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5.3 Prüfliste V"Verkehrssicherheit"

Übersicht

V1Ausrüstung und Zubehör
V2Lichttechnische Einrichtungen
V3Lenkanlage
V4Bremsanlagen
V4.1Allgemeines
V4.2Druckluftanlage
V5Räder und Reifen
V6Fahrgestell
V7Antrieb
V8Aufbau und Führerhaus
V9Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
V10Geräuschverhalten und Auspuffanlage

Prüfliste V "Verkehrssicherheit"

V1Ausrüstung, Zubehör

Es sind vorschriftsmäßig, funktionsfähig, in einwandfreiem Zustand und (soweit zutreffend) vorschriftsmäßig angebracht:

Dies gilt auch für nicht vorgeschriebene, aber vorhandene Ausrüstungsgegenstände und Zubehörteile.

V1.1Kennzeichen, Fabrikschild
V1.2Kontrollgeräte
V1.3Geschwindigkeitsmesser
V1.4Unterlegkeil(e)
V1.5Warndreieck(e), Warnleuchte(n)
V1.6Verbandkasten
V1.7Einrichtungen für Schallzeichen (Hupe, Hörner)
V1.8Batterie (Flüssigkeitsstand, Pole)
V1.9Feuerlöscher
V2Lichttechnische Einrichtungen

Es sind unbeschädigt, ausreichend wirksam und (so weit erforderlich) richtig eingestellt:

Dies gilt auch für nicht vorgeschriebene, aber vorhandene lichttechnische Einrichtungen.

V2.1Scheinwerfer (Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht)
V2.2Kontrollleuchten, z.B. Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage
V2.3Begrenzungs-/Parkleuchten
V2.4Nebelscheinwerfer
V2.5Schlussleuchte(n)
V2.6Bremsleuchten
V2.7Kennzeichenbeleuchtung
V2.8Nebelschlussleuchte
V2.9Rückfahrscheinwerfer
V2.10Fahrtrichtungsanzeiger
V2.11Warnblinkanlage
V2.12Arbeitsscheinwerfer
V2.13Rückstrahler (hinten/seitlich)
V2.14Umriss-/Spurhalteleuchten
V2.15gelbes Blinklicht (Rundumlicht)
V2.16Parkwarntafel (retroreflektierend)
V3Lenkanlage
V3.1Das Lenkspiel (toter Gang am Lenkrad) hält sich in Geradeausstellung in den vom Hersteller angegebenen Grenzen.
V3.2Lenkungsteile sind nicht verbogen, klemmen nicht (keine Rastpunkte), sind leichtgängig und ohne ungewöhnliche Geräusche.
V3.3Übertragungsteile sind ordnungsgemäß gesichert und nicht ausgeschlagen.
V3.4Radaufhängungen und Radlager sind ohne Mängel (nicht ausgeschlagen).
V3.5Radeinschlag in die Endstellungen ist einwandfrei möglich (kein Schleifen an Fahrzeugteilen).
V3.6Anbauten an Lenkrädern, die Verletzungen hervorrufen können, z.B. Lenkradknauf, sind nicht vorhanden.

Ausnahme: Fahrzeuge mit Bedienhilfe für behinderte Personen.

V4Bremsanlagen
V4.1Allgemeines
V4.1.1Bremsbeläge sind von ausreichender Stärke.
V4.1.2Bremsgestänge, Bremsseile und Bowdenzüge sind unbeschädigt, gängig und ausreichend geschmiert.
V 4.1.3Gelenke und Bolzen sind sachgemäß gesichert.
V4.1.4Bremspedal-Trittfläche ist rutschhemmend.
V4.1.5Der Leerweg des Bremspedals liegt in vertretbaren Grenzen (im allgemeinen höchstens 1/3 des Gesamtweges).
V4.1.6Das hydraulische Bremssystem ist dicht (anhaltendes Niedertreten des Bremspedals führt nicht zum Nachgeben des Pedals).
V4.1.7Bremsleitungen sind ohne äußere Korrosionsschäden.
V4.1.8Die Gummimanschetten der Bremszylinder sind unbeschädigt.
V4.1.9Der Bremsflüssigkeitsstand ist ausreichend, gealterte Bremsflüssigkeit ist erneuert.
V4.1.10Die Feststellbremse ist wirksam (Hebelweg kurz, Sperre nicht abgenutzt).
V4.1.11Bei der Auflaufbremse beträgt der Hub der Zugstange bei angezogener Feststellbremse nach Überwindung der Ansprechschwelle höchstens 2/3 des gesamten Auflaufweges.
V4.1.12Bei der Auflaufbremse löst die Rückfahrsperre selbsttätig aus.
V4.1.13Die Wirkungsprüfung (Bremsprobe der verschiedenen Bremsanlagen) ergibt unter Berücksichtigung des Ladezustandes und der Fahrbahnverhältnisse zufrieden stellende Abbremsungen.
V4.1.14Die Druckluftleitungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger/Auflieger sind in ordnungsgemäßem Zustand (keine Scheuerstellen).
V4.2Druckluftanlage
V4.2.1Die Luftbehälter sind ohne nennenswerte äußere Korrosion/Beschädigungen und sind entwässert. Die Typschilder sind leserlich.
V4.2.2Beim Luftpresser ist der Ölstand ausreichend, der Luftfilter sauber und der Keilriemen einwandfrei.
V4.2.3Der Druckregler regelt den Vorratsbehälterdruck innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte.

Die Druckgrenzwerte sind der Betriebsanleitung zu entnehmen.

V4.2.4Der Betriebsdruck der Bremsanlage wird ausreichend schnell erreicht, die Luftfülldauer hält sich in den vom Hersteller angegebenen Grenzen.

Siehe hierzu Betriebsanleitung.

V4.2.5Die Gesamtanlage ist dicht, bei vollem Bremsdruck (im Stand) und anschließendem Halten des Pedals fällt der Bremsdruckanzeiger nicht merklich ab.
V4.2.6Der Druckabfall bei Vollbremsung liegt in den zulässigen Grenzen.

Richtwerte: bis 6,5 bar Abschaltdruck höchstens 0,3 bar, bei Anlagen mit einem Abschaltdruck über 6,5 bar höchstens 0,7 bar Druckabfall.

V4.2.7Die Warndruckanzeige (sofern vorhanden) zur Kontrolle des Mindestluftdrucks ist funktionsfähig.
V4.2.8Bei dem automatischen lastabhängigen Bremskraftregler (ALB) ist das Einbauschild ordnungsgemäß vorhanden; das ALB-Gestänge ist leichtgängig.
V4.2.9Die Kupplungsköpfe sind mit Schutzkappen versehen; die Dichtungsringe sind in einwandfreiem Zustand; Bremsschläuche sind nicht porös und haben keine Scheuerstellen.

Sind über diese stichprobenartige Überprüfung hinaus Mängel erkennbar, müssen die StVZO und die dazu erlassenen Richtlinien als Prüfmaßstab angewendet werden.

V5Räder und Reifen
V5.1Räder/ Felgen sind ohne augenfällige Beschädigungen.
V5.2Radmuttern/-bolzen sind unbeschädigt und auf festen Sitz geprüft.
V5.3Außen liegende Ersatzräder sind zweifach gesichert.
V5.4Der vorgeschriebene Luftdruck ist eingehalten (auch beim Ersatzrad).
V5.5Reifen sind ohne sichtbare Beschädigungen (wie Durchschläge und Gewebebrüche).
V5.6Die Profiltiefe der Reifen ist ausreichend.

Im Winter sollte die Profiltiefe mindestens 4 mm betragen.

V5.7Die jeweiligen Reifenlaufflächen weisen gleichmäßige Abnutzung auf.

Anormaler Reifenverschleiß kann Hinweise auf falschen Reifenluftdruck, Überladung des Fahrzeuges, Reifenunwucht, fehlerhafte Achsgeometrie, defekte Federung/Dämpfung oder Mängel in der Lenkanlage geben.

V5.8Die Reifenabmessungen und -bezeichnungen entsprechen den Herstellerangaben.

Siehe hierzu Fahrzeugschein oder Betriebsanleitung.

V5.9Ventilkappen sind vorhanden.
V5.10Radabdeckungen sind vorhanden.
V6Fahrgestell
V6.1Tragende Teile, z.B. Rahmen, Querträger, selbsttragende Karosserien, sind ohne nennenswerte Korrosion, ohne Risse und andere Beschädigungen.
V6.2Blattfedern und Federbriden sind ohne Beschädigungen.
V6.3Der Verschleiß bei Federbolzen und Federgehängen ist unbedenklich.
V6.4Stoßdämpfer und deren Aufhängungen sind in einwandfreiem Zustand.
V6.5Federbälge und Regelventile sind in einwandfreiem Zustand.
V6. 6Das Spiel der Drehschemellagerung ist unbedenklich, der Drehschemel ist sicher befestigt.
V7Antrieb
V7.1Die Kraftstoffanlage ist ohne erkennbare Undichtigkeiten.
V7.2Motor, Getriebe und Achsantrieb sind ohne augenfällige Ölverluste (Tropfen, Lache).
V7.3Die Funktionsprüfung des Getriebes und der Kupplung verläuft mängelfrei.
V7.4Der Zustand der Keilriemen ist einwandfrei, deren Spannung ist ausreichend.
V7.5Das Kühlsystem weist keine Undichtigkeiten auf, die Kühlschläuche sind nicht porös.

Im Winter: Frostschutzmittel im Kühlwasser hat ausreichende Schutzwirkung.

V7.6Lagerung und Aufhängung des Antriebsstranges sind ohne Mängel.
V8Aufbau und Führerhaus
V8.1Der Aufbau ist sicher am Fahrgestell bzw. der Bodengruppe befestigt (Kontrolle der Schraubverbindungen).
V8.2Die Führerhausaufhängung ist ohne Mängel, bei kippbarem Führerhaus auch die

Scharniere und die Verriegelung.

Siehe auch Prüfpunkt A7.

V8.3Aufbauteile, wie Spriegel und Planen, Bordwände und deren Verschlüsse, sind in ordnungsgemäßem Zustand; Spitzen und scharfe Kanten ragen nicht hervor.
V8.4Verriegelungen und Niederspanneinrichtungen für austauschbare Ladungsträger sind unbeschädigt und funktionsfähig.
V8.5Türen schließen sicher.
V8.6Sicherungen gegen unbefugte Benutzung sind vorhanden und funktionsfähig.
V8.7Heizung, Lüftung und Scheibenheizung sind funktionsfähig.
V8.8Scheiben sind im Hauptsichtfeld des Fahrzeugführers ohne Beschädigung, z.B. Steinschläge, Sprünge, Risse. Folien sind im Sichtfeld des Fahrzeugführers (Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben) nicht angebracht. Das Gesamtsichtfeld des Fahrzeugführers ist durch Führerhauseinbauten und Dekorationen nicht eingeschränkt.
V8.9Rückblickspiegel und Anfahrspiegel sind vorhanden und unbeschädigt.
V8.10Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme sind vorhanden, unbeschädigt und funktionsfähig.
V9Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
V9.1Die Bolzenkupplung ist sicher am Querträger (Kupplungstraverse) befestigt.
V9.2Der Kupplungskörper hat kein Längsspiel.
V9.3Winkelbeweglichkeit des Fangmauls in gekuppeltem Zustand ist gegeben; Arretierung des Fangmaules in kuppelbereitem Zustand ist funktionsfähig.
V9.4Der Durchmesser des Kuppelbolzens der Bolzenkupplung 40 nach DIN 74051 beträgt in der Mitte des balgen Teils mehr als 36,5 mm, derjenige der Bolzenkupplung 50 nach DIN 74052 mehr als 47,2 mm.
V9.5Die Bolzenkupplung ist unbeschädigt und funktionsfähig, die formschlüssige Sicherung des Kuppelbolzens und die Sichtkontrolleinrichtung sind wirksam; das Fabrikschild der Kupplung ist vorhanden.
V9.6Die Zuggabel ist unbeschädigt, nicht vorschriftswidrig instandgesetzt und ohne merkliches Spiel in den Lageraugen.
V9.7Der Innen-Durchmesser der Buchse der Zugöse 40 nach DIN 74054 beträgt höchstens 41,5 mm, derjenige der Zugöse 50 nach DIN 74053 höchstens 51,5 mm; die Buchse hat festen Sitz (keine Schweißung, keine Heftstellen).
V9.8Die Höheneinstelleinrichtung ist unbeschädigt und funktionsfähig; die Zugöse kann aus horizontaler Lage um mindestens 300 mm nach oben und unten verstellt werden.
V9.9Die Bodenfreiheit der Zuggabel beträgt mindestens 200 mm, gemessen an der Zugöse.
V9.10Die Sattelkupplung ist unbeschädigt und funktionsfähig; das Fabrikschild ist vorhanden
V9.11Der Zugsattelzapfen ist sicher befestigt; dessen Verschleißmaße unterschreiten nicht die vom Hersteller vorgegebenen Grenzmaße.

Bei Zugsattelzapfen 50 nach DIN 74080 üblicherweise mindestens 71 mm für den oberen und mindestens 49 mm für den unteren Durchmesser.

V9.12Bei der Sattelkupplung ist zwischen Zugsattelzapfen und Kupplungsschloss kein merkliches Spiel vorhanden.
V9.13Bei der Sattelkupplung sind die Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen funktionsfähig.
V9.14Bei der Kupplungskugel beträgt der Durchmesser mindestens 49 mm.
V9.15Bei der Abschleppkupplung ist der Kuppelbolzen gegen Herausfallen gesichert.
V9.16An Starrdeichselanhängern, die bei gleichmäßiger Lastverteilung eine Stützlast von mehr als 50 kg haben, sind Stützeinrichtungen gegen Kippen nach vorne vorhanden.
V 9.17Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schweiß- und Richtarbeiten, erfolgten vorschriftsmäßig nach Herstellervorgaben.
V10Geräuschverhalten und Auspuffanlage
V10.1Die Auspuffanlage ist sicher befestigt, der Verschleiß ist unbedenklich.
V10.2Die Auspuffanlage ist dicht.
V10.3Vermeidbare Fahrzeuggeräusche durch Antrieb oder Aufbau treten nicht auf.

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Prüfbefund (Muster) über die regelmäßige Prüfung von FahrzeugenAnhang 1
Prüfbefund

über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige nach

§ 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29)

Für das Fahrzeug:
Hersteller:
Amtl. Kennzeichen:
Fahrgestell-Nr.:
Befund und erforderliche MaßnahmenMängel behoben
amdurch
Einem Weiterbetrieb stehen Bedenken - nicht - entgegen
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
PrüfdatumUnterschrift des Prüfers
Kenntnis genommen durch Unternehmer oder dessen Beauftragten:

Diesem Prüfbefund liegt der BG-Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige"

(BGG 916, bisherige ZH 1/282.2) zu Grunde.

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Prüfplakette (Muster)Anhang 2

 

Bezugsquelle:
Hersteller und Fachhandel von Sicherheitskennzeichnung

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Vorschriften und RegelnAnhang 3


Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:

1. Gesetze, Verordnungen

Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz),

Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GSGV),

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),

Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung - DruckbehV) mit zugehörigen Technischen Regeln Druckbehälter (TRB), insbesondere

DruckbehV ←aufgehoben (Archiv) neu: BetrSichV

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (Anm.: ab 1/2004 "Grundsätze der Prävention", BGV A1),

Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2),

Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5),

Unfallverhütungsvorschrift "Winden, Hub- und Zuggeräte" (BGV D8),

Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6),

Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a),

Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29),

Unfallverhütungsvorschrift "Hebebühnen" (VBG 14),

Unfallverhütungsvorschrift "Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" (BGV D4),

Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D36),

Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3),

Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),

Unfallverhütungsvorschrift "Müllbeseitigung" (BGV C27),

BG-Regel "Ersatzradunterbringungen an Fahrzeugen" (BGR 105),

BG-Regel "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (BGR 117),

BG-Regel "Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen" (BGR 136),

BG-Regel "Transport von Langholz" (BGR 185),

BG-Regel "Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter" (BGR 186),

Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen (ZH 1/74),

Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) (ZH 1/406),

Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ZH 1/494),

BG-Information "Schlauchleitungen; Sicherer Einsatz" (BGI 572),

BG-Information "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" (BGI 800),

Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Postfach 50 02 29, 22757 Hamburg und deren Bezirksverwaltungen.

Sicherheitsregeln für Müllsammelfahrzeuge - konstruktive Gestaltung (SR-MSF).

3. Normen
Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.

DIN EN 294Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen,
DIN EN 349Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen,
DIN EN 471Warnkleidung,
DIN EN 563Sicherheit von Maschinen; Temperaturen berührbarer Oberflächen; Ergonomische Daten zu Festlegung von Temperaturgrenzwerten für heiße Oberflächen,
DIN EN 574Sicherheit von Maschinen; Zweihandschaltungen; Funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze,
DIN 763Rundstahlketten, geprüft, nicht lehrenhaltig, langgliedrig,
DIN EN 811Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den unteren Gliedmaßen,
DIN EN 982Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik,
DIN EN 983Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Pneumatik,
DIN 1142Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen Anforderungen,
DIN EN 1501-1Abfallsammelfahrzeuge und die dazugehörigen Schüttungen; Teil 1: Hecklader,
DIN EN 12195-2Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen; Sicherheit; Teil: 2 Zurrgurte aus Chemiefasern,
DIN EN 12195-3Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen; Sicherheit; Teil: 3: Zurrketten,
DIN EN 12640Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur mGüterbeförderung; Mindestanforderungen und Prüfung,
DIN 13163Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten A,
DIN 13164Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten B,
DIN 15020-1Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, Berechnung und Ausführung,
DIN 15020-2Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, Überwachung im Gebrauch,
DIN 24346Fluidtechnik-Hydraulik; Hydraulische Anlagen; Ausführungsgrundlagen,
DIN 30701Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen,
DIN 30705-1Saugfahrzeuge und Hochdruck-Spülfahrzeuge; Kanal- und Sinkkasten-Reinigungsfahrzeuge, Gruben-Reinigungsfahrzeuge,
DIN 30705-4Gruben- und Kanalreinigungsfahrzeuge; Anforderungen an Hochdruckspülfahrzeuge,
DIN 30710Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten,
DIN 70006-1Sicherheits- und Hinweiszeichen für Fahrzeuge; Teil 1: Sicherheits- und Hinweiszeichen für Nutzfahrzeuge,
DIN 74051-1Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; selbsttätige Bolzenkupplungen 40; Maße und Rechenwerte,
DIN V 74051-10Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 40; Zusätzliche Angaben für das Mitführen von Zentralachsanhängern,
DIN 74052-1Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50; Maße und Rechenwerte,
DIN V 74052-10Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50; Zusätzliche Angaben für das Mitführen von Zentralachsanhängern,
DIN 74053-1Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 50; Teil 1: mit Buchse,
DIN V 74053-10Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 50 mit Buchse; Zusätzliche Angaben für die Verwendung an Zentralachsanhängern,
DIN 74054-1Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse,
DIN V 74054-10Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse; Zusätzliche Angaben für die Verwendung an Zentralachsanhängern,
DIN 74058Kupplungskugel; Maße, Freiräume,
DIN 74080Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 50; Funktions- und Einbaumaße, Anforderungen,
DIN 74081Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 50; Maße, Anforderungen,
DIN 75410-1Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung; Mindestanforderungen,
DIN 75410-2Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ; Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw,
DIN 75410-3Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung in Kastenwagen.
VDI 2700Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen,
VDI 2700 Blatt 8Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern,
VDI 2701Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrmittel,
VDI 2702Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrkräfte.

4. DVS-Merkblätter

Bezugsquelle: Deutscher Verlag für Schweißtechnik, DVS-Verlag GmbH, Postfach 101965, 40010 Düsseldorf.

Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen (DVS-Merkblatt 0211 ).

Die vorhergehenden "Grundsätze für die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (ZH 1/282.2) vom April 1991 wurden aktualisiert und in einen BG-Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (BGG 916) überstellt.

Insbesondere wurden folgende zwischenzeitliche Veränderungen berücksichtigt:


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