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3.5.3 Angaben zur Ausgleichbarkeit
Zur Vorbereitung des Abwägungsprozesses durch die Raumordnungs- und/oder Planfeststellungsbehörde sowie für die Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG sind im Rahmen der UVS Art und Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen nach dem Stand der Planung festzustellen und Aussagen über deren Vermeidung, Verminderung bzw. Ausgleichbarkeit zu treffen. Über die Ermittlung der verbleibenden, nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen hinaus werden Angaben zu Art, Umfang und Realisierbarkeit der Maßnahmen des Ausgleiches und des Ersatzes gemacht.
Hierbei ist zu beachten, dass eine konkrete qualitative und quantitative Ermittlung und Darstellung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erst im Rahmen der detaillierten landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) für die gewählte Variante erfolgen kann.
3.5.4 Vergleich der Varianten
Im Variantenvergleich werden unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung die beschriebenen und bilanzierten Auswirkungen der beurteilten Varianten auf die Umwelt einander zusammenfassend gegenübergestellt. Dazu erfolgt zuerst ein schutzgutbezogener Vergleich mit Reihung der Varianten für jedes Schutzgut, der in eine schutzgutübergreifende Gesamtbetrachtung mündet.
Bei der Reihung der relativen Umweltverträglichkeit der Varianten sind sowohl die Unterschiede als auch das Auswirkungsniveau insgesamt darzulegen. Gewichtungen der Schutzgüter sind, soweit möglich, auf der Grundlage der regionalen planerischen Zielvorstellungen zur Umweltentwicklung abzuleiten und zu begründen.
Die Vor- und Nachteile der Varianten, die entscheidungsrelevanten Konfliktschwerpunkte sowie Überschreitungen fachgesetzlich definierter Umweltstandards, die zur gutachtlichen Einstufung einer Variante geführt haben, sind darzustellen. Ist in der schutzgutübergreifenden Variantenbetrachtung keine Bevorzugung einer Variante festzustellen, sind die Unterschiede hinsichtlich der Schutzgüter in einer "wenn-dann"-Aussage darzustellen.
Zur Veranschaulichung sollten die Ergebnisse der schutzgutbezogenen und schutzgutübergreifenden Variantenbetrachtung in Form von Diagrammen oder Grafiken aufbereitet werden.
4. Angepasste Untersuchungsinhalte für andere Vorhabentypen
Die UVS und die im Abschnitt 3 dargestellten Vorgehensweisen und Inhalte sind vorrangig auf die Linienfindung bei Neubauvorhaben zugeschnitten. Sie lassen sich auch selektiv bei anderen Typen von Straßenbauvorhaben anwenden, bei denen ein systematischer Vergleich der Umweltauswirkungen von Standortvarianten oder technischen Lösungen zweckdienlich ist.
Geeignete Elemente der UVS können entsprechend den jeweiligen Vorhabentypen herangezogen werden, um die notwendige Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung der Umweltauswirkungen vornehmen zu können.
4.1 Vorhabentypen
Ein angepasster Untersuchungsablauf kommt für folgende
Vorhabentypen 10 in Betracht:
Als zu untersuchende Varianten bei den vorgenannten Vorhabentypen sind beispielsweise denkbar:
Weitere Vorhabentypen, wie z.B. die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen oder der Neubau von Nebenanlagen, können je nach Ausprägung einem der oben genannten Vorhabentypen zugeordnet werden.
4.2 Vorhabenspezifische Untersuchungsinhalte
Gründe, die bei den genannten Vorhabentypen eine Anpassung der Untersuchungsinhalte zulassen, können z.B. sein:
Die Anpassung der Untersuchungsinhalte 11 bezieht sich im Wesentlichen auf
Tabelle 4: Synoptische Kennzeichnung vorhabentypischer Untersuchungsabläufe und -inhalte der UVS
Untersuchungsschritt | Vorhaben | Neubau einer Straße | Aus- und Umbau einer Straße | Neubau und größerer Umbau eines Knotenpunktes | Bau einer Tank und/oder Rastanlage, eines Parkplatzes | Aus- und Umbau einer Ortsdurchfahrt | Bau eines Radweges(außer Orts) | |
Größe und Zuschnitt des nahe liegen Untersuchungsraumes | ausgedehnter Untersuchungsraum entsprechend der Netzkonzeption und den räumlichen Parametern der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens | bandartiger Untersuchungsraum entlang der vorhandenen Strecke | kleinräumiger Untersuchungsbereich im Umkreis; alle denkbaren Knotenpunktvarianten müssen räumlich ein bezogen sein | Untersuchungsraum muss alle nahe liegenden Standortvarianten umfassen; Abgrenzung im unmittelbaren Umkreis unter Berücksichtigung der Möglichkeiten landschaftlicher Einbindung | betroffener Straßenraum und unmittelbares Umfeld; Abgrenzung richtet sich insbesondere nach der Betroffenheit des Schutzgutes Menschen | bandartiger Untersuchungsraum entlang vorhandener Straße; Breite nach Betroffenheit der Schutzgüter und nach der Möglichkeit des Abrückens von der Straße | ||
Umfang der Bestandsaufnahme*) | Erfassung aller Schutzgüter mit allen Funktionen | - Wohn- und Wohnumfeld
- Biotoptypen /Schutzgebiete - Bodenfunktionen - Grundwasserdargebot, - Oberflächengewässer, Abflussfunktionen - Landschaftsbild, Strukturelemente - Kulturgüter | - Wohn- und Wohnumfeld
- Biotoptypen /Schutzgebiete - Bodenfunktionen - Grundwasserdargebot, - Oberflächengewässer, Abflussfunktionen - Landschaftsbild, Strukturelemente - Kulturgüter | - Wohn- und Wohnumfeld
- Biotoptypen /Schutzgebiete - Bodenfunktionen - Grundwasserdargebot, - Oberflächengewässer, Abflussfunktionen - Landschaftsbild, Strukturelemente - Kulturgüter | - Wohn- und Wohnumfeld/Ortsbild
- Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke, - Siedlungsstrukturen, Ensembles - gegebenenfalls Grünelemente und Grünstrukturen
| - Biotoptypen /Schutz gebiete
- Bodenfunktionen - Grundwasserflurabstand, Deckschichten - Oberflächengewässer - Strukturelemente
| ||
Umfang der Raumwiderstandsbetrachtung | Einstufung der o. g Schutzgutfunktionen in Raumwiderstandsklassen
Darstellung der Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte und Verbindung der konfliktarmen Bereiche zu sinnvollen Trassenkorridoren | Einstufung der o. g Schutzgutfunktionen in Raumwiderstandsklassen
Darstellung der Konfliktbereiche entlang der Trasse und der konfliktärmeren Ausbaurichtung | Einstufung der o. g Schutzgutfunktionen in Raumwiderstandsklassen
Darstellung der Konfliktbereiche an allen möglichen Knoten punkten und der konfliktärmeren Standorte | Einstufung der o. g Schutzgutfunktionen in Raumwiderstandsklassen
Darstellung der Konfliktbereiche entlang der Trasse und der konfliktärmeren Standorte | Darstellung der Konfliktbereiche und der verfügbaren Flächen vor allem anhand der Schutegüter Menschen - sowie Kultur- und sonstige Sachgüter | Einstufung der o. g. Schutzgutfunktionen in Raumwiderstandsklassen
Darstellung der Konfliktbereiche im Trassenumfeld und der konfliktärmeren Ausbauseite | ||
Entwicklung von Varianten | Varianten im Hinblick auf
- Netzfälle - Linienführungen | Varianten im Hinblick auf
- Entwurfsparameter, Trassierungsgrade, streckencharakteristische Merkmale - Lage des Ausbauquerschnittes zum Bestand | Varianten im Hinblick auf
- Lage im Netz - Knotenpunktgrundformen | Varianten im Hinblick auf
- geeignete Standorte auf dem Abschnitt - Flächen- und Gebäudegestaltung und -zuordnung | Varianten im Hinblick auf
- Querschnittsgliederung - Gestaltungsformen - Betonung bestimmter Funktionen (Verbindung, Verknüpfung, Erschließung, Aufenthalt) - Erfüllung immaterieller Ansprüche | Varianten im Hinblick auf
- lokale Lage, Gebundenheit der Trasse - Betriebsformen (ein- und beidseitiger Rad- und Gehweg) | ||
Darstellung der Umweltauswirkungen | Eine detaillierte Abschichtung der i. d. R. zu ermittelnden und zu beurteilenden Umweltauswirkungen ist den Hinweisen zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen zu entnehmen. | |||||||
Darstellung der i. d. R. zu erwartenden Auswirkungen auf alle Schutzgüter | Auswirkungen auf alle Schutzgüter; i. dR.
- Verlust /Funktionsverlust - bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen - verkehrs- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen - Trennwirkungen | Auswirkungen hauptsächlich auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild; i. d. R.
- Verlust /Funktionsverlust - bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen - verkehrs- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen - Trennwirkungen | Auswirkungen hauptsächlich auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild; i. d. R.
- Verlust /Funktionsverlust - bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen - verkehrs- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen - Trennwirkungen | Auswirkungen hauptsächlich auf Menschen, Kultur- und sonstige Sachgüter, Ortsbild; i.d.R.
- Verlust /Funktionsverlust - bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen - verkehrs- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen - Trennwirkungen | Auswirkungen hauptsächlich auf Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild; i. d. R.
- Verlust /Funktionsverlust - bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen | |||
Variantenvergleich
1. Schritt: schutzgutbezogen 2. Schritt schutzgutübergreifender | 1. | Vergleich der Varianten für jedes Schutzgut | ||||||
2. | Zusammenschau der Schutzgüter, dabei Darlegung der Abstände in der Einstufung und des Auswirkungsniveaus; bei Zielkonflikt Menschen ??? Tiere/Pflanzen gegebenen falls keine Präferierung möglich | Zusammenschau der Schutzgüter, i. d. R. Vereinfachung durch geringe Unterschiede in den Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen (Erholen), Boden, Luft/Klima | Zusammenschau der Schutzgüter, jedoch treten i. d. R. die Schutzgüter Menschen (Wohnen), Luft/Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter zurück | Zusammenschau der Schutzgüter, jedoch Vereinfachung durch geringeres Auswirkungsniveu | Zusammenschau der Schutzgüter, jedoch mit Schwerpunkt beim Schutzgut Menschen(Wohnen), gegebenen falls Kulturgüter, i. d. R. geringere oder keine Auswirkungen bei den Schutzgütern Menschen(Erholen), Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Landschaft | Zusammenschau der Schutzgüter, jedoch geringere oder keine unterschiedlichen Auswirkungen bei den Schutzgütern Menschen, Luft/Klima, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter | ||
Textliche und kartographische Darstellung | die textliche und kartographische Darstellung ist an den o. g. Untersuchungsumfang anzupassen | |||||||
Musterkarten für Umweltvenräglichkeitsstudien im Straßenbau | Zusammenfassung von Schutzgutkarten wie z.B. Boden und Wasser, Biotoptypen und Tiere/Pflanzen, Landschaftsbild und gegebenenfalls Menschen
Maßstabsanpassung | Zusammenfassung von Schutzgutkarten wie z.B. Boden und Wasser, Biotoptypen und Tiere/Pflanzen, Landschaftsbild und gegebenenfalls Menschen | Zusammenfassung von Schutzgutkarten wie z.B. Boden und Wasser, Biotoptypen und Tiere/Pflanzen, Landschaftsbild und gegebenenfalls Menschen | Zusammenfassung von Schutzgutkarten wie z.B. Boden und Wasser, Kultur-/sonstige Sachgüter und Ortsbild, alle weiteren gegebenenfalls betroffenen Schutzgüter | Zusammenfassung von Schutzgutkarten wie z.B. Boden und Wasser, Pflanzen und Landschaftsbild | |||
*) Schutzgutfunktionen, denen bei der Erfassung der Schutegüter incl. der Wechselwirkungen i. d. R. eine vorrangige Bedeutung zukommt (vgl. Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen). |
5. Berücksichtigung von Natura 2000-Gebieten
Besteht die Möglichkeit, dass durch ein Straßenbauvorhaben ein Natura 2000 Gebiet 12 (vgl. HNL-S 99, Abschnitt 4) erheblich beeinträchtigt wird, sind die Anforderungen, die sich aus der Verträglichkeitsprüfung nach § 19c und § 19d BNatSchG 114] für die Planungsebene der Linienfindung ergeben, bei der Bearbeitung der UVS zu berücksichtigen. Hierbei steht die Suche einer Linie, mit der erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes vermieden werden können, im Vordergrund (siehe dazu auch PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE+UMWELT 1999, S. 31) f 15]. Lassen sich erhebliche Beeinträchtigungen einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Projekten nicht ausschließen, ist eine Verträglichkeitsprüfung gemäß § 19c BNatSchG durchzuführen.
Die für die Verträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen können, je nach Planungsstand und Zweckmäßigkeit, in einem gesonderten Abschnitt in die UVS integriert oder als eigenständiges Werk erarbeitet werden. Diese Unterlagen gehören zu den fachlichen Bewertungsgrundlagen und sind auch Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit den erforderlichen Untersuchungen ist so frühzeitig zu beginnen, dass die Ergebnisse für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens, sofern ein solches nach Landesrecht durchgeführt wird, sowie für die Bestimmung der Planung und Linienführung nach § 16 FStrG vorliegen (§ 19d Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Die Untersuchungen umfassen folgende Arbeitsschritte:
Das Bild 3 verdeutlicht den Ablauf der Untersuchungen.
Bild 3: Einbeziehung erforderlicher Untersuchungen i.S. der § 19c/19d BNatSchG in eine UVS sowie Zuordnung der Untersuchungs- und Arbeitsschritte
Arbeitsschritte der UVS | Untersuchungen nach § 19 c BNatSchG |
Festlegen des Untersuchungsrahmens | - Prüfen, ob Natura 2000-Gebiete einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen erheblich beeinträchtigt sein könnten
Wenn ja, werden folgende Teilaufgaben erforderlich: - Berücksichtigen heim Festlegen des Untersuchungsrahmens - Identifizieren der Natura 2000-Gebiete in ihren Abgrenzungen |
Raumanalyse
Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG | - im Rahmen der Beschreibung und fachlichen Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen:
• Beschreiben der Natura 2000-Gebiete hinsichtlich Gebietsabgrenzung und Erhaltungsziele/Schutzzwecke • fachliches Bewerten der maßgeblichen Bestandteile der Gebiete in Bezug auf die Erhaltungsziele/Schutzzwecke |
Ermitteln und Darstellen von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte, gegebenenfalls Zusammenführen konflikt-armer Bereiche zu Korridoren | - Suche nach Bereichen mit möglichst geringer Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten |
Mitwirken bei der Entwicklung von Varianten | - Entwickeln und Optimieren der Varianten im Hinblick auf möglichst geringe Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten
- Prüfen, ob Natura 2000-Gebiete einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen von den Varianten erheblich beeinträchtigt sein könnten |
Auswirkungsprognose und Variantenvergleich
Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Auswirkungen der Varianten auf die einzelnen Schutzgüter unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich und Ersatz | Wenn ja, werden folgende Teilaufgaben erforderlich:
- im Rahmen der Auswirkungen der Varianten auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen: • Berücksichtigen der spezifischen Wirkfaktoren und Empfindlichkeiten • Darstellen der erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten nach FFH- und VS-RL unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltungsziele • Möglichkeiten zur Sicherung des Schutzgebietssystems Natura 2000 unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie zum Ausgleich und Ersatz |
Schutzgutspezifischer und schutzgutübergreifender Variantenvergleich | - Variantenvergleich aus der Sicht der FFH-/VS-RL unter Herausstellung von Beeinträchtigungen prioritärer Lebensräume und Arten |
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