Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGR, DGUV-R
DGUV-R 101-004
- Inhalt =>
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Anforderungen
4 Vergabe von Aufträgen
5 Koordinierung
5.1 Bestellung eines Koordinators
5.2 Aufgaben und Eignung des Koordinators
6 Leitung und Aufsicht
6.1 Leitung
6.2 Aufsicht
7 Beschäftigungsbeschränkungen
7.1 Jugendliche
7.2 Frauen
7.3 Alleinarbeit
8 Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen
8.1 Bereiche mit unbekannten Gefahrstoffbelastungen
8.2 Bereiche mit bekannten Gefahrstoffbelastungen
8.3 Arbeits- und Sicherheitsplan
8.4 Verpflichtung des Auftragnehmers
8.5 Beratung durch Sachverständige
9 Messtechnische Überwachung der Arbeitsplätze
9.1 Art und Umfang der Messungen
9.2 Nichtanwendbarkeit messtechnischer Überwachung und Beurteilung
9.3 Messgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
10 Vorausgehende Untersuchungen
10.1 Begehung
10.2 Bohrungen und Sondierungen
10.3 Arbeiten in und an Schürfgräben und Schürfen
11 Durchführung von Bauarbeiten
11.1 Allgemeines
11.2 Anzeigepflicht
11.3 Baustelleneinrichtung
11.4 Erdbaumaschinen, Fahrzeuge
11.5 Maßnahmen gegen Gefahrstoffe
11.6 Maßnahmen bei explosionsfähiger Atmosphäre
11.7 Bauarbeiten auf Deponien
11.8 Abbruch kontaminierter baulicher Anlagen
12 Brandschutz
13 Rettung und Erste Hilfe
14 Notfallausweis
15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
16 Betriebsanweisung
17 Unterweisung
18 Persönliche Schutzausrüstungen
19 Hautschutz
20 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1 - Muster eines Formulars zur Anzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen
Anhang 2 - Muster eines Notfall-Ausweises
Anhang 3 - Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes
Anhang 4 - Gliederungsmuster einer Betriebsanweisung
Anhang 6A Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2
Anhang 6B Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach BGR 128 bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2 für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen 1)
Anhang 7 - Vorschriften und Regeln