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Muster eines Formulars zur Anzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen | Anhang 1 |
(entsprechend Abschnitt 11.2 dieser BG-Regel)
1 Kopie ist jeweils den Subunternehmern auszuhändigen.
Unternehmen/Firma: | |||||||
vollständige Anschrift: | |||||||
Mitglieds- Nr.: | |||||||
1 | Baustelle/Betriebsstätte | ||||||
Straße, Haus- Nr., Baulos: | |||||||
PLZ/Ort/Ortsteil/Landkreis: | |||||||
2 | Art der Arbeit | ||||||
3 | Dabei angewendete Arbeitsverfahren: | ||||||
a) | |||||||
b) | |||||||
c) | |||||||
4 | Geräte und Baumaschinen, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen: | ||||||
5 | Größte Tiefe unter Gelände | a) bei Baugruben: _ _ m | b) bei Gräben: _ _ m | ||||
6 | Tage des Beginns: | ||||||
7 | Voraussichtliche Dauer in Wochen: | ||||||
8 | Zahl der hierbei im Durchschnitt eingesetzten Arbeitskräfte: | ||||||
9 | Auftraggeber für die übernommene Arbeit: | ||||||
Anschrift: | |||||||
10 | Name des Koordinators | ||||||
Anschrift: | |||||||
11 | An Subunternehmer vergebene Teilarbeiten: | ||||||
a) | an Firma: | zust. Berufsgen. | |||||
b) | an Firma: | zust. Berufsgen. | |||||
c) | an Firma: | zust. Berufsgen. | |||||
12 | Der Anzeige sind beigefügt: | Anlage 1 | Auflistung der vermuteten oder bekannten Gefahrstoffe | ||||
Anlage 2 | Beschreibung der Baumaßnahme und der Arbeitsverfahren | ||||||
Anlage 3 | Sicherheitsmaßnahmen | ||||||
Anlage 4 | Betriebsanweisung |
Muster eines Notfall-Ausweises | Anhang 2 |
Achtung:
Der Inhaber dieses Notfallausweises arbeitet auf einem Gelände, das gefährliche Stoffe beinhaltet. Die bislang als wesentlich angesehenen Gefahrstoffe sind in diesem Ausweis angeführt; weitere sind jedoch ebenfalls möglich. Über Art und Aufkommen der Gefahrstoffe kann der Ansprechpartner (Bauleiter bzw. Betriebsleiter) nähere Auskünftegeben. Über den Gesundheitszustand können der Hausarzt oder der ermächtigte Arzt, der die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt hat,Auskünfte geben. Bei Kenntnis der Gefahrstoffe kann eine der umseitig genannten Giftnotrufzentralen Hinweise zur Behandlung geben.
NOTFALL-AUSWEIS für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
INHABER | HAUSARZT (vollständige Adresse mit Telefonnummer) | OFFIZIELLE INFORMATIONS-ZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE: |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | ||
Wohnort, Straße | ||
Staatsangehörigkeit | ||
GEFAHRSTOFFE: | ARBEITSMEDIZINISCHE
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN: | |
Betrieb | G1-42 am (Datum): durch Dr. (volle Adresse + Tel.) | |
Baustelle | G | |
Ansprechpartner/Telefon | G | |
G |
Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes | Anhang 3 |
1 Allgemeine Daten
2 Standortbeschreibung
3 Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse
4 Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Exposition ("Arbeitsbereichsanalyse")
5 Gefährdungsbeurteilung
6 Arbeits- und Gesundheitsschutz
6.1 Allgemeingültige Schutzmaßnahmen
6.2 Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zu persönlichen Schutzausrüstungen
7 Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen
8 Entsorgung
9 Dokumentation, Nachweise
Gliederungsmuster einer Betriebsanweisung | Anhang 4 |
1 Arbeitsbereich/Platz:
Tätigkeit: |
2 Gefahrstoffe/ Biologische Arbeitsstoffe: |
3 Gefahren für Mensch und Umwelt:
3.1 Gefährliche Eigenschaften/Reaktionen der Gefahrstoffe: 3.2 Gefährliche Eigenschaften der biologischen Arbeitsstoffe: 3.3 Aufnahmepfad: |
4 Maßnahmen:
4.1 Technische Maßnahmen: 4.2 Organisatorische Maßnahmen, Verhaltensregeln, Hygiene: 4.3 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA): |
5 Verhalten im Gefahrenfall:
5.1 Bei Auftreten unbekannter Situationen: 5.2 Bei Alarm durch Warngeräte: 5.3 Bei Brand: |
6 Erste Hilfe:
6.1 Allgemeines (Ersthelfer, Telefonnummern): 6.2 Notfallmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen ohne Verletzung: 6.3 Unfälle mit Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen mit offenen Verletzungen: 6.4 Verschlucken von kontaminierter Flüssigkeit: |
7 Sachgerechte Entsorgung von Einweg-PSA: |
Datum / Unterschrift: |
Anhang 5 |
entfällt.
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2 | Anhang 6A |
Lehrgangsinhalt: | vorgeschrie- bene Lehr- einheiten | |
1 | Überblick über die Rechtssystematik des Arbeitsschutzes und anzuwendende Vorschriften und Regeln
Baustellenverordnung Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Technische Regeln für Gefahrstoffe(TRGS) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Unfallverhütungsvorschriften), Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Die Bearbeitung der aus den einzelnen Vorschriften und Regeln für das Lehrgangsthema wichtigen Teilaspekte soll in den betreffenden Lehreinheiten erfolgen. | 2 LE |
2 | Personelle Anforderung, Verantwortung und Haftung
| 2 LE |
3 | Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
a) Einführung und stoffliche Faktoren
| 5 LE |
4 | Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
b) tätigkeitsbezogene Faktoren
| 4 LE |
5 | Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen
| 9 LE |
6 | Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe | 1 LE |
7 | Arbeitsmedizin
| 4 LE |
8 | Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Maßnahmen im Arbeits- und Sicherheitsplan bzw. in der Betriebsanweisung Unterweisung, Dokumentation Übung unter Bezug auf die Ergebnisse aus den Lehrabschnitten 3 und 4 | 4 LE |
9 | Prüfung | 1 LE |
Gesamt 32 LE |
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach BGR 128 bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2 für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen 1) | Anhang 6B |
Lehrgangsinhalte | Lehr- einheiten | |
I | Gefahren durch Gebäudeschadstoffe
| 4 LE |
II | Vorschriften und Regelungen, Anwendung und Umsetzung
| 2 LE |
III | Methodik der Gefährdungsbeurteilung am Beispiel verschiedener Sanierungsarbeiten | 2 LE |
IV | Schutzmaßnahmen
| 5 LE |
V | Prüfung | 1 LE |
Gesamt-Lehreinheiten 14 LE |
Vorschriften und Regeln | Anhang 7 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt; siehe auch Abschnitt 3.2:
1. Gesetze, Verordnungen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Chemikaliengesetz (ChemG),
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
Gentechnikgesetz (GenTG),
Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG), (ersetzt durchTierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz)
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG),
Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG),
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
Baustellenverordnung (BaustellV),
Biostoffverordnung(BioStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für biologische
Arbeitsstoffe (TRBA), insbesondere
TRBA 405"Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe",
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (8. GPSGV),
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS),
insbesondere
Zur Anwendung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) siehe Vorbemerkung.
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften(Unfallverhütungsvorschriften), Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschriften
Grundsätze der Prävention (BGV A1),Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2),
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4),
Bauarbeiten (BGV C22),
Abwassertechnische Anlagen (BGV C5),
Zelte und Tragluftbauten (BGV C25),
Lärm (BGV B3),
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8),
BG-Regeln
Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL) (BGR 104),Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (BGR 117-1),
Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (BGR 121),
Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (BGR 126),
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133),
Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159),
Bauarbeiten unter Tage (BGR 160),
Arbeiten im Spezialtiefbau (BGR 161),
Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189),
Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190),
Benutzung von Fuß- und Beinschutz (BGR 191),
Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192),
Benutzung von Kopfschutz (BGR 193),
Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195),
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR 198),
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (BGR 199),
BG-Grundsätze
Erwerb der Sachkunde für Aufsichtführende im Zeltbau (BGG 910),
BG-Informationen
Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Bodensanierung (BGI 583),Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues (BGI 581),
Umgang mit Sauerstoff (BGI 617),
Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte (BGI 693),
Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (BGI 858),
Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot (BGI 892),
Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe bei Arbeiten auf Deponien (BGI 893).
(Bezugsquelle:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,
Prävention Tiefbau
Landsbergerstraße 309, 80687 München)
Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe für Holzfußböden, Sonderdruck "Arbeiten im Bereich kontaminierter Standorte - Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten" (Abruf-Nr. 780.1).
(Bezugsquelle:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Arbeitsmedizinischer Dienst
Landsbergerstraße 309, 80687 München)
Sonderdruck: "Leitfaden der arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten Bereichen".
3. Normen, VDE-Bestimmungen
Bezugsquelle: | Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, bzw. VDE-Verlag GmbH, Postfach 12 33 05, 10625 Berlin. |
DIN EN 137 | Atemschutzgeräte; Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 14387 | Atemschutzgeräte; Gasfilter und Kombinationsfilter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 143 | Atemschutzgeräte; Partikelfilter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN EN 345-1 | Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch; Teil 1: Spezifikation, |
DIN EN ISO 20346 | Persönliche Schutzausrüstung; Schutzschuhe, |
DIN EN ISO 20347 | Persönliche Schutzausrüstung; Berufsschuhe, |
DIN EN 14605 | Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien; Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung,einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]), |
DIN 3181-3 | Atemschutzgeräte; CO- und Reaktor-Filter; Einteilung, Kennzeichnung, |
DIN EN ISO 14122-1 | Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen, |
DIN EN ISO 14122-2 | Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege |
DIN EN ISO 14122-3 | Sicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer, |
DIN VDE 0100 Teil 704 | Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 7: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Hauptabschnitt 704: Baustellen. |
4 Richtlinien zur Brandschadensanierung (VDS 2357)
Bezugsquelle: | VDS Schadenverhütung, Abt. Verlag, Amsterdamer Straße 174,50735 Köln. |
Richtlinien zur Brandschadensanierung (VDS 2357).
(Richtlinie des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft)
ENDE |