Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, ZH1

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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Anforderungen

4 Bau und Ausrüstung

4.1 Allgemeine Bereiche

4.1.1 Verkehrswege, Fußböden

4.1.2 Rettungswege, Notausgänge

4.1.3 Wände, Decken, Stützen

4.1.4 Beleuchtungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung

4.1.5 Türen

4.1.6 Handläufe, Absturzsicherungen

4.1.7 Sitzgelegenheiten

4.1.8 Garderobenhaken und Ablagen

4.2 Beckenbereiche

4.2.1 Beckenböden, Beckenwände

4.2.2 Beckenkopf

4.2.3 Beckenausstiege

4.2.4 Wassertiefe, Kennzeichnung

4.2.5 Hubböden

4.2.6 Wellenbecken

4.2.7 Rettungsgeräte

4.2.8 Schwimmsportgeräte

4.3 Aufsichtsräume, Erste-Hilfe-Räume

4.4 Technikbereiche

4.4.1 Arbeitsplätze, Steigleitern

4.4.2 Einrichtungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen

4.4.3 Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion von Beckenwasser

4.4.4 Schwallwasserbehälter

4.4.5 Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen

4.4.6 Druckbehälter

4.4.7 Wärmepumpen

4.4.8 Werkstätten

4.5 Geräteräume

4.6 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

4.6.1 Regeln der Elektrotechnik

4.6.2 Wäscheschleudern

5 Betrieb

5.1 Betriebsanweisung

5.2 Besondere Tätigkeiten

5.2.1 Allgemeine Anforderungen für Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung

5.2.2 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen

5.2.3 Instandhaltungsarbeiten

5.2.4 Arbeiten an Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion von Beckenwasser

5.2.5 Rettung von Ertrinkenden

5.3 Abgedeckte Becken

5.4 Persönliche Schutzausrüstungen

5.5 Schutzkleidung für Arbeiten im Freien

6 Prüfung

6.1 Chlorungsanlagen

6.2 Ozonanlagen

6.3 Hubböden

6.4 Druckbehälter

6.5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

6.6 Wäscheschleudern

6.7 Winden

6.8 Krane (Laufkatzen)

6.9 Lastaufnahmeeinrichtungen

6.10 Flüssigkeitsstrahler

6.11 Feuerlöscheinrichtungen

6.12 Persönliche Schutzausrüstungen

7 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang 1 - Prüfungsbedürftige technische Einrichtungen (siehe Abschnitt 6)

Anhang 2 - Sicherheitsmaße bei Sprunganlagen (Auszug aus "Richtlinien für den Bäderbau")

Anhang 3 - Vorschriften und Regeln