UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame aufrufen


Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
3.3Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.1 und 3.2
3.3.1Läger
3.3.1.1Läger in Speichern und Hallena) Lagerung in staubdichten Gebinden. Mit dem Auftreten von g. e. A. ist nicht zu rechnen. Wenn z.B. durch Beschädigung von Gebinden größere Staubablagerungen auftreten, werden diese sofort beseitigt.4.2.3 Abs. 6 - 9keine Zonekeine
b) Lagerung in staubdurchlässigen Gebinden, wie z.B. Jutesäcken. Staubablagerungen sind vorhanden.4.2.3 Abs. 6 - 9Zone 22: gRkeine
c) Offene Lagerung als Schüttgut mit geringer Staubfreisetzung (abhängig von den Stoffeigenschaften, wie Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Staubungsneigung). G. e. A. ist im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle nicht zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden.4.2.3 Abs. 6 - 9Zone 22: gRkeine
d) Wie c), jedoch ist g. e. A. gelegentlich im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden.4.2.3 Abs. 6 - 9Zone 21: im Nahbereich der Abwurfstelle bzw. des Auftreffbereichs; Zone 22: üRkeine
3.3.2Umgebung von Befüll- und Entleerstellen (z.B. Big-Bag Absackung, automatische Absackung, Waagen, Sackaufgabe) (siehe auch Punkt 3.1.2.1)
3.3.2.1In Räumena) Es werden nur geringe Mengen gehandhabt, z.B. Waage im Laborbereich. Unmittelbare Reinigung bei geringen Staubfreisetzungen, z.B. Verschütten.3.1

4.2.3 Abs. 6 - 9

keine Zonekeine
b) Es kommt betriebsmäßig zu keiner Staubfreisetzung, z.B. durch Unterdruckfahrweise, Objektabsaugung. Unmittelbare Reinigung bei geringen störungsbedingten Staubfreisetzungen.4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

keine Zonekeine
c) Wie a), jedoch keine unmittelbare Reinigung.4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängigkeine
d) Es kann zu Staubfreisetzungen kommen, die nicht unmittelbar zur Bildung von g.e.A. führen. Trotz regelmäßiger Reinigung können begrenzte Staubablagerungen nicht vermieden werden.4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängigkeine
e) Wie d), jedoch treten Staubablagerungen im gesamten Raum auf. Trotz regelmäßiger Reinigung können Staubablagerungen nicht vermieden werden.4.2.3

Abs. 6 - 9

Zone 22: Rkeine
f) Es kann verfahrensbedingt gelegentlich zu Staubfreisetzungen kommen, die zur Bildung von g. e. A. führen (z.B. bei Befüllung: Abriss oder Platzen eines Packmittels).4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 21: Ausdehnung abhängig von der möglichen Staubwolke

Zone 22: weitere Ausdehnung vom Einzelfall abhängig.

keine
3.3.2.2Im FreienWie 3.3.2.1, aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.3.3Beladen
3.3.3.1Beladen von offenen Fahrzeugen mit groben Schüttgütern mit Staubanteil (z.B. Getreide und Futtermittel)
3.3.3.1.1In RäumenDas Beladen erfolgt üblicherweise in allseitig geschlossenen Durchfahrten mit Rolltoren an der Ein- und Ausfahrt. Beim Auslaufen am Verladetrichter und Aufschütten in offene Fahrzeuge lässt sich bei Produkten mit hohem Staubanteil durch Staubabsaugung g. e. A. nicht immer vermeiden.4.6.4Zone 21: im Fülltrichter und im offenen Laderaum des Fahrzeuges

Zone 22: üR

keine
3.3.3.1.2Im FreienWie 3.3.3.1, aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.3.4Staubführende Leitungen und FörderanlagenFilter siehe 3.3.5.
3.3.4.1Aspirationsleitungen und Absaugleitungena) G. e. A. ist betriebsmäßig nicht vorhanden. Staubablagerungen können vermieden werden durch Einhaltung hoher Absauggeschwindigkeiten (> 20 m/s), geeignete Rohrleitungsführung ohne Toträume, regelmäßige Kontrollen.

Hinweis: Dabei sind auch Störungen des Prozesses und Schwankungen der Zusammensetzung der Produkte zu beachten. Explosionsübertragung kann - selbst bei zonenfreien Aspirationsleitungen - grundsätzlich nicht sicher vermieden werden.

3.1keine ZoneIst für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Explosions-Schutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9
b) Wie a), jedoch können Staubablagerungen nicht sicher vermieden werden.

Hinweis: Eine Explosionsübertragung über Aspirationsleitungen kann grundsätzlich nicht sicher vermieden werden.

Zone 22Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile

konstruktiver Explosionsschutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9

c) Undefinierte Staubmengen treten auf und g. e. A. kann nicht sicher vermieden werden, z.B. Absaugung mehrerer Anlagenbereiche.

Hinweis: Eine Explosionsübertragung über Aspirationsleitungen kann grundsätzlich nicht sicher vermieden werden.

Zone 21Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Explosionsschutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9
3.3.4.2Pneumatische FörderungSaugförderung, Druckförderung
(Produktaufgabe siehe 3.3.2.1).
a) Die Konzentration liegt während der Förderung
so hoch, dass nur bei An- und Abfahrvorgängen (z.B. Dichtstromförderer) g. e. A. zu erwarten ist.
4.2Zone 21keine
b) Wie a), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen von außen (z.B. Glimmnest im Produkt) nicht sicher vermieden werden.4.2Zone 21erforderlich
c) G. e.A. ständig, über lange Zeiträume oder häufig zu erwarten.Zone 20keine
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen von außen (z.B. Glimmnest im Produkt) nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
3.3.4.3Schneckenförderer, TrogkettenfördererProdukt wird kontinuierlich zugeführt. Umfangsgeschwindigkeit der Schnecke bzw. Fördergeschwindigkeit so gering, dass Bildung von g. e. A. nur gelegentlich zu erwarten ist.

Zur Vermeidung wirksamer Zündquellen wird z.B. berücksichtigt:

  • Fördergeschwindigkeit unterhalb 1 m/s
  • Antriebsleistung
  • Heißlaufen innenliegender Lager oder Wellendurchführungen.
Zone 21keine
3.3.4.4ElevatorenElevatoren gehören zu den Anlagenteilen, die das höchste Explosionsrisiko aufweisen. Aufgrund der Bauart kann g.e.A. in Elevatoren nur in seltenen Fällen sicher vermieden werden. Explosionen können aufgrund der langgestreckten Konstruktion größere Auswirkungen als in kubischen Behältern zur Folge haben. Somit ist bei der Beurteilung der Explosionsrisiken, der Auswahl und Umsetzung der Explosionsschutzmaßnahmen besonders sorgfältig vorzugehen.
3.3.4.4.1Becherelevatoren, z.B. Gurtbecherwerkea) Schüttgut bestehend aus Grobkorn (> 1 mm) mit Staubanteil (< 3 Gew.-%).

Das Schüttgut mit dieser Kornzusammensetzung wird als nicht explosionsfähig angenommen, jedoch kann durch Anreicherung von Staub eine g. e A auftreten.

Auch beim Vorhandensein einer Entstaubung (Aspiration) ist mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.

Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind beispielsweise Schieflauf-, Schlupf- und Drehzahlüberwachung sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung vorhanden. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen sicher vermieden.

3.1Zone 21keine
b) Wie a), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden.3.1Zone 21erforderlich
c) Wie a), jedoch kann eine Explosionsübertragung aus anderen Anlagenteilen nicht sicher vermieden werden.3.1Zone 21erforderlich
d) Wie a), jedoch Schüttgut mit höherem Staubanteil. Das Vermeiden von wirksamen Zündquellen als einzige Schutzmaßnahme ist nur bei Einhaltung definierter Randbedingungen möglich, z.B. geringe mechanische Belastung, zündunempfindliche Stäube, niedrige Brennzahl. Da auch bei seltenen Störungen keine Zündquellen wirksam werden dürfen, sind Experten hinzuzuziehen.

Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind zusätzlich zu den o. g. Randbedingungen u.a. Schieflauf-, Schlupf-, Drehzahl- und Temperaturüberwachung der Lager sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung erforderlich. An die Zuverlässigkeit dieser Überwachungseinrichtung sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen auszuschließen.

3.1Zone 20keine
e) Wie d), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden.3.1Zone 20erforderlich
f) Wie d), jedoch kann eine Explosionsübertragung aus anderen Anlagenteilen nicht sicher vermieden werden.3.1Zone 20erforderlich
3.3.4.4.2Winkelbecher-, Pendelbecherwerke, Wellkantenförderera) Schüttgut bestehend aus Grobkorn (> 1 mm) mit explosionsfähigem Staubanteil (Fraktion < 0,5 mm) < 3 Gew.-%. Staub mit geringer Staubungsneigung. Das Schüttgut mit dieser Kornzusammensetzung wird als nicht explosionsfähig angenommen, jedoch können Ablagerungen von Feinstäuben insbesondere im horizontalen Bereich nicht sicher vermieden werden.3.1

4.2

Zone 22keine
b) Wie a), jedoch enthaltener Staub mit nicht nur geringer Staubungsneigung.3.1

4.2

Zone 21keine
c) Schüttgut mit höherem explosionsfähigem Staubanteil (Fraktion < 0,5 mm) 3 Gew.-%.

Auch beim Vorhandensein einer Entstaubung (Aspiration) ist mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.

Wirksame Zündquellen, insbesondere heiße Oberflächen, z.B. heißlaufende Lager, und Selbstentzündung des Schüttgutes, sind ausreichend sicher vermieden.

Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind beispielsweise Drehzahl- und Temperaturüberwachung der Lager sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung erforderlich. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen auszuschließen.

3.1

4.2

Zone 21keine
d) Wie c), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden.3.1

4.2

Zone 21erforderlich
3.3.5Filternde Abscheider (Filter)
3.3.5.1Rohgasrauma) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.

a1) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes, liegt ständig oder über lange Zeiträume über der UEG oder das regelmäßige Abreinigen des Filtermediums erfolgt häufig. Wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen oder Selbstentzündung, z.B. im Bereich von Ablagerungen, werden sicher vermieden.

Hinweis:
Bei Stäuben mit einer MZE < 10 mJ ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Zone 20keine
a2) Wie a1), jedoch ist die MZE < 3 mJ.Zone 20erforderlich
a3) Wie a1), jedoch können wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen (z.B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündung im Abscheider nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
b) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
b1) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig unter der UEG (Objektabsaugung, Aspiration) und das Abreinigen des Filtermediums erfolgt nur gelegentlich, z.B. am Schichtende. Wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen oder Selbstentzündung, z.B. im Bereich von Ablagerungen, werden sicher vermieden.4.2Zone 21keine
Hinweis:
Bei Stäuben mit einer MZE < 10 mJ ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
b2) Wie b1), jedoch können wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen (z.B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündung im Abscheider nicht sicher vermieden werden.4.2Zone 21erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
c) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten.
c1) Wie a3) oder b2), jedoch wird g. e. A. durch Inertisieren immer sicher verhindert. Die Inertisierung kann mit Feststoffen oder Gasen erfolgen. Bei der Inertisierung mit Gasen ist sichergestellt, dass in Zeiten in denen keine Inertisierung vorliegt, z.B. beim Stillstand der Anlage keine nennenswerten Staubablagerungen vorhanden sind.4.3 u. Anh. 2keine Zonekeine
d) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich.
d1) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim Stillstand der Anlage) kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. durch Aufwirbeln von Staubablagerungen zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen sicher vermieden.4.3 u. Anh. 2Zone 22keine
d2) Wie d1), jedoch können während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.4.3 u. Anh. 2Zone 22erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
e) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
e1) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen sicher vermieden.4.3 u. Anh. 2Zone 21keine
e2) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) oder bei Fehlern in der Inertisierung oder deren Überwachung gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.4.3 u. Anh. 2Zone 21erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
3.3.5.2Reingasrauma) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
a1) Im Rohgasraum liegt die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes ständig oder über lange Zeiträume über der UEG.

In Folge einer Filterstörung (z.B. Filterdurchbruch, Dichtungsprobleme) kann auf der Reinluftseite g. e. A. auftreten, es werden jedoch keine Maßnahmen zur kurzfristigen Erkennung und Beseitigung der Staubfreisetzung ergriffen. Wirksame Zündquellen werden sicher vermieden, (z.B. Einsatz von geeignetem Ventilator).

Zone 21keine
a2) Wie al), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.Zone 21erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich.
b1) Wie a1), jedoch wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren und instandgesetzt.Zone 22keine
b2) Wie a2), jedoch wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren und instandgesetzt.Zone 22erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
b3) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes im Rohgasraum liegt betriebsmäßig unter der UEG. Bei einem Filterdurchbruch oder fehlendem Filterelement wird nur sehr wenig Staub auf die Reingasseite verschleppt. Hierdurch kann im Reingasraum g. e.A. betriebsmäßig nur selten und dann nur kurzzeitig auftreten oder es kommt lediglich zu Staubablagerungen. Wirksame Zündquellen werden sicher vermieden)z.B. Einsatz von geeignetem Ventilator).Zone 22keine
b4) Wie b3), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.Zone 22erforderlich,
insbesondere 2.4 und 2.9
c) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten.
c1) Wie b3) oder b4), jedoch ist die Staubmenge so gering, dass betriebsmäßig weder g. e. A. noch Staubablagerungen auftreten. Zusätzlich wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt)z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren, gereinigt und instandgesetzt.keine Zonekeine
c2) Durch Einsatz eines nachgeschalteten differenzdrucküberwachten Sicherheitsfilters (Polizeifilter) wird g. e. A. auf der Reinluftseite des nachgeschalteten Sicherheitsfilters auch im Falle eines Filterdurchbruchs am Hauptfilter vermieden. Im Fall eines Ansprechens der Differenzdrucküberwachung wird die Anlage umgehend abgefahren, gereinigt und instandgesetzt.4.2keine Zone nach Polizeifilterkeine
c3) Starrkörper-Filterelemente wie z.B. Plattenfilter, Keramikfilter (Filterdurchbruch konstruktionsbedingt nicht möglich). Der korrekte Einbau der Filter ist überprüft.4.2keine Zonekeine
3.3.6Silos, Bunkera) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.
Das Produkt wird häufig ein- und ausgetragen oder umgewälzt und bleibt langzeitig in Schwebe. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.
Zone 20keine
b) Wie a), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z.B. Glimmnester) nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
c) G. e. A. tritt gelegentlich auf (z.B. Lagersilos mit geringer Entleerrate oder gelegentlich abfallende Anbackungen an Wänden). Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.Zone 21keine
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z.B. Glimmnester) nicht sicher vermieden werden.Zone 21erforderlich
e) G.e. A. tritt normalerweise nicht auf. Es werden nur grobkörnige Stoffe mit geringem Feinanteil in großvolumige Silos eingetragen (z.B. Silos für gereinigtes Getreide).Zone 22keine
f) G. e. A. im Silo bzw. Bunker durch lnertisierung immer sicher verhindert. Es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen, ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.4.3 u. Anh. 2keine Zonekeine
3.3.7Mühlen und Auffangbehälter (Mahlgut)Hinweis:
Mühlennachbehälter bilden häufig eine Einheit mit der Mühle. Weitere Beispiele für nachgeschaltete Behälter werden unter 3.2 beschrieben.
3.3.7.1Mühlena) G.e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Mühle (z.B. Hammermühle) ist im Fall von Störungen als wirksame Zündquelle anzusehen.Zone 20erforderlich
b) Wie a) jedoch kann die Mühle konstruktionsbedingt auch bei seltenen Störungen nicht als Zündquelle wirksam werden (z.B. Luftstrahlmühle ohne Rotorsichter).Zone 20keine
c) Aufgrund des hohen Stoffstromes ist g. e. A. nur gelegentlich beim An- und Abfahren zu erwarten, z.B. bei Kugelmühlen oder Walzenstühlen.
Geräteeigene Zündquellen treten i.d.R. bei diesen Mühlentypen nicht auf.
nur Zone 21erforderlich, sofern der Eintrag von Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden kann
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von Zündquellen im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen sicher vermieden werden.Zone 21keine
e) Wie a), b), c) oder d), jedoch ist g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.4.3 u. Anh. 2keine Zonekeine
3.3.7.2Auffangbehälter (Mahlgut)a) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Eintrag von Zündquellen aus der vorgeschalteten Mühle möglich.Zone 20erforderlich
b) Wie a) jedoch ist g.e.A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.
Weitere Beispiele für nachgeschaltete Behälter siehe 3.2.
4.3 u. Anh. 2keine Zonekeine
3.3.8Mischer (z.B. mechanische Mischer, mit oder ohne bewegliche Einbauten)Die nachfolgenden Beispiele basieren auf praxisnahen Versuchen mit verschiedenen Horizontal- und Vertikalmischern. Die Versuche wurden mit unterschiedlichen Stäuben durchgeführt. Das Forschungsvorhaben hat gezeigt, dass wie bisher angewendet, ein Füllgrad von mindestens 70 % nicht grundsätzlich zur Vermeidung von g. e. A. führt.
a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
a1) Diskontinuierlich betriebene Vertikalmischer, Konusmischer: G. e. A. ist aufgrund einer geringen Staubungsneigung der Mischgüter und maximalen Umfangsgeschwindigkeit der beweglichen Einbauten von < 1 m * s-1 nur während des Befüllens und Entleerens vorhanden.
Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
4.2Zone 21keine
a2) Wie a1), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.4.2Zone 21erforderlich
b) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.
b1) Kontinuierliche und diskontinuierliche Mischer ohne bewegliche Einbauten: Das Staub/ Luft-Gemisch liegt betriebsmäßig im Explosionsbereich. Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.Zone 20keine
b2) Kontinuierliche und diskontinuierliche Mischer mit beweglichen Einbauten (z.B. Horizontalmischer, Vertikalmischer). Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden.
Die beweglichen Einbauten können aufgrund der Konstruktion und Bauweise (Spaltmaß zwischen Wand und beweglichen Teilen, Wellenausführung und Lagerung) selbst bei seltenen Störungen nicht zur wirksamen Zündquelle werden. Zur Vermeidung wirksamer Zündquellen wird z.B. berücksichtigt:
  • überwachte Spülung der Wellendurch-Führungen,
  • Temperaturüberwachung an Teilen, bei denen ein Heißlaufen nicht sicher vermieden werden kann (z.B. innenliegende Lager),
  • Verzicht auf lösbare Verbindungen im Inneren,
  • regelmäßige Wartung und Instandhaltung
    Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester, Fremdkörper) ist sicher vermieden.
Zone 20keine
b3) Wie b1) oder b2), jedoch können Zündquellen nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
c) Wie b2), jedoch können während des Mischens geräteeigene Zündquellen nicht sicher vermieden werden, allerdings wird g. e. A. durch Inertisierung soweit verhindert, dass diese Zündquellen nicht wirksam werden.
Je nach Wirksamkeit der Inertisierung kann g. e. A. während des Mischens nicht, selten und nur kurzzeitig oder gelegentlich auftreten. Während des Befüllens und Entleerens können Zündquellen sicher vermieden werden. Es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
4.3 u. Anh. 2Zone 21keine
d) Wie c), jedoch können sowohl während des Befüllens bzw. Entleerens als auch während des Mischens geräteeigene störungsbedingte Zündquellen nicht sicher vermieden werden, allerdings wird g.e.A. durch Inertisierung in allen o.g. Prozessschritten soweit verhindert, dass diese Zündquellen nicht wirksam werden. Nach dem Entleeren können Staubablagerungen im Mischer vorhanden sein, die durch Aufwirbeln g.e.A. bilden können.
Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
4.3 u. Anh. 2Zone 22keine
e) Diskontinuierliche Mischer mit bewegten Einbau-
ten, bei denen während der Befüllung über die Zugabereihenfolge sichergestellt wird, dass zunächst die inerten Stoffe und danach die explosionsfähigen Stoffe eingefüllt werden. In der Fertigmischung ist der Anteil inerter Feststoffe > 90%. Während der Zugabe wird die Umfangsgeschwindigkeit des Mischers auf < 1 m/s begrenzt. Schnelllaufende Mischwerkzeuge sind während des Befüllvorgangs abgeschaltet. Zündquellen können sicher vermieden werden.
Entmischung ist verhindert. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
4.3 u. Anh. 2Zone 21: im Mischer Zone 21: in der Befüllstellekeine
3.3.9Trockner
3.3.9.1Wirbelschichtanlagen (Wirbelschichtgranulataren, Wirbelschichttrockner, Wirbelschichtcoating-Anlagen)
3.3.9.1.1Zuluftvorwärmera) Frischluftbetrieb: Konstruktionsbedingt ist kein Eindringen von Staub in gefahrdrohender Menge zu erwarten; auch wenn im Produktraum (siehe 3.3.9.1.3) hybride Gemische während der Trocknung auftreten können, ist im Zuluftvorwärmbereich das Auftreten von Lösungsmittel/ Luft-Gemischen nicht zu erwarten.4.2keine Zonekeine
b) Kreisgasbetrieb: Verfahrensbedingt können Staubablagerungen nicht in gefahrdrohender Menge auftreten. Hybride Gemische können infolge Kondensation und Reinigungsstufen im Kreisgas vermieden werden.4.2keine Zonekeine
3.3.9.1.2Luftverteilera) Aufgrund der Produkteigenschaften (s.B. Partikelgröße) und der Konstruktion des Luftverteilerbodens kann kein Produkt durch den Luftverteilerboden fallen und Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge können vermieden werden.4.2keine Zonekeine
b) Produkt kann durch den Luftverteilerboden fallen und es können Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge auftreten.4.2Zone 22keine
c) Wie a), jedoch können infolge lösungsmittel- feuchten Produkts oder durch den Sprühprozess bedingt Gas- bzw. Dampf/Luft-Gemische nicht sicher vermieden werden, kann zusätzlich zu a) g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/ Luft-Gemische störungsbedingt im Bereich des Luftverteilers auftreten.4.2Zone 2erforderlich
d) Wie b), jedoch können infolge lösungsmittel- feuchten Produkts oder durch den Sprühprozess bedingt hybride Gemische nicht sicher vermieden werden, kann zusätzlich zu b) g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische störungsbedingt im Bereich des Luftverteilers auftreten.Zone 22

Zone 2

erforderlich
3.3.9.1.3Produktrauma) Aufgrund der Produkteigenschaften (z.B. staub- arme, abriebfeste Granulate) ist im Produktraum beim Trocknen g. e. A. betriebsmäßig nicht zu erwarten.
Staubablagerungen können nicht sicher vermieden werden; es werden keine lösungsmittelfeuchten Produkte eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht.
Der Eintrag von Zündquellen in den Trockner kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden.
4.2Zone 22keine
b) Im Produktraum kann beim Trocknen grobkörniger oder granulatartiger Produkte g. e. A. örtlich oder zeitlich begrenzt auftreten, z.B. bei nicht abriebfesten Produkten oder bei nicht vernachlässigbarem Feinanteil.
Es werden keine lösungsmittelfeuchten Produkte eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht.
Der Eintrag von Zündquellen in den Trockner kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden.
4.2Zone 21keine
c) Im Produktraum kann beim Trocknen staubförmiger Produkte g. e. A. auftreten.
Es werden keine lösungsmittelfeuchten Stäube eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht.
Der Eintrag von Zündquellen in den Trocknern kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden.

Hinweis: Bei Stäuben mit einer MZE < 10 ml ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Zone 20keine
d) Wie c), jedoch wird der Trockner inertisiert. Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
  • bei Fehlern in der Inertisierung oder
  • bei Fehlern in der Überwachung der Inertisierung oder
  • bei Ablagerungen nach Aufheben der Inertisierung

selten und kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.
Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden.

4.5

4.3 u. Anh. 2

Zone 22keine
e) Wie c), jedoch wird der Trockner inertisiert. Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
  • bei Fehlern in der Inertisierung oder
  • bei Fehlern in der Überwachung der Inertisierung

gelegentlich mit Auftreten von g. e. A. zu rechnen.
Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden.

4.5

4.3 u. Anh. 2

Zone 21keine
f) Wie a) bis c), jedoch kann das Vermeiden wirk-
samer Zündquellen nicht vollständig umgesetzt werden, daher wird der Trockner mit konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen geschützt.
4.5Zone wie o) bis c)erforderlich
g) Wie c), jedoch ist das Auftreten hybrider Gemische während des Trocknungsprozesses nicht sicher vermieden; bedingt durch die hohe Luftzufuhr treten explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische nur gelegentlich auf.4.5Zone 1
Zone 20
erforderlich
h) Wie c), jedoch ist das Auftreten hybrider Gemische nicht sicher vermieden; daher wird der Trockner so inertisiert, dass die Bildung von g. e. A. sicher vermieden werden kann.4.5

4.3 u. Anh. 2

4.3 Abs. 6. u. 7

keine Zonekeine
3.3.9.1.4Produktraum bei eingebautem ProduktrückhaltefilterSiehe 3.3.5.1 (Rohgasraum).
3.3.9.1.5Umgebung der Wirbelschichtanlagea) Im geöffneten Zustand der Wirbelschichtanlage
treten Staubablagerungen in der Umgebung normalerweise nicht auf; wider Erwarten auftretende Staubablagerungen werden sofort entfernt.
4.2

4.2.3 Abs. 6 - 9

keine Zonekeine
b) Im geöffneten Zustand der Wirbelschichtanlage
können Staubablagerungen in der Umgebung in gefahrdrohender Menge auftreten. Regelmäßige Reinigung wird durchgeführt.
4.2

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 22keine
c) Zusätzlich zu a) kann es selten zu g. e. A. durch
Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische kommen.
4.2

4.2.3 Abs. 6 - 9

4.6

Zone 2keine
d) Zusätzlich zu b) kann es selten zu g. e. A. durch
Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische kommen.
4.2

4.2.3 Abs. 6 - 9

4.6

Zone 22

Zone 2

keine
3.3.9.2Sprühtrocknungsanlagen
3.3.9.2.1Heißluftzufuhr, LuftverteilerBildung von g. e. A. nicht zur erwarten, weil kein Eindringen von Staub in gefahrdrohender Menge zu erwarten. Lufterhitzung erfolgt indirekt.4.2keine Zonekeine
3.3.9.2.2Trockenkammera) G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder häufig vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.
G. e. A. im Nahbereich um den Zerstäuber nur selten vorhanden, da Produkt noch nicht ausreichend getrocknet.
Zone 20

Zone 22: im Nahbereich um den Zerstäuber (zweifacher Scheibendurchmesser bei Zentrifugalzerstäubung oder zweifacher des Hülldurchmessers bei Düsenzerstäubung)

erforderlich
b) Wie a), jedoch können wirksame Zündquellen sicher vermieden werden, insbesondere Selbstentzündung und Elektrostatik müssen betrachtet werden.Zone 20

Zone 22: im Nahbereich um den Zerstäuber (zweifacher Scheibendurchmesser bei Zentrifugalzerstäubung oder zweifacher des Hülldurchmessers bei Düsenzerstäubung)

keine
c) Wie a), jedoch sicher inertisiert.4.3 u. Anh. 2keine Zonekeine
d) Wie a), jedoch wird Inertisierung zur regelmäßigen Reinigung aufgehoben.4.3 u. Anh. 2Zone 22keine
3.3.9.2.3Fließbett internWirksame Zündquellen sind sicher vermieden.
a) Oberhalb des Siebbodens:
G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder überwiegend vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.
Zone 20keine
Unterhalb des Siebbodens:
G. e. A. selten, nur durch Staubablagerungen möglich.
Zone 22keine
b) Wie a), jedoch wirksame Zündquellen sind nicht sicher vermieden.
Oberhalb des Siebbodens:
Wie a).
Zone 20erforderlich
Unterhalb des Siebbodens:
Wie a).
Zone 22erforderlich
3.3.9.2.4Fließbett extern
3.3.9.2.4.1Oberhalb des Siebbodensa) G. e. A. während des Betriebes der Anlage gelegentlich vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.Zone 21erforderlich, wenn das Eintragen von Zündquellen, z.B. aus der Trockenkammer, nicht sicher vermieden werden kann.
b) G.e.A. während des Betriebes der Anlage ständig oder häufig vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.Zone 20erforderlich, wenn das Eintragen von Zündquellen, z.B. aus der Trockenkammer, nicht sicher vermieden werden kann
3.3.9.2.4.2Unterhalb des SiebbodensG.e.A. selten, nur durch Staubablagerungen möglich.Zone 22keine
3.3.9.2.5Zyklonabscheider
3.3.9.2.5.1ZuluftseiteG. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder überwiegend vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.
a) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden.Zone 20keine
b) Wie a), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
3.3.9.2.5.2AbluftseiteEinzelfallbetrachtung in Abhängigkeit von den Produkteigenschaften, der Betriebsweise und der Abscheideleistung des Zyklons.
a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
a1) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden.Zone 21keine
a2) Wie a1), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden.Zone 21erforderlich
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich.
b1) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden.Zone 22keine
b2) Wie b1), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden.Zone 22erforderlich
3.3.9.2.6AbluftfilterSiehe 3.3.5.
3.3.9.2.7FeinpulverrückführungG. e. A. während des Betriebes der Anlage gelegentlich vorhanden.Zone 21keine
3.3.9.3Hordentrockner/ TellertrocknerG. e. A. tritt während des Trocknungsvorgangs normalerweise nicht auf. G. e. A. kurzzeitig durch Aufwirbeln abgelagerten Staubes in Folge von betrieblichen Störungen möglich. Die Trocknung wird so betrieben, dass die Bildung brennbarer Schwelgase und eine Selbstentzündung des Produktes sicher vermieden werden.Zone 22keine
3.3.10Stationäre StrahlanlagenDie bei der Durchführung von Strahlarbeiten anfallenden Stäube können in Abhängigkeit der Kombination aus Strahlmittel, Werkstückmaterial und dem Werkstück anhaftenden Stoffen (z.B. Öle, Oberflächenbeschichtungen) sowie weiterer Strahlprozessparameter brennbar und im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein.
3.3.10.1Inneres von Strahlanlagen
3.3.10.1.1Inneres von Strahlkammerna) Die Bildung von g.e.A. ist verhindert durch Strahlen mit nicht explosionsfähigem Strahlmittel und Betrieb mit Strahlmittelaufbereitung (mit Entfernen des Feinanteils) und Absaugung sowie Vermeidung von nennenswerten Ablagerungen in der Strahlkammer.4.2

4.6.4

keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch nicht alle Bedingungen erfüllt: Einzelfallbetrachtung erforderlich.
3.3.10.1.2Inneres von StrahlmittelaufbereitungenZur Strahlmittelaufbereitung gehören:
  • Mechanische Fördereinrichtung, z.B. Schnecke, Elevator
  • Windsichter.
a) Die Bildung von g.e.A. ist verhindert durch Verwendung von nicht explosionsfähigem Strahlmittel, Entfernen des Feinanteils und Absaugung. Ablagerungen werden konstruktionsbedingt vermieden.4.6.4keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch können Ablagerungen nicht vermieden werden. Geräteeigene und eingetragene Zündquellen werden vermieden.Zone 22keine
3.3.10.1.3Inneres von Abscheidern
3.3.10.1.3.1Inneres von NassabscheidernDer anfallende Staub wird in einem Nassabscheider gebunden und fällt nur noch als Schlamm an. Gefährliche Staubanbackungen oder -ansammlungen werden vermieden. Beim Vorhandensein von Aluminium- und Leichtmetallstäuben wird die Ansammlung gefährlicher Wasserstoff/ Luft-Gemische durch Lüftungsmaßnahmen vermieden. Eine hinreichende Verdünnung ist bei laufender Absaugung gewährleistet; bei Stillstand reichen üblicherweise Abströmöffnungen an der Abscheider-Oberseite zur Vermeidung von Anreicherung. Die Abscheidung des Nassabscheiders wird ständig überwacht, z.B. Füllstandskontrolle.4.1

4.2

4.6.3

keine Zonekeine
3.3.10.1.3.2Inneres von Trockenabscheiderna) Das Auftreten von g.e.A. ist sicher verhindert, wenn
  • mit einem inerten Strahlmittel (Korund-, Glas-, Keramikanteil) gestrahlt wird und der Anteil dieser Strahlmittel im Strahlstaub größer 90 % ist oder
  • Stahlwerkstücke mit Korund gestrahlt werden oder
  • nachgewiesen wurde, dass der anfallende Strahlstaub nicht staubexplosionsfähig ist.
4.2keine Zonekeine
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nicht sicher verhindert, siehe 3.3.5 Filternde Abscheider (Filter).

Hinweis: Bei Strahlen von Leichtmetallen bzw. Leichtmetall-Eisen-Kombinationen ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

3.3.10.1.4Inneres von Rohrleitungena) Gefährliche Staubablagerungen sind durch geeignete Leitungsführung (Einzelabsaugung) und Sicherstellung einer hohen Strömungsgeschwindigkeit sowie regelmäßiger Kontrolle und Reinigung vermieden.4.6.3keine Zonekeine
b) Zentralabsaugung mit mehreren Absaugstellen. Staubablagerungen können nicht sicher vermieden werden.4.6.3Zone 22keine
3.3.10.2Umgebung von StrahlanlagenUmgebung der Strahlkammer, der Strahlmittelaufbereitung, der Abscheider, Luftrückführungsstellen.
a) Staubaustritt wird durch Unterdruckfahrweise vermieden. Ablagerungen von Strahlstaub und Strahlmittel werden durch ein festgelegtes Reinigungsmanagement beseitigt.4.5.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

keine Zonekeine
b) Wie a); jedoch sind aufgrund fehlenden Reinigungsmanagement insbesondere im Bereich der Filter und Luftrückführung Staubablagerungen nicht sicher vermieden.4.5.4Zone 22: in einem Bereich um die Austrittstelle bis zum Boden. Ausdehnung ist vom Einzelfall abhängigkeine
c) bei Verwendung von Nassabscheidern zum Abscheiden von Leichtmetallstäuben ist die Ansammlung von Wasserstoff im Deckenbereich durch Lüftungsmaßnahmen verhindert.4.6keine Zonekeine
3.3.11Freistrahlräume
3.3.11.1Inneres von Freistrahlräumen bei StrahlarbeitenAusführung von manuellen Strahlarbeiten in abgesaugten Räumen.
3.3.11.1.1Strahlarbeiten mit kontinuierlicher RückführungDas Strahlmittel wird vollflächig erfasst und kontinuierlich dem Strahlmittelkreislauf zurückgeführt, siehe 3.3.10.1.1.
3.3.11.1.2Strahlarbeiten mit diskontinuierlicher RückführungBeim Strahlen ist aufgrund der Absaugung nur mit einem sehr geringen Staubanteil im abgelagerten Strahlmittel und somit nicht mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Das Strahlmittel wird nach Beendigung der Strahlarbeiten erfasst und dem Strahlmittelkreislauf zurückgeführt. Ein Überschreiten der UEG beim Reinigen ist unwahrscheinlich, kann aber nicht sicher vermieden werden.4.2

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 22- gRkeine
3.3.11.2Inneres von StrahlmittelaufbereitungenSiehe 3.3.10.1.2.
3.3.11.3Inneres von AbscheidernSiehe 3.3.10.1.3.
3.3.11.4Inneres von RohrleitungenSiehe 3.3.10.1.4.
3.3.11.5Umgebung von FreistrahlräumenSiehe 3.3.10.2.


4 Spezielle Anlagen

Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach / TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4Spezielle Anlagen
4.1Abwassertechnische AnlagenHinweis:
Bei extremen Störungen oder Zugabe von reinem Sauerstoff sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Dämpfe von außen eingetragener brennbarer Flüssigkeiten sind schwerer als Luft.
Faulgas hat eine relative Dichte zur Luft von ca. 0,9. Das Ausbreitungsverhalten ist anhand des Dichteunterschiedes nicht eindeutig bestimmbar.
4.1.1AbwasserableitungIn den Abwasserableitungsanlagen ist im Normalbetrieb mit dem Auftreten einer g. e. A., durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (z.B. Benzin) und Gase (z.B. Faulgas, Flüssiggas) zu rechnen.
4.1.1.1Umschlossene Räume (Definition siehe BGR/GUV-R 126), in denen Abwasser Bespeichert wird, sowie das Innere von Apparaten, Behältern und Leitungen geschlossener Ableitungssysteme (z.B. Pumpenvorlagen, Pumpensümpfe, Stollen, offene und geschlossene Regenbecken, Stauraumkanäle, Schächte, in die Druckrohre entlüftet werden, Dükerbauwerke)Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen (z.B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Faulgas).
4.1.1.1.1In Räumena) Umschlossene Räume sind technisch gelüftet und durch Gaswarnanlagen überwacht. Automatische Schallfunktionen der Gaswarnanlage mit Erhöhung der Lüftungsleistung.4.6.3
4.7.3
Zone 2: im Freisetzungs- bereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftungkeine
b) Wie a), jedoch ohne Gaswarnanlage.4.6.3Zone 2: gRkeine
c) Eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.4.6.2Zone 1: gRkeine
4.1.1.1.2Im Freiena) Die umschlossenen Räume sind natürlich gelüftet.4.6.2Zone 2: bis Oberkante umschlossener Raumkeine
b) Wie a), jedoch kann mit einer natürlichen Lüftung, z.B. bei tiefen Becken nicht gerechnet werden.Zone 1: bis Oberkante umschlossener Raumkeine
4.1.1.2Vom Abwasser durchflossene Räume (z.B. Kanäle, Druckrohrleitungen, durchflossene Schächte, Absturzbauwerke, Gerinne)Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten von Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten und Gase zu rechnen.
a) Die technische Lüftung ist so ausgelegt, dass oberhalb der Flüssigkeit nicht mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen ist.4.6.3keine Zonekeine
b) Eine natürliche Lüftung ist vorhanden.4.6.2Zone 2: gRkeine
c) Die natürliche Lüftung ist nicht vorhanden.Zone 1: gR

keine Zone: oberhalb des Kanaldeckels

keine
4.1.1.3Räume, die über Öffnungen mit den unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen in Verbindung gebracht werden können (z.B. Räume mit trocken aufgestellten Abwasserpumpen oder geschlossenen Ableitungssystemen, Zugänge zu Regenbecken oder Stauräumen)Beim Öffnen der Verbindungen zu unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen ist die Bildung einer g. e. A. nicht auszuschließen.
a) Die Öffnung ist auf Dauer technisch dicht geschlossen und nur mit speziellen Hilfsmitteln zu öffnen; Raum mit natürlicher Lüftung.4.5.2
4.6.2
keine Zonekeine
b) Die Öffnung ist technisch dicht geschlossen; Raum mit natürlicher Lüftung.4.5.3

4.6.2

Zone 2: 3 m um die Öffnungkeine
c) Die Öffnung ist bestimmungsgemäß geschlossen, aber nicht technisch dicht; Raum mit natürlicher Lüftung; technische Lüftung der unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen bewirkt eine Luftströmung aus dem zu betrachtenden Raum in die unter 4.1.1.1 genannten Einrichtung.4.5.4

4.6.2

keine Zonekeine
d) Wie c), jedoch mit technischer Lüftung des Raumes und ohne technische Lüftung der unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen.4.5.4

4.6.3

Zone 2: 1 m um die Öffnungkeine
e) Wie d), jedoch natürliche Lüftung des Raumes.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 1 m um die Öffnung

Zone 2: gR

keine
4.1.2AbwasserbehandlungMit dem Auftreten einer g. e. A. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ist vor allem in den Einlaufbereichen von Abwasserbehandlungsanlagen zu rechnen. Die Bildung einer g. e. A. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ist auszuschließen, nachdem eine Abwasserbehandlung (z.B. in belüfteten Sandfängen, Belebungsbecken oder anderen Einrichtungen mit natürlicher oder technischer Lüftung) durchgeführt worden ist. Faulgase können durch lange Transportwege in der Abwasserleitung oder bei langen Verweilzeiten in der Abwasserbehandlungsanlage auftreten.
4.1.2.1Einlaufbauwerke, z.B. Schneckenhebewerke, VerteilerbauwerkeOberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z.B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Gase/Faulgas) zu rechnen.
a) Abgedeckte Bauwerke mit technischer Lüftung.4.6.3Zone 2: gRkeine
b) Wie a), jedoch mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 1: gRkeine
c) Nicht abgedeckte Bauwerke.4.6.2Zone 1: bis Oberkante Bauwerkkeine
4.1.2.2RechenanlagenOberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z.B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Faulgas) zu rechnen.
In Abhängigkeit von vorgeschalteten Anlagenteilen kann die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer g. e. A. verringert werden.
4.1.2.2.1In Räumena) Räume mit technischer Lüftung und durch Gaswarnanlagen mit Notfunktion überwacht (Abschaltung von Anlagenteilen, gefahrloses Abfahren der Anlagen).4.6.3

4.7.4

Zone 2: im Freisetzungs- bereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftungkeine
b) Räume mit technischer Lüftung.4.6.3Zone 2: gRkeine
c) Wie b), jedoch mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 1: im Gerinne

Zone 2: üR

keine
4.1.2.2.2Im FreienWie 4.1.2.2, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
Zone 1: im Gerinnekeine
4.1.2.3SandfangOberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z.B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Gase/Faulgas) zu rechnen.
4.1.2.3.1Nicht belüfteter Sandfang
4.1.2.3.1.1In Räumena) Raum mit technischer Lüftung.4.6.3Zone 2: im Gerinnekeine
b) Wie a), jedoch nur natürliche Lüftung.4.6.2Zone 1: im Gerinne Zone 2: üRkeine
4.1.2.3.1.2Im Freien4.6.2Zone 2: im Gerinnekeine
4.1.2.3.2Belüfteter Sandfang
4.1.2.3.2.1In Räumena) Raum mit technischer Lüftung.4.6.3keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch nur natürliche Lüftung.4.6.2Zone 2: gRkeine
4.1.2.3.2.2Im Freien4.6.2keine Zonekeine
4.1.2.4Fäkalannahmestationen und deren UmgebungIm Inneren der Fäkalannahmestation ist das Auftreten von g. e. A. zu erwarten.
4.1.2.4.1In Räumena) Objektabsaugung an der Austrittsstelle der Fäkalannahmestation.4.6.4Zone 2: im Innerenkeine
b) Aufstellungsraum mit technischer Lüftung.4.6.3Zone 1: im Inneren

Zone 2: im Nahbereich der Anlage

keine
c) Aufstellungsraum mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 1: im Inneren

Zone 2: üR

keine
4.1.2.4.2Im FreienObjektabsaugung an der Austrittsstelle der Fäkalannahmestation.4.6.4Zone 2: im Innerenkeine
4.1.2.5Weitere Anlagenbereiche der Abwasserbehandlung nach einer Behandlung wie unter 4.1.2.1, 4.1.2.2 und 4.1.2.3Die Bildung einer g. e. A. ist nicht zu erwarten.
4.1.3SchlammbehandlungSchlammbehandlung dient der Entwässerung und Stabilisierung vom Klärschlamm.
4.1.3.1Bauwerke in denen Schlamm statisch eingedickt wird (Voreindicker) oder in denen nicht entwässerter und nicht anaerob stabilisierter Schlamm gespeichert wird (z.B. Schlammstapelbehälter)Diese Bauwerke befinden sich grundsätzlich im Freien. Es muss mit Bildung einer g. e. A. durch Freisetzung von Faulgas gerechnet werden.
4.1.3.1.1Abgedeckte Bauwerkea) Z. B. technische Lüftung vorhanden.4.6.3Zone 2: gesamtes Bauwerkkeine
b) Wie a), jedoch mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 1: gesamtes Bauwerk

Zone 2: 1 m um Öffnungen des Bauwerkes

keine
4.1.3.1.2Offene Bauwerkea) Natürliche Lüftung.4.6.2Zone 2: gesamtes Bauwerkkeine
b) Natürliche Lüftung ist nicht gewährleistet.Zone 1: Inneres des offenen Behälters oder Schachtes

keine Zone: außerhalb des offenen Behälters oder Schachtes

keine
4.1.3.2Geschlossene FaulbehälterEine g. e. A. kann im Faulbehälter durch Eindringen von Luft und in seiner Umgebung durch Ausströmen von Faulgas entstehen.
4.1.3.2.1Inneres des Gasraumes über dem Schlammspiegel (Faulbehälterkopf, Gashaube)Inneres des Gasraumes, in dem entstehendes Faulgas gesammelt und zu Speicher, ggfs. Aufbereitung und Verbrauchern weitergeleitet wird.
a) Im Normalbetrieb verhindert ein geringer Überdruck im Faulbehälterkopf ein Eindringen von Luft und damit die Bildung einer g. e. A. im Faulbehälter.3.1keine Zone: im Inneren des Gasraumeskeine
b) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann auch im Normalbetrieb Luft in den Gasraum eintreten und so die OEG unterschritten werden. Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.Zone 1: über dem Schlammspiegel im Inneren des Gasraumeskeine
4.1.3.2.2Öffnungen vom Gasraum zur UmgebungSiehe 4.1.4.1.2 und 4.1.4.4.
4.1.3.3SchlammtascheUnmittelbar am Faulturm angebrachter Schacht in dem Schwimmschlamm und verdrängter Faulschlamm gesammelt werden.
a) Nicht abgedeckte Schlammtasche.4.6.2Zone 1: gR im Schacht Zone 2: 1 m um Schachtoberkantekeine
b) Abgedeckte Schlammtasche.Zone 1: gR im Schacht Zone 2: 1 m um Öffnungenkeine
4.1.3.4Bauwerke (z.B. Trübwasserspeicher, Nacheindicker), in denen sich anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm) oder Trübwasser befindetDiese Bauwerke befinden sich grundsätzlich im Freien. Es muss mit Bildung einer g. e. A. durch Freisetzung von Faulgas gerechnet werden. Siehe 4.1.3.1.
4.1.3.5Bereiche, in denen entwässerter Schlamm (anaerob oder aerob stabilisiert) gelagert wird
4.1.3.5.1In Räumena) Offene Lagerung (z.B. in einer Halle oder in offenen Containern in einer Halle). Raum mit technischer Lüftung.4.6.3keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch Raum mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 2: gRkeine
4.1.3.5.2Im Freiena) Offene Lagerung (z.B. Schlammlagerplatz oder offener Container).4.6.2keine Zonekeine
b) Lagerung in einem Behälter (z.B. Silo). Behälter mit technischer Lüftung.4.6.3keine Zone: im Behälterkeine
c) Wie b), jedoch Behälter mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 2: gR im Behälterkeine
d) Wie b), jedoch Behälter ohne Lüftung.Zone 1: gR im Behälterkeine
4.1.3.6Räume, in denen Schlamm maschinell entwässert/ eingedickt wirdDie Bildung einer g. e. A. ist weder in der Anlagenoch im Aufstellungsraum zu erwarten.4.6.2keine Zonekeine
4.1.3.7Schlammtrockner und Räume, in denen getrockneter Schlamm gelagert wirdIn Schlammvolltrocknungsanlagen ist mit einer g. e. A. durch Stäube zu rechnen. Trockensubstanz > 95 %.Hinweise siehe Punkt 3 EX-RL und VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen erkennen und bewerten
Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.1.4FaulgasverwertungDas in geschlossenen Faulbehältern erzeugte Faulgas wird im Gasraum über dem Schlammspiegel (Faulbehälterkopf) gesammelt und abgeleitet, anschließend ggf. aufbereitet, gespeichert, verwertet oder abgefackelt.
4.1.4.1Faulgas führende Anlagenteile, soweit nicht unter 4.1.4.2 bis 4.1.4.9 aufgeführt (z.B. Gasleitungen, -filter, -trockner)
4.1.4.1.1Inneres von Faulgas führenden Anlagenteilena) Die Bildung einer g. e. A. durch Eindringen von Luft wird verhindert durch einen ausreichenden Überdruck.3.1keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch kein ausreichender Überdruck, aber die Anlagenteile, z.B. auch Kompensatoren und Rohrleitungen sind technisch dicht aus- geführt und werden mit ausreichend organisatorischen Maßnahmen kombiniert, wiederkehrende Prüfung der Faulgas führenden Anlagenteile auf Dichtheit und kontinuierliche Sauerstoffmessung im unmittelbaren Bereich des Gasgebläses mit automatischer Abschaltung des Gasgebläses bei Erreichen oder Überschreiten von 3 % Sauerstoffkonzentration.4.5.3

4.7.3

keine Zonekeine
c) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände (z.B. Ansprechen von Unterdrucksicherungen beim Einsatz von Gasdruckerhöhungsgebläsen) kann Luft auch im Normalbetrieb in Faulgas führende Anlagenteile gelangen und so die OEG unterschritten werden.Zone 1: gR in Faulgas führenden Anlagenteilenkeine
4.1.4.1.2Umgebung von Gasleitungen, -filtern und -trocknern
4.1.4.1.2.1In Räumena) Faulgas führende Anlagenteile auf Dauer technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; Räume natürlich gelüftet; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.4.5.3

4.6.2

keine Zonekeine
c) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; jedoch mit betriebsbedingten Austrittsstellen (z.B. Probenahmestellen, Spülanschlüsse mit einfachem Absperrorgan) Räume technisch gelüftet; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.4.5.4

4.6.3

Zone 2: 3 m um die Öffnungenkeine
d) Wie c), jedoch Räume mit natürlicher Lüftung.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 1 m um die Öffnungen

Zone 2: gR

keine
4.1.4.1.2.2Im Freiena) Faulgas führende Anlagenteile dauerhaft technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht;
wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.
4.5.3keine Zonekeine
c) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; jedoch mit betriebsbedingten Austrittsstellen (z.B. Spülanschlüsse mit einfachem Absperrorgan); wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.4.5.4Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung

Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung

keine
4.1.4.1.3Umgebung von manuellen Probenahmestellen für Gas in Räumen und im FreienManuelle Probenahmestelle technisch dicht, da Absperreinrichtung gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. Zusätzlicher Verschluss, z.B. zweite Absperreinrichtung oder gedichtete Schraubkappe, natürliche Lüftung.4.5.3

4.6.2

keine Zonekeine
4.1.4.2KondensatabscheiderAnlagenteile, die zur Entfernung von Kondensat aus faulgasführenden Anlagenteilen dienen. Kondensatabscheider verfügen immer über Einrichtungen, die einen Gasaustritt verhindern, der zu g. e. A. führt. Einfache Anschlüsse mit Absperreinrichtung, z.B. an Rohrleitungstiefpunkte angeschweißte Tüllen mit Kugelhahn entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
4.1.4.2.1In Räumena) Mechanischer Kondensatabscheider mit geschlossenem Entwässerungssystem, z.B. Kondensatschleuse. Raum mit natürlicher Lüftung.3.1

4.5.4

4.6.2

keine Zonekeine
b) Kondensatabscheider mit Wasserverschluss. Funktion der Sperrflüssigkeitsvorlage, z.B. durch Mess-, Steuer- und Regeltechnik oder durch geschlossene Systeme, sichergestellt. Raum mit natürlicher Lüftung.3.1

4.5.4

4.6.2

keine Zonekeine
c) Kondensatabscheider mit Wasserverschluss. Funktion der Sperrflüssigkeitsvorlage nicht sichergestellt. Mit der Bildung von g. e. A. infolge von Durchschlag oder Austrocknen der Wasserverschlüsse oder infolge von Fehlbedienung ist zu rechnen. Raum mit natürlicher Lüftung.4.6.2Zone 1: gR

Zone 2: 1 m um Öffnungen des geschlossenen Raumes

keine
4.1.4.2.2Im FreienEntwässerungshähne im Freien oder im Freien mündende Leitungen von in Räumen aufgestellten Kondensatabscheidern.4.6.2Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung

Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung

keine
4.1.4.3Gasbehälter für Faulgas
4.1.4.3.1Gasbehälter mit Stahlummantelung und gewichtsbelasteter Membran (Niederdruckgasbehälter)Stahlummantelung oberhalb der Membran mit Öffnungen zur Atmosphäre versehen. Die Stahlummantelung des Gasraumes unterhalb der Membran ist auf Dauer technisch dicht und im Bereich der Membran technisch dicht. Wiederkehrende Prüfung (z.B. entsprechend DWA-Merkblatt M 376) der Membrane auf Dichtheit.
Luftraum zwischen Membran und Stahlummantelung.4.5.2

4.5.3

4.6.2

Zone 1keine
Austrittsöffnungen aus dem Gasraum (z.B. Sicherheitseinrichtungen), siehe 4.1.4.4.
Öffnungen vom Luftraum zur Atmosphäre.4.5.4Zone 2: im Nahbereichkeine
Gasraum
a) wenn eine Absaugsicherung das Eindringen von Luft in den Gasraum verhindert.3.1keine Zonekeine
b) wenn das Eindringen von Luft durch Ansprechen der Unterdrucksicherung möglich ist.4.5.4Zone 1keine
4.1.4.3.2Behälter mit geringem Überdruck ("Drucklose Gasbehälter")Die natürliche Lüftung des Luftraums ist auch bei vollständiger Füllung des Gasraumes durch geeignete Maßnahmen sichergestellt (z.B. Führungsgerüst oder Anordnung der Membran).4.5.3

4.6.2

Gasraum, wenn das Eindringen von Luft möglich ist, z.B. beim Ansprechen von Unterdrucksicherungen und/oder Leckagen der Membran.Zone 1: gRkeine
Luftraum zwischen Membran und Ummantelung. Austrittsöffnungen aus dem Gasraum siehe 4.1.4.4.Zone 1: gRkeine
Öffnungen vom Luftraum zur Atmosphäre.Zone 2: im Nahbereichkeine
4.1.4.3.3Gasbehälter mit druckbeaufschlagter Membran (Gegendruckbehälter)Die Druckbeaufschlagung erfolgt durch ein Stützluftgebläse.4.5.3

4.6.2

Gasraum.Zone 1: gRkeine
Luftraum zwischen Innenmembran und Ummantelung.Zone 1 gRkeine
Austrittöffnungen aus dem Gasraum (siehe 4.1.4.4).
Austrittsöffnung der Stützluft.Zone 1: 1 m

Zone 2: weitere 2 m

keine
Ummantelung.Zone 2: im Nahbereichkeine
4.1.4.3.4Freistehende GlockengasbehälterSiehe 4.2.3.2.2.
4.1.4.3.5Freistehende Hochdruckgasbehälter (siehe DVGW -Arbeitsblatt G 433)Siehe 4.2.3.3.
4.1.4.4Bereiche, in die Gasüberdruckentlastungen münden (z.B. am Faulbehälterkopf und am Gasbehälter)Unmittelbar ins Freie mündende Überdruckentlastungen.4.6.2Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung

Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung

keine


Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.1.4.5FaulgasaufbereitungsanlagenHierzu zählen Anlagen, die zur Aufbereitung und Nutzung des Faulgases auf der Kläranlage dienen.
4.1.4.5.1Gasentschwefler auf Basis von EisenhydroxidEntschwefler steht betriebsbedingt unter Überdruck. Die Bildung einer g. e. A. ist durch eine geeignete Steuerung und Überwachung der Luftzufuhr verhindert.
Bei Entschweflern mit einer Masse, die sich bei der Regeneration selbst erwärmt, wird die Luftzufuhr zusätzlich durch eine Temperaturüberwachung geregelt.
a) Gasreinigungsmasse wird im laufenden Betrieb über Schleusen entnommen und zugeführt.3.1

4.2

Zone 1: in den Schleusen und 1 m um die Öffnungen

Zone 2: weitere 2 m um die Öffnungen

keine
b) Gasreinigungsmasse wird nicht im laufenden Betrieb entnommen und zugeführt. Anlage technisch dicht kombiniert mit organisatorischen Maßnahmen, wiederkehrende Prüfung auf Dichtheit.

Hinweis:
An Anlagen, die manuell entleert und befüllt werden, tritt eine g. e. A. im Bereich der Befüll- und Entleeröffnungen während der Befüll- und Entleervorgänge auf. In diesem Fall sind individuelle Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Zusätzlich ist 4.1.4.1 zu betrachten.

3.1

4.2

4.5.3

keine Zonekeine
4.1.4.5.2Aktivkohlefilter in Räumen und im FreienAktivkohle wird nicht im laufenden Betrieb entnommen und zugeführt. Sofern Luft zugegeben wird, ist die Bildung einer g. e. A. durch eine geeignete Steuerung und Überwachung der Luftzufuhr verhindert. Anlage technisch dicht kombiniert mit organisatorischen Maßnahmen, wiederkehrende Prüfung auf Dichtheit.

Hinweis:
An Aktivkohleanlagen, die manuell entleert und befällt werden, tritt eine g. e. A. im Bereich der Befäll- und Entleerungsöffnungen während der Befüll- und Entleervorgänge auf. In diesem Fall sind individuelle Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Beim Wiederbefüllen kann es zu Staubablagerungen kommen. Zusätzlich ist 4.1.4.1 zu betrachten

3.1

4.2

4.5.3

keine Zonekeine
4.1.4.6Druckregler für Faulgasa) Sicherheitsmembrane zusätzlich zur Arbeitsmembrane.3.1

4.6.2

keine Zonekeine
b) Gas kann bei schadhafter Membrane in einen Raum austreten. Raum mit technischer Lüftung.4.6.3

4.5.3

Zone 2: gRkeine
c) Wie b), jedoch Raum mit natürlicher Lüftung.4.6.2

4.5.3

Zone 1: gR

Zone 2: 1 m um Öffnungen des Raumes

keine
d) Wie b), jedoch Austritt ins Freie.4.6.2

4.5.4

Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung

Zone 2: weiter 2 m um Austrittsöffnungen

keine
4.1.4.7Verdichter für Faulgase
4.1.4.7.1Inneres von Gebläsen und Verdichterna) Die Bildung einer g. e. A. durch Eindringen von Luft wird verhindert durch saugseitige Überwachung eines ausreichenden Überdrucks in Verbindung mit automatischer Abschaltung des Gebläses.3.1keine Zonekeine
b) Die Bildung einer g. e. A. durch Eindringen von Luft wird verhindert durch kontinuierliche Sauerstoffmessung auf der Saugseite des Gasgebläses mit automatischer Abschaltung des Gasgebläses bei 3 % Sauerstoffkonzentration.4.7.3keine Zonekeine
c) Im Inneren ist mit der Bildung einer g. e. A. durch Einsaugen von Luft (z.B. über die Unterdrucksicherung und beim Einsatz von Gegendruckbehältern) zu rechnen.4.5.4Zone 1keine
4.1.4.7.2Umgebung von Gebläsen und Verdichtern
4.1.4.7.2.1In Räumena) Anlage auf Dauer technisch dicht.4.5.2

4.6.2

keine Zonekeine
b) Anlage technisch dicht, Kühlluftstrom der Motoren gegen mögliche Austrittstellen gerichtet; Freisetzung wird mittels Gaswarnanlage automatisch erkannt und g. e. A. wird kurzfristig durch technische Lüftung beseitigt; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.4.5.3

4.6.3

4.7.3

Zone 2: im Nahbereichkeine
c) Wie b), jedoch keine automatische Gaswarnanlage. Raum mit technischer Lüftung.4.5.3

4.6.3

Zone 1: 1 m um den Verdichter

Zone 2: gR

keine
d) Wie c), jedoch Raum mit natürlicher Lüftung.4.5.3

4.6.2

Zone 1 gRkeine
4.1.4.7.2.2Im FreienWie 4.1.4.7.2.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.1.4.8GasfackelDas Ausströmen von Gas in die Umgebung bei nicht brennender Flamme wird verhindert durch eine automatische Absperreinrichtung gekoppelt mit selbsttätig wirkender Zündeinrichtung und Flammenüberwachung (Zündautomat). In der Gasleitung vor der Fackel befindet sich eine geeignete Flammendurchschlagsicherung.3.1keine Zone7.2
4.1.4.9Faulgas betriebene Maschinen und BrennerBildung von g. e. A. außerhalb der Maschinen/ Brenner wird durch die Art der Konstruktion verhindert (DIN EN 746-2 Industrielle Thermoprozessanlagen).
In der Gasleitung, vor der jeweiligen Einrichtung, befindet sich jeweils eine geeignete Flammendurchschlagsicherung.
4.2

4.6.2

4.5.2

keine Zone: in der Umgebung7.2
4.1.5Abluftsystemea) Es wird ausschließlich aus einem explosionsgefährdeten Bereich abgesaugt.4.6.3Zone wie Zone des abgesaugten Bereicheskeine
b) Es wird aus verschiedenen Bereichen mit und ohne Explosionsgefahr abgesaugt.4.6.3Anhand der Lüftergleichung ist das Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre abzuschätzenkeine

Mindestvolumenstrom der reinen Zuluft oder der Abluft (in m3/min)
maximaler Quellstrom (in g/min) der brennbaren Gase und Dämpfe
Bei betrieblichen Quellen (z.B. Dampfaustritt beim Öffnen der Apparatur oder bei Trocknungsprozessen) ist der maximale Quellstrom abschätzbar oder durch Versuche zu ermitteln. Bei störungsbedingten Quellen (z.B. Leckagen) ist die maximale Quellstärke nur unter gewissen Voraussetzungen abschätzbar; in diesen Fällen sind je nach der Wahrscheinlichkeit, mit der die angenommene Quellstärke überschritten werden kann, explosionsgefährdete Bereiche Zone 1 oder 2 festzulegen.
Tmaximale Lufttemperatur im belüfteten Raum (in K)
UEGUntere Explosionsgrenze (in g/ m3), bezogen auf 20 °C
kzulSicherheitsfaktor, um den die Konzentration c des brennbaren Gases oder Dampfes unter der UEG liegen muss (k, = c/UEG); in der Regel ist wegen der örtlichen und zeitlichen Schwankungen der Konzentration c sowie wegen der Messunsicherheiten der Überwachungseinrichtungen kzul = 0,5 zu setzen.
fGütefaktor (f ≥ 1) zur Erfassung der Qualität der Luftführung. Im Idealfall (keine Strömungshindernisse und Durchströmung aller Raumteile) ist 1- 1 zu setzen. Anhaltspunkte für die über den Raum verteilte Luftführung und damit für den Gütefaktor f liefert die Konzentrationsverteilung. Bei Räumen mit ungünstigen Stömungsverhältnissen kann in der Regel f = 5 gesetzt werden.
Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.2Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
4.2.1Gas-Druckregel- und Messanlagen, Normalbetrieb (GDRM-Anlagen)Erdgas DVGW-Arbeitsblatt G 260.
4.2.1.1In RäumenGDRM-Anlagen in Räumen errichtet nach den DVGW-Arbeitsblättern G 491 und G 492. Nach diesen Regelwerken gelten insbesondere: Be- und Entlüftungsöffnungen zu anderen Räumen sind nicht zulässig. Sie dürfen nur ins Freie münden. Es gelten spezielle Anforderungen an Anordnung und Querschnitte der Be- und Entlüftungsöffnungen.
a) GDRM-Anlagen gewartet und instand gehalten nach DVGW-Arbeitsblatt G 495.
MOP bis 5 bar; (MOP = Maximal zulässiger Betriebsdruck), Anlage wird daher als auf Dauer technisch dicht angesehen.
a1) Keine Gasfreisetzung über Atmungsöffnun- gen in den Aufstellungsraum.4.5.2keine Zonekeine
a2) Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum ≤ 30 l/h 1 möglich.4.5.2

4.5.4

4.6.2

keine Zonekeine
a3) Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit > 30 1/h 1 bis 150 l/h 1 möglich.4.5.2

4.5.4

4.6.2

Zone 1: An jedem Atmungsventil Zylinder (∅ = 0,6 m; Höhe H = 1,5 m) in Abströmrichtung, beginnend an der Austrittsöffnung.
Zone 2: gR
keine
1 Gasfreisetzungen über Atmungsöffnungen jeweils bezogen auf Luft im Normzustand. Der maximale Durchfluss von durchflussbegrenzenden Einrichtungen in Geräten, z.B. Atmungsventile, Sicherheitsmembranen, wird in den einschlägigen Normen mit Bezug auf Luft im Normzustand angegeben. Die auf Grund der geringeren Dichte geringfügig höhere maximale Durchflussrate von methanreichem Gas hat keine Auswirkung auf die Bildung einer g. e. A. Die angegebenen Durchflussraten beschreiben eine kontinuierliche Freisetzung in Bezug auf die angegebene Zeiteinheit.
a4) kleine Aufstellungsräume 2 (z.B. nicht begehbare Schrankanlage). Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit > 301/h 1 bis 1501/h 1 möglich.

_________________
2 Raumgröße unter ca. 15 m3

4.5.2

4.5.4

4.6.2

Zone 1: gesamter Aufstellungsraum;

Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen

außen:

  • bei Spaltöffnung (Breite/Höhe B/H 10 und Höhe " R): R = 0,3 m

oder

  • bei Rechtecköffnung (Breite/Höhe B/H 1 bis 10 und Höhe H ≤ R):
    R = 0,3 m und nach oben anschließend 1,5 m und Breite 0,3 m
keine
b) GDRM-Anlage gewartet und instand gehalten nach DVGW-Arbeitsblatt G 495.
MOP > 5 bar, Anlage wird daher als technisch dicht angesehen.
b1) Keine Gasfreisetzung über Atmungsöffnun- gen in den Aufstellungsraum.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
b2) Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen 30 l/h in den Aufstellungsraum möglich.4.5.3

4.5.4

4.6.2

Zone 2: gRkeine
b3) Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit > 301/h1 bis 1501/h1 möglich.4.5.3

4.5.4

4.6.2

Zone 1: An jedem Atmungsventil Zylinder (∅ = 0,6 m; Höhe H = 1,5 m) in Abströmrichtung beginnend an der Austrittsöffnung

Zone 2: gR

keine
b4) Kleine Aufstellungsräume (z.B. nicht begehbare Schrankanlage). Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit > 30 l/h1 bis 150 l/h1 möglich.4.5.3

4.5.4

4.6.2

Zone 1: gesamter Aufstellungsraum;

Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen

außen:

  • bei Spaltöffnung (Breite/Höhe B/H > 10 und Höhe < < R):
    R= 0,3 m
    oder
  • bei Rechtecköffnung (Breite/Höhe B/H 1 bis 10 und Höhe H ≤ R):
    R = 0,3 m und nach oben anschließend 1,5 m und Breite 0,3 m
keine
4.2.1.2Im FreienGDRM-Anlagen im Freien aufgestellt, DVGW Arbeitsblätter G 491 und G 492.
Wie 4.2.1.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.2ErdgastankstellenSiehe Erdgas DVGW-Arbeitsblatt G 260 Erdgastankstelle DVGW-Arbeitsblatt G 651 /VD-TÜV 510.
4.2.2.1Erdgasverdichter in RäumenErdgasverdichter mit Nebenanlagen und räumlicher Trennung zu den Pufferbehältern.
a) Aufstellung im Raum/Schrank bei 20 % der UEG Alarm bei 40 % der UEG Abschalten. Anlage wird nicht entspannt.4.5.3

4.6.2

4.7.3

Zone 1: gR

Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen

außen (Zonenausdehnung richtet sich nach den Belüftungsverhältnissen vgl. auch Anlagen nach G 491, Punkt 4.2.1.1)

keine
b) Aufstellung im Raum/Schrank bei 20 % der UEG Alarm und Aktivierung der Lüftung bei 40 % der UEG Abschalten der Anlage (Lüftung bleibt aktiv), Absperrung außerhalb des Aufstellungsraumes, Notentspannung des gesamten gasführenden Systems im Raum/Schrank nach außen.4.5.3

4.6.3

4.7.4

Zone 2: gR (Anm.: Erfolgt regelmäßig eine manuelle Kondensatentleerung in den Aufstellungsraum der Anlage ist gR Zone 1)keine
c) Aufstellung im Raum/Schrank Verdichter mit magnetisch gekoppeltem dichtungslosem Antrieb sowie geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Schwingungsübertragung. Restliche Anlagenteile sind technisch dicht.4.5.2

4.6.2

Zone 2: gR
(Anm.: Erfolgt regelmäßig eine manuelle Kondensatentleerung in den Aufstellungsraum der Anlage, ist gR Zone 1)
keine
4.2.2.2Erdgasverdichter im FreienWie 4.2.2.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
Hinweis:
Dieses Fallbeispiel gilt nicht für im Freien aufgestellte Erdgastankgeräte mit einem Durchsatz unter 10 kg/h.
4.2.2.3Kondensatentleerung im FreienEntleerung wird manuell durchgeführt.4.6.2Zone 1: Kugel 1 m Durchmesser um Austrittsöffnungkeine
4.2.2.4Pufferbehälter in RäumenPufferbehälter Aufstellung im Raum/Schrank.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
4.2.2.5Verdichter und Pufferbehälter gemeinsam im Raum/ SchrankVerdichter mit Nebenanlagen und Pufferbehälter gemeinsam in einem Raum aufgestellt.Die Zonenfestlegung richtet sich nach dem Bauteil mit der höchsten Zonenanforderung entsprechend Punkt 4.2.2.1 oder 4.2.2.4keine
4.2.2.6Zapfsäule im Freiena) Zapfsäule (Aufstellung der Zapfsäule außerhalb des Bereiches von g. e. A. resultierend von Ottokraftstoff oder Flüssiggas.
Zonen für Zapfsäulen von Ottokraftstoff oder Flüssiggas sind nach TRbF 40 bzw. TRG 404 festzulegen).
4.5.2

4.6.2

Zone 2: gR im Gehäuse der Zapfsäulekeine
b) Zapfpistole/ Abgabeeinrichtung.4.5.3

4.6.2

keine Zone: durch konstruktive Maßnahmen wird beim Anschließen oder Entfernen der Zapfpistole an der Füllkupplung die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermieden (Rest-Gasvolumen kleiner 0,03 Normliter), es erfolgt eine gefahrlose Entspannung des Füllschlauches vor dem Entfernen der Zapfpistolekeine
4.2.2.7Abblase- und Entspannungsleitungen im FreienSiehe Punkt 5.14.
4.2.3Gasbehälter
4.2.3.1Räume unter Niederdruck- Gasbehältern4.5.3Zone 2: gRkeine
4.2.3.2Bereiche um freistehende Niederdruck-GasbehälterSiehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 430.
4.2.3.2.1Scheibengasbehälter4.5.4Zone 1: Innenraum ober- halb der Scheibe um Entspannungsöffnungen: 5 m horizontal; 2 m nach unten und 10 m nach oben

Zone 2: 6 m um den Behälter

keine
4.2.3.2.2Glockengasbehälter4.5.4Zone 1: 1 m um den gas- führenden Teil der Behälter

Zone 2: 6 m um Behälter; nach unten 1 m; bei Wassertassen bis 1 m unter diese

keine
4.2.3.3Bereiche um freistehende Hochdruck-GasbehälterSiehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 433 Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich.4.5.4Zone 1: 5 m um mögliche Austrittsstellen, z.B. Mannlöcher, Kondensatablasseinrichtungen, Sicherheitsabblaseventile Zone 2:

a) bei Behältern bis 100 m3 Inhalt 6 m von Behälterprojektion

b) bei Behältern über 100 m3 Inhalt 10 m von Behälterprojektion

keine
4.2.4Aufbereitung RohbiogasAnlagen für die Aufbereitung von Rohbiogas und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze nach DVGW-Arbeitsblatt G 265-1 gewartet und instand gehalten nach DVGW-Merkblatt G 65-2.

Hinweis:
Flüssiggaslagerung im Tank oder Druckgasflaschen vergleiche EX-RL Nr. 1.2.2 und 1.2.3.
Angegebene Drücke sind Überdrücke.
Werden verschiedene Baugruppen in einem Aufstellungsraum gemeinsam untergebracht, richtet sich die Zone nach der Baugruppe mit der höchsten Zonenanforderung.

4.2.4.1Rohbiogasleitung zur AufbereitungsanlageBetrachtet wird hier das Innere der Rohrleitung vom letzten Gasspeicher der Biogaserzeugungsanlage(n) bis zur Aufbereitungsanlage einschließlich sämtlicher Abzweige und Einbauten (z.B. Wassertopf). Falls Luft eindringt, kann im Innern der Rohrleitung g. e. A. auftreten.
a) Überdruckbetrieb:
Der Gasspeicher der Biogaserzeugungsanlage wird sicher im Überdruck betrieben (siehe Punkt 4.8.3.1 a). Ein ausreichender Überdruck in der nachgeschalteten Einspeiserohrleitung verhindert ein Eindringen von Luft in die Aufbereitungsanlage und damit die Bildung von g. e. A. im Inneren der Rohrleitung und in der Aufbereitungsanlage. Verdichter und Druckerhöhungsgebläse dürfen keinen Unterdruck in der Leitung erzeugen. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen Biogaserzeugungsanlage und Biogasaufbereitungsanlage ist eine Einrichtung zur Sicherstellung des Überdrucks notwendig.
3.1keinekeine
b) Der Gasspeicher der Biogaserzeugungsanlage wird sicher im Überdruck betrieben. Unterdruckbetrieb in der Rohrleitung ist nicht auszuschließen.
b1) Liegt ein Unterdruck in der Rohrleitung vor, wird das Eindringen von Luft in die Leitung verhindert Die Leitung ist auf Dauer technisch dicht.4.5.2keinekeine
b2) Ausreichende organisatorische Maßnahmen sind vorhanden. Die Leitung ist technisch dicht. Liegt ein Unterdruck in der Rohrleitung vor, wird das Eindringen von Luft in die Leitung begrenzt. Die Sauerstoffkonzentration (max. 3 Vol.-%) im Inneren der Leitung wird überwacht, so dass das Entstehen von g. e. A. sicher vermieden wird. Bei Überschreitung des Grenzwertes wird die Aufbereitungsanlage abgeschaltet. Die Sauerstoffgrenzkonzentration liegt bei ca. 13 Vol.-%.4.7.3

4.5.3

4.2

keinekeine
c) Plötzlicher Eintritt von Luft in die Rohrleitung ist möglich (durch Lufteinritt in der vorgeschalteten Biogaserzeugungsanlage, z.B. im Fermenter/ Gasspeicher) und damit auch die Bildung von g. e. A.
Begrenzung der Ausdehnung von g. e. A. in der Rohrleitung und gegebenenfalls Apparaten durch Absperrung in der Leitung. Zwei unabhängige Messungen, z.B. eine sichere Sauerstoffkonzentrationsmessung (Abschaltung bei max. 3 Vol-% (in der Rohrleitung mit Auslösung von Notfunktionen, automatisches Absperren der Rohrleitung. Zusätzlich Methan OEG-Überwachung, bei Unterschreitung von 140 % der OEG von Methan im Gasgemisch erfolgt Absperrung der Rohrleitung (Bezugsgröße für den Wert der OEG ist hierbei die geringste zu erwartende Methankonzentration im Gasgemisch, vgl. dazu auch: Schröder, V. u. a.: die Explosionsgrenzen von Biogas in Luft, TÜ Bd. 49 (2008) Nr. 1/2 -Jan./Feb.).
Die Lage der Absperrarmatur nach der Messstelle ergibt sich aus dem Totvolumen, das dem Produkt aus Reaktionszeit der Messung und Gasvolumenstrom entspricht und der Schließzeit der Absperrarmatur.
4.7.4

4.5.3

Zone 1: in der Leitung bis zur Absperrarmatur eine Zone: nach der Absperrarmaturkeine
4.2.4.2Umgebung von Gasleitungen, Armaturen, DruckbehälterGasführende technische Ausrüstungen sind mechanisch, chemisch und thermisch beständig, sowie
4.2.4.2.1In Räumena) bis 5 bar auf Dauer technisch dicht.4.5.2

4.6.2

keinekeine
b) technisch dicht.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
4.2.4.2.2Im FreienWie 4.2.4.2.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.4.3Umgebung von KondensatablässenBei Entwässerungshähnen (Kondensatablass) ist mit der Bildung einer g. e. A zu rechnen:
4.2.4.3.1In Räumena) Durch den Einsatz von geschlossenen Entwässerungssystemen, Schleusen mit Doppelabsperrarmaturen oder Entwässerungsautomaten ist ein Gasaustritt verhindert.3.1

4.5.4

keinekeine
b) keine geschlossenen Entwässerungssysteme, Schleusen mit Doppelabsperrarmaturen oder Entwässerungsautomaten, jedoch technische Lüftung vorhanden.4.5.4

4.6.3

Zone 2: gRkeine
c) Wie b), jedoch nur natürliche Lüftung vorhanden.4.5.4
4.6.2
Zone 1: gR (Be- und Entlüftungsöffnungen außen vgl. Punkt 4.2.4.8)keine
4.2.4.3.2Im FreienManuelle Kondensatentleerung.4.6.2Zone 1: 1 m Durchmesser um die Austrittsöffnung1 keine
4.2.4.4GasverdichterGasverdichter mit Nebenanlagen.
4.2.4.4.1In Räumena) Verdichter mit magnetisch gekoppeltem dichtungslosem Antrieb sowie geeignete Maßnah- men zur Verhinderung der Schwingungsübertragung. Restliche Anlagenteile sind technisch dicht.3.1

4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
b) Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen:
  • bei maximal 20 % der UEG Alarm und Aktivierung der Lüftung
  • bei maximal 40 % der UEG abschalten der Anlage (Lüftung bleibt aktiv), Absperrung außerhalb des Aufstellungsraumes, Notentspannung des gesamten gasführenden Systems im Raum nach außen.
4.7.4

4.5.3

4.6.3

Zone 2: gRkeine
c) Gaswarnanlagen mit automatischer Schaltfunktion
  • bei maximal 20 % der UEG Alarm
  • bei maximal 40 % der UEG abschalten, Anlage wird nicht entspannt.
4.7.3

4.5.3

4.6.2

Zone 1: gR

Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen außen (Zonenausdehnung richtet sich nach den Belüftungsverhältnissen vgl. auch Anlagen nach DVGW G 491 (A), Punkt 4.2.1.1)

keine
4.2.4.4.2Im FreienWie 4.2.4.4.1, aber:
Im Freien kann infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.4.5DruckerhöhungsgebläseDruckerhöhungsgebläse ist so konstruiert, dass ein Druckausgleich zwischen Druck- und Saugseite bei Abschaltung des Gebläses selbstständig auf Umgebungsdruck erfolgt.
4.2.4.5.1In Räumena) Gasführende Rohrleitungen und Gebläse, technische Ausrüstungen sind technisch dicht sowie mechanisch, chemisch und thermisch beständig und zusätzlich bei 20 % der UEG Alarm bei 40 % der UEG abschalten des Druckerhöhungsgebläses.4.7.3

4.5.3

4.6.2

keine Zonekeine
b) Gasführende Rohrleitungen und Gebläse, technische Ausrüstungen sind technisch dicht sowie mechanisch, chemisch und thermisch beständig.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
c) Aufstellung Druckerhöhungsgebläse in Räumen, Gebläse nicht technisch dicht.4.5.4

4.6.2

Zone 1: gR

Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen außen (vgl. Punkt 4.2.4.8)

keine
4.2.4.5.2Im FreienWie 4.2.4.5.1, aber:
Im Freien kann infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.4.6BiogasaufbereitungsverfahrenAufbereitungsverfahren für Rohbiogas, die im DVGW-Arbeitsblatt G 265-1 beschrieben werden.
4.2.4.6.1Druckwechseladsorption
4.2.4.6.1.1In Räumena) Gasführende Rohrleitungen, technische Ausrüstungen und Adsorber sind auf Dauer technisch
dicht sowie mechanisch, chemische und thermisch beständig (Druck kleiner/gleich 5 bar).
4.5.2

4.6.2

keine Zonekeine
b) Gasführende Rohrleitungen, technische Ausrüstungen und Adsorber sind technisch dicht sowie mechanisch, chemisch und thermisch beständig.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
4.2.4.6.1.2Im FreienWie 4.2.4.6.1.1, aber:
Im Freien kann infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.4.6.2Physikalische Wäsche (z.B. Druckwasserwäsche)Gasführende Rohrleitungen, technische Ausrüstungen und Adsorber sind technisch dicht sowie mechanisch, chemisch und thermisch beständig.
4.2.4.6.2.1In RäumenAnlagenteile technisch dicht und natürliche Lüftung vorhanden.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gRkeine
4.2.4.6.2.2Im FreienWie 4.2.4.6.2.1, aber:
Im Freien kann infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.4.6.3AminwäscheIn der Waschkolonne kann Unterdruck auftreten, wenn nach einer Not-Abschaltung mit geschlossenen Ein- und Austrittsarmaturen das restliche CO2 durch das Absorbtionsmittel aufgenommen wird.
a) Flutung der Kolonne mit Inertgas.4.3 und Anhang 2keinekeine
b) Wird der Volumenausgleich durch Luft hergestellt, können ca. 20 % des Kolonnenvolumens mit Luft geflutet werden, die sich mit dem vorhandenen Gas mischen. Bis zum vollständigen Erreichen der OEG-Grenze ist temporär eine g. e. A. vorhanden.Zone 2: Im Innerenkeine
4.2.4.6.4Membranverfahren
4.2.4.6.4.1Membranmodule und statische AnlagenteileGasführende Anlagenteile auf Dauer technisch dicht und Druck kleiner/gleich 5 bar (siehe 4.2.4.6.1).
Gasführende Anlagenteile technisch dicht (Rohrleitungen, Membranmodulbehälter (siehe 4.2.4.2). Gasführende Anlagenteile im Unterdruck (siehe 4.2.4.1).
4.2.4.6.4.2DruckerhöhungGasverdichter für Druckerhöhung zur Einspeisung in die Membranmodule (siehe 4.2.4.4.1 und 4.2.4.4.2).
4.2.4.7AktivkohlefilterAn Aktivkohlefiltern für die Entschwefelung, die regelmäßig manuell entleert und befüllt werden, kann eine g. e. A. im Bereich der Befüll- und Entleerungsöffnungen während der befüll- und Entleervorgänge auftreten. Beim Entleeren kann es zu Staubablagerungen kommen.4.6.2Zone 2 und 22: im Inneren und R = 1,5 m um Entleerungs- und Befüllöffnungen außenkeine
4.2.4.8Gas-Druckregel- und MessanlagenSiehe Nr. 4.2.1 und DVGW-Arbeitsblatt G 491.
4.2.4.9OdorieranlageSiehe DVGW-Arbeitsblatt G 280-1.
4.2.4.10Abblase- und Entspannungsleitungen im FreienSiehe Nr. 5 und DVGW-Merkblatt G 442, jedoch nur für aufbereitetes Gas anwendbar (Gase nach DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamlie.
4.2.5Anlagen für die Einspeisung von Wasserstoff in GasversorgungsnetzeWasserstoff gemäß DVGW G 260 (Ausgabe 2020, Gruppe A und D)
Folgende Anlagenkomponenten können in der Wasserstoffeinspeiseanlage gemäß G 265-3 vorhanden sein: Gas-Verdichter, GDRM-Anlagen, Rohrleitungen, Einspeisestelle. Entlüftungsöffnungen in Räumen sind an höchster Stelle anzuordnen, um Gasansammlungen im Deckenbereich zu vermeiden. Größe der Be- und Entlüftungsöffnungen jeweils 0,5 % der Grundfläche des Raumes, sofern keine technische Lüftung (mindestens 3-facher Raumluftwechsel pro Stunde) vorgesehen ist.
4.2.5.1.Gas-VerdichterGas-Verdichter für Wasserstoff gemäß DVGW G 265-3
4.2.5.1.1Verdichter in Räumena) Verdichter auf Dauer technisch Dicht (z.B. mit magnetisch gekoppeltem dichtungslosem Antrieb, doppelt wirkende Gleitringdichtung und Funktionsüberwachung oder Dichtsystem mit Spülung ins Freie und Dichtheitsüberwachung) sowie geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Schwingungsübertragung. Restliche Anlagenteile sind technisch dicht.3.1
4.5.3
4.6.2
Zone 2: gRkeine
b) Verdichter technisch dicht, mit Gaswarnanlage überwacht, technische Lüftung sowie automatische Auslösung von Notfunktionen und Signalisierung: Bei 20 % der UEG Alarm und Aktivierung der Lüftung, bei 40 % der UEG Abschalten der Anlage (Lüftung bleibt aktiv). Ein und ausgangsseitige Absperrung außerhalb des Aufstellungsraumes, Notentspannung des gesamten gasführenden Systems im Raum/Schrank gefahrlos ins Freie.4.5.3
4.6.3
4.7.4
Zone 2: gRkeine
c) Wie b), jedoch nur natürliche Lüftung vorhanden. Das Gassystem bleibt unter Druck, Einströmen aus Speicner-/Pufferanlage ist nicht sicher verhindert.4.5.3
4.6.2
Zone 1: gR
Zone 2: um Be- und Entlüftungsöffnungen des Raumes nach außen (Zonenausdehnung richtet sich nach den Belüftungsverhältnissen vergleiche auch Anlagen nach DVGW G 491, Tabelle D.1, Punkt 4.2.1.1)
keine
4.2.5.1.2Im FreienWie 4.2.5.1.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.2.5.2Mess- und Regelanlage im GebäudeGDRM-Anlagen in Räumen errichtet nach den DVGW-Arbeitsblättern G 491 und G 492. Nach diesen Regelwerken gelten insbesondere: Be- und Entlüftungsöffnungen zu anderen Räumen sind nicht zulässig. Sie dürfen nur ins Freie münden. Eine Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum für Wasserstoff wird grundsätzlich vermieden, da freigesetztes Gas über Atmungsleitungen ins Freie geführt wird.
a) MOP bis 5 bar; (MOP = Maximal zulässiger Betriebsdruck), GDRM-Anlagen gewartet und instand gehalten nach DVGW Arbeitsblatt G 495 oder G 265-2. Anlage wird daher als auf Dauer technisch dicht angesehen.4.5.2keine Zonekeine
b) Wie a), MOP > 5 bar4.5.3
4.6.2
Zone 2: gRkeine
c) MOP > 5 bar: Mit technischer Lüftung und Gaswarnanlage mit automatischer Auslösung von Notfunktionen und Signalisierung.
  • bei maximal 20 % der UEG Alarm und Aktivierung der Lüftung.
  • bei maximal 40 % der UEG Abschaltung mit Verriegelung der Anlage, Lüftung bleibt aktiv.
4.7.4
4.5.3
4.6.3
Zone 2: gRkeine
4.2.5.3Rohrleitungen zwischen Wasserstoffeinspeiseanlage und Anschluss- bzw. Mischstation/stelleGasleitungen errichtet nach G 463, Betrieb und Instandhaltung gemäß G 465-1 bzw. G 466-1; freiverlegte Gasleitungen errichtet gemäß G 614- 1, Betrieb und Instandhaltung gemäß G 614-2. Gasleitungen als auf Dauer technisch dicht anzusehen (konstruktive Maßnahmen kombiniert mit organisatorischen Maßnahmen ≫Dichtheitskontrolle≪).
4.2.5.3.1Innerhalb der Apparate/ RohrleitungenIm Inneren ist die Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, auch nicht bei seltenen Störungen oder besonderen Betriebszuständen , weil die OEG sicher überschritten ist; bei Betriebszuständen, bei denen die OEG unterschritten werden kann (z.B. Erstinbetriebnahme, unkontrollierter Luftzutritt beim Öffnen der Rohrleitung) sind zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. inertisieren, siehe auch TRBS 1112 Teil 1) erforderlich.4.2.2keine Zonekeine
4.2.5.3.2Umgebung der Apparate/ Rohrleitungen in RäumenGasführende Leitungen in Räumen siehe 4.2.5.2.
4.2.5.3.3Umgebung Apparate/Rohrleitungen im FreienGasführende Rohrleitungen und Apparate im Freien vor Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft. Im Betrieb erfolgt regelmäßige Wartung und Instandhaltung, deshalb ist nicht mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g. e. A.) zu rechnen.4.5.2keine Zonekeine
4.2.5.4Anschluss- bzw. Mischstation/stelleBei Vorhandensein unterschiedlicher Brenngase gelten bezüglich der Zoneneinteilung und Geräteauswahl die höheren Anforderungen des Wasserstoffs.
4.2.5.4.1Im Raum/Schrank untergebrachtSiehe 4.2.5.2.
4.2.5.4.2Im FreienSiehe 4.2.5.3.3.
4.2.5.4.3Mischstelle im ErdreichSiehe 4.2.5.3.
4.2.5.5AbblaseleitungenFür die Ausdehnung der Zone an Mündungen von Abblase-, Atmungs- und Entspannungsleitungen ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig (z.B. Freistrahlmodell). Eine Anwendung des DVGW Merkblattes G 442 ist für Wasserstoff nicht möglich. Hierzu wird derzeit eine Handlungshilfe erarbeitet, auf diese könnte nach Fertigstellung verwiesen werden
Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.3Kohlenstaubanlagen und Brikettfabriken
4.3.1Zentralmahlanlagen und Räume mit Brikettpressen
4.3.1.1Das Innere von Kohlemahlanlagena) Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub im Inneren der Mahlanlage wegen der realisierten Inertisierung nicht betriebsmäßig zu erwarten; es treten Kohlenstaubablagerungen betriebsmäßig auf, so dass die Entstehung von Glimmnestern oder Selbstentzündungsvorgänge trotz Inertisierung nicht vollständig ausgeschlossen sind. Bei längeren Stillstandszeiten wird die Anlage leer gefahren und die Inertisierung danach aufgehoben.4.3 und Anhang 2
4.5.2
Zone 22keine
b) Die umgesetzten Inertisierungmaßnahmen erfolgen mit Rauchgas. Während der An- und Abfahrvorgange sowie bei Störungen kann die Inertisierung nicht sichergestellt werden. Daher ist die Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub im Inneren der Mahlanlage nicht ausgeschlossen. Kohlenstaubablagerungen treten betriebsmäßig auf, so dass die Entstehung von Glimmnestern oder Selbstentzündungsvorgänge nicht ausgeschlossen sind.4.3 und Anhang 2 kann nicht vollständig erfolgen
4.5.2
Zone 21erforderlich
4.3.1.2Umgebung von Mahlanlagena) Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub in der Umgebung sicher verhindert, da die Anlagen auf Dauer technisch dicht gegenüber Stäuben ausgeführt sind.4.5.2keine Zonekeine
b) Technische Dichtheit der Anlagenicht auf Dauer gewährleistet; Leckagen und anfallende Stäube werden regelmäßig beseitigt.4.5.3

4.2.3
Abs. 6-9

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängigkeine
4.3.1.3Räume mit BrikettpressenKohlenstaubablagerungen sind betriebsmäßig vorhanden. Kohlenstaubablagerungen sind betriebsmäßig vorhanden.4.6.2Zone 22: gRkeine
4.3.2Roh- und Feinkohlenbunker
4.3.2.1Das Innere von Roh- und FeinkohlenbunkernDie Bunker werden gelegentlich befällt. Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub zu erwarten; wirksame Zündquellen, z.B. Glimmnester, können nicht vollständig ausgeschlossen werden.4.6.2Zone 21erforderlich
4.3.2.2Umgebung der Bunkera) Die Aufstellung erfolgt im Raum. Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub zu erwarten.4.6.2Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängigkeine
b) Die Aufstellung erfolgt im Raum. Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub zu erwarten.4.6.3Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängigkeine
c) Die Aufstellung erfolgt im Freien. Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub zu erwarten.4.6.2Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängigkeine
4.4Steinkohlenaufbereitungsanlagen
4.4.1Rohwaschkohlen- und Staubbunker
4.4.1.1Im Innerena) Bildung von g. e. A. durch Methanausgasung möglich. Aufgrund der Feuchtigkeit ist die Wirbelfähigkeit des Kohlenstaubes stark eingeschränkt, jedoch sind explosionsfähige Kohlenstaubablagerungen betriebsmäßig zu erwarten.4.6.2Zone 1

Zone 22

keine
b) Wie a)4.6.3Zone 2
Zone 22
keine
4.4.1.2Umgebung der Einrichtungena) Staubablagerungen nicht auszuschließen. Lecka-
gen werden sofort beseitigt. Staubablagerungen werden unverzüglich entfernt.
4.2.3
Abs. 6 - 9
keine Zonekeine
b) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und/oder der Sedimentationsgeschwindigkeit des Staubes zu erwarten. Staubablagerungen werden gelegentlich befeuchtet und regelmäßig beseitigt.4.2.3
Abs. 6 - 9
Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängigkeine
c) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und der Sedimentationsgeschwindigkeit des Staubes im gR zu erwarten, Ablagerungen werden regelmäßig beseitigt.4.2.3
Abs. 6 - 9
Zone 22: gRkeine
4.4.2Sieb- und Brecheinrichtungen sowie Sichter
4.4.2.1Im Inneren der Einrichtungena) G. e. A. durch Kohlenstaub tritt betriebsmäßig auf. Für Steinkohlen wirksame Zündquellen können vollständig vermieden werden, da die Kohlen grobkörnig und wenig zündempfindlich sind.Zone 20keine
b) G. e. A. durch Kohlenstaub tritt betriebsmäßig auf. Für Steinkohlen wirksame Zündquellen können z.B. aufgrund der Feinkörnigkeit und Zündempfindlichkeit nicht vollständig vermieden werden.Zone 20erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können
4.4.2.2Umgebung der EinrichtungenSiehe 4.4.1.2.


Nr.BeispielMerkmale/ Bemerkungen/ Voraussetzungen/ HinweiseSchutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
Vorbemerkung zu Abschnitt 4.5

Zusätzlich zu Abschnitt 2.1 der Beispielsammlung werden hier spezielle branchenspezifischen Lösungen aus dem Bereich der Beschichtungs- und Lackindustrie aufgeführt. Eine Übertragung auf andere Fragestellungen ist nicht ohne weiteres möglich. Bei der Festlegung der angegebenen Maßnahmen wurden spezielle Randbedingungen berücksichtigt, ohne sie in jedem einzelnen Punkt aufzuführen.

Beschichtungsstoffe in flüssiger Form sind z.B. Farben, Lacke, Firnisse, Imprägniermittel, Füll- und Isolierstoffe, Klebstoffe und Trennmittel, Beschichtungsstoffe aus festen Bestandteilen sind Beschichtungspulver und Flock. Neben den Beschichtungsstoffen sind auch die eingesetzten Stoffe bei Spül- und Reinigungstätigkeiten zu berücksichtigen.

Ein Teil der in diesem Abschnitt aufgeführten Beispiele zur Zoneneinteilung innerhalb und gegebenenfalls außerhalb von Beschichtungsanlagen basieren auf der Einhaltung einer maximalen Konzentration brennbarer Stoffe in Luft, die in den Beispielen als maximale Durchschnittkonzentrationen bezeichnet und deren Berechnung im Anhang dieses Abschnitts gezeigt und erläutert wird. Die Grundlagen für diese Berechnungen sind in europäischen Normen festgelegt. Dabei ist die sogenannte "Versprühte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe pro Stunde" bzw. die "pro Stunde versprühte höchste Pulverlackmenge" bzw. die "pro Stunde versprühte höchste Flockmenge" zu verstehen als der maximale Massestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz (z.B. für intermittierendes Beschichten) nicht überschritten werden kann. Es ist also in den folgenden Beispielen nicht der durchschnittliche Verbrauch an Beschichtungsstoffen, z.B. über eine Arbeitsschicht oder ein Jahr, zugrunde zu legen.

Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Das Applikationsgerät (mit Zuführung) ist so einzusetzen, dass keine wirksame Zündquelle entsteht. Konventionelle, nichtelektrostatische Sprühpistolen weisen im bestimmungsgemäßen Betrieb selbst keine wirksamen Zündquellen auf, wenn sie geerdet sind. Der Sprühprozess kann aber zur Ladungserzeugung und Ladungstrennung mit Gefahr zündwirksamer Entladungen führen ebenso wie ein nicht geerdetes oder isolierendes Werkstück, an welches eine Erde herangeführt wird (z.B. durch geerdetes Werkzeug, Bedienungsperson). Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen den relevanten europäischen Sicherheitsnormen (DIN EN 50050-1, DIN EN 50050-2, DIN EN 50050-3, DIN EN 50059, DIN EN 50176, DIN EN 50177, DIN EN 50223, DIN EN 50348) entsprechen und bestimmungsgemäß betrieben werden. Beschichtungsanlagen, die gemäß den Normen DIN EN 16985 (einschließlich den Vorgänger-Normen DIN EN 12215, DIN EN 13355, DIN EN 12981) oder DIN EN 50223 gebaut und installiert sind, können ohne zusätzliche technische Maßnahmen mit der im Abschnitt 4.5 beschriebenen Zoneneinteilung betrieben werden. Auch auf ältere Anlagen, die die genannten Normen nicht erfüllen, können die Beispiele angewendet werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Anlagen hinsichtlich der Maßnahmen zum Explosionsschutz gleichwertig sind.

Für ältere Anlagen, die den oben genannten Normen nicht entsprechen sowie hinsichtlich der Maßnahmen zum Explosionsschutz nicht auf gleichwertigem Stand sind, darf der Abschnitt 4.5 nicht angewendet werden. Eine Zonenfestlegung kann in diesen Fällen für ältere Anlagen nach dem so genannten Flammpunktkriterium erfolgen, siehe DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe".

Ergänzend zu Abschnitt 3 der Beispielsammlung ist bei mehrstufigen Rückgewinnungssystemen von Pulver- und Flockanlagen zur Zoneneinteilung eine Berechnung der Staub- bzw. Flockkonzentration möglich, weil der maximale Staubeintrag in das Rückgewinnungssystem bekannt ist. Auch diese Berechnung ist im Anhang dieses Abschnitts aufgeführt.

Die festgelegte Zone ergibt sich aus der eingebrachten Menge an Beschichtungsmaterial und den lüftungstechnischen Maßnahmen. Das Maß an Zündquellenvermeidung für in der Zone eingesetzte Arbeitsmittel richtet sich nach dieser Zoneneinteilung. Die Sprühpistole selbst stellt eine Besonderheit dar. An der Sprühpistole ist im Sprühkegel explosionsfähige Atmosphäre vorhanden, die auf Grund der Lüftung auf den Kegel beschränkt ist.
Hier ist die Anwendung des Zonenmodells nicht sinnvoll, da einerseits ein relativ weiter Bereich überstrichen wird, andererseits durch die Lüftung explosionsfähige Atmosphäre nur unmittelbar während des Ausbringens vorhanden ist. Die genannten Normen tragen dem Rechnung, so dass die entsprechend der Norm ausgeführten Sprühpistolen sicher betrieben werden können. Wenn es sich bei den Sprühpistolen um Geräte entsprechend der Richtlinie 2014/34/EU handelt, sollen diese in der Regel mindestens den Anforderungen an Geräte der Kategorie 2G genügen.

4.5Verarbeiten von Beschichtungsstoffen mit organischen AnteilenDie Zoneneinteilung in den Beispielen 4.5.2 bis 4.5.6 berücksichtigt die berechnete maximale Durchschnittskonzentration (siehe Vorbemerkung). Darüber hinaus können im Sprühkegel höhere Konzentrationen auftreten. Dies ist bei der Auswahl der Betriebsmittel und Verfahren zu berücksichtigen. Siehe Hinweise in den Spalten 3 und 5 der Beispiele 4.5.2, 4.5.3 und 4.5.5 (verweist auf 4.5.3 zurück).
4.5.1Verarbeiten von nichtentzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen (wasserverdünnbar)Entzündbare flüssige Beschichtungsstoffe siehe 4.5.2. und 4.5.3.
Beschichtungsstoffe und bei Reinigungsarbeiten versprühte spül- und Reinigungsflüssigkeiten erfüllen in ihrer Zusammensetzung folgende Formel:

[Gew.%H2O] > 1,70 x [Gew.% org. Lösemittel*] + 0,96 x [Gew.% Feststoff**]

* Gesamte organische flüssige Phase, einschließlich Flüssigkeiten mit Flammpunkten über 60 °C sowie die Flüssigkeiten, die nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind, wobei in diesem Fall die gesamte flüssige Phase im versprühten Zustand entzündbar ist.

** Gesamte feste Phase, die im versprühten Zustand entzündbar ist (entzündbare anorganische oder entzündbare organische Feststoffe), einschließlich der Feststoffe, die eine entzündbare anorganische oder entzündbare organische Beschichtung aufweisen.

Organische Bestandteile sind beispielsweise Alkohole, Ester, Ketone wie Aceton und MEK sowie Bindemittel, z.B. Harze, und Pigmente, z.B. Flammruß.

Zur weiteren Abstufung der Entzündbarkeit von Beschichtungsstoffen siehe DGUV Information 209-052.

Flammpunkt der bei der Reinigung ohne Versprühen verwendeten Flüssigkeiten liegt ausreichend (siehe TRGS 721 Abschnitt 3.2 Abs. 4) über Verarbeitungstemperatur.

4.1keine Zonekeine
4.5.2Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen in Spritzständen und SpritzkabinenSpritzstände und Spritzkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 16985, DIN EN 12215 oder DIN EN 13355.
Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Konventionelle, nichtelektrostatische Applikationsgeräte müssen DIN EN 1953 entsprechen. Applikationsgeräte müssen DIN EN 1953 entsprechen.
Elektrostatische Applikationsgeräte müssen DIN EN 50050-1 bzw. DIN EN 50176 entsprechen.
4.5.2.1Im Inneren und an ständigen Öffnungen von Spritzständen und Spritzkabinena) Beschichten mit VOC-freien flüssigen Beschichtungsstoffen und Verwendung VOC-freier Reinigungsflüssigkeiten (manuell und automatisch) deren Flammpunkts. 60 °C ist und mindestens 15 K über der Verarbeitungstemperatur liegt, z.B. UV-Lacke.

Hinweis:
VOC bzw."flüchtige organische Verbindung" ist in der Richtlinie 2010/75/EU unter Kapitel 1 Artikel 3 Nr. 45 definiert.

4.2Zone 2: im Bereich, der beim Verarbeitungsvorgang sowie bei Spül- und Reinigungsprozessen vom Sprühkegel erfasst werden kannkeine
b) Automatisches Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe mit festgelegten, wiederkehrenden Bewegungsabläufen der Applikationsgeräte z.B. mit Hilfe von Robotern oder Hubgeräten, maximale Durchschnittskonzentration c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.4.6.3Im Bereich des Sprühkegels sind alle Zündquellen zu vermeiden.

Zone 2: Segmente im Inneren der Kabine, die vom Sprühstrahl erreicht werden können, definiert durch den Bewegungsbereich der Applikationsgeräte mit einer Halbkugel um die Austrittsstelle mit einem Radius von 1,5 m in Applikationsrichtung Keine Zone: übriges Volumen der Kabine und an ständigen Öffnungen und Standöffnungen

keine
c) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe manuell oder automatisch ohne festgelegte, wiederkehrende Bewegungsabläufe, maximale Durchschnittskonzentration c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.4.6.3Zone 2: im Inneren der Kabine

keine Zone: an ständigen Öffnungen und Standöffnungen

keine
d) Automatisches Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe, maximale Durchschnittskonzentration 25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.2.

4.6.3Zone 1: im Inneren der Kabine

Zone 2: 1 m Abstand/ Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen

keine
4.5.2.2Internes Volumen des Abscheidesystems von Spritzständen und Spritzkabinen (z.B. Nassabscheidung oder Filter)a) Maximale Durchschnittskonzentration c ≤ 10 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.4.6.3keine Zonekeine
b) Maximale Durchschnittskonzentration 10 % < c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.4.6.3Zone 2: im Innerenkeine
c) Maximale Durchschnittskonzentration 25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittkonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.2.

Zone 1: im Innerenkeine
4.5.2.3internes Volumen der Ab- und Umluftleitungen von Spritzständen und Spritzkabinena) Maximale Durchschnittskonzentration c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.4.6.3keine Zonekeine
b) Maximale Durchschnittskonzentration 25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Lösemittel.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittkonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.2.

4.6.3Zone 2: im Inneren und 1 m Abstand/Radius um den Auslass der Abluftleitungkeine
4.5.3Verarbeiten von brennbaren Beschichtungspulvern in Sprühständen und Sprühkabinen mit elektrostatischen SprüheinrichtungenSprühstände und Sprühkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 16985 oder DIN EN 12981.
Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050-2 bzw. EN 50177 entsprechen.
4.5.3.1Im Inneren von Sprühständen und SprühkabinenElektrostatisches Beschichten brennbarer Beschichtungspulver (manuell oder automatisch), maximale Durchschnittskonzentration c ≤ 50 % der UEG der brennbaren Beschichtungspulver.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittkonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.3.

4.6.3Zone 22: im Inneren der Kabinekeine
4.5.3.2Internes Volumen der Ab- und Umluftleitungen von Sprühständen und Sprühkabinena) Wenn Pulveransammlung in den Luftkanälen vermieden ist.

Hinweis:
Normalerweise ist eine Mindestgeschwindigkeit der Luftströmung von 16 m/s (bei Flock 20 m/s) ausreichend, um Pulveransammlungen in Luftkanälen zu vermeiden.

4.6.3keine Zonekeine
b) Wenn Pulveransammlungen in den Luftkanälen nicht vermieden werden kann.4.6.3Zone 22: im Innerenkeine
4.5.3.3Ständige Öffnungen von Sprühständen und Sprühkabinena) Wenn Pulverablagerungen im Bereich vor den Öffnungen sicher vermieden sind (z.B. durch eine von außen nach innen gerichtete Luftströmung an ständigen Öffnungen von mindestens 0,4 m/s).4.6.3keine Zonekeine
b) Wenn Pulverablagerungen im Bereich vor den Öffnungen nicht sicher vermieden sind.4.6.3Zone 22: 1 m Abstand/ Radius um ständige öffnungen und Standöffnungenkeine
4.5.3.4Vor- und Nachbeschichterplätze an Sprühkabinen mit vom Hersteller festgelegtem SprühbereichOverspray wird im Sprühbereich sicher erfasst, z.B. durch ausreichende Absaugwirkung der Kabinenlüftung. Ist der Sprühbereich weiter als 1 Meter von der Öffnung der Kabine entfernt, muss eine zusätzliche Absaugeinrichtung installiert sein. Die Ausdehnung des Sprühbereiches ist auf 2 m Abstand zur Kabinenöffnung begrenzt.4.6.3Zone 22: 0,5 m Abstand/ Radius um den festgelegten Sprühbereichkeine
4.5.4PulverrückgewinnungDie nachstehenden Beispiele berücksichtigen die üblichen Mindestzündenergien (≥ 2 mJ) von Beschichtungspulvern.
4.5.4.1Rohgasseitea) Offenes System. Abreinigung der Filterelemente ist zeitlich nicht überwiegend (< 50 % der Betriebszeit).4.6.3Zone 21keine
b) Geschlossenes System (Zyklon oder filternde Abscheider)
b1) Die Konzentration des im Zyklon erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig unter der UEG.4.2Zone 21keine
b2) Die Konzentration des im filternden Abscheider erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig unter der UEG (Objektabsaugung, Aspiration) und das Abreinigen des Filtermediums erfolgt nur gelegentlich, z.B. am Schichtende oder gesteuert über Druckdifferenz.4.2

4.3 und Anhang 2

Zone 21Punkte 2.4, 2.5, 2.6, 2.7 oder 2.8 jeweils in Kombination mit 2.9
b3) Wie b2, jedoch nicht in allen Punkten erfüllt.4.3 und Anhang 2Zone 20Punkte 2.4, 2.5, 2.6, 2.7 oder 2.8 jeweils in Kombination mit 2.9
4.5.4.2Reingasseitea) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, siehe 3.3.5.2 c)4.2keine Zonekeine
b) Mehrstufige Filtersysteme ohne Filterüberwachung, aber mit einer maximalen Durchschnittskonzentration < 1 % der UEG hinter der Filterstufe.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.4.

Hinweis:
In den Arbeitsraum zurückgeführte Luft muss die Anforderungen der TRGS 900 erfüllen.

4.6.3Zone 22keine
c) Wie b), jedoch mit einer maximalen Durchschnittskonzentration ≥ 1 % bis < 10 % der UEG hinter der Filterstufe.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.4.

Hinweis:
In den Arbeitsraum zurückgeführte Luft muss die Anforderungen der TRGS 900 erfüllen.

4.6.3Zone 21keine
4.5.5Sprühstände und Sprühkabinen zum Verarbeiten von brennbarem FlockSprühstände und Sprühkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 50223. Im Bereich der Flockwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050-3 bzw. DIN EN 50223 entsprechen.

Der Klebstoffauftrag findet außerhalb des Sprühstands / der Sprühkabine statt. Lösemitteldampfkonzentration < 20 % der UEG des Lösemittels. Elektrostatisches Beflocken (manuell oder automatisch), maximale Durchschnittskonzentration c ≤ 50 % der UEG von brennbarem Flock. Siehe 4.5.3 Verarbeiten von brennbaren Beschichtungspulvern in Sprühständen und Sprühkabinen mit elektrostatischen Sprüheinrichtungen.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.5.

4.5.6FlockrückgewinnungSiehe 4.5.4 Pulverrückgewinnung.

Hinweis:
Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration entsprechend Anhang zu 4.5.6 (siehe auch DGUV Information 209-052 "Elektrostatisches Beschichten").

Berechnung der Konzentration (siehe folgende Seiten).

Anhang zu 4.5.2 und 4.5.3: Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration brennbarer Lösemittel gemäß DIN EN 16985, DIN EN 12215 und DIN EN 13355:

Um den Vergleich mit der unteren Explosionsgrenze (UEG) zu vereinfachen, wird die Konzentration als CUEG (in % der UEG) ausgedrückt.

(1)

Die maximale Durchschnittskonzentration brennbarer Lösemittel in der Spritzkabine/dem Segment hängt ab von der eingebrachten Höchstmenge an Lösemittel und dem Mindest-Frischluftvolumenstrom:

(2)

Der Mindest-Frischluftvolumenstrom Qmin kann aus der Luftgeschwindigkeit v und der Breite B und der Länge L des Luftstromquerschnitts berechnet werden:

Qmin = v * B * L

mit:

CUEGberechneter Wert der höchstzulässigen Konzentration brennbarer Lösemittel als Funktion von UEGin %
`Cmaximale Durchschnittskonzentration brennbarer Lösemittel (in Luft) in der Spritzkabinein g/m3
UEGuntere Explosionsgrenze der Lösemittel oder Lösemittelgemische bei 293 K
Wenn die Bestandteile der Lösemittelgemische bekannt sind, die UEG des Gemisches jedoch unbekannt ist,
ist die UEG des Lösemittelbestandteiles mit dem geringsten Wert einzusetzen. Sind keine Angaben vorhanden,
ist ein Wert von 40 g/m3 einzusetzen.
in g/m3
Mmaxverspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe, die je Stunde maximal ausgebracht werden kannin g/h
k1Massenanteil der in den flüssigen organischen Beschichtungsstoffen enthaltenen brennbaren Lösemittel während des Spritzverfahrensin %
k2Geschätzte Menge brennbarer Lösemittel, die in der Spritzkabine durch Verdunstung freigesetzt werdenin %
k3Sicherheitsfaktor, der die Heterogenität der Lösemittelkonzentration und insbesondere die hohen Konzentrationen
zwischen Spritzpistole, dem Werkstück und dessen Umgebung berücksichtigt
QminMindest-Frischluftstrom innerhalb der Spritzkabine, der die freigesetzten brennbaren Lösemittel auf die zulässige Konzentration herabsetztin m3/h
vmittlere Luftgeschwindigkeit in der Spritzkabine/des Segmentes.in m/s
ΒBreite der Spritzkabine/des Segmentes, in der/dem lackiert wird.in m
LLänge der Spritzkabine /des Segmentes, in der/dem lackiert wird.in m

Anmerkung: Bei einer Mehrzonen-Spritzkabine muss jedes Segment separat berechnet werden.

(Anhang zu 4.5.2: Beispielrechnung der Konzentration in der Spritzkabine zur Bestimmung der Zone)

Berechnungsbeispiel:
Annahmen:

Strömungsparameter einer vertikal belüfteten Spritzkabine (oder einem Segment, in dem lackiert wird):

BreiteΒ= 4 ra
LängeL= 8 rn
mittlere Luftgeschwindigkeitv= 0,3 m/s
Höchstmenge der zugeführten BeschichlungsstoffeMmax= 20.000 g/h
untere ExplosionsgrenzeUEG= 40 g/m3
Geholten brennbaren Lösemittelnk1= 85 % (0,85)
Verdunstungsanteilk2= 80 % (0,80)
Sicherheitsfaktork3= 3 (Standardwert)

gemäß (3)

Qmin = 0,3 m/s * 4 m * 8 m * 3600 s/h = 34560 m3/h

gemäß (2)

gemäß (1)

Ergebnis:
Eine Nennkonzentration von CUEG = 2,95 % wird erreicht, wenn die technische Lüftung der Spritzkabine für eine mittlere Luftgeschwindigkeit von v = 0,3 m/s ausgelegt ist (und weitere oben beschriebenen Annahmen gelten). Dabei liegt eine Zone 2 in der Spritzkabine/dem Segment vor.

Anhang zu 4.5.3 und 4.5.5: Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration brennbarem Beschichtungspulvers gemäß DIN EN 16985 oder DIN EN 12981 und brennbaren Flock gemäß DIN EN 50223

Um den Vergleich mit der unteren Explosionsgrenze (UEG) zu vereinfachen, wird die Konzentration als CUEG (in % der UEG) ausgedrückt.

(4)

Die maximale Durchschnittskonzentration an brennbarem Pulverlack / Flock in der Beschichtungskabine hängt ab von der Menge der eingebrachten Höchstmenge an Pulverlack/Flock und dem Mindest-Frischluftvolumenstrom:

(5)

Der Mindest-Frischluftvolumenstrom Qmin errechnet sich aus der Luftgeschwindigkeit v und dem Gesamtquerschnitt der Öffnungen:

Qmin = v * A * 3600 (6)

mit:

CUEGBerechneter Wert der Konzentration an brennbarem Pulverlack/Flock im Verhältnis zur UEGin %
`CMaximale Durchschnittskonzentration an brennbarem Pulverlack/Flock in Luft innerhalb der Beschichtungskabineg/m3
UEGuntere Explosionsgrenze eines Pulverlack-/Flock-Luft-Gemisches.
Wenn keine Angaben vorhanden sind, ist für Pulver ein Wert von 20 g/m3, für Flock ein Wert von 100 g/m3 einzusetzen.
g/m3
Mmaxversprühte Höchstmenge von Pulverlack/Flock, die je Stunde maximal ausgebracht werden kanng/h
QminMindest-Frischluftvolumenstrom innerhalb der Beschichtungskabine, der das brennbare Pulverlack-/Flock-Luft-Gemisch auf die zulässige Konzentration herabsetztm3/h
vmittlere Luftgeschwindigkeit in der Beschichtungskabinem/s
AGesamtquerschnitt der Öffnungen einer Beschichtungskabine (Der Gesamtquerschnitt umfasst alle ständigen Öffnungen - z.B. Ein- und Auslassöffnungen für Werkstücke, Öffnungen für Bedienungspersonen und Sprühsysteme/Handsprüheinrichtungen)m2

Anhang zu 4.5.4 und 4.5.6: Berechnung der maximalen Durchschnittskonzentration von brennbarem Pulverlack / Flock im Reinluftbereich an der Filteraustrittsseite

Zum Filtermedium transportierter brennbarer Pulverlack / Flock im Rohgasbereich der Rückgewinnungsanlage:

(7)

Dabei ist

etAuftragswirkungsgrad des Beschichtungsprozesses; typischer Erfahrungswert
des Applikationsspezialisten (z.B. für typische Applikationsverfahren zwischen 0,5 und 0,7)
dimensionslos
esvom Hersteller vorgegebene Rückgewinnungseffizienz des Vorabscheiders
(z.B. für Zyklon typischerweise zwischen 0,9 und 0,95)
dimensionslos
MrabMassendurchsatz von brennbarem Pulverlack / Flock im Rohgasbereich der Rückgewinnungsanlagein g/h
Mmaxversprühte Höchstmenge an brennbarem Pulverlack / Flock, die je Stunde maximal ausgebracht werden kannin g/h

Brennbarer Pulverlack/Flock, das/der das Filtermedium zum Reingasbereich der Rückgewinnungsanlage passiert (das Berechnungsprinzip kann auch für Polizeifilter angewendet werden)

(8)
(9)


erfmmittlere Durchlässigkeit des Filtermediums (Lieferantenzertifikat)einheitslos
QopBetriebsluftstrom in der Kabine für den Beschichtungsprozessin m3/h
CreinKonzentration Beschichtungspulver/Flock nach dem Filtermediumin mg/m3
MreinMassendurchsatz an brennbarem Pulverlack / Flock im Reingasbereich der Rückgewinnungsanlagein mg/h

Berechnungsbeispiel:
Annahmen:

et = 0,5

es = 0,95

Qop = 12.000 m3 / h

max = 180.000 g/h

erfm < 0,0003

UEG = 20 g / m3

nach Gleichung (7):

nach Gleichung (8):

nach Gleichung (9):

Ergebnis:

Crein = 0,1125 mg/m3 ist kleiner als 1 % der UEG (200 mg/m3). Danach liegt auf der Reingasseite des letzten Filters Zone 22 vor. (siehe 4.5.5.2 b))

Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.6Medizinisch genutzte Räume im Sinne DIN VDE 100 Teil 710In medizinisch genutzten Räumen werden brennbare Desinfektionsmittel vor allem für
  • die Hautantiseptik beim Patienten,
  • die Händedesinfektion

sowie in seltenen Fällen zur Flächendesinfektion verwendet.

Die primär wirksamen Komponenten stellen dabei die Alkohole

  • Ethanol,
  • 1-Propanol und
  • 2-Propanol

dar.
Grundsätzlich ist aus Gründen des Gesundheits- und Explosionsschutzes Scheuer- bzw. Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion vorzuziehen, damit die Bildung von Aerosolen möglichst vermieden wird.

4.6.1Anwendung von brennbaren Desinfektionsmitteln
4.6.1.1Hautdesinfektion beim PatientenDie Hautdesinfektion am Patienten vor einem chirurgischen Eingriff erfolgt in der Regel mit wässeriger alkoholischer Lösung.
a) Das Auftragen des Desinfektionsmittels erfolgt im Wischverfahren mit einem getränkten Tupfer (nicht sprühen!). Vor Beginn des Eingriffs trocknet das Desinfektionsmittel mehrere Minuten an der Haut des Patienten an. Die Abdeckung der desinfizierten Eingriffsstelle erfolgt erst nach dem Antrocknen, damit keine Akkumulation des Desinfektionsmittels erfolgt.4.6.2keine Zone

Jedoch sind Zündquellen im Nahbereich der desinfizierten Stelle während des Aufbringens und Eintrocknens zu vermeiden.

keine
b) Falls a) nicht in allen Punkten erfüllt.Zone 2: Nahbereichkeine
4.6.1.2HändedesinfektionDie Händedesinfektion erfolgt in der Regel mittels Einreibepräparaten mit einem Alkoholgehalt von mind. 60 %.
Das Desinfektionsmittel tritt als Strahl aus dem Spender aus und wird
  • bei der hygienischen Händedesinfektion mind. 30 s (1 - 2 Hübe à 2 ml) in die Hände bzw.
  • bei der chirurgischen Händedesinfektion (ca. 15 Hübe à 2 ml) in die Hände und Unterarme eingerieben.
4.6.2keine Zone

Jedoch sind Zündquellen im Nahbereich des Desinfektionsmittelspenders sowie des Anwenders während des Aufbringens und Eintrocknens zu vermeiden.

keine
4.6.1.3Flächendesinfektiona) Flächendesinfektion mit nicht brennbaren VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln.keine Zonekeine
b) Verwendung alkoholischer Desinfektionsmittel, aber Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, weil
b1) (Flammpunkt liegt ausreichend über der Verarbeitungstemperatur (siehe TRGS 721 Punkt 3.2 (7) Ziffer 2b)), Temperaturerhöhungen liegen nicht vor und Versprühen oder Vernebeln ist ausgeschlossen.4.2keine Zonekeine
Hinweis:
Die Verarbeitungstemperatur entspricht der Raumtemperatur, sofern die Flächen vor der Desinfektion entsprechend abgekühlt sind.
b2) Menge an ausgebrachter Gebrauchslösung ist auf maximal 50 ml je m2 zu behandeln- der Fläche begrenzt oder Gesamtmenge pro Raum ist auf maximal 100 ml je m2 Raumgrundfläche begrenzt.
Hinweis:
Alkoholische Desinfektionsmittel dürfen zur Flächendesinfektion nur noch eingesetzt werden, wenn eine schnell wirkende Desinfektion notwendig ist und ein Ersatzstoff nicht zur Verfügung steht.
4.2keine Zone

Jedoch sind wirksame Zündquellen während der Desinfektion zu vermeiden.

keine
4.6.2Anwendung von volatilen AnästhetikaIn der Human- sowie Veterinärmedizin kommen aktuell bei stationären sowie ambulanten Eingriffen nahezu ausschließlich folgende Inhalationsanästhetika zur Anwendung.
  • Sevofluran
  • Desfluran
  • Isofluran

Diese Inhalationsanästhetika sind unter atmosphärischen Bedingungen nicht entflammbar und bilden mit Luft keine explosionsfähigen Dampf/Luft-Gemische. Unter den Rahmenbedingungen der medizinischen Anwendung, d.h. bei erhöhtem O2 - und/oder N2O - Anteil, können diese volatilen Anästhetika dagegen durchaus ein explosionsfähiges Gemisch ausbilden. Die Durchführung der Inhalationsanästhesie erfolgt mittels halbgeschlossener bzw. geschlossener Rückatemnarkosesysteme.

Bild 1: Rückatemnarkosesystem
1 Beatmungsbeutel
2 Narkosearm
3 CO - Absorber
4 Dom - Ventil
5 Y - Stück
6 Dom - Ventil
7 Überdruckventil
8 Frischluftzuleitung

Die Begriffe "halbgeschlossenes System" bzw."geschlossenes System" beziehen sich auf die Art der Atemkreislaufführung und nicht auf die Dichtheit des Atemkreislaufs.

Bei einem halbgeschlossenen System wird nur ein Teil der ausgeatmeten Luft in das Kreissystem zurückgeführt, gleichzeitig wird das Überschussgas aus dem System ausgeleitet. Diese Abluft muss gem. TRGS 525 über eine Narkosegasabsaugung erfasst werden, die sie über eine Schlauchleitung mit Wandanschluss in das Abluftsystem führt (s. 4.6.2.3), und darf nicht in den Raum entweichen.
Ein Narkosesystem wird als geschlossen bezeichnet, wenn die gesamte Exspirationsluft dem Patienten nach CO2 - Elimination in der folgenden Inspiration wieder zugeleitet wird.

4.6.2.1Innerhalb des AtmungskreislaufesDer Atmungskreislauf umfasst die Anästhesieeinheil als umschlossenes medizinisches Gassystem sowie die Atmungsorgane des Patienten. Innerhalb des Atmungskreislaufes ist aufgrund des erhöhten O2- und/oder N2O-Anteils mit der Bildung eines explosionsfähigen Gemisches zu rechnen.Da keine atmosphärischen Bedingungen vorliegen, ist innerhalb des Atmungskreislaufs keine Zoneneinteilung vorzunehmen. Wohl aber müssen Zündquellen entsprechend von Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Gemische vermieden werden
4.6.2.1.1Anwendung von Isoflurana) Im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Die gerätetechnisch maximal mögliche* Isofluran-Konzentration von 6 Vol-% liegt immer unterhalb der UEG, folglich kann bei keiner Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vorliegen.
Beim Einsatz von Isofluran ohne Lachgas sind keine Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich, da ein explosionsfähiges Gemisch nicht auftreten kannkeine
UEG Isofluran in O2/N2-Gemischen

* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z.B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.

b) Im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Isofluran-Konzentration von 6 Vol-% liegt unterhalb einer Sauerstoffkonzentration von ca. 45 % explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z.B. beim Vertiefen der Narkose) kann der Ex- Bereich durchlaufen werden. Die UEG wird bei einer Isofluran-Konzentration im typischen Anwendungsbereich erst bei Sauerstoffkonzentrationen unter ca. 10 Vol-% (entsprechend > ca. 90 Vol-% Lachgas) überschritten. Dies wird in der Praxis durch die Lachgassperre verhindert.
Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden

Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 2 Vol-% Isofluran nicht überschritten wird

keine
UEG Isofluran in O2/N2O-Gemischen

* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z.B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.

4.6.2.1.2Anwendung von Sevoflurana) Im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Sevofluran-Konzentration von 8 Vol-% liegt oberhalb einer Sauerstoffkonzentration von ca. 60 Vol-% explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z.B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der lau- (enden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.
Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden

Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 3 Vol-% Sevofluran nicht überschritten wird

keine
UEG von Sevofluran in O2/N2-Gemischen

* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z.B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.

b) Im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Sevofluran-Konzentration von 8 Vol-% liegt unabhängig von der Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vor.
In bestimmten Phasen der Anästhesie (z.B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.
Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 5 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird. Ist bei der Planung des Eingriffs abzusehen, dass Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, bei denen wirksame Zündquellen im Normalbetrieb auftreten, ist vorrangig ein anderes Narkosegassystem (z.B. Insofluran, ohne Lachgas) oder ein medizinisches Ersatzverfahren (z.B. i. v. Narkose) zu wählen.keine
UEG von Sevofluran in O2/N2O-Gemischen

* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z.B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.

4.6.2.1.3Anwendung von Desflurana) Im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen Desfluran-Konzentration von 18 Vol-% liegt oberhalb einer Sauerstoffkonzentration von 82 % explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z.B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.
Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden
Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkei-,ten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 7 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird
keine
UEG von Desfluran in O2/N2-Gemischen
b) Im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen Desfluran-Konzentration von 18 Vol-% liegt unabhängig von der Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vor.
In bestimmten Phasen der Anästhesie (z.B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.
Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden
Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 5 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird Ist bei der Planung des Eingriffs abzusehen, dass Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, bei denen wirksame Zündquellen im Normalbetrieb auftreten, ist vorrangig ein anderes Narkosegassystem (z.B. Isofluran, ohne Lachgas) oder ein medizinisches Ersatzverfahren (z.B. i. v. Narkose) zu wählen
keine
UEG von Desfluran in O2/N2O-Gemischen
4.6.2.2Außerhalb des AtemkreislaufesDas Narkosegerät wird nach TRGS 525 betrieben. Die geräteseitige Leckage wird auf < 150 ml/min begrenzt. An der Schnittstelle zwischen Narkosesystem und Patient sowie an Schlauchverbindungen, die geöffnet werden können ("Diskonnektion"), können potenziell relevante Leckagen auftreten:Hinweis:
Unabhängig vom Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre führen erhöhte Sauerstoff-Konzentration und/oder der Einsatz von Lachgas zu einer stark erhöhten Brandgefahr
a) Intubationsnarkose mit geblocktem Endotrachealtubus. Unbeabsichtigte Diskonnektion kann vernünftigerweise ausgeschlossen werden. Austretendes Inhalationsgemisch wird unmittelbar an der Austrittsstelle mit Luft verdünnt, so dass keine explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge vorliegt.

Hinweis:
Auch kleine Leckagen können zu einer Gefährdung des Patienten führen, wenn in der unmittelbaren Nähe der Leckagestelle im Atemtrakt Zündquellen wirksam werden, z.B. bei Eingriffen im Atemwegsbereich.

4.1

4.5.2

keine Zone

Zündquellen im Nahbereich um den Endotrachealtubus sind auszuschließen oder es ist Isofluran im Sauerstoff-Luft-Gemisch anzuwenden

keine
b) Wie a), aber Diskonnektion kann erforderlich werden oder unbeabsichtigte Diskonnektionen können nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Diskonnektion kann eine größere Menge an Inhalationsgemisch austreten, wodurch explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge im Nahbereich vorliegen kann.4.1
4.5.3
Zone 2: im Nahbereich der Diskonnektionsstelle Bei der Anwendung von Isofluran im Sauerstoff-Luft-Gemisch entsteht kein explosionsgefährdeter Bereichkeine
c) andere Narkoseverfahren, z.B. Maskennarkosen, Narkosen mit Larynxmaske oder ungeblocktem Endotrachealtubus.
Da bei diesen Narkoseverfahren keine wirksame Abdichtung des Atemkreislaufs erfolgen kann, kann am Rand der Maske bzw. des Tubus eine größere Menge an Inhalationsgemisch austreten, wodurch gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge im Nahbereich vorliegen kann.
Zone 1: im Nahbereich um den Kopf des Patienten und ggf. um die Diskonnektionsstelle

Bei der Anwendung von Isofluran im Sauerstoff-Luft-Gemisch entsteht kein explosionsgefährdeter Bereich

keine
4.6.2.3Narkosegasabführung
4.6.2.3.1Öffnungen im Verlauf der NarkosegasabführungUm zu verhindern, dass die Absaugung den Atemkreislauf beeinträchtigt, ist eine Öffnung in der Narkosegasabführung erforderlich, durch die während des normalen Absaugbetriebs Raumluft eingesaugt und ins Abluftsystem fortgeleitet wird. Bei bestimmten Betriebszuständen, z.B. bei Betätigung des Sauerstoff-Flush, kann durch diese Öffnung maximal das Volumen des Atemkreislaufs in die Umgebung austreten. Die dabei an der Austrittsöffnung freigesetzte Menge führt in der Regel nicht zu einer gefahrdrohenden Menge explosionsfähiger Atmosphäre.Zone 2: im Nahbereich der Austrittsöffnungkeine
4.6.2.3.2NarkosegasabsaugungNach TRGS 525 ist die Narkosegasabsaugung vor Beginn des OP-Betriebs anzuschließen und zu überprüfen. Nach Ende des OP-Betriebs wieder aus dem Wandanschluss zu nehmen.
a) durch unbelastete Luft im Abluftsystem erfolgt eine schnelle Verdünnung, so dass keine g. e. A. auftreten kann.keine Zonekeine
b) keine relevante Verdünnung durch unbelastete Luft im AbluftsystemZone 1: im Abluftsystemkeine
Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.7Umgang mit AcetylenBei Acetylen wird als Niederdruck ein Überdruck ≤ 0,2 bar, als Mitteldruck ein Überdruck 0,2 < pü ≤ 1,5 bar und als Hochdruck ein Überdruck 1,5 < pü ≤ 25 bar bezeichnet.
Acetylen riecht carbid- bzw. knoblauchartig und ist weit unter der unteren Explosionsgrenze per Geruch gut wahrnehmbar, sofern nicht dauerhaft vorhanden, weil bei längerer Exposition die Wahrnehmung eines Geruchs abnimmt. Diese Aussage trifft auch für das petrochemische Acetylen zu, das von der Geruchsintensität etwas weniger stark in Erscheinung tritt.
4.7.1Acetylenwerke
4.7.1.1CalciumcarbidlagerVerschlossene Gefäße, die nicht geöffnet werden.
a) Luft- und wasserdichte Gefäße, die auch zur Lagerung im Freien bestimmt sind, z. B Container (Turn bin oder IBC). Beschädigung ausgeschlossen. Bildung von g. e. A. aufgrund der Bauweise nicht zu erwarten.4.6.2

4.5.2

keine Zonekeine
b) wasserdichte Gefäße, z.B. Trommeln, Fässer, müssen unter Dach gelagert werden, Transportschäden nicht ausgeschlossen.
b1) in Räumen, Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.4.6.2
4.5.3
Zone 2: 5 m um die Gefäßekeine
b2) unter Überdachungen im Freien4.5.3Zone 2: 3 m um die Gefäßekeine
4.7.1.2Umfüllung von Calciumcarbid aus Gebinden (z.B. Trommeln, Bigbag) in Turnbin ContainerBildung von g. e. A. um Gebindeöffnung bei Eindringen von Feuchtigkeit in die Gebinde, z.B. durch Beschädigung bei Lagerung und/oder Transport in seltenen Fällen möglich.
a) Umfüllung aus Gebinden bis 200 kg, Objektabsaugung unmittelbar an der Umfüllstelle, die unmittelbar beim Öffnen der Gebinde (z.B. Fässer) wirksam wird.4.6.4keine Zonekeine
b) Umfüllung aus Gebinden größer 200 kg, Objektabsaugung unmittelbar an der Umfüllstelle, die sofort beim Öffnen der Gebinde (z.B. Big Bag) wirksam wird.4.6.4Zone 2: Nahbereich um die Gefäßöffnungkeine
c) Technische Lüftung.4.6.3Zone 2: 2 m um die Gefäßöffnungkeine
d) Natürliche Lüftung.4.6.2Zone 2: 5 m um die Gefäßöffnungkeine
4.7.1.3Acetylenentwickler
4.7.1.3.1In RäumenVor dem Beschickungsvorgang werden die Beschickungsbehälter und die Schleuse mit Stickstoff gespült. Acetylen liegt im Entwickler unter Über- druck (Niederdruck oder Mitteldruck) vor. Damit wird der Eintrag von Luft vermieden.4.2
4.3 und Anhang 2
3.1
keine Zone: im Entwickler und in der Schleusekeine
Bildung von g. e. A. durch Freisetzung geringer Gasmengen in den Raum bei Entleerungsvorgängen der nicht vergasbaren Karbid-Bestandteile möglich.

Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.

4.6.2Zone 1: Zylinder 1 m um Entwickler vom Boden bis zum Dach

Zone 2: üR

keine
4.7.1.3.2Lagerung von EntwicklerrückständenBildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich
4.7.1.3.2.1In Räumena) Technische Lüftung.4.6.3keine Zonekeine
b) Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Raum ständig gut durchlüftet.4.6.2Zone 2: gRkeine
4.7.2.3.2.2
4.7.1.3.2.2 red. Anm.
Im FreienWie 4.7.1.3.2.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.7.1.4Behandlung von Kalkschlamm
4.7.1.4.1KalkmilchkanäleIm Kanal Bildung von g. e. A. möglich
a) mit Platten abgedeckter Kanal.4.6.2
4.5.3
Zone 0: im Kanal Zone 2: 1 m über der Kanalabdeckungkeine
b) Rohrleitung.4.6.2
4.5.2
Zone 0: im Rohr

keine Zone: außerhalb der Rohre

keine
4.7.1.4.2Offener Kalkschlammpufferbehälter im FreienBildung von g. e. A. möglich.4.6.2Zone 1: 1 m um die Einlauföffnung

Zone 2: bis 1 m über Behälteroberkante

keine
4.7.1.4.3Kalkschlammgruben im FreienBildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich.4.6.2Zone 1: 1 m um die Einlauföffnung keine

Zone 2: Bis Grubenoberkante

4.7.1.4.4Aufstellräume für Kalkschlammpumpen und KlärwasserpumpenLüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten.4.6.2keine Zone keine
4.7.1.5Lagerung von Kalkrückständen in Räumen, z.B. Filterkuchen aus FilterpressenBildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich.
a) Technische Lüftung.4.6.3keine Zone keine
b) Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Raum ständig gut durchlüftet.4.6.2Zone 2: gR keine
4.7.1.6Acetylenkühler, -trockner, -reiniger und Druckerhöhungsgebläse in Räumen
4.7.1.6.1Acetylenkühler, -trockner und -reinigerGeschlossene Anlagen, Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bei Probenahme- und Entwässerungsstellen siehe 4.7.1.10.4.5.3

4.6.2

Zone 2: gR keine
4.7.1.6.2Lagerung von Altsäure in Behälterna) Inertisierung des freien Behältervolumens mit Stickstoff mit Entlüftung ins Freie.4.3 und Anhang 2Zone 2: im Nahbereich keine um die Entlüftungsöffnung
b) Bildung von g. e. A. durch Ausgasen von Acetylen aus Altsäure mit Entlüftung ins Freie.4.6.2Zone 0: im Behälter
Zone 1: 1 m um Entlüftungsöffnung
Zone 2: weitere 2 m
keine
4.7.1.6.3Druckerhöhungsgebläse und FilterkästenGeschlossene Anlagen, Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
a) Inertisierung vor Öffnen der Anlage z.B. zur Reinigung der Filterelemente4.5.3

4.6.2

Zone 2: im Nahbereich um die Verbindungsstellen und Wartungsöffnungenkeine
b) Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten bzw. bei Reinigung der Filterelemente möglich.4.6.2Zone 1: 1 m um die Einrichtung, nach oben bis zum Dach

Zone 2: üR

keine
4.7.1.7AcetylenspeicherAcetylen liegt unter Niederdruck oder Mitteldruck vor.
4.7.1.7.1In RäumenBildung von g. e. A. durch Ausgasen aus der Wassersperre möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bei überfüllung Abblasen über Dach.4.5.3

4.6.2

Zone 2: 1 m um den Acetylenspeicher, nach oben bis zum Dach

Zone 2: 5 m um die Abblaseöffnung

keine
4.7.1.7.2Im FreienBildung von g. e. A. durch Abblasen bei Überfüllung möglich.4.5.3Zone 2: 5 m um die Abblaseöffnungkeine
4.7.1.8Acetylenverdichter in RäumenAcetylen liegt unter Hochdruck vor.
Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
4.5.3

4.6.2

Zone 1: 2 m um Verdichter

Zone 2: üR

keine
4.7.1.9Abfüllung
4.7.1.9.1Abfüllstellen (einschließlich Entleerstände für überfüllte Gebinde)Bildung von g. e. A. betriebsmäßig möglich. In Rohrleitungen enthaltene Restmenge Acetylen kann austreten. Gasrücktritt- oder Absperrventil befindet sich in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle.
4.7.1.9.1.1In RäumenLüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 3 m um Füll- und ggf. Entleerungsanschluss
Zone 2: üR
keine
4.7.1.9.1.2Im Freien (z.B. Trailerabfüllung)Wie 4.7.1.9.1.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.7.1.9.2Nach-AcetonierungBildung von g. e. A. durch technisch bedingte Acetonfreisetzung am Flaschenventil.4.6.2Zone 1: 0,5 m um die Flaschekeine
4.7.1.9.3LösemittelpumpenSiehe 2.2.9.10.
4.7.1.9.4Lagerung von Aceton und DMFSiehe 2.2.7 und 2.2.8.
4.7.1.10Vorgesehene Austrittsmöglichkeiten von Acetylen in die Umgebung
4.7.1.10.1Probenahmeeinrichtungen in RäumenBildung von g. e. A. durch Freisetzung geringer Mengen unter ständiger Mitarbeiterkontrolle.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 1 m um die Probenahmeeinrichtung

Zone 2: weitere 2 m

keine
4.7.1.10.2Entwässerungseinrichtungen (Kondensatablass) in RäumenBeim Ablassen unter ständiger Mitarbeiterkontrolle Bildung von g. e. A. durch Freisetzen geringer Mengen von Acetylen, die beim Entleeren der Entwässerungseinrichtung mitgerissen werden.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 1 m um die Ablassöffnung

Zone 2: weitere 2 m

keine
4.7.1.10.3Entlüftungs- und Abblaseleitungen ins Freie, z.B. betriebliche Entspannungs- oder Spüleinrichtungen und regelmäßig zu prüfende NotentspannungseinrichtungenBildung von g. e. A. um Leitungsmündung zu erwarten.Zone 1: 5 m seitlich und oberhalb und 1 m unterhalb der Leitungsmündungkeine
4.7.1.10.4Entlüftungs- und Abblaseleitungen von Acetylenspeichern ins FreieSiehe 4.7.1.7.2.
4.7.1.10.5Entspannungsleitungen (von Notentspannungseinrichtungen) ins FreieAcetylen liegt unter Niederdruck und Hochdruck vor. Bildung von g. e. A. durch Freisetzen von größeren Mengen nach außen. Entspannungsleitungen werden über Dach geführt.Zone 1: 3 m um die Ent- Spannungsöffnungen Zone 2: weitere 2 mkeine
4.7.1.11FlaschenprüfungIm Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen werden z.B. folgende Vorgänge durchgeführt:
  • Flaschen entleeren
  • Innenbesichtigung
  • Ventilwechsel

Die Voraussetzung für die weiteren Schritte Entlocken, Prägung, Korrosionsschutz, ist die technische Dichtheit der Flaschen.

4.7.1.11.1FlaschenentleerungsstandFlaschen werden an Entleerungsbügel angeschlossen und Acetylen-Restmengen gezielt aus dem Raum geführt. Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre betriebsmäßig beim Abklemmen möglich.
4.7.1.11.1.1In RäumenLüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen.
a) Es ist ein Absperrventil im Bügel integriert, das
bei korrekter Arbeitsweise verhindert, dass die austretende Gasmenge zu g. e. A. führt. Bei Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Absperrventils kann es kurzzeitig zum Auftreten von g. e. A. im Nahbereich kommen.
4.5.3

4.6.2

Zone 2: im Nahbereich um Entleerungsanschlusskeine
b) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen nicht sicher verhindert. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 1 m um Entleerungsanschluss,

Zone 2: weitere 2 m zylinderförmig

keine
4.7.1.11.1.2Im FreienDurch die Konstruktion der Vordächer oder Überdachungen sind Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen.
a) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen verhindert, z.B. durch Absperrventil im Bügel integriert. Freigesetzte Acetylenmenge führt nicht zu gefahrdrohender Menge.4.5.3Zone 2: im Nahbereich um Entleerungsanschlusskeine
b) Wie a), jedoch ist ein Rückströmen aus Schlauchleitungen nicht sicher verhindert.Zone 1: im Nahbereich um Entleerungsanschluss Zone 2: 3 m bzw. bis zur Überdachungkeine
4.7.1.11.2Innenbesichtigung, VentilwechselBildung von g. e. A. durch Ausgasung geringer Mengen aus geöffneten drucklosen Flaschen möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
a) Objektabsaugung.4.6.4Zone 2: im Nahbereich um Flaschenöffnungkeine
b) Technische Lüftung.4.6.3Zone 2: 0,5 m um Flaschenöffnungkeine
c) Natürliche Lüftung.4.6.2Zone 1: im Nahbereich um Flaschenöffnung Zone 2: 2 m bzw. bis zur Deckekeine
4.7.1.11.3Entlacken, Prägung, KorrosionsschutzWenn sichergestellt ist, dass kein Acetylen austritt und lösemittelfreie Lacke verwendet werden, ist keine g. e. A. durch Gase oder Dämpfe diesbezüglich zu erwarten.
Die Staubzonenfreiheit beim Entlacken erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Bürsten und Prägen stellen mechanische Zündquellen dar und dürfen nur ausgeführt werden, wenn keine explosionsfähige Atmosphäre durch Acetylen vorliegt.
4.7.2KundenversorgungsanlagenDie folgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlagen, die nach DIN EN ISO 14114 errichtet worden sind (Flaschen-, Bündelbatterieanlagen sowie Traileranlagen). Unter Bereithalten wird verstanden, dass die Flaschen, Bündel bzw. Trailer an die Kundenversorgungsanlage angeschlossen und die Ventile der ortsbeweglichen Druckgasbehälter noch geschlossen sind mit Ausnahme automatischer Umschalteinrichtungen bei denen die Ventile geöffnet sein müssen. (Vergleiche TRBS 3145/TRGS 745 Nummer 2, Absatz 7).
4.7.2.1Bereithalten und Entleeren in AufstellräumenAls Aufstellräume gelten Aufstellplätze, die an mehr als zwei Seiten von Wänden umgrenzt sind. Die Aufstellräume müssen eine wirksame natürliche oder technische Lüftung aufweisen. Der Abstand von Wärmequellen zu den Druckgasflaschen oder Bündeln muss mindestens so groß sein, dass eine Erwärmung des ortsbeweglichen Druckgasbehälters nur bis zu einer Temperatur von 50 °C erfolgen kann.

Hinweis:
Innerhalb der Aufstellräume dürfen Flurförderzeuge und Fördermittel normaler Bauart betrieben werden, soweit dies der Betrieb der Acetylenbatterieanlage erfordert und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Lüftung) dafür gesorgt ist, dass keine g. e. A. vorliegt.

Bei selten auftretenden Betriebstörungen, z.B. der Regeleinrichtung kommt es zu einer Acetylenfreisetzung in den Aufstellungsraum, die nicht schnell erkannt wird und beseitigt werden kann. In Abhängigkeit von der Länge der Hochdruckschlauchleitungen kann die beim An- und Abschließen freigesetzte Gasmenge zu g. e. A. führen.

a) Selten auftretende Betriebsstörungen (siehe oben) können nicht ausgeschlossen werden. Freigesetzte Gasmenge beim An- und Abschließen führt nicht zu g. e. A.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 3 m um Regeleinrichtung

Zone 2: üR und 0,5 m um die oberen Öffnungen im Bereich der Dachkonstruktion

b) Wie a), jedoch freigesetzte Gasmenge beim An- und Abschließen führt zu g. e. A.4.5.4

4.6.2

Zone 1: 3 m um die Anschlussstelle und 3 m um Regeleinrichtung

Zone 2: üR und 0,5 m um die oberen Öffnungen im Bereich der Dachkonstruktion

keine
4.7.2.2Bereithalten in Flaschenschränken bzw. Sicherheitsschränkena) Bereithalten und Entleeren in Flaschenschränken mit Abluft ins Freie ohne technische Lüftung.

Hinweis 1:
In Flaschenschränken bzw. Sicherheitsschränken ohne technische Lüftung dürfen neben Druckgasbehältern für Acetylen zusätzlich nur Druckgasbehälter von Inertgasen - höchstens in der gleichen Anzahl -untergebracht sein. Druckgasbehälter mit verschiedenen, z.B. auch entzündbaren brandfördernden Gasen dürfen nur in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470 Teil 2 mit Abluft ins Freie mit technischer Lüftung bereitgehalten werden.

Hinweis 2:
Flaschenschränke sind nicht geeignet für Bereiche mit erhöhter und hoher Brandgefährdung.

4.6.2Zone 1: im Inneren des Flaschenschrankes

Zone 2: 0,5 m um den Flaschenschrank

keine
b) Bereithalten und Entleeren in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470 Teil 2 mit Abluft ins Freie mit technischer Lüftung siehe Punkte 1.2.1.2 b) - e).
4.7.2.3Bereithalten und Entleeren im Freien4.6.2Zone 2: 1 m um die komplette Kundenversorgungsanlage inkl. der Hochdruckteile und der Druckregelstationkeine
4.7.2.4AbblaseleitungenHinweise:
Abblaseleitungen müssen so konstruiert und verlegt sein, dass austretendes Acetylen gefahrlos ins Freie geleitet wird. Abblaseleitungen müssen gegen das Eindringen von Regen geschützt sein. Der Gasstrom sollte nicht nach unten gerichtet sein. Abblaseleitungen dürfen nicht unterhalb von Gebäudeöffnungen, z.B. Fenster und Ansaugöffnungen münden. Die nachfolgenden Zonenfestlegungen gelten für Abblaseleitungen, deren Ausblaseerichtung von der Waagerechten 10° nach unten bis senkrecht nach oben ausgerichtet ist.
Druckregelstationen mit maximaler Abblaseleistung ≤ 40 m3/h.Zone 2: 3 m seitlich und oberhalb, 1 m unterhalb der Rohrmündungkeine
Druckregelstationen mit maximaler Abblaseleistung > 40 m3/h.Zone 2: 5 m seitlich und oberhalb, 1 m unterhalb der Rohrmündungkeine
4.7.3Rohrleitungen und PipelineAcetylenführende Rohrleitungen unter innerem Überdruck, geschlossene Leitungssysteme.
4.7.3.1Im InnerenBildung von g. e. A. im Inneren der Rohrleitung nicht zu erwarten.4.5.2keine Zonekeine

Hinweis:
Wegen der Möglichkeit des Acetylenzerfalls sind konstruktive Maßnahmen erforderlich, um einen Selbstzerfall zu verhindern oder die Auswirkungen zu begrenzen.

4.7.3.2In der Umgebunga) Rohrleitungsverbindungen sind auf Dauer technisch dicht ausgeführt.4.5.2keine Zonekeine
b) Rohrleitungsverbindungen sind technisch dicht
ausgeführt, durch regelmäßige Kontrollen werden bereits geringe Leckagen frühzeitig erkannt und behoben, so dass keine g. e. A. auftritt.
keine Zonekeine
c) Rohrleitungsverbindungen sind technisch dicht ausgeführt, durch regelmäßige Kontrollen werden Leckagen frühzeitig erkannt und behoben, so dass g. e. A., nur selten und kurzzeitig auftritt.4.5.3Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftungkeine
4.7.4EntnahmestellenSiehe 1.2.1.4
4.7.5Schläuche und SchlauchanschlussstellenSiehe 1.2.1.5
4.7.6Flaschenwagen mit Einzelflaschen für Acetylen zum Bereithalten und EntleerenFür autogene Anwendungen z.B. Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren. Dichtheitsprüfungen werden sowohl beim Anschließen als auch beim Trennen von Druckgasbehältern durchgeführt.

Ein Gasaustritt aufgrund von Kleinstleckagen an Dichtungen kann aufgrund der bei Acetylen verwendeten Armaturen und Anschlüsse ausgeschlossen werden.

Durch regelmäßige Kontrollen werden bereits geringe Leckagen, z.B. an Schläuchen, frühzeitig erkannt und behoben, so dass keine g. e. A. auftritt.

Flaschenventil beim Bereithalten geschlossen, Flaschendruckregler nach ISO 2503 Schläuche und Brenner angeschlossen, an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch aufgestellt.

keine Zone, jedoch sind Zündquellen im Nahbereich um die Anschlussstelle zu vermeidenkeine
4.7.7Lagerung von Acetylenflaschen in RäumenSiehe 1.2.1.1.1.
4.7.8Im FreienWie 1.2.1.1.1., aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.8Biogasanlagen

Explosionsgefahren bei An- und Abfahrvorgängen werden hier für die beispielhafte Festlegung von Zonen nicht betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass Biogasanlagen so konzipiert werden, dass diese Vorgänge seltener als alle zwei Jahre stattfinden. Für Instandhaltungsmaßnahmen sowie An- und Abfahrvorgänge sind Einzelfallbetrachtungen erforderlich.

Biogasanlagen mit diskontinuierlich betriebenen Fermentern werden nachfolgend nicht betrachtet.
Bei Anlagenteilen, in denen mit dem Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre durch brennbare Stäube z.B. bei Substratannahme, -aufbereitung und -einbringung sowie Gärresttrocknung, -förderung, -lagerung und -abfüllung) zu rechnen ist, sind zusätzlich die Beispiele unter Punkt 3) zu berücksichtigen.
Im Folgenden sind die Begriffe wie folgt zu verwenden:
Gasspeicher: Gasraum in einem im Gassystem vorhandenen Behälter oder Membransystem jeweils mit Volumenvariabilität.
Gassystem: Gesamtheit aller zusammenhängenden gasführenden Anlagenteile.

4.8.1Vorlagen zur SubstratannahmeGrube oder Behälter, offen oder geschlossen, zur Annahme, Zwischenspeicherung und Aufgabe von Substraten, ggf. unter Mischung, Rückführung von Substrat oder Gärresten, mit oder ohne Beheizung.
4.8.1.1Offene Vorlage im FreienGrube oder Behälter für Gülle über den gesamten Querschnitt offen, mit oder ohne schwimmende Abdeckung (ohne Beheizung, ohne Substrat- und ohne Gärrestrückführung) Gasakkumulation nicht möglich.4.6.2keine Zonekeine
4.8.1.2Geschlossene Vorlage im FreienGrube oder Behälter mit technisch dichter Abdeckung, durch regelmäßige Kontrollen werden bereits geringe Leckagen frühzeitig erkannt, geeignete Gaspendelung zum Gassystem zur sicheren Verhinderung von Unterdruck und Überdruck, dichte Substratzufuhr durch Beschickung unter Substratspiegel.
Zu diesen geschlossenen Vorlagen gehören auch Vorlagen mit Substratrückführung, Substratmischung und Beheizung.
4.8.1.2.1Inneres der geschlossenen Vorlage4.5.3Zone: wie die Zone mit höchsten Anforderungen des angeschlossenen Gassystemskeine
4.8.1.2.2Umgebung der geschlossenen Vorlage4.5.3

4.6.2

keine Zonekeine
4.8.1.3Abgedeckte Vorlagen ohne Substratrückführung und ohne Beheizung im FreienNicht technisch dichte Vorlagen, nicht an das Gassystem angeschlossen. Befüllöffnungen vorhanden.
4.8.1.3.1Vorlagen für leicht abbaubare SubstrateLeicht abbaubare Substrate sind z.B. flüssige und pastöse Bioabfälle.
Ausreichender Volumenstrom (z.B. mindestens 5-facher Luftwechsel des Vorgrubenvolumens) durch überwachte Absaugung vorhanden.
4.5.4

4.6.3

Zone 2: im Inneren

keine Zone: außen

keine
4.8.1.3.2Vorlagen für Güllea) Technische Lüftung, mindestens 2-facher Luftwechsel.4.6.3keine Zonekeine
b) Ausreichend große gegenüberliegende unver- schließbare Öffnungsflächen, z.B. nach Broschüre "Flüssigmist" der SVLFG 2016.4.6.2Zone 2: im Inneren

keine Zone: außen

keine
c) Nicht ausreichend große Öffnungsfläche. Luftaustausch nur aufgrund von Beschickungs- und Entleerungsvorgängen.Zone 1: im Inneren Zone 2: im Nahbereich um die Öffnungenkeine
4.8.1.3.3Vorlagen für feste Stoffe unter Zumischung von Gülle (oder Wirtschaftsdünger)Siehe 4.8.1.3.2.
4.8.1.4Vorlagen mit Substrat-, Filtrat- oder Gärrestrückführung im FreienSiehe 4.8.1.3.1.
4.8.1.5Vorlagen für leicht abbaubare Substrate in RäumenLeicht abbaubare Substrate sind z.B. flüssige und pastöse Bioabfälle.

Ausreichender Luftvolumenstrom im Inneren der Vorlage (z.B. mind. 5-facher Luftwechsel des Vorgrubenvolumens) durch überwachte Absaugung vorhanden und Raum technisch gelüftet.

4.5.4

4.6.3

4.6.4

Zone 2: im Inneren der Vorlage und 1 m um Befüllöffnungkeine
4.8.1.6Hydrolysebehälter im FreienDiskontinuierliche (tageweise) Beschickung mit festen und flüssigen Stoffen und Entnahme nach Versäuerungsphase mit bestimmungsgemäßer Bildung von Wasserstoff. Explosionsschutz für Wasserstoff ist erforderlich. Einzelfallbetrachtung erforderlich.
4.8.2Umgebung von FeststoffeintragssystemenRohrschneckensystem, das die Einsatzstoffe unter dem Flüssigkeitsspiegel des Fermenters einbringt. Der mögliche Entnahmevolumenstrom wird begrenzt und der Füllstand wird täglich kontrolliert oder bei Unterschreitung des minimalen Füllstands wird automatisch Alarm mit Abschaltung der Entnahme ausgelöst, so dass das Schneckensystem sich sicher unter dem Flüssigkeitsspiegel befindet.3.1
4.5.2
keine Zonekeine
4.8.3Gasraum im FermenterÄußere Umgebung siehe 4.8.5.
4.8.3.1Gasraum im Fermenter ohne Berücksichtigung der nachstehenden Anlagenteile (4.8.6 ff.)Der Behälter ist ständig mit Gas gefüllt und unter Überdruck.

Bei Druckabfall kann Luftsauerstoff ins Innere eintreten.

a) Die Sauerstoffzufuhr ins Innere wird verhindert durch:
  • Sicherstellung der Gasproduktion, z.B. durch regelmäßige Substratzugabe,
  • Dichtigkeit und Beständigkeit der Umschließung (Außenmembran),
  • Füllstandsüberwachung des Substrates und ggf. Abschaltung der Entnahmen aus der Flüssigphase (Gasabschluss) und
  • Sicherstellung der Überdruckfahrweise (auch bei Temperatursturz) durch
  • geeignete Gaspendelung zwischen den Gasspeichern bzw. zum Gasspeicher,
  • ständige Überwachung von Gasüberdruck/ Gasspeicherfüllstand im Innern und Gasentnahme, Abschalten der Abnehmer (z.B. Gasmotor) bei zu geringem Überdruck/ Gasspeicherfüllstand und ausreichend veränderliches Volumen des Gasspeichers, Bei Tragluftdächern zusätzlich: Stützluftdruck kleiner als Druck im Gasspeicher, Dichtigkeit und Beständigkeit der Innenmembran
3.1keine Zone: im Innerenkeine
b) Wie a), jedoch sind nicht alle Maßnahmen zur Überwachung und Sicherstellung von Gasüberdruck realisiert. Das Auftreten von g. e. A. wird jedoch erkannt, und durch Maßnahmen wird sichergestellt, dass g. e. A. nur selten und kurzzeitig auftritt.3.1Zone 2keine
c) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann Luft ins Innere eintreten und so die OEG unterschritten werden. Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.3.1Zone 1keine
4.8.3.2Luftzugabe zur biologischen EntschwefelungLuftzugabe ins Innere des Fermenters. Leitungsdurchführungen durch die Fermenterhülle auf Dauer technisch dicht.
Rückstromgesicherte Lufteinspeisung mit räumlich verteilter Zugabe;

Vluft,max < 6 % von VBiogas,nenn

Begrenzung des Luftvolumenstroms wird durch technische Maßnahmen sichergestellt, z.B. maximale Kompressorkapazität. Außerdem erfolgt mindestens entweder:

  • regelmäßige Überprüfung des Sauerstoffanteils über Messung des Sauerstoffvolumenstroms (mindestens 2 x/Tag) und Plausibilitätsprüfung des Gasertrags oder
  • regelmäßige Messung des Sauerstoffanteils über Gasanalysegerät (mindestens 2 x/Tag).
4.7Zone 0: nur im Nahbe- reich der Lufteinblaseöffnungen daran anschließend Zone des Gassystemskeine
4.8.3.3Überlaufhilfea) Überlaufhilfe durch Schnecke.4.5.3
3.1
Zone: wie im nachfolgen- den Gasraumkeine
b) Druckstoßüberlaufhilfe mit physikalischer Begrenzung der eingeblasenen Luft (Volumen- und Volumenstrombegrenzung).3.1Zone 0: im Rohr und im Nahbereich des überlaufskeine
c) Wie b), jedoch ohne physikalische Begrenzung der eingeblasenen Luft.3.1Zone 0: im Rohr und im Fermenterkeine
4.8.4Umgebung von Rührwerksdurchführungen im FreienDurchführungen für Rührwerkswellen und Verstelleinrichtungen für Rührwerke, z.B. Seilzüge.
a) Durchführungen technisch dicht in Verbindung mit regelmäßiger Kontrolle und Wartung oder Rührwerksdurchführung unter Flüssigkeits-/ Substratspiegel.4.5.3keine Zonekeine
b) Durchführungen technisch dicht und über dem Flüssigkeits-/ Substratspiegel.4.5.3Zone 2: 1 m um Durchführungkeine
4.8.5Äußere Umgebung der Abdichtung von Gasmembranen im FreienGilt für Fermenter, Gärproduktlager usw. Alle Befestigungselemente müssen den in der Statik zu Beanspruchungen getroffenen Annahmen standhalten. Erforderliche Klemmkräfte zur sicheren Einspannung der Membranen müssen dauerhaft aufrechterhalten und überwacht werden, z.B. durch Drucküberwachung mit Alarmierung.
Das Innere wird unter 4.8.3 betrachtet.
a) Befestigung ist technisch dicht mit ausreichen- den organisatorischen Maßnahmen kombiniert, Befestigung wird regelmäßig auf technische Dichtheit geprüft. Die Klemmverbindung wird nur selten gelöst. Die technische Dichtheit wird insbesondere durch der Druckstufe entsprechende Dichtungen, Auslegung gegen Niederschlags- und Windlasten und organisatorische Schutzmaßnahmen auf Dauer gewährleistet. Maximales Druckniveau pmax = 5 hPa (abhängig vom Befestigungssystem). Biogasbeständige Dichtungen (z.B. NBR). Die technische Dichtheit wird erstmalig, nach Wiederverschließen und wiederkehrend nach Prüfplan mittels repräsentativer nachvollziehbarer und reproduzierbarer Messverfahren, beispielsweise mit schaumbildenden Mitteln oder geeignetem Gasspürgerät geprüft. Zwischenzeitlich wiederkehrende Kontrolle auf Leckagen, z.B. durch Ortung mittels methansensitiver Gaskamera.4.5.3keine Zone: außenkeine
b) Wie a), jedoch wird die Befestigung nicht nur selten gelöst.4.5.3Zone 2: 2 m um die Befestigungkeine
4.8.6Membransysteme von Fermentern oder Gärproduktlagern im FreienAuslegung gegen Niederschlags- und Windlasten auf Dauer gewährleistet.
Weitere Anforderungen bei Fermentern siehe 4.8.3 bzw. bei Gärproduktlagern siehe 4.8.8.
4.8.6.1TragluftsystemZum Tragluftsystem gehören der Zwischenraum, der Tragluftein- und -auslass und das Stützluftgebläse.
a) Der Tragluftauslass wird durch eine geeignete Gaswarneinrichtung mit Alarmierung über- wacht. Verfügbarkeit der Stützluftversorgung und Querdurchströmung gewährleistet. Rückschlagklappe nach Stützluftgebläse.4.7.2Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems ab Rückschlagklappe und 3 m um Abluftöffnungen sowie 0,5 m um Zuluftöffnungenkeine
b) Wie a), jedoch ohne Rückschlagklappe.4.7.2Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems und 3 m um Zu- und Abluftöffnungenkeine
c) Wie a), jedoch ohne Gaswarneinrichtung; Einhaltung der aufgrund der Permeation zu erwartenden Methankonzentration in der Tragluft durch regelmäßige (mind. tägliche) Überwachung der Tragluft mit Gasspürgerät, Dokumentation und Auswertung hinsichtlich der Entwicklung der Methankonzentration.4.7Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems ab Rückschlagklappe und 3 m um Abluftöffnungen sowie 0,5 m um Zuluftöffnungenkeine
d) Wie c), jedoch ohne Rückschlagklappe.4.7Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems und 3 m um Zu- und Abluftöffnungenkeine
e) Wie a), jedoch ohne Gaswarneinrichtung.Zone 1: im Inneren des Tragluftsystems ab Rückschlagklappe

Zone 2: 3 m um Abluftöffnungen sowie 0,5 m um Zuluftöffnungen

keine
f) Wie b), jedoch ohne Gaswarneinrichtung.Zone 1: im Inneren des Tragluftsystems

Zone 2: 3 m um Zu- und Abluftöffnungen

keine
g) Stützluftgebläse mit Überschussluftabgang (keine Querdurchströmung des Zwischenraumes, damit gelegentliches Aufkonzentrieren von diffundierendem Biogas und schlagartiges Freisetzen bei Anheben der Gasmembran oder Gebläsestillstand möglich). Durch die Atmung aufgrund der Druckschwankungen wird zeitlich überwiegendes Aufkonzentrieren verhindert.Zone 0: im Zwischenraum

Zone 1: 3 m um Öffnungen

Zone 2: Gebläse bis Lufteintritt Zwischenraum

keine
4.8.6.2Umgebung einwandiger Membransystemea) Die technische Dichtheit mit ausreichenden organisatorischen Maßnahmen kombiniert.
Die technische Dichtheit wird erstmalig, nach Wiederverschließen und wiederkehrend nach Prüfplan mittels repräsentativer, nachvollziehbarer und reproduzierbarer Messverfahren, beispielsweise mit schaumbildenden Mitteln oder geeignetem Gasspürgerät geprüft. Zwischenzeitlich wiederkehrende Kontrolle auf Leckagen, z.B. durch Ortung mittels methansensitiver Gaskamera.
4.5.3keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen wie ohne wiederkehrende Kontrolle.4.5.3Zone 2: 3 m um Folie und 2 m nach unten mit 45° (siehe Bild)keine
4.8.7Separate GasspeicherWeitere separate Gasspeicher sind unter 4.1.4.3 beschrieben.
4.8.7.1GassackGassack liegt auf dem Boden und wird durch eine feste Einhausung gegen Witterungseinflüsse geschützt. Die Einhausung ist auch bei befülltem Sack rundum zugänglich.
4.8.7.1.1In Räumena) konstante Durchlüftung des Zwischenraumes zwischen Gassack und Einhausung und Strömungs- und Konzentrationsüberwachung und Installation einer Gasüberdrucksicherung sowie Installation eines Gasunterdruckschalters.4.5.3

4.6.3

4.7.3

Zone 2: in der Einhausung und 3 m um alle Öffnungen zu anderen Räumen, sowie im Nahbereich um Öffnungen ins Freie mit Ausnahme der Gasüberdrucksicherungen (siehe 4.8.9) Im Innern gleiche Zone wie angeschlossenes Gassystem.keine
b) Wie a), jedoch nur natürliche Lüftung.4.5.3

4.6.2

4.7.3

Zone 1: in der Einhausung

Zone 2: 3 m um alle Öffnungen

Im Innern gleiche Zone wie angeschlossenes Gassystem.

keine
4.8.7.1.2Im FreienWie 4.8.7.1.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.8.8Gasraum von Gärproduktlagern
4.8.8.1Gärproduktlager mit Verbindung zum Gassystema) Verhindern von Lufteinbrüchen durch
  • Sicherstellung der Überdruckfahrweise auch bei Gärproduktentnahme, z.B. durch ständige Überwachung von Gasüberdruck im Inneren und Absperrung von Gasentnahmeleitungen sowie der Entnahmen aus der Flüssigphase,
  • geplante, kontrollierte Gärproduktentnahme, insbesondere durch
  • Sicherstellung der Gaszufuhr,
  • Sichtkontrolle bei EPDM Folien bzw. Gasfüllstandsüberwachung bei Doppelfoliensystemen bzw. unelastischen Membransystemen,
  • Drosselung des BHKW und
  • Abbrechen der Gärproduktentnahme bei minimalem Gasfüllstand,
  • Gewährleistung der technischen Dichtheit mit Hilfe erstmaliger und wiederkehrender Kontrollen, z.B. durch Ortung mit Gaskamera und Kontrolle mit schaumbildenden Mitteln oder geeignetem Gasspürgerät.
  • Bei Tragluftdächern zusätzliche Maßnahmen siehe 4.8.6.1.
4.5.3
3.1
Im Inneren gleiche Zone wie Gassystemkeine
b) Wie a), jedoch Überdruckfahrweise bei Gärproduktentnahme nicht sichergestellt.Zone 1: im Inneren des Gärrestelagers und im Inneren des angeschlossenen Gassystemskeine
4.8.8.2Gärproduktlager ohne Verbindung zum GassystemGärprodukt mit geringem Gasproduktionspotenzial, wie z.B. nach VDI 3475 Blatt 4.
a) Offenes Gärproduktlager: kein Gasraum.4.6.2keine Zonekeine
b) Gärproduktlager mit Gasraum, Be- und Entlüftungsöffnungen.4.6.2Zone 2: im Inneren und 1 m um die Öffnungenkeine
c) Wie b), jedoch natürliche Lüftung nicht gewährleistet.Zone 1: im Inneren und 1 m um die Öffnungkeine
4.8.9Umgebung der Gasüberdrucksicherung (GÜD) im FreienAustrittsstelle der GÜD ist mindestens 3 m über Bedienstandplatz (Begehungsebene) und 1 m über Behälteroberkante mit einer Abblaseleistung bis 250 m3/h, freies gefahrloses Abströmen nach oben oder seitlich. Die GÜD wird zur Sicherstellung der Funktion regelmäßig (z.B. täglich) überprüft.
a) Die vorhandene zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung, entspricht hinsichtlich dem Explosionsschutz dem Stand der Technik, hat mindestens die Kapazität wie die maximale Gasproduktionsrate der Biogasanlage und Vorrang vor der GÜD. Die GUD spricht daher nur in sehr seltenen Fällen an. Für den Fall des Ansprechens sind Bereiche mit möglicher Gefährdung nach TRGS 407 festzulegen.3.1keine Zonekeine
b) Einschränken des Ansprechens der GÜD und Begrenzen einer Emission durch automatische Gasfüllstandsüberwachung zur Fahrweise mit Restvolumenreserve oder lastvariablen Verbrauch, z.B. BHKW mit Leistungsreserve, und Verbrennen durch zusätzliche und ständig verfügbare Gasverbrauchseinrichtung vor Ansprechen der GÜD.3.1Zone 2: 3 m um Abblaseöffnung der GÜDkeine
c) Wie b), jedoch nicht alle Punkte erfüllt.3.1Zone 1: 1 m um Abblaseöffnung der GÜD

Zone 2: weitere 2 m

keine
d) Mit einer Abblaseleistung über 250 m3/h.Eine Einzelfallbetrachtung ist erforderlich.
4.8.10GasleitungenInneres von Biogas führenden Rohrleitungen.
a) Biogas führende Rohrleitungen technisch dicht; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.4.5.3
3.1
Gleiche Zone wie angeschlossene Anlagenteilekeine
b) Wie a), jedoch wird das Eindringen von g. e. A. in die Rohrleitungen durch automatische Abtrennung vom angeschlossenen Gassystem verhindert.4.5.3
3.1
keine Zonekeine
4.8.11Umgebung von SchaugläsernWeitere gasführende Anlagenteile unter 4.1.4.1.2 beschrieben.
4.8.11.1In Räumena) Schauglas gemäß Herstellererklärung auf Dauer technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Schauglas technisch dicht, regelmäßige Dichtheitskontrolle nach Herstellerangaben.4.5.3
4.6.2
keine Zonekeine
c) Wie b), jedoch keine regelmäßige Dichtheitskontrolle.4.5.3
4.6.2
Zone 1: im Nahbereich

Zone 2: üR

keine
4.8.11.2Im FreienWie 4.8.11.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.8.12KondensatabscheiderDie Kondensatabscheider befinden sich in der Regel zwischen Biogaserzeugung und Gasdruckerhöhungsgebläse.
Der Sperrflüssigkeitsspiegel entspricht mindestens einem Druck von 15 hPa (150 mm Wassersäule) über dem maximalen Ansprechdruck von Sicherheitseinrichtungen.
4.8.12.1In RäumenSiehe 4.1.4.2.1
4.8.12.2Kondensatabscheider im Kondensatschacht (im Freien)a) Die Füllhöhe wird messtechnisch überwacht mit automatischen sicherheitsgerichteten Folgehandlungen. Das Unterschreiten des Flüssigkeitsspiegels der Flüssigkeitsvorlage und somit ein Leerlaufen oder Leersaugen (Austreten von Gas oder Einsaugen von Luft) ist zuverlässig verhindert, z.B. durch
  • abschalten des Gasdruckerhöhungsgebläses oder
  • schließen der automatischen Gasklappe zum BHKW
  • oder automatisches Schließen des Kondensatablasses.
3.1keine Zonekeine
b) Keine messtechnische Überwachung. Natürliche Lüftung gewährleistet.

Hinweis:
Bei Kondensatabscheidern in Flussrichtung nach dem Gasdruckerhöhungsgebläse ist die Abhängigkeit von der Gebläsedruckkennlinie zu berücksichtigen und daher eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Bei Kondensatablässen, die nicht regelmäßig geöffnet werden, sind Herstellerangaben zu beachten, weitere Hinweise siehe 4.8.15.

4.6.2Zone 1: im Kondensatschacht

Zone 2: 1 m um die Schachtöffnung

keine
c) Wie b), jedoch in abgedecktem Schacht. Akkumulation aufgrund der Lüftungsverhältnisse im Schacht.Zone 0: im Schacht

Zone 1: 1 m um die Schachtabdeckung

keine
4.8.13Umgebung von separaten Festbett-Entschwefelungsanlagen und Aktivkohleadsorbern in Räumen und im FreienDie Anlagen befinden sich außerhalb von Fermentern. Die Gasreinigungsmasse, z.B. Aktivkohle oder Eisenmasse, wird nicht im laufenden Betrieb entnommen und zugeführt. Anlage technisch dicht kombiniert mit organisatorischen Maßnahmen, wiederkehrende Prüfung auf Dichtheit.

Hinweis:
An Anlagen, die manuell entleert und befüllt werden, tritt, sofern nicht vorher inertisiert wurde, eine g. e. A. im Bereich der Befüll- und Entleerungsöffnungen während der Befüll- und Entleervorgänge auf. In diesem Fall sind individuelle Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Die Vorgaben des Herstellers sind zu beachten. Beim Wiederbefüllen kann es zu Staubablagerungen kommen.
Zusätzlich ist 4.8.15 zu betrachten.
Anlagen, bei denen die Gasreinigungsmasse im laufenden Betrieb über Schleusen entnommen und zugeführt wird, siehe 4.1.4.5.1 a).

4.5.3keine Zonekeine
4.8.14Gasgebläse
4.8.14.1Inneres von GasgebläsenAutomatische Abschaltung bei minimalem Gasfüllstand im vorgeschalteten Gasspeichersystem. Die Zuleitung zum Gasgebläse kann unter Unterdruck stehen.
Bei Tragluftdächern zusätzlich: Sicherstellung, dass Stützluftdruck kleiner als Druck des Gasspeichers, Dichtigkeit und Beständigkeit der Innenmembran.
a) Für Gasspeichersysteme: In den vorgeschalteten Anlagen ist das Entstehen von g. e. A. durch Gewährleistung des Überdrucks, auch in den Gasleitungen sicher verhindert. Die Anlagenteile, z.B. auch Kondensatabscheider, Kompensatoren und Rohrleitungen, sind technisch dicht ausgeführt, wiederkehrende Prüfung des Gasgebläse und der vorgeschalteten Anlagenteile auf Dichtheit.4.5.3keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch nicht alle Bedingungen erfüllt, aber die Anlagenteile, z.B. auch Kompensatoren und Rohrleitungen sind technisch dicht ausgeführt und werden mit ausreichend organisatorischen Maßnahmen kombiniert, wiederkehrende Prüfung des Gasgebläses und der vorgeschalteten Anlagenteile auf Dichtheit und kontinuierliche Sauerstoffmessung im unmittelbaren Bereich des Gasgebläses mit automatischer Abschaltung des Gasgebläses bei 3 % Sauerstoffkonzentration.4.5.3
4.7.3
keine Zonekeine
c) Wie b), jedoch diskontinuierliche Überwachung maximal alle 30 Minuten der Sauerstoffkonzentration mit automatischer Abschaltung bei 3 % Sauerstoffkonzentration.4.5.3
3.1
Zone 2keine
d) Mit der Bildung von g. e. A. durch Einsaugen von Luft ist gelegentlich zu rechnen.4.5.3Zone 1keine
4.8.14.2Umgebung von GasgebläsenSiehe 4.1.4.7.2 Umgebung von Gebläsen und Verdichtern.
4.8.15Umgebung von manuellen Probenahmestellen für Gas in Räumen und im FreienAbsperreinrichtung gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. Zusätzlicher Verschluss, z.B. zweite Absperreinrichtung oder gedichtete Schraubkappe auf Dichtheit geprüft und natürliche Lüftung.4.6.2keine Zonekeine
4.8.16Umgebung von GasanalysegerätenGasanalysegerät technisch dicht kombiniert mit aus- reichenden organisatorischen Maßnahmen (regelmäßige Dichtheitskontrolle) sowie ausreichende Lüftung im Raum.

Nach der Gasanalyse wird das Gas aus dem Analysegerät ins Freie abgeleitet.

4.5.3
4.6.3
keine Zone: im Raum Zone 2: im Nahbereich um die Ableitöffnung7.2 am Eintritt des Gasanalysegerätes
4.8.17BHKW-Aufstellungsrauma) Gasführende Anlagenteile auf Dauer technisch dicht durch eine technisch dichte Bauweise kornbiniert mit organisatorischen Maßnahmen, wieder- kehrende Prüfung auf Dichtheit.
Keine zusätzlichen Einbauten im Aufstellungsraum wie Verdichter, Aktivkohleadsorber, o. ä. Überwachung des Aufstellungsraumes auf g. e. A.: z.B. bei 20 % der UEG Alarmierung und Maximierung der Lüfterleistung (mindestens 5facher Luftwechsel), bei 40 % der UEG automatische Abschaltung des Verdichters und der Gaszufuhr am BHKW (Doppelmagnetventil), Gasdruck bei Gasalarm < 5 hPa. Manuelle Absperrung außerhalb des BHKW-Aufstellraumes.
4.5.3
4.7.4
4.6.3
keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch nur technisch dicht aufgrund zusätzlicher Einbauten bis zur ersten sicherheitsgerichteten Absperrarmatur (z.B. Verdichter, Aktivkohleadsorber, Gasfilter o. ä., deren Bauer- hafte Dichtheit nicht über die gesamte Betriebsdauer gegeben ist), aber zusätzliche automatische Abschaltung der Gaszufuhr bei 40 % der UEG außerhalb des BHKW-Aufstellraumes (z.B. pneumatische Gasklappe)4.5.3
4.7.4
4.6.3
keine Zonekeine
c) Wie a), jedoch bei Gasalarm ist ein Gasdruck unter 5 hPa nicht gewährleistet (z.B. keine Abschaltung des Gasgebläses), aber bei 40 % der LIEG zusätzliche automatische Abschaltung der Gaszufuhr außerhalb des BHKW-Aufstellraumes (z.B. pneumatische Gasklappe).4.5.3
4.7.4
4.6.3
keine Zonekeine
4.8.18GasfackelSiehe 4.1.4.8 (Gasfackel).
4.8.19Räume mit substratführenden AnlagenteilenSubstratführende Anlagenteile sind z.B. Leitungen, Pumpen oder Schieber.
a) Bodenniveau des Raumes über Erdgleiche, Anschlüsse von Installationen technisch dicht und natürliche Lüftung.4.5.3
4.6.2
keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch Bodenniveau des Raumes unter Erdgleiche, aber technische Lüftung.4.5.3
4.6.3
keine Zonekeine
c) Wie a), oder b), jedoch ohne ausreichende Lüftung.4.5.3Zone 2: gRkeine
4.8.20Lagerung des Feststoffanteils von GärrestenTrennung des Gärrestes in eine feste und eine flüssige Phase. Lagerung des nicht aerobisierten und nicht getrockneten festen Gärrestes. Freisetzung von Biogas möglich.
4.8.20.1In einer Hallea) Technische Lüftung und Überwachung des Lagerraumes auf g. e. A.: bei 20 % der UEG Alarmierung und Zuschälten eines weiteren Lüfters.4.6.3
4.7.3
keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch nur Maximierung der Lüfterleistung (mindestens 5facher Luftwechsel).4.6.3
4.7.3
Zone 2 gRkeine
c) Wie a), jedoch natürliche Lüftung.4.6.2Zone 1keine
4.8.20.2Im Freienkeine Zonekeine
Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.9Bedrucken, Verarbeiten und Veredeln von Papier und ähnlichen Stoffen sowie Bedrucken von Textilien unter Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten als Lösemittel oder LösemittelgemischWeitere Informationen siehe auch DIN EN 1010-1:2011-06 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen, Teil 1: Gemeinsame Anforderungen - Anhang A - Zoneneinteilung für Druck- und Veredlungsmaschinen".
4.9.1Abfüllräume für Farben, Lösemittel und dergleichenSiehe 2.2.1.1 Abfüllen in verschließbare Behälter mit maximal 1 m3 in Räumen und 2.2.2.
Umgebung von Füllstellen bei offener Befüllung.
4.9.2Räume mit DruckmaschinenBedrucken und Lackieren (Flächendruck) von Stoffen wie z.B. Papier, Kunststoffen, Textilien, Folien. Vorräte an brennbaren Farben und/oder Lösemitteln im Arbeitsraum zur gelegentlichen Entnahme für den Fortgang der Arbeit (Tagesbedarf) nur in geschlossenen, bruchsicheren und unbrennbaren, ortsveränderlichen Vorratsbehältern.
4.9.2.1Rollen-Rotations- TiefdruckmaschienenFlammpunkt nicht ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Objektabsaugung an den Druckwerken über die Trockner. Siehe auch DIN EN 1010-1:2011- 06, Anhang A. Regelmäßige Reinigung mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln.4.6.4Zone 0: m Vorratsbehälter;

Zone 1:

1.) Der Bereich des Druckwerkes zwischen den Druckwerk-Seitenwänden einschließlich der Farbwanne bis zum Boden.

2.) Der Bedienungsgang zwischen den Druckwerken bis zu einer Höhe von 2,0 m einschließlich des Bereiches zwischen den Seitenwänden.

3.) Der Bereich des mit der Maschine verbundenen Farbtanks des Druckwerkes und der Bereich der Vorratsbehälter in einem Umkreis von 0,5 m bis zum Boden.

4) Der Bereich des bahnförmigen Materials in einem Umkreis von 0,25 m allseitig, bezogen auf die größtmögliche Druckbreite, bis zum Einlauf des bahnförmigen Materials in den Trocknerkanal, höchstens jedoch bis zu einer Länge von 2,0 m des frisch bedruckten bahnförmigen Materials

keine
4.9.2.2Rollen-Rotations- FlexodruckmaschinenFlammpunkt nicht ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Objektabsaugung an den Druckwerken über die Trockner. Siehe auch DIN EN 1010-1: 2011-06, Anhang A. Regelmäßige Reinigung mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln.4.6.4Zone 0: im Vorratsbehälter

Zone 1:

1.) 0, 5 m um die Kontur der Druckwerke einschließlich der Farbwannen/ Kammerrakeln und bis zum Boden.

2.) Um die mit der Maschine verbundenen Farbtanks des Druckwerkes und der Bereich der Vorratsbehälter 0,5 m bis zum Boden.

3.) Der Bereich des bahnförmigen Materials in einem Umkreis von 0,25 m allseitig, bezogen auf die größtmögliche Druckbreite, vom Einlauf des bahnförmigen Materials in das erste Druckwerk bis zum Einlauf des bahnförmigen Material in den Trocknerkanal bzw. bis 2 m nach Auslauf des bahnförmigen Materials aus dem letzten Druckwerk

keine
4.9.2.3Siebdruckmaschinen nach DIN EN 1010-1: 2011-06, Anhang ABogensiebdruckmaschinen/ Rollensiebdruckmaschinen/ Körpersiebdruckmaschinen. Flammpunkt der eingesetzten Farben bzw. Reinigungsmittel nicht aus- reichend über Verarbeitungstemperatur, jedoch mindestens 40 °C. Technische Lüftung des Arbeitsraumes.4.6.3Zone 0: im Vorratsbehälter

Zone 1:

1) Der Bereich um den Siebdruckrahmen bzw. Zylinder im Umkreis von 0,5 m allseitig und die senkrechte Projektion dieses Bereiches bis zum Boden

2.) Der Bereich der Vorratsbehälter in einem Umkreis von 0,5 m bis zum Boden

3.) Der Bereich der frischbedruckten Bogen bzw. des bahnförmigen Materials in einem Umkreis von 0,25 m allseitig, bezogen auf das größtmögliche Druckformat, vorn Auslauf aus der Druckmaschine bis zu einer Länge von 2 m bzw. bis zum Einlauf in den Trocknerkanal

keine
4.9.2.4Beschichtungsrnaschinen, Kaschiermaschinen, Imprägniermaschinen mit WalzenauftragewerkenFlammpunkt nicht ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Objektabsaugung an den Auftragswerken. Siehe auch DIN EN 1010-1: 2011-06, Anhang A. Regelmäßige Reinigung mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln.
Walzenauftragswerke mit geschlossenen und bis auf die Standfläche bzw. den Boden reichenden Gestellwänden.
4.6.4Zone 0: im Vorratsbehälter Zone 1:

1.) Der Bereich des Walzenauftragewerkes zwischen den Auftragewerk-Seitenwänden bis zum Boden.

2.) Der Bedienungsgang zwischen den Walzenauftragewerken bis zu einer Höhe von 2,0 m einschließlich des Bereiches zwischen den Seitenwänden bis zum Boden.

3.) Der Bereich der Wanne für Beschichtungs-, Imprägnier- und Klebstoffe, der Bereich des mit der Maschine verbundenen Tanks des Walzenauftragewerkes und der Bereich der Vorratsbehälter in einem Umkreis von 0,5 m bis zum Boden

4.) Der Bereich des bahnförmigen Materials in einem Umkreis von 0,25 m allseitig, bezogen auf die größtmögliche Auftragebreite, bis zum Einlauf des bahnförmigen Materials in den Trocknerkanal, höchstens jedoch bis zu einer Länge von 2,0 m des frisch beschichteten bahnförmigen Materials

keine
4.9.2.5Räume mit Siebwaschanlagen und Siebwaschplätzen
4.9.2.5.1Manueller Siebwaschplatza) Siebreiniger mit Flammpunkt ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Objektabsaugung, keine Aerosolbildung.3.1

4.6.4

keine Zonekeine
b) Siebreiniger mit Flammpunkt nicht ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Objektabsaugung, keine Aerosolbildung.3.1

4.6.4

Zone 0: im Vorratsbehälter

Zone 1: Inneres und unterhalb des Siebaufstellbereiches und mindestens 0,5 m vor dem Siebaufstellbereich horizontal und bis zum Boden, sowie in der Absaugung Zone 2: weitere 1 m horizontal und 0,5 m vertikal nach oben sowie bis zum Boden um die Anlage

keine
4.9.2.5.2Siebwasch- und Entschichtungsanlage in getrennter Kammerbauweisea) Siebreiniger mit Flammpunkt ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Versprühen möglich.3.1

4.6.4

Zone 0: im Innern der Waschkammer und der Absaugungkeine
b) Siebreiniger mit Flammpunkt nicht ausreichend über Verarbeitungstemperatur, Versprühen möglich.3.1

4.6.4

Zone 0: im Innern der Waschkammer und der Absaugung

Zone 1: 1 m horizontal um die Kontur des aus der Waschkammer herausgezogenen Siebes und 0,5 m vertikal sowie bis zum Boden

Zone 2: 0,5 m um den Waschmitteltank und bis zum Boden

keine
Nr.BeispielMerkmale/ Bemerkungen/ Voraussetzungen/ HinweiseSchutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur
Zündquellenvermeidung
nach TRGS 723
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.10DeponiegasanlagenGrundsätzlich sind Deponiegasanlagen als geschlossene Systeme zu gestalten (vgl. TRGS 722 Nr. 3.1) Anlagenteile sollen, wo möglich, auf Dauer technisch dicht gestaltet werden (vgl. TRGS 722 Nr. 4.5).
Abb. 1: Schematischer Aufbau einer Mülldeponie

4.10.1Unterdruckseite AnlagenteileUnterdruck gegenüber Atmosphäre
4.10.1.1Gaskollektoren und schachtförmige BauwerkeAusführung entsprechend Abschnitt 5.12 bzw. 5.14 der DGUV Regel 114-004 ≫Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf und in Deponien≪. Bildung g. e. A. durch unkontrolliertes Eindringen von Luft (z.B. bei Beschädigungen, Störungen) möglich; Unterdruck gegenüber Atmosphäre, bei Ausfall oder Abschaltung des Verdichters baut sich ein leichter Überdruck auf.4.6.2Zone 1: innerhalb

Zone 2: 0,5 m um Öffnungen, flexible Verbindungen und Armaturen

keine
4.10.1.2Gasansaugleitungen einschließlich zugehöriger Apparate und Armaturen (unter und über Flur)Gasdichte Rohre zum Verbinden von Gaskollektoren (4.10.1.1) und Gassammelstationen (4.10.1.3) sowie von Gassammelstationen (4.10.1.3) und Verdichter (4.10.2).
Ausführung als auf Dauer technisch dichte Anlagenteile, Ansaugen von g. e. A. aus der Deponie möglich (gelegentlich kann störungsbedingt Luft eindringen).
4.5.2Zone 1: innerhalb der Rohrleitungenkeine
4.10.1.3Gassammelstationena) Bildung von g. e. A. durch Freisetzen von Deponiegas möglich, offene Bauweise4.6.2Zone 2: im Nahbereich um Öffnungen, flexible Verbindungen und Armaturenkeine
b) Wie a), jedoch geschlossener Raum, mit technischer Lüftung.4.6.3Zone 2: gRkeine
c) Wie b), jedoch nur natürliche Lüftung.4.6.2Zone 1: gR
Zone 2: 0,5 m um Öffnungen nach außen
keine
4.10.1.4Kondensatabscheider mit WasserverschlussAnlagenteile, zur Entfernung des Kondensats aus deponiegasführenden Anlagenteilen.
a) Funktion der Sperrflüssigkeitsvorlage, z.B. durch Mess-, Steuer- und Regeltechnik oder durch geschlossene Systeme, sichergestellt. Eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.3.1
4.5.4
4.6.2
Zone 2: gRkeine
b) Keine messtechnische Überwachung. Eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.4.6.2Zone 1keine
4.10.2Verdichter für Deponiegase
4.10.2.1Inneres von VerdichternBildung von g. e. A. wird durch kontinuierliche Sauerstoffmessung auf Unterdruckseite erkannt, jedoch wird der Verdichter zur Förderung des in den Leitungen verbleibenden Gemisches benötigt. Erkannte Leckagen werden beseitigt.4.7.2Zone 1keine
4.10.2.2Umgebung von Verdichtern in Räumena) Auf Dauer technisch dichte Verdichter.4.5.2
4.6.2
keine Zonekeine
b) Technisch dichte Verdichter, Aufstellung in Maschinenhalle mit technischer Lüftung Freisetzung wird automatisch erkannt und g. e. A. wird kurzfristig beseitigt, Zuluft aus explosionsfreiem Bereich.4.5.3
4.6.3
4.7
Zone 2: im Nahbereich um den Verdichterkeine
c) Wie b), jedoch nur technische Lüftung.4.5.3
4.6.3
Zone 2: gRkeine
d) Wie c), jedoch natürliche Lüftung.4.5.3
4.6.2
Zone 1: gRkeine
4.10.2.3Umgebung von Verdichtern im Freiena) Auf Dauer technisch dichte Verdichter.4.5.2keine Zonekeine
b) Technisch dichte Verdichter.4.5.3Zone 2: im Abstand von 3 m um Öffnungen, flexible Verbindungen und Armaturenkeine
4.10.3Druckseitige AnlagenteileÜberdruck gegenüber Atmosphäre4.5.2Zone 1: Im Innerenkeine
4.10.3.1Gasleitungen einschließlich zugehöriger Apparate und Armaturen mit ÜberdruckAusführung als auf Dauer technisch dichte Anlagenteile; Ansaugen von g. e. A. aus der Deponie möglich.
4.10.3.2UmgebungNähere Umgebung um druckseitige Anlagenteile (4.10.3.1).
4.10.3.2.1Aufstellungsraum der Gasverbrauchseinrichtung, außer Gasfackel (4.10.3.2.3)a) Bildung von g. e. A. durch besondere konstruktive Maßnahmen entsprechend Abschnitt 5.13.6 der DGUV Regel 114-004 ≫Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf und in Deponien≪ verhindert (auf Dauer technisch dicht); eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.4.5.2
4.6.2
keine Zonekeine
b) Bildung von g. e. A., z.B. an lösbaren Verbindungen und Armaturen möglich (technisch dichte Apparaturen); technische Lüftung.4.5.3
4.6.3
Zone 2: im Nahbereich um lösbare Verbindungen und Armaturenkeine
c) Bildung von g. e. A., z.B. an lösbaren Verbindungen und Armaturen möglich (technisch dichte Apparaturen); eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.4.5.3
4.6.2
Zone 2: gRkeine
4.10.3.2.2Im Freiena) Bildung von g. e. A. durch besondere konstruktive Maßnahmen entsprechend Abschnitt 5.13.6 der DGUV Regel 114-004 ≫Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf und in Deponien≪ verhindert (auf Dauer technisch dicht).4.5.2keine Zonekeine
b) Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich (technisch dichte Apparaturen).4.5.3keine Zonekeine
4.10.3.2.3GasfackelDas Ausströmen von Gas in die Umgebung bei Nichtbrennen der Flamme wird verhindert durch eine automatische Absperreinrichtung gekoppelt mit selbstständig wirkender Zündeinrichtung und Flammenüberwachung / Zündautomat). In der Gasleitung vor der Fackel befindet sich eine geeignete Flammendurchschlagssicherung.3.1keine Zonekeine
4.10.4Mess- und SteuerräumeRäume sind technisch gelüftet und durch Gaswarnanlagen überwacht.4.6.3
4.7.3
keine Zonekeine
4.10.5Schächte, unterirdische Bauwerke, Stollen
4.10.5.1KondensatsammelbeckenBecken zum Auffangen des Kondensatwasser aus dem Kondensatabscheider (4.10.1.4). Aufgrund der geringen Löslichkeit von Methan in Wasser ist nicht davon auszugehen, dass eine g. e. A. entstehen kann. Eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.4.6.2keine Zonekeine
4.10.5.2Das Innere von Schächten, unterirdischen Bauwerken, Stollen, außer Kondensatabscheider und Kondensatsammelbecken, z.B.
  • Zusammenführung einer Ringgasleitung
  • Abzweigung an Gasleitungen (z.B. für Probenahme oder Anschluss zum Verdichter)
a) Bildung von g. e. A. sowohl durch Eindringen von Deponiegas in das Bauwerk als auch durch Undichtigkeiten innerhalb des Bauwerkes durch konstruktive Maßnahmen verhindert (auf Dauer technisch dichte Apparaturen).4.5.2keine Zonekeine
b) Bildung von g. e. A. durch Eindringen von Deponiegas in das Bauwerk durch konstruktive Maßnahmen verhindert, aber innerhalb des Bauwerkes, z.B. an lösbaren Verbindungen und Armaturen, möglich (technisch dichte Apparaturen); Bereiche sind technisch gelüftet.4.5.3
4.6.3
Zone 2: im Nahbereich um Öffnungen, flexible Verbindungen und Armaturenkeine
c) Wie b), jedoch nur natürliche Lüftung des Bereiches.4.5.3
4.6.2
Zone 1: im Nahbereich um Öffnungen, flexible Verbindungen und Armaturenkeine
d) Wie b), jedoch ohne Lüftung, natürliche Diffusion führt zu Ableitung des eingedrungenen Gases. Zone 1: gRkeine
4.10.6Sickerwasserableitung und -speicherung (nicht mit Oberflächenwasser zu verwechseln)In Sickerwasserableitungs- und speicheranlagen ist im Normalbetrieb mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen, z.B. durch Deponiegas.
4.10.6.1Das Innere von Leitungen sowie umschlossene Becken und Räume, die von Sickerwasser durchflossen werden oder in denen sich Sickerwasser befindet, z.B. Sickerwassersammelrohre, Pumpensümpfe, Vorlagebehälter, Speicherbeckena) Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen, z.B. durch Deponiegas; Räume sind technisch gelüftet und durch Gaswarnanlagen überwacht.4.6.3
4.7.4
Zone 1: im Nahbereich oberhalb der Flüssigkeit
Zone 2: weitere 1 m oberhalb der Flüssigkeit
keine
b) Wie a), jedoch ohne Gaswarnanlagen4.6.3Zone 1: im Nahbereich oberhalb der Flüssigkeit
Zone 2: gR
keine
c) Wie b), jedoch mit natürlicher Lüftung4.6.2Zone 1: gRkeine
4.10.6.2Räume, die über Öffnungen mit den unter 4.10.6.1 genannten Einrichtungen in Verbindung gebracht werden können, z.B. Räume mit trocken aufgestellten Sickerwasserpumpen oder geschlossenen AbleitungssystemenBeim Herstellen einer Verbindung mit den unter 4.10.6.1 genannten Einrichtungen ist die Bildung einer g. e. A. nicht auszuschließen.   
a) Die Öffnung ist bestimmungsgemäß dicht geschlossen und nur mit speziellen Hilfsmitteln zu öffnen; eine natürliche Lüftung ist vorhanden.4.6.2keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch ohne spezielle Hilfsmittel zu öffnen.4.6.2Zone 2: gRkeine
c) Die Öffnung ist bestimmungsgemäß geschlossen,
aber nicht gedichtet; Räume sind technisch gelüftet und durch Gaswarnanlagen überwacht.
4.6.3
4.7.4
Zone 2: im Nahbereich um Öffnung 
d) Wie c), jedoch ohne Gaswarnanlage4.6.3Zone 2: 1 m um Öffnungkeine
e) Wie d), jedoch nur natürliche Lüftung vorhanden.4.6.2Zone 1: 1 m um Öffnung Zone 2: gRkeine
4. 1 0.6.3Offene Anlagenteile im Freien (z.B. offene Kanäle)Eine g. e. A. ist lediglich an den Austrittsstellen möglich, in den offenen Kanälen ist die Bildung einer g. e. A. nicht zu erwarten, eine natürliche Lüftung ist vorhanden.4.6.2Zone 2: im Nahbereich der Austrittsstellekeine
4.10.6.4Geschlossenes Speicherbecken mit offenem Zulauf nach 4.10.6.3Durch gegebene Lüftung im offenen Zulaufbereich ist die Bildung einer g. e. A. nicht zu erwarten, Sickerwasser ist an dieser Stelle frei von brennbaren Gasen. keine Zonekeine


Nr.BeispielMerkmale/ Bemerkungen/ Voraussetzungen/ HinweiseSchutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur
Zündquellenvermeidung
nach TRGS 723
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
4.11Ammoniak (siehe auch 4.12 und 4.13 Kälteanlagen)Inneres von Apparaten, siehe hierzu 1.3.
Lagerung in ortsbeweglichen Druckgasbehältern siehe 1.2.1.1.1, Übergabestationen siehe 1.2.1.1.2.
   
4.11.1Verwenden von Ammoniak in HärteöfenAmmoniak wird durch Verbrennung im Prozess verarbeitet und so das Auftreten von g. e. A. verhindert. Siehe beispielsweise DIN EN 746-2.4.5.3
4.6.2
4.7.2
keine Zonekeine
4.11.2Ammoniak-Kompressions- KälteanlagenDie Komponenten sind Verdichter, Sammler, Abscheider, Pumpen, Entgaser.   
4.11.2.1Verdichter, Sammler, Abscheider, Entölen
4.11.2.1.1In RäumenMaschinenräume nach DIN EN 378-3
Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. Elektrische Betriebsmittel, die nicht abgeschaltet werden können (z.B. Notbeleuchtung, Gaswarnsensoren), sind für Zone 2 geeignet ausgelegt.
4.5.3
4.7.2
Zone 2 im Nahbereich um Ventile zum Entölenkeine
4.11.2.1.2Im FreienUmgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen: wie 4.11.2.4.2.   
4.11.2.2Verflüssigen
4.11.2.2.1In RäumenMaschinenräume nach DIN EN 378-3, Anlage auf Dauer technisch dicht,
Anschlüsse technisch dicht, aus Gesundheitsschutzgründen installierte Gaswarnanlage alarmiert so rechtzeitig, dass Instandhaltungsmaßnahmen eingeleitet werden, bevor g. e. A. auftritt.
4.5.2
4.7.2
keine Zonekeine
4.11.2.2.2Im FreienIm Freien ist in der Umgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen, auch bei größeren Freisetzungen, nicht mit der Bildung von g. e. A. durch Ammoniak zu rechnen.   
4.11.2.3Verdampfen
4.11.2.3.1In RäumenRäume sind keine Maschinenräume nach DIN EN 378-3. Bereits bei geringen Freisetzungen wird durch die Gasdetektion die weitere Zufuhr von Ammoniak in den Verdampfer unterbrochen und Restanteile über die Saugseite abgeführt, so dass keine g. e. A. auftreten kann.4.5.3
3.1
4.7.3
keine Zonekeine
4.11.2.3.2Im FreienIm Freien ist in der Umgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen, auch bei größeren Freisetzungen, nicht mit der Bildung von g. e. A. durch Ammoniak zu rechnen.   
4.11.2.4FüllanlagenFüllanlagen für ortsbewegliche Druckgasbehälter. Für Kälteanlagen ist davon auszugehen, dass diese nur einmalig oder sehr selten befüllt werden. Dieser Befüllvorgang wird über besondere Gefährdungsbeurteilung abgedeckt. Siehe auch Beschreibung in TRAS 110.   
4.11.2.4.1In Räumen
a)Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. Anlagenverrohrung auf Dauer technisch dicht. Freisetzung in den Raum an der Füllstelle verhindert durch:
   
a1) Spulvorgang der Füllarmatur vor dem Abkoppeln4.2keine Zonekeine
a2) Absaugung der Füllarmatur vor dem Abkoppeln4.6.4keine Zonekeine
a3) Einhausung mit Absaugung und angeschlossener Abluftreinigung4.6.4keine Zonekeine
b) Bildung von g. e. A. nur selten zu erwarten, Objektabsaugung an der Füllstelle.4.6.4Zone 2 im Nahbereichkeine
4.11.2.4.2Im FreienIm Freien ist in der Umgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen, auch bei größeren Freisetzungen, nicht mit der Bildung von g. e. A. durch Ammoniak zu rechnen.   
4.11.2.5Entnahme- und Verbrauchsanlagen
4.11.2.5.1In Räumenwie 1.2.2.1 aber:
Für Ammoniak kann in Folge der hohen UEG gegenüber anderen Stoffen in Räumen im Allgemeinen die Zonenausdehnung reduziert werden.
4.11.2.5.2Im FreienIm Freien ist in der Umgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen, auch bei größeren Freisetzungen, nicht mit der Bildung von g. e. A. durch Ammoniak zu rechnen.
4.12Kälteanlagen mit brennbaren Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L/A2Kältemittel z.B.: R32, R1234yf, R454A, R454C, R152a, etc.
Kältemittel-Luftgemisch hat untere Explosionsgrenze über 3,5 Vol.-% noch ISO 817.
4.12.1Kältesatz/KompaktanlageKältesatz entsprechend der DIN EN 378-1 - fabrikmäßig komplett zusammengebaute Kälteanlage in einem geeigneten Rahmen und/oder Gehäuse, die vollständig oder in mehreren Abschnitten gefertigt und transportiert wird und deren kältemittelführende Teile am Aufstellungsort nicht mehr zu verbinden sind, außer durch Absperrventile, wie z.B. Anschlussarmaturen.
Wird auch als Kompaktanlage bezeichnet. Abblaseleitungen von Druckentlastungsventilen siehe 4.12.4.
a) Alle Verbindungen auf Dauer technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Verbindungen technisch dicht.
Freisetzung wird durch Gaswarneinrichtung vor Erreichen der UEG erkannt und Auftreten von g. e. A. durch Einschalten der Notlüftung verhindert. Luftwechselzahl gemäß DIN EN 378-3 mit Abführung ins Freie.
4.5.3
4.6.3
4.7.3
keine Zonekeine
4.12.2Kühl-/Gefriergeräte mit eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder Motorverdichter
4.12.2.1Luftkühler im KühlraumRaum, in dem durch eine Kälteanlage die Temperatur unterhalb der Umgebungstemperatur gehalten wird.
a) Alle Verbindungen durch konstruktive Maßnah- men, gegebenenfalls in Verbindung mit organisatorischen Maßnahmen, auf Dauer technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Verbindungen technisch dicht. Normierung der im Raum befindlichen Personen und Absperren des Kältemittelkreislaufs an den Zutrittsstellen zum Kühlraum zur Begrenzung der Austrittsmenge.4.5.3
4.7.2
4.7.3
Zone 2 Ausdehnung in Abhängigkeit von der maximal freisetzbaren Mengekeine
c) Verbindungen technisch dicht.4.5.3Zone 2 gRkeine
4.12.2.2Verflüssigersatza) Alle Verbindungen durch konstruktive Maßnah- men, gegebenenfalls in Verbindung mit organisatorischen Maßnahmen, auf Dauer technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Verbindungen technisch dicht.
Freisetzung wird vor Erreichen der UEG erkannt und Auftreten von g. e. A. durch Einschalten der Notlüftung verhindert. Luftwechselzahl gemäß DIN EN 378-3 mit Abführung ins Freie.
4.5.3
4.6.3
4.7.3
keine Zonekeine
4.12.3Föhnlagen
4.12.3.1In Räumena) Anlagenverrohrung auf Dauer technisch dicht. Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, z.B. abgesaugte oder gespülte Füllarmaturen.4.2.2
4.5.2
keine Zonekeine
b) Bildung von g. e. A. nur selten zu erwarten.   
b1) Füllanlage in Einhausung mit gerichteter Strömung Freisetzung in Umgebung durch Unter druck verhindert4.6.3
4.6.4
Zone 2 im Inneren der Einhausungkeine
b2) Wirksame Objektabsaugung an Füllarmatur4.6.4Zone 2 im Nahbereichkeine
b3) Technische Lüftung des Raumes.4.6.3Zone 2 3 mkeine
4.12.3.2Im FreienWie 4.12.3.1, aber:
Im Freien kann infolge von Witterungseinflüssen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden
4.12.4Abblaseleitungen von Druckentlastungsventilen und VerdrängungsverdichternDefinition nach DIN EN 378-1, Punkt 3.6.2. Berücksichtigung von Druckentlastungsventilen nach DIN EN 378-2, Punkt 6.2.6.2.

Auslegung von Druckentlastungseinrichtung und Abblaseleitungen DIN EN 13136 Punkt 6.2, 6.3, 6.4 und 7.

Ausblasstellen müssen so gestaltet werden, dass das Kältemittel gefahrlos abgeführt werden kann. Druckentlastungsventile müssen mindestens jährlich einer Sicht- und Dichtheitskontrolle unterzogen werden. Druckentlastungsventile müssen alle 5 Jahre getauscht oder neu kalibriert werden siehe DIN EN 378-4 Anhang D.

Druckentlastungsventile zum Schutz der Anlage/ Anlagenteilen gegenüber Überdruck durch.

a) thermische Ausdehnung bei eingeschlossenen Flüssigkeiten DIN EN 13136 Punkt 6.4 selten oder kurzzeitiges Ansprechen damit Bildung von g. e. A. möglich, Freisetzung geringer Mengen an der Austrittstelle selten möglich.4.6.2Zone 2 kugelförmig im Nahbereich um die Austrittsstelle 
b) thermische Ausdehnung bei äußerer Wärmequelle oder innerer Wärmequelle siehe DIN EN 13136.4.6.2Zone 2 Zur Festlegung der Ausdehnung ist Einzelfallbetrachtung erforderlich 
4.13Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3Kältemittel, z.B.:
Ethan (R-170), Ethen (R1150), Propan (R290), Propen (R1270), Isobutan (R600a), Butan (R600) Füllanlagen für Kältemittel, siehe 1.2.1.1.2 und 1.2.1.3.
4.13.1KompaktanlagenDefinition entspricht einem Kältesatz oder einem betriebsfertigen Kältesatz gemäß EN 378-1.   
4.13.1.1In Räumen

 

 

Wärmeabfuhr am Verflüssiger erfolgt entweder über ein flüssiges Sekundärmedium, welches dabei flüssig bleibt, oder direkt über Außenluft.

Definition gemäß DIN EN 378-3.

   
a) Alle Verbindungen auf Dauer technisch dicht.4.5.2keine Zonekeine
b) Verbindungen technisch dicht. Alle mit Kältemittel beaufschlagten Teile befinden sich in einem geschlossenen Gehäuse. Bauteile, die sich aufgrund ihrer Funktion nicht in einem Gehäuse befinden können, sind ausschließlich auf Dauer technisch dicht ausgeführt.   
b1) Permanente technische Lüftung des Gehäuses gemäß DIN EN 378-3 mit Abführung ins Freie4.5.3
4.6.3
keine Zonekeine
b2) Freisetzung im Gehäuse wird vor Erreichen der UEG durch Gaswarneinrichtung erkannt und Auftreten von g e A wird durch automatisches Einschalten der technischen Lüftung des Gehäuses verhindert Luftwechselzahl gemäß DIN EN 378-3 mit Abführung ins Freie4.5.3
4.6.3
4.7.3
keine Zonekeine
c) Verbindungen technisch dicht. Alle mit Kältemittel beaufschlagten Teile befinden sich nicht in einem geschlossenen Gehäuse. Maschinenraum gemäß DIN EN 378-3 technisch belüftet.4.5.3
4.6.3
Zone 2 Zur Festlegung der Ausdehnung ist Einzelfallbetrachtung erforderlichkeine
4.13.1.2Im FreienWie 4.13.1.1, aber:
Im Freien kann infolge von Witterungseinflüssen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden
   
4.13.2Abblaseleitungen von DruckentlastungsventilenSiehe 4.12.4.-  


Lfd.-Nr.:KurztitelVorschriften-Nr.:Ausgabe
5Hinweise auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sachgebiet "Explosionsschutz" abgestimmt sind
5.1Zurzeit nicht belegt  
5.2Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche BehälterTRGS 5092014
(2020)
5.3Fassmerkblatt "Umgang mit entleerten gebrauchten Gebinden"T 005 der BG RCI2016
5.4Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen BehälternTRGS 5102020 (überarbeitet 2021)
5.5Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von LandfahrzeugenTRBS 3151/TRGS 7512019
5.6Elektrostatisches BeschichtenDGUV Information 209-052 (früher BGI 764)2009/ Redaktioneller Stand 2014
5.7Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe; Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, BetriebDGUV Information 209-046 (früher BGI 740)2016
5.8Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen deutsche Version (siehe auch 5.21)DGUV Information 209-026 (früher BGI/GUV-I 719 D)2012
5.9Einsatz von Flurförderzeugen - Batterieladeanlagen für FlurförderzeugeBGHW Spezial SP 022008 Unveränderter Nachdruck: 2010
5.10GasverdichteranlagenDVGW Arbeitsblatt G 4972019
5.11Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminium- Pulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von PorenbetonDGUV Information 213-003 (früher BGI 626)2006
5.12Reinigen von Werkstücken mit ReinigungsflüssigkeitenDGUV Information 209-0882017
5.13zurzeit nicht belegt  
5.14Explosionsgefährdete Bereiche an Ausblaseöffnungen von Leitungen zur Atmosphäre an GasanlagenBerufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse, DVGW-Regelwerk, Technischer Hinweis-Merkblatt DVGW G 442 (M)2015
5.15LösemittelDGUV Information 213-072 (früher BGI 621 (M 017 der BG RCI))2019
5.16Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeiden von Staubbränden und StaubexplosionenDGUV Regel 109-001 (früher BGR 109)2020
5.17Zurzeit nicht belegt.
5.18Oberflächenbehandlung in Räumen und BehälternTRGS 5072010
5.19Praxisleitfaden zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Brennereien und SpirituosenbetriebeFSA-Schriftenreihe Nr. F05-0501/05-0812/2016
5.20Zurzeit nicht belegt.
5.21Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen englische Version (siehe auch 5.8)DGUV Information 209-027 (früher BGI/GUV-I 719 E)2012
5.22Zurzeit nicht belegt.
5.23Flüssiggasanlagen, Flüssiggasflaschen - Beispiele zur ZoneneinteilungHinweise der BGNLetzte Einsicht 02/2015
5.24Technische Regeln FlüssiggasTRF 2021, DVFG04/2021
5.25Leitfaden zur Vermeidung von Staubexplosionen bei der Gewinnung und Verarbeitung von ZuckerBG RCI (www exinfo de, Seiten ID #NQK8)03/2021
5.26Praxisleitfaden zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Betriebe der Getreideverarbeitung, Getreidelagerung und des HandelsFSA-Schriftenreihe Nr. F05-0501/01-0610/2014


TRBS 2152 Teil 2; TRGS 722
redakt. Hinweis: Gegenüberstellung der Abschnitte zu Schutzmaßnahmen in TRBS 2152 Teil 2 (05/2012; zurückgezogen) mit TRGS 722 (03/2021; aktuell)

Abschnitt
TRBS 2152 Teil 2
(alt)
Abschnitt
TRGS 722
(neu)
Schutzmaßnahmen nach TRGS 722 (Sp. 4)
2.24.1Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen
2.3entfälltVerhindern oder Einschränken explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Anlagen und Anlagenteilen
2.3.24.2Konzentrationsbegrenzung
2.3.34.3 u. Anh. 2Inertisierung
2.3.3.24.3 u. Anh. 2Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus brennbaren Gasen und Dämpfen
2.3.3.34.3 u. Anh. 2Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus brennbaren Stäuben
2.3.3.44.3 Abs. 6 u. 7Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus hybriden Gemischen
2.3.44.4Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Druckabsenkung
2.4entfälltVerhindern oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen
2.4.23.1Verfahrenstechnische Maßnahmen, Bauart und räumliche Anordnung der Anlagen und Anlagenteile
2.4.33.1Dichtheit von Anlagenteilen
2.4.3.24.5.2Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile
2.4.3.34.5.3Technisch dichte Anlagenteile
2.4.3.44.5.4Verringern betriebsbedingter Austritte brennbarer Stoffe
2.4.3.5entfälltPrüfen der Anlagenteile auf Dichtheit
2.4.44.6Lüftungsmaßnahmen
2.4.4.24.6.2Natürliche Lüftung
2.4.4.34.6.3Technische Lüftung (Raumlüftung)
2.4.4.44.6.4Objektabsaugung
2.54.7Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen oder Anlagenteilen
2.5.24.7.2Gaswarnanlagen mit Alarmierung
2.5.34.7.3Gaswarnanlagen mit automatischen Schaltfunktionen
2.5.44.7.4Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen
2.64.2.3 Abs. 6 - 9Maßnahmen zum Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung staubführender Apparaturen und Behälter


Erläuterungen zu den in der Beispielsammlung benutzten Abkürzungen

Ausdehnung der ZonenDie Zahlenangabe für die Ausdehnung der Zonen ist stets in Metern zu verstehen. Sofern keine besondere Angabe über die geometrische Ausdehnung der Zone gemacht ist, bedeutet die Zahl den Radius einer Kugel um die Quelle für die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (Austrittsstelle brennbarer Stoffe oder dgl.).
b) wie a)bedeutet in Sp. 3 (Merkmale, Bemerkungen/Voraussetzungen) gleicher Sachverhalt wie unter a) angegeben. In Sp. 4 wird jedoch eine andere Schutzmaßnahme vorgesehen; hieraus ergibt sich in Sp. 5 eine andere Zoneneinteilung als bei a); u. U. kann sie sogar entfallen.
g. e. A.gefährliche explosionsfähige Atmosphäre.
gRSchutzmaßnahmen nach TRGS 723 sind im ganzen Raum durchzuführen.
keineSchutzmaßnahmen nach TRGS 724 sind nicht erforderlich.
OEGObere Explosionsgrenze
UEGUntere Explosionsgrenze
üRübriger Raum


.

Hinweis auf die alte Beispielsammlung (grün)Anlage 5


www.bgchemie.de unter Prävention/Explosionsschutz

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