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Regelwerk; BGI / DGUV-I
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BGI 664 / DGUV Information 201-012 - Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/511)

(Ausgabe 07/2000 aufgehoben)




Zur aktuellen Fassung

Allgemeine Vorbemerkung

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen nach § 15a der Gefahrstoffverordnung (EU-Kategorie 1) und ist daher mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt. Hiervon ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - im Folgenden ASI-Arbeiten genannt - an Einrichtungen verschiedenster Art, bei denen in der Vergangenheit asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden.

Bei ASI-Arbeiten darf nicht nur an sehr kostspielige und gelegentlich auch spektakuläre Abbruchmaßnahmen im Hochbau gedacht werden. Auch vom Arbeitsumfang her wesentlich kleinere Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die Asbest in unterschiedlichster Verwendungsform und Menge enthalten können, fallen darunter. Es handelt sich dabei oft um typische Handwerkertätigkeiten wie den Austausch von Dichtungen an Anlagen oder von Reibbelägen an Fahrzeugen.

Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und die organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten bei Asbest bzw. bei asbesthaltigen Materialien sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst und konkretisiert.

Bei allen ASI-Arbeiten wird nach der TRGS 519 zunächst grundsätzlich eine Spitzenbelastung durch Asbestfasern unterstellt (worst case), so dass zunächst auch alle Schutzmaßnahmen gefordert werden. Sie betreffen insbesondere:

Die TRGS 519 sieht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen vor. Ausnahmen werden danach zum Beispiel zugelassen, wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt. Arbeiten mit geringer Exposition der Arbeitnehmer liegen definitionsgemäß vor, wenn die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz unter 15000 Fasern/m³ liegt (siehe TRGS 519 Nr. 2.8).

Die Frage der Unterschreitung einer Asbestfaserkonzentration von 15000 Fasern/m³ kann in der Regel nur auf der Grundlage von Messergebnissen beantwortet werden. Nicht in jedem Einzelfall ist es erforderlich, auch Expositionsmessungen durchzuführen, denn es können vorhandene Messergebnisse von vergleichbaren Arbeiten zur Ermittlung herangezogen werden, wenn

Diese Vorgehensweise empfiehlt sich immer dann, wenn Arbeiten nach einem fest vorgegebenen [standardisierten!] Arbeitsverfahren ausgeführt werden können (siehe TRGS 519 Nr. 2.10 Abs. 7).

So ist nach der TRGS 519 für Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, Dichtungen und Packungen sowie an Bremsanlagen und Kupplungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterschreitung der Asbestfaserkonzentration von 15000 Fasern/m³ zu erwarten. Weiterhin werden nach den vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit (BIA) aufgestellten Bewertungsmaßstäben Arbeitsverfahren geprüft und veröffentlicht, bei denen auf Grund des vorgesehenen Arbeitsablaufs eine Asbestfaserkonzentration von 15000 F/m³ unterschritten wird (TRGS 519 Nr. 2.10 Abs. 8).

Die vorliegende BG-Information beinhaltet alle diejenigen Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten, die bisher positiv vom Arbeitskreis "Asbestexposition bei ASI-Arbeiten" beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - im Folgenden BIA abgekürzt - geprüft wurden.

Vor dem Einsatz der vom BIA geprüften und in dieser BG-Information veröffentlichten Verfahren ist vom Arbeitgeber zu prüfen, welche sonstigen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung, anderer Rechtsvorschriften und der TRGS 519, z.B. hinsichtlich Kennzeichnung, Hygiene, Beschäftigungsverbote, zusätzlich zu beachten sind. Hinweise geben die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft.

Teil 1: Aufnahme von Arbeitsverfahren für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten in das "BIA-Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519"

Vorbemerkung

Der Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" - im Folgenden ASI-Arbeiten genannt - hat für die Aufnahme von Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten mit Exposition gegenüber Asbest in das "BIA-Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519" folgende Vorgehensweise festgelegt (Stand 02/2000):

1 Allgemeines

Die Aufnahme von Arbeitsverfahren in das "BIA- Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519" erfolgt nach Bewertung durch den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI)-Arbeiten". Unter Federführung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit - BIA beurteilt der Arbeitskreis Arbeitsverfahren hinsichtlich der Frage, ob bei sachkundiger Anwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen die Einhaltung einer Asbestfaserkonzentration von 15000 F/m³ gewährleistet ist. Ist dies der Fall, so handelt es sich nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" um eine Arbeit mit geringer Exposition, und es kann von bestimmten Schutzmaßnahmen abgesehen werden. Solche Verfahren werden in einer regelmäßig fortgeschriebenen Positivliste, dem "BIA- Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519", im BIA- Handbuch (Nr. 130260) veröffentlicht.

2 Voraussetzungen zur Aufnahme in das Verzeichnis

Wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Arbeitsverfahrens in das BIA- Verzeichnis ist die Erfüllung folgender Bedingungen:

  1. Es darf kein Messergebnis 15000 F/m³ überschreiten. Das Messergebnis (ME) hat als zeitlichen Bezug die Expositionsdauer. Perioden erhöhter Exposition sind bei der Messung mit zu berücksichtigen. Ist die tägliche Exposition kürzer als eine Stunde, gilt als Bezugszeit eine Stunde.
  2. Das Verfahren muss so gestaltet sein, dass Dritte nicht exponiert sind.
  3. Bei Arbeiten in Arbeits- oder Wohnräumen muss sichergestellt sein, dass die Räume nach Abschluss der Arbeiten nicht kontaminiert sind (C(F) < 500 F/m³, OVG < 1000 F/m³).
  4. Aus der Anwendung des Arbeitsverfahrens darf keine relevante Exposition durch andere Gefahrstoffe resultieren.
    Die Erfüllung der vorstehend genannten Voraussetzungen ist durch repräsentative Ermittlungen zu belegen.

3 Antrag zur Aufnahme

Der Antrag auf Aufnahme in das "BIA-Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519" ist an den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA, Alte Herrstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Tel. 0 22 41/ 23 125 71 zu richten.

Der Antrag muss enthalten:

4 Geprüfte Arbeitsverfahren

Ein geprüftes Arbeitsverfahren beschreibt den Abschnitt einer ASI-Arbeit, bei dem durch unmittelbaren Umgang mit asbesthaltigen Materialien eine Asbestexposition nicht ausgeschlossen ist einschließlich aller für das Verfahren erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Diese Arbeiten sind in der Arbeitsanweisung festzulegen.

5 Anforderungen an Messergebnisse

Die Messungen sollen von einer von den Ländern für die Stoffgruppe 2 (Faserstäube) anerkannten Messstelle vorgenommen werden.

Es ist notwendig, Messprogramme vor Beginn der Ermittlungen mit dem Arbeitskreis (bzw. dessen Geschäftsstelle) abzustimmen. Es werden in der Regel verlangt:

drei aufeinander folgende Messungen, wenn alle Messergebnisse ME < ¼ x 15 000 F/m³
oder
sechs aufeinander folgende Messungen, wenn alle Messergebnisse ME < ½ x 15 000 F/m³
oder
zwölf aufeinander folgende Messungen, wenn alle Messergebnisse ME < 0,9 x 15 000 F/m³
und
Messungen, durch die bei Innenarbeiten der Erfolg der Sanierung überprüft wird, mit einer Bestimmungsgrenze < 1 000 F/m³ und einem Messwert < 500 F/m³ (1, 2 oder 3 Messungen, entsprechende Staffelung wie vor in Abhängigkeit vom Messergebnis; Konzentrationsgrenzen ergeben sich aus Abschnitt 2 Nr. 3)

Der Arbeitskreis kann in begründeten Fällen Abweichungen zulassen oder weitere Messungen fordern.

6 Durchführung von Messungen

Ermittlungen und Messungen zur Feststellung der Asbestexposition sind grundsätzlich nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen" im Rahmen einer Arbeitsbereichsanalyse durchzuführen.

Dabei ist für die Messungen das von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen "Verfahren zur getrennten Bestimmung von lungengängigen Asbestfasern und anderen anorganischen Fasern - rasterelektronenmikroskopisches Verfahren" (BGI 505-46, bisherige ZH 1/120.46) heranzuziehen. Bei der üblichen Anwendung dieses Verfahrens mit

entspricht eine gefundene Faser einer Konzentration von ca. 5000 F/m³ (Faseräquivalent).

Im vorliegenden Fall ist es erforderlich, durch Modifikation der Messbedingungen und durch Erhöhung des Auswerteaufwands deutlich niedrigere Faseräquivalentwerte anzustreben. Dies kann im Einzelnen erreicht werden durch

Auch die Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich. Wie das Ziel im jeweiligen Einzelfall erreichbar ist, hängt von den Gegebenheiten des Falles ab und muss auf Grundlage von Erfahrungen entschieden oder gegebenenfalls durch Vorversuche ermittelt werden. Dabei kommt es darauf an, ein für die nachfolgende mikroskopische Auswertung optimal belegtes Filter zu erhalten. Optimal ist die Belegung, wenn einerseits die flache und ebene Filterfläche zwischen den Faser- bzw. Staubteilchen noch gut sichtbar ist und wenn andererseits die zu messenden Fasern im umgebenden Staub nicht versinken.

Mit anderen Worten: es dürfen auf der Filterfläche weder zu viel noch zu wenig Teilchen vorliegen. Weitere Hinweise enthält auch das Verfahren nach VDI-Richtlinie 3492 "Messen anorganischer faserförmiger Partikel in der Außenluft, rasterelektronenmikroskopisches Verfahren".

Ist die Nachweisgrenze 15.000 F/m³ nicht erreichbar bzw. sind die Messfilter wegen zu dichter Belegung mit Staubpartikeln nicht auswertbar, kann die Unterschreitung von 15.000 Asbestfasern/m³ nicht festgestellt werden.

Messungen an der Person sind stationären Messungen grundsätzlich vorzuziehen. Sind die angestrebten höheren Volumenströme mit einer personengetragenen Pumpe nicht zu erreichen, ist gegebenenfalls mit einer stationären Pumpe und einer Schlauchleitung zum Filterhalter im Atembereich an der Person zu arbeiten. Messungen an der Person können darüber hinaus durch stationär vorgenommene Messungen ergänzt werden (z.B. als worst- case- Messungen an der Emissionsquelle). Insbesondere bei Messungen im Freien wird empfohlen, in möglichst geringem Abstand im Kreis um die Arbeitsplätze herum (bei Windstille oder stark wechselnder Windrichtung) bzw. im Halbkreis im Lee von den Arbeitsplätzen (bei wenig wechselnder Windrichtung) stationär Probenahmen vorzunehmen. In der Regel erfolgt die Probenahme in Atemhöhe (ca. 1,65 m). Bei Windgeschwindigkeiten oberhalb ca. 10 m/s sollten keine Messungen an der Außenluft vorgenommen werden.

Messungen sollen den gesamten Arbeitsvorgang abdecken.

Wird die optimale Filterbelegung bereits vor Abschluss des Arbeitsvorgangs erreicht, sind weitere Probenahmen anzuschließen. Wird die optimale Filterbelegung während eines vollständigen Arbeitsvorganges nicht erreicht, können mehrere gleichartige Vorgänge für eine Probenahme zusammengefasst werden. Der Messwert stellt dann einen Mittelwert der Konzentration für den jeweiligen Arbeitsvorgang dar.

Während der Messung dürfen in der Regel im unmittelbaren Umfeld des Arbeitsbereiches nur die Beschäftigten und der Probenehmer anwesend sein. Weitere Personen können die Expositionsverhältnisse in unzulässiger Weise beeinflussen.

Der Probenehmer muss mit der Arbeitsvorschrift für das Arbeitsverfahren (z.B. im Falle von Elektrospeicherheizgeräten mit der typbezogenen Zerlegeanleitung) vertraut sein. Bei abweichender Arbeitsweise ist dies im Protokoll zu vermerken; der Beschäftigte ist erst nach Abschluss der Arbeiten darauf hinzuweisen (kein Eingriff in den Arbeitsablauf!) soweit keine akute Gefährdung besteht.

7 Protokollierung/Messbericht

Über durchgeführte Messungen sind Messberichte nach den "Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 18 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung" (Bundesarbeitsblatt 1/2000, S. 66 ff) anzufertigen. Dabei sind im Fall der ASI-Arbeiten insbesondere folgende Positionen festzuhalten:

  1. Bezeichnung/Kennziffer der Arbeitsvorschrift für die jeweiligen ASI- Arbeiten (z.B. bei Elektrospeicherheizgeräten die typbezogene Ausbauanweisung),
  2. Beschreibung des Arbeitsverfahrens und der zugehörigen Einzelschritte (z.B. Abkleben, Einsprühen),
  3. Menge und Qualität der eingesetzten Materialien und Hilfsmittel (z.B. Sprühmittel),
  4. Schutzmaßnahmen (technisch/persönlich),
  5. Besonderheiten der Umgebung (z.B. Raum, Lüftung, Witterung),
  6. Ablauf und Dauer der Arbeiten,
  7. Arbeitsweise des/der Beschäftigten (z.B. besondere Sorgfalt, Arbeitsgeschwindigkeit),
  8. Anzahl der durch den Arbeitsvorgang Exponierten,
  9. Messwerte (z.B. tabellarische Darstellung),
  10. Angaben über die typische Expositionsdauer während einer Schicht (z.B. auch Hinweise auf sonstige Arbeiten mit Asbestexposition),
  11. Beurteilung des Messergebnisses.

8 Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Zweck der Entsorgung von Abfällen ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen bzw. deren Entstehung vorzubeugen.

Asbesthaltige oder asbestkontaminierte Abfälle sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Sonderabfall) eingestuft und daher insbesondere unter Beachtung

zu entsorgen. Weitere Informationen hierzu sind vom örtlich zuständigen Abfallbeseitiger erhältlich.

Asbesthaltige Abfälle dürfen grundsätzlich nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden. Sie sind entsprechend den Annahmebedingungen des zuständigen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken (luftdicht in reißfesten Behältnissen) und entsprechend Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 wie folgt zu kennzeichnen:

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Asbesthaltige Abfälle dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Abfallbehörde eingesammelt und befördert werden (Transportgenehmigung !). Voraussetzung ist, dass der Abfall vom Unternehmer erzeugt wird (z.B. Dachdeckerbetrieb transportiert ausgebaute AZ-Wellplatten zur Deponie).

Für den Transport von Asbestabfällen sind gesetzliche Regelungen des Abfallrechts und gegebenenfalls auch die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) zu beachten. Empfehlenswert ist es, bei der zuständigen Abfallbehörde oder bei der für den Vollzug zuständigen Behörde (Polizei, Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht) nachzufragen.

Neben der Transportgenehmigung ist zu beachten, dass ein Entsorgungsnachweis zu führen ist. Ein vereinfachter Nachweis gilt dabei für fest gebundene Asbestabfälle (z.B. Asbestzement) oder behandelte Asbestabfälle mit überwiegend anorganischen oder organischen Anteilen sowie für asbesthaltige Geräte und Bauteile (überwachungsbedürftige Abfälle). Beträgt die Abfallmenge für die vorgenannten Abfälle weniger als 5 t je Abfallart und Jahr, so ist in der Regel kein Nachweis erforderlich.

Nicht verfestigter Spritzasbest oder auch Stäube aus schwach gebundenen Asbestprodukten sind nach dem Abfallgesetz besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Hier ist ein Entsorgungsnachweis zu führen, der im Unterschied zum vereinfachten Nachweis einer Bestätigung der für die Entsorgungsanlage (z.B. Deponie) zuständigen Aufsichtsbehörde bedarf.

Die Abfälle müssen den entsprechenden Abfallschlüsselnummern zugeordnet werden. Die in Frage kommenden Nummern sind in der folgenden Tabelle gelistet:

BezeichnungEAK- AbfallschlüsselnummerErläuterung
Asbestzementabfälle170105Baustoffe auf Asbestbasis
170199Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Baustoffe auf Gipsbasis oder Asbestbasis mit schädlichen Verunreinigungen
Asbeststäube, Spritzasbest170199Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Baustoffe auf Gipsbasis oder Asbestbasis mit schädlichen Verunreinigungen
170601Isoliermaterial, dass freies Asbest enthält
Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten160204Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten

Teil 2: Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nummer 2.10 Abs. 8 TRGS 519

AT 6Standardheizkessel - Wartung und Reinigung1.2002
AT 7Standardheizkessel - Ausbau von Dichtschnüren5.2002
BT 7Schornsteinfegerarbeiten - Kugelverfahren9.2013
BT 8Schornsteinfegerarbeiten - Kameraverfahren9.2013
BT 9Schornsteinfegerarbeiten - Kehrverfahren9.2013
BT 10Schornsteinfegerarbeiten - Schwammverfahren9.2013
BT 12Anbohren von Asbestzementfassadenplatten - Anbohrverfahren1.2018
BT 16Asbestzement(AZ)-Rohrleitungen - Berstliningverfahren mit den Systemen Grundocrack® und Grundoburst® 
BT 17Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - Schleifverfahren mit den Verfahrenbeschreibungen BT 17.1 bis 17.79 
BT 18Entfernen asbesthaltiger Estriche - insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche - von mineralischem Untergrund mit den Verfahrenbeschreibungen BT 18.1 bis 18.3 
BT 19Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten
- Dieses Verfahren entspricht nur für beschichtete Flächen den Regeln der aktuellen Gefahrstoffverordnung/ TRGS 519 und soll daher ausschließlich für beschichtete Flächen angewandt werden.
12.2006
BT 20Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol)11.2008
BT 21Asbestzement(AZ)-Wasserrohrleitungen - Hilfsrohrverfahren11.2008
BT 22Reinigen und Beschichten von AZ-Lüftungskanälen mit den MEKON-Verfahren Air-Clean und Protector B)5.2006
BT 23Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung9.2009
BT 24Entfernen von fest gebundenen asbesthaltigen Platten in Netzstationen/-anlagen und Mittelspannungsanlagen10.2010
BT 25Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus Asbestzement unter Einsatz des Verfahrens "TUBUS SYSTEM"6.2010
BT 26Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-Verfahren)1.2011
BT 27Abstrahlen von asbesthaltigen Anstrichstoffen und Beschichtungen von metallischen Oberflächen mittels Vakuum-Saugstrahlverfahren8.2010
BT 28Bohren durch Außenwandkonstruktionen mit Asbestzementplatten1.2011
BT 29Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen aus Asbestzement unter Anwendung einer Luftschleierabsperrung2.2012
BT 30Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung ("Bohrverfahren mit Direktabsaugung")4.2012
BT 31Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stanzverfahren")4.2012
BT 32Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stemmverfahren")4.2012
BT 33Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund mit den Verfahrenbeschreibungen BT 33.1 bis 33.14 
BT 33.13Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - A+MSanierungsverfahren
BT 33.14Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund - Rausch-Verfahren
BT 34Ausbau von Vinyl-Asbestwandplatten (auch Floor-Flex- oder Flexplatten) auf asbestfreiem Kleber mittels Handspachtel10.2017
BT 35Kernbohrungen zur Probenahme in asbesthaltigen Estrichen mit dem INBO-Kernbohrverfahren8.2014
BT 36Entschichten asbesthaltiger Oberflächenversiegelungen von metallischen Oberflächen (Nadel-Verfahren)7.2017
BT 37Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen (Schraub-Verfahren) im Freien7.2017
BT 38Lösen geschraubter Verbindungsmittel mit asbesthaltigen Oberflächenversiegelungen (Schraub-Verfahren) unter Absaugung7.2017
BT 39Bohren mit Kernbohrgerät auf Oberflächen mit asbesthaltigen Versiegelungen (Bohr-Verfahren) (PDF, 236 kB)7.2017
BT 40ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Randbearbeitung (PDF, 157 kB)8.2017
BT 41Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten und Entfernen des asbesthaltigen Klebers mit einer Handschuhbox - PBAS-Glovebox-Verfahren8.2018
BT 42Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung11.2018
BT 43Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen - ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand- und Randbearbeitung (inkl. Fensterlaibung) (PDF, 65 kB)9.2019
BT 44Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen von festen mineralischen Untergründen - ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Decken- und Randbearbeitung (PDF, 65 kB)9.2019

Vorbemerkung

Die nachfolgend beschriebenen Arbeitsverfahren wurden vom Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" als Arbeiten mit geringer Exposition eingestuft, da Ermittlungen nach § 18 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Nummer 2.10 Abs. 8 TRGS 519 ergeben haben, dass die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz unter 15000 F/m³ liegt.

Es kann somit nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

abgesehen werden.

Bei Arbeiten mit geringer Exposition kann auf das Tragen von Atemschutz verzichtet werden.

Auch bei diesen Arbeiten kann jedoch die Benutzung z.B. einer P2-Maske je nach Art und Häufigkeit der Arbeit, insbesondere wenn Expositionsspitzen auftreten können bzw. zu erwarten sind, sinnvoll sein. Insofern ist in jedem Fall Atemschutz - auch im Hinblick auf mögliche Störungen im Arbeitsablauf - bereitzustellen.

Muss von dem vorgegebenen Arbeitsablauf abgewichen werden, so hat der Anwender zu ermitteln, ob dadurch die Gefahr einer erhöhten Asbestfaserexposition besteht. Gegebenenfalls sind erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

Bei Anwendung von Verfahren mit geringer Exposition sind jedoch folgende Forderungen der TRGS 519zu beachten:

Verfahren mit geringer Exposition werden im "BIA- Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren", im BIA- Handbuch bekanntgemacht. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Auszug aus dem BIA- Handbuch wieder.

BIA- Handbuch: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Hrsg. Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA, Sankt Augustin. Erich Schmidt-Verlag, Bielefeld, Losebl.-Ausgabe.

Verzeichnis der Arbeitsverfahren

Bereich Elektrotechnik (ET)

Arbeitsverfahren zur Gewichtserleichterung von asbesthaltigen Speicherheizgeräten

In den alten Bundesländern bis Mitte der siebziger Jahre, in der ehemaligen DDR bis in die achtziger Jahre, wurden in Elektrospeicherheizgeräten (ESH) verschiedene asbesthaltige Baustoffe verwendet. Schätzungen ergaben, dass im Jahre 1992 bundesweit noch ca. 5 Mio. derartiger Geräte im Einsatz waren. Obwohl anhand von Messungen während des regulären Betriebs keine Asbestfasern nachgewiesen werden konnten, ist es auf Grund des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfehlenswert, die Geräte je nach Zustand und Alter kurz- oder mittelfristig auszutauschen bzw. zu sanieren. In diesem Zusammenhang sei auf das Merkblatt "Asbest in Speicherheizgeräten" des Zentralverbandes der Elektroindustrie (ZVEI) verwiesen, in dem Kriterien zur Erkennung, Bewertung und Klassifizierung sowie Hinweise zur Entsorgung der Geräte genannt werden. Problematisch sind dabei allein die Fälle, bei denen zur Entsorgung des Gerätes eine Gewichtserleichterung und damit das Öffnen des Gerätes notwendig ist (Ausbau der Speichersteine). Für diese Arbeiten werden vom Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" die in Tabelle 1 enthaltenen Arbeitsverfahren empfohlen.

Bereich Anlagen-/Maschinentechnik (AT)

Ausbau/Austausch von Dichtungen

Asbesthaltige Dichtungen wurden in vielfältiger Weise im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt (z.B. Flachdichtungen, Dichtungsschnüre, Bänder, Packungen etc.). Das Verwendungsverbot besteht seit 1994. Da der Austausch darüber hinaus stattfindet, sind auch hier Arbeitsverfahren erforderlich, durch die eine Exposition gegenüber Asbest minimiert werden kann.

Reibbeläge

Im KFZ- Bereich wurden in der Vergangenheit asbesthaltige Bauteile, insbesondere in Form von Reibbelägen (Kupplungen, Bremsen), eingesetzt. Während bei Neufahrzeugen heute nur noch asbestfreie Produkte verwendet werden dürfen, können bei Altfahrzeugen auch heute noch asbesthaltige Reibbeläge vorhanden sein. Reibbeläge sind auf Grund ihrer Matrix trotz des zum Teil sehr hohen Asbestgehaltes als festgebundene Asbestprodukte anzusehen.

Tabelle 2 enthält die aktuelle Liste der geprüften Arbeitsverfahren aus dem Bereich Anlagentechnik.

Heizkessel

Bedingt durch die Vorgaben der Kleinfeuerungsverordnung und die Kehrverordnung sind Heizkessel in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Da besonders bei älteren Heizungsanlagen Asbest als Dichtungsmaterial eingesetzt wurde (z.B. Schnüre als Dichtung der Kesseltür), sind Vorgaben notwendig, durch die eine Minimierung der Faserfreisetzung erreicht wird.

Bereich Bautechnik (BT)

Asbestzementprodukte

Von besonderer Bedeutung für die Bauwirtschaft war der Einsatz von Asbestzementprodukten. Durch die besonders guten Eigenschaften für Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz sowie Druckfestigkeit wurden Asbestzementprodukte z.B. in Fassaden, Dächern, Rohren und Trennwänden eingesetzt.

Fußbodenbeläge

Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 (so genannte Flexplatten) sind homogene Bodenbelagsplatten, die unter Verwendung von PVC oder Mischpolymerisaten des Vinylchlorids sowie Asbest und anderen Füllstoffen, Pigmenten und sonstigen Zusatzstoffen hergestellt und meist mit Bitumen-Klebstoffen verlegt wurden. Ihr Asbestgehalt liegt in der Regel bei 5 % bis 20 %. Es handelt sich um festgebundene Asbestprodukte.

Neben den schon genannten Flexplatten existiert ein weiterer Bodenbelagstyp, die Cushioned Vinyls (CV) - Beläge. Im Gegensatz zu den Flexplatten liegt hier schwach gebundener Asbest vor (bis zu 99 % im Belagrücken).

Morinol

Dieses üblicherweise als Fugenkitt in Plattenbauten in den neuen Bundesländern eingesetzte Material kann bis zu 40% Chrysotilasbest enthalten. Durch Versprödung des Materials kommt es zu Durchfeuchtung der Wohnungen.

Tabelle 3 enthält geprüfte Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten aus dem Bereich Bautechnik.

Tabelle 1: Elektrotechnik (ET)

Nr.Anwendungsbereichasbesthaltiges ProduktTätigkeiten/VerfahrenArbeitsvorschriftQuelle
1Gewichtserleichterung von Elektrospeicherheizgeräten bis 1500 x 700 x 600 mm (B x T x H)Kernträgerdämmplatten, Kernabdeckplatten, Dämmstoffhülsen (je nach Typ und Bauart)Zerlegung und Gewichtserleichterung durch Ausbau der Kernsteine (Speichersteine)KKW Glove-Bag: Ausbauanweisung asbesthaltiger Elektrospeicherheizgeräte mit Hilfe Glove-Bag Stand: 2/2000
  1. Thermo Technik Dimplex GmbH Postfach 1280 95303 Kulmbach
  2. Siemens Vertrieb Heiz- u. Klimatechnik Postfach 1569
    95303 Kulmbach
  3. alle Siemens I-center

Tabelle 2: Anlagen/Maschinentechnik (AT)

Nr.Anwendungsbereichasbesthaltiges ProduktTätigkeiten/ VerfahrenArbeitsvorschriftQuelle
1Instandhaltungsarbeiten an Flanschen und DeckelnFlachdichtungenAusbau statisch belasteter It- Flachdichtungen aus Rohrleitungen, Deckeln und FlanschenAusbauanleitung für den Ausbau von It - Flachdichtungen (Penetrierverfahren) Stand: 2/2000Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA

Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

2Instandhaltungsarbeiten an Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, BehälternPackungen (Stopfbuchspackungen, Packungsringe)Ausbau/Austausch von Packungen an Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, Behältern, ApparatenAusbauanleitung für den Ausbau asbesthaltiger Stopfbuchsen Stand: 2/2000
3Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und AnhängernKupplungsscheibenInstandsetzung von Kraftfahrzeugen - Austausch von KupplungsscheibenArbeitsanweisung zum Ausbau asbesthaltiger Kupplungsscheiben an Kraftfahrzeugen Stand: 2/2000Zentralverband des Deutschen KFZ- Gewerbes - ZDK
Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn
4ScheibenbremsbelägeInstandsetzung von Fahrzeugen - Austausch von ScheibenbremsbelägenArbeitsanweisung zum Ausbau asbesthaltiger Scheibenbremsbeläge an Fahrzeugen Stand: 2/2000Regional zuständige Innung des KFZ-Handwerks
5TrommelbremsbelägeInstandsetzung von Fahrzeugen - Austausch von TrommelbremsbelägenArbeitsanweisung zum Ausbau asbesthaltiger Trommelbremsbeläge an Fahrzeugen Stand: 2/2000Landesverbände des KFZ- Gewerbes
6 (in Vorbereitung)Wartungs- und Reinigungsarbeiten an StandardheizkesselnDichtschnüre, FlachdichtungenWartung und Reinigung von Heizkesseln mit einer oberen Leistungsgrenze von 500 KWArbeitsanweisung Wartung und Reinigung von Standardheizkesseln Stand 2/2000Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

Tabelle 3: Bautechnik (BT)

Nr.Anwendungsbereichasbesthaltiges ProduktTätigkeiten/VerfahrenArbeitsvorschriftQuelle
1Arbeiten an AsbestzementproduktenAsbestzementrohreAnbohren von AZ-Rohren in erdverlegten Wasserrohrnetzen mittels Anbohrarmaturen zum Anbinden von HausanschlussleitungenAnbohren von AZ-Rohren mittels Anbohrarmaturen Stand: 2/2000Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. - DVGW - Hauptgeschäftsstelle - Josef-Wirmer-Str. 1-3 53123 Bonn
2Ausbau von AZ-Rohren bis DN 400 in erdverlegten Wasserrohrnetzen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten) mittels HalbschalenverfahrenAusbau von AZ-Rohren bis DN 400 mittels Halbschalenverfahren Stand: 2/2000
3Ausbau von AZ-Rohren bis DN 500 in erdverlegten Wasserrohrnetzen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten) mittels Rohrknacken (Kettenrohrschneider) einschließlich Aufsägen der RohrkupplungenAusbau von AZ-Rohren bis DN 500 mittels Rohrknacken Stand: 2/2000
4Ausbau von AZ-Rohren bis DN 250 in erdverlegten Wasserrohrnetzen (z.B. bei Rohrbrüchen, Einbindungs- und Umlegungsarbeiten) mittels SägeverfahrenAusbau von AZ-Rohren bis DN 250 mittels Sägeverfahren Stand: 2/2000
5Asbestzement-WellplattenVorbereitende Arbeiten für die Montage von einzelnen Dachständern, Ankern, Streben etc. bei einer Eindeckung aus AZ-Wellplatten entsprechend Nr. 16.2 TRGS 519Lochen von Durchführungen in Verbindung mit Asbestzement-Wellplatten Stand: 2/2000Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
6kleinformatige Asbestzementplatten ("Kunstschiefer")Vorbereitende Arbeiten für die Montage von einzelnen Dachständern, Ankern, Streben etc. bei einer Eindeckung aus kleinformatigen AZ-Platten entsprechend Nr. 16.2 TRGS 519Entfernen von einzelnen kleinformatigen Asbestzementplatten Stand: 2/2000
7Schornsteine mit Asbestzement AuskleidungÜberprüfung der Freigängigkeit bzw. Reinigen von AZ- Schornsteinen DIN 18 160-1Überprüfung asbesthaltiger Schornsteine durch Ableinen mit Prüfkugel und beschichteter Leine Stand: 2/2000Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes - ZIV - Westerwaldstraße 6
53757 Sankt Augustin
8Überprüfung asbesthaltiger Schornsteine mit der Schornsteinkamera Stand: 2/2000
9Reinigen von AZ- Schornsteinen - Kehrverfahren - Stand: 2/2000
10Reinigen und Überprüfen von AZ-Schornsteinen mit dem Schwamm
Stand: 2/2000
Südwestl. Bau- BG Steinhäuserstr. 10
76123 Karlsruhe
11BodenbelägeVinyl-AsbestplattenAusbau asbesthaltiger Vinyl- Asbestbodenplatten DIN 16 950 Ausg. 4/77 auf BitumenkleberAusbau asbesthaltiger Flexplatten - Feuchtverfahren - Stand: 2/2000Bundesverband Estrich und Belag
Industriestr. 19
53842 Troisdorf
12Arbeiten an AsbestzementproduktenAsbestzement-FassadenBohren von Gerüstverankerungslöchern (bis 15 mm) in ebenen AsbestzementfassadenBohren von Gerüstverankerungslöchern an Außenfassaden Stand: 2/2000Südwestl. Bau-BG Steinhäuserstr. 10
76123 Karlsruhe
13 AZ-Wasser-RohreGrabenlose Auswechslung von AZ-Rohren bis DN 400 in erdverlegten WasserrohrleitungenHydros+-Pressziehverfahren Stand: 2/2000Karl Weiß GmbH Machnower Straße 27 14165 Berlin
14Fensterrahmendemontage an PlattenbautenMorinolAuswechseln von Fenstern und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) in den Außenwänden von PlattenbautenAusbau von Fensterrahmen und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt
Stand: 02/2000
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
15BodenbelägeCushioned Vinyls(CV)Ausbau von Polyvinylchlorid (PVC)- Belägen mit Träger aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforations-nassverfahrenPolyvinylchlorid (PVC)- mit Träger nach DIN 16952-Teil 5 (auch Cushioned Vinyl(CV)- Bodenbeläge genannt Stand: 02/2000Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin


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