umwelt-online: DIN 1045-1 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Bemessung und Konstruktion (2)

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3.2.7 Griechische Buchstaben mit Indizes

α1Beiwert für die Übergreifungslänge des Betonstahls
αaWinkel der Schiefstellung; Wirksamkeit der Verankerung des Betonstahls
αcAbminderungsbeiwert für die Betondruckfestigkeit infolge Querzugbeanspruchung
αeVerhältnis der Elastizitätsmoduln von Betonstahl und Beton
αlBeiwert für die Übertragungslänge eines Spannglieds im sofortigen Verbund
αnAbminderungsbeiwert für die Schiefstellung zur Berücksichtigung nebeneinander wirkender Druckglieder
αpVerhältnis der Elastizitätsmoduln von Spannstahl und Beton
γcTeilsicherheitsbeiwert für Beton
γc'zusätzlicher Teilsicherheitsbeiwert für Beton ab Festigkeitsklasse C55/67 bzw. LC55/60
γFTeilsicherheitsbeiwert für die Einwirkungen F
γGTeilsicherheitsbeiwert für eine ständige Einwirkung
γPTeilsicherheitsbeiwert für die Einwirkung infolge Vorspannung, sofern diese auf der Einwirkungsseite berücksichtigt wird
γQTeilsicherheitsbeiwert für eine veränderliche Einwirkung
γRTeilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung
γsTeilsicherheitsbeiwert für Betonstahl und Spannstahl
εcDehnung des Betons
εcasSchrumpfdehnung des Betons
εccKriechdehnung des Betons
εcdsTrocknungsschwinddehnung des Betons
εcsSchwinddehnung des Betons
εcurechnerische Bruchdehnung des Betons
εlcDehnung des Leichtbetons
εlcurechnerische Bruchdehnung des Leichtbetons
εpDehnung des Spannstahls
εp(0)Vordehnung des Spannstahls gegenüber dem Beton (Spannbettdehnung)
εsDehnung der Betonstahls
εsurechnerische Bruchdehnung des Betonstahls
εydBemessungswert der Dehnung des Betonstahls an der Streckgrenze
θEvorhandene plastische Rotation
θpl, dBemessungswert der zulässigen plastischen Rotation
λmaxGrenzwert der Schlankheit, ab dem ein Druckglied als schlank gilt
λcritGrenzwert der Schlankheit, ab dem für ein Druckglied die Einflüsse nach Theorie I. Ordnung zu berücksichtigen sind
ρlgeometrisches Bewehrungsverhältnis der Längsbewehrungρ
ρwgeometrisches Bewehrungsverhältnis der Querkraft- und Torsionsbewehrung
σcSpannung im Betonσ
σcgSpannung im Beton infolge der quasi-ständigen Einwirkungskombination
σcp0Anfangswert der Spannung im Beton infolge Vorspannung
σpSpannung im Spannstahl
σp0maximal in den Spannstahl eingetragene Spannung während des Spannens
σpm0Spannung im Spannstahl unmittelbar nach dem Spannen oder der Krafteinleitung in den Beton
Δσp, c+s+rSpannkraftverlust infolge Kriechen und Schwinden des Betons und Spannstahlrelaxation
ΔσprSpannungsänderung im Spannstahl infolge Relaxation
σsSpannung im Betonstahl
  

3.3 SI-Einheiten

(1) SI-Einheiten sind in Übereinstimmung mit ISO 1000 anzuwenden.

(2) Für Berechnungen sollten die folgenden Einheiten angewendet werden:

4 Bautechnische Unterlagen

4.1 Umfang der bautechnischen Unterlagen

(1) Zu den bautechnischen Unterlagen gehören die für die Ausführung des Bauwerks notwendigen Zeichnungen, die statische Berechnung und - wenn für die Bauausführung erforderlich - eine ergänzende Projektbeschreibung sowie etwaige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfbescheide.

(2) Zu den bautechnischen Unterlagen gehören auch Angaben über den Zeitpunkt und die Art des Vorspannens, das Herstellungsverfahren sowie das Spannprogramm.

4.2 Zeichnungen

4.2.1 Allgemeine Anforderungen

(1) Die Bauteile, die einzubauende Betonstahlbewehrung und die Spannglieder sowie alle Einbauteile sind auf den Zeichnungen eindeutig und übersichtlich darzustellen und zu bemaßen. Die Darstellungen müssen mit den Angaben in der statischen Berechnung übereinstimmen und alle für die Ausführung der Bauteile und für die Prüfung der Berechnungen erforderlichen Maße enthalten.

(2) Auf zugehörige Zeichnungen ist hinzuweisen. Bei nachträglicher Änderung einer Zeichnung sind alle von der Änderung ebenfalls betroffenen Zeichnungen entsprechend zu berichtigen.

(3) Auf den Bewehrungszeichnungen sind insbesondere anzugeben:

(4) Bei Verwendung von Fertigteilen sind ferner anzugeben:

4.2.2 Verlegezeichnungen für die Fertigteile

Bei Bauwerken mit Fertigteilen sind für die Baustelle Verlegezeichnungen der Fertigteile mit den Positionsnummern der einzelnen Teile und eine Positionsliste anzufertigen. In den Verlegezeichnungen sind auch die für den Zusammenbau erforderlichen Auflagertiefen, die Art und die Abmessungen der Lager und die erforderlichen Abstützungen der Fertigteile anzugeben.

4.2.3 Zeichnungen für die Schalungs- und Traggerüste

Für Schalungs- und Traggerüste, für die eine statische Berechnung erforderlich ist, sind Zeichnungen für die Baustelle anzufertigen; ebenso für Schalungen, die hohen seitlichen Druck des Frischbetons aufnehmen müssen.

4.3 Statische Berechnungen

(1) Das Tragwerk und die Lastabtragung sind zu beschreiben. Die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der baulichen Anlage und ihrer Bauteile sind in der statischen Berechnung übersichtlich und leicht prüfbar nachzuweisen. Mit numerischen Methoden erzielte Rechenergebnisse (z.B. Schnittgrößen, Verformungen) sollten grafisch dargestellt werden.

(2) Das Verfahren zur Ermittlung der Schnittgrößen nach Abschnitt 8 ist freigestellt. Die Bemessung ist nach den in dieser Norm angegebenen Grundlagen durchzuführen. Für Regeln, die von den in dieser Norm angegebenen Anwendungsregeln abweichen, und für abweichende außergewöhnliche Gleichungen ist die Fundstelle anzugeben, sofern diese allgemein zugänglich ist, sonst sind die Ableitungen so weit zu entwickeln, dass ihre Richtigkeit geprüft werden kann.

(3) Bei Bauwerken mit Fertigteilen sind auch die Transport- und Montagevorgänge der Fertigteile nachzuweisen.

4.4 Baubeschreibung

(1) Angaben, die für die Bauausführung oder für die Prüfung der Zeichnungen oder der statischen Berechnung notwendig sind, aber aus den Unterlagen nach 4.2 und 4.3 nicht ohne weiteres entnommen werden können, müssen in einer Baubeschreibung enthalten und erläutert sein. Dazu gehören auch die erforderlichen Angaben für Beton mit gestalteten Ansichtsflächen.

(2) Bei Bauwerken mit Fertigteilen sind Angaben über den Montagevorgang einschließlich zeitweiliger Stützungen und Aufhängungen sowie über das Ausrichten und über die während der Montage auftretenden, für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit wichtigen Zwischenzustände erforderlich. Besondere Anforderungen an die Lagerung der Fertigteile sind in den Zeichnungen und der Montageanleitung anzugeben.

5 Sicherheitskonzept

5.1 Allgemeines

(1) Für die Anwendung dieser Norm gilt das in DIN 1055-100 festgelegte Sicherheitskonzept. In 5.2 bis 5.4 werden zusätzliche bauartspezifische Festlegungen getroffen. Angaben zu den Einwirkungen enthalten die Normen der Reihe DIN 1055.

(2) Zur Sicherstellung einer ausreichenden Zuverlässigkeit ist das Tragwerk in den nach 5.3 und 5.4 definierten Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen und nach den in den Abschnitten 12 und 13 angegebenen konstruktiven Regeln unter Beachtung der Angaben zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit in Abschnitt 6 auszubilden.

(3) Bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit sind sowohl die Lastfälle des Endzustandes als auch die Lastfälle des Bauzustandes zu berücksichtigen, bei Fertigteilen darüber hinaus auch die Lastfälle aus der Lagerung, dem Transport und der Montage.

5.2 Bemessungswert des Tragwiderstands

(1) Die dieser Norm zugrunde liegenden charakteristischen Werte der Baustoffeigenschaften sind in Abschnitt 9 angegeben.

(2) Der Bemessungswert des Tragwiderstands Rd ist in Abhängigkeit vom Verfahren der Schnittgrößenermittlung nach Gleichung (1) oder Gleichung (2) zu ermitteln.

  1. Bei linear-elastischer Berechnung der Schnittgrößen nach 8.2 und 8.3 oder Verfahren nach der Plastizitätstheorie nach 8.4:
    (1)

    Dabei ist

    fckdie charakteristische Betonfestigkeit
    fykder charakteristische Wert der Streckgrenze des Betonstahls
    fp0,1kder charakteristische Wert der 0,1 %-Dehngrenze des Spannstahls
    fpkcharakteristischer Wert der Zugfestigkeit des Spannstahls
    ftk, calcharakteristischer Wert der Zugfestigkeit des Betonstahls für die Bemessung
    αder Abminderungsbeiwert nach 9.1.6
    γc, γsder jeweilige Teilsicherheitsbeiwert für den Beton bzw. den Beton- oder Spannstahl nach
  2. Bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung nach 8.5:
    (2)

    Dabei ist

    fcR, fyR, fpR, ftR ,fp0,1Rder jeweilige rechnerische Mittelwert der Festigkeiten des Betons, des Betonstahls bzw. des Spannstahls
    γRder Teilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand

(3) Bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung dürfen die Festigkeitswerte fcR, fyR, fpR und der Teilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand γR entsprechend den Angaben in 8.5.1 angenommen werden.

(4) Für den Nachweis bestehender Tragwerke darf der Bemessungswert des Tragwiderstands auch aus Versuchen abgeleitet werden. 3)

5.3 Grenzzustände der Tragfähigkeit

5.3.1 Allgemeines

(1) Grenzzustände der Tragfähigkeit sind diejenigen Zustände, bei deren Überschreitung rechnerisch der Einsturz oder andere Formen des Tragwerksversagens eintreten.

(2) Die Regeln dieser Norm gelten für den Nachweis des Tragwerks gegen Versagen durch Bruch oder Überschreitung der festgelegten Grenzdehnungen in einem Bauteilquerschnitt oder in einer Verbindung oder durch Systemversagen.

(3) Für den Nachweis der Lagesicherheit des Tragwerks (z.B. Abheben, Umkippen, Aufschwimmen) gilt DIN 1055-100.

5.3.2 Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens

(1) Ein Versagen des Bauteils bei Erstrissbildung ohne Vorankündigung muss vermieden werden (Duktilitätskriterium).

(2) Für Stahlbeton- und Spannbetonbauteile gilt Absatz (1) als erfüllt, wenn eine Mindestbewehrung nach 13.1.1 eingebaut ist.

(3) Alternativ gilt bei Spannbetonbauteilen in Bauwerken, die einer geregelten Überwachung unterliegen, die Anforderung nach Absatz (1) auch als erfüllt, wenn eine Zugänglichkeit der Spannglieder sichergestellt ist, so dass deren Unversehrtheit mit geeigneten zerstörungsfreien Prüfverfahren oder durch laufende Überwachung (Monitoring) überprüft werden kann.

(4) Für stabförmige unbewehrte Bauteile mit Rechteckquerschnitt gilt Absatz (1) als erfüllt, wenn die Ausmitte der Längskraft in der maßgebenden Einwirkungskombination des Grenzzustandes der Tragfähigkeit auf ed/h < 0,4 beschränkt wird.

5.3.3 Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen und den Tragwiderstand im Grenzzustand der Tragfähigkeit

(1) Die in DIN 1055-100 angegebenen Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen bei Hochbauten sind für den Anwendungsbereich dieser Norm erweitert und Tabelle 1 zu entnehmen.

(2) Für den Nachweis gegen Ermüdung nach 10.8 ist für den Teilsicherheitsbeiwert der Einwirkungen γF,fat = 1,0 anzusetzen; der Teilsicherheitsbeiwert für die Modellunsicherheit darf mit γEd, fat = 1,0 angesetzt werden.

(3) Bei linear-elastischer Schnittgrößenermittlung mit den Steifigkeiten der ungerissenen Querschnitte und dem mittleren Elastizitätsmodul Ecm darf für Zwang der Teilsicherheitsbeiwert γQ = 1,0 angesetzt werden.

Tabelle 1 - Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen auf Tragwerke im Grenzzustand der Tragfähigkeit

 Spalte123
ZeileAuswirkungenStändige Einwirkungen
γG
Veränderliche Einwirkungen
γQ
Vorspannung A b
γP
1günstig1,001,0
2ungünstig1,351,51,0
a Sofern die Vorspannung als Einwirkung aus Anker und Umlenkkräften oder als einwirkende Schnittgröße berücksichtigt wird (siehe auch 8.7.1).
b Bezüglich des Teilsicherheitsbeiwerts für den Spannungszuwachs im Spannstahl bei Spanngliedern ohne Verbund siehe 8.7.5.


(4) Bei Fertigteilen dürfen für Bauzustände im Grenzzustand der Tragfähigkeit für Biegung und Längskraft die Teilsicherheitsbeiwerte für die ständigen und die veränderlichen Einwirkungen mit γG = 1,15 bzw. γQ = 1,15 angesetzt werden. Einwirkungen aus Krantransport und Schalungshaftung sind dabei zu berücksichtigen.

(5) Bei durchlaufenden Platten und Balken darf für ein und dieselbe unabhängige ständige Einwirkung (z.B. Eigengewicht) entweder der obere oder der untere Wert γG in allen Feldern gleich angesetzt werden. Dies gilt nicht für den Nachweis der Lagesicherheit nach DIN 1055-100.

(6) Teilsicherheitsbeiwerte für die Bestimmung des Tragwiderstands sind Tabelle 2 zu entnehmen.

(7) Bei Fertigteilen mit einer werksmäßigen und ständig überwachten Herstellung darf der Teilsicherheitsbeiwert für den Beton auf γc = 1,35 verringert werden, wenn durch eine Überprüfung der Betonfestigkeit am fertigen Bauteil sichergestellt wird, dass Fertigteile mit zu geringer Betonfestigkeit ausgesondert werden. Die in diesem Fall notwendigen Maßnahmen sind durch die zuständigen Überwachungsstellen festzulegen.

(8) Bei unbewehrten Bauteilen ist wegen der geringen Verformungsfähigkeit des unbewehrten Betons für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen γc = 1,8 und für außergewöhnliche Bemessungssituationen γc = 1,55 anzusetzen. Diese Werte gelten für Druck- und Zugbeanspruchung.

Tabelle 2 - Teilsicherheitsbeiwerte für die Bestimmung des Tragwiderstands im Grenzzustand der Tragfähigkeit

ZeileSpalte123
BemessungssituationBeton

γcA b

Betonstahl oder Spannstahl

γs; γs, fat

Systemwiederstand bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung
γR
1Ständige und vorübergehende Bemessungssituation1,51,15 

siehe 8.5.1

2Außergewöhnliche Bemessungssituation1,31,0
3Nachweis gegen Ermüdung nach 10.81,51,15
a Für Beton ab der Festigkeitsklasse C55/67 und LC55/60 siehe Absatz (9).

b Für unbewehrte Bauteile siehe Absatz (8).


(9) Bei Beton ab den Festigkeitsklassen C55/67 und LC55/60 ist der Teilsicherheitsbeiwert γc zur Berücksichtigung der größeren Streuungen der Materialeigenschaften stets mit dem Faktor γc' zu vergrößern:

(3)

Dabei ist fck in N/mm2 einzusetzen.

5.3.4 Kombination von Einwirkungen, Bemessungssituationen

(1) Die bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit in Betracht zu ziehenden Bemessungssituationen sind in DIN 1055-100 angegeben. Die unabhängigen Einwirkungen auf das Tragwerk sind je nach Bemessungssituation miteinander zu kombinieren. Für die Einwirkungskombinationen gilt DIN 1055-100.

(2) Für die Einwirkungskombination beim Nachweis gegen Ermüdung gilt 10.8.3.

5.4 Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit

5.4.1 Allgemeines

(1) Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit entsprechen Bedingungen, bei deren Überschreitung die festgelegten Nutzungsanforderungen eines Tragwerks oder eines Tragwerksteils nicht mehr erfüllt sind oder eine dauerhafte Tragfähigkeit im Sinne dieser Norm nicht mehr sichergestellt ist.

(2) Die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit umfassen die

(3) Andere Grenzzustände (z.B. für Erschütterungen, Schwingungen) können bei bestimmten Tragwerken von Bedeutung sein, sind aber in dieser Norm nicht geregelt.

(4) Für das Nachweiskonzept, die Bemessungssituationen und die Einwirkungskombinationen bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit gilt DIN 1055-100.

(5) Für Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf im Allgemeinen γF = 1,0 angesetzt werden, d. h. der repräsentative Wert einer Einwirkung oder deren Auswirkung (Schnittgröße) wird als unmittelbarer Bemessungswert verwendet.

5.4.2 Anforderungsklassen

(1) Für die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit sind für die einzelnen Teile des Tragwerks Anforderungsklassen in Abhängigkeit von den in Tabelle 3 klassifizierten Umgebungsbedingungen der Bauteile durch den Bauherrn oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde festzulegen. Die Mindestanforderungsklassen, die sich aus Tabelle 19 ergeben, sind dabei einzuhalten.

(2) Für Bauzustände dürfen gegenüber dem Endzustand abweichende Anforderungsklassen festgelegt werden, sofern die Dauerhaftigkeit des Bauteils dadurch nicht beeinträchtigt wird.

6 Sicherstellung der Dauerhaftigkeit

6.1 Allgemeines

(1) Die Anforderung nach einem angemessen dauerhaften Tragwerk ist erfüllt, wenn dieses während der vorgesehenen Nutzungsdauer seine Funktion hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit ohne wesentlichen Verlust der Nutzungseigenschaften bei einem angemessenen Instandhaltungsaufwand erfüllt.

(2) Eine angemessene Dauerhaftigkeit des Tragwerks gilt als sichergestellt, wenn neben den Anforderungen aus den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und den konstruktiven Regeln der Abschnitte 12 und 13 die Anforderungen dieses Abschnittes sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 und an die Bauausführung nach DIN 1045-3 erfüllt sind.

6.2 Expositionsklassen, Mindestbetonfestigkeit

(1) Die Umgebungsbedingungen im Sinne dieser Norm sind durch chemische und physikalische Einflüsse gekennzeichnet, denen ein Tragwerk als Ganzes, einzelne Bauteile, der Spann- und Betonstahl und der Beton selbst ausgesetzt sind und die bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit nicht direkt berücksichtigt werden.

(2) Jedes Bauteil ist in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen, denen es direkt ausgesetzt ist, nach Tabelle 3 zu klassifizieren. Ein Bauteil kann mehr als einer der in Tabelle 3 genannten Umgebungsbedingungen ausgesetzt sein. Die Umgebungsbedingungen, denen es ausgesetzt ist, sind dann als Kombination der zugeordneten Expositionsklassen anzugeben.

(3) Jeder Expositionsklasse ist nach Tabelle 3 eine Mindestbetonfestigkeitsklasse zugeordnet. Die jeweils höchste sich in Abhängigkeit von den nach Absatz (2) bestimmten Expositionsklassen ergebende Mindestbetonfestigkeitsklasse ist dem Entwurf und der Bemessung der Bauteile zugrunde zu legen. Für Bauteile mit Vorspannung im nachträglichen Verbund oder ohne Verbund darf jedoch keine kleinere Festigkeitsklasse als C25/30 für Normalbeton und LC25/28 für Leichtbeton, für Bauteile mit Vorspannung im sofortigen Verbund keine kleinere Festigkeitsklasse als C30/37 bzw. LC30/33 verwendet werden.

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit sind zusätzliche Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 zu berücksichtigen.

(4) Weitere nutzungsbedingte aggressive Einflüsse sind gegebenenfalls durch zusätzliche Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (siehe DIN EN 206-1 und DIN 1045-2).

Tabelle 3 - Expositionsklassen

1234
KlasseBeschreibung der UmgebungBeispiele für die Zuordnung von ExpositionsklassenMindestbetonfestigkeitsklasse
1 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko
X0kein AngriffsrisikoBauteil ohne Bewehrung in nicht betonangreifender Umgebung, z.B. Fundamente ohne Bewehrung ohne Frost, Innenbauteile ohne BewehrungC12/15

LC12/13

2 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung a
XC1Trocken oder ständig nassBauteile in Innenräumen mit normaler Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Bauteile, die sich ständig unter Wasser befindenC16/20

LC16/18

XC2Nass, selten trockenTeile von Wasserbehältern; GründungsbauteileC16/20

LC16/18

XC3Mäßige FeuchteBauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z.B. offene Hallen; Innenräume mit hoher Luftfeuchte, z.B. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in ViehställenC20/25

LC20/22

XC4Wechselnd nass und trockenAußenbauteile mit direkter Beregnung; Bauteile in WasserwechselzonenC25/30

LC25/28

3 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
XD1Mäßige FeuchteBauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; EinzelgaragenC30/37 c

LC30/33

XD2Nass, selten trockenSchwimmbecken und Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigem Industirewässern ausgesetzt sindC35/45 c

LC35/38

XD3Wechselnd nass und trockenBauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Straßen; direkt befahrene Parkdecks bC35/45 c

LC35/38

4 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Chloride aus Meerwasser
XS1Salzhaltige Luft, kein mittelbarer Kontakt mit MeerwasserAußenbauteile in KüstennäheC30/37 c

LC30/33

XS2Unter WasserBauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegenC35/45 c

LC35/38

XS3Tidebereiche, Spritzwasser- und SprühnebelbereicheKaimauern in HafenanlagenC35/45 c

LC35/38

5 Betonangriff ff durch Frost mit und ohne Taumittel
XF1Mäßige Wassersättigung ohne TaumittelAußenbauteileC25/30

LC25/28

XF2Mäßige Wassersättigung mit Taumittel oder MeerwasserBauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF 4; Bauteile im Sprühnebelbereich von MeerwasserC25/30

LC25/28

XF3Hohe Wassersättigung ohne TaumittelOffene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von SüßwasserC25/30

LC25/28

XF4Hohe Wassersättigung mit Taumittel oder MeerwasserBauteile, die mit Taumitteln behandelt werden; Bauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen mit überwiegend horizontalen Flächen, direkt befahrene Parkdecks b; Bauteile in der Wasserwechselzone von Meerwasser; Räumerlaufbahnen von KläranlagenC30/37

LC30/33

6 Betonangriff ff durch chemischen Angriff ff der Umgebung d
XA1Chemisch schwach angreifende UmgebungBehälter von Kläranlagen; GüllebehälterC25/30

LC25/28

XA2Chemisch mäßig angreifende Umgebung und MeeresbauwerkeBauteile, die mit Meereswasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden BödenC35/45 c

LC35/38

XA3Chemisch stark angreifende UmgebungIndustrieabwasseranlagen mit chemisch angreifenden Abwässern; Gärfuttersilos und Futtertische der Landwirtschaft; Kühlräume mit RauchgasableitungC35/45 c

LC35/38

7 Betonangriff durch Verschleißbeanspruchung
XM1Mäßige VerschleißbeanspruchungBauteile von Industrieanlagen mit Beanspruchung durch luftbereifte FahrzeugeC30/37 c

LC30/33

XM2Schwere VerschleißbeanspruchungBauteile von Industrieanlagen mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte GabelstaplerC30/37 c

LC30/33

 Extreme VerschleißbeanspruchungBauteile von Industrieanlagen mit Beanspruchung durch Gabelstapler, Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z.B. Tosbecken; Bauteile, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werdenC35/45 c

LC35/38


aDie Feuchteangaben beziehen sich auf den Zustand innerhalb der Betondeckung der Bewehrung. Im Allgemeinen kann angenommen werden, dass die Bedingungen in der Betondeckung den Umgebungsbedingungen des Bauteils entsprechen. Dies braucht nicht der Fall zu sein, wenn sich zwischen dem Beton und seiner Umgebung eine Sperrschicht befindet.
bAusführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z.B. rissüberbrückende Beschichtung)
cEine Betonfestigkeitsklasse niedriger, sofern aufgrund der zusätzlich zutreffenden Expositionsklasse XF Luftporenbeton verwendet wird.
dGrenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischem Angriff ff siehe DIN 206-1 und DIN 1045-2.

6.3 Betondeckung

(1) Eine Mindestbetondeckung cmin der Bewehrung muss vorhanden sein, um Folgendes sicherzustellen:

Besondere Anforderungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Feuerwiderstands der Bauteile sind den Normen DIN 4102-2 und DIN 4102-4 zu entnehmen.

(2) Bewehrung in ansonsten als unbewehrt anzusehenden Bauteilen und die Oberflächenbewehrung nach 13.2.5 müssen den Anforderungen an die Betondeckung genügen, auch wenn die Bewehrung für die Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nicht in Anspruch genommen wird.

(3) Die Mindestbetondeckung cmin darf zum Schutz gegen Korrosion in Abhängigkeit von der maßgebenden Expositionsklasse nach Tabelle 3 nicht kleiner als der entsprechende Wert nach Tabelle 4 sein. Für Bauteiloberflächen mit mehreren zutreffenden Umgebungsbedingungen ist die Expositionsklasse mit den höchsten Anforderungen maßgebend.

Tabelle 4 - Mindestbetondeckung cmin zum Schutz gegen Korrosion und Vorhaltemaß Ac in Abhängigkeit von der Expositionsklasse

ZeileSpalte123
 Mindestbetondeckung cmin
mm A b
Vorhaltemaß Δc mm
KlasseBetonstahlSpannglieder im sofortigen Verbund und im nachträglichen Verbund c
1XC1102010
2XC2203015
XC32030
XC42535
3XD14050
XD2
XD3 d
4XS14050
XS2
XS3


aDie Werte dürfen für Bauteile, deren Betonfestigkeit um 2 Festigkeitsklassen höher liegt, als nach Tabelle 3 mindestens erforderlich ist, um 5 mm vermindert werden. Für Bauteile der Expositionsklasse XC1 ist diese Abminderung nicht zulässig.
bWird Ortbeton kraftschlüssig mit einem Fertigteil verbunden, dürfen die Werte an den der Fuge zugewandten Rändern auf 5 mm im Fertigteil und auf 10 mm im Ortbeton verringert werden. Die Bedingungen zur Sicherstellung des Verbundes nach Absatz (4) müssen jedoch eingehalten werden, sofern die Bewehrung im Bauzustand ausgenutzt wird.
cDie Mindestbetondeckung bezieht sich bei Spanngliedern im nachträglichen Verbund auf die Oberfläche des Hüllrohrs.
dIm Einzelfall können besondere Maßnahmen zum Korrosionsschutz der Bewehrung nötig sein.

(4) Zur Sicherstellung des Verbundes darf aber die Mindestbetondeckung cmin nicht kleiner sein als:

(5) Bei Spannbetonbauteilen mit internen Spanngliedern ohne Verbund ist die Mindestbetondeckung cmin in den Verankerungsbereichen und im Bereich der freien Länge des ummantelten Spanngliedes der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen.

(6) Bei Bauteilen aus Leichtbeton muss die Mindestbetondeckung cmin außer für die Expositionsklasse XC1 mindestens 5 mm größer sein als der Durchmesser des Größtkorns der leichten Gesteinskörnung. Die Mindestwerte für cmin zum Schutz gegen Korrosion nach Tabelle 4 und zur Sicherstellung des Verbundes nach Absatz (4) sind einzuhalten.

(7) Bei Verschleißbeanspruchung des Betons sind zusätzliche Anforderungen an die Betonzuschläge nach DIN 1045-2 zu berücksichtigen. Alternativ kann die Verschleißbeanspruchung auch durch eine Vergrößerung der Betondeckung (Opferbeton) berücksichtigt werden. In diesem Fall sollte die Mindestbetondeckung cmin als Richtwert für die Expositionsklasse XM1 um 5 mm, für XM2 um 10 mm und für XM3 um 15 mm erhöht werden.

(8) Zur Berücksichtigung von unplanmäßigen Abweichungen ist die erforderliche Mindestbetondeckung cmin durch Addition eines Vorhaltemaßes Δc zu vergrößern. Daraus ergibt sich das Nennmaß der Betondeckung cnom. Werte für Ac sind in Abhängigkeit von der Expositionsklasse in Tabelle 4 angegeben.

(9) Die Werte für das Vorhaltemaß Δc nach Tabelle 4 dürfen um 5 mm ab gemindert werden, wenn dies durch eine entsprechende Qualitätskontrolle bei Planung, Entwurf, Herstellung und Bauausführung gerechtfertigt werden kann. 4)

(10) Für ein bewehrtes Bauteil, bei dem der Beton gegen unebene Flächen geschüttet wird, sollte das Vorhaltemaß c grundsätzlich erhöht werden. Die Erhöhung sollte generell um das Differenzmaß der Unebenheit erfolgen, mindestens jedoch um 20 mm und bei Herstellung unmittelbar auf den Baugrund um 50 mm. Oberflächen mit architektonischer Gestaltung, wie strukturierte Oberflächen oder grober Waschbeton, erfordern ebenfalls ein erhöhtes Vorhaltemaß.

(11) Das im Bewehrungsplan festzulegende Verlegemaß der Bewehrung cv ergibt sich aus der Bedingung, dass die Nennmaße der Betondeckung cnom für jedes einzelne Bewehrungselement eingehalten sind. Für die Festlegung der statischen Nutzhöhe ist das Verlegemaß cv zu verwenden.

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