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Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsschutz

ThürASZustVO - Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
- Thüringen -

Vom 8. August 2013
(GVBl. Nr. 8 vom 30.08.2013 S. 208; 18.12.2018 S. 731 18; 02.07.2024 S. 277 24 i.K.)


§ 1

Arbeitsschutzbehörden sind:

  1. das fürArbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Ministerium als oberste Landesbehörde und
  2. das Landesamt für Verbraucherschutz als obere Landesbehörde.

Sie nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nach Maßgabe der § § 2 bis 6 wahr.

§ 2

Für die Wahrnehmung der in der Anlage aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Dienststellen sachlich zuständig.

§ 3 18

(1) Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständig für

  1. Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den oberen oder unteren Behörden der Gewerbeaufsicht unter wechselnder Bezeichnung für diese Behörden übertragen sind, und
  2. die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 111 OWiG, soweit ihm gegenüber unrichtige Angaben gemacht oder die Angaben verweigert wurden, und nach § 130 OWiG, soweit eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wurde, deren Einhaltung das Landesamt für Verbraucherschutz zu überwachen hat.

(2) Für Betriebe und Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, nimmt das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahr.

§ 4

Das für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Ministerium ist zuständige Behörde für Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht der obersten Arbeitsschutzbehörde übertragen sind.

§ 5

In Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nach dieser Verordnung ist das Landesamt für Verbraucherschutz die Fachaufsichtsbehörde.

§ 6 24

(1) Abweichend von § 36 Abs. 6 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) können ausschließlich die nachfolgend genannten Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle nach (den §§ 71a bis 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes gültig ab 01.01.2025 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit den §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes)abgewickelt werden:

  1. Verfahren nach § 7 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 SprengG und
  2. Verfahren nach § 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) In den Fällen des § 7Abs. 1 und § 20 Abs. 1 SprengG sowie § 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist über den Genehmigungsantrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

§ 7

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

.

 Anlage 18
(zu § 2)

I.
Übersicht zu dem nachfolgenden Verzeichnis

1Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.2Gewerbeordnung
1.3Arbeitsstättenverordnung
1.4Druckluftverordnung
1.5Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.6Baustellenverordnung
1.7Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.8Betriebssicherheitsverordnung
1.9Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
1.10Gefahrstoffverordnung
1.11Biostoffverordnung
2Produktsicherheit
2.1Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
2.2Verordnungen aufgrund § 8 ProdSG
2.2.1Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
2.2.2Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt
2.2.3Gasverbrauchseinrichtungsverordnung
2.2.4Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt
2.2.5Maschinenverordnung
2.2.6Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und Verkehr mit Sportbooten
2.2.7Explosionsschutzverordnung
2.2.8Aufzugsverordnung
2.2.9Aerosolpackungsverordnung
2.2.10Druckgeräteverordnung
2.3Feuerzeugverordnung
2.4Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
2.5Medizinproduktegesetz (MPG)
2.6Verordnungen aufgrund der §§ 11 und 37 MPG
2.6.1Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten
2.6.2Verordnung über Vertriebswege für Medizinprodukte
2.6.3Medizinprodukte-Betreiberverordnung
2.6.4Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
2.6.5DIMDI-Verordnung
2.6.6Medizinprodukte-Verordnung
2.6.7Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten
2.7Verbraucherinformationsgesetz
3Sprengstoffrecht
3.1Sprengstoffgesetz
3.2Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
3.3Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
3.4Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4Arbeitszeitregelungen
4.1Arbeitszeitgesetz
4.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
4.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
4.4Fahrpersonalgesetz
4.5Fahrpersonalverordnung
4.6Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
4.7Thüringer Ladenöffnungsgesetz
4.8Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
5Schutz bestimmter Personengruppen
5.1Jugendarbeitsschutzgesetz
5.2Mutterschutzgesetz
5.3Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
5.4Pflegezeitgesetz
5.5Familienpflegezeitgesetz
5.6Heimarbeitsgesetz
5.7Kinderarbeitsschutzverordnung
6Sonstiges
6.1Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
6.2Berufskrankheiten-Verordnung
6.3Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
6.4Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

II 18
Erläuterungen zu dem nachfolgenden Verzeichnis

1.Verwendete Abkürzungen für die zuständige Behörde
DIMDIDeutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
GewBuntere Gewerbebehörde
PolBPolizeibehörde
TLVThüringer Landesamt für Verbraucherschutz
TLUBNThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
TLVwAThüringer Landesverwaltungsamt
TMASGFFdas für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Ministerium (Stand 2018: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie)
TMUENdas für Chemikalienrecht zuständige Ministerium (Stand 2018: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz)
ZLGZentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
ZLSZentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Grundsätzlich gelten die Abkürzungen auch für die Mehrzahl.
2.Bedeutung von Zeichen bei mehreren zuständigen Behörden
Soweit in der Spalte 4 des Verzeichnisses mehrere Behörden aufgeführt sind und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen ist, zeigt der Schrägstrich eine alternative Zuständigkeit an.
3.Zuständigkeit der Bergbehörden
Soweit in Spalte 4 des Verzeichnisses nach einem Schrägstrich das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Behörde bestimmt ist, bezieht sich diese Zuständigkeit ausschließlich auf
  1. Anlagen und Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen,
  2. die Entsorgung von Abfällen unter Tage nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 23. November 2017 (GVBl. S. 246) in der jeweils geltenden Fassung sowie
  3. Arbeiten, die zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Objekten des Altbergbaus und in unterirdischen Hohlräumen aufgrund der Bestimmungen des Thüringer Altbergbau- und
    Unterirdische-Hohlräume-Gesetzes (ThürABbUHG) vom 23. Mai 2001 (GVBl. S. 41) in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt werden.

Die Zuständigkeitsregelung nach Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 ThürABbUHG genannten unterirdischen Hohlräume wie Tunnelbauten in Verbindung mit Verkehrsbauten oder Wasserbauwerken und für Gewerbetätigkeiten in unterirdischen Hohlräumen.

4..Abgrenzung von Zuständigkeiten für Unternehmen mit bergbaulichen Tätigkeiten

Für Unternehmen mit bergbaulichen Tätigkeiten werden folgende allgemeine Festlegungen zur Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und dem Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz getroffen:

  1. Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen (Einrichtungen), die überwiegend einer von § 2Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Tätigkeit dienen oder zu dienen bestimmt sind, unterliegen der Aufsicht des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
  2. Einrichtungen über Tage, die der Weiterverarbeitung von bergbaulichen Rohstoffen dienen, unterliegen der Aufsicht des Landesamts für Verbraucherschutz.
  3. In Einrichtungen, die sowohl Tätigkeiten nach Buchstabe a als auch wesentliche Tätigkeiten nach Buchstabe b durchführen, werden mit Zulassung des Hauptbetriebsplans unter Beteiligung des Landesamts für Verbraucherschutz Schnittstellen festgelegt, die die Zuständigkeiten zwischen dem Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem Landesamt für Verbraucherschutz abgrenzen.
  4. Kleine Einrichtungen, die sowohl Tätigkeiten nach Buchstabe a als auch Tätigkeiten nach Buchstabe b durchführen, werden insgesamt der Aufsicht des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unterstellt.
  5. Einrichtungen auf dem Gelände von Bergbaubetrieben, die keinen bergbaulichen Bezug haben, unterliegen der Aufsicht des Landesamts für Verbraucherschutz.

Bei der Entstehung neuer oder nach wesentlichen Änderungen bestehender Einrichtungen sind die Zuständigkeiten im Arbeitsschutz zwischen dem Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und dem Landesamt für Verbraucherschutz nach den Festlegungen der Buchstaben a bis e neu abzustimmen und festzulegen. Die von diesen Regelungen betroffenen Unternehmen werden in eine gemeinsam vom Landesamt für Verbraucherschutz und vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aktuell zu führende Liste aufgenommen. Betroffenen kann die Einsichtnahme in diese Liste gewährt werden.

III 18
Verzeichnis

Lfd. Nr.RechtsvorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde
1

2

3

4

1Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
1.1Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) in der jeweils geltenden Fassung
1.1.1 § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei besonderen
Gefährdungssituationen
TLV
1.1.2 § 17 Abs. 2 Satz 1Beratung von BeschäftigtenTLV
1.1.3 § 21 Abs. 1 Satz 2Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer PflichtenTLV
1.1.4Abs. 3 Satz 1Zusammenwirken mit den Unfallversicherungsträgern auf der Grundlage einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie und Sicherstellung des ErfahrungsaustauschsTLV
1.1.5Satz 3Vereinbarung von Maßnahmen mit den Unfallversicherungsträgern zur Umsetzung von gemeinsamen Arbeitsprogrammen und Überwachungsstrategien und Evaluierung deren ZielerreichungTMASGFF
1.1.6 § 22 Abs. 1 Satz 1Verlangen von Auskünften und UnterlagenTLV
1.1.7Abs. 3 Satz 1Anordnung von Maßnahmen im EinzelfallTLV
1.1.8Satz 2Setzen einer angemessenen Frist zur Ausführung der AnordnungTLV
1.1.9Satz 3Untersagung der von der Anordnung betroffenen Arbeit oder der Verwendung oder des Betriebs der von der Anordnung betroffenen ArbeitsmittelTLV
1.1.10Satz 4Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Dienstes, die den Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigenTLV im Einvernehmen mit dem

TMASGFF

1.1.11 § 23 Abs. 1 Satz 1Entgegennahme von Mitteilungen der ArbeitgeberTLV
1.1.12Abs. 3 Satz 1Unterrichtung der für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen
nach den Nummern 1 bis 7 zuständigen Behörden, der Träger der
Sozialhilfe sowie der Behörden nach § 71 des Aufenthaltsgesetzes
TLV
1.1.13Satz 2Zusammenarbeit mit den genannten EinrichtungenTLV
1.1.14Abs. 4Veröffentlichung des JahresberichtsTMASGFF
1.1.15 § 24 Satz 1 Nr. 3Mitteilung der Angaben für den Unfallverhütungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und SozialesTMASGFF
1.1.16 § 25Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
1.2Gewerbeordnung
1.2.1 § 139b Abs. 6 bis 8Betreten und Besichtigung der UnterkünfteTLV/TLUBN
1.2.2 § 147Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.3 Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) in der jeweils gelten den Fassung
1.3.1 § 3a Abs. 3Zulassung von AusnahmenTLV/TLUBN
1.3.2 § 9 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.4Druckluftverordnung vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909) in der jeweils geltenden Fassung
1.4.1 § 3 Abs. 1 und Abs. 3Entgegennahme von AnzeigenTLV/TLUBN
1.4.2 § 4 Abs. 3 Satz 2Verlangen von Nachweisen im EinzelfallTLV/TLUBN
1.4.3 § 5Anordnung weitergehender AnforderungenTLV/TLUBN
1.4.4 § 6Zulassung von AusnahmenTLV/TLUBN
1.4.5 § 7 Abs. 4Anordnung außerordentlicher PrüfungenTLV/TLUBN
1.4.6 § 12 Abs. 1 Satz 4 und 6 bis 8Zulassung von AusnahmenTLV/TLUBN im Einvernehmen mit TLV
1.4.7 § 13Ermächtigung von ÄrztenTLV/TLUBN im Einvernehmen mit TLV
1.4.8 § 17 Abs. 1 Satz 2Zulassung der AusnahmeTLV/TLUBN
1.4.9Abs. 2 Satz 2Anordnung weitergehender Anforderungen; Zulassung von AusnahmenTLV/TLUBN
1.4.10 § 18 Abs. 2 Satz 2Erteilung des BefähigungsscheinsTLV/TLUBN
1.4.11 § 22 Abs. 1, §§ 22a und 23Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.5Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) in der jeweils geltenden Fassung
1.5.1 § 4 Abs. 3 Satz 3Anordnung zur Übermittlung einer Kopie der VorsorgekarteiTLV
1.5.2 § 7 Abs. 2Zulassung von AusnahmenTLV
1.5.3 § 8 Abs. 1 Satz 3Entgegennahme der Mitteilung über getroffene MaßnahmenTLV
1.5.4Abs. 2Entscheidung zum Untersuchungsergebnis auf AntragTLV
1.5.5 § 10 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
1.6Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) in derjeweils geltenden Fassung
1.6.1 § 2 Abs. 2 Satz 1Entgegennahme von VorankündigungenTLV
1.6.2 § 7 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
1.7Lärm- - und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) in der jeweils geltenden Fassung
1.7.1 § 15 Abs. 1Zulassung einer Ausnahme im EinzelfallTLV/TLUBN im Einvernehmen mit TLV
1.7.2Abs. 2Zulassung der Verwendung des Wochen-LärmexpositionspegelsTLV/TLUBN
1.7.3 § 16 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.8Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) in der jeweils geltenden Fassung
1.8.1 § 11 Satz 2Verlangen von AufzeichnungenTLV
1.8.2 § 13 Abs. 1 und 4Erteilung einer ErlaubnisTLV/TLUBN
1.8.3 § 14 Abs. 6 Satz 2Anerkennung von befähigten Personen eines UnternehmensTLV/TLUBN
1.8.4 § 15 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 bis Satz 4Entgegennahme von Mitteilungen über Prüffristen und Festlegung von PrüffristenTLV/TLUBN
1.8.5Abs. 17Verkürzung oder Verlängerung von Fristen im EinzelfallTLV/TLUBN
1.8.6 § 16 Abs. 1 und 2Anordnung einer außerordentlichen Prüfung im EinzelfallTLV/TLUBN
1.8.7 § 18 Abs. 1Entgegennahme von AnzeigenTLV/TLUBN
1.8.8Abs. 2Verlangen von sicherheitstechnischen BeurteilungenTLV/TLUBN
1.8.9 § 19 Abs. 2Verlangen von Prüfbescheinigungen und AufzeichnungenTLV/TLUBN
1.8.10 § 20Entgegennahme von MängelanzeigenTLV/TLUBN
1.8.11 § 25Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.8.12 § 27 Abs. 2 Satz 2Verlangen von ÄnderungenTLV/TLUBN
1.9Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) in der jeweils geltenden Fassung
1.9.1 § 10 Abs. 1Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des § 7TLV/TLUBN im Einvernehmen mit dem TLV
1.9.2 § 11 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.10Gefahrstoffverordnung in der jeweils geltenden Fassung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643)
1.10.1 § 10 Abs. 5 Satz 2Anerkennung von Verfahren oder Geräten für die Luftreinigung von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen der Kategorie 1 oder 2TLV
1.10.2 § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2Entgegennahme einer Anzeige über Unfall, Betriebsstörung, Krankheits- und TodesfälleTLV/TLUBN
1.10.3Abs. 2Verlangen von InformationenTLV/TLUBN
1.10.4Abs. 3Verlangen von Ergebnis und Informationen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2TLV/TLUBN
1.10.5Abs. 4Verlangen des Nachweises einer FachkundeTLV/TLUBN/ Landkreise und kreisfreie Städte
1.10.6 § 19 Abs. 1Zulassung von Ausnahmen von den §§ 6 bis 15TLV/TLUBN
1.10.7Abs. 3Zulassung von Ausnahmen von § 4 Abs. 2
a) wenn die Gefahrstoffe ausschließlich für berufliche Verwender vorgesehen sindTLV
b) im ÜbrigenTLVwA
1.10.8Abs. 4Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall über die nach § 23 des Chemikaliengesetzes in der Fassung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146) in der jeweils geltenden Fassung möglichen Anordnungen hinausTMASGFF im Einvernehmen mit TMUEN
1.10.9Abs. 5Verlangen des Nachweises der fachkundigen Erstellung gemäß § 6 Abs. 9TLV/TLUBN
1.10.10Abs. 6Untersagung von Tätigkeiten und Anordnung der Stilllegung betroffener Arbeitsbereiche bei Unterlassung der MitteilungTLV/TLUBN
1.10.11 §§ 21, 22 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
1.10.12 § 24 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
1.10.13Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 1 Satz 1Entgegennahme der Anzeige über den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen MaterialienTLV/TLUBN
1.10.14Abs. 3 Satz 3Anerkennung eines SachkundelehrgangsTMASGFF
1.10.15Abs. 4Zulassung von Fachbetrieben zur Durchführung von Abbruch- und SanierungsarbeitenTLV
1.10.16Anhang I Nr. 3.4 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilung über die Durchführung von Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und ZubereitungenTLV
1.10.17Abs. 3Entgegennahme der Änderungsmitteilung bezüglich der Angaben nach Absatz 2TLV
1.10.18Abs. 6 Satz 2Anerkennung einer gleichwertigen Prüfung oder AusbildungTMASGFF
1.10.19Satz 3Anerkennung einer geeigneten Prüfung oder AusbildungTMASGFF
1.10.20Anhang I Nr. 3.6Entgegennahme der schriftlichen Mitteilung über die Anwendung
von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen
TLV
1.10.21Anhang I Nr. 3.7 Satz 2Verlangen der Vorlage von AufzeichnungenTLV
1.10.22Anhang I Nr. 4.2 Abs. 1Erteilung einer BegasungserlaubnisTLV
1.10.23Anhang I Nr. 4.3.1 Abs. 2 Satz 1Erteilung eines BefähigungsscheinsTLV
1.10.24Satz 2Anerkennung von LehrgängenTMASGFF
1.10.25Satz 3Abnahme von PrüfungenTLV
1.10.26Anhang I Nr. 4.3.2 Abs. 1Entgegennahme der Anzeige und Zulassung von Ausnahmen bei BegasungenTLV
1.10.27Anhang I Nr. 4.3.3 Abs. 1 Satz 3Verlangen einer Abschrift der Niederschrift über BegasungenTLV
1.10.28Anhang I Nr. 5.4.2.3 Abs. 1Entgegennahme der Anzeige bei Lagerung von Stoffen und Zube-
reitungen der Gruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 t
TLV/TLUBN
1.10.29Abs. 3Entgegennahme der Anzeige bei Änderung nach Absatz 2TLV/TLUBN
1.10.30Anhang I Nr. 5.6Zulassung von Ausnahmen nach § 19 Abs. 1 im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfungTLV/TLUBN
1.11Biostoffverordnung vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50) in der jeweils geltenden Fassung
1.11.1 § 10 Abs. 1 Satz 3Verlangen von Nachweisen gleichwertiger Schutzmaßnahmen im EinzelfallTLV
1.11.2 § 13 Abs. 1Entgegennahme von AnzeigenTLV
1.11.3Abs. 4 Satz 4Verlangen von Verzeichnissen und Kopien nach Absatz 3TLV
1.11.4Abs. 6Entgegennahme von gleichwertigen Anzeigen nach anderen RechtsvorschriftenTLV
1.11.5 § 14 Abs. 1Erteilen von Ausnahmen von den Bestimmungen des § 10 einschließlich der Anhänge II und IIITLV
1.11.6Abs. 2Zulassung von Ausnahmen für Betriebe mit weniger als zehn BeschäftigtenTLV
1.11.7 § 16 Abs. 1Verlangen von UnterrichtungenTLV
1.11.8Abs. 2Entgegennahme von Unterrichtungen und MitteilungenTLV
1.11.9 § 18 Abs. 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2Produktsicherheit
2.1Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179; 2012I S.131) in der jeweils geltenden Fassung
2.1.1 § 24 Abs. 1 Satz 1 i. V.m. § 2 Nr. 19MarktüberwachungsbehördeTLV
2.1.2 § 25 Abs. 3Sicherstellung der Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde; Entwicklung und Überwachung des MarktüberwachungskonzeptesTMASGFF
2.1.3 § 35 Abs. 1Anordnung der erforderlichen Maßnahmen im EinzelfallTLV/TLUBN
2.1.4 § 35 Abs. 2Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung der AnlageTLV/TLUBN
2.1.5 § 35 Abs. 3Untersagung des Betriebs einer Anlage im Fall einer Anordnung nach Absatz 1TLV/TLUBN
2.1.6 § 37 Abs. 8Verlangen von Auskünften, Unterlagen und Unterstützung von der zugelassenen Überwachungsstelle und Anordnung von MaßnahmenTLV/TLUBN
2.1.7 § 38 Abs. 1Aufsicht über die Ausführung der nach § 34 Abs. 1 erlassenen RechtsverordnungenTLV/TLUBN
2.1.8 § 39 Abs. 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
2.2Verordnungen aufgrund des § 8 ProdSG
2.2.1Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt

vom 11. Juni 1979 (BGBl. I S. 629) in der jeweils geltenden Fassung

2.2.1.1 § 3 Abs. 4Kontrolle von UnterlagenTLV
2.2.1.2 § 4Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.2Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt vom 25. Juni 1992 (BGBl. I S. 1171) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.2.1 § 7Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.3Gasverbrauchseinrichtungsverordnung vom 26. Januar 1993 (BGBl. I S. 133) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.3.1 § 6Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.4Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt in der Fassung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.4.1 § 3 Abs. 1 Nr. 2Kontrolle von UnterlagenTLV
2.2.4.2 § 9Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.5Maschinenverordnung vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) in derjeweils geltenden Fassung
2.2.5.1 § 8Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.6>Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.6.1 § 4Kontrolle von UnterlagenTLV
2.2.6.2 § 5Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.7Explosionsschutzverordnung vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1914) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.7.1 § 4 Abs. 5Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen auf AntragTLV
2.2.7.2 § 6Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.8Aufzugsverordnung vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1393) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.8.1 § 6Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.9Aerosolpackungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777 -3805-) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.9.1 § 6Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.2.10Druckgeräteverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777 -3806-) in der jeweils geltenden Fassung
2.2.10.1 § 4 Abs. 4Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt für VersuchszweckeTLV
2.2.10.2 § 8Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.3Feuerzeugverordnung vom 3. April 2007 (BGBl. I S. 486) in der jeweils geltenden Fassung
2.3.1 § 1 Abs. 2 Nr. 1Verlangen von NachweisenTLV
2.3.2 § 3 Abs. 2Anforderung von Nachweisen, Mustern, Bescheinigungen und UnterlagenTLV
2.3.3Abs. 3Anforderung von NachweisenTLV
2.3.4 § 4 Abs. 2 Nr. 1Anerkennung als PrüfstelleZLS
2.3.5 § 5 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.4Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350, 1470) in der jeweils geltenden Fassung
2.4.1 § 3 Abs. 5 Satz 2Entgegennahme von UnterrichtungenTLV
2.4.2 § 4 Abs. 4 Satz 1Entgegennahme von Informationen und UnterlagenTLV
2.4.3Satz 3Verlangen von Informationen und UnterlagenTLV
2.4.4 § 5 Abs. 2Verlangen von Informationen und Unterlagen und Verlangen der ZusammenarbeitTLV
2.4.5 § 6 Abs. 2 Satz 4Entgegennahme von UnterrichtungenTLV
2.4.6Abs. 4Verlangen von technischen UnterlagenTLV
2.4.7 § 7 Abs. 2 Satz 3Entgegennahme der UnterrichtungTLV
2.4.8Abs. 4Verlangen von Informationen und UnterlagenTLV
2.4.9 § 9 Satz 1Verlangen der Benennung des WirtschaftsakteursTLV
2.4.10 § 17 Abs. 2 Satz 1Verlangen der technischen Unterlagen oder einer ÜbersetzungTLV
2.4.11Abs. 3Verlangen einer Prüfung durch die KonformitätsbewertungsstelleTLV
2.4.12 § 19 Abs. 1Verlangen von Informationen, Prüfberichten und technischen UnterlagenTLV
2.4.13Abs. 2 und 3Anweisungen an die KonformitätsbewertungsstelleTLV
2.4.14 § 20 Abs. 1 Satz 1Beurteilung der Erfüllung der AnforderungenTLV
2.4.15Satz 2Anforderung von Informationen und UnterlagenTLV
2.4.16Satz 3Forderung von KorrekturmaßnahmenTLV
2.4.17Abs. 3Ergreifen von Maßnahmen und Unterrichtung der Kommission und der anderen MitgliedsstaatenTLV
2.4.18 § 22Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.5Medizinproduktegesetz (MPG) in der Fassung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146) in der jeweils geltenden Fassung
2.5.1 § 12 Abs. 1 Satz 2Anforderung einer Liste der SonderanfertigungenTLV
2.5.2 § 13 Abs. 3 und 4Antrag auf Entscheidung über die Klassifizierung einzelner Medizinprodukte oder über die Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten und Übermittlung des Ergebnisses an das DIMDITLV
2.5.3 § 15 Abs. 1, 2 und 4Akkreditierung, Überwachung und Bekanntmachung von Benannten StellenZLG
2.5.4Abs. 5 Satz 2Akkreditierung von PrüflaboratorienZLG
2.5.5 § 15a Abs. 2Durchführung des BenennungsverfahrensZLG
2.5.6 § 16 Abs. 1 Satz 2Entgegennahme der schriftlichen MitteilungenZLG
2.5.7Abs. 2Rücknahme und Widerruf der Akkreditierung und Benennung einer Benannten StelleZLG
2.5.8Abs. 4 Satz 1 und 3Mitteilung des Erlöschens, der Rücknahme, des Widerrufs und BekanntmachungZLG
2.5.9 § 18 Abs. 3 Nr. 2
und 3
Entgegennahme der Unterrichtung auf AnfrageZLG
2.5.10Abs. 4Entgegennahme der Unterrichtung und ZugriffsmöglichkeitTLV
2.5.11 § 22a Abs. 6Entgegennahme von Informationen über klinische Prüfungen und BewertungenTLV
2.5.12 § 22b Abs. 5 Satz 3Entgegennahme von Informationen der Ethik-KommissionenTLV
2.5.13Abs. 6Entgegennahme von Informationen über Rücknahme, Widerruf oder Ruhen einer GenehmigungTLV
2.5.14 § 22c Abs. 6Entgegennahme von Informationen zu wesentlichen ÄnderungenTLV
2.5.15 § 23a Abs. 4Entgegennahme der Mitteilung über den Abbruch der klinischen PrüfungTLV
2.5.16 § 25 Abs. 1 bis 4Entgegennahme von AnzeigenTLV
2.5.17Abs. 5 Satz 1Übermittlung von Informationen an das DIMDITLV
2.5.18 § 26 Abs. 1 und 2Überwachung von Betrieben und Einrichtungen sowie Treffen von MaßnahmenTLV
2.5.19Abs. 7Unterrichtung über durchgeführte ÜberprüfungenTLV
2.5.20 § 27Einleitung von Maßnahmen bei unrechtmäßiger Führung der CE-KennzeichnungTLV
2.5.21 § 28 Abs. 1 bis 4Einleitung von Maßnahmen zum Schutz vor RisikenTLV
2.5.22 § 29 Abs. 1 Satz 4Entgegennahme von Bewertungen und Entscheidung über MaßnahmenTLV
2.5.23Abs. 2 Satz 2Ersuchen auf Unterrichten über personenbezogene DatenTLV
2.5.24 § 30 Abs. 2 und 3 Satz 2Entgegennahme von Anzeigen, Übermittlung von Daten an das DIMDI und Verlangen von Nachweisen der Sachkenntnis von SicherheitsbeauftragtenTLV
2.5.25 § 31 Abs. 3 Satz 1Verlangen des Nachweises der Sachkenntnis von MedizinprodukteberaternTLV
2.5.26 § 34Ausstellung von Bescheinigungen zur Verkehrsfähigkeit und Auskunftserteilung über VerbotsgründeTLV
2.5.27 § 39 Abs. 1 Satz 4Gewährleistung von Qualität, Leistung und Sicherheit der MedizinprodukteTLV
2.5.28 §§ 42 und 43Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie Einziehung von GegenständenTLV
2.5.29 § 44 Abs. 1 Satz 2Gewährleistung der Qualität, Leistung und Sicherheit der MedizinprodukteTLV
2.6Verordnungen aufgrund der §§ 11 und 37 MPG
2.6.1Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten in der Fassung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3393) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.1.1 § 7 Abs. 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.6.2Verordnung über Vertriebswege für Medizinprodukte vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3148) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.2.1 § 3Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.6.3Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.3.1 § 4a Abs. 4 Satz 2Verlangen von UnterlagenTLV
2.6.3.2 § 6 Abs. 2 und 4 Satz 2Verlängerung von Fristen und Verlangen von NachweisenTLV
2.6.3.3 § 7 Abs. 3Verlangen der Einsichtnahme in MedizinproduktebücherTLV
2.6.3.4 § 8 Abs. 3 Satz 1Befreiung von der Pflicht zur Führung von BestandsverzeichnissenTLV
2.6.3.5Abs. 5Verlangen der Einsichtnahme in BestandsverzeichnisseTLV
2.6.3.6 § 11 Abs. 5Durchführung von messtechnischen Kontrollen, Entgegennahme von Anzeigen und Verlangen von NachweisenTLV
2.6.3.7 § 13Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
2.6.3.8 § 15 Nr. 4 Satz 2Verlangen von NachweisenTLV
2.6.3.9Anlage 2 Nr. 3Beauftragung von Messstellen für VergleichsmessungenTLV
2.6.4Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2131) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.4.1 § 11 Abs. 1 Satz 4Abstimmung von Produktprüfungen und Überprüfungen der Produktionsverfahren mit der zuständigen BundesoberbehördeTLV
2.6.4.2 § 13 Satz 1Entgegennahme des Ergebnisses einer Risikobewertung von der zuständigen BundesoberbehördeTLV
2.6.4.3 §§ 14 Abs. 4 und 14a Abs. 3Überwachung von durchgeführten Maßnahmen der Verantwortlichen und SponsorenTLV
2.6.4.4 § 15Treffen von notwendigen MaßnahmenTLV
2.6.4.5 § 16 Abs. 1Treffen einer AnordnungTLV
2.6.4.6 § 17Treffen von Maßnahmen gegen Betreiber und AnwenderTLV
2.6.4.7 § 18 Satz 1Mitteilung von Angaben zur Erreichbarkeit außerhalb der üblichen DienstzeitenTMASGFF
2.6.4.8 § 20 Abs. 1 und 2Entgegennahme von Meldungen und Mitteilungen über getroffene Anordnungen sowie zur RisikobewertungTLV
2.6.4.9 § 21 Abs. 2Entgegennahme von Meldungen und Mitteilungen über getroffene Anordnungen sowie zur Risikobewertung (aus der EU)TLV
2.6.5DIMDI-Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.5.1 § 3 Abs. 1 Satz 2Entgegennahme der Information über den Eingang einer AnzeigeTLV
2.6.5.2Abs. 2Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der DatenTLV
2.6.5.3Abs. 3Freigabe der Daten gegenüber DIMDI und Information des Anzeigepflichtigen über die FreigabeTLV
2.6.5.4 § 3a Abs. 3Entgegennahme von Informationen über Entscheidungen nach Abs. 2 Satz 1TLV
2.6.6Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.6.1 § 5 Abs. 5Erstellung einer Anfrage zwecks PrüfungTLV
2.6.7Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten vom 10. Mai 2010 (BGBl. I S. 555) in der jeweils geltenden Fassung
2.6.7.1 § 8 Abs. 1Entgegennahme der InformationenTLV
2.6.7.2 § 11 Abs. 1 und 2Überwachung der klinischen Prüfung oder Leistungsbewertungsprüfung und Treffen erforderlicher MaßnahmenTLV
2.7Verbraucherinformationsgesetz in der Fassung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725) in der jeweils geltenden Fassung
2.7.1 § 4Abs. 1 Satz 4 Nr. 2Wahrnehmung der Informationspflichten bezogen auf Verbraucherprodukte im Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben oder Tätigkeiten, die der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienenTLV
3Sprengstoffrecht
3.1Sprengstoffgesetz
3.1.1 § 5 Abs. 6Zusätzliche Anforderungen im EinzelfallTLV/TLUBN
3.1.2 § 7 Abs. 1 (auch in Verbindung mit § 26)Erteilung der ErlaubnisTLV/TLUBN
3.1.3 § 8 Abs. 4Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen EignungTLV/TLUBN
3.1.4 § 8a Abs. 4Aussetzen einer Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des VerfahrensTLV/TLUBN
3.1.5Abs. 5 Satz 1Einholen von Erkundigungen im Rahmen einer ZuverlässigkeitsprüfungTLV/TLUBN
3.1.6Satz 2Verlangen der Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat-, Herkunfts-, Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaats, bei einer Bescheinigung eines fremdsprachigen Staats in beglaubigter ÜbersetzungTLV/TLUBN
3.1.7 § 8 b Abs. 1 Satz 4Einholen einer Stellungnahme der örtlichen PolizeidienststelleTLV/TLUBN
3.1.8Abs. 2 Satz 1Verlangen eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens in ZweifelsfällenTLV/TLUBN
3.1.9 § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2FachkundeprüfungTLV/TLUBN
3.1.10 § 11 Satz 2Fristverlängerung aus besonderen GründenTLV/TLUBN
3.1.11 § 12Entgegennahme der Anzeige über die Fortsetzung des Betriebs nach dem Tod des Inhabers der Erlaubnis; Untersagung der Fortsetzung des BetriebsTLV/TLUBN
3.1.12 § 14Entgegennahme der Anzeigen

a) über den Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 an Endverbraucher

GewB
b) in allen übrigen FällenTLV/TLUBN
3.1.13 § 15 Abs. 7 Nr. 1Zuständige Behörde nach Absatz 6 Satz 1TLV/TLUBN
3.1.14 § 17 Abs. 1 bis 3 (auch in Verbindung mit § 28)Erteilung oder Versagung der LagergenehmigungTLV/TLUBN
3.1.15Abs. 4 und 5Zulassung oder Versagung der Bauart von Bauteilen oder SystemenTLV/TLUBN
3.1.16 § 20 (auch in Verbindung mit § 36)Ausstellung des Befähigungsscheins; Verlängerung der Fristen nach § 11 Satz 2 für den BefähigungsscheinTLV/TLUBN
3.1.17 § 21 Abs. 3 Satz 2Entgegennahme der UnbedenklichkeitsbescheinigungTLV/TLUBN
3.1.18 § 21 Abs. 4Entgegennahme der Mitteilung oder AnzeigeTLV/TLUBN
3.1.19 § 22 Abs. 5
(Auch in Verbindung mit § 28 und § 36 Abs. 4 Nr. 2
Zulassen von Ausnahmen im EinzelfallTLV/TLUBN
3.1.20 § 23 Satz 1 (auch in Verbindung mit § 28)Verlangen der Vorlage von UrkundenTLV/TLUBN
3.1.21 § 26 (auch in Verbindung mit § 28)Entgegennahme der Anzeige über das Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen oder einen SprengunfallTLV
3.1.22 § 27 Abs. 1 bis 5Erteilung oder Versagung der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang oder die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall im nicht gewerblichen BereichTLV
3.1.23 § 30, 31 Abs. 1 und 2 sowie § 32 (auch in Verbindung mit § 26 Abs. 4 Nr. 3Überwachung des Umgangs und des Verkehrs; Verlangen der Auskunftserteilung und Vornahme von Handlungen zur Überwachung; Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall; Sicherstellen
explosionsgefährlicher Stoffe
a) im Zusammenhang mit dem Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 (nach Anlage 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) an Endverbraucher und dem Überlassen dieser Gegenstände an andereGewB
b) in allen übrigen FällenTLV/TLUBN
3.1.24 § 38a Abs. 1 Satz 1Entnahme einer Stichprobe und Veranlassen einer Prüfung auf Übereinstimmung mit bei der Zulassung vorgelegter Stoffprobe oder, im Falle der Explosivstoffe, mit Baumuster durch die Bundesanstalt für MaterialprüfungTLV/TLUBN
3.1.25Satz 3Treffen aller geeigneten vorläufigen Maßnahmen, wenn die Übereinstimmung nach Satz 1 nicht festgestellt wird oder die Anforderungen nach Satz 2 nicht erfüllt werdenTLV/TLUBN
3.1.26Satz 4Untersagen der TätigkeitTLV/TLUBN
3.1.27Abs. 2Entgegennahme von Mitteilungen von einer anderen Behörde, von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder von der Bundesanstalt; erforderlichenfalls Treffen geeigneter Maßnahmen nach Absatz 1TLV/TLUBN
3.1.28 § 33Anordnung von BeschäftigungsverbotenTLV/TLUBN
3.1.29 § 34Rücknahme und Widerruf von Erlaubnis und BefähigungsscheinTLV/TLUBN
3.1.30 § 35 Abs. 1Entgegennahme der Anzeige über den Verlust von UrkundenTLV/TLUBN
3.1.31 § 39a Abs. 1Unterrichtung der MeldebehördenTLV/TLUBN
3.1.32Abs. 2Entgegennahme von Informationen der MeldebehördenTLV/TLUBN
3.1.33 § 41Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitendiejenige Behörde, der der Vollzug der Rechtsvorschrift obliegt, gegen die sich die Zuwiderhandlung richtet
3.1.34 § 43Einziehung von Gegenständendiejenige Behörde, der der Vollzug der Rechtsvorschrift obliegt, gegen die sich die Zuwiderhandlung richtet
3.1.35 § 48 Satz 2Verlangen der Änderung bereits errichteter oder genehmigter SprengstofflagerTLV/TLUBN
3.2Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I geltenden Fassung S. 169) in der jeweils
3.2.1 § 2 Abs. 5Zulassung größerer Mengen im EinzelfallTLV/TLUBN
3.2.2 § 3 Abs. 3Entgegennahme einer Erklärung, dass die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Verbringen zum Zwecke der Entwicklung erfolgt und dass das mit der Entwicklung befasste Unternehmen für militärische oder polizeiliche Auftraggeber tätig istTLV/TLUBN
3.2.3 § 4 Abs. 3 Satz 2Verlangen des Nachweises der eingeschränkten FachkundeTLV/TLUBN
3.2.4 § 5 Abs. 2cEntgegennahme einer Unterrichtung zu Sprengarbeiten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im besonderen FallTLV/TLUBN
3.2.5 § 12a Abs. 5Verlangen der Vorlage einer Baumusterprüfbescheinigung und etwaiger ErgänzungenTLV/TLUBN
3.2.6 § 12b Abs. 4Verlangen der Vorlage von UnterlagenTLV/TLUBN
3.2.7 § 12c Abs. 4Überwachen der Einhaltung der Anforderungen nach Absatz 2 Satz 3 durch die benannten StellenZLS
3.2.8 § 19 Abs. 2Bewilligung von Ausnahmen von Kennzeichnungs- und VerpackungsvorschriftenTLV/TLUBN
3.2.9 § 23 Abs. 3 Satz 1Entgegennahme der Anzeige für ein Feuerwerk der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember sowie der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährigTLV
3.2.10Satz 3Verzicht auf die Einhaltung der FristTLV
3.2.11Abs. 7Entgegennahme der Anzeige ambulanter Verwendung pyrotechnischer EffekteTLV
3.2.12 § 24 Abs. 1Zulassung von AusnahmenTLV
3.2.13Abs. 2 Satz 1Anordnung von Abbrennverboten pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2TLV
3.2.14 § 25 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilung von den Grenzüberwachungsbehörden über die Einfuhr von Explosivstoffen sowie die gewerbliche Einfuhr von pyrotechnischen GegenständenTLV/TLUBN
3.2.15 § 25a Abs. 3 Satz 2Entgegennahme der Information über die erteilte VerbringungsgenehmigungTLV/TLUBN
3.2.16 § 29 Abs. 2Nichtanerkennung einer abgelegten Prüfung als Nachweis der FachkundeTLV/TLUBN
3.2.17 § 30Abnahme der PrüfungTLV/TLUBN
3.2.18 § 31 Abs. 2 bis 4Unterzeichnung der Niederschrift und des Zeugnisses; Bestimmung einer Frist für eine WiederholungsprüfungTLV/TLUBN
3.2.19 § 32 Abs. 1 Satz 1Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der FachkundeTMASGFF/ TLUBN
3.2.20Abs. 5 Satz 2Zulassung von Ausnahmen von der WiederholungspflichtTLV/TLUBN
3.2.21 § 34 Abs. 2 Satz 1Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers für die Zulassung zu einem LehrgangTLV/TLUBN
3.2.22 § 36 Abs. 3 bis 6Abnahme einer Prüfung; Unterzeichnung der Niederschrift und des ZeugnissesTLV/TLUBN
3.2.23 § 40 Abs. 5Bestätigung des Empfangs von Unterlagen gemäß § 13 des BerufsqualifikationsgesetzesTLV/TLUBN
3.2.24 § 40a Abs. 1 Satz 1Überprüfung, ob zwischen der Qualifikation der Anzeige erstattenden Person und den geforderten Kenntnissen ein wesentlicher Unterschied bestehtTLV/TLUBN
3.2.25Satz 2Unterrichtung der Anzeige erstattenden Person über ihr Wahlrecht nach § 40 Absatz 2 und 3TLV/TLUBN
3.2.26 § 41 Abs. 4Verlangen der Vorlage des Verzeichnisses explosionsgefährlicher Stoffe und Zündmittel mit den BelegenTLV/TLUBN
3.2.27Abs. 5Entgegennahme des Verzeichnisses explosionsgefährlicher Stoffe und Zündmittel mit den Belegen bei GewerbeaufgabeTLV/TLUBN
3.2.28Abs. 5a Satz 2Entgegennahme von Daten einer Kontaktperson, die Auskunft zu Explosivstoffen nach Satz 1 geben kannTLV/TLUBN
3.2.29 § 44 Abs. 1Zulassung von Ausnahmen im EinzelfallTLV/TLUBN
3.2.30 § 46Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
a) bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 17, 21 und 22 (§ 46 Nr. 5, 7, 8, 8a), soweit pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 betroffen sindGewB
b) in allen übrigen FällenTLV/TLUBN
3.3Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3543) in der jeweils geltenden Fassung
3.3.1 § 2 Abs. 2 Satz 2Verlangen von Nachweisen bei AbweichungTLV
3.3.2 § 3Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Anhangs zu dieser Verordnung; Verlangen des Nachweises einer ebenso wirksamen MaßnahmeTLV
3.3.3 § 7Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
3.4Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 23. Juni 1978 (BGBl. I S. 783) in der je jeweils geltenden Fassung
3.4.1 § 1 Abs. 1 und § 2Entgegennahme der Anzeige über beabsichtigte Sprengungen oder der ÄnderungsanzeigeTLV/TLUBN
3.4.2 § 3 Abs. 2Verzicht auf Erstattung der Anzeige oder Einhaltung der Frist im EinzelfallTLV/TLUBN
3.4.3 § 4Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
4Arbeitszeitregelungen
4.1Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170 -1171-) in der jeweils geltenden Fassung
4.1.1 § 7 Abs. 5Zulassung von Ausnahmen in Bereichen ohne TarifvertragTLV/TLUBN
4.1.2 § 13 Abs. 3 Nr. 1Entscheidung über die Zulässigkeit einer BeschäftigungTLV/TLUBN
4.1.3Nr. 2Bewilligung von Beschäftigungen und Anordnungen über die Beschäftigungszeit
a) im Handelsgewerbe an Sonn- und FeiertagenTLV
b) an Sonn- und Feiertagen bei besonderen VerhältnissenTLV/TLUBN
c) für einen Sonntag zwecks InventurTLV
4.1.4Abs. 4Bewilligung der Beschäftigung mit Arbeiten, die aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang an Sonn- und Feiertagen erfordernTLV/TLUBN
4.1.5Abs. 5Bewilligung von Ausnahmen bei Beeinträchtigung der KonkurrenzfähigkeitTLV
4.1.6 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2Bewilligung von verlängerten täglichen ArbeitszeitenTLV/TLUBN
4.1.7Nr. 3Bewilligung von abweichender Dauer und Lage der Ruhezeiten im öffentlichen DienstTLV
4.1.8Nr. 4Bewilligung von abweichenden Ruhezeiten im Zusammenhang mit SchichtwechselTLV/TLUBN
4.1.9Abs. 2Zulassung von weitergehenden Ausnahmen bei dringendem öffentlichen InteresseTLV
4.1.10 § 17 Abs. 1Überwachung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen RechtsverordnungenTLV/TLUBN
4.1.11 § 22Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
4.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie in der Fassung vom 31. Juli 1968 (BGBl. I S. 885) in der jeweils geltenden Fassung
4.2.1 § 7 Abs. 2 Satz 1Verlangen der Vorlage oder der Einsendung des Verzeichnisses nach Absatz 1TLV
4.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie vom 20. Juli 1963 (BGBl. I S. 491) in der jeweils geltenden Fassung
4.3.1 § 8 Abs. 2 Satz 1Verlangen der Vorlage oder der Einsendung des Verzeichnisses nach Absatz 1TLV
4.4 Fahrpersonalgesetz
4.4.1 § 4 Abs. 1Aufsicht über die Ausführung

- der Verordnung (EG) Nr. 561/2006,

- der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85,

- der Verordnung (EG) Nr. 2135/98,

- des AETR und

- des Fahrpersonalgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen

a) im Rahmen der VerkehrsüberwachungPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentli-
chen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.4.2Abs. 1aAnordnung erforderlicher Maßnahmen
a) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenTLUBN
b) im ÜbrigenTLV
4.4.3Abs. 3Verlangen von Auskünften und Unterlagen zur Ausführung der in Absatz 1 genannten Vorschriften
a) im Rahmen der VerkehrsüberwachungPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.4.4Abs. 5Betreten von Grundstücken, Betriebsanlagen, Geschäftsräumen und Beförderungsmitteln zur Prüfung, Untersuchung und Einsichtnahme von geschäftlichen Unterlagen
a) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
b) im ÜbrigenTLV
4.4.5 § 4aAusgabe der Kontrollgerätekarten
a) Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrerkarte sowie Erst- oder Folgeausstellung oder Ersatzausstellung nach Verlust oder Beschädigung der FahrerkarteLandkreise und kreisfreie Städte, in denen der Antragsteller den gewöhnlichen Wohnsitz hat, im übertragenen Wirkungskreis (Fahrerlaubnis-
behörde)
b) Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Werkstattkarte sowie Erst- oder Folgeausstellung oder Ersatzausstellung nach Verlust oder Beschädigung der WerkstattkarteTLV
c) Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Unternehmenskarte sowie Erst- oder Folgeausstellung oder Ersatzausstellung nach Verlust oder Beschädigung der Unternehmenskarten
d) Entgegennahme der Anträge auf Kontrollkarten fürTLV
aa) TLV und TLUBNTLV
bb) PolBLandespolizei-
direktion
4.4.6 § 4c Abs. 2 Satz 1Abruf gespeicherter Daten im automatisierten Verfahren im Zusammenhang mit der Ausgabe und Kontrolle von FahrerkartenLandkreise und kreisfreie Städte/TLV/

PolB/TLUBN

4.4.7 § 5 Abs. 1 Satz 1Untersagung der Fortsetzung der Fahrt bei Fehlen von Tätigkeitsnachweisen oder Vorlage von nicht vorschriftsmäßig geführten Tätigkeitsnachweisen oder Nichteinlegen vorgeschriebener Unterbrechungen der Lenkzeiten oder Überschreitungen der höchstzulässigen Lenkzeiten oder Nichteinhaltung der MindestruhezeitenPolB
a) im Rahmen der Verkehrsüberwachung
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.4.8Satz 2Entzug oder Aussetzen der Gültigkeit der Fahrerkarte im AusnahmefallTLV
4.4.9 § 7Untersagung der Weiterfahrt bis zur vollständigen Erbringung einer angeordneten SicherheitsleistungPolB
4.4.10 §§ 8, 8a und 9 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
a) im Rahmen der Verkehrsüberwachung und sich daraus ergebende Verwarnungen mit und ohne VerwarnungsgeldPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5Fahrpersonalverordnungvom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882) in der jeweils geltenden Fassung
4.5.1 § 1 Abs. 3 Nr. 2 Satz 5Bewilligung einer AbweichungTLV
4.5.2Abs. 6 Satz 4 und 7 Nr. 3Verlangen von Aufzeichnungen

a) im Rahmen der Verkehrsüberwachung

PolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5.3Abs. 7 Satz 4Verlangen von Schaublättern
a) im Rahmen der VerkehrsüberwachungPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5.4 § 2 Abs. 3Verlangen von Ausdrucken

a) im Rahmender Verkehrsüberwachung

PolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5.5Abs. 5 Satz 4Verlangen von kopierten Daten
a) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
b) im ÜbrigenTLV
4.5.6 § 2a Satz 2Verlangen von Kontrollunterlagen

a) im Rahmen der Verkehrsüberwachung

PolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5.7 § 5 Abs. 4 Satz 2Verlangen der Fahrerkarte
a) im Rahmen der VerkehrsüberwachungPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei AufsichtsmaßnahmenTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5.8 § 8 Abs. 1Verlangen der Rückgabe der WerkstattkarteTLV
4.5.9Abs. 2Unterrichtung des Zentralen KontrollgerätkartenregistersTLV
4.5.10 § 20 Abs. 1 und 2Verlangen der Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage
a) im Rahmen der VerkehrsüberwachungPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.5.11 §§ 21, 23, 24 und 25Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
a) im Rahmen der Verkehrsüberwachung durch VerwarnungsgeldPolB
b) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
c) im ÜbrigenTLV
4.6Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2957) in der jeweils geltenden Fassung
4.6.1 § 8 Abs. 2 in Verbin- dung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1Verlangen von Verzeichnissen nach Absatz 1TLV
4.6.2 § 9 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
4.7Thüringer Ladenöffnungsgesetz
4.7.1 § 13 Abs. 1Aufsicht über die Einhaltung
a) der Bestimmungen der §§ 4 bis 10 und der aufgrund dieser Bestimmungen erlassenen VorschriftenGewB
b) der Bestimmungen des § 12 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1TLV
4.7.2 § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenGewB
4.7.3Nr. 3Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
4.7.4Nr. 4 bis 6Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenGewB/TLV
4.8Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) in der jeweils geltenden Fassung
4.8.1 § 7 Abs. 1 bis 4Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen; Anordnung von Maßnahmen; Verlangen von Auskünfte und Aufzeichnungen
a) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
b) im ÜbrigenTLV
4.8.2 § 8 Abs. 2Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
a) in Unternehmen des Bergbaus, auch soweit diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb oder auf dem BetriebsgeländeTLUBN
b) im ÜbrigenTLV
5Schutz bestimmter Personengruppen
5.1Jugendarbeitsschutzgesetz
5.1.1 § 6Bewilligung von Ausnahmen für Veranstaltungen mit Kindern und Mitteilung an den ArbeitgeberTLV
5.1.2 § 14 Abs. 5Entgegennahme von AnzeigenTLV
5.1.3 § 27Prüfung oder Erteilung von Beschäftigungsverboten oderbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmen von § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3TLV/TLUBN
5.1.4 § 28 Abs. 3Anordnung von Vorkehrungen und Maßnahmen im EinzelfallTLV/TLUBN
5.1.5
§ 30 Abs. 2Anordnung der Anforderungen an Unterkunft und Pflege bei Erkrankungen im EinzelfallTLV
5.1.6 § 40 Abs. 2Zulassen der Beschäftigung von Jugendlichen mit bescheinigtem Gefährdungsvermerk, gegebenenfalls in Verbindung mit AuflagenTLV/TLUBN im Einvernehmen

mit TLV

5.1.7 § 41 Abs. 1Verlangen der Vorlage von ärztlichen BescheinigungenTLV/TLUBN
5.1.8 § 42Mitteilungs- und Aufforderungspflicht bei

gesundheitsgefährdenden Arbeiten

TLV /TLUBN
5.1.9 § 44Verwaltung des FinanzbedarfsTLV
5.1.10 § 50 Abs. 1Verlangen der Mitteilung von Angaben sowie der Vorlage oder
der Einsendung der vom Arbeitgeber zu führenden Verzeichnisse
TLV/TLUBN
5.1.11 § 51 Abs. 1 und 2Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen RechtsverordnungenTLV/TLUBN
5.1.12Abs. 3Berichterstattung über AufsichtsführungTLV
5.1.13 § 55 Abs. 1, 3 und 4Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz, Berufung dessen Mitglieder und Festsetzung der EntschädigungTMASGFF
5.1.14 § 56Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der AufsichtsbehördeTLV
5.1.15 § 58 Abs. 1 bis 4 und § 59Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
5.2 Mutterschutzgesetz
5.2.1 § 9 Abs. 3Entscheidung über die Zulässigkeit einer KündigungTLV
5.2.2 § 20Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen VorschriftenTLV/TLUBN
5.2.3 § 21 Abs. 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
5.3Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
5.3.1 § 18 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2Entscheidung über die Zulässigkeit einer KündigungTLV
5.4Pflegezeitgesetz
5.4.1 § 5 Abs. 2 Satz 1Entscheidung über die Zulässigkeit einer KündigungTLV
5.5Familienpflegezeitgesetz
5.5.1 § 9 Abs. 3 Satz 3Entscheidung über die Zulässigkeit einer KündigungTLV
5.6Heimarbeitsgesetz
5.6.1 § 3 Abs. 1 Satz 1Zuständige Arbeitsbehörde im Sinne des GesetzesTMASGFF
5.6.2Abs. 2 Satz 1Aufsicht über die Durchführung des GesetzesTLV
5.6.3 § 6 Satz 3 und 4Entgegennahme der drei Abschriften und Übersendung der Abschriften an die zuständige Gewerkschaft und die zuständige Vereinigung der AuftraggeberTLV
5.6.4 § 7Entgegennahme der Mitteilung über die erstmalige Ausgabe von Heimarbeit und Übersendung der Abschriften an die zuständige Gewerkschaft und die zuständige Vereinigung der AuftraggeberTLV
5.6.5 § 9 Abs. 2Genehmigung von Entgelt- oder Arbeitszetteln anstelle von EntgeltbüchernTLV
5.6.6Abs. 3 Satz 2Einsicht in die EntgeltbelegeTLV
5.6.7 § 10 Satz 2Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger ZeitversäumnisTLV
5.6.8 § 14 Abs. 2Gewerbeaufsichtsamt im Sinne dieses GesetzesTLV
5.6.9 § 15Gewerbeaufsichtsamt im Sinne dieses GesetzesTLV
5.6.10 § 16aGewerbeaufsichtsamt im Sinne dieses GesetzesTLV
5.6.11 § 19 Abs. 3 Satz 3Billigung eines VergleichsTLV
5.6.12 § 23 Abs. 2 in Verbindung mitAbs. 3Überwachung der Entgelte und sonstigen Vertragsbedingungen nach den §§ 17 bis 19, 21 und 22TLV
5.6.13 § 24 Satz 1 und § 26 Abs. 1 und 2 Satz 1Aufforderung zur Nachzahlung des Minderbetrags und Vorlegung des ZahlungsnachweisesTLV
5.6.14 § 25 Satz 1 und § 26 Abs. 1 und 2 Satz 1Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Nachzahlung des Minderbetrags an den BerechtigtenTLV
5.6.15 § 28 Abs. 1Aufforderung zur Auskunft über alle die Entgelte berührenden Fragen und Durchführung von Erhebungen über Arbeitszeiten für einzelne ArbeitsstückeTLV
5.6.16 § 30Verbot der Aus- und Weitergabe von HeimarbeitTLV
5.6.17 § 32 Abs. 1 und 2 und § 32aVerfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV
5.7Kinderarbeitsschutzverordnung vom 23. Juni 1998 (BGBl. I S. 1508) in der jeweils geltenden Fassung
5.7.1 § 3Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung nach § 2 im EinzelfallTLV
6Sonstiges
6.1Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) in der jeweils geltenden Fassung
6.1.1 § 7 Abs. 2Zulassung der Bestellung einer anderen Fachkraft mit entsprechenden Fachkenntnissen anstelle eines SicherheitsingenieursTLV/TLUBN
6.1.2 § 12Anordnung von MaßnahmenTLV/TLUBN
6.1.3 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2Ausübung der Auskunfts- sowie der Begehungs- und BesichtigungsrechteTLV/TLUBN
6.1.4 § 18Gewährung von Ausnahmen bei der Bestellung von
a) Fachkräften fürArbeitssicherheitTLV/TLUBN
b) BetriebsärztenTLV
6.1.5 § 20Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenTLV/TLUBN
6.2Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) in der jeweils geltenden Fassung
6.2.1 § 3 Abs. 1 Satz 3Äußerung bei Gefahr einer BerufskrankheitTLV
6.2.2 § 4 Abs. 1Mitwirkung bei der Feststellung von Berufskrankheiten und von Krankheiten, die nach § 9 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wie Berufskrankheiten anzuerkennen sindTLV
6.2.3Abs. 2Entgegennahme der Unterrichtung über die Einleitung eines Feststellungsverfahrens und Beteiligung am FeststellungsverfahrenTLV
6.2.4Abs. 3Entgegennahme der Ergebnisse und Vorschläge zu ergänzenden BeweiserhebungenTLV
6.2.5Abs. 4Erstellung von ZusammenhangsgutachtenTLV
6.2.6 § 5 Abs. 1Anforderung einer Gebühr für die Erstellung eines ZusammenhangsgutachtensTLV
6.3Fünftes Buch Sozialgesetzbuch vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) in der jeweils geltenden Fassung
6.3.1 § 20b Abs. 1 Satz 3Entgegennahme der Mitteilungen von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder BerufskrankheitenTLV
6.4Siebtes Buch Sozialgesetzbuch vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung
6.4.1 § 15 Abs. 4 Satz 3Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften eines
Unfallversicherungsträgers unter Aufsicht des Landes im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
TMASGFF
6.4.2 § 23 Abs. 4Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und von SicherheitsbeauftragtenTLV/TLUBN
6.4.3 § 25 Abs. 2 Satz 2Entgegennahme und Weiterleitung der Berichte der
landesunmittelbaren Versicherungsträger
TMASGFF
6.4.4 § 193 Abs. 7 Satz 1Entgegennahme der Durchschriften von UnfallanzeigenTLV
6.4.5Satz 2Entgegennahme der Durchschriften von UnfallanzeigenTLUBN
6.4.6Satz 3Entgegennahme der Durchschriften von BerufskrankheitenanzeigenTLV
6.4.7Satz 4Übersendung der Durchschriften von Berufskrankheitenanzeigen an den UnfallversicherungsträgerTLV
6.4.8 § 206 Abs. 2 Satz 2Genehmigung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für ForschungsvorhabenTMASGFF


UWS Umweltmanagement GmbHENDE