, - von Anfang an deutsche Sprache zu fördern, - Bildung und Ausbildung zu sichern und Arbeitsmarktchancen zu erhöhen Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten 5 3 07/2007 1,6 19, 23, 24
77. Pflegezeitgesetz: Beschäftigte können aufgrund des Pflegezeitgesetzes zur Pflege von Familienangehörigen bis zu 6 Monate unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Beschäftigte das Recht auf unbezahlte Freistellung bis zu 10 Arbeitstagen. Verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und familiäre Pflege 4 1 01.07.2008 6 21