umwelt-online: ETAG 010 - Zulassung für selbsttragende lichtdurchlässige Dachbausysteme (2)
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5.1.1.1.2.2 Versuchsaufbau

Der Entwurf des Versuchsaufbaus und die verwendeten Bauteile müssen der vorgeschlagenen Verwendung entsprechen. Der Versuchsaufbau muss einen Zusammenbau der Einzelteile bei realistischen Anwendungsbedingungen für das zu beurteilende Dachbausystem umfassen.

Zum Nachweis des Tragvermögens und der Gebrauchstauglichkeit gegen Auflasten durch Schnee oder Wind und bei abhebenden Lasten durch Wind sind folgende Versuche als Funktion des statischen Systems erforderlich.

Die statischen Systeme für die verschiedenen Arten von Dachbausystemen sind in 5.1.1.1.1 beschrieben und Anhang B enthält die diesbezüglichen Zeichnungen. Anhang E zeigt die schematische Darstellung (Bild E.1) zur Vorgehensweise des Versuchs (mit besonderem Bezug auf die Platten). Anhang E enthält Einzelheiten zum Versuch, bezogen auf die verschiedenen Arten der Dachbausysteme.

  1. Gebogene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen parallel zur Haupttragrichtung
    Der Versuchsaufbau für dieses System ist in Bild E.2 für Auflasten und abhebende Lasten schematisch dargestellt. Um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu ermitteln, können die tragenden Profile für Versuchszwecke verstärkt (abgestützt) werden, z.B. durch Hilfsbauteile, zur Gewährleistung einer angemessenen Standsicherheit bis zur Versagenslast der Platten.
  2. Ebene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen parallel zur Stützweite
    Für ebene Dachbausysteme ist der Versuchsaufbau schematisch in Bild E.3 dargestellt. Die hier in a) gegebene Information betrifft den Versuchsaufbau für diese Art von Bausatz gleichermaßen.
  3. Gebogene Dachbausysteme ohne zusätzliche Tragprofile (auch für gebogene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen, aber nicht getrennt berechnet)
    Der Versuchsaufbau zum Nachweis des Tragvermögens und der Gebrauchstauglichkeit ist schematisch in Bild E.4 dargestellt. Zusätzlich zum Versuch der Auflasten und abhebende Last, verteilt über die gesamte Stützweite, muss auch ein Versuch mit halbseitiger Auflast durchgeführt werden.
    DA das Verhältnis Stützweite/Stichhöhe bedeutende Auswirkung auf das Tragvermögen hat, muss die mögliche Auflagerverschiebung berücksichtigt werden.
    Wenn die Auflagerverankerung alleine maßgebend für abhebende Lasten ist, kann sich der Versuch auf diesen Teil des Systems beschränken (siehe Zugversuch in Bild E.4.1).
    Für gebogene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen, die nicht getrennt berechnet werden, können die Versuche zur Ermittlung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Platten anfänglich mit Abstützen der Tragprofile, wie unter a) beschrieben, durchgeführt werden. Anschließend können die
    Versuche am System ohne Abstützen erfolgen, um den Beitrag der Profile festzustellen. Diese letztgenannten Versuche können den Ersatz einiger oder aller Platten erforderlich machen.
    Bei Nichtanwendung der Zwei-Phasen-Methode, z.B. aus wirtschaftlichen Gründen, wird das berechnete Tragvermögen des Dachbausystems konservativer sein. Es wird unmöglich sein, die Anteile der lichtdurchlässigen Platten und der Tragprofile zu bestimmen. Folglich werden die Faktoren für die Platten (siehe 6.3.1.1) auch für die Profile angesetzt werden.
  4. Ebene Dachbausysteme ohne zusätzliche Tragprofile
    Bei diesen Systemen sind der Versuch des Verhaltens im Feld des Dachbausystems (das Moment, bei dem die Querkraft vernachlässigbar ist), der Versuch an Zwischenauflagern und eine Bewertung der aufnehmbaren Endauflagerkräfte maßgebend. Der Versuch kann im Allgemeinen in Übereinstimmung mit ENV 1993-1-3 (Eurocode 3) erfolgen.
    Der Versuchsaufbau zur Feststellung des Grenzzustandes des Biegemoments ohne Querkraft (Feldmoment) ist schematisch in den Abbildungen E 5.1 und E 5.2 dargestellt. Ist der Querschnitt der Platten nicht symmetrisch, sind Versuche in beiden Richtungen, in positiver und negativer Richtung, erforderlich. Die aufzubringende Last muss einer gleichmäßig verteilten Flächenlast entsprechen, die auch durch ein Minimum von vier Streckenlasten simuliert werden kann, so dass durch deren Anordnung ein ungefähr gleicher Verlauf des Biegemoments in Haupttragrichtung erreicht wird.
    Hilfskonstruktionen, die die horizontale Verschiebung der Elemente quer zur Haupttragrichtung einschränken, dürfen verwendet werden. Diese dürfen die Steifigkeit in Profilrichtung nicht erhöhen.
    Das Verhalten der Dachbausysteme an den Zwischenauflagern, insbesondere die Interaktion zwischen Biegemoment und Auflagerkraft, muss durch Ersatzträgerversuche nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck müssen die Grenzzustände für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit an mindestens drei verschiedenen Kombinationen von Biegemomenten/Auflagerkraft ermittelt werden.
    Der Versuchsaufbau für die Ersatzträgerversuche an den Auflagern für Auflast ist in den Abbildungen E 5.3.1 und E 5.3.2 dargestellt und für abhebende Last in den Abbildungen E 5.4.1 und E 5.4.2.
    Die Zwischenauflager müssen entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck ausgebildet sein, insbesondere deren Breite. Die Endauflager im Versuch sind frei drehbar und horizontal verschieblich. Ausreichender Randüberstand der Elemente muss gewährleistet sein.
    Für die Endauflagerkräfte bei Platten mit Überstand dürfen, unter der Bedingung Io > 50 mm, 60% der ermittelten maximalen Zwischenauflagerkräfte angesetzt werden. Die Endauflagerkräfte können darüber hinaus in zusätzlichen Versuchen nachgewiesen werden.

5.1.1.2 Aussteifende Wirkung (des Daches)

Bei Systemen mit zusätzlichen Tragprofilen kann die Fähigkeit des Profildachteils, für die aussteifende Wirkung des Daches zu sorgen, zusammen mit der Berechnung der Profile ermittelt werden; insbesondere die Fähigkeit der Verbindungen, Drehungen im Bereich der Fläche Widerstand zu leisten.

Für die aussteifende Wirkung des Daches als Ganzes müssen die Dachelemente miteinander und/oder mit den Profilen in einer Weise verbunden sein, dass signifikante Querkräfte aufgenommen werden; Reibung allein genügt nicht.

In der Praxis sind steife Verbindungen normalerweise nicht vorgesehen, da es notwendig ist, Wärmedehnungen infolge Temperatureinwirkung aufzunehmen. Wenn keine andere kraftschlüssige Verbindung als Reibung zwischen den Elementen besteht, darf nur ein Element für den Nachweis der Aussteifung der Dachbauteile herangezogen werden.

Wird die Berechnung der Tragprofile nicht separat durchgeführt, so kann die aussteifende Wirkung des Daches (wenn gefordert) gemäß Anhang C geprüft werden.

5.1.2 Brandschutz

5.1.2.1 Verhalten bei einem Brand von außen

Das Produkt ist zu prüfen, um es gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2001/671/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-5 zu klassifizieren. Produkte, die in der Entscheidung der Kommission 2000/553/EG aufgeführt sind, gelten ohne Prüfung als die Leistungsmerkmale bei einem Brand von außen erfüllend.

5.1.2.2 Brandverhalten

Das Produkt ist zu prüfen, um es gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren.

5.1.2.3 Feuerwiderstand

Das Produkt ist zu prüfen, um es gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/367/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-2 zu klassifizieren. Prüfung der natürlichen Rauch- und Wärmeabführung, soweit der Dachbausatz etwas Derartiges vorsieht und in es prEN 12101-2 und -4 beschrieben ist.

5.1.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.1.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

5.1.3.1.1 Vorhandensein von Schadstoffen im Produkt

Der Antragsteller muss schriftlich erklären, ob der Bausatz Schadstoffe entsprechend europäischer oder einzelstaatlicher Vorschriften, sofern und soweit diese in den Mitgliedsstaaten, in denen der Bausatz verwendet werden soll, relevant sind, enthält, und eine Liste dieser Stoffe erstellen.

5.1.3.1.2 Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften

Wenn der Bausatz Schadstoffe gemäß obiger Erklärung enthält, sind in der ETA die verwendeten Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften der Mitgliedsländer, in denen der Bausatz verwendet werden soll, anzugeben. Grundlage hierfür ist die aktuelle EU-Datenbank zum Nachweisverfahren von Inhaltsstoffen bzw. freigesetzten Stoffen

5.1.3.1.3  Anwendung des Vorsichtsprinzips

Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnungen zu Stoffen zukommen zu lassen, die entsprechend den Gesundheitsbehörden des eigenen Landes auf der Grundlage von sicheren wissenschaftlichen Beweisen als gefährlich erachtet werden, die jedoch noch nicht von einer Vorschrift erfasst wurden. Diese Beweise sind vollständig zu belegen.

Sobald über diese Informationen Übereinkunft erzielt wird, werden die entsprechenden Daten in einer EOTA-Datenbank gespeichert und den Diensten der Kommission übergeben.

Die in der EOTA-Datenbank enthaltenen Informationen werden darüber hinaus den ETA-Bewerbern mitgeteilt.

Auf der Grundlage dieser Daten kann auf Anforderung eines Herstellers unter Beteiligung der Zulassungsstelle, die sich mit der Angelegenheit befasst hat, ein Produktbeurteilungsprotokoll in Bezug auf den fraglichen Stoff erstellt werden.

5.1.3.2 Wasserdichtheit und Vorhandensein von Feuchtigkeit

Grundlage für die Beurteilung dieser Anforderung sind die Widerstandsfähigkeit des Daches gegen das Eindringen von Regen und Schnee und die Möglichkeiten der Kondenswasserbildung unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen.

5.1.3.2.1 Widerstand gegen Schlagregen und Schnee

Beständigkeit des Daches gegen Eindringen von Wasser einschließlich Schlagregen und möglicherweise Eindringen von Schnee muss in erster Linie von der Zulassungsstelle auf der Grundlage der Einzelheiten der Standardkonstruktion für den Bausatz und unter Anwendung vorhandenen technischen Wissens und Erfahrung aus ähnlichen altbekannten technischen Lösungen beurteilt werden. Die Beurteilung muss Hauptverbindungen zwischen Bausatz und Unterbau, dort, wo diese Teil der Herstellervorgaben sind, einschließen.

Wo es erforderlich ist, die Fähigkeit des Daches auf die Erfüllung der Anforderungen bezüglich des Widerstandes gegen das Eindringen von Schlagregen und Schnee zu prüfen, sind stellvertretende Versuche im Maßstab 1:1 erforderlich. Das in Anhang D beschriebene Verfahren ist anzuwenden.

Wenn ein Dachbausatz Vorrichtungen für eine ständige Lüftung enthält, kann es erforderlich sein, die Lüfter zu blockieren, um die für die Versuche erforderlichen Luftdrücke zu erhalten. Wird dieser Schritt gewählt, so ist durch Überwachung oder durch Ausführung eines weiteren Versuchs mit den nicht blockierten Lüftern sicherzustellen, dass sie nicht selbst die Wasserdichtheit gefährden.

Die Luftundurchlässigkeit, Wasserdichtheit und Beständigkeit gegen Windlasten von Öffnungselementen kann in getrennten Versuchen festgestellt werden unter Anwendung der Verfahren für Fenster laut EN 1026, 1027 und 12211. Regenablaufsysteme/Komponenten aus PVC hart und Metallblech können unter Verweisung auf EN 607, EN 1462, prEN 12200 und EN 612 beurteilt werden.

5.1.3.2.2 Kondenswasserbildung

Zur Abschätzung der Gefahr einer Kondenswasserbildung, die für diese wesentliche Anforderung bedeutsam ist, sind Angaben über die Wärmeleitfähigkeit oder den Wärmedurchlasswiderstand und die Wasserdampfbeständigkeit oder äquivalente Luftschichtdicke für die einzelnen Materialien des Daches erforderlich sowie über Kältebrücken im Dachaufbau, auch wenn die wärmeschutztechnische Leistung des Daches nicht beurteilt werden muss.

Die Verfahren sind unter 5.1.6.1 Wärmedurchlasswiderstand und 5.1.6.2 Kondenswasserbildung angegeben.

5.1.4 Nutzungssicherheit

5.1.4.1 Stoßfestigkeit

5.1.4.1.1 Widerstand gegen Bauschäden durch Stoßlast mit weichem Körper - 50-kg-Sack

Die Prüfung von Dachbausystemen im Hinblick auf eine Stoßbeanspruchung durch großen weichen Körper erfolgt nach prEN XXXX Dachlichtbänder aus Kunststoff mit Aufsatzkränzen, Abschn. 6.4.4.2.

Bei Dachbausätzen mit sich wiederholenden Einheiten (Mehrfeldsystemen), werden die erforderlichen vertikalen und horizontalen Stöße nur in Verbindung mit einer Einheit berücksichtigt.

5.1.4.1.2   Widerstand gegen Bauschäden durch Stoßlast mit hartem Körper - 250-g-Stahlkugel

Die Prüfung von Dachbausystemen auf Stoß mit kleinem harten Körper erfolgt nach prEN XXX Dachlichtbänder aus Kunststoff mit Aufsatzkränzen, Abschn. 6.4.4.1.

5.1.4.2 Brucheigenschaften/Bruchsicherheit

Bemessung und Spezifikation des Daches zusammen mit den Ergebnissen der oben beschriebenen Stoßversuche sind zu untersuchen. Die Art des Versagens erlaubt es, die Bruchsicherheit zu beurteilen.

5.1.4.3 Widerstand gegen horizontale Verkehrslasten

Laufstege, die als Teil einiger Dachbausysteme vorgesehen sind, können nach EN 516 beurteilt werden. Dachbausätze können auch Sicherheitshaken und Anker zum Zwecke des Dachzugangs enthalten. Zusätzlich zur Gewährleistung, dass das Dach und seine Anschlüsse an das Tragwerk den mit der Verwendung dieser Vorrichtung zusammenhängenden Lasten widerstehen kann, können die Vorrichtungen selbst durch Verweis auf EN 517 und EN 795 beurteilt werden.

5.1.4.4 Definition der Maße

Bemessung und Spezifikation sind zu prüfen. Bei Dachbausätzen, die Handläufe, Geländer oder ähnliche Komponenten enthalten, die der Sturzgefahr vorbeugen sollen, sind die Abmessungen zu überprüfen und in der ETA anzugeben. Von besonderer Bedeutung sind die Höhe der Handläufe und der Abstand der Stäbe bei Geländern.

5.1.4.5 Sicheres Öffnen

Enthält ein Dachbausatz Teile, die zu öffnen sind, so ist eine Beurteilung der von diesen Teilen ausgehenden Gefahr vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung sind die Gefahr eines Zusammenpralls mit diesen Elementen während des Öffnungsvorgangs und im geöffneten Zustand sowie die Gefahr eines Hindurchfallens durch das geöffnete Element oder während des Öffnungsvorgangs.

5.1.5 Schallschutz

5.1.5.1 Schalldämmung

Die Prüfung von Dachbausystemen auf ihre Schalldämmung erfolgt im Labor entsprechend der Beschreibung in EN ISO 140-3. 5.1.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

5.1.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Die nachfolgende Liste von Normen enthält Verweise, die auch für die Bestandteile des Dachbausystems relevant sein können; Querverweise auf diese sind unter der jeweiligen Überschrift für den Bestandteil enthalten.

Die Berechnung der Wärmedämmeigenschaften erfolgt nach: EN/ISO 6946, EN ISO 14683, EN 673, EN/ISO 10211-1 und prEN/ ISO 10211-2.

Die erklärten thermo-physikalischen Eigenschaften der Werkstoffe, die für diese Berechnungen erforderlich sind, müssen entweder den nach den unten aufgeführten ISO-Normen gemessenen Werten entsprechen, oder es ist als Alternative ein Wert gemäß ISO/DIS 10456 zuzuordnen.

Der erklärte Wert ist an die Bemessungswerte anzupassen, wobei die in ISO 10456 angegebenen Verfahren zur entsprechenden Korrektur der Gebrauchstemperatur und Feuchtigkeitsbedingung anzuwenden sind.

Die entsprechenden Normen zur Messung der thermo-physikalischen Eigenschaften sind:

EN/ISO 8990
prEN 12664
EN 674
EN 675.

5.1.6.2 Kondenswasserbildung

Die Abschätzung der Gefahr einer Kondenswasserbildung auf der Oberfläche des Dachs und innerhalb der Dachkonstruktion, die zu Schimmelpilzwachstum oder zu der Gefahr, dass Wasser durch das Dach in den Raum darunter dringt, führen kann, muss nach den in EN ISO 13788 festgelegten Verfahren erfolgen.

Die Produktspezifikationen sind zu untersuchen, und es ist die Leistung in Bezug auf die Feuchtigkeitsbeanspruchung auf der Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Einzelheiten der Bemessung und dem vorgesehenen Verwendungszweck zu beurteilen. Da, wo Eigenschaften wie z.B. die Wasserdampfdurchlässigkeit nicht bekannt sind, sind diese durch Prüfung zu ermitteln.

Die Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit der Materialien erfolgt nach prEN ISO 12572.

5.1.6.3 Luftdurchlässigkeit

Im Allgemeinen wird die Prüfung der Luftdurchlässigkeit für nicht erforderlich gehalten. Die Produktspezifikationen können geprüft, und es kann die Leistung im Hinblick auf die Luftdurchlässigkeit auf der Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Bemessungsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks, die relevant für alle Energieeinsparungsmaßnahmen sind, beurteilt werden. Wenn die Prüfung jedoch gefordert wird, ist allgemein das in EN 12114 angegebene Verfahren anzuwenden, jedoch mit einem horizontalen Prüfkörper.

5.1.6.4 Sonnenstrahlungsdurchlassigkeit

Der Transmissionsgrad der Sonnenenergie in ein Gebäude, von dem das Dachbausystem einen Teil bildet, ist für den Planer des Gebäudes von großer Bedeutung, um die sich ergebende Sonnenstrahlungswärme während der Sommerzeit zu ermitteln. Hersteller, die den Hinweis aufnehmen wollen, dass ihr Produkt diese Sonnenstrahlungswärme reduziert, müssen entsprechende Daten liefern, die für die unten beschriebene Untersuchung erforderlich sind, so dass der Transmissionskoeffizient ihres Materials bestimmt werden kann.

Das Transmissionsvermögen eines transparenten oder lichtdurchlässigen Dachelementes hängt von der Wellenlänge und dem Einfallwinkel der Sonnenstrahlung ab sowie zusätzlich vom Brechungskoeffizienten µ und Schwächungskoeffizienten des Materials; diese letztgenannten Parameter können als effektiv unabhängig von der Wellenlänge angesehen werden.

Bild 2:

Der sich ergebende Transmissionsgrad der Sonnenenergie durch ein transparentes oder lichtdurchlässiges Dachelement wird ausgedrückt als Bruchteil der einfallenden Sonnenstrahlintensität

IB = τ r τ a I0

Hierbei ist t der Transmissionskoeffizient der Reflexionswirkung, die sich an jeder Grenzfläche, an der sich der Brechungskoeffizient des Materials ändert, ergibt, und t der Transmissionskoeffizient, der sich aus der Absorptionswirkung im Innern des Materials ergibt.

Der gesamte Transmissionsfaktor der Sonnenenergie kann gemäß der in EN 410 dargelegten Grundsätze ermittelt werden.

5.1.6.4.1 Transmissionsvermögen der Reflexion

Das Transmissionsvermögen der Reflexion, das ist die Minderung der Intensität aufgrund multipler Reflexionen an n (n ist hierbei eine gerade Zahl) Grenzflächen, kann mit Hilfe der Fresnel-Formel und der folgenden Beziehung berechnet werden (Wenn eine der Grenzflächen Luft ist, beträgt µ = 1,0)

τ m = (1 - ρ ) / 1 + (2n -1)ρ

Dabei ist n die Zahl der Grenzflächen und p wird von Fresnel angegeben als:

Das Verhältnis zwischen den Winkeln wird angegeben durch:

µ 1 / µ 2 = sin θ2 / sin θ1

Liegen keine speziellen Angaben über den Brechungskoeffizienten für das lichtdurchlässige Dachmaterial oder seine Beschichtung, wenn vorhanden, vor, so sind entweder entsprechende angenommene Standardwerte für bekannte Materialien oder direkt gemessene Werte zu verwenden. Letztere können aus einfachen normalen Transmissionsmessungen von p gemäß ASTM D - 1003 oder einer gleichwertigen Norm erhalten werden, von denen der Brechungskoeffizient unter Verwendung der oben genannten Werte für ρ mit θ 1 = θ 2 = 0,0 abgeleitet werden kann zu:

ρ = [µ1 - µ2 -/ µ1 + µ2 ]2

5.1.6.4.2 Transmissionsvermögen der Absorption

Die Eigenschaften der Sonnenenergieabsorption eines lichtdurchlässigen Dachelementes können abgeleitet werden, wenn entweder der Schwächungskoeffizient für das Material gemessen wurde oder bei Materialien, die im Wesentlichen lichtdurchlässig sind, dem Materialtyp zugeordnet werden. Die gesamte Energieabsorption wird dann nach dem Bougers' Gesetz abgeschätzt.

τ a = e-Et

wobei E, der Schwächungskoeffizient für das Verglasungsmaterial, durch eine Reihe von Messungen der normal durchgelassenen Sonnenstrahlung für eine bestimmte Dicke t des Materials erhalten werden kann mit Korrektur des Reflexionsverlusteffekts, wie weiter oben angegeben. Jede bei diesen Messungen verwendete Quelle muss genau mit dem Sonnenspektrum übereinstimmen (wie von Moon, P., oder durch spätere Änderungen, wie z.B. Thekaekara M P, definiert), denn viele polymere Materialien haben, ungleich Glas, ein signifikantes Transmissionsvermögen im infraroten Bereich des Spektrums. Der Wert für E kann vom normalen Transmissions-Bruchteil τ des Wertes der durch eine einfache Platte der Dicke L gehenden Sonnenstrahlung abgeleitet werden aus:

5.1.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

5.1.7.1 Beständigkeit gegenüber Korrosion und Beschädigung

Die Produktspezifikation ist zu überprüfen, um festzustellen, ob die Korrosionsbeständigkeit oder der Korrosionsschutz geeignet sind für den vorgesehenen Verwendungszweck. Dieses Thema wird in den Abschnitten über die einzelnen Komponenten detaillierter behandelt. Das Dachbausystem muss als Ganzes geprüft werden, um zu gewährleisten, dass die damit in Berührung kommenden Baustoffe verträglich sind, z.B. ist der Kontakt von Weich-PVC und Polycarbonat nicht ratsam. Die Prüfung insgesamt müsste auch gewährleisten, dass das Risiko eines Pilz- oder Algenwachstums oder eines Insekten- oder Ungezieferbefalls gemäß herkömmlichen Entwurfsgrundsätzen minimiert wird.

Da, wo Materialien unbekannter Zusammensetzung und Leistung verwendet werden, wo der Hersteller bestimmte Vorgaben macht, wo die Lage des Daches so ist, dass die Reinigung eine wichtige Anforderung darstellt, oder wo die vorgeschlagene Außenumgebung als aggressiv gilt, z.B. See- oder Industrieatmosphäre, sind weitere Nachweise zu erbringen, und es kann auf dokumentierte Nachweise der Leistung, vorliegende Zulassungen oder die Übereinstimmung mit anderen Normen zurückgegriffen werden.

Dachbausätze mit Stegplatten können gegenüber den Wirkungen von Pilzen, Algen und dem Eindringen von Insekten besonders gefährdet sein. Es ist eine angemessene Belüftung und Abschirmung von Kammern in Stegplatten sicherzustellen. Jedoch sind auch die Anmerkungen zur Bildung von Kondenswasser auf oder innerhalb von (mehrschaligen) Stegplatten unter 5.3.3.2 zu beachten.

Bestandteile (Komponenten)

Allgemeine Anmerkung zur Identifizierung

Alle Bestandteile müssen einwandfrei durch Verweis auf eine Norm, eine Formel, die spezielle Referenz des Herstellers oder eine ähnliche spezielle Spezifikation identifiziert werden.

5.2 Bestandteil/Zusätzliche Tragprofile

5.2.1 Mechanische Festigkeit und Sandsicherheit

5.2.1.1 Allgemeines

Die Tragfähigkeit und Eignung der Tragprofile eines Dachbausatzes sind unter Berücksichtigung von ENV 1991-1 durch Berechnung, Prüfung oder eine Kombination von durch Prüfung gestützte Berechnung zu ermitteln.

5.2.1.2 Berechnung

Die zusätzlichen Tragprofile sind in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien nach folgenden Vorschriften zu bemessen:

Eurocode 3: Bemessung von Stahlbauten

Eurocode 5: Bemessung von Holzbauten

Eurocode 9: Bemessung von Aluminiumbauten

5.2.1.3 Prüfung

Wenn die zusätzlichen Tragprofile nicht berechnet werden können oder wenn eine Prüfung vorgezogen wird, werden die Profile zusammen mit dem Dachbausystem, wie unter 5.1.1.1.2 beschrieben, geprüft.

Bei Tragprofilen aus nichtverstärkten polymeren Werkstoffen, etwa Hart-PVC, sind Temperatur, Lastdauer und Alterungseffekte in gleicher Weise wie für die lichtdurchlässigen Platten zu berücksichtigen - siehe 6.3.1.2 sowie Anhang H.

5.2.2 Brandschutz

5.2.2.1 Brandverhalten

Das Bauteil ist zu prüfen, um es gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren. Produkte, die in den Entscheidungen der Kommission 94/611/EG und 96/603/EG, geändert durch 2000/605/EG aufgeführt sind, können ohne Prüfung in die Euroklasse A 1 eingestuft werden.

5.2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.2.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 5.1.3.1

5.2.3.2 Kondenswasserbildung

Die Ermittlung der Gefahr und Menge einer Oberflächenkondensation auf Teilen der Tragkonstruktion wird im Rahmen der Beurteilung des Bausatzes vorgenommen.

5.2.4 Nutzungssicherheit

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.2.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.2.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Wenn ein Hersteller hinsichtlich der wärmeschutztechnischen Leistung eines Dachbausystems bestimmte Vorgaben macht oder wenn gefordert wird, die Gefahr der Oberflächenkondensation unter bestimmten Bedingungen zu ermitteln, sind die wärmeschutztechnischen Eigenschaften der Teile der Tragkonstruktion unter Verwendung der entsprechenden Versuche und Rechenverfahren, die in prEN 12412-2 und prEN ISO 10077-2 angegeben sind, zu bestimmen.

5.2.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

Um die Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Tragkonstruktion nachzuweisen, kann die Zulassungsstelle auf Angaben zurückgreifen, die aus Dokumentationen stammen, wie z.B. aufgelistete Erfahrungswerte, frühere Zulassungsverfahren usw. Aus den Aufzeichnungen muss hervorgehen, unter welchen Klima- und Nutzungsbedingungen die zufriedenstellende Erfahrung gewonnen wurde. Folgende Verweisungen können verwendet werden:

Aluminium

Übereinstimmung der Aluminiumprofile mit in Form von Pulver oder flüssig aufgebrachter Beschichtung mit den Anforderungen der prEN 12206 Teil 1 bzw. Teil 2.

Hart-PVC

Weißes, stranggepresstes Hart-PVC (Extrusion) ist anhand der Anforderungen von prEN 12608 zu beurteilen.

Bei dunkel gefärbten Profilen (durchgefärbt, abgedeckt oder folienbeschichtet) müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen von Temperatureinwirkungen - siehe auch 5.2.1.3. Das UEAtc-Dokument Technical Report an the Assessment of Windows in Coloured PVC-U enthält weitere Leitlinien.

Stahl

Stahlkonstruktionen können anhand von EN ISO 14713 oder EN ISO 12944 beurteilt werden.

Holz

Übereinstimmung der Teile von Holzkonstruktionen mit den Anforderungen von ENV 1995-1.5.3

5.3 Bestandteil/Lichtdurchlässige Platten

5.3.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

5.3.1.1 Allgemeines

Wegen der nur sehr begrenzt vorliegenden Daten ist das Tragverhalten der lichtdurchlässigen Platten eines Dachbausystems unter der Einwirkung von vertikalen Druck- oder Soglasten durch Versuche am gesamten System zu untersuchen. Darüber hinaus ist eine Reihe von speziellen Versuchen an kleinen Prüfkörpern erforderlich, um die Leistung der lichtdurchlässigen Platten selbst festzustellen.

Es ist Computersoftware erhältlich, die zur Vorhersage einiger Aspekte des Verhaltens von lichtdurchlässigen Platten von bestimmter Größe verwendet werden kann. Ehe eine solche Software verwendet werden kann, muss jedoch ihre Effizienz im Vergleich zu den Versuchsergebnissen bestätigt werden.

5.3.1.2 Versuche am gesamten System

Es ist der gleiche Versuchsaufbau wie bei der Prüfung des Dachbausystems anzuwenden (siehe 5.1.1.1.2), jedoch mit dem wichtigen Unterschied, dass während der Prüfung der lichtdurchlässigen Platten die Tragprofile gestützt werden und ihr Verhalten keinen Einfluss auf das Verhalten der Platten hat.

Die Versuche werden so ausgeführt, um folgende Daten ableiten zu können:

5.3.1.3 Versuche an kleinen Prüfkörpern (zur Bestimmung der Produktmerkmale)

Bei den Versuchen zur Bestimmung der Produktmerkmale von lichtdurchlässigen Teilen sind alle Eigenschaften, die für das Tragverhalten bei der vorgeschlagenen Anwendung relevant sind, zu ermitteln. Daher sind die folgenden Versuche durchzuführen, die auch als Versuche für die werkseigene Produktionskontrolle dienen können, wie in Kapitel 8 näher beschrieben. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für die einzelnen Kunststoffe relevanten Eigenschaften der Bestandteile:

Tabelle 5.2

Zu prüfende Eigenschaft des Bestandteils Polycarbonat
(PC)
Polymethylmethacrylat
(PMMA)
Polyvinyl-Chlorid
(PVC)
Laminat aus textilem ungesättigtem glasfaserverstärktem Polyesterharz
(GFK)
Geometrie (Maße)/ Gewicht pro Flächeneinheit X⬥ X⬥> X⬥> X⬥>
Verformungsverhalten X⬥> X⬥> X⬥> X⬥>
Bruchverhalten 1  X⬥>  X⬥>
eingefrorene Dehnung 2:
  1. Maßbeständigkeit
  2. Stoßfestigkeit
 

X

X

 

X⬥>

X

 

X⬥>

X⬥>

 
Temperaturbeständigkeit   X⬥> 
Aushärtung    X⬥>
Glasanteil (Zusatzstoffe)    X⬥>
X Versuche zur Bestimmung der Produktmerkmale

⬥> Versuche für die werkseigene Produktionskontrolle

(1) Nur erforderlich für Kunststoffteile, bei denen in den Versuchen am gesamten System ein Versagen durch Bruch erfolgte.

(2) Siehe auch Bild F.2.1 für einen PMMA-spezifischen Versuch

Um eine Eigenschaft festzustellen, sind bei den Versuchen zur Bestimmung der Produktmerkmale mindestens 10 Versuche erforderlich. Wenn im Folgenden nichts anderes angegeben ist, sind alle Versuche bei Standard-Umgebungsbedingungen gemäß EN ISO 291 - 23/50 - 2 mit entsprechender Konditionierung vor der Prüfung durchzuführen. Die Prüfkörper sind aus mindestens drei verschiedenen Chargen zu entnehmen, wobei vorzugsweise Teile der in den Versuchen am gesamten System verwendeten Platten zu verwenden sind, um so sicherzustellen, dass die Prüfkörper repräsentativ sind.

5.3.1.3.1 Versuche an verschiedenen Plattentypen

5.3.1.3.1.1 Mehrschalige (Steg-)Platten

DA mehrschalige Platten normalerweise bei Dachbausystemen mit zusätzlichen Tragprofilen verwendet werden und da sie bei derartigen Systemen parallel und quer zu den Stegen aufliegen, sind Eigenschaften, die richtungsabhängig sind, in beiden Richtungen zu bestimmen.

(m.1) Geometrie (Maße)/Gewicht pro Flächeneinheit

Bei mehrschaligen Platten sind die Außenabmessungen, Dicken von Flansch und Steg, Stegintervalle, Winkel zwischen Stegen und Flanschen und das Gewicht pro Flächeneinheit zu bestimmen. Sind die Ränder der mehrschaligen Platten anders geformt als die Mitte der Platte, so sind diese Abmessungen separat zu bestimmen (siehe Anhang F, Bild F.1.1). Die Messungen müssen ggf. mit einer Genauigkeit von ± 0,05 mm auf die Gesamtdicke, ± 0,01 mm bei den Schalen und Stegen und ± 0,1 mm bei den Gesamt-Plattengroßen erfolgen.

(m.2) Verformungsverhalten

Zur Ermittlung des Verformungsverhaltens sind die Zeitstand-Biegeversuche auf der Grundlage von EN ISO 899-2 durchzuführen. Bild F.1.1 enthält die entsprechenden Versuchsbedingungen für eine typische mehrschalige Polycarbonat-Platte. Eigenschaften der Komponenten, die maßgeblich für das Verhalten am Auflager sind, sind die Biegesteifigkeit, Schubsteifigkeit (shear stiffness) (nur relevant in Querrichtung) und der Einfluss der Belastungsdauer. Zur Berechnung dieser Steifigkeiten sind die Durchbiegewerte nach einer Belastungsdauer von 0,1 h zu verwenden. Die effektive Stützweite L muss 20 Mal der Höhe der Platte entsprechen. Zur Ermittlung der Schubsteifigkeit ist der Prüfkörper auch mit doppelter Stützweite in Querrichtung zu prüfen. Die Breite des Prüfkörpers muss mindestens 80 mm betragen, und die Prüfkörper müssen mindestens drei Stege in Längsrichtung aufweisen. Die Lasten sind so zu wählen, dass die auf die mehrschaligen Platten einwirkende Beanspruchung den Bereich der Belastungen während der Nutzung abdeckt.

Zur Bestimmung der Biege-/Schub-Steifigkeit im Dreipunkt-Biegeversuch können folgende Formeln verwendet werden:

{EI}*=(F × L3) / (48 × f)(Biegesteifigkeit ohne Einfluss von Schub)
{EI}=[F × (L13 - L1 × L2 )] / [48 × (f1 - f2 × L1/L2)](Biegesteifigkeit mit Schubeinfluss)
{GAQ}=[F × (L13 - L1 × L22)] / [48 × (f1 - f2 × L1 / L2)](Schubsteifigkeit)

Der Vergrößerungsfaktor C, (Einfluss der Lastdauer) wird nach Anhang H ermittelt.

(m.3) Bruchverhalten

Dieser Versuch, der nur für spröde Materialien wie z.B. PMMA relevant ist, ist nach dem Dreipunkt-Biegeversuch an Prüfkörpern in Quer- und Längsrichtung durchzuführen, wobei die Bruchlast zu ermitteln ist. Die effektiven Stützweiten müssen 20 Mal der Dicke entsprechen, und die Prüfgeschwindigkeit muss so sein, dass die Randfaserdehnung 1 % nicht überschreitet. Die Prüfkörperabmessungen entsprechen denen unter (m.2). Zur Lastverteilung ist eine Gummimatte der Shore-A-Härte 70 mit den Abmessungen von 100 mm x Prufkörperbreite x 20 mm im Bereich der Lasteinleitung zu legen (siehe ISO 12017).

Bild F.1.2 im Anhang F zeigt eine schematische Darstellung eines solchen Versuchsaufbaus mit den Versuchsbedingungen für eine mehrschalige Platte.

(m.4) Maßbeständigkeit

Die Längenänderung ist nach Konditionierung in einem Ofen gemäß EN 1013-3, prEN 1013-4 oder prEN 1013-5 zu prüfen. Die Prüfkörper müssen quadratisch sein und Abmessungen von mindestens 250 x 250 mm sowie mindestens 5 Stege aufweisen. Zur Bestimmung der Längenänderung sind jeweils mindestens zwei Messmarkierungen auf dem Prüfkörper in Abständen von mindestens 200 mm vorzunehmen. Nach Erwärmung ist die Länge zu bestimmen und als Prozentsatz der Anfangslänge anzugeben.

Anhang F, Bild F.1.3 zeigt als Beispiel die Versuchsbedingungen für eine mehrschalige Platte aus PC.

(m.5) Stoßfestigkeit

Die Stoßfestigkeit wird auf der Grundlage von EN ISO 6603-1 an Prüfkörpern mit den Mindestabmessungen von 300 x 300 mm bestimmt. Der Prüfkörper muss mindestens 5 Stege aufweisen. Die Versuchsanordnung ist in Anhang F, Bild F.1.4 dargestellt. Als Angabe für die Stoßfestigkeit wird eine Kombination von Fallgewicht/Fallhöhe bestimmt, bei der es im Laufe von 10 Versuchen weder zu Rissen noch zum Bruch kommt (Weißverfärbungen werden nicht als Risse angesehen).

(m.6) Temperaturbeständigkeit

Die Temperaturbeständigkeit ist bei PVC-Teilen zu prüfen. Ein Prüfkörper mit den Mindestabmessungen von 250 x 250 mm und von Plattendicke ist in einem belüfteten Ofen 30 Minuten lang bei einer Temperatur von 60 °C oder mehr zu lagern, je nach Material. Die Temperatur im Ofen ist in Abständen von 5 Minuten um 5 °C zu erhöhen, bis der Profilquerschnitt seine Stabilität verliert und der Prüfkörper sich unter seinem eigenen Gewicht stark verformt. Die jeweilige Versagenstemperatur ist als Indikator für die Temperaturbeständigkeit zu bestimmen. Die Versuchsanordnung ist im Anhang F, Bild F.1.4 als Beispiel für eine mehrschalige PVC-Platte schematisch dargestellt.

5.3.1.3.1.2 Ebene massive Platten

Ebene Platten (ohne Profil) werden normalerweise bei Dachbausystemen mit zusätzlichen Tragprofilen wie bei mehrschaligen Platten verwendet (siehe Bilder B.1.2.1 und B.1.2.2). Abhängig vom Herstellungsverfahren (z.B. durch Extrusion oder biaxiales Strecken) können die Platten richtungsabhängige Eigenschaften aufweisen. In den folgenden Versuchen wird dieser Richtungsabhängigkeit Rechnung getragen.

(f.1) Geometrie (Maße)

Bei ebenen massiven Platten sind die Außenabmessungen (± 0,1 mm) und die Dicke (± 0,05 mm) zu bestimmen.

(f.2) Verformungsverhalten

Zur Bestimmung des Verformungsverhaltens sind die Zeitstand-Biegeversuche auf der Grundlage von EN ISO 899-2 oder EN 63 durchzuführen. Die Prüfkörper müssen eine Breite von 50 mm ± 0,1 mm aufweisen. Die effektive Stützweite muss 20 Mal der Prüfkörperdicke entsprechen. Es sind der Vergrößerungsfaktor C, (Anhang H) und der Wert der Durchbiegung nach 0,1 h Belastungsdauer zu bestimmen.

(f.3) Bruchverhalten

Zur Bestimmung des Bruchverhaltens sind Dreipunkt-Biegeversuche nach EN ISO 178 durchzuführen. Die Prüfkörper und die Versuchsanordnung müssen (f.2) (siehe oben) entsprechen.

(f.4) Maßbeständigkeit

Es ist das in (m.4) angegebene Verfahren zu verwenden. (f.5) Stoßfestigkeit

Die Stoßfestigkeit wird entsprechend Abschnitt (m.5) (siehe oben) bestimmt.

(f.6) Aushärtung und Glasanteil

Bei massiven GFK-Platten (Platten aus glasfaserverstärktem Kunststoff) sind auch die Aushärtung und der Glasanteil zu bestimmen. Die Aushärtung kann anhand des Zeitstand-Biegeversuchs entsprechend (f.2) beurteilt werden. Hierzu ist der Kriechmodul E aus der Durchbiegung nach 1 h und nach 24 h wie folgt zu berechnen:

Ec = E1h × (f1h)3,6 / (f24h)

Der Glasanteil wird nach EN 60 bestimmt.

5.3.1.3.1.3 Hohlkammerprofile

Hohlkammerprofile tragen hauptsächlich in einer Richtung (siehe Bilder B.1.3.1, B.1.3.2 und B.1.4) und richtungsabhängige Eigenschaften brauchen nur für die Haupttragrichtung bestimmt zu werden.

(h.1) Geometrie (Maße)/Gewicht pro Flächeneinheit

Bei Hohlkammerprofilen sind die Außenabmessungen, Flansch- und Stegdicken, Stegabstände, der Winkel zwischen Steg und Flanschen, die Abmessungen im Bereich des Anschlusses und das Gewicht pro Flächeneinheit zu bestimmen.

(h.2) Verformungsverhalten

Zur Bestimmung des Verformungsverhaltens sind die Zeitstand-Biegeversuche nach Bild F.3.1 durchzuführen. Die Prüfkörper müssen die volle Profilbreite aufweisen. Vorzugsweise sollte die Stützweite beim Versuch 20 Mal der Profilhöhe entsprechen. Es sind der Vergrößerungsfaktor Ct (Anhang H) und der Wert der Durchbiegung nach 0,1 h Belastungsdauer aus den Versuchen zu bestimmen.

(h.3) Bruchverhalten

Das Versagen von Dachbausystemen mit Hohlkammerprofilen erfolgt im Allgemeinen durch Verformung. Wenn jedoch das Bruchverhalten maßgeblich ist, so ist das Bruchmoment mit der im Anhang F, Bild F.1.2 dargestellten Versuchsanordnung zu bestimmen.

(h.4) Maßbeständigkeit

Die Maßbeständigkeit von Hohlkammerprofilen ist nach (m.4) (siehe oben) zu bestimmen.

(h.5) Stoßfestigkeit

Die Stoßfestigkeit ist nach (m.5) (siehe oben) an Prüfkörpern zu bestimmen, die die volle Profilbreite aufweisen.

(h.6) Temperaturbeständigkeit

Der Versuch erfolgt nach (m.6) (siehe oben).

5.3.1.3.1.4 Wellprofilplatten


Profilplatten für einschalige Systeme tragen hauptsächlich in einer Richtung, wie es bei den Hohlkammerprofilen der Fall ist; daher sind die richtungsabhängigen Eigenschaften nur in der Haupttragrichtung zu ermitteln.

(pr.1) Geometrie (Maße)/Gewicht pro Flächeneinheit

Es sind alle Abmessungen zu bestimmen, die für eine vollständige Beschreibung der Plattenmaße erforderlich sind (siehe EN 1013-1). Auch das Gewicht pro Flächeneinheit ist zu bestimmen.

(pr.2) Verformungsverhalten

Zur Bestimmung des Verformungsverhaltens sind Zeitstand-Biegeversuche an den Prüfkörpern durchzuführen, die mindestens eine sich symmetrisch wiederholende Querschnittsbreite, jedoch mindestens 2 Rippen aufweisen. Vorzugsweise sollte die Stützweite beim Versuch 20 Mal der Profilhöhe entsprechen (normalerweise mindestens 800 mm). Die Versuchsanordnung bei dem Zeitstand-Biegeversuch sollte so sein, dass die Last auf die extrudierten Querschnittstelle aufgebracht wird und die Profilgeometrie an den Enden des Prüfkörpers weitgehend konstant bleibt (siehe Hilfskonstruktionen von ENV 1991-1-3 [Eurocode 3]). Bild F.4.1 zeigt als Beispiel einen solchen Zeitstand-Biegeversuch an einem Trapezprofil. Der Vergrößerungsfaktor Ct (siehe Bild H.8 sowie den zugehörigen Text) und der Wert der Durchbiegung nach 0,1 h Belastungsdauer bei Thermoplasten oder die Kriech-Durchbiegung (siehe [pr.7] bei GFK) sind als Anforderungen für die werkseigene Produktionskontrolle ebenfalls aus den Versuchen zu bestimmen. (pr.3) Bruchverhalten

Wenn das Bruchverhalten für die Tragfähigkeit des Profils beim Versuch am gesamten System maßgeblich ist, sind Kurzzeit-Bruchversuche mit dem in Anhang F, Bild F.1.2, dargestellten Versuchsaufbau durchzuführen, und es sind die Bruchlasten zu bestimmen.

(pr.4) Maßbeständigkeit

Die Maßbeständigkeit wird für PVC, PC und PMMA auf der Grundlage von EN 1013-3, prEN 1013-4 und prEN 1013-5 ermittelt. Es sind die Längenänderungen in Längs- und Querrichtung zu bestimmen.

(pr.5) Stoßfestigkeit

Die Stoßfestigkeit ist nach Anhang F, Bild F.4.2, auf der Grundlage von EN 1013-1 zu bestimmen.

(pr.6) Temperaturbeständigkeit

Zur Bestimmung der Temperaturbeständigkeit sind die Versuche gemäß (m.6) durchzuführen. Die Versagenstemperatur ist die Temperatur, bei der das Profil an mindestens einer Stelle (Wellenberg) die Glasplatten berührt.

(pr.7) Aushärtung und Glasgehalt (nur bei GFK)

Bei Profilplatten aus GFK sind auch die Aushärtung und der Glasanteil zu bestimmen. Als Anzeichen für die Aushärtung wird im Zeitstand-Biegeversuch (siehe pr.2) die Dehnungs-Durchbiegung fc anhand der folgenden Gleichung berechnet:

fc = f1h × (f24h)3,6 / (f1h)

5.3.2 Brandschutz

5.3.2.1 Brandverhalten

Das Bauteil ist zu prüfen, um es gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren. Produkte, die in den Entscheidungen der Kommission 94/611/EG und 96/603/EG, geändert durch die Entscheidung der Kommission 2000/605/EG, aufgeführt sind, können ohne Prüfung in die Euroklasse A1 eingestuft werden.

5.3.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.3.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 5.1.3.1

5.3.3.2 Kondenswasserbildung

Die Ermittlung der Gefahr und Menge einer Oberflächenkondensation auf lichtdurchlässigen Platten wird im Rahmen der Beurteilung des Bausatzes vorgenommen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich auf der äußeren und/oder inneren Oberfläche von mehrwandigen lichtdurchlässigen Platten Kondensat bilden kann. Kondenswasserbildung tritt zuerst in Form von feinen Tropfen auf, die das Licht streuen und die benebelten Bereiche weiß erscheinen lassen. Diese Benebelung verringert die Lichttransmission, hat aber eigentlich keine Auswirkung auf andere Eigenschaften der Platten (einschließlich der Wärmedämmung). Die Bildung von Kondensat in dieser Weise ist keine Eigenschaft der mehrwandigen Platte, sondern hängt allein von den physikalischen Eigenschaften (Temperatur, Feuchtigkeit, Taupunkt) an der Oberfläche der Platte ab.

5.3.4 Nutzungssicherheit

Siehe 5.1.4

5.3.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.3.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Wenn ein Hersteller hinsichtlich der wärmeschutztechnischen Leistung eines Dachbausatzes bestimmte Vorgaben macht oder wenn gefordert wird, die Gefahr der Oberflächenkondensation unter bestimmten Bedingungen zu ermitteln, sind die wärmeschutztechnischen Eigenschaften der lichtdurchlässigen Platten unter Verwendung der entsprechenden, in den unter 5.1.6.1 aufgelisteten Normen angegebenen Versuche und Rechenverfahren zu bestimmen.

5.3.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

Diese Leitlinie erstreckt sich in erster Linie auf Platten aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (GFK), (Poly)Vinylchlorid (PVC), Polycarbonat (PC) und (Poly)Methylmethacrylat (PMMA). Die Zulassungsstelle kann über die Eignung der beschriebenen Versuche für andere lichtdurchlässige Materialien entscheiden.

5.3.7.1 Dauerhaftigkeit

5.3.7.1.1 Prüfung

Die Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Materials wird als Transmissionsvermögen τ D65 unter Verwendung eines Spektrophotometers nach ISO 13468 bestimmt. Um Werte für die Kombination von mehreren Platten zu bestimmen, sind die Einzel-Messwerte zu multiplizieren, oder es ist der Licht-Transmissionsgrad der Kombination, wie in ISO 9050 beschrieben, zu berechnen.

Die Lichtdurchlässigkeit von mehrschaligen Platten wird als Transmissionsvermögen τA gemäß EN ISO 9050 bestimmt. Alternativ dazu können mehrschalige Platten wie eine Kombination von einzelnen Platten nach Entfernung der Rippen betrachtet und geprüft werden.

Die Prüfung muss nach ISO 4892-1 erfolgen. Die Spektralverteilung der gefilterten Xenon-Bogen-Strahlung muss mit ISO 4892-2 übereinstimmen.

Folgende Versuchsbedingungen sind einzuhalten:

  • Schwarztafeltemperatur:
    oder Schwarz-Standardtemperatur:
(45 ± 3) °C
(65 ± 3) °C
  • Lufttemperatur in der Prüfkammer:
+ 30 bis + 35 °C
  • relative Feuchtigkeit während der Trockenperiode:
(65 ± 5)
  • Besprühungszyklus:
120 min = 18 min Regen + 102 min Trocknung 1

Die Versuchsdauer ist so festzulegen, dass eine der folgenden Stufen erfüllt ist:

Stufe W1:>18 GJ/m2
Stufe 1:>10 GJ/m2
Stufe 2:>6 GJ/m2
Stufe 3:>4 GJ/m2

Die Abmessungen der Prüfkörper müssen groß genug sein, um anschließend auf Licht-Transmissionsvermögen, Gelbwert und mechanische Eigenschaften geprüft zu werden.

Die Prüfkörper für diese Versuche müssen repräsentativ sein und dürfen nicht dicker als die in der Praxis verwendeten Platten sein.

(1) Wo diese Einrichtungen nicht vorhanden sind, sind Zeiten von 9 min bzw. 61 min akzeptabel.

(2) Ein Hersteller kann die Verwendung einer höheren Strahlungsstufe anfordern, um bestimmte Marktanforderungen erfüllen zu können - hierzu ist jeweils eine Erklärung abzugeben, siehe 6.3.7

Apparatur

Das Licht-Transmissionsvermögen wird mit einem Spektrophotometer, wie oben beschrieben, vor und nach dem Alterungsverfahren ermittelt.

Prüfkörper

Es sind zehn Prüfkörper zu verwenden, um repräsentativ zu sein. Verfahren

Das Spektrophotometer und die anderen Instrumente sind entsprechend den vom Hersteller gelieferten Anweisungen zu eichen und zu bedienen.

Es müssen die Werte des spektralen Transmissionsvermögens, bezogen auf die Luft in dem Wellenlängenbereich von 380 bis 780 nm, ermittelt werden.

Ausdruck der Ergebnisse

Die Veränderung der Lichtdurchlässigkeit wird als Mittelwert der Veränderung des gesamten Licht-Transmissionsvermögens der Prüfkörper ausgedrückt. Diese Zahlen werden als Prozentsatz des Anfangswertes angegeben.

Es wird der Gelbwert mit einem Spektrophotometer, wie bei der Bestimmung der Lichtdurchlässigkeit beschrieben, vor und nach dem Alterungsverfahren bestimmt.

Prüfkörper

Es werden dieselben Prüfkörper verwendet wie bei der Prüfung der Änderung des Licht-Transmissionsvermögens.

Verfahren

Das Spektrophotometer und die anderen Instrumente sind entsprechend den vom Hersteller gelieferten Anweisungen zu eichen und zu bedienen.

Es müssen die Werte des spektralen Transmissionsvermögens, bezogen auf die Luft in dem Wellenlängenbereich von 380 bis 780 nm, ermittelt werden.

Ausdruck der Ergebnisse

Es sind die Farbwerte für Quelle C durch numerische Integration aus den aufgezeichneten Spektralwerten oder durch automatische Integration während der Bedienung des Spektrophotometers zu berechnen.

Es sind Größenordnung und Vorzeichen des Gelbwertes aus folgender Gleichung zu berechnen:

YI = 100(1,28.XCIE - 1,06.ZCIE) / YCIE

Es sind Größenordnung und Richtung der Änderung des Gelbwertes anhand folgender Gleichung zu berechnen:

Δ YI = YI - YIo

Es sind die Biegefestigkeit und der entsprechende E-Modul vor und nach der beschleunigten Alterung nach EN 63 oder EN ISO 178 zu messen.

Wenn keine Biegeprüfung durchgeführt werden kann, sind Zugfestigkeit und entsprechender E-Modul vor und nach der beschleunigten Alterung nach EN ISO 527 - 1 und - 2 zu messen.

Für diese Prüfungen dürfen die Prüfkörper nicht dicker sein als in der Praxis. Es sind zehn Prüfstücke für die Bewertung zu verwenden, jeweils fünf vor und fünf nach dem Alterungsverfahren; die Mittelwerte sind zu vergleichen.

Die Prüfungen der Biege- und Zugfestigkeit sowie der Lichtdurchlässigkeit sind jeweils an derselben Probe vorzunehmen, wobei darauf zu achten ist, dass die gealterte Oberfläche im Zugbereich liegt.

5.3.7.2 Gebrauchstauglichkeit

5.3.7.2.1 Widerstandsfähigkeit gegen Hagel

Zusätzlich zu den beschriebenen Versuchen der Stoßfestigkeit, Lichtdurchlässigkeit und des Gelbwertes kann es erforderlich sein, wenn der Hersteller spezielle Vorgaben macht, die Widerstandsfähigkeit der lichtdurchlässigen Platten gegen Hagel zu bestimmen.

Diese Prüfung kann erfolgen, und die Ergebnisse können bestimmt werden nach den Abschnitten 5.3.2 und 6.3 von EN 1013-1:1997. Dieser Versuch ist optional.

5.3.7.2.2 Wirkung von Chemikalien und Kontaktmaterialien

Thermoplastische lichtdurchlässige Platten können durch den Kontakt mit Säuren, Alkaloiden und Lösungsmitteln beschädigt werden, insbesondere, wenn sie während der Nutzung unter Beanspruchung, z.B. aufgrund des Kaltverformens, stehen. Die Platten können durch Chemikalien in der Umgebung, z.B. von angrenzenden Dächern, sowie in Reinigungsmitteln und in Materialien, mit denen sie in Kontakt kommen, beeinträchtigt werden.

Ein Kontakt zwischen Dichtungsprofilen von Weich-PVC-Platten und PC-Platten sollte bei den Bausätzen vermieden werden, da die Gefahr des Austretens von Weichmachern sowie eine sich daraus ergebende Gefahr der Spannungsrissbildung bei der PC-Platte besteht.

Es kann das im Anhang B zu EN ISO 12017 beschriebene Verfahren verwendet werden, um die Wirkung von Chemikalien und Kontaktmaterialien, z.B. Dichtungsprofile, zu untersuchen. Die tatsächlich zu verwendenden Chemikalien müssen von der Zulassungsstelle bestimmt werden und hängen von der vorgesehen Verwendung des Dachbausystems und den vom Hersteller gemachten Vorgaben ab.

5.3.7.3 Identifizierung

Zusätzlich zum entsprechenden Code des Plattenherstellers und der Materialbezeichnung sind Geometrie (Maße)/Gewicht pro Flächeneinheit, siehe Tabelle 5.2, zum Zwecke der Identifizierung von lichtdurchlässigen Platten zu verwenden.

5.4 Bestandteile/Dichtungsmassen und Dichtungsprofile

5.4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.4.2 Brandschutz

5.4.2.1 Brandverhalten

Das Bauteil ist zu prüfen, um es gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren. Produkte, die in den Entscheidungen der Kommission 94/611/EG und 96/603/EG, geändert durch die Entscheidung der Kommission 2000/605/EG, aufgeführt sind, können ohne Prüfung in die Euroklasse A1 eingestuft werden.

5.4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.4.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 5.1.3.1

5.4.4 Nutzungssicherheit

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.4.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

Dichtungsmassen und Dichtungsprofile müssen mit der Norm ISO/ DIS 3934 übereinstimmen, die ein Klassifizierungssystem für Gummi (Vulkanisat) und thermoplastische Materialien enthält.

5.5 Bestandteile/Befestigungselemente

5.5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Die Eigenschaften der Befestigungselemente werden normalerweise als Teil des Bausatzes/Systems unter Abschn. 5.1.1 oder in Verbindung mit den lichtdurchlässigen Platten unter Abschn. 5.3.1 geprüft.

Sind aus diesen Versuchen keine ausreichenden Nachweise erhältlich, sind die Ausziehfestigkeit und die Scherfestigkeit der Befestigungen nach den Prinzipien des im Anhang G angegebenen Versuchsverfahrens zu prüfen.

Genaue Einzelheiten zum Versuch und zum Prüfkörper können nicht wegen der großen Vielfalt an Befestigungsmöglichkeiten angegeben werden. Es ist besondere Sorgfalt bei der Bemessung des Prüfkörpers anzuwenden, um die tatsächlichen Belastungsbedingungen genau wiederzugeben und um unerwünschte Exzentrizitäten der Belastung zu vermeiden.

Die Festlegung einer repräsentativen Probe und des Versuchsaufbaus erfolgt durch die Zulassungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller und basiert auf der Erfahrung der Zulassungsstelle.

5.5.2 Brandschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.5.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 5.1.3.1

5.5.4 Nutzungssicherheit

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.5.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

5.5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit

5.5.7.1 Befestigungen aus Metall

Der in diesem Abschnitt beschriebene Versuch ist an Befestigungen aus Metall durchzuführen, es sei denn, diese bestehen nachweislich aus korrosionsbeständigen Materialien. Deshalb sind alle Befestigungen, die Metallbestandteile aus anderem Material als Austenitstahl 1.4301 oder 1.4401 nach EN 10088 enthalten, diesem Versuch zu unterziehen.

Die Bestimmung des Korrosionsverhaltens von Befestigungen erfolgt durch Prüfung nach ISO 6988: 1995 - Prüfung unter wechselnden atmosphärischen Bedingungen in einer Schwefeldioxid enthaltenden Atmosphäre - an insgesamt 10 neuen Befestigungen. Die Befestigungen sind unter Praxisbedingungen und entsprechend den Herstelleranweisungen in das Dachbausystem einzubauen. Die Befestigungen sind auf einer Tragkonstruktion anzubringen, welche der Verwendung der jeweiligen Befestigung entspricht. Hierbei muss es sich nicht notwendigerweise um eine vollständige Dachkonstruktion handeln; die Vorrichtung muss jedoch für die Versuchszwecke geeignet sein. Die Länge der Befestigung, die durch die Tragkonstruktion führt oder in ihr eingebettet ist, muss für jede Befestigung einzeln gemessen und aufgezeichnet werden.

Die Befestigungen sind so von der Versuchsvorrichtung zu entfernen, dass die Beschichtung nicht weiter beschädigt wird. Zu diesem Zweck wird die Befestigung entweder aus der Tragkonstruktion herausgeschnitten, oder sie wird herausgeschraubt, wobei darauf zu achten ist, dass die Befestigung und die Unterlegscheibe als Einheit herausgeschraubt werden (d. h. das Schraubengewinde darf sich nicht durch die Unterlegscheibe drehen).

Die Befestigungen werden 15 Beanspruchungszyklen in einer wechselnden feuchten Umgebung, die 2 Liter Schwefeldioxid in einer Konzentration von SFW 2,0 S nach DIN 50018:1997 enthält, unterworfen.

Die Prüfkörper sind mit einem Mindestabstand von 20 mm untereinander mittig in der Prüfkammer anzuordnen, wobei sie vertikal mit Hilfe eines reaktionsträgen Fadens, etwa ein Nylonfaden, abzuhängen sind. Bei jedem Versuch sind nur Prüfkörper desselben Typs zu verwenden, um auszuschließen, dass Prüfkörper mit unterschiedlichen Korrosionsschutzsystemen sich gegenseitig beeinflussen. Unterlegscheiben (bei punktweisen Befestigungen), Profile (bei linearer Anordnung der Befestigungen) und Schafte der Befestigungen sind in der Prüfkammer getrennt voneinander anzuordnen. Der geringe Oberflächenbereich der Befestigungen ist durch die Verwendung von Abdeckplatten aus Edelstahl auszugleichen, mit deren Hilfe für den Versuch eine Mindestoberfläche von 0,5 ± 0,1 m2 erreicht werden muss.

Die Prüfkörper werden dem Einfluss von Kondensation mit Hilfe von Wasser ausgesetzt, dem 2 Liter Schwefeldioxid (SO2) zugesetzt wurden. Die Zusetzung der 2 Liter Schwefeldioxid erfolgt unmittelbar nach Schließung der Prüfkammer. Nach Einschalten der Heizung soll innerhalb von 95 ± 5 Minuten eine Temperatur von +40 ± 3 °C erreicht werden. Ein Zyklus umfasst zwei Versuchsphasen und dauert insgesamt 24 Stunden. Während der ersten Phase über 8 Stunden (nach Einschalten der Heizung) werden die Prüfkörper bei +40 ± 3 °C der Kondensation und dem Schwefeldioxid ausgesetzt. Die zweite Versuchsphase beginnt, wenn die Heizung der Prüfkammer abgeschaltet wurde und diese geöffnet oder belüftet wird. Die Prüfkörper werden in der Prüfkammer belassen, wo sie über 16 Stunden trocknen. Nach der zweiten Versuchsphase wird der unten in der Prüfkammer angeordnete Wassertank geleert, ggf. gereinigt und mit frischem destilliertem oder entionisiertem Wasser gefüllt. Die Prüfkammer wird geschlossen und das Schwefeldioxid eingefüllt. Es beginnt ein neuer Zyklus, wenn die Heizung eingeschaltet ist.

Nach Ende der 15 Zyklen werden die Prüfkörper aus der Prüfkammer entnommen und auf Oberflächenkorrosion (Rosten) untersucht. Alle Anzeichen von Korrosion, die unter der Korrosionsschutzbeschichtung aufgetreten ist, werden ebenfalls aufgezeichnet. Wenn klar ist, dass die Anforderungen nach Abschn. 6.3.7.1 nicht erreicht werden können, ehe die 15 Zyklen beendet sind, wird das Ergebnis als unzufriedenstellend angesehen, und der Versuch kann abgebrochen werden.

Der Kopf der Befestigung, der Teil des Schaftes, der korrosionsgeschützt durch Einbettung ist, und der Rand um die Außenränder der Unterlegscheibe sind nicht in die Bestimmung der Oberflächenkorrosion mit eingeschlossen. Es ist eine visuelle Beurteilung durchzuführen. In Grenzfällen muss die Beurteilung durch drei Personen unabhängig voneinander erfolgen.

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