umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (6)

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Tabelle 26: Mindestquerschnittsabmessungen, -achsabstände und -stabzahlen von 1achsig gespannten Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen

ZeileKonstruktionsmerkmale
Statisches SystemDie Bemessung ist durchzuführen nach
AbschnittTabelle
1Rippen von

  
1.1statisch bestimmt gelagerten Rippendecken  
1.1.1Mindestrippenbreite b3.2.23 und 4
1.1.2Mindestachsabstände u, us und gegebenenfalls um sowie n3.2.46
1.2statisch unbestimmt gelagerten Rippendecken

  
1.2.1Mindestrippenbreite b3.3.27
1.2.2Mindestachsabstände uo, u, us und gegebenenfalls um sowie n3.3.48
2Platten  
2.1Mindestplattendicke d3.4.2 bis 3.4.39 bis 10
2.2Mindestachsabstände der Plattenbewehrung bei der  
2.2.1Stützbewehrung3.4.512, Zeilen 1 und 2
2.2.2Feldbewehrung3.4.512, Zeile 3.1.2.2

3.9 Feuerwiderstandsklassen von Stahlsteindecken

3.9.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.9.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.9 gelten für von unten oder von oben beanspruchte Stahlsteindecken nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 20.2, sowie für gleichzustellende Dächer.

3.9.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

3.9.2 Randbedingungen

3.9.2.1 Stahlsteindecken müssen unter Beachtung der Bedingungen von Abschnitt 3.9.2 die in Tabelle 27 angegebenen Mindestdicken d und Mindestachsabstände u besitzen.

3.9.2.2 Bei Decken der Feuerwiderstandsklassen ≥ F 60 dürfen nur solche Deckenziegel nach DIN 4159 verwendet werden, bei denen die Abstände a - siehe Schema-Skizze in Tabelle 27 - der senkrecht oder geneigt verlaufenden Innenstege a < 60 mm sind.

Bei Abständen a > 60 mm sind die Feuerwiderstandsklassen ≥ F 60 durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 2 nachzuweisen.

3.9.2.3 Die Achsabstände der Feldbewehrung dürfen nach den Angaben nach Tabelle 27, Zeile 2.2.2, bestimmt werden, wenn die Stütz- bzw. Einspannbewehrung an jeder Stelle gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Stütz- bzw. Einspannbewehrung um 0,15 l verlängert wird - bei durchlaufenden Decken ist l die Stützweite des angrenzenden größeren Feldes.

Tabelle 27: Mindestdicke und Mindestachsabstände von Stahlsteindecken

ZeileKonstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestdicke d in mm von Stahlsteindecken115140165240290
1.1ohne Berücksichtigung einer Bekleidung oder eines Estrichs
1.2mit Berücksichtigung eines Putzes nach Abschnitt 3.1.6.3 ≥15 mm Dicke90115140165240
1.3mit Berücksichtigung eines Estrichs der Baustoffklasse A oder eines Gussasphaltestrichs in ≥ 30 mm Dicke9090115140165
1.4mit Berücksichtigung eines Putzes nach Abschnitt 3.1.6.3 in ≥ 15 mm Dicke und eines Estrichs der Baustoffklasse A oder eines Gussasphaltestrichs in ≥ 30 mm Dicke909090115140
2Mindestachsabstand u in mm der Feldbewehrung unbekleideter Decken 2)

1010203045
2.1bei statisch bestimmter Lagerung
2.2bei statisch unbestimmter Lagerung bei Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung1010203045
2.2.1nach DIN 1045
2.2.2nach Abschnitt 3.9.2.3, sofern das Stützweitenverhältnis min. l ≥ 0,8 max. l ist1010101535
2.2.3nach Abschnitt 3.9.2.3, sofern dass Stützweitenverhältnis min. l ≥ 0,2 max. l istInterpolation zwischen den Zeilen 2.2.1 und 2.2.2
3Mindestachsabstand uo in mm der Stütz- bzw. Einspannbewehrung1010153050
3.1ohne Anordnung von Estrichen
3.1.2bei Anordnung eines Estrichs der Baustoffklasse A oder eines Gußasphaltestrichs1010101520
4Mindestdicke in mm des Estrichs bei Wahl von uo nach Zeile 3.2--101530


1)Bei Anordnung von Gussasphaltestrich und bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.
2)Bei Anordnung eines Putzes nach Abschnitt 3.1.6.3 darf der Mindestachsabstand u um 10 mm - maximal auf u = 10 mm - abgemindert werden; die Putzdicke muss bei Putz der Mörtelgruppe P II ≥ 15 mm und bei Putz der Mörtelgruppe P IV ≥ 10 mm sein.

3.10 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbeton- und Spannbeton-Balkendecken sowie entsprechenden Rippendecken jeweils aus Normalbeton mit Zwischenbauteilen

3.10.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.10.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.10 gelten für von unten oder von oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbeton-Balken- bzw. -Rippendecken aus Normalbeton mit Zwischenbauteilen sowie für gleichzustellende Dächer nach den folgenden Abschnitten von DIN 1045/ 07.88:

  1. Abschnitt 19.7.7 - Balkendecken
  2. Abschnitt 19.7.8 - Rippendecken mit ganz oder teilweise vorgefertigten Rippen und
  3. Abschnitt 21.2 - Rippendecken

3.10.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

Bild 13: Beispiele für die Breite b von Zwischenbauteilen (Schema-Skizzen für die Ausführungen 1 bis 3)

3.10.2 Randbedingungen

3.10.2.1 Für die Bemessung von Balken- und Rippendecken mit Zwischenbauteilen gelten unter Beachtung der folgenden Abschnitte in Abhängigkeit von der Art der Zwischenbauteile die in Tabelle 28 angegebenen Abschnitte und Tabellen.

3.10.2.2 Die brandschutztechnisch wirksame Deckendichte d ist nach Gleichung (7) zu berechnen.

(7)

Die Nettoquerschnittsfläche ANetto ist in Abhängigkeit vom Querschnitt der Zwischenbauteile und einer gegebenenfalls darüber liegenden Ortbetonschicht zu bestimmen; b ist die jeweilige Breite der Zwischenbauteile (siehe Bild 13).

Bei Zwischenbauteilen nach DIN 4160 darf nur die oberste Ziegelschicht in Ansatz gebracht werden - siehe Bereich d in der Schema-Skizze in Tabelle 28, Zeile 1.1.3.

Bei Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoffklasse B darf nur die obere Ortbetonschicht in Ansatz gebracht werden.

Bei Verwendung von Zwischenbauteilen aus Leichtbeton oder Ziegeln darf die auf diese Baustoffe entfallende Dicke d um 10% vergrößert werden.

Die errechnete Dicke d muss der angegebenen Mindestdicke sein.

3.10.2.3 Bei unbekleideten Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 4158 muss bei den Feuerwiderstandsklassen ≥ F 90 auf der Deckenoberseite stets eine Ortbetonschicht oder ein Estrich ≥ 30 mm dick vorhanden sein. Bei Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 278 gilt dies entsprechend.

3.10.2.4 Bei Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 4159 dürfen bei den Feuerwiderstandsklassen F 60 nur solche Deckenziegel verwendet werden, bei denen die Abstände a - siehe Bild 13 - der senkrecht oder geneigt verlaufenden Innenstege ≤ 60 mm sind. Bei Abständen a > 60 mm ist nach den Angaben von Tabelle 28, Zeile 1.1.3, zu bemessen.

3.10.2.5 Bei Verwendung von Zwischenbauteilen nach DIN 4158 der Formen A oder B darf der Mindestachsabstand u verkleinert werden:

Bei Verwendung von Zwischenbauteilen nach DIN 4159/ 04.78, Abschnitt 5, darf u um 12 mm verkleinert werden.

3.10.2.6 Bei Verwendung von Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoffklasse B lautet die Benennung jeweils F...-AB.

Tabelle 28: Mindestquerschnittsabmessungen, -achsabstände und -stabzahlen von Stahlbeton- und Spannbeton-Balken- und -Rippendecken aus Normalbeton mit Zwischenbauteilen

ZeileKonstruktionsmerkmaleArt der ZwischenbauteileDie Bemessung ist durchzuführen nach
FormSchema-SkizzeAbschnittTabelle
1Mindestbreite b von Balken oder Rippen vonA bis D und DMkeine Anforderungen
1.1Decken mit ebener Untersicht mit
1.1.1Zwischenbauteilen nach DIN 4158 1)
1.1.2Zwischenbauteilen nach DIN 4158 2)Nach DIN 4159 2), Abschnitte 5 und 6keine Anforderungen
1.1.3Zwischenbauteilen nach DIN 4160   
1.1.3.1mit Massiv- oder Halbmassivstreifen3.7.224
1.1.3.2ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen3.7.226
1.1.4Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoff klasse B3.716 bis 26
1.2Decken mit nicht ebener Untersicht mitE, EM, F, FM sowie GM  
1.2.1Zwischenbauteilen nach DIN 4158 1)  
1.2.1.1mit Massiv- oder Halbmassivstreifen3.7.224
1.2.1.2ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen3.7.226
1.2.2Zwischenbauteilen nach DIN 4159Nach DIN 4159 2), Abschnitt 6Siehe Zeile 1.2.1 E, FM3.7.224 bzw. 26
1.2.3Zwischenbauteilen nach DIN 278HourdisSiehe Zeile 1.2.1 GM3.7.226
1.2.4Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoffklasse B Siehe Zeile 1.2.13.716 bis 26
2Mindestdicke d von Decken mit Zwischenbauteilen nach den Zeilen 1 bis 1.2.4Siehe Abschnitt 3.10.2.23.4.29
3Mindestachsabstände u und us sowie Mindeststabzahl nSiehe die Zeilen 1.1.1 und 1.1.23.4.4 bzw. 3.4.511 bzw. 12
3.1bei Decken mit ebener Untersicht mit Zwischenbauteilen nach DIN 4158 und DIN 4159
3.2bei Decken mit Zwischenbauteilen nach DIN 4160, bei Decken mit Zwischenbauteilen aus Baustoffen der Baustoff klasse B und bei Decken mit nicht ebener UntersichtSiehe die Zeilen 1.1.3 bis 1.2.43.716 bis 26


1)Ausgabe Mai 1978
2)Ausgabe April 1978

Tabelle 29: Mindestabmessungen und Mindestbetondeckungen sowie Mindestbekleidungsdicken von Stahlbetondecken mit im Beton eingebetteten Stahlträgern

ZeileKonstruktionsmerkmaleFeuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestabmessungen von Stahlbetonplatten     
1.1Mindestdicke d in mm100100100120150
1.2Mindestbetondeckung c in mm 1)1525354560
1.3Mindestdicke D in mm eines Estrichs der Baustoffklasse A, eines Gussasphaltestrichs oder von Walzasphalt1015253050
1.4Mindestputzdicke d1 in mm über Putzträger Durchdringung des Putzträgers nach ≥ 10 mm bei Verwendung von Putzen     
1.4.1der Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 215    
1.4.2der Mörtelgruppe P IVA oder P IVb nach DIN 18550 Teil 251525  
1.4.3nach Abschnitt 3.1.6.55551020
2Mindestabmessungen von Decken mit aus Platten herausragenden Trägern     
2.1Mindestbetondeckung cs 1) 2)     
2.1.1bei einer Breite b in mm von120150180200240
2.1.1.1cs in mm3550657590
2.1.2bei einer Breite b in mm von≥ 160≥ 200≥ 250≥ 300≥ 400
2.1.2.1cs in mm1525354560
2.2Mindestabmessungen d, c, D und d1siehe Zeile 1
3Mindestabmessungen von Kappendecken 4), Ausführungsmöglichkeiten 1 und 2

     
3.1Mindestabmessungen d, c und Dsiehe Zeilen 1.1 bis 1.3
3.2Mindestputzdicke d1 über Putzträger bei einer Durchdringung der Putze ≥ 10 mmsiehe Zeile 1.4
3.3Mindestabmessungen bei Kappendecken mit Unterdecken 
3.3.1Mindestdicke D oder csiehe Zeilen 1.2 und 1.3
3.3.2Mindestdicke d in mmd ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1)Betondeckungen unterhalb und seitlich von Stahlträgern müssen konstruktiv durch eine Bewehrung gesichert sein.
2)Zwischen den Werten nach den Zeilen 2.1.1.1 und 2.1.2.1 darf in Abhängigkeit von b geradlinig interpoliert werden.
3)Bei Anordnung von Gussasphaltestrich und bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.
4)Der Gewölbeschub ist durch entsprechend feuerwiderstandsfähige Bauteile - z.B. Wände unter Beachtung der Verformung - aufzunehmen.
5)Alternativ zu d1 gilt c nach Zeile 12.

3.11 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbetondecken in Verbindung mit im Beton eingebetteten Stahlträgern sowie bei Kappendecken

3.11.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.11.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.11 gelten für von unten oder oben beanspruchte Stahlbetondecken mit im Beton eingebetteten Stahlträgern sowie für gleichzustellende Dächer.

Stahlbetondecken mit freiliegenden Stahlträgern mit Ummantelungen oder Unterdecken werden in den Abschnitten 6.2 und 6.5 behandelt.

3.11.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

3.11.2 Decken ohne Zwischenbauteile

3.11.2.1 Stahlbetondecken mit im Beton eingebetteten Stahlträgern ohne Zwischenbauteile müssen die in Tabelle 29 angegebenen Mindestabmessungen, Mindestbetondeckungen und Mindestbekleidungsdicken besitzen.

3.11.2.2 Für die Ausführung der Decken außerhalb der Trägerbereiche gelten je nach Deckenart die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4 bis 3.10.

3.11.3 Kappendecken

Für Kappendecken gelten die in Tabelle 29, Zeilen 3 bis 3.3.2, angegebenen Randbedingungen 4). Die Angaben gelten in erster Linie für die Sanierung von Altbauten.

3.11.4 Hourdis-Decken

3.11.4.1 Für die Mindestabmessungen c und D von Hourdis- Normaldecken nach Bild 14 sowie von Hourdis- Sonderdecken nach Bild 15 gelten die Angaben der Zeilen 1.2 und 1.3 von Tabelle 29 4).

3.11.4.2 Die brandschutztechnisch wirksame Deckendicke d ist nach Gleichung (7) zu berechnen. Die Nettoquerschnittsfläche ANetto ist in Abhängigkeit vom Querschnitt der Hourdis und der darüber liegenden Ortbetonschicht zu bestimmen; b ist die jeweilige Breite der Hourdis. Die auf die Hourdis entfallende Dicke darf um 10% vergrößert werden. Die errechnete Dicke d muss ≥ der in Zeile 1.1 von Tabelle 29 angegebenen Dicke d sein.

3.11.4.3 Die Putzdicke d1 bzw. d2 muss mindestens den Werten von Tabelle 30 entsprechen.

Bild 14: Hourdis- Normaldecken (Schema für die Ausführungen 1 und 2)

Bild 15: Hourdis -Sonderdecken (Schema für die Ausführungen 1.1 und 1.3)

Tabelle 30: Mindestputzdicken bei Hourdis- Decken nach Bild 14 und 15

ZeileKonstruktionsmerkmaleFeuerwiderstandsklasse
F 30F 60F 90F 120F 180
1Mindestputzdicke d1 in mm - bei Decken nach Bild 14 sowie bei Decken nach Bild 15, Ausführungen 3.1 und 3.2, über Putzträger bei einer Durchdringung des Putzträgers ≥ 10 mm und bei Decken nach Bild 15, Ausführungen 1.1 bis 2.2, über Hourdis bzw. Sonderziegel gemessen - bei Verwendung von Putz     
1.1der Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 215    
1.2der Mörtelgruppe P IVA oder P IVb nach DIN 18550 Teil 251525  
1.3nach Abschnitt 3.1.6.55551020
2Mindestputzdicke d2 in mm, sofern die Widerlagerund Trägerverkleidungssteine nach Bild 15, Ausführung 1.1 bis 2.2, in Mörtel oder Zementschlämme verlegt und die Untergurte der Träger dadurch vollständig umschlossen werden, bei Verwendung von Putz     
2.1der Mörtelgruppe P II oder P IVc nach DIN 18550 Teil 2051525 
2.2der Mörtelgruppe P IVA oder P IVb nach DIN 18550 Teil 2051020 
2.3nach Abschnitt 3.1.6.50551015

3.12 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbetondächern aus Normal- oder Leichtbeton

3.12.1 Für die Bemessung von Stahlbetondächern aus Normalbeton gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4 bis 3.11.

3.12.2 Wird bei Stahlbetondächern

  1. auf der Dachabdichtung eine ≥ 50 mm dicke Kiesschüttung oder eine ≥ 50 mm dicke Schicht aus dicht verlegten Betonplatten angeordnet und werden
  2. als Dämmschicht mineralische Faserdämmstoffe nach DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, der Baustoffklasse B2 mit einer Rohdichte ≥ 30 kg/m3 verwendet,

darf die in den Abschnitten 3.4 bis 3.11 geforderte Mindestdicke d jeweils um 20 mm abgemindert werden; die für F 30 jeweils angegebene Deckendicke darf jedoch nicht unterschritten werden.

3.13 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbetonstützen aus Normalbeton

3.13.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.13.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.13 gelten für Stahlbetonstützen aus Normalbeton nach DIN 1045. Es wird unterschieden zwischen mehrseitiger und 1seitiger Brandbeanspruchung.

3.13.1.2 Eine mehrseitige Brandbeanspruchung liegt vor, wenn die Stützen mit mehr als einer Seite der Brandbeanspruchung ausgesetzt sind.

3.13.1.3 Eine 1seitige Brandbeanspruchung liegt vor, wenn die Stützen in ganzer Höhe in raumabschließende Wände aus Beton oder Mauerwerk nach Abschnitt 4 so eingebaut werden, dass die raumseitige Oberfläche der Stützen bündig mit der raumseitigen Wandoberfläche verläuft.

Wandöffnungen müssen mindestens um das in Tabelle 31 Zeile 2.1 angegebene Maß von Stützen entfernt sein.

Schließen die Stützen nicht bündig mit der Wand ab oder ist der Abstand von Wandöffnungen kleiner als das in Tabelle 31, Zeile 2.1, angegebene Maß, so muss der in der Wand eingebettete Stützenteil die Belastung allein aufnehmen, oder die Stützen sind wie mehrseitig beanspruchte Stützen zu bemessen.

3.13.1.4 Stützen als integraler Bestandteil von Wandteilen werden als "gegliederte Stahlbetonwände" in Abschnitt 4.3 behandelt.

3.13.1.5 Stahlbetonkonsolen an Stützen werden in Abschnitt 3.2.5 behandelt.

Stahlkonsolen sind nach Abschnitt 6.3 zu bemessen.

3.13.2 Randbedingungen

3.13.2.1 Stahlbetonstützen aus Normalbeton müssen unter Beachtung der Bedingungen von Abschnitt 3.13.2 die in Tabelle 31 angegebenen Mindestdicken und Mindestachsabstände besitzen.

3.13.2.2 Der Ausnutzungsfaktor α1 ist das Verhältnis der vorhandenen Beanspruchung zu der zulässigen Beanspruchung (1/γ-fache rechnerische Bruchlast) nach DIN 1045. Bei planmäßig ausmittiger Beanspruchung ist für die Ermittlung von α1 von einer konstanten Ausmitte auszugehen.

3.13.2.3 Die Knicklänge im Brandfall ist nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitt 17.4.2, zu bestimmen.

3.13.2.4 Tabelle 31 ist bei ausgesteiften Gebäuden anwendbar, sofern die Stützenenden, wie in der Praxis üblich, rotationsbehindert gelagert sind.

Läuft eine Stütze über mehrere Geschosse durch, so gilt der entsprechende Endquerschnitt im Brandfall ebenfalls als an seiner freien Rotation wirksam gehindert.

Tabelle 31 darf nicht angewendet werden, wenn die Stützenenden konstruktiv als Gelenk (z.B. Auflagerung auf einer Zentrierleiste) ausgebildet sind.

3.13.2.5 Die Knicklänge der Stützen zur Bestimmung der zulässigen Beanspruchung nach Abschnitt 3.13.2.3 entspricht der Knicklänge bei Raumtemperatur, jedoch ist sie mindestens so groß wie die Stützenlänge zwischen zwei Auflagerpunkten (Geschosshöhe).

3.13.2.6 Die Mindestdicke d ist bei Stützen mit Rechteckquerschnitt die Länge der kleinsten Seite, bei Stützen mit Kreisquerschnitt der Durchmesser.

Liegen andere Formen vor, so sind die nach Abschnitt 3.13.2 nachgewiesenen Rechteck- bzw. Kreisquerschnitte in die zu beurteilenden Querschnitte so zu projizieren, dass alle Randbedingungen noch erfüllt werden.

3.13.2.7 Werden Stützen an Dehnfugen errichtet, so darf die Mindestdicke d nach Bild 16 unter folgenden Bedingungen auf zwei aneinandergrenzende Stützen bezogen werden:

  1. Bei Sollfugenbreiten a ≤ 15 mm dürfen die Fugen mit oder ohne Dichtung ausgeführt werden.
  2. Bei Sollfugenbreite a > 15 mm müssen die Fugen eine Dichtung (Dämmschicht) aus mineralischen Fasern nach DIN 18165 Teil 1/07.91, Abschnitt 2.2, der Baustoffklasse A mit einer Rohdichte ≥ 50 kg/m3 und einem Schmelzpunkt ≥ 1000°C nach DIN 4102 Teil 17 besitzen; die Dämmschicht muss um etwa 1 cm gestaucht ≥ 100 mm tief in die Fugen hineinreichen, bündig mit den Stützenaußenflächen abschließen und durch Anleimen mit einem Kleber der Baustoffklasse A mindestens 1seitig an den Stützen befestigt sein. Die Fugen dürfen darüber hinaus durch Abdeckleisten aus Holz, Aluminium, Stahl oder Kunststoff bekleidet werden, wobei die Sollfugenbreite nicht eingeengt werden darf.

3.13.2.8 Runde Aussparungen mit einem Durchmesser ≤ 100 mm dürfen vernachlässigt werden, wenn beidseitig der Aussparung mindestens 80 mm Beton erhalten bleiben. Rechteckige Aussparungen mit einer Breite ≤ 100 mm dürfen ebenfalls vernachlässigt werden, wenn beidseitig der Aussparung mindestens 80 mm Beton erhalten bleiben und der Aussparungsquerschnitt zwischen durchgeführtem Rohr o.ä. und dem Beton der Stütze dicht mit einer Dämmschicht ohne 1seitiges Anleimen entsprechend Punkt b) im Abschnitt 3.13.2.7 ausgestopft wird 2)

Bild 16: Dehnfugenausbildung bei aneinandergrenzenden Stützen (Schema)

a) Fugen ohne Dichtung

b) Fugen mit Dichtung

Tabelle 31: Mindestdicke und Mindestachsabstand von Stahlbetonstützen aus Normalbeton

ZeileKonstruktionsmerkmale 1)
Feuerwiderstandsklasse
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Mindestquerschnittsabmessungen unbekleideter Stahlbetonstützen bei mehrseitiger Brandbeanspruchung bei einem 
1.1Ausnutzungsfaktor α1 = 0,3 
1.1.1Mindestdicke d in mm.150150180200240
1.1.2zugehöriger Mindestachsabstand u in mm2)2)2)4050
1.2Ausnutzungsfaktor α1 = 0,7 
1.2.1Mindestdicke d in mm150180210250320
1.2.2zugehöriger Mindestachsabstand u in mm2)2)2)4050

  

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