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Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auf DeponienAnhang 2


In der vorliegenden Tabelle sind die Expositionen und die daraus folgenden erforderlichen Schutzmaßnahmen einzelner Tätigkeiten und Arbeitsbereiche auf Deponien beispielhaft aufgeführt. Die Tabelle ist als Hilfe gedacht, betriebsspezifische Gegebenheiten können durchaus zu anderen als den hier aufgezeigten Expositionen und Schutzmaßnahmen führen.

Arbeitsbereich / TätigkeitenExpositionenSchutzmaßnahmenKon-
trolle
Staub und SporenNebeldirekter HautkontaktTechnischeOrganisatorischPersönliche
AbfallWasserBGI 581 S/W - Station Atem-
schutz
Hand-
schutz
Schutz-
kleidung
Fuß-
schutz
Sickerwasser
Spülen von Sickerwasser-
leitungen
 JaJaJa----ja--jajajaja 
Sickerwasser-
laufbereitungs-
anlage
 Ja Ja----ja--jajajaja 
Biologische Verfahrens-
technik (Aerosole)
 ja ja----ja--jajajaja 
Umkehrosmose ja ja----ja--jajajaja 
Befahren von Schachtbau-
werken insbesondere von Sickerwasser-
schächten
jaja ja--Bewetter-
ung
ja--jajajaja 
Eingangsbereich und Deponie
Waage (Eingangs-
kontrolle)
ja   --Räumliche TrennungneinStaub-
reduktion
neinneinneinnein 
Einweiser (Müll-
kontrolleure)
ja ja ----jaStaub-
minimier-
ung
neinja, nitril-
ge-
tränkt
jaja 
Maschinisten (Kompaktor, Raupe)ja   Schweb-
stofffilter
--jaEinstieg in nicht kont. Bereich Türen geschlos-
sen
neinneinjaja 
Schreddern von Sperrmüllja   Fahrzeug für Beschick-
ung Schweb-
stofffilter
Fern-
bedienung
jaBedienung von der windzu-
gewan-
dten Seite aus
neinneinjaja 
Wegebauja   Schweb-
stofffilter
--ja--neinneinjaja 
Kontrolle der Schutthöhenja ja ----ja--neinja, nitril-
ge-
tränkt
jaja 
Reinigungs- und Wartungsarbeiten
Reparaturen, tägl. Kontrolle / TankenjajajajaneinneinjaStaub-
mini-
mierung
neinja, nitril-
ge-
tränkt
jaja 
Werkstattpersonal für Geräteparkjajajajaneinneinja--Ggf. Par-
tikel-
filter P3
jajaja 
Waschen, reinigen v. verschmutzter Kleidung s. UVV Wäschereija jajaneinnein------------ 
Waschen, reinigen v. Geräten / Maschinen (einschl. Reifen-
waschanlage)
jajajajaneinneinja..Ggf. Mess-
ung erfor-
derlich
jaJa, Spritz-
schutz (Visier)
ja 
Reinigen der Sozialräume (S/W- Anlage)ja jajaneinneinneinStau-
bildung vermeiden
neinjajanein 
Lüftungstechnik Halle / Mietejajaja neinz.Zt. keine techn. Schutz-
maß-
nahmen möglich
ja--jajajaja 
Lüftungstechnik Biofilterja   neinneinja--jajajaja 
Mechanisch-Biologische Vorbehandlung
Schreddernjajaja Fahrzeug für Beschick-
ung Schweb-
stofffilter
Fern-
bedienung
jaBedienung von der windzu-
gewand-
ten Seite aus
-Bei Arbeiten am Gerät bzw. im Schwarz-
bereich
jaja 
Mischen (maschinell)jajaja ----ja---------- 
Wasserzugabe (Frischwasser und/oder Kreislauf) ja jaja--ja---------- 
Nachbehandlung Rotte
Auf- und Umsetzung der Mietejajajajaja--ja---------- 
Siebungjaja  jaEinkapselnjaStaub-
minimier-
ung
jajajaja 
Waschung jajajajaEinkapselnjaSpritz-
wasser vermeiden
jajajaja 
Deponiegas
Kontrolle der Gasqualität an Gaskollektor-
köpfen
 ja janein----jaJa, bei nicht ausrei-
chender Be-
wetter-
ung
--jaja 
Kontrolle und Wartung der Deponiegasanlage (z.B. Reinigung von Flammrück-
schlagsicherung / Kontakt mit Deponiegas-
artikeln)
 ja  nein--jaJa, bei Öffnung des Systemsja--jaja 
Bioabfälle
Schreddernja  jaFahrzeug für Beschick-
ung Schweb-
stofffilter
Fern-
bedienung
jaBedienung von der windzu-
gewand-
ten Seite aus
jaBei Arbeiten am Gerät bzw. im Schwarz-
bereich
jaja 
KompostierungjajajajaFahrzeug für Beschick-
ung Schweb-
stofffilter
Fern-
bedienung
ja--jajajaja 
MüllsortierungjajajajaAktive Be- und Entlüftung--ja--neinjajanein 
Labor, Probenahme
Analysen angelieferter Müllja jajanein--neinImpfbankneinjajanein 
Analysen Sickerwasser   janein--neinImpfbankneinjajanein 
Feldanalyse, Probenahme Deponiegas  jajanein--ja--neinjajaja 
Anaerotechnik
Handsortierungja ja jaLüftungs-
anlage
jaStaub-
minimier-
ung + Reinigung der Bänder
neinjajaja 
Wasserzugabe (Frisch- oder Kreislaufwasser) ja jajaLüftungs-
anlage
ja jajajaja 
Entwässerungs-
aggregate
 ja jaja ja jajajaja 
Bauarbeiten von Deponien
Händische Arbeitjajajaja--Bewetter-
ung
jaStaub-
minimier-
ung
jajajaja 
Maschinistja   Schweb-
stofffilter
--jaEinstieg in nicht kont. Bereich Türen geschlos-
sen
neinneinjaja 

 

--nicht anwendbar bzw. technisch nicht sinnvoll


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Hygiene- und HautschutzplanAnhang 3


WasWannWomitWieWer
Hautreinigungnach Verschmutzung,
vor den Mahlzeiten,
nach Arbeitsabschnitten
FlüssigseifeHändewaschen,
abtrocknen mit Einmalhandtüchern
Jeder
HautschutzVor der Arbeit, nach jeder HautreinigungHautcreme aus Tube oder Spender gem. betriebsärztl. EmpfehlungHände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassenJeder
Hautpflegenach jeder ArbeitsschichtHautcreme aus Tube oder Spender gem. betriebsärztl. EmpfehlungHände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassenJeder
VerwaltungsgebäudearbeitstäglichHandelsüblicher UnterhaltsreinigerNasswischverfahrenFa. XY
S-W-Räume FußbodenarbeitstäglichDGHM-Listen-Präperat 2Einweg- Mop- System, NasswischverfahrenHerr/Frau
Fa. XY
ArbeitskleidungMittwoch und Freitag oder nach KontaminationWaschmaschine bei 60- 95°, übliches WaschmittelNassverfahrenFa. XY
Atemschutzmaske desinfizieren (gem. Herstellerangaben)täglich, bei Gebrauchz.B. aldehydisches Flächendesinfektionsmittel, 70-80 %iger AlkoholFlächendesinfektion, nicht Abtrocknen, einwirken lassenHerr/Frau XY
Hygienische Hand- und Hautdesinfektionnach Kontaminationz.B. alkoholisches Händedesinfektionsmittel (gem. DGHM-Liste 3)ca. 3 ml auf trockener Haut verreiben und ca. 30 sec. Einwirken lassen, nicht abtrocknenJeder


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MusterbetriebsanweisungAnhang 4



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TRBA 500Anhang 5


Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Ausgabe März 1999

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgegeben.

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Biologische Arbeitsstoffe

2.2 Risikogruppe 1

2.3 Kontamination

2.4 Hygiene, Hygienemaßnahmen

2.5 Schutzstufe

2.6 Bioaerosol

3 Einwirkungen

3.1 Tätigkeiten in Schutzstufe 1

3.2 Aufnahmepfade

4 Gefährdungsbeurteilung

5 Schutzmaßnahmen

5.1 Allgemeines

5.2 Technische und bauliche Maßnahmen

5.3 Organisatorische Maßnahmen


Literatur

[1]Wallhäußer, K. H.: "Praxis der Sterilisation, Desinfektion, Konservierung: Keimidentifizierung - Betriebshygiene". Thieme Verlag, Stuttgart. 1995. ISBN 3-13-416305-5
[2]BGR 189: "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung"

BGR 190: "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten"

BGR 192: "Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz"

BGR 195: "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen"

BGR 197: "Regeln für den Einsatz von Hautschutz"


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GlossarAnhang 6


Aerosol:Ein Gas, vor allem Luft, in dem kleine Partikel oder Flüssigkeitströpfchen schweben.
Allergen:Stoff, der eine Überempfindlichkeit (siehe auch Allergie) auslöst.
Allergie:Bereitschaft eines Organismus, gegen einen als fremd erkannten Stoff (siehe auch Allergen) mit einer Überreaktion des Immunsystems zu antworten. Die Reaktion kann sofort oder auch verspätet einsetzen.
Antibiotikum:Eine Substanz, die schon in geringen Konzentrationen Mikroorganismen abtötet oder in ihrem Wachstum hemmt.
Antigene:Moleküle oder Teile von Molekülen, die in einem Organismus eine Immun antwort auslösen können.
Antikörper:Proteine im Blut oder in anderen Körperflüssigkeiten, deren Bildung durch Antigene ausgelöst wird.
Art:Grundeinheiten der Klassifikation von Organismen (siehe auch Taxonomie).
Bakterien:Mikroskopisch kleine, einzellige Lebewesen, deren Chromosom nicht von einer Membran umhüllt ist, die also keinen echten Zellkern haben.
biologische Arbeitsstoffe:Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogene Endoparasiten, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können.
Blastomykose:Erkrankung durch Hefen oder hefeartige Organismen, deren Spross formen im Gewebe nachweisbar sind.
chronische Infektion:Der Infektionserreger bleibt nach Eindringen in den Wirtsorganismus lange Zeit, manchmal lebenslang, im Körper nachweisbar.
Desinfektion:Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen, so dass keine Gefährdung mehr von ihnen ausgeht. Bei der Desinfektion handelt es sich um eine Maßnahme zur gezielten Verminderung der Keimzahl, die normaler weise nicht zur Sterilität führt (siehe auch Sterilisation). Zur Desinfektion werden Chemikalien (Desinfektionsmittel) eingesetzt, darüber hinaus physikalische Verfahren wie Behandlung in drucklos strömendem Dampf, Bestrahlung oder Hitze.
Eingruppierung biologischer Arbeitsstoffe:Zuordnen von biologischen Arbeitsstoffen zu (Risiko-)Gruppen (siehe Anhang 1 Teil B GenTSV, Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 460 und 462 sowie Merkblätter "Sichere Biotechnologie" der chemischen Berufsgenossenschaft B 004, B 005, B 006, B 007, B 009).
Exogene Allergische Alveolitis:Allergische Reaktion an den Lungenbläschen, die den Gasaustausch behindert und teils schwere Verlaufsformen annehmen kann (z.B. Farmer-, Vogelzüchterlunge, Befeuchterfieber). Auch ist hierdurch eine Verengung und Verlegung der Atemwege im Sinne einer obstruktiven Atemwegserkrankung möglich.
Exposition:Einwirkung eines Stoffes oder einer Strahlung auf Objekte (Individuen, Populationen, Ökosysteme, Sachgüter). Grundvoraussetzung für die Beurteilung des Risikos eines biologischen Arbeitsstoffes sind Kenntnisse sowohl der Exposition als auch der Wirkungen. Ein sehr pathogener Mikroorganismus entfaltet daher auch bei E. null kein Risiko, und ein wenig pathogener kann bei sehr hoher E. ein beträchtliches Risiko durch eine allergisierende Wirkung darstellen.
Immunisierung:
  1. Aktive Immunisierung: Impfung mit Antigenen zur Auslösung einer Immunantwort des Organismus.
  2. Passive Immunisierung: Impfung mit Antikörpern zur temporären Verleihung einer Immunität.
Immunität:Unempfindlichkeit des Organismus für eine Infektion mit pathogenen Mikroorganismen bzw. Schutz vor der Wirkung mikrobieller Stoffwechselprodukte sowie pflanzlicher oder tierischer Gifte aufgrund unspezifischer Abwehrmechanismen.
Infektion:Übertragung, Eindringen und Vermehrung von Fremdorganismen in biologische(n) Systeme(n) (siehe auch latente Infektion).
KBE:Koloniebildende Einheit.
Keim:Die der Fortpflanzung dienende Zelle oder Zellgruppe.
Kontamination:Verunreinigung mit unerwünschten Stoffen oder Organismen (siehe auch Dekontamination).
Kultur:
  1. Vermehrung von Organismen in oder auf einem Nährmedium.
  2. Siehe auch Stamm.
latente Infektion:Infektion ohne Krankheitserscheinungen.
Mikroorganismen:
  1. Viren, Bakterien, mikroskopisch kleine ein- oder mehrzellige Algen oder Pilze, andere eukaryotische oder mikroskopisch kleine tierische Mehrzeller (§ 3 Nr. 1 GenTSV).
  2. Alle zellulären oder nichtzellulären mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind.
Nebel:Ein Gas, vor allem Luft, in dem kleine Flüssigkeitströpfchen schweben (s. Aerosol).
obstruktive Atemwegserkrankung:gesteigerte oder verminderte Lungenventilation bei Erhöhung des Strömungswiderstandes durch bronchiale Atemwegseinengung (z.B. Bronchialasthma) (siehe auch Exogene Allergische Alveolitis).
oral:
  1. Durch den Mund.
  2. Den Mund betreffend.
Pathogenität, pathogen:Fähigkeit, eine Krankheit auszulösen.
Pilze:Ein- bzw. mehrzellige Mikroorganismen mit echtem Zellkern (Eukaryonten) ohne die Fähigkeit zur Photosynthese und meist ohne aktive Fortbewegung.
Population:Die Gesamtheit der in einem bestimmten Gebiet vorkommenden Individuen einer Art.
Schimmel(-pilze):Trivialbezeichnung für eine uneinheitliche Gruppe von Pilzen, die deutlich sichtbar an meist unerwünschten Stellen wachsen, z.B. auf Lebensmitteln, Tapeten.
Sporen:Allgemeiner Begriff für eine Verbreitungs-, Überdauerungs- oder Vermehrungseinheit von Mikroorganismen.
Stamm:
  1. Taxonomische Gruppe oberhalb der Klasse.
  2. Jedes Isolat einer Art.
Sterilisation:Entkeimung, Befreiung eines Materials von lebenden Mikroorganismen oder deren Ruhestadien.
Taxonomie:Ordnungslehre, genaue Einordnung von Lebewesen in ein natürliches wissenschaftliches System zur Unterscheidung und Klassifizierung.
Toxin:Stoffwechselprodukte bzw. Giftstoffe von Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren.
Toxizität:Giftigkeit, toxisch: giftig.
Virus, Viren:Biologische Einheit aus Nukleinsäure und Proteinhülle, die sich nur in einer geeigneten Wirtszelle vermehren kann.


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Vorschriften und RegelnAnhang 7


Nachstehend sind insbesondere die zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt.

1. Gesetze/Verordnungen

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA).

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BG-Vorschriften) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Allgemeine Vorschriften (BGV A1)

Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4)

Betriebsärzte (BGV A7)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A6)

3. Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG-Regeln) und Informationen (BG-Informationen) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe:

TRBA 210 "Abfallsortieranlagen: Schutzmaßnahmen"

TRBA 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen"

TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe"

TRBA 430 "Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz"

TRBA 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen"

TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen"

TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen"

BG-Regeln - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128)

Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189)

Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190)

BG-Regeln - Benutzung von Fuß- und Beinschutz (BGR 191)

Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192)

Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195)

BG-Regeln - Benutzung von Hautschutz (BGR 197)

Merkblatt für Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues (BGI 581).

Merkblätter Sichere Biotechnologie der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, insbesondere B001 bis B010 (BGI 628 bis BGI 636)

B002:Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: LABORATORIEN (BGI 629)
B003:Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: BETRIEB (BGI 630)
B005:Eingruppierung biologischer Agenzien: PARASITEN (BGI 632)
B006:Eingruppierung biologischer Agenzien: BAKTERIEN (BGI 633)
B007:Eingruppierung biologischer Agenzien: PILZE (BGI 634)


Merkblatt: "Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen"

(Bezugsquelle: Tiefbau-Berufsgenossenschaft, Technischer Aufsichtsdienst, Landsberger Straße 309, 80687 München)

"Leitfaden der arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten Bereichen"

(Bezugsquelle: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Postfach 304240, 10724 Berlin)

BIA-Arbeitsmappe. Messungen von Gefahrstoffen, Loseblattsammlung. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA -

9400Biologische Arbeitsstoffe
9410Probenahme von Bioaerosolen am Arbeitsplatz
9411Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe
9420Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz
94271. Ringversuch "Schimmelpilze"
9430Verfahren zu Bestimmung der Bakterienkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz
9450Verfahren zur Bestimmung der Endotoxinkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz


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1Gern. den Spezifikationen CEN TC 162/WG3/N250 (Typ 5) und CEN TC 762/WG23/N277 (Typ 6) in Verbindung mit EN 340 und Richtlinie 89/686/EWG-Kategorie 111
2DGHM: Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (inkl. Verfahren zur Händedesinfektion und hygienische Händewaschung), Desinfektionsmittelliste, Stand 1.03.2000, mhp-Verlag Gmbh, Wiesbaden
3DGHM: Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (inkl. Verfahren zur Händedesinfektion und hygienische Händewaschung), Desinfektionsmittelliste, Stand 1.03.2000, mhp-Verlag Gmbh, Wiesbaden

 

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