umwelt-online: ETAG 010 - Zulassung für selbsttragende lichtdurchlässige Dachbausysteme (3)

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6 Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit der Produkte für einen vorgesehenen Verwendungszweck

In diesem Kapitel werden die Leistungsanforderungen, die von einem Dachbausystem (Kapitel 4) zu erfüllen sind, in Form von präzisen und messbaren Kriterien (soweit möglich und im angemessenen Verhältnis zur Größe des Risikos stehend) oder qualitativen Größen angegeben, bezogen auf die Produkte und ihren vorgesehenen Verwendungszweck, unter Verwendung der entsprechenden Nachweisverfahren (Kapitel 5).

Wenn ein Bausatz für die Verwendung unter dauerhaft niedrigen Temperaturbedingungen beurteilt wurde, so ist dies bei der Darstellung der Ergebnisse zu berücksichtigen.

Die möglichen Wege, die Ergebnisse der Beurteilung der vorgeschriebenen Leistungsanforderungen auszudrücken, sind in der nachfolgenden Tabelle 6.1 angegeben:

Tabelle 6.1

ERETAG-Abschnitt über die zu
beurteilende Produktleistung
Klasse
Nutzungskategorie
Zahlenwert
16.1.1 (System) Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.2.1, 6.3.1, 6.5.1 (Bestandteile) Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Angabe (Deklarierung) der mechanischen Eigenschaften
26.1.2 (System)

6.1.2.1 Verhalten bei einem Brand von außen

6.1.2.2 Brandverhalten

6.1.2.3 Feuerwiderstand

6.2.2, 6.3.2, 6.4.2, 6.5.2 (Bestandteile)

6.2.2.1, 6.3.2.1, 6.4.2.1, 6.5.2.1 Brandverhalten

Option: keine Leistung festgestellt (für alle oder einzelne Eigenschaften) - wird u. U. durch eine "Klasse" abgedeckt Bestanden/nicht bestanden (für jedes Prüfverfahren) Euroklassen A1 - F

Euroklassen RE und REI

Für Produkte mit Rauch- und Wärmelüftung

B300, B600

Option: keine Leistung festgestellt (Klasse) Euroklassen A1 - F

36.1.3 (System)

6.1.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

6.2.3, 6.3.3, 6.4.3, 6.5.3 (Bestandteile)

6.2.3.1, 6.3.3.1, 6.4.3.1, 6.5.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Angabe von gefährlichen Stoffen

"keine Schadstoffe"

6.1.3 (System)

6.1.3.2 Wasserdichtheit und Vorhandensein von Feuchtigkeit

6.1.3.2.1 Widerstand gegen Schlagregen und Schnee

6.1.3.2.2 Kondenswasserbildung

Widerstandsfähig gegen ein Eindringen von Wasser: Kategorien bei Versuchen oder qualitative Beurteilung Leistungsbeurteilung
6.1.3 (System)

6.1.3.2.2

6.2.3, 6.3.3 (Bestandteile)

6.2.3.2, 6.3.3.2 Kondenswasserbildung

Option: keine Leistung festgestellt Gefahr der Kondenswasserbildung für festgelegte Klasse der Gebäudenutzung Beschreibung der Gefahr des Wachstums von Pilzen und anderen Mikroorganismen
46.1.4 (System)

6.1.4.1 Stoßfestigkeit

6.1.4.2 Brucheigenschaften/sicherer Bruch

Großer weicher Stoßkörper
Deklarierung der Kategorie, gemäß Tabelle

Stoß mit hartem Körper
Bestanden/nicht bestanden (mit Kommentar)

 6.1.4.3 Widerstand gegen horizontale Verkehrslasten

6.1.4.4 Definition der (Geometrie) Maße

6.1.4.5 Sicheres Öffnen

Option: "keine Leistung festgestellt" oder

Zahlenwert/Abmessung

"

"

56.1.5 (System)
Schalldämmung
Option: keine Leistung festgestellt
Einzahl-Angabe
66.1.6 (System)

6.1.6.1

6.2.6, 6.3.6 (Bestandteile)

Wärmedurchlasswiderstand

Option: keine Leistung festgestellt
Mess- oder Rechenwert
6.1.6.2 KondenswasserbildungOption keine Leistung festgestellt Wasserdampfdurchlässigkeit der Materialien
6.1.6.3 LuftdurchlässigkeitOption: keine Leistung festgestellt
Messwert
6.1.6.4 SonnenstrahlungsdurchlässigkeitOption: keine Leistung festgestellt
Messwerte
Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung6.1.7 (System)

6.2.7, 6.3.7, 6.4.7, 6.5.7 (Bestandteile)

Korrosionsbeständigkeit/-schutz
Vorbeugende Behandlungen (ggf.)
Änderung der Lichtdurchlässigkeit
Änderung des Gelbwertes
Änderung der mechanischen Eigenschaften
Widerstand gegen Chemikalien
Abmessungen und Maße (Geometrie)

6.1 Bausätze/Systeme

6.1.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.1.1.1 Allgemeines

Das Ziel ist, den Widerstand des aus dem Bausatz zusammengebauten Dachs gegen aufwärts gerichtete, abwärts gerichtete und, wo dies relevant ist, gegen halbseitige (außermittige) Last zu bestimmen. Die meisten Hersteller bieten eine Bandbreite von Tragprofilen und Plattenstärken an, die auf unterschiedliche und mit gewisser Wahrscheinlichkeit anzutreffende Lastbedingungen abgestimmt sind. Ein bestimmtes Tragprofil und, bei gebogenen Dachbausystemen, ein bestimmter Krümmungsradius decken in der Regel mehrere unterschiedliche Plattendicken ab.

Die Bestimmung des Gesamtwiderstands hängt von dem angewandten Nachweisverfahren nach Kapitel 5 ab. Es kann die Leistung des Bausatzes/Systems oder eines Bestandteils maßgebend sein. Folgende Kriterien/Fälle sind zu beurteilen:

(a) Tragfähigkeit der Tragprofile:

Bei Tragprofilen aus nichtverstärktem Kunststoff, etwa PVC-U, sind in die Versuchsergebnisse Faktoren einzuarbeiten, welche Temperatur, Belastungsdauer und Alterungseinflüsse wie bei den lichtdurchlässigen Platten (siehe 6.3.1.2 und Anhang H) berücksichtigen.

(b) 3 Tragfähigkeit der lichtdurchlässigen Platten, ausgerichtet ggf. auf Einflüsse von Temperatur, Belastungsdauer und Alterungseffekte (siehe 6.3.1.2 und Anhang H):

6.1.1.2 Aussteifende Wirkung (des Daches)

Wenn die Werte für die aussteifende Wirkung und Steifigkeit durch Versuch gemäß 5.1.1.2 ermittelt wurden, sind diese in Form von Tragfähigkeit pro Längeneinheit des Dachelementes anzugeben.

6.1.2 Brandschutz

6.1.2.1 Verhalten bei einem Brand von außen

Das Produkt ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2001/671/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-5 zu klassifizieren.

In der ETA ist entweder die Klassifizierung oder die Option "keine Leistung festgestellt" anzugeben.

6.1.2.2 Brandverhalten

Das Produkt ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren.

6.1.2.3 Feuerwiderstand

Das Produkt ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/367/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-2 zu klassifizieren.

Die Fähigkeit der natürlichen Rauch- und Wärmeabführung wird dahingehend beurteilt, inwieweit sich die Rauchklappen nur durch den Auftrieb der heißen Brandgase selbstständig öffnen. Die folgende Klassifizierungsreihe für natürliche Rauch- und Wärmeabführung ist in Übereinstimmung mit der in prEN 12102-2, Kapitel 7, angegebenen Klassifizierung zu verwenden.

B300 (geprüft mit heißen Gasen von 300 °C)

B600 (geprüft mit heißen Gasen von 600 °C)

6.1.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.1.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Der Bausatz und alle seine Bestandteile müssen den einschlägigen europäischen und einzelstaatlichen Vorschriften entsprechen, die für die Verwendungszwecke, für die das Produkt auf den Markt gebracht wird, gelten. Der Bewerber ist darauf aufmerksam zu machen, dass für andere Verwendungszwecke oder in anderen Mitgliedsstaaten, in denen das Produkt verwendet werden soll, unter Umständen andere zu beachtende Anforderungen gelten. Bei im Produkt enthaltenen Schadstoffen, die nicht von der ETA abgedeckt sind, ist die Option "keine Leistung festgestellt" zu verwenden.

6.1.3.2 Wasserdichtigkeit und Vorhandensein von Feuchtigkeit

6.1.3.2.1 Widerstand gegen Schlagregen und Schnee

Eine qualitative Leistungserklärung ist auf der Grundlage der bekannten Leistung unter definierten Bedingungen zu erstellen, oder die Leistung des Dachbausystems ist als Ergebnis der Versuche unter 5.1.3.2.1 in Kategorien einzuteilen:

Tabelle 6.2: Kategorien der Wasserdichtigkeit

KategorieLeistung
1Keine Undichtheit bei keinem Differenz-Luftdruck
2(x)Keine Undichtheit bis zu einem definierten Druckunterschied(x) Pa

6.1.3.2.2 Kondenswasserbildung

Die Beurteilung dieser Anforderung erfolgt wie in Abschnitt 6.1.6.2 beschrieben. Auch wenn das Dachbausystem nicht dafür vorgesehen ist, die Anforderungen unter Energieeinsparung und Wärmeschutz zu erfüllen, ist Abschn. 6.1.6.2 dennoch Grundlage der Beurteilung dieser Anforderung.

Die Ergebnisse der Beurteilung oder Versuche sind zu verwenden, um den Widerstand des Dachbausystems gegen das Wachstum von Schimmelpilz und anderen Mikroorganismen in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur und relativen Luftfeuchtigkeit und dem Einfluss von (temporärer) Kondenswasserbildung zu beschreiben.

6.1.4 Nutzungssicherheit

Mehrere Aspekte des Verhaltens werden beurteilt, von denen einige die Wechselwirkung mit der wesentlichen Anforderung 1 (siehe Abschn. 6.1.1) betreffen, sowie andere, die nur von dieser wesentlichen Anforderung betroffen sind.

6.1.4.1 Stoßwiderstand

6.1.4.1.1 Widerstand gegen Beschädigung bei Stoßlast mit weichem Stoßkörper - 50-kg-Sack

Bei Prüfung nach 5.1.4.1.1 und entsprechend ihres Widerstandes gegen Stoßlasten mit weichem Stoßkörper werden Dachbausysteme gemäß Tabelle 6.3 kategorisiert.

Tabelle 6.3: Kategorien für Stoßlasten mit großem weichem Stoßkörper

KategorieStoßenergie
vertikaler Stoß
[J]
Stoßenergie
horizontaler Stoß
[J]
SB 12001200900
SB 800800600
SB 600600450
SB 300300225
SB A*A0,75 x A
SB 0keine Anforderungkeine Anforderung
* Der Wert A kann so gewählt werden, dass spezielle Anforderungen erfüllt werden.

6.1.4.1.2 Widerstand gegen Beschädigung bei Stoßlast mit hartem Stoßkörper - 250-g-Stahlkugel

Die Hartkörper-Stoßlast mit der 250-g-Stahlkugel repräsentiert die Einwirkung von schweren, nicht verformbaren Gegenständen wie z.B. Werkzeugen oder Ausrüstungsgegenständen, die bei ihrer Benutzung während der Instandhaltung des Daches oder angrenzender Bauteile unbeabsichtigt auf das Dach fallen. "Keine Leistung festgelegt" ist keine Option. Bei Prüfung nach 5.1.4.1.2 ist ein Durchdringen nicht akzeptabel. Bei mehrwandigen Platten bezieht sich dies auf das Durchdringen aller Wände der Platte. Wird die äußere Wand durchdrungen, so ist dies in Bezug auf die Auswirkungen auf Wetterfestigkeit bzw. Dauerhaftigkeit zu betrachten.

6.1.4.2 Brucheigenschaften/Bruchsicherheit

Die Brucheigenschaften der lichtdurchlässigen Elemente sind in Form von qualitativen Größen auf der Grundlage der Ergebnisse der Stoßversuche zu beschreiben. Enthält ein Dachbausystem Teile, die durch Sprödbruch versagen können, so kann es erforderlich sein, Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für die Bewohner des Gebäudes durch Bruchstücke vorzusehen, um derartige Gefahren auf ein akzeptables Niveau zu verringern, das nicht höher ist als das allgemein akzeptierte.

Ist bei dem System der Einbau von Schutzmaßnahmen für den Fall des Bruchs vorgesehen, so ist dies in der ETA anzugeben.

6.1.4.3 Widerstand gegen horizontale Verkehrslasten

Laufstege, Sicherheitshaken und Verankerungen zum Zwecke der Begehung sind zu beschreiben und ihre Leistung ist entsprechend den in 5.1.4.3 genannten Normen zu kennzeichnen. "Keine Leistung festgelegt" ist als Option möglich.

6.1.4.4 Definition der Maße

Die in 5.1.4.4 angegebenen Abmessungen sind in der ETA anzugeben. "Keine Leistung festgelegt" ist als Option möglich.

6.1.4.5  Sicheres Öffnen

Bei Dachbausystemen mit zu öffnenden Teilen sind in der ETA Einzelheiten über die Abmessungen anzugeben zusammen mit einer qualitativen Beurteilung der durch diese Elemente dargestellten Gefahren, siehe 5.1.4.5.

Die Vielfalt an Systemen ist so groß, dass die Zulassungsstelle beurteilen muss, ob eine Gefahr vorliegt. In den meisten Fällen ist bei einem Dach in großer Höhe und mit Zugang nur zum Zwecke der Wartung die Gefahr minimal. "Keine Leistung festgelegt" ist als Option möglich.

6.1.5 Schallschutz

6.1.5.1 Schalldämmung

Die gemessene Luftschalldämmung wird ausgedrückt als Einzahl-Angabe RW gemäß EN ISO 717-1. "Keine Leistung festgelegt" ist als Option möglich.

6.1.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.1.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Es wird der Rechen- oder Messwert des Wärmedurchlasswiderstandes (R-Wert) in m2 K/W oder der Wärmedurchgangskoeffizient (k-Wert) in W/(m2 K) angegeben.

Die Wirkung von Wärmebrückenbereichen ist als Resultierende einer gewichteten Fläche des gesamten Dachbausystems auf der Grundlage ihres R-Wertes, der nach den Regeln in EN/ISO 10211, Teil 1, berechnet wurde, mit einzuschließen.

6.1.6.2 Kondenswasserbildung

Die Ergebnisse der Beurteilung nach 5.1.6.2 sind als qualitative Größen anzugeben oder da, wo Berechnungen durchgeführt wurden, sind Aussagen über die potentielle Gefahr einer Kondenswasserbildung in Verbindung mit der Temperatur und den Feuchtigkeitsbedingungen während der Nutzung zu machen. Diffusion von Wasserdampf darf entweder überhaupt nicht auftreten bzw. darf nur in solchem Maß auftreten, dass während der Dauer der Kondenswasserbildung kein Schaden verursacht wird und die Kondenswasserbildung zeitlich begrenzt ist. Von zeitlich begrenzter Kondenswasserbildung darf nur ausgegangen werden, wenn es nicht zum Abtropfen des Kondenswassers oder zu sonstigem Durchdringen in die darunter liegenden Gebäudeteile kommt.

6.1.6.3 Luftdurchlässigkeit

Der Grad der Luftdurchlässigkeit wird in der Regel qualitativ angegeben, d. h. das Dachbausystem muss einen für Verwendungszweck, Klimazone etc. angemessenen Grad an Luftdichtheit erfüllen. Hierbei sind Energieeinsparung, Wärmeschutz, Zugluftrisiko sowie das Risiko von Kondenswasserbildung innerhalb des Bauwerks zu berücksichtigen.

Wurde der Dachaufbau nach EN 12114 geprüft, so sind die Ergebnisse des Normversuchs anzugeben.

6.1.6.4 Sonnenstrahlungsdurchlassigkeit Allgemeine Betrachtungen

Es können die in Abschn. 5.1.6.4 beschriebenen Nachweisverfahren verwendet werden, um den Beitrag des montierten Dachbausatzes zur Beleuchtung des Gebäudes, in das er eingebaut ist, zu

beurteilen sowie festzustellen, in welchem Maße die Wirkungen der Sonnenstrahlung auf die Verglasung vom Design des Unterstützungssystems aufgenommen werden. Der Beitrag der Verglasung zur Sonnenbelastung des Gebäudes im Sommer und zur Heizung im Winter kann auch festgestellt werden.

6.1.6.4.1 Beleuchtungsstärke

Im Allgemeinen bestimmen sowohl die Abmessungen als auch der Schwächungskoeffizient (E) der Verglasung die mögliche Beleuchtungsstärke eines bestimmten Produktes. Verglasungen mit Klarglas sollten im Allgemeinen einen Schwächungskoeffizienten von < 10 aufweisen, höhere Werte sind als gefärbte Verglasungen erkennbar. In der ETA sollte ggf. angegeben werden, dass E > 25 und/oder diejenigen Teile der Verglasung, die Einfallswinkel der Sonnenstrahlung von > 70° aufweisen, einen signifikant niedrigeren Beitrag zur Beleuchtung des Gebäudes leisten als die äquivalente Fläche mit Klarglas-Verglasung.

6.1.6.4.2 Sommertemperaturen der Verglasung

Verglasungsmaterialien mit Schwächungskoeffizienten von > 100 weisen wesentlich höhere Sommer-Nutzungstemperaturen auf (50 °C+) als Verglasungen mit geringer Absorption. Dies ist in Bezug auf die Temperaturfaktoren für die lichtdurchlässigen Platten entsprechend 6.3.1.2 in Betracht zu ziehen.

6.1.6.4.3 Sonnenbelastung des Gebäudes

Eine Verglasung mit Schwächungskoeffizienten von > 100 trägt signifikant zur Reduzierung der in ein Gebäude eindringenden Sonnenbelastung bei im Vergleich zu einer transparenten Verglasung gleicher Abmessungen mit geringer Absorption.

Dies ist gegebenenfalls in der ETA anzumerken.

6.1.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

6.1.7.1 Widerstand gegen Korrosion und Beschädigung

Der Bausatz ist deutlich zu kennzeichnen. Nach Möglichkeit ist Bezug auf europäische Normen zu nehmen.

Auf der Grundlage der Kriterien unter 5.1.7.1 sind Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Dachbausatzes zu beschreiben, und es ist auf Aspekte hinzuweisen, die spezielle Vorsichtsmaßnahmen erforderlich machen, z.B. in Verbindung mit Einbau, Reinigung oder Verträglichkeit von Bauteilen.

Bestandteile

6.2 Bestandteil/Zusätzliche Tragprofile

6.2.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.2.1.1 Allgemeines

Die Leistung der Tragprofile muss durch Berechnungen, Prüfungen oder eine Kombination von Berechnung und Prüfung bestimmt werden.

6.2.1.2 Berechnung

Wird die Leistung der Tragprofile durch Berechnung in Übereinstimmung mit den jeweiligen Eurocodes (siehe 5.2.1) bestimmt, so sind Tragfähigkeit, Durchbiegung und Schervermögen zusammen mit den Vorhersagen für Verformungen zu bestimmen. Alle verwendeten Richtwerte ("boxed" values) sind zu deklarieren.

6.2.1.3 Prüfung

Wird die Leistung der Tragprofile durch Prüfung oder eine Kombination von Berechnung und Prüfung bestimmt, so sind die Prinzipien der jeweiligen Eurocodes zu befolgen, um die Gesamtleistung in Bezug auf Festigkeit und Steifigkeit zu bestimmen.

Die statistische Analyse der Versuchsergebnisse zur Bestimmung des charakteristischen Wertes Rk ist nach ENV 1991-1 (Eurocode 1) Anhang D für Verfahren a) ("Definition durch den charakteristischen Wert") durchzuführen. Hierzu kann für die ermittelten Werte eine logarithmische Normalstreuung angenommen werden. In jedem Fall ist der 5 %-Fraktilenwert mit einer Wahrscheinlichkeit von W = 0,75 für unbekannte Standardabweichung A zu bestimmen.

6.2.2 Brandschutz

6.2.2.1 Brandverhalten

Das Produkt ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren.

6.2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.2.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 6.1.3.1

6.2.3.2 Kondenswasserbildung Berücksichtigt in Bezug auf den Bausatz.

6.2.4 Nutzungssicherheit

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.2.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.2.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Ggf. wird dieser Aspekt als Teil der Untersuchung der Kondenswasserbildung (siehe oben) berücksichtigt.

6.2.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

Die technischen Unterlagen und die ETA müssen Einzelheiten über das Material der Tragprofile und die Art und Weise, in der ihre Dauerhaftigkeit nachgewiesen wurde, enthalten. Basiert der Nachweis auf früheren Beurteilungen oder auf vorliegenden Erfahrungen, so muss klar hervorgehen, über welchen Zeitraum dieser Nachweis geführt wurde und unter welchen Bedingungen das Material und/oder sein Korrosionsschutz oder die Schutzbehandlung sich als zufriedenstellend erwiesen haben. Es ist auf jede möglicherweise unter bestimmten Beanspruchungsbedingungen auftretende Gefahr hinzuweisen, z.B. Beanspruchung durch See- oder Industrieklima.

6.3 Bestandteil/Lichtdurchlässige Platte

6.3.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.3.1.1 Bemessungswert des Widerstandes

Ggf. können die Ergebnisse der Versuche in 5.3.1 nach ENV 1991-1 (Eurocode 1) Anhang D unter der Annahme einer logarithmischen Normalverteilung statistisch analysiert werden. In jedem Fall sind die 5 %- und 95 %-Fraktilen mit einer Wahrscheinlichkeit von W = 0,75 für unbekannte Standardabweichung zu bestimmen. Abhängig vom Einfluss auf die Tragfähigkeit sind die Fraktilenwerte als minimale und maximale Werte für spätere Versuche zur Produktionskontrolle zu definieren.

Der Bemessungswert des Widerstandes ist anhand folgender Gleichung zu bestimmen (siehe auch 6.3.1.2 sowie Anhang H):

Rd = ηdC × Rk / γMR oder Rd = ηdK × Rk / γMR

für die Tragfähigkeit und

Cd = ηdc × Ck / γMC

für die Gebrauchstauglichkeit Hierbei sind:

ηdc:Materialfaktor, abhängig von den Vergrößerungsfaktoren für die Bemessungssituation (für Versagen durch Verformung)
ηdK:Materialfaktor, abhängig von den Abminderungsfaktoren für die Bemessungssituation (für Versagen durch Bruch) Rk: charakteristischer Wert des Widerstandes für den Grenzzustand der Tragfähigkeit
Ck:charakteristischer Wert des Widerstandes für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
γMR:Teilsicherheitsbeiwert für Material/Bauteil unter Berücksichtigung der Unsicherheit des verwendeten Modells mit γMR = γRd × γmK für die Tragfähigkeit
γMC:Teilsicherheitsbeiwert für Material/Bauteil unter Berücksichtigung der Unsicherheit des verwendeten Modells mit γMC = γRd × γmC für die Gebrauchstauglichkeit

Für die Unsicherheit des verwendeten Modells kann der Teilsicherheitsbeiwert mit γ Rd = 1,05 angesetzt werden.

Der Teilsicherheitsbeiwert γ m für die Material-/Bauteil-Eigenschaft kann mit Hilfe folgender Formel bestimmt werden:

γMC = e(αR × βC - k)v oder γ mk = e(α R × βK-k)v

Der Gewichtsfaktor αR kann mit 0,8 angesetzt werden.

Der Zuverlässigkeitsindex β kann für den Grenzzustand der Tragfähigkeit angesetzt werden mit

β K = 4,2

und für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit mit

β c = 2,5.

Diese Werte gelten für die Bedingungen, bei denen folgende Konsequenzen von Risiken möglich sind:

Für Gebrauchstauglichkeit:

Der Fraktilfaktor k kann mit k = 1,645 angesetzt werden, um den Widerstand des Bauteils auf der Grundlage des 5 %-Fraktilenwertes zu bestimmen.

Der Variationskoeffizient v ist auf der Grundlage der Standardabweichung der logarithmischen Werte anzusetzen (nicht niedriger als v = 0,1).

6.3.1.2 Vergrößerungs- und Abminderungsfaktoren

Abhängig von der Versagensart der lichtdurchlässigen Platte (oder gegebenenfalls eines anderen polymeren Materials), ob durch Verformung oder Überschreitung der Materialfestigkeit, sind die materialabhängigen Vergrößerungsfaktoren Ct Cu , Cθ für die Verformung oder die Abminderungsfaktoren Kt Ku, Kθ für die Bruchfestigkeit zu berücksichtigen. Die Ableitung dieser Faktoren ist im Anhang H ausführlich beschrieben.

Ct, Kt, berücksichtigen den Einfluss der Dauerlast für die Bemessungswerte.

Die Faktoren Cu, Ku werden angewandt, um Alterung und Umgebungseinflüssen Rechnung zu tragen.

Bei der Verwendung des Dachbausatzes auftretende Temperatureinwirkungen werden durch die Faktoren Cθ, Kθ berücksichtigt.

Wenn für die Grenzzustände der Tragfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit Durchbiegungen des Materials/Bauteils maßgebend sind, kann der Faktor η d durch folgende Gleichung bestimmt werden:

η dc = 1 / (Ct - Cu Cθ)

Ist die Materialfestigkeit für die Grenzzustände der Tragfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit maßgebend, so ist der Faktor η d nach folgender Formel zu berechnen:

η dK = 1 / (Kt Ku × Kθ )

6.3.2 Brandschutz

6.3.2.1 Brandverhalten

Das Produkt ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren.

6.3.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.3.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 6.1.3.1

6.3.3.2 Kondenswasserbildung

Diese Bestimmung wird als Teil des Dachbausystems angesehen. Jedoch kann es ratsam sein, in der ETA die in 5.3.3.2 aufgeführten Punkte hinsichtlich der Oberflächenkondensation und Kondenswasserbildung im Innern von mehrwandigen Platten anzugeben.

6.3.4 Nutzungssicherheit

Siehe 6.1.4.

6.3.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.3.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Wenn nach 5.3.6 geprüft oder beurteilt, sind die Mess- oder Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit, des Wärmedurchlasswiderstandes oder des Wärmedurchgangskoeffizienten der Platte anzugeben.

6.3.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

6.3.7.1 Dauerhaftigkeit

Vier Beanspruchungskategorien mit einer spektralen Verteilung von 1120 W/m2, wie in ISO 4892 angegeben, sind je nach der Stufe der Sonnenstrahlungsintensität anwendbar:

6.3.7.2 Gebrauchstauglichkeit

6.3.7.2.1 Widerstand gegen Hagel

Wurde der Widerstand der Platten gegen Hagel nach 5.3.7.2.1 geprüft, so sind die Ergebnisse auf der Grundlage von bestanden/ nicht bestanden anzugeben.

6.3.7.2.2 Einfluss von Chemikalien und Kontaktmaterialien

Es sind die Chemikalien aufzuführen, mit denen die Widerstandsfähigkeit nach 5.3.7.2.2 geprüft wurde oder deren Langzeit-Verhalten aufgrund von Erfahrungen bekannt ist. Gibt es bestimmte Chemikalien, von denen bekannt ist, dass sie eine mögliche Gefahr für die Verträglichkeit (möglicherweise unter speziellen Beanspruchungsbedingungen während der Nutzung) darstellen, so ist dies anzugeben.

6.3.7.3 Identifizierung

6.3.7.3.1 Abmessungen und Maße

Die kritischen Abmessungen sind, soweit erforderlich, in Form von Diagrammen anzugeben.

6.4 Bestandteil/Dichtungsmassen und Dichtungsprofile

6.4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nicht relevant bei diesem Bestandteil

6.4.2 Brandschutz

6.4.2.1 Brandverhalten

Das Produkt ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/147/EG und in Übereinstimmung mit der Klassifizierungsnorm prEN 13501-1 zu klassifizieren.

6.4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.4.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 6.1.3.1

6.4.4 Nutzungssicherheit

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.4.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

Es ist die Klassifizierung der Dichtung nach ISO/DIS 3934 anzugeben.

6.5 Bestandteil/Befestigungselemente

6.5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Bei Prüfung oder Beurteilung nach 5.5.1 sind Zug- und Querlasttragfähigkeit zu bestimmen und in die Gesamtbeurteilung der Leistung mit aufzunehmen.

6.5.2 Brandschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.5.3.1 Freisetzung von Schadstoffen

Siehe 6.1.3.1

6.5.4 Nutzungssicherheit

Siehe 6.5.1

6.5.5 Schallschutz

Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Nicht relevant bei diesem Bestandteil.

6.5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

6.5.7.1 Befestigungselemente aus Metall - Korrosionsbeständigkeit

Außer, wenn die Befestigungselemente aus einem Material bestehen, das von sich aus korrosionsbeständig ist, sind Befestigungselemente aus Metall entsprechend zu schützen.

Nach dem Versuch unter 5.5.7.1 dürfen geschützte Metallteile nicht mehr als 15 % Oberflächenkorrosion (Rostbildung) oder eine unter dem Korrosionsschutz erkennbare Korrosion aufweisen. Befestigungselemente, die dieses Kriterium erfüllen, können da verwendet werden, wo die Bedingungen im Dach nur ein geringes Risiko der Korrosion aufgrund von Kondenswasserbildung bieten. Befestigungselemente zur Verwendung ohne Einschränkung sollten aus nicht rostendem (korrosionsbeständigem) Material bestehen.

7 Voraussetzungen und Empfehlungen zur Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit der Produkte

In diesem Kapitel sind die Voraussetzungen und Empfehlungen für Bemessung, Einbau und Ausführung, Verpackung, Transport und Lagerung, Verwendung, Instandhaltung und Reparatur aufgeführt, die eine Voraussetzung für die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck nach der ETAG sind (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).

7.1 Bemessung der Bauwerke

Die Bemessung eines Dachs, das ein selbsttragendes lichtdurchlässiges Dachbausystem enthält, ist in vielerlei wichtiger Hinsicht spezifisch für das Bauwerk, auf dem es verwendet wird.

Dies schließt die Gesamtleistung des Daches, das hygrothermische Verhalten sowie grundlegende Anforderungen an die steifen Untergründe (Unterstützungen) des montierten Dachbausatzes mit ein. Nachfolgend ist eine kurze Liste von Aspekten aufgeführt, die bei der Bemessung des Dachs zu berücksichtigen sind; diese Liste ist nicht vollständig:

Die ETA gibt die Bedingungen für die Bemessung des bestimmten Dachbausatzes im Bauwerk an. Es ist Aufgabe des Konstrukteurs sicherzustellen, dass das in das Bauwerk eingebaute Dach die geforderte Leistung auf der Grundlage der in der ETA enthaltenen Angaben erbringt, wie z.B.:

7.2 Verpackung, Transport und Lagerung

Der Dachbausatz muss während des Transports und der Lagerung, auch bei Kurzzeit-Lagerung, vor Beschädigung und starker Beanspruchung durch direktes Sonnenlicht und Feuchtigkeit geschützt werden, da z.B. durch einen Hitzestau die Gefahr von Deformationen besteht. Beschädigte Bestandteile dürfen nicht verwendet werden.

Die Dachbausätze sind mit Sorgfalt zu handhaben und zu lagern; sie sind vor unbeabsichtigter Beschädigung zu schützen.

7.3 Ausführung der Arbeiten

Weitere Bedingungen für die Bemessung und Ausführung des Systems im Bauwerk sind den Einbauanweisungen des Herstellers zu entnehmen. Qualität und Vollständigkeit dieser Einbauanweisungen sind zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 9.1 dieser Leitlinie angegebenen Aspekte, die Angaben zur Bemessung und die folgende Checkliste, die nicht vollständig ist:

Es ist in der ETA anzugeben, dass die Einbauanweisungen Teil der ETA sind. Der Inhaber der ETA ist verantwortlich für die Aushändigung der Einbauanweisungen an das Dachbauunternehmen. Die ETA kann wesentliche Teile der Anweisungen übernehmen.

Die Ausführung der Arbeiten muss unter normalen Baustellenbedingungen möglich sein und ist von entsprechend geschultem Personal vorzunehmen.

7.4 Instandhaltung und Reparatur

Die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck basiert auf der Annahme, dass eine normale Instandhaltung des montierten Dachbausatzes erfolgt.

Diese Instandhaltung muss Folgendes enthalten:

Beim Austausch von witterungsbeständigen Abdichtungen und anderen Bestandteilen müssen die dafür verwendeten Materialien vom Hersteller gebilligt und von der ETA abgedeckt sein.

Abschnitt 3
Bescheinigung und Bewertung der Konformität (AC)

8 Bescheinigung und Bewertung der Konformität

8.1 Entscheidung der EU-Kommission

Die entsprechend der Entscheidung der Kommission 98/600/EG, in der ergänzten Fassung festgelegten und im Mandat CONSTRUCT 98/267, Anhang 3 angegebenen Systeme der Konformitätsbescheinigung sind Folgende:

System 1 für Dachbausätze

Bei Produkten, die unter System 1 fallen, ist die Aufgabe der notifizierten Stelle bei der Erstprüfung des Produkts [siehe Anhang III, 1 a) der BPR] auf das folgende Produktmerkmal begrenzt: Euroklassen-Produktmerkmale im Hinblick auf das Brandverhalten

Für Produkte unter System 1 müssen hinsichtlich der laufenden Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle [siehe Anhang III, 1. g) der BPR] und bei der Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle [siehe Anhang III, 1 f) der BPR] die auf die folgenden Produktmerkmale bezogenen Parameter für die notifizierte Stelle von Interesse sein:

Euroklassen-Produktmerkmale im Hinblick auf das Brandverhalten

System 3 für Dachbausätze

Für Produkte, die unter System 3 fallen, zur allgemeinen Verwendung in Dächern und für Dachkonstruktionen sind die Aufgaben für die notifizierte Stelle in Bezug auf die Erstprüfung des Produkts [siehe Anhang III, 1 a) der BPR] auf Folgendes (wenn zutreffend) begrenzt:

Feuerwiderstand
Wasserdichtheit
Aussteifende Wirkung
Mechanische Festigkeit
Stoßfestigkeit
Brucheigenschaften / sicherer Bruch
Widerstand gegen horizontale
Verkehrslasten
Freisetzung von Schadstoffen

Für Produkte, die unter System 3 fallen, ist in Bezug auf das Brandverhalten bei der Erstprüfung des Produkts [siehe Anhang III, 1 a) der BPR] die Aufgabe für die notifizierte Stelle auf das folgende Produktmerkmal begrenzt:

Euroklassen-Produktmerkmale im Hinblick auf das Brandverhalten

Für Produkte, die unter System 3 fallen in Verbindung mit dem Verhalten bei einem Brand von außen (d. h. diejenigen Produkte, die eine Prüfung erforderlich machen), ist bei der Erstprüfung des Produkts [siehe Anhang III, 1a) der BPR] die Aufgabe für die notifizierte Stelle auf die folgenden Produktmerkmale (soweit zutreffend) zu begrenzen:

Verhalten bei einem Brand von außen

Siehe 8.2.2.1 hinsichtlich der Erstprüfungen in Verbindung mit ETAs.

System 4 für Dachbausätze

Die Systeme sind in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG) im Anhang III 2(i) ohne Stichprobenprüfung von Proben, 2(ii) Möglichkeit 2 bzw. 2(ii) Möglichkeit 3 beschrieben und bestehen im Einzelnen aus:

System 1

(a) Aufgaben für den Hersteller

(b) Aufgaben für die notifizierte Stelle

System 3

(a) Aufgaben für den Hersteller

(b) Aufgaben für die notifizierte Stelle

System 4

(a) Aufgaben für den Hersteller

8.2 Zuständigkeiten

8.2.1 Aufgaben für den Hersteller

8.2.1.1 Werkseigene Produktionskontrolle

Der Hersteller muss die ständige Eigenüberwachung der Produktion durchführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem muss sicherstellen, dass das Produkt mit der europäischen technischen Zulassung (ETA) übereinstimmt.

Hersteller, die ein werkseigenes Produktionskontrollsystem betreiben, das mit EN ISO 9001 übereinstimmt und das die Anforderungen einer ETA einhält, gelten als die Anforderungen der Leitlinie an die werkseigene Produktionskontrolle erfüllend.

8.2.1.2 Prüfung von im Werk entnommenen Proben (System 1)

Sowohl große als auch kleine Betriebe stellen diese Produkte her, und es gibt eine breite Vielfalt an verwendeten Materialien. Aus diesem Grunde kann ein genauer Prüfplan nur auf der Grundlage jedes Einzelfalls festgelegt werden.

Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, Versuche an vollständigen Dachbausystemen durchzuführen. Indirekte Verfahren reichen im Normalfall aus, z.B. die Kontrolle der Rohstoffe, der Herstellungsprozesse und der Eigenschaften der Bestandteile.

Werden die in 5.3.1.3 genannten Parameter für die Produktionskontrolle verwendet, so reicht es normalerweise aus, an einem aus einem bestimmten Produktionsvolumen entnommenen Prüfkörper (dreimal am Tag wird als Minimum empfohlen) nachzuweisen, dass die vorgegebenen Anforderungen erfüllt sind.

8.2.1.3 Konformitätserklärung (System 3 und System 4)

Wenn alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung erfüllt sind, muss der Hersteller eine Konformitätserklärung abgeben.

8.2.2 Aufgaben für den Hersteller oder die notifizierte Stelle

8.2.2.1 Erstprüfung

Zulassungsversuche sollen von der Zulassungsstelle oder unter ihrer Verantwortung in Übereinstimmung mit Kapitel 5 dieser ETAG durchgeführt worden sein (wobei ein Teil von einer anerkannten Prüfstelle oder vom Hersteller, in beiden Fällen bestätigt durch die Zulassungsstelle, durchgeführt worden sein kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstimmung mit Kapitel 6 dieser ETAG als Teil des Verfahrens der Erteilung der ETA beurteilt haben.

Diese Versuche sind für die Zwecke der Erstprüfung zu verwenden. In diesem Zusammenhang müssen Zulassungsstellen in der Lage sein, mit entsprechenden notifizierten Stellen offene Vereinbarungen zu treffen, um Doppelarbeiten zu vermeiden, wobei jeder des anderen Zuständigkeiten respektiert.

System 1: die notifizierte Stelle muss diese Arbeit für das Konformitätszertifikat bestätigen.

System 3: eine zugelassene Prüfstelle muss diese Arbeit für die Konformitätserklärung durch den Hersteller bestätigen.

System 4: diese Arbeit sollte vom Hersteller zum Zwecke der Konformitätserklärung übernommen werden.

8.2.3 Aufgaben für die notifizierte Stelle (System 1)

8.2.3.1 Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems - Erstinspektion und laufende Überwachung

Die Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems fällt in die Zuständigkeit der notifizierten Stelle.

Eine Beurteilung ist an jeder Produktionseinheit durchzuführen, um nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle in Übereinstimmung mit der ETA und allen zugrunde liegenden Angaben erfolgt. Diese Beurteilung muss auf einer Erstinspektion des Werkes basieren.

Danach ist eine laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle erforderlich, um eine kontinuierliche Übereinstimmung mit der ETA zu gewährleisten.

Es wird empfohlen, dass Inspektionen zur Überwachung mindestens zweimal pro Jahr durchgeführt werden.

8.2.3.2 Zertifizierung der Konformität

Die notifizierte Stelle muss ein Konformitätszertifikat für das Produkt erteilen.

8.3 Dokumentation

Um der notifizierten Stelle bei der Konformitätsbewertung zu helfen, muss die Zulassungsstelle, die die ETA erteilt, die unten im Einzelnen aufgeführten Angaben liefern. Diese Angaben zusammen mit den im EG-Leitpapier B genannten Anforderungen sind bei System 1: im Allgemeinen die Grundlage für die Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) durch die notifizierte Stelle.

System 3 und 4: im Allgemeinen die Grundlage der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC).

Diese Angaben sind zu Anfang von der Zulassungsstelle vorzubereiten oder zu sammeln und mit dem Hersteller abzustimmen. Nachfolgend ist als Anleitung die Art der erforderlichen Angaben beschrieben:

(1) ETA

Siehe Abschnitt 9 dieser Leitlinie.

Die Art aller zusätzlichen (vertraulichen) Angaben ist in der ETA anzugeben.

(2) Zugrunde liegender Herstellungsprozess

Der Herstellungsprozess ist in ausreichenden Einzelheiten zu beschreiben, um die vorgeschlagenen Verfahren der werkseigenen Produktionskontrolle zu stützen.

Die einzelnen Bestandteile von Dachbausystemen werden im Allgemeinen nach herkömmlichen Techniken hergestellt. Alle kritischen Verfahren oder Behandlungen der Bestandteile, die eine Auswirkung auf die Produktleistung haben können, sind hervorzuheben.

(3) Produkt- und Materialspezifikationen Diese können Folgendes mit einschließen:

(4) Prüfplan

Der Hersteller und die Zulassungsstelle, die die ETA erteilt, müssen einen Prüfplan für die werkseigene Produktionskontrolle festlegen.

Ein festgelegter Prüfplan ist erforderlich, da vorliegende Normen für Qualitätsmanagementsysteme (Leitpapier B, EN 29002 usw.) nicht gewährleisten, dass die Produktspezifikation unverändert bleibt. Sie können außerdem nicht die technische Gültigkeit der Art oder Häufigkeit von Kontrollen/Prüfungen beinhalten.

Die Gültigkeit der Art und Häufigkeit der während der Herstellung und am fertigen Produkt durchzuführenden Kontrollen/Prüfungen ist zusammen mit der möglichen Notwendigkeit von Kontrollen an von dritter Seite gekauften Bestandteilen zu beachten. Dies schließt während der Herstellung durchgeführte Kontrollen von Eigenschaften mit ein, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüft werden können, sowie Kontrollen am fertigen Produkt.

Für die lichtdurchlässigen Platten gibt Tabelle 5.2 in Kapitel 5 die Eigenschaften an, die geprüft werden sollten; jedoch kann der Hersteller zum Zwecke der werkseigenen Produktionskontrolle ein alternatives Versuchsverfahren anwenden, vorausgesetzt, dass es eine ausreichende Gewährleistung für die geprüfte Eigenschaft gibt. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Beständigkeit bestimmter Materialien, insbesondere von PMMA, gegenüber umgebungsbedingter Spannungsrisse zu prüfen. In diesen Fällen kann das in EN ISO 12017 aufgeführte Verfahren verwendet werden.

Werden Materialien/Bestandteile nicht vom Lieferanten des Bausatzes nach vereinbarten Verfahren hergestellt und geprüft, so sind diese geeigneten Kontrollen/Prüfungen durch den Hersteller vor ihrer Abnahme zu unterziehen.

(5) Festgelegter Prüfplan (System 1)

Der Hersteller und die die ETA erteilende Zulassungsstelle müssen sich über einen festgelegten Prüfplan einigen.

Die Eigenschaft, die entsprechend dem Mandat zu beachten ist, ist das Brandverhalten. Es wird mindestens zweimal jährlich durch Untersuchung/Messung der jeweiligen Produktmerkmale bei den Bestandteilen des Dachbausystems anhand folgender Liste kontrolliert:

8.4 CE-Kennzeichnung und Information

Die europäische technische Zulassung (ETA) muss die Begleitinformation zur CE-Kennzeichnung und die Anordnung des CE-Zeichens und der Begleitinformation angeben (auf dem Bausatz/den Bestandteilen selbst, auf einem darauf angebrachten Etikett, auf der Verpackung oder auf den kommerziellen Begleitpapieren).

Nach dem EG-Leitpapier D über die CE-Kennzeichnung sind zusätzlich zum Symbol "CE" folgende Angaben zu machen:

Abschnitt 4
Inhalt der ETA

9 Inhalt der ETA

9.1 Inhalt der ETA

Das Muster der ETA muss auf der Entscheidung der Kommission 95/571/EG vom 22.07.1997 - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 236 vom 27.08.1997 - basieren.

Für ein selbsttragendes lichtdurchlässiges Dachbausystem sind mindestens folgende Angaben zu machen:

9.1.1 Leistung

Leistungsmerkmale in Bezug auf:

Bei einigen dieser Merkmale ist die Option "keine Leistung festgestellt" möglich (siehe Tabelle 6.1).

9.1.2 Spezifikation

Die ETA muss einen horizontalen und vertikalen Querschnitt eines typischen Dachaufbaus zeigen, im Bereich der Unterstützungen, an den Kämpfern, und muss mindestens folgende Einzelheiten des Dachbausatzes enthalten:

9.1.2.1 Abmessungen

Folgende Abmessungen sind ggf. mit den entsprechenden Toleranzen anzugeben:

für alle vorgeformten Dichtungsprofile: Querschnittdetails und Hauptabmessungen. - für die ergänzenden Bestandteile:
Es sind Einzelheiten über alle zusätzlichen Bestandteile wie z.B. Regenwasserabläufe, Sicherheitsverankerungen sowie an zu öffnenden Teilen verwendete Beschläge anzugeben.

9.1.2.2  Bestandteile und Zubehör

Folgende allgemeine Einzelheiten über die hauptsächlichen Spezifikationen von Bestandteilen und Zubehör sind in der ETA anzugeben:

Die ETA muss auch sämtliche Details über den Einbau enthalten, die die Zulassungsstelle für erwähnenswert hält, wie im Kapitel 7 dieser Leitlinie beschrieben, sowie Einzelheiten über die maximal zulässige Durchbiegung in der tragenden Konstruktion und Einzelheiten über alle besonderen Gefahren, die während der Beurteilung festgestellt wurden. Letztere sollten Aspekte wie die Möglichkeit einer umgebungsbedingten Spannungsrissbildung der lichtdurchlässigen Materialien in bestimmten Umgebungen, die Notwendigkeit, einen Kontakt mit anderen Materialien in einem eingebauten Bausatz zu vermeiden, oder die Gefahr der Kondenswasserbildung im Innern von lichtdurchlässigen Stegplatten umfassen.

9.2 Zusätzliche Angaben

Es ist anzugeben, dass die Einbauanweisungen des Herstellers Teil der ETA bilden, siehe 7.1.

Ähnlich ist in der ETA anzugeben, ob der Zulassungsstelle zur Bewertung der Konformitätsbescheinigung, siehe Absatz 8.3 dieser Leitlinie, zusätzliche Angaben (möglicherweise vertraulich) geliefert werden müssen oder nicht.

Wurde ein Bausatz als geeignet zur Verwendung unter Bedingungen mit ständig niedrigen Temperaturen beurteilt, so ist dies anzugeben.

 

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 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen (Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Abkürzungen)Anhang A

A.1 Bauwerke und Bauprodukte

A.1.1 Bauwerke (und Teile von Bauwerken) (Grundlagendokumente 1.3.1)

Bauwerk ist alles, was gebaut wird oder das Ergebnis von Bauarbeiten und mit dem Erdboden fest verbunden ist.

(Dies gilt für Bauwerke sowohl des Hochbaus als auch des Tiefbaus und für Bauteile und andere Teile.)

A.1.2 Bauprodukte (oft nur einfach "Produkte" genannt) (Grundlagendokumente 1.3.2)


Produkte, die für den dauerhaften Einbau in Bauwerke hergestellt und als solche in Verkehr gebracht werden.

(Der Begriff schließt Baustoffe, Bauteile und Komponenten von vorgefertigten Systemen oder Anlagen mit ein.)

A.1.3 Einbau (von Produkten in Bauwerke) (Grundlagendokumente 1.3.2)

Der dauerhafte Einbau eines Produktes in ein Bauwerk bedeutet, dass

A.1.4 Vorgesehener Verwendungszweck (Grundlagendokumente 1.3.4)

Funktion(en) des Produkts, die für das Produkt bei der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen vorgesehen ist (sind).

(Diese Begriffsbestimmung bezieht sich auf den vorgesehenen Verwendungszweck nur so weit, wie er für die BPR relevant ist.)

A.1.5 Ausführung (Muster der ETAG)

Dieser Begriff umfasst im vorliegenden Dokument alle Arten von Einbautechniken wie z.B. Installierung, Zusammenfügung, Einbau usw.

A.1.6 System

(Leitfaden von EOTA/Technischer Lenkungsausschuss) Teil des Bauwerks realisiert durch

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