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Verordnung zur Neuregelung des Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Vom 25. November 2014
(GVBl. Nr. 22 vom 28.11.2014 S. 456)
Aufgrund
wird verordnet:
Artikel 1
UrlVO LSA - Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt
Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt
Artikel 2
NVO LSA - Nebentätigkeitsverordnung
Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land Sachsen-Anhalt
Artikel 3
Änderung der Arbeitszeitverordnung
Die Arbeitszeitverordnung vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 Halbsatz 2 wird das Wort "soll" durch das Wort "muss" ersetzt.
b) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
"Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden."
c) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
2. In § 9 Abs. 1 wird die Angabe "21" durch die Angabe "20" ersetzt.
Artikel 4
Änderung der Laufbahnverordnung
Die Laufbahnverordnung vom 27. Januar 2010 (GVBl. LSA S. 12), geändert durch Artikel 3 Abs. 10 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 126), wird wie folgt geändert:
1. In § 14 Abs. 4 Satz 2 wird nach dem Wort "gelten" das Wort "jeweils" eingefügt und nach der Angabe "4.1.2, 4.1.3 und 4.2.2" die Angabe "sowie nach den Nummern 4,1.1 und 4.2.3" eingefügt.
2. In § 15 Abs. 1 werden die Wörter "Prüfungsnoten im Vorbereitungsdienst sind" durch die Wörter "In den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sind, soweit nicht länderübergreifende Regelungen oder Vereinbarungen entgegenstehen, folgende Prüfungsnoten vorzusehen" ersetzt.
3. In § 18 Abs. 1 Satz 3 wird nach dem Wort "gelten" das Wort "jeweils" und nach der Angabe "4.1.3 und 4.2.2" die Angabe "sowie nach den Nummern 4.1.1 und 4.2.3" eingefügt.
4. Dem § 19 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
"In den Fällen des Satzes 1 gelten die Laufbahnen nach den Nummern 4.1.1 und 4.2.3 des Abschnitts I der Anlage 1 als derselben Fachrichtung zugeordnet."
5. In § 20 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "anderen" gestrichen und werden die Wörter "zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 279/2009 (ABl. Nr. L 93 vom 07.04.2009 S. 11)" durch die Wörter "zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 368), in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
6. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt I wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. Ministerium der Justiz | "4. Ministerium für Justiz und Gleichstellung". |
bb) In Nummer 4.1.1 werden die Wörter "Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen" durch die Wörter "Allgemeiner Justizvollzugsdienst" ersetzt.
b) Abschnitt II wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4.Ministerium der Justiz | "4. Ministerium für Justiz und Gleichstellung". |
bb) In Nummer 4.1 Spalte 2 werden die Wörter "des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen" durch die Wörter "des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes" ersetzt.
7. Die Anlage 2 Abschnitt I Nr. 4 erhält folgende Fassung:
4. Ministerium für Justiz und Gleichstellung | |||
4.1 Laufbahngruppe 1 | |||
Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen | - | A 6 | A 9 |
Artikel 5
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen, Laufbahngruppe 1, im Land Sachsen-Anhalt
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, im Land Sachsen-Anhalt (APVO AVD LGr. 1 LSA)". |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Abschnitt 4 erhält folgende Fassung:
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften".
b) Nach der Angabe zu Abschnitt 4 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 34a Übergangsvorschrift aus Anlass der Einführung des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes".
3. Die Überschrift des Abschnittes 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften". |
4. Nach der Angabe zu Abschnitt 4 wird folgender § 34a eingefügt:
" § 34a Übergangsvorschrift aus Anlass der Einführung des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes
Der Laufbahn des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes (Anlage 1 Abschnitt I Nr. 4.1.1 der Laufbahnverordnung) werden zugeordnet:
Artikel 6
Änderung der Stellenobergrenzenverordnung
In § 5 Nr. 2 der Stellenobergrenzenverordnung vom 15. Dezember 2006 (GVBl. LSA S. 550), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2011 (GVBl. LSA S. 879), werden die Wörter "allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen" durch die Wörter "des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes" ersetzt.
Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2015 in Kraft.
(2) Artikel 1 § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 3 und 4 und § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Artikel 1 § 11 Abs. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Artikel 1 § 4 Abs. 5 Nr. 2 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
(3) Die Urlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 2001 (GVBl. LSA S. 464), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. November 2012 (GVBl. LSA S. 543), tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft. § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 23 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Urlaubsverordnung treten mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 außer Kraft.
(4) Artikel 2 bis 6 treten am 1. Dezember 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nebentätigkeitsverordnung vom 2. März 1994 (GVBl. LSA S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 7 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 125), außer Kraft.
Art. 1 und 2 = ID - 14/2523
ID 14/2402
ENDE
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