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8 Verbindungsleitungen trennen
Verbindungsleitungen (Druckluft, Elektrik, ABS/ABV) trennen und in Parkdosen stecken.
Auf die richtige Reihenfolge beim Trennen achten:
Hierzu ein Tipp:
Wendelflex-Verbindungsleitungen können sich ineinander verdrehen, sodass sie bei Kurvenfahrten nicht so entspannen können wie frei schwingende Leitungen. Der Profi macht es sich daher zur Regel, nach dem Trennen die Leitungen zu entwirren und einzeln aufzuhängen, um zum Kuppeln jede Verbindung einzeln herstellen zu können. Ineinander verdrillte Leitungen an die Kupplungsköpfe des Sattelanhängers zu "zwingen" ist in höchstem Maße leichtsinnig, da sie einen kürzeren Expansionsweg besitzen und bei extremer Kurvenfahrt abreißen können.
So nicht!
Noch ein Tipp:
Verbindungsleitungen sollten nicht an Fahrzeugteilen scheuern oder ungesichert herumliegen. Deshalb sollten die Leitungen hochgebunden oder die Traverse mit den Anschlusskupplungen am Auflieger - falls möglich - so in der Höhe verstellt werden, dass die Leitungen frei beweglich sind.
9 Sattelkupplung öffnen
Sicherung des Betätigungsgriffes (z.B. Karabinerhaken) aushängen bzw. Sicherungsfalle anheben - je nach Bauart.
Kupplung nach Angaben des Herstellers öffnen.
Hierzu ein Tipp:
Zu heftiges Betätigen der Feststellbremse vor dem Absattelvorgang kann zu Problemen beim Offnen der Sattelkupplung führen, da der Zugsattelzapfen unter Spannung steht. In diesem Falle ist erst der Sattelanhänger festzubremsen und anschließend das Zugfahrzeug zu "entspannen".
10 Zugmaschine vorziehen
10a Bei Zugmaschine mit Luftfederung:
10.1 Zugmaschine ca. 30cm vorfahren und anhalten.10.2 Zugmaschine mittels Luftfederung ca. 5-10 cm absenken. Damit wird vermieden, dass der Balgdruck das Heck der Zugmaschine beim Ausfahren hochschlagen lässt.
10.3 Zugmaschine ganz ausfahren.
10b Bei Zugmaschine mit Blattfederung:
Durch langsames Vorziehen der Zugmaschine die Fahrzeuge trennen.
11 Falls erforderlich: Park-Warntafel anbringen.
12 Liftachse absenken
Wenn der abgesattelte Sattelanhänger beladen werden soll, Liftachse absenken.
13 Zusätzliche Abstützungen
Im Falle des Be- oder Entladens abgestellter Sattelanhänger mit großem vorderem Überhang zwischen den Sattelstützen und der Front des Aufliegers kann zusätzliche Abstützung erforderlich sein, um ein Kippen nach vorn zu vermeiden.
Mobile Sattelstützen, hier zum Absatteln eines nicht mit bordeigenen Stützen ausgerüsteten Aufliegers.
Solche Stützen können auch als zusätzliche Abstützungen eingesetzt werden.
Bei Sattelanhängern mit großem hinterem Überhang (zwischen letzter Achse und Fahrzeugheck) besteht Gefahr des Kippens nach hinten, weshalb auch zusätzlich heckseitige Abstützung erforderlich sein kann.
III Handsignale für Einweiser von Fahrzeugen
Nachfolgend werden die für das Einweisen beim Kuppeln wichtigsten Handzeichen nach Anhang 4 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) dargestellt.
Der Einweiser sollte immer eine Warnweste tragen.
1 Handzeichen für allgemeine Hinweise
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Achtung Arm gestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche hochhalten | Halt Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken | |
Halt - Gefahr Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken und abwechselnd anwinkeln und strecken |
2 Handzeichen für Fahrbewegungen
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Herkommen Mit beiden Armen mit zum Körper gerichteten Handflächen heranwinken | Entfernen Mit beiden Armen mit vom Körper weggerichteten Handflächen wegwinken | |
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Links fahren | Rechts fahren | |
Den der Bewegungsrichtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen | ||
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Anzeige einer Abstandsverringerung Beide Handflächen parallel dem Abstand entsprechend halten | Abfahren Arm hochgestreckt mit noch vorn gekehrter Handfläche seitlich hin- und herbewegen |
IV Empfehlungen für die Neubeschaffung von Fahrzeugen
Um den Fahrern das teilweise schwierige und gefährliche Kuppeln von Fahrzeugen leichter und sicherer, damit aber auch schneller und wirtschaftlicher zu machen, sollte der Unternehmer bei der Neubeschaffung von Anhängern und Aufliegern auf Folgendes achten:
Seitliche Betätigungseinrichtungen - das ist Stand der Technik
So nicht!
Völlig unübersichtliche Anordnung verschiedener nicht gekennzeichneter Bremsventile und des Luftfeder-Drehschieberventils
Nur den leeren Anhänger absatteln!
Den abgesattelten Anhänger nicht beladen!
Sicherheitskennzeichnung
Sensor-Sattelkupplung
V Prüfungen
V.1 Sachkundigenprüfung
Der Unternehmer hat nach § 57 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Siehe dazu auch BG-Grundsatz: "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (BGG 916).
Die Sachkundigenprüfung ersetzt nicht die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, außer bei Fahrzeugen, die nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
Anhängekupplungen
Um vorzeitigen Verschleiß und damit erhöhte Unfallgefahr zu vermeiden, müssen die Anhängekupplungen regelmäßig nach den Angaben des jeweiligen Herstellers gewartet und kontrolliert werden.
Vor allem folgende Prüfungen sollten (unabhängig von den Vorgaben der Hersteller) vorgenommen werden:
Achtung: Bei Feststellung von Spiel in senkrechter oder waagerechter Richtung muss umgehend die Instandsetzung durch eine Fachwerkstatt veranlasst werden.
Zugösen
Zugösen sind regelmäßig auf Verschleiß zu prüfen. Ausgeschlagene Buchsen der Zugösen können auch vom Betreiber durch neue ersetzt werden. Die Erneuerung der Buchsen erfolgt entweder durch Einrollen oder Einpressen; dabei sind die Anweisungen des Herstellers zu beachten. Auf keinen Fall dürfen die Buchsen durch Schweißen befestigt werden; auch Heften ist nicht zulässig.
Bei Flanschzugösen älterer Bauart der Größe 50, die mit 6 Schrauben befestigt sind, besteht die Gefahr der Oberdehnung dieser Schrauben durch Überlastung. Solche Vorschädigung ist optisch nicht feststellbar. Bevorzugt ist daher eine Umrüstung auf Zugösen mit 8-Loch-Flansch vorzunehmen.
Siehe auch Abschnitt I.5.2.
Zuggabeln/Zugdeichseln
Zuggabeln und Zugdeichseln dürfen weder verbogen sein noch andere Beschädigungen aufweisen. Nachträgliche Veränderungen sind nicht zulässig. Schweiß- und Richtarbeiten dürfen nur vom Inhaber der amtlichen Genehmigung (das ist in der Regel der Hersteller selbst) durchgeführt werden.
Die Zuggabellagerung darf kein merkliches Spiel haben.
Höheneinstelleinrichtungen
Höheneinstelleinrichtungen müssen funktionsfähig, unbeschädigt, die Betätigung leicht und sicher sein. Gewinde müssen frei von Rost oder Lack sein. Um eine gefahrlose Betätigung sicherzustellen, ist ein ausreichender Freiraum um die Betätigungseinrichtung erforderlich.
Die Bodenfreiheit der Zuggabel muss mindestens 200 mm betragen. Das bedeutet, dass die aus Horizontallage herabfallende Zuggabel das Maß von 200 mm - gemessen an der Zugöse - nicht unterschreiten darf. Für teleskopierbare Zuggabeln gilt das auch bei größtem Auszug.
Sattelkupplungen, Zugsattelzapfen
Sattelkupplungen, Sattelplatten und Zugsattelzapfen müssen regelmäßig auf Verschleiß und übermäßige Beanspruchung überprüft werden. Verbogene oder nicht maßhaltige Zugsattelzapfen beeinträchtigen die einwandfreie Funktion der Sattelkupplung und müssen ersetzt werden. Die Angaben der Hersteller sind zu beachten.
Für alle Verbindungseinrichtungen gilt, dass diese nach Unfällen oder anderen übermäßigen Beanspruchungen auf Beschädigungen untersucht werden müssen.
Bremsanlage
Für einen verkehrssicheren Betrieb des Zugfahrzeugs mit Anhänger bzw. Auflieger ist nicht nur der ordnungsgemäße Zustand der Verbindungseinrichtung von entscheidender Bedeutung, sondern auch die einwandfreie Funktion der Druckluft-Bremsanlage. Daher müssen die Dichtungen der Druckluft-Kupplungsköpfe und die Bremsschläuche regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden. Probe auf Dichtigkeit!
Erforderlichenfalls sind Bremsschläuche und Dichtungen bzw. die kompletten Kupplungsköpfe auszuwechseln (Fachwerkstatt/Bremsendienst).
V.2 Prüfung durch Fahrpersonal
Zu Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Fahrzeugführer vor Inbetriebnahme eines Fahrzeugs die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen.
Die nachfolgenden Prüfpunkte stellen nur eine Auswahl im Zusammenhang mit dem Kuppeln von Fahrzeugen dar.
Bei abgestelltem Anhänger/Auflieger prüfen
Weitere Hinweise enthält der BG-Grundsatz: "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (BGG 915)
VI Vorschriften und Regeln
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind insbesondere folgende Vorschriften und Regeln zu beachten:
VII Anhang
Sicheres Ankuppeln (Bolzenkupplung)
1 | Ist Verbindung Zugfahrzeug - Anhänger zulässig? | ||
2 | Feststellbremse betätigt? | ||
3 | Unterlegkeile anlegt? | ||
4 | Vorderachsbremse lösen (nur beim Gelenkdeichselanhänger) | ||
5 | Mit dem Zugfahrzeug bis auf ca. 1 m an die Zugöse heranfahren | ||
6 | Zugöse ausrichten | ||
Gelenkdeichselanhänger: | Zugöse auf Kupplungshöhe einstellen | ||
Starrdeichselanhänger: | Zugöse auf Fangmaulmitte oder geringfügig auf unteren Lappen des Fangmauls einstellen | ||
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7 | Kupplung öffnen, Handhebel bis zum Anschlag | ||
8 | Aus dem Gefahrbereich zwischen Zugfahrzeug und Anhänger heraustreten | ||
9 | Durch Zurücksetzen des Zugfahrzeugs kuppeln, nie durch verbotenes Auflaufenlassen! | ||
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10 | Zugfahrzeug mit Feststellbremse festsetzen | ||
11 | Kontrolle, ob Kupplung geschlossen und gesichert ist | ||
12 | Verbindungsleitungen anschließen:
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13a | Gelenkdeichselanhänger: | Höheneinsielleinrichtung lösen, soweit erforderlich | |
13b | Starrdeichselanhänger: | Stütze in Fahrstellung bringen | |
14 | Unterlegkeile entfernen und verstauen | ||
15 | Anhängerfeststellbremse lösen | ||
16 | Anhängerlastventil - soweit noch vorhanden - einstellen | ||
17 | Falls erforderlich:
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18 | Abfahrtkontrolle | ||
Sicheres Abkuppeln (Bolzenkupplung)
1 | Zug möglichst gestreckt positionieren
Ausreichend Freiraum zum späteren Ankuppeln vorsehen | |
2 | Feststellbremsen von Zugfahrzeug und Anhänger betätigen | |
3 | Unterlegkeile anlegen | |
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4a | Gelenkdeichselanhänger: | Höheneinstelleinrichtung festsetzen, soweit erforderlich |
4b | Starrdeichselanhänger: | Stütze so weit absenken, bis Zugöse leicht vom Fangmaulgrund abgehoben ist |
5 | Verbindungsleitungen trennen:
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6 | Kupplung öffnen, Handhebel bis zum Anschlag | |
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7 | Zugfahrzeug vorziehen | |
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8 | Achtung: | Starrdeichselanhänger können unter ungünstigen Bedingungen hochschlagen |
9 | Kupplung schließen | |
10 | Falls erforderlich: | Park-Warntafel anbringen |
Sicheres Aufsatteln (Sattelkupplung)
1 | Ist die Verbindung Sattelzugmaschine - Sattelanhänger zulässig? | ||
2 | Feststellbremsen von Zugmaschine und Auflieger betätigen | ||
3 | Unterlegkeile anlegen | ||
4 | Zugmaschine bis dicht an den Auflieger heranfahren | ||
5a | Bei Sattelzugmaschine mit Luftfederung: | Zugmaschine mittels Luftfederung so weit in der Höhe verstellen, dass beim Unterfahren ein Luftspalt (ca. 5 cm) zwischen Sattelplatte und Aufgleitplatte besteht. | |
5b | Bei Sattelzugmaschine mit Blattfederung: | Sattelanhängervorderkante etwa in Höhe Sattelkupplung einstellen. Sattelplatte hinten herunterdrücken | |
6 | Sattelkupplung öffnen | ||
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7 | Gefahrbereich verlassen, zwischen den Fahrzeugen heraustreten! | ||
8a | Bei Zugmaschine mit Luftfederung: | ||
8.1 Zugmaschine bis ca. 30 cm vor den Zugsattelzapfen unter den Auflieger fahren und anhalten. | |||
8.2 Zugmaschine mittels Luftfederung anheben, bis Kontakt zwischen Sattelplatte und Aufgleitplatte besteht. | |||
8.3 Durch Zurückfahren kuppeln. | |||
8b | Bei Zugmaschine mit Blattfederung: | Zugmaschine einfahren | |
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9 | Zugmaschine mit Feststellbremse festsetzen | ||
10 | Kontrolle, ob Sattelkupplung ordnungsgemäß geschlossen | ||
11 | Nichtselbsttätige Sicherung: | Betätigungseinrichtung sichern | |
Selbsttätige Sicherung: | Kontrolle, ob Sicherung eingefallen | ||
12 | Verbindungsleitungen anschließen:
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13 | Sattelstützen in Fahrstellung bringen und Kurbel sichern | ||
14 | Unterlegkeile entfernen und verstauen | ||
15 | Feststellbremse des Sattelanhängers lösen | ||
16 | Falls erforderlich:
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17 | Abfahrtkontrolle | ||
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Sicheres Absatteln (Sattelkupplung)
1 | Absatteln beladen zulässig? Stützlastangabe auf Fabrikschild der Sattelstütze | |
2 | Sattelzug möglichst gestreckt positionieren | |
3 | Feststellbremsen von Zugmaschine und Auflieger betätigen | |
4 | Aufstandsflächen für die Sattelstützen auf Tragfähigkeit prüfen | |
5 | Luftfederbälge entlüften, wenn möglich | |
6 | Unterlegkeile anlegen | |
| ||
7 | Sattelstützen ausfahren | |
8 | Verbindungsleitungen trennen: | |
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9 | Sattelkupplung öffnen | |
10a | Bei Zugmaschine mit Luftfederung: | |
| ||
10b | Bei Zugmaschine mit Blattfederung: | Zugmaschine langsam vorziehen. |
| ||
11 | Falls erforderlich: Park-Warntafel anbringen | |
12 | Liftachse absenken, wenn der abgesattelte Sattelanhänger beladen werden soll | |
13 | Zum Be- oder Entladen zusätzliche Abstützungen anbringen, falls erforderlich Anschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen |
Zuständigkeitsbereiche und Anschriften der Technischen Aufsichtsdienste der Bezirksverwaltungen
1. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Tel.: (040) 39 80-0
Fax: (040) 39 80-27 99
2. Bremen und Niedersachsen
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Walderseestraße 5-6
30163 Hannover
Tel.: (05 11) 39 95-6
Fax: (05 11) 39 95-7 85
3. Berlin, Brandenburg und der Regierungsbezirk Magdeburg des Landes Sachsen-Anhalt
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Axel-Springer-Straße 52
10969 Berlin
Tel.: (0 30) 2 59 97-0 Fax:
(0 30) 2 59 97-2 97
4. Sachsen, Thüringen und die Regierungsbezirke Halle und Dessau des Landes Sachsen-Anhalt
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Hofmühlenstraße 4
01187 Dresden
Tel.: (03 51) 42 36-50
Fax: (03 51) 42 36-5 91
5. Nordrhein-Westfalen
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Aue 96
42103 Wuppertal
Tel.: (02 02) 38 95-0
Fax: (02 02) 38 95-4 01
6. Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Wiesbadener Straße 70
65197 Wiesbaden
Tel.: (06 11) 94 13-0
Fax: (06 11) 94 13-1 21
7. Bayern
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Deisenhofener Straße 74
81539 München
Tel.: (0 89) 6 23 02-0
Fax: (0 89) 6 23 02-2 00
ENDE |