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2900 ANSTECKUNGSGEFÄHR- LICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE

INFECTIOUS SUBSTANGE, AFFECTING ANIMALS only
6.2 - - 318
341
0 E0 P620 - - - - BK2 - F-A, S-T Wie von den zuständigen Behörden der an der Beförderung beteiligten Länder zugelassen. Stoffe, die nur für Tiere gefährlich sind. Für Maßnahmen, die im Falle einer Beschädigung oder Leckage eines Versandstücks, das ansteckungsgefährliche Stoffe enthält, zu ergreifen sind, siehe 7.8.3.
2901 BROMCHLORID

BROMINE CHLORIDE
2.3 5.1/ 8 - - 0 E0 P200 - - - - - - F-C, S-W Staukategorie D. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Trennung wie für Klasse 5.1 jedoch "getrennt von" Klasse 7. Rötlich-gelbes nicht entzündbares, giftiges und ätzendes Gas. Entwickelt bei Erwärmung bis zur Zersetzung hochgiftige und ätzende Brom- und Chlordämpfe. Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und ätzender Nebel. Stark entzündend (oxidierend) wirkender Stoff, der mit brennbaren Stoffen heftige Brände verursachen kann. Viel schwerer als Luft. Wirkt stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute.
2902 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.

PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, N.O.S.
6.1 - I 61
274
0 E5 P001 - - - - T14 TP2
TP13
TP27
F-A, S-A Staukategorie B. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Flüssige Pestizide umfassen einen sehr weiten Bereich der Giftigkeit. Die Mischbarkeit mit Wasser hängt von der Zusammensetzung ab. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
2902 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.

PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, N.O.S.
6.1 - II 61
274
100 ml E4 P001 - IBC02 - - T11 TP2
TP13
TP27
F-A, S-A Staukategorie B. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Siehe Eintrag oben.
2902 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.

PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, N.O.S.
6.1 - III 61
223
274
5 L E1 P001
LP01
- IBC03 - - T7 TP2
TP28
F-A, S-A Staukategorie A. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Siehe Eintrag oben.
2903 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem Flammpunkt von 23°C oder darüber

PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, FLAMMABLE, N.O.S., flashpoint not less than 23°C
6.1 3 I 61
274
0 E5 P001 - - - - T14 TP2
TP13
TP27
F-E, S-D Staukategorie B. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Flüssige Pestizide mit einem Flammpunkt zwischen 23°C und 60 °C c.c. umfassen einen sehr weiten Bereich der Giftigkeit. Sie enthalten häufig Erdöl- und Steinkohlenteer- Destillate oder andere entzündbare Flüssigkeiten. Flammpunkt und die Mischbarkeit mit Wasser hängen von der Zusammensetzung ab. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
2903 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem Flammpunkt von 23°C oder darüber

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