UWS Umweltmanagement GmbHzurück Frame öffnen

8 Verbindungsleitungen trennen

Verbindungsleitungen (Druckluft, Elektrik, ABS/ABV) trennen und in Parkdosen stecken.

Auf die richtige Reihenfolge beim Trennen achten:

Hierzu ein Tipp:

Wendelflex-Verbindungsleitungen können sich ineinander verdrehen, sodass sie bei Kurvenfahrten nicht so entspannen können wie frei schwingende Leitungen. Der Profi macht es sich daher zur Regel, nach dem Trennen die Leitungen zu entwirren und einzeln aufzuhängen, um zum Kuppeln jede Verbindung einzeln herstellen zu können. Ineinander verdrillte Leitungen an die Kupplungsköpfe des Sattelanhängers zu "zwingen" ist in höchstem Maße leichtsinnig, da sie einen kürzeren Expansionsweg besitzen und bei extremer Kurvenfahrt abreißen können.

So nicht!


Noch ein Tipp:

Verbindungsleitungen sollten nicht an Fahrzeugteilen scheuern oder ungesichert herumliegen. Deshalb sollten die Leitungen hochgebunden oder die Traverse mit den Anschlusskupplungen am Auflieger - falls möglich - so in der Höhe verstellt werden, dass die Leitungen frei beweglich sind.

9 Sattelkupplung öffnen

Sicherung des Betätigungsgriffes (z.B. Karabinerhaken) aushängen bzw. Sicherungsfalle anheben - je nach Bauart.

Kupplung nach Angaben des Herstellers öffnen.

Hierzu ein Tipp:

Zu heftiges Betätigen der Feststellbremse vor dem Absattelvorgang kann zu Problemen beim Offnen der Sattelkupplung führen, da der Zugsattelzapfen unter Spannung steht. In diesem Falle ist erst der Sattelanhänger festzubremsen und anschließend das Zugfahrzeug zu "entspannen".

10 Zugmaschine vorziehen

10a Bei Zugmaschine mit Luftfederung:

10.1 Zugmaschine ca. 30cm vorfahren und anhalten.

10.2 Zugmaschine mittels Luftfederung ca. 5-10 cm absenken. Damit wird vermieden, dass der Balgdruck das Heck der Zugmaschine beim Ausfahren hochschlagen lässt.

10.3 Zugmaschine ganz ausfahren.

10b Bei Zugmaschine mit Blattfederung:

Durch langsames Vorziehen der Zugmaschine die Fahrzeuge trennen.

11 Falls erforderlich: Park-Warntafel anbringen.

12 Liftachse absenken

Wenn der abgesattelte Sattelanhänger beladen werden soll, Liftachse absenken.

13 Zusätzliche Abstützungen

Im Falle des Be- oder Entladens abgestellter Sattelanhänger mit großem vorderem Überhang zwischen den Sattelstützen und der Front des Aufliegers kann zusätzliche Abstützung erforderlich sein, um ein Kippen nach vorn zu vermeiden.

Mobile Sattelstützen, hier zum Absatteln eines nicht mit bordeigenen Stützen ausgerüsteten Aufliegers.

Solche Stützen können auch als zusätzliche Abstützungen eingesetzt werden.

Bei Sattelanhängern mit großem hinterem Überhang (zwischen letzter Achse und Fahrzeugheck) besteht Gefahr des Kippens nach hinten, weshalb auch zusätzlich heckseitige Abstützung erforderlich sein kann.

III Handsignale für Einweiser von Fahrzeugen

Nachfolgend werden die für das Einweisen beim Kuppeln wichtigsten Handzeichen nach Anhang 4 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) dargestellt.

Der Einweiser sollte immer eine Warnweste tragen.

1 Handzeichen für allgemeine Hinweise

Achtung
Arm gestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche hochhalten
Halt
Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken
Halt - Gefahr
Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken und abwechselnd anwinkeln und strecken

2 Handzeichen für Fahrbewegungen

Herkommen
Mit beiden Armen mit zum Körper gerichteten Handflächen heranwinken
Entfernen
Mit beiden Armen mit vom Körper weggerichteten Handflächen wegwinken

Links fahrenRechts fahren
Den der Bewegungsrichtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen

Anzeige einer Abstandsverringerung
Beide Handflächen parallel dem Abstand entsprechend halten
Abfahren
Arm hochgestreckt mit noch vorn gekehrter Handfläche seitlich hin- und herbewegen

IV Empfehlungen für die Neubeschaffung von Fahrzeugen

Um den Fahrern das teilweise schwierige und gefährliche Kuppeln von Fahrzeugen leichter und sicherer, damit aber auch schneller und wirtschaftlicher zu machen, sollte der Unternehmer bei der Neubeschaffung von Anhängern und Aufliegern auf Folgendes achten:





Sensor-Sattelkupplung


V Prüfungen

V.1 Sachkundigenprüfung

Der Unternehmer hat nach § 57 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Siehe dazu auch BG-Grundsatz: "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (BGG 916).

Die Sachkundigenprüfung ersetzt nicht die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, außer bei Fahrzeugen, die nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

Anhängekupplungen

Um vorzeitigen Verschleiß und damit erhöhte Unfallgefahr zu vermeiden, müssen die Anhängekupplungen regelmäßig nach den Angaben des jeweiligen Herstellers gewartet und kontrolliert werden.

Vor allem folgende Prüfungen sollten (unabhängig von den Vorgaben der Hersteller) vorgenommen werden:


Zugösen

Zugösen sind regelmäßig auf Verschleiß zu prüfen. Ausgeschlagene Buchsen der Zugösen können auch vom Betreiber durch neue ersetzt werden. Die Erneuerung der Buchsen erfolgt entweder durch Einrollen oder Einpressen; dabei sind die Anweisungen des Herstellers zu beachten. Auf keinen Fall dürfen die Buchsen durch Schweißen befestigt werden; auch Heften ist nicht zulässig.

Bei Flanschzugösen älterer Bauart der Größe 50, die mit 6 Schrauben befestigt sind, besteht die Gefahr der Oberdehnung dieser Schrauben durch Überlastung. Solche Vorschädigung ist optisch nicht feststellbar. Bevorzugt ist daher eine Umrüstung auf Zugösen mit 8-Loch-Flansch vorzunehmen.

Siehe auch Abschnitt I.5.2.

Zuggabeln/Zugdeichseln

Zuggabeln und Zugdeichseln dürfen weder verbogen sein noch andere Beschädigungen aufweisen. Nachträgliche Veränderungen sind nicht zulässig. Schweiß- und Richtarbeiten dürfen nur vom Inhaber der amtlichen Genehmigung (das ist in der Regel der Hersteller selbst) durchgeführt werden.

Die Zuggabellagerung darf kein merkliches Spiel haben.

Höheneinstelleinrichtungen

Höheneinstelleinrichtungen müssen funktionsfähig, unbeschädigt, die Betätigung leicht und sicher sein. Gewinde müssen frei von Rost oder Lack sein. Um eine gefahrlose Betätigung sicherzustellen, ist ein ausreichender Freiraum um die Betätigungseinrichtung erforderlich.

Die Bodenfreiheit der Zuggabel muss mindestens 200 mm betragen. Das bedeutet, dass die aus Horizontallage herabfallende Zuggabel das Maß von 200 mm - gemessen an der Zugöse - nicht unterschreiten darf. Für teleskopierbare Zuggabeln gilt das auch bei größtem Auszug.

Sattelkupplungen, Zugsattelzapfen

Sattelkupplungen, Sattelplatten und Zugsattelzapfen müssen regelmäßig auf Verschleiß und übermäßige Beanspruchung überprüft werden. Verbogene oder nicht maßhaltige Zugsattelzapfen beeinträchtigen die einwandfreie Funktion der Sattelkupplung und müssen ersetzt werden. Die Angaben der Hersteller sind zu beachten.

Für alle Verbindungseinrichtungen gilt, dass diese nach Unfällen oder anderen übermäßigen Beanspruchungen auf Beschädigungen untersucht werden müssen.

Bremsanlage

Für einen verkehrssicheren Betrieb des Zugfahrzeugs mit Anhänger bzw. Auflieger ist nicht nur der ordnungsgemäße Zustand der Verbindungseinrichtung von entscheidender Bedeutung, sondern auch die einwandfreie Funktion der Druckluft-Bremsanlage. Daher müssen die Dichtungen der Druckluft-Kupplungsköpfe und die Bremsschläuche regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden. Probe auf Dichtigkeit!

Erforderlichenfalls sind Bremsschläuche und Dichtungen bzw. die kompletten Kupplungsköpfe auszuwechseln (Fachwerkstatt/Bremsendienst).

V.2 Prüfung durch Fahrpersonal

Zu Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Fahrzeugführer vor Inbetriebnahme eines Fahrzeugs die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen.

Die nachfolgenden Prüfpunkte stellen nur eine Auswahl im Zusammenhang mit dem Kuppeln von Fahrzeugen dar.

  1. Funktionsstellungen/Einstellungen
    Vor Fahrtantritt prüfen

    Bei abgestelltem Anhänger/Auflieger prüfen

  2. Zustand/Funktionsfähigkeit
  3. Zubehör / Ausrüstung
  4. Körperschutz/Kleidung

Weitere Hinweise enthält der BG-Grundsatz: "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (BGG 915)

VI Vorschriften und Regeln

Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind insbesondere folgende Vorschriften und Regeln zu beachten:

VII Anhang

Sicheres Ankuppeln (Bolzenkupplung)

1Ist Verbindung Zugfahrzeug - Anhänger zulässig?
2Feststellbremse betätigt?
3Unterlegkeile anlegt?
4Vorderachsbremse lösen (nur beim Gelenkdeichselanhänger)
5Mit dem Zugfahrzeug bis auf ca. 1 m an die Zugöse heranfahren
6Zugöse ausrichten
Gelenkdeichselanhänger:Zugöse auf Kupplungshöhe einstellen
Starrdeichselanhänger:Zugöse auf Fangmaulmitte oder geringfügig auf unteren Lappen des Fangmauls einstellen

7Kupplung öffnen, Handhebel bis zum Anschlag
8Aus dem Gefahrbereich zwischen Zugfahrzeug und Anhänger heraustreten
9Durch Zurücksetzen des Zugfahrzeugs kuppeln, nie durch verbotenes Auflaufenlassen!

10Zugfahrzeug mit Feststellbremse festsetzen
11Kontrolle, ob Kupplung geschlossen und gesichert ist
12Verbindungsleitungen anschließen:
  1. Bremsleitung (gelber Kupplungskopf)
  2. Vorratsleitung (roter Kupplungskopf)
  3. Weitere Anschlüsse
13aGelenkdeichselanhänger:Höheneinsielleinrichtung lösen, soweit erforderlich
13bStarrdeichselanhänger:Stütze in Fahrstellung bringen
14Unterlegkeile entfernen und verstauen
15Anhängerfeststellbremse lösen
16Anhängerlastventil - soweit noch vorhanden - einstellen
17Falls erforderlich:
  • Luftfeder nachregulieren
  • Liftachse anheben oder absenken
  • Park-Warntafel abdecken oder entfernen
18Abfahrtkontrolle


Sicheres Abkuppeln (Bolzenkupplung)

1Zug möglichst gestreckt positionieren

Ausreichend Freiraum zum späteren Ankuppeln vorsehen

2Feststellbremsen von Zugfahrzeug und Anhänger betätigen
3Unterlegkeile anlegen

4aGelenkdeichselanhänger:Höheneinstelleinrichtung festsetzen, soweit erforderlich
4bStarrdeichselanhänger:Stütze so weit absenken, bis Zugöse leicht vom Fangmaulgrund abgehoben ist
5Verbindungsleitungen trennen:
  1. Vorratsleitung (roter Kupplungskopf)
  2. Bremsleitung (gelber Kupplungskopf)
  3. Weitere Anschlüsse
6Kupplung öffnen, Handhebel bis zum Anschlag

7Zugfahrzeug vorziehen

8Achtung:Starrdeichselanhänger können unter ungünstigen Bedingungen hochschlagen
9Kupplung schließen
10Falls erforderlich:Park-Warntafel anbringen


Sicheres Aufsatteln (Sattelkupplung)

1Ist die Verbindung Sattelzugmaschine - Sattelanhänger zulässig?
2Feststellbremsen von Zugmaschine und Auflieger betätigen
3Unterlegkeile anlegen
4Zugmaschine bis dicht an den Auflieger heranfahren
5aBei Sattelzugmaschine mit Luftfederung:Zugmaschine mittels Luftfederung so weit in der Höhe verstellen, dass beim Unterfahren ein Luftspalt (ca. 5 cm) zwischen Sattelplatte und Aufgleitplatte besteht.
5bBei Sattelzugmaschine mit Blattfederung:Sattelanhängervorderkante etwa in Höhe Sattelkupplung einstellen. Sattelplatte hinten herunterdrücken
6Sattelkupplung öffnen

7Gefahrbereich verlassen, zwischen den Fahrzeugen heraustreten!
8aBei Zugmaschine mit Luftfederung:
 8.1 Zugmaschine bis ca. 30 cm vor den Zugsattelzapfen unter den Auflieger fahren und anhalten.
8.2 Zugmaschine mittels Luftfederung anheben, bis Kontakt zwischen Sattelplatte und Aufgleitplatte besteht.
8.3 Durch Zurückfahren kuppeln.
8bBei Zugmaschine mit Blattfederung:Zugmaschine einfahren

9Zugmaschine mit Feststellbremse festsetzen
10Kontrolle, ob Sattelkupplung ordnungsgemäß geschlossen
11Nichtselbsttätige Sicherung:Betätigungseinrichtung sichern
Selbsttätige Sicherung:Kontrolle, ob Sicherung eingefallen
12Verbindungsleitungen anschließen:
  1. Bremsleitung (gelber Kupplungskopf)
  2. Vorratsleitung (roter Kupplungskopf)
  3. Weitere Anschlüsse

13Sattelstützen in Fahrstellung bringen und Kurbel sichern
14Unterlegkeile entfernen und verstauen
15Feststellbremse des Sattelanhängers lösen
16Falls erforderlich:
  • Luftfeder Sattelanhänger und/oder Sattelzugmaschine nachregulieren
  • Liftachse anheben oder absenken
  • Park-Warntafel abdecken oder entfernen
17Abfahrtkontrolle

Sicheres Absatteln (Sattelkupplung)

1Absatteln beladen zulässig?
Stützlastangabe auf Fabrikschild der Sattelstütze
2Sattelzug möglichst gestreckt positionieren
 
3Feststellbremsen von Zugmaschine und Auflieger betätigen
4Aufstandsflächen für die Sattelstützen auf Tragfähigkeit prüfen
5Luftfederbälge entlüften, wenn möglich
6Unterlegkeile anlegen

7Sattelstützen ausfahren
8Verbindungsleitungen trennen:
  • Vorratsleitung (roter Kupplungskopf)
  • Bremsleitung (gelber Kupplungskopf)
  • Weitere Anschlüsse

9Sattelkupplung öffnen
10aBei Zugmaschine mit Luftfederung:
  • Zugmaschine ca. 30 cm vorfahren und anhalten.
  • Zugmaschine mittels Luftfederung ca. 5-10 cm ab senken.
  • Zugmaschine ganz ausfahren.
10bBei Zugmaschine mit Blattfederung:Zugmaschine langsam vorziehen.

11Falls erforderlich: Park-Warntafel anbringen
12Liftachse absenken, wenn der abgesattelte Sattelanhänger beladen werden soll
13Zum Be- oder Entladen zusätzliche Abstützungen anbringen, falls erforderlich Anschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

Zuständigkeitsbereiche und Anschriften der Technischen Aufsichtsdienste der Bezirksverwaltungen

1. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Tel.: (040) 39 80-0
Fax: (040) 39 80-27 99

2. Bremen und Niedersachsen
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Walderseestraße 5-6
30163 Hannover
Tel.: (05 11) 39 95-6
Fax: (05 11) 39 95-7 85

3. Berlin, Brandenburg und der Regierungsbezirk Magdeburg des Landes Sachsen-Anhalt
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Axel-Springer-Straße 52
10969 Berlin
Tel.: (0 30) 2 59 97-0 Fax:
(0 30) 2 59 97-2 97

4. Sachsen, Thüringen und die Regierungsbezirke Halle und Dessau des Landes Sachsen-Anhalt
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Hofmühlenstraße 4
01187 Dresden
Tel.: (03 51) 42 36-50
Fax: (03 51) 42 36-5 91

5. Nordrhein-Westfalen
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Aue 96
42103 Wuppertal
Tel.: (02 02) 38 95-0
Fax: (02 02) 38 95-4 01

6. Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Wiesbadener Straße 70
65197 Wiesbaden
Tel.: (06 11) 94 13-0
Fax: (06 11) 94 13-1 21

7. Bayern
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Deisenhofener Straße 74
81539 München
Tel.: (0 89) 6 23 02-0
Fax: (0 89) 6 23 02-2 00

 

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