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5.3 Prüfliste V"Verkehrssicherheit"
Übersicht
V1 | Ausrüstung und Zubehör |
V2 | Lichttechnische Einrichtungen |
V3 | Lenkanlage |
V4 | Bremsanlagen |
V4.1 | Allgemeines |
V4.2 | Druckluftanlage |
V5 | Räder und Reifen |
V6 | Fahrgestell |
V7 | Antrieb |
V8 | Aufbau und Führerhaus |
V9 | Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen |
V10 | Geräuschverhalten und Auspuffanlage |
Prüfliste V "Verkehrssicherheit"
V1 | Ausrüstung, Zubehör
Es sind vorschriftsmäßig, funktionsfähig, in einwandfreiem Zustand und (soweit zutreffend) vorschriftsmäßig angebracht: Dies gilt auch für nicht vorgeschriebene, aber vorhandene Ausrüstungsgegenstände und Zubehörteile. |
V1.1 | Kennzeichen, Fabrikschild |
V1.2 | Kontrollgeräte |
V1.3 | Geschwindigkeitsmesser |
V1.4 | Unterlegkeil(e) |
V1.5 | Warndreieck(e), Warnleuchte(n) |
V1.6 | Verbandkasten |
V1.7 | Einrichtungen für Schallzeichen (Hupe, Hörner) |
V1.8 | Batterie (Flüssigkeitsstand, Pole) |
V1.9 | Feuerlöscher |
V2 | Lichttechnische Einrichtungen
Es sind unbeschädigt, ausreichend wirksam und (so weit erforderlich) richtig eingestellt: Dies gilt auch für nicht vorgeschriebene, aber vorhandene lichttechnische Einrichtungen. |
V2.1 | Scheinwerfer (Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht) |
V2.2 | Kontrollleuchten, z.B. Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage |
V2.3 | Begrenzungs-/Parkleuchten |
V2.4 | Nebelscheinwerfer |
V2.5 | Schlussleuchte(n) |
V2.6 | Bremsleuchten |
V2.7 | Kennzeichenbeleuchtung |
V2.8 | Nebelschlussleuchte |
V2.9 | Rückfahrscheinwerfer |
V2.10 | Fahrtrichtungsanzeiger |
V2.11 | Warnblinkanlage |
V2.12 | Arbeitsscheinwerfer |
V2.13 | Rückstrahler (hinten/seitlich) |
V2.14 | Umriss-/Spurhalteleuchten |
V2.15 | gelbes Blinklicht (Rundumlicht) |
V2.16 | Parkwarntafel (retroreflektierend) |
V3 | Lenkanlage |
V3.1 | Das Lenkspiel (toter Gang am Lenkrad) hält sich in Geradeausstellung in den vom Hersteller angegebenen Grenzen. |
V3.2 | Lenkungsteile sind nicht verbogen, klemmen nicht (keine Rastpunkte), sind leichtgängig und ohne ungewöhnliche Geräusche. |
V3.3 | Übertragungsteile sind ordnungsgemäß gesichert und nicht ausgeschlagen. |
V3.4 | Radaufhängungen und Radlager sind ohne Mängel (nicht ausgeschlagen). |
V3.5 | Radeinschlag in die Endstellungen ist einwandfrei möglich (kein Schleifen an Fahrzeugteilen). |
V3.6 | Anbauten an Lenkrädern, die Verletzungen hervorrufen können, z.B. Lenkradknauf, sind nicht vorhanden.
Ausnahme: Fahrzeuge mit Bedienhilfe für behinderte Personen. |
V4 | Bremsanlagen |
V4.1 | Allgemeines |
V4.1.1 | Bremsbeläge sind von ausreichender Stärke. |
V4.1.2 | Bremsgestänge, Bremsseile und Bowdenzüge sind unbeschädigt, gängig und ausreichend geschmiert. |
V 4.1.3 | Gelenke und Bolzen sind sachgemäß gesichert. |
V4.1.4 | Bremspedal-Trittfläche ist rutschhemmend. |
V4.1.5 | Der Leerweg des Bremspedals liegt in vertretbaren Grenzen (im allgemeinen höchstens 1/3 des Gesamtweges). |
V4.1.6 | Das hydraulische Bremssystem ist dicht (anhaltendes Niedertreten des Bremspedals führt nicht zum Nachgeben des Pedals). |
V4.1.7 | Bremsleitungen sind ohne äußere Korrosionsschäden. |
V4.1.8 | Die Gummimanschetten der Bremszylinder sind unbeschädigt. |
V4.1.9 | Der Bremsflüssigkeitsstand ist ausreichend, gealterte Bremsflüssigkeit ist erneuert. |
V4.1.10 | Die Feststellbremse ist wirksam (Hebelweg kurz, Sperre nicht abgenutzt). |
V4.1.11 | Bei der Auflaufbremse beträgt der Hub der Zugstange bei angezogener Feststellbremse nach Überwindung der Ansprechschwelle höchstens 2/3 des gesamten Auflaufweges. |
V4.1.12 | Bei der Auflaufbremse löst die Rückfahrsperre selbsttätig aus. |
V4.1.13 | Die Wirkungsprüfung (Bremsprobe der verschiedenen Bremsanlagen) ergibt unter Berücksichtigung des Ladezustandes und der Fahrbahnverhältnisse zufrieden stellende Abbremsungen. |
V4.1.14 | Die Druckluftleitungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger/Auflieger sind in ordnungsgemäßem Zustand (keine Scheuerstellen). |
V4.2 | Druckluftanlage |
V4.2.1 | Die Luftbehälter sind ohne nennenswerte äußere Korrosion/Beschädigungen und sind entwässert. Die Typschilder sind leserlich. |
V4.2.2 | Beim Luftpresser ist der Ölstand ausreichend, der Luftfilter sauber und der Keilriemen einwandfrei. |
V4.2.3 | Der Druckregler regelt den Vorratsbehälterdruck innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte.
Die Druckgrenzwerte sind der Betriebsanleitung zu entnehmen. |
V4.2.4 | Der Betriebsdruck der Bremsanlage wird ausreichend schnell erreicht, die Luftfülldauer hält sich in den vom Hersteller angegebenen Grenzen.
Siehe hierzu Betriebsanleitung. |
V4.2.5 | Die Gesamtanlage ist dicht, bei vollem Bremsdruck (im Stand) und anschließendem Halten des Pedals fällt der Bremsdruckanzeiger nicht merklich ab. |
V4.2.6 | Der Druckabfall bei Vollbremsung liegt in den zulässigen Grenzen.
Richtwerte: bis 6,5 bar Abschaltdruck höchstens 0,3 bar, bei Anlagen mit einem Abschaltdruck über 6,5 bar höchstens 0,7 bar Druckabfall. |
V4.2.7 | Die Warndruckanzeige (sofern vorhanden) zur Kontrolle des Mindestluftdrucks ist funktionsfähig. |
V4.2.8 | Bei dem automatischen lastabhängigen Bremskraftregler (ALB) ist das Einbauschild ordnungsgemäß vorhanden; das ALB-Gestänge ist leichtgängig. |
V4.2.9 | Die Kupplungsköpfe sind mit Schutzkappen versehen; die Dichtungsringe sind in einwandfreiem Zustand; Bremsschläuche sind nicht porös und haben keine Scheuerstellen.
Sind über diese stichprobenartige Überprüfung hinaus Mängel erkennbar, müssen die StVZO und die dazu erlassenen Richtlinien als Prüfmaßstab angewendet werden. |
V5 | Räder und Reifen |
V5.1 | Räder/ Felgen sind ohne augenfällige Beschädigungen. |
V5.2 | Radmuttern/-bolzen sind unbeschädigt und auf festen Sitz geprüft. |
V5.3 | Außen liegende Ersatzräder sind zweifach gesichert. |
V5.4 | Der vorgeschriebene Luftdruck ist eingehalten (auch beim Ersatzrad). |
V5.5 | Reifen sind ohne sichtbare Beschädigungen (wie Durchschläge und Gewebebrüche). |
V5.6 | Die Profiltiefe der Reifen ist ausreichend.
Im Winter sollte die Profiltiefe mindestens 4 mm betragen. |
V5.7 | Die jeweiligen Reifenlaufflächen weisen gleichmäßige Abnutzung auf.
Anormaler Reifenverschleiß kann Hinweise auf falschen Reifenluftdruck, Überladung des Fahrzeuges, Reifenunwucht, fehlerhafte Achsgeometrie, defekte Federung/Dämpfung oder Mängel in der Lenkanlage geben. |
V5.8 | Die Reifenabmessungen und -bezeichnungen entsprechen den Herstellerangaben.
Siehe hierzu Fahrzeugschein oder Betriebsanleitung. |
V5.9 | Ventilkappen sind vorhanden. |
V5.10 | Radabdeckungen sind vorhanden. |
V6 | Fahrgestell |
V6.1 | Tragende Teile, z.B. Rahmen, Querträger, selbsttragende Karosserien, sind ohne nennenswerte Korrosion, ohne Risse und andere Beschädigungen. |
V6.2 | Blattfedern und Federbriden sind ohne Beschädigungen. |
V6.3 | Der Verschleiß bei Federbolzen und Federgehängen ist unbedenklich. |
V6.4 | Stoßdämpfer und deren Aufhängungen sind in einwandfreiem Zustand. |
V6.5 | Federbälge und Regelventile sind in einwandfreiem Zustand. |
V6. 6 | Das Spiel der Drehschemellagerung ist unbedenklich, der Drehschemel ist sicher befestigt. |
V7 | Antrieb |
V7.1 | Die Kraftstoffanlage ist ohne erkennbare Undichtigkeiten. |
V7.2 | Motor, Getriebe und Achsantrieb sind ohne augenfällige Ölverluste (Tropfen, Lache). |
V7.3 | Die Funktionsprüfung des Getriebes und der Kupplung verläuft mängelfrei. |
V7.4 | Der Zustand der Keilriemen ist einwandfrei, deren Spannung ist ausreichend. |
V7.5 | Das Kühlsystem weist keine Undichtigkeiten auf, die Kühlschläuche sind nicht porös.
Im Winter: Frostschutzmittel im Kühlwasser hat ausreichende Schutzwirkung. |
V7.6 | Lagerung und Aufhängung des Antriebsstranges sind ohne Mängel. |
V8 | Aufbau und Führerhaus |
V8.1 | Der Aufbau ist sicher am Fahrgestell bzw. der Bodengruppe befestigt (Kontrolle der Schraubverbindungen). |
V8.2 | Die Führerhausaufhängung ist ohne Mängel, bei kippbarem Führerhaus auch die
Scharniere und die Verriegelung. Siehe auch Prüfpunkt A7. |
V8.3 | Aufbauteile, wie Spriegel und Planen, Bordwände und deren Verschlüsse, sind in ordnungsgemäßem Zustand; Spitzen und scharfe Kanten ragen nicht hervor. |
V8.4 | Verriegelungen und Niederspanneinrichtungen für austauschbare Ladungsträger sind unbeschädigt und funktionsfähig. |
V8.5 | Türen schließen sicher. |
V8.6 | Sicherungen gegen unbefugte Benutzung sind vorhanden und funktionsfähig. |
V8.7 | Heizung, Lüftung und Scheibenheizung sind funktionsfähig. |
V8.8 | Scheiben sind im Hauptsichtfeld des Fahrzeugführers ohne Beschädigung, z.B. Steinschläge, Sprünge, Risse. Folien sind im Sichtfeld des Fahrzeugführers (Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben) nicht angebracht. Das Gesamtsichtfeld des Fahrzeugführers ist durch Führerhauseinbauten und Dekorationen nicht eingeschränkt. |
V8.9 | Rückblickspiegel und Anfahrspiegel sind vorhanden und unbeschädigt. |
V8.10 | Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme sind vorhanden, unbeschädigt und funktionsfähig. |
V9 | Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen |
V9.1 | Die Bolzenkupplung ist sicher am Querträger (Kupplungstraverse) befestigt. |
V9.2 | Der Kupplungskörper hat kein Längsspiel. |
V9.3 | Winkelbeweglichkeit des Fangmauls in gekuppeltem Zustand ist gegeben; Arretierung des Fangmaules in kuppelbereitem Zustand ist funktionsfähig. |
V9.4 | Der Durchmesser des Kuppelbolzens der Bolzenkupplung 40 nach DIN 74051 beträgt in der Mitte des balgen Teils mehr als 36,5 mm, derjenige der Bolzenkupplung 50 nach DIN 74052 mehr als 47,2 mm. |
V9.5 | Die Bolzenkupplung ist unbeschädigt und funktionsfähig, die formschlüssige Sicherung des Kuppelbolzens und die Sichtkontrolleinrichtung sind wirksam; das Fabrikschild der Kupplung ist vorhanden. |
V9.6 | Die Zuggabel ist unbeschädigt, nicht vorschriftswidrig instandgesetzt und ohne merkliches Spiel in den Lageraugen. |
V9.7 | Der Innen-Durchmesser der Buchse der Zugöse 40 nach DIN 74054 beträgt höchstens 41,5 mm, derjenige der Zugöse 50 nach DIN 74053 höchstens 51,5 mm; die Buchse hat festen Sitz (keine Schweißung, keine Heftstellen). |
V9.8 | Die Höheneinstelleinrichtung ist unbeschädigt und funktionsfähig; die Zugöse kann aus horizontaler Lage um mindestens 300 mm nach oben und unten verstellt werden. |
V9.9 | Die Bodenfreiheit der Zuggabel beträgt mindestens 200 mm, gemessen an der Zugöse. |
V9.10 | Die Sattelkupplung ist unbeschädigt und funktionsfähig; das Fabrikschild ist vorhanden |
V9.11 | Der Zugsattelzapfen ist sicher befestigt; dessen Verschleißmaße unterschreiten nicht die vom Hersteller vorgegebenen Grenzmaße.
Bei Zugsattelzapfen 50 nach DIN 74080 üblicherweise mindestens 71 mm für den oberen und mindestens 49 mm für den unteren Durchmesser. |
V9.12 | Bei der Sattelkupplung ist zwischen Zugsattelzapfen und Kupplungsschloss kein merkliches Spiel vorhanden. |
V9.13 | Bei der Sattelkupplung sind die Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen funktionsfähig. |
V9.14 | Bei der Kupplungskugel beträgt der Durchmesser mindestens 49 mm. |
V9.15 | Bei der Abschleppkupplung ist der Kuppelbolzen gegen Herausfallen gesichert. |
V9.16 | An Starrdeichselanhängern, die bei gleichmäßiger Lastverteilung eine Stützlast von mehr als 50 kg haben, sind Stützeinrichtungen gegen Kippen nach vorne vorhanden. |
V 9.17 | Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schweiß- und Richtarbeiten, erfolgten vorschriftsmäßig nach Herstellervorgaben. |
V10 | Geräuschverhalten und Auspuffanlage |
V10.1 | Die Auspuffanlage ist sicher befestigt, der Verschleiß ist unbedenklich. |
V10.2 | Die Auspuffanlage ist dicht. |
V10.3 | Vermeidbare Fahrzeuggeräusche durch Antrieb oder Aufbau treten nicht auf. |
Prüfbefund (Muster) über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen | Anhang 1 |
Prüfbefund
über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) | |||
Für das Fahrzeug: | |||
Hersteller: | |||
Amtl. Kennzeichen: | |||
Fahrgestell-Nr.: | |||
Befund und erforderliche Maßnahmen | Mängel behoben | ||
am | durch | ||
Einem Weiterbetrieb stehen Bedenken - nicht - entgegen | |||
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | ||
Prüfdatum | Unterschrift des Prüfers | ||
Kenntnis genommen durch Unternehmer oder dessen Beauftragten: |
Diesem Prüfbefund liegt der BG-Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige"
(BGG 916, bisherige ZH 1/282.2) zu Grunde.
Prüfplakette (Muster) | Anhang 2 |
Bezugsquelle:
Hersteller und Fachhandel von Sicherheitskennzeichnung
Vorschriften und Regeln | Anhang 3 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze, Verordnungen
Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz),
Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GSGV),
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),
Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung - DruckbehV) mit zugehörigen Technischen Regeln Druckbehälter (TRB), insbesondere
DruckbehV ←aufgehoben (Archiv) neu: BetrSichV
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (Anm.: ab 1/2004 "Grundsätze der Prävention", BGV A1),
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2),
Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5),
Unfallverhütungsvorschrift "Winden, Hub- und Zuggeräte" (BGV D8),
Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6),
Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a),
Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29),
Unfallverhütungsvorschrift "Hebebühnen" (VBG 14),
Unfallverhütungsvorschrift "Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" (BGV D4),
Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D36),
Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3),
Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),
Unfallverhütungsvorschrift "Müllbeseitigung" (BGV C27),
BG-Regel "Ersatzradunterbringungen an Fahrzeugen" (BGR 105),
BG-Regel "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" (BGR 117),
BG-Regel "Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen" (BGR 136),
BG-Regel "Transport von Langholz" (BGR 185),
BG-Regel "Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter" (BGR 186),
Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen (ZH 1/74),
Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) (ZH 1/406),
Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ZH 1/494),
BG-Information "Schlauchleitungen; Sicherer Einsatz" (BGI 572),
BG-Information "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" (BGI 800),
Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Postfach 50 02 29, 22757 Hamburg und deren Bezirksverwaltungen.
Sicherheitsregeln für Müllsammelfahrzeuge - konstruktive Gestaltung (SR-MSF).
3. Normen
Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.
DIN EN 294 | Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen, |
DIN EN 349 | Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen, |
DIN EN 471 | Warnkleidung, |
DIN EN 563 | Sicherheit von Maschinen; Temperaturen berührbarer Oberflächen; Ergonomische Daten zu Festlegung von Temperaturgrenzwerten für heiße Oberflächen, |
DIN EN 574 | Sicherheit von Maschinen; Zweihandschaltungen; Funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze, |
DIN 763 | Rundstahlketten, geprüft, nicht lehrenhaltig, langgliedrig, |
DIN EN 811 | Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den unteren Gliedmaßen, |
DIN EN 982 | Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik, |
DIN EN 983 | Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Pneumatik, |
DIN 1142 | Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen Anforderungen, |
DIN EN 1501-1 | Abfallsammelfahrzeuge und die dazugehörigen Schüttungen; Teil 1: Hecklader, |
DIN EN 12195-2 | Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen; Sicherheit; Teil: 2 Zurrgurte aus Chemiefasern, |
DIN EN 12195-3 | Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen; Sicherheit; Teil: 3: Zurrketten, |
DIN EN 12640 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur mGüterbeförderung; Mindestanforderungen und Prüfung, |
DIN 13163 | Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten A, |
DIN 13164 | Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten B, |
DIN 15020-1 | Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, Berechnung und Ausführung, |
DIN 15020-2 | Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, Überwachung im Gebrauch, |
DIN 24346 | Fluidtechnik-Hydraulik; Hydraulische Anlagen; Ausführungsgrundlagen, |
DIN 30701 | Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen, |
DIN 30705-1 | Saugfahrzeuge und Hochdruck-Spülfahrzeuge; Kanal- und Sinkkasten-Reinigungsfahrzeuge, Gruben-Reinigungsfahrzeuge, |
DIN 30705-4 | Gruben- und Kanalreinigungsfahrzeuge; Anforderungen an Hochdruckspülfahrzeuge, |
DIN 30710 | Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten, |
DIN 70006-1 | Sicherheits- und Hinweiszeichen für Fahrzeuge; Teil 1: Sicherheits- und Hinweiszeichen für Nutzfahrzeuge, |
DIN 74051-1 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; selbsttätige Bolzenkupplungen 40; Maße und Rechenwerte, |
DIN V 74051-10 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 40; Zusätzliche Angaben für das Mitführen von Zentralachsanhängern, |
DIN 74052-1 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50; Maße und Rechenwerte, |
DIN V 74052-10 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50; Zusätzliche Angaben für das Mitführen von Zentralachsanhängern, |
DIN 74053-1 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 50; Teil 1: mit Buchse, |
DIN V 74053-10 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 50 mit Buchse; Zusätzliche Angaben für die Verwendung an Zentralachsanhängern, |
DIN 74054-1 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse, |
DIN V 74054-10 | Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse; Zusätzliche Angaben für die Verwendung an Zentralachsanhängern, |
DIN 74058 | Kupplungskugel; Maße, Freiräume, |
DIN 74080 | Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 50; Funktions- und Einbaumaße, Anforderungen, |
DIN 74081 | Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 50; Maße, Anforderungen, |
DIN 75410-1 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung; Mindestanforderungen, |
DIN 75410-2 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ; Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw, |
DIN 75410-3 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung in Kastenwagen. |
VDI 2700 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, |
VDI 2700 Blatt 8 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern, |
VDI 2701 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrmittel, |
VDI 2702 | Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrkräfte. |
4. DVS-Merkblätter
Bezugsquelle: Deutscher Verlag für Schweißtechnik, DVS-Verlag GmbH, Postfach 101965, 40010 Düsseldorf.
Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen (DVS-Merkblatt 0211 ).
Die vorhergehenden "Grundsätze für die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (ZH 1/282.2) vom April 1991 wurden aktualisiert und in einen BG-Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (BGG 916) überstellt.
Insbesondere wurden folgende zwischenzeitliche Veränderungen berücksichtigt:
ENDE |