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Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
2.3.0 Einleitende Bemerkung
Bemerkung: Der Flammpunkt eines entzündbaren flüssigen Stoffes kann sich durch vorhandene Unreinheiten ändern. Die in der Klasse 3 der Gefahrgutliste aufgeführten Stoffe müssen in der Regel als chemisch rein angesehen werden. Da die handelsüblichen Erzeugnisse Zusatzstoffe oder Unreinheiten enthalten können, kann der Flammpunkt variieren, und dies kann Auswirkungen auf die Klassifizierung oder die Bestimmung der Verpackungsgruppe für das Erzeugnis haben. Bestehen Zweifel in Bezug auf die Klassifizierung oder die Verpackungsgruppe, muss der Flammpunkt experimentell bestimmt werden.
2.3.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften
2.3.1.1 Die Klasse 3 umfasst die folgenden Stoffe:
2.3.1.2 Entzündbare flüssige Stoffe sind flüssige Stoffe, Gemische von flüssigen Stoffen sowie flüssige Stoffe, die gelöste oder suspendierte feste Stoffe enthalten (z.B. Farben, Firnisse, Lacke usw., jedoch ausgenommen solche Stoffe, die aufgrund anderer gefährlicher Eigenschaften anderen Klassen zugeordnet sind), die bei Temperaturen bis einschließlich 60 °C im geschlossenen Tiegel (entspricht 65,6 °C im offenen Tiegel) entzündbare Dämpfe entwickeln. Diese Temperatur wird normalerweise als "Flammpunkt" bezeichnet. Hierzu zählen auch folgende Stoffe:
2.3.1.3 Die Vorschriften dieses Code brauchen jedoch nicht angewendet zu werden auf flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 35 °C, die eine Verbrennung nicht unterhalten. Im Sinne dieses Code werden flüssige Stoffe als die Verbrennung nicht unterhaltend eingestuft, wenn
2.3.1.4 Flüssige desensibilisierte explosive Stoffe sind explosive Stoffe, die zur Bildung einer homogenen flüssigen Mischung in Wasser oder anderen flüssigen Stoffen gelöst sind, um ihre Explosionsfähigkeit zu unterdrücken (siehe 2.1.3.4). Eintragungen der Gefahrgutliste für flüssige desensibilisierte explosive Stoffe sind UN 1204, UN 2059, UN 3064, UN 3343, UN 3357 und 3379.
2.3.2 Zuordnung der Verpackungsgruppe
2.3.2.1 Zur Bestimmung der Gefährlichkeit eines flüssigen Stoffes, von dem eine Gefahr aufgrund seiner Entzündbarkeit ausgeht, werden die Kriterien in 2.3.2.6 angewendet.
2.3.2.1.1 Bei flüssigen Stoffen, deren einzige Gefahr die Entzündbarkeit ist, entspricht die Verpackungsgruppe des Stoffes angegebenen Eingruppierung.
2.3.2.1.2 Bei flüssigen Stoffen mit zusätzlichen Gefahren muss die nach 2.3.2.6 ermittelte Eingruppierung und die Eingruppierung unter Zugrundelegung der Schwere der zusätzlichen Gefahren in Betracht gezogen und die Einstufung und Zuordnung zu Verpackungsgruppen nach den Vorschriften des Kapitels 2.0 vorgenommen werden.
2.3.2.2 Viskose Stoffe wie Farben, Emaillelacke, Lackfarben, Firnisse, Klebstoffe und Poliermittel mit einem Flammpunkt von weniger als 23 °C können gemäß den in Teil III Kapitel 32.3 des "Handbuch über Prüfung und Kriterien" der Vereinten Nationen beschriebenen Verfahren in die Verpackungsgruppe III eingestuft werden, und zwar unter Zugrundelegung von:
2.3.2.3 Viskose entzündbare flüssige Stoffe wie Farben, Emaillelacke, Lackfarben, Firnisse, Klebstoffe und Poliermittel mit einem Flammpunkt unter 23 °C werden in die Verpackungsgruppe III eingestuft, vorausgesetzt dass
Auslaufzeit t in Sekunden | Durchmesser der Auslaufdüse in mm | Flammpunkt in °C c.c. |
20 < t < 60 | 4 | über 17 |
60 < t < 100 | 4 | über 10 |
20 < t< 32 | 6 | über 5 |
32 < t< 44 | 6 | über - 1 |
44 < t< 100 | 6 | über - 5 |
100< t | 6 | - 5 und darunter |
2.3.2.4 Stoffe, als entzündbare flüssige Stoffe eingestuft werden, weil sie erwärmt befördert oder für die Beförderung bereitgestellt werden, werden in die Verpackungsgruppe III eingestuft.
2.3.2.5 Viskose Stoffe, die
sind den Vorschriften für die Mackierung, Kennzeichnung und Prüfung von Verpackungen der Kapitel 4.1, 5.2 und 6.1 nicht unterstellt, sofern
Die folgende Erklärung ist in das Beförderungsdokument aufzunehmen: " Beförderung in Übereinstimmung mit IMDG-Code 2.3.2.5" (siehe 5.4.1.5.10).
2.3.2.6 Gefährlichkeit unter Zugrundelegung der Entzündbarkeit
Für Verpackungszwecke werden entzündbare flüssige Stoffe nach ihrem Flammpunkt, Siedepunkt und ihrer Viskosität unterteilt. Die Tabelle zeigt die zwischen zwei dieser Merkmale bestehenden Zusammenhänge.
Verpackungsgruppe | Flammpunkt in °C geschlossener Tiegel (c.c.) |
Siedebeginn in °C |
I | - | < 35 |
II | < 23 | > 35 |
III | > 23 -< 60 | >35 |
2.3.3 Bestimmung des Flammpunkts
Bemerkung: Die Vorschriften dieses Abschnittes sind völkerrechtlich nicht verbindlich.
2.3.3.1 Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur eines flüssigen Stoffes, bei der seine Dämpfe mit Luft ein entzündbares Gemisch bilden. Er ist ein Maßstab für die Gefahr der Bildung explosionsfähiger oder entzündbarer/brennbarer Gemische bei Austritt des flüssigen Stoffes aus ihrer Verpackung. Ein entzündbarer flüssiger Stoff kann nicht entzündet werden, solange seine Temperatur unter dem angegebenen Flammpunkt liegt.
Bemerkung: Der Flammpunkt darf nicht mit der Zündtemperatur verwechselt werden. Die Zündtemperatur ist die Temperatur, auf die ein explosionsfähiges Dampf/Luftgemisch erhitzt werden muss, um es zur Explosion zu bringen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Flammpunkt und der Zündtemperatur.
2.3.3.2 Der Flammpunkt ist kein genauer physikalischer Wert für einen flüssigen Stoff. Er ist in einem gewissen Maß abhängig von der Konstruktion des verwendeten Prüfgeräts und von der Prüfmethode. Darum muss bei Flammpunktangaben das Prüfgerät mit angegeben werden.
2.3.3.3 Verschiedene genormte Geräte sind zur Zeit gebräuchlich, die alle nach dem gleichen Prinzip arbeiten: Eine bestimmte Menge eines flüssigen Stoffes wird bei einer Temperatur, die weit unter dem erwarteten Flammpunkt liegt, in ein Gefäß gebracht und dann langsam erwärmt. In regelmäßigen Abständen wird dann eine kleine Flamme in die Nähe der Oberfläche des flüssigen Stoffes gebracht. Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur des flüssigen Stoffes, bei der ein "Aufflammen" beobachtet wird.
2.3.3.4 Die Prüfmethoden lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen, je nach Verwendung eines Prüfgerätes mit einem offenen Gefäß (Prüfmethode mit offenem Tiegel) oder mit einem geschlossenen Gefäß (Prüfmethode mit geschlossenem Tiegel), bei dem der Deckel nur zum Heranführen der Flamme geöffnet wird. In der Regel sind die Flammpunkte, die nach der Prüfmethode mit offenem Tiegel ermittelt wurden, einige Grad höher als die, die nach der Prüfmethode mit geschlossenem Tiegel ermittelt wurden.
2.3.3.5 Im allgemeinen ist die Reproduzierbarkeit der mit geschlossenem Tiegel gemessenen Flammpunkte besser als der mit offenem Tiegel gemessenen.
2.3.3.5.1 Es wird daher empfohlen, Flammpunkte - besonders im Bereich um 23 °C - nach der Prüfmethode mit geschlossenem Tiegel zu bestimmen.
2.3.3.5.2 Die Flammpunktangaben in diesem Code basieren im allgemeinen auf der Prüfmethode mit geschlossenem Tiegel. In Ländern, in denen es üblich ist, die Flammpunkte nach der Prüfmethode mit offenem Tiegel zu ermitteln, müssen die so ermittelten Werte vermindert werden, damit sie den hier angegebenen Werten entsprechen.
2.3.3.6 Es folgt eine Liste von Dokumenten mit Beschreibungen der in einigen Ländern angewendeten Methoden zur Bestimmung des Flammpunkts von Stoffen der Klasse 3 :
Frankreich
(Assoclation francaise de normalisation, AFNOR, Tour Europe, 92049 Paris La Défense):
Französische Norm NF M 07 - 019
Französische Normen NF M 07 - 011 / NF T 30 - 050 / NF T 66 - 009
Französische Norm NF M 07 - 036
Deutschland
(Deutsches Institut für Normung, Burggrafenstr. 6, D - 10787 Berlin):
DIN-Norm 51755 (Flammpunkte unter 65 °C)
DIN-Norm EN 22719 (Flammpunkte über 5 °C)
DIN-Norm 53213 (für Firnisse, Lackfarben und ähnliche viskose flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt unter 65 °C)
Niederlande
ASTM D93-96
ASTM D3278-96
ISO 1516
ISO 1523
ISO 3679
ISO 3680
Russische Föderation
(State Committee of the Council of Ministers for Standardization, 113813, GSP, Moscow, M-49, Leninsky Prospect, 9):
GOST 12.1.044-84
Vereinigtes Königreich
(British Standards Institution, Linford Wood, Milton Keynes, MK14 6LE):
British Standard BS EN 22719
British Standard ES 2000 Part 170
Vereinigte Staaten von Amerika
(American Society for Testing and Materials,1916 Race Street, Philadelphia, Pa 19103):
ASTM D 3828-93 Standard Test Methods for Flash Point by small Scale Closed Tester
ASTM D 56-93 Standard Test Method für Flash Point by Tag Closed Tester
ASTM D 3278-96 Standard Test Methods for Flash Point of Liquids by Setaflash Closed Cup Apparatus
ASTM D 0093-96 Standard Test Methods for Flash Point by Pensky-Martens Closed Cup Tester
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