1. Anwendungsbereich (§ 1)
2. Begriffsbestimmungen (§ 2)
2.1 Anlage (§ 2 Abs. 1 und 8)
2.2 Unterirdisch (§ 2 Abs. 3)
2.3 Rohrleitungen (§ 2 Abs. 7)
2.4 Umschlagen (§ 2 Abs. 4 und 8)
2.5 Feste wassergefährdende Stoffe
3. Grundsatzanforderungen (§ 3)
4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen
4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen
4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art
5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)
5.1 Allgemeines
5.2 DIN-Normen
5.3 Weitere Regeln der Technik
5.4 Besondere Einzelregelungen
5.4.1 Behälter und Rohrleitungen
5.4.1.1 Allgemeines
5.4.1.2 Standsicherheit
5.4.1.3 Brandschutz
5.4.1.4 Korrosionsbeständigkeit. Korrosionsschutz
5.4.1.5 Besichtigungsöffnung
5.4.1.6 Rohrleitungen
5.4.1.7 Doppelwandige Behälter und Rohrleitungen
5.4.1.8 Abstände
5.4.2 Domschächte, sonstige Schächte, Schutzkanäle
5.4.3 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter
5.4.4 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen
5.4.4.1 Größe und Anordnung
5.4.4.2 Standsicherheit
5.4.4.3 Dichtheit
5.4.4.4 Abdichtungen
5.4.4.5 Untersuchungen
5.4.4.6 Niederschlagswasser
5.4.4.7 Auffangwannen aus Stahl bis 1000 Liter Rauminhalt
5.4.5 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis zu 450 Liter
5.4.6. Ausrüstungsteile, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen
5.4.7 Abfüll- und Umschlaganlagen
5.4.7.1 Abfüll- und Umschlagplätze
5.4.7.2 Abfüll- und Umschlagvorgänge in Häfen, Laden und Löschen von Schiffen
5.4.8 Kühl- und Heizeinrichtungen
5.4.9 Ausrüstung Lind Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und Störfälle
5.5 Gleichwertige Baubestimmungen und technische Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
6. Gefährdungspotential (§ 6)
6.1 Maßgebendes Volumen oder Masse der Anlage
6.2 Wassergefährdende Stoffe
6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes
7. Weitergehende Anforderungen (§ 7)
7.1 Voraussetzungen
7.2 Anforderungen
7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer und der Küstengewässer
8. Allgemeine-Betriebs- und Verhaltensvorschriften, Anzeigepflicht (§ 8)
9. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt (§ 9)
10. Anlagen in Schutzgebieten (§ 10)
11. Anlagenkataster (§ 11)
11.1 Forderung von Anlagenkatastern
11.2 Inhalt des Anlagenkatasters
11.3 Fortschreibung
11.4 Überwachung des Anlagenkatasters
11.5 Datenverarbeitung
12. Rohrleitungen (§ 12)
12.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen
12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen
12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile
13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)
13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe
13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art
13.3 Gefahrgutrechtliche zulässige Behälter und Verpackungen
14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)
14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen
14.2 Bodenfläche
15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)
15.1 Allgemeines
15.2 Antragsunterlagen
15.2.1 Eignungsfeststellung
15.2.2 Bauartzulassung
15.2.3 Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt
15.2.3.1 Antrag
15.2.3.2 Lage
15.2.3.3 Anlagenbeschreibung
15.2.3.4 Wassergefährdende Stoffe
15.2.3.5 Abmessungen, Volumen
15.2.3.6 Gefährdungsstufe, Bewertung
15.2.3.7 Standsicherheit. Festigkeit
15.2.3.8 Dichtheit und Beständigkeit der Anlage
15.2.3.9 Sicherheitseinrichtungen
15.2.3.10 Auffangvorrichtungen
15.2.3.11 Maßnahmen im Schadensfall
15.2.3.12 Einrichtung und Betrieb
15.2.3.13 Überwachung
15.2.3.14 Gleichwertigkeitsnachweis
16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)
17. Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen (§ 17)
18. Vorzeitiger Einbau (§ 18)
18. 1 Zulassungsbedingungen
18.2 Außerbetriebnahme der Anlage
19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)
20. Befüllen (§ 20)
21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)
21.1 Allgemeines
21.2 Zuordnung zur Gefährdungsstufe A, B oder C
21.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5
21.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach zwei Fallgruppen
21.4.1 Fallgruppe 1
21.4.2 Fallgruppe 2
21.5 Betriebsanweisung
22. Sachverständige (§ 22)
22. 1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren
22.1.2 Bestellung von Sachverständigen
22.1.3 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 1
22.1.3.1 Allgemeines, Bestellungsakte
22.13.2 Ausbildung der Sachverständigen
22.1.3.3 Kenntnisse der Sachverständigen
22.1.3.4 Unabhängigkeit des Sachverständigen
22.1.4 Prüfgrundsätze (§ 22 Abs. 3 Nr. 2)
22.1.5 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 3
22.1.6 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 4
22.1.7 Abschluß von Überwachungsverträgen nach § 19l Abs. 2 Nr. 2 WHG
22.1.8 Überwachung der Sachverständigenorganisationen, Information
22.1.9 Aufhebung der Anerkennung von Organisationen und der Bestellung von Sachverständigen
23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)
23.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 22
23.1.1 Prüfpflichtige Anlagen
23.1.2 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage Prüfpflichtige Anlagen sind von Sachverständigen wie folgt zu prüfen:
23.1.3 Wiederkehrende Prüfungen
23.1.4 Prüfung bei Stillegung der Anlage
23.1.5 Änderung der Prüffristen (§ 23 Abs. 2)
23.1.6 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen
23.2 Überwachungsdatei
23.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften
24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)
25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)
26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)
27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)
28. Bestehende Anlagen (§ 28)
28.1 Allgemeines
28.2 Anlagen in Schutzgebieten
28.3 Auffangräume aus bindigem Boden
28.4 Einwandige unterirdische Behälter
28.5 Unterirdische Rohrleitungen
28.6 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung
28.7 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen
28.8 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
28.9 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung
28.10 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
28.11 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer
29. Inkrafttreten (§ 29)
29.1 Anerkennung von Sachverständigenorganisationen
29.2 Sachverständige nach § 16 Abs. 1 VbF
Anhang 1 Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis zu 1000 Liter
1. Geltungsbereich
2. Allgemeines
3. Konstruktion der Auffangwanne
3.1 Werkstoff- und Medienbeständigkeit
3.2 Materialdicke
3.3 Größe der Auffangwanne
3.4 Sonstige Anforderungen
4. Herstellung der Auffangwanne
4.1 Allgemeine Grundsätze für die Herstellung
4.2 Baumusterprüfung und Güteüberwachung
5. Aufstellung der Auffangwanne
6. Betrieb der Auffangwanne
7. Zitierte Normen und Regelwerke
Anhang 2 Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anhang 3 Anlagen -Kurzbeschreibung