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Regelwerk, EU 2008, Lebensmittel - EU Bund
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Richtlinie 2008/84/EG der Kommission vom 27. August 2008 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 253 vom 20.09.2008 S. 1;
RL 2009/10/EG - ABl. Nr. L 44 vom 14.02.2009 S. 62;
RL 2010/67/EU - ABl. Nr. L 277 vom 21.10.2010 S. 17;
VO (EU) 231/2012 - ABl. Nr. L 83 vom 22.03.2012 S. 1 Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungen aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt zum 01.12.2012 gem. Art. 2 der VO (EU) 231/2012 - Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungen

Neufassung - Ersetzt Richtlinie 96/77/EG

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften-

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 96/77/EG der Kommission vom 2. Dezember 1996 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel 2 ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden 3. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.

(2) Für alle in der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel 4 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe sollten Reinheitskriterien festgelegt werden.

(3) Die im durch den gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) verfassten Codex Alimentarius für Zusatzstoffe festgelegten Spezifikationen und Analysenmethoden sind zu berücksichtigen.

Lebensmittelzusatzstoffe, die in Verfahren oder mit Ausgangsstoffen hergestellt werden, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss beurteilt worden sind, oder von denen, die in dieser Richtlinie aufgeführt sind, sollten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mit besonderem Hinweis auf die Reinheitskriterien zur Beurteilung der Sicherheit vorgelegt werden.

(5) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.

(6) Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen

- hat folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/107/EWG angeführten Reinheitskriterien für die in der Richtlinie 95/2/EG genannten anderen Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sind in Anhang I der vorliegenden Richtlinie aufgeführt.

Artikel 2

Die Richtlinie 96/77/EG, in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. August 2008


1) ABl. Nr. L 40 vom 11.02.1989 S. 27.
2) ABl. Nr. L 339 vom 30.12.1996 S. 1.
3) Siehe Anhang II Teil A.
4) ABl. Nr. L 61 vom 18.03.1995 S. 1.

.
Anhang I

Ethylenoxid darf zur Sterilisierung von Lebensmittelzusatzstoffen nicht verwendet werden.

E 170 (i) CALCIUMCARBONAT

Für diesen Zusatzstoff gelten die Reinheitskriterien, die im Anhang zur Richtlinie 95/45/EG der Kommission 1 für ihn festgelegt wurden.
1) ABl. Nr. L 226 vom 22.09.1995 S. 1.

E 200 SORBINSÄURE

Definition 
 Chemische BezeichnungSorbinsäure
transtrans-Hexa-2,4-diensäure
Einecs203-768-7
Chemische FormelC6H8O2
Molekulargewicht112,12
GehaltNicht weniger als 99 % in der Trockensubstanz
BeschreibungFarblose Kristallnadeln oder weißes rieselfähies Pulver mit schwachem, charakteristischem Geruch; bei Erhitzen auf g105 °C während 90 Min. keine farbliche Veränderung
Merkmale 
 A. Schmelzbereich133 °C bis 135 °C nach 4-stündigem Vakuumtrocknen in einem Schwefelsäureexsikkator
B. SpektrometrieIn Isopropanollösung (1 zu 4.000.000) Absorptionsmaximum bei 254 ± 2 nm
C. Positive Prüfung auf Doppelbindungen 
D. Sublimationspunkt80 °C
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 0,5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheNicht mehr als 0,2 %
AldehydeNicht mehr als 0,1 % (als Formaldehyd)
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 202 KALIUMSORBAT

Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumsorbat
Kalium(E,E)-2,4,-hexadienat
Kalisalz der transtrans-Hexa-2,4-diensäure
Einecs246-376-1
Chemische FormelC6H7O2K
Molekulargewicht150,22
GehaltNicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, kristallines Pulver, das sich beim Erhitzen auf 105 °C während 90 Min. farblich nicht verändert
Merkmale 
 A. Schmelzbereich von der durch Ansäuern isolierten und nicht umkristallisierten Sorbinsäure nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator 133 °C bis 135 °C 
B. Positive Prüfungen auf Kalium und auf Doppelbindungen 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 1,0 % (105 °C, 3 Std.)
Acidität oder AlkalinitätNicht mehr als etwa 1,0 % (als Sorbinsäure oder K2CO3)
AldehydeNicht mehr als 0,1 % (als Formaldehyd)
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 203 CALCIUMSORBAT

Definition 
 Chemische BezeichnungCalciumsorbat
Calciumsalze der transtrans-Hexa-2,4-diensäure
Einecs231-321-6
Chemische FormelC12H14O4 Ca
Molekulargewicht262,32
GehaltNicht weniger als 98 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungFeines, weißes, kristallines Pulver, das sich beim Erhitzen auf 105 °C während 90 Min. farblich nicht verändert
Merkmale 
 A. Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten und nicht umkristallisierten Sorbinsäure nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator 133 °C bis 135 °C 
B. Positive Prüfungen auf Calcium und auf Doppelbindungen 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 2,0 % (4 Std.), bestimmt durch Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
AldehydeNicht mehr als 0,1 % (als Formaldehyd)
FluoridNicht mehr als 10 mg/kg
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 210 BENZOESÄURE

Definition 
 Chemische BezeichnungBenzoesäure
Benzolcarbonsäure
Phenylcarbonsäure
Einecs200-618-2
Chemische FormelC7H6O2
Molekulargewicht122,12
GehaltNicht weniger als 99,5 % in der Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich121,5 °C bis 123,5 °C
B. Positive Prüfungen auf Sublimation und auf Benzoat 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,5 % nach 3-stündigem Trocknen über Schwefelsäure
pHEtwa 4 (Lösung in Wasser)
SulfatascheNicht mehr als 0,05 %
Chlorierte organische VerbindungenNicht mehr als 0,07 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäure ausgedrückt 0,3 % entspricht
Leicht oxidierbare Stoffe1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 NKMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. lang zu sehen ist; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 NKMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 ml sollten nötig sein
Leicht carbonisierbare StoffeEine kalte Lösung von 0,5 g Benzoesäure in 5 ml 94,5-95,5%iger Schwefelsäure darf keine stärkere Färbung aufweisen als eine Referenzflüssigkeit, die 0,2 ml Kobaltchlorid TSC 2, 0,3 ml Eisen(III)chlorid TSC 3, 0,1 ml Kupfersulfat TSC 4 und 4,4 ml Wasser enthält
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg
2) Kobaltchlorid TSC: Etwa 65 g Kobaltchlorid CoCl2- 6H2O in einer ausreichenden Menge Salzsäure (25 ml HCl zu 975 ml H2O) lösen und zu 1 l auffüllen. Genau 5 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Iodlösung einfüllen, nacheinander 5 ml 3%iges Wasserstoffperoxyd und 15 ml einer 20%igen Natriumhydroxydlösung hinzugeben. 10 Min. lang sieden, abkühlen lassen. 2 g Kaliumiodid und 20 ml 25%ige Schwefelsäure hinzugeben. Nach völliger Auflösung der Ausfällung das freigewordene Iod mit Natriumthiosulfat (0,1 N) in Gegenwart von Stärke ST * titrieren. 1 ml Natriumthiosulfat (0,1 N) entspricht 23,80 mg CoCl2- 6H2O. Salzsäure hinzugeben, bis die Lösung 59,5 mg CoCl2- 6H2O je ml enthält.
3) Eisen(III)chlorid TSC: Etwa 55 g Eisen(III)chlorid in Salzsäure (25 ml HCL zu 975 ml H2O) lösen und zu 1 l auffüllen. 10 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Iodlösung einfüllen und 15 ml Wasser und 3 g Kaliumiodid hinzugeben; die Mischung dann 15 Min. stehen lassen. Mit 100 ml Wasser verdünnen und das freigewordene Iod dann mit Natriumthiosulfat (0,1 N) in Gegenwart von Stärke ST * titrieren. 1 ml Natriumthiosulfat (0,1 N) entspricht 27,03 mg FeCl36H2O. Salzsäure hinzugeben, bis die Lösung 45,0 mg FeCl3 . 6H2O je ml enthält.
4) Kupfersulfat TSC: Etwa 65 g Kupfersulfat CuSO4. 5H2O in Salzsäure (25 ml HCl zu 975 ml H2O) lösen und zu 1 l auffüllen. 10 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Iodlösung einfüllen und 40 ml Wasser, 4 ml Essigsäure und 3 g Kaliumiodid hinzugeben. Das freigewordene Iod mit Natriumthiosulfat 0,1 N in Gegenwart von Stärke ST * titrieren. 1 ml Natriumthiosulfat entspricht 24,97 mg CuSO4- 5 H2O. Salzsäure hinzugeben, bis die Lösung 62,4 mg CuSO4- 5H2O je ml enthält.

*) Stärke ST: 0,5 g Stärke (Kartoffelstärke, Maisstärke oder lösliche Stärke) mit 5 ml Wasser zerreiben und den erhaltenen Kleister bei fortwährendem Schütteln mit Wasser zu 100 ml Lösung auffüllen. Einige Minuten lang sieden lassen, dann abkühlen lassen und filtrieren. Die Stärke muß frisch sein.

E 211 NATRIUMBENZOAT

Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumbenzoat
Natriumsalz der Benzolcarbonsäure
Natriumsalz der Phenylcarbonsäure
Einecs208-534-8
Chemische FormelC7H5O2 Na
Molekulargewicht144,11
GehaltNicht weniger als 99 % C7H5O2Na nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
BeschreibungWeißes, fast geruchloses, kristallines Pulver oder Granulat
Merkmale 
 A. LöslichkeitIn Wasser sehr gut löslich; in Ethanol schwer löslich
B. Schmelzbereich für Benzoesäure121,5 °C bis 123,5 °C für die durch Säurebehandlung isolierte, nicht umkristallisierte und im Exsikkator über Schwefelsäure getrocknete Benzoesäure
C. Positive Prüfungen auf Benzoat und auf Natrium 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 1,5 % nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
Leicht oxidierbare Stoffe1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 N KMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. lang zu sehen ist; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 N KMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 ml sollten nötig sein
Polyzyklische SäurenBeim fraktionierten Ansäuern einer (neutralisierten) Natriumbenzoatlösung darf die erste Ausfällung keinen anderen Schmelzbereich haben als Benzoesäure
Chlorierte organische VerbindungenNicht mehr als 0,06 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäure ausgedrückt 0,25 % entspricht
Acidität oder AlkalitätFür die Neutralisierung von 1 g Natriumbenzoat in Gegenwart von Phenolphthalein darf nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl benötigt werden
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 212 KALIUMBENZOAT

Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumbenzoat
Kalisalz der Benzolcarbonsäure
Kalisalz der Phenylcarbonsäure
Einecs209-481-3
Chemische FormelC7H5 KO2- 3H2O
Molekulargewicht214,27
GehaltNicht weniger als 99 % C7H5KO2 nach Trocknen bei 105 °C bis zum konstanten Gewicht
BeschreibungWeißes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten, nicht umkristallisierten Benzoesäure 121,5 °C bis 123,5 °C in der im Vakuumexsikkator über Schwefelsäure getrockneten Probe 
B. Positive Prüfungen auf Benzoat und auf Kalium 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 26,5 %, bestimmt durch Trocknen bei 105 °C
Chlorierte organische VerbindungenNicht mehr als 0,06 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäure ausgedrückt 0,25 % entspricht
Leicht oxidierbare Stoffe1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 N KMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. lang auftritt; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 N KMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 ml sollten nötig sein
Leicht carbonisierbare StoffeEine kalte Lösung von 0,5 g Benzoesäure in 5 ml 94,5-95,5%iger Schwefelsäure darf keine stärkere Färbung aufweisen als eine Referenzflüssigkeit, die 0,2 ml Kobaltchlorid TSC, 0,3 ml Eisenchlorid TSC, 0,1 ml Kupfersulfat TSC und 4,4 ml Wasser enthält
Polyzyklische SäurenBeim fraktionierten Ansäuern einer (neutralisierten) Kaliumbenzoatlösung darf die erste Ausfällung keinen anderen Schmelzbereich haben als Benzoesäure
Acidität oder AlkalitätFür die Neutralisierung von 1 g Kaliumbenzoat in Gegenwart von Phenolphthalein darf nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl benötig werden
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 213 CALCIUMBENZOAT

SynonymeMonocalciumbenzoat
Definition 
 Chemische BezeichnungCalciumbenzoat
 Calciumdibenzoat
Einecs218-235-4
Chemische FormelAnhydrat: C14H10O4Ca
Monohydrat: C14H10O4Ca -H2O
Trihydrat: C14H10O4Ca - 3H2O
MolekulargewichtAnhydrat: 282,31
Monohydrat: 300,32
Trihydrat: 336,36
GehaltNicht weniger als 99 % nach Trocknen bei 105 °C
BeschreibungWeiße oder farblose Kristalle bzw. weißes Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten, nicht umkristallisierten Benzoesäure 121,5 °C bis 123,5 °C in der im Vakuumexsikkator über Schwefelsäure getrockneten Probe 
B. Positive Prüfungen auf Benzoat und auf Calcium 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 17,5 %, bestimmt durch Trocknen bei 105 °C bis zur Gewichtskonstanz
Wasserunlösliche StoffeNicht mehr als 0,3 %
Chlorierte organische VerbindungenNicht mehr als 0,06 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäuren ausgedrückt 0,25 % entspricht
Leicht oxidierbare Stoffe1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 N KMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. Lang auftritt; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 N KMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 mol sollten nötig sein
Leicht carbonisierbare StoffeKalte Lösung von 0,5 g Benzoesäure in 5 ml 94,5-95,5%iger Schwefelsäure darf keine stärkere Färbung aufweisen als eine Referenzflüssigkeit, die 0,2 ml Kobaltchlorid TSC, 0,3 ml Eisenchlorid TSC, 0,1 ml Kupfersulfat TSC und 4,4 ml Wasser enthält
Polyzyklische SäurenBeim fraktionierten Ansäuern einer (neutralisierten) Calciumbenzoatlösung darf die erste Ausfällung keinen anderen Schmelzbereich haben als Benzoesäure
Acidität oder AlkalitätZur Neutralisierung von 1 g Calciumbenzoat in Gegenwart von Phenolphthalein darf nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl benötigt werden
FluoridNicht mehr als 10 mg/kg
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 214 ETHYL-p-HYDROXYBENZOAT

SynonymeEthylparaben
Ethyl-poxybenzoat
Definition 
 Chemische BezeichnungEthyl-phydroxybenzoat
 Ethylester der p-Hydroxybenzoesäure
Einecs204-399-4
Chemische FormelC9H10O3
Molekulargewicht166,8
GehaltNicht weniger als 99,5 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
BeschreibungFast geruchlose, kleine, farblose Kristalle bzw. weißes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich115 °C bis 118 °C
B. Positive Prüfung auf p-HydroxybenzoatSchmelzbereich der durch Ansäuern isolierten, nicht umkristallisierten p-Hydroxybenzoesäure 213 °C bis 217 °C nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
C. Positive Prüfung auf Alkohol 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,5 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
SulfatascheNicht mehr als 0,05 %
p-Hydroxybenzoesäure und SalicylsäureNicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 215 NATRIUMETHYL-p-HYDROXYBENZOAT

Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumethyl-phydroxybenzoesäure
Natriumsalz des Ethylesters der p-Hydroxybenzoesäure
Einecs252-487-6
Chemische FormelC9H9O3 Na
Molekulargewicht188,8
GehaltNicht weniger als 83 % Ethylester der p-Hydroxybenzoesäure, berechnet auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, kristallines, hygroskopisches Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich115 °C bis 118 °C nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
B. Positive Prüfung auf p-HydroxybenzoatSchmelzbereich der p-Hydroxybenzoesäure aus der Probe 213 °C bis 217 °C
C. Positive Prüfung auf Natrium 
D. pH-Wert einer 0,1%igen wässrigen LösungZwischen 9,9 und 10,3
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 5 %, bestimmt durch Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
Sulfatasche37 % bis 39 %
p-Hydroxybenzoesäure und SalicylsäureNicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 218 METHYL-p-HYDROXYBENZOAT

SynonymeMethylparaben
Methyl-poxybenzoat
Definition 
 Chemische BezeichnungMethyl-phydroxybenzoat
Methylester der p-Hydroxybenzoesäure
Einecs243-171-5
Chemische FormelC8H8O3
Molekulargewicht152,15
GehaltNicht weniger als 99 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
BeschreibungFast geruchlose, kleine, farblose Kristalle bzw. weißes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich125 °C bis 128 °C
B. Positive Prüfung auf p-HydroxybenzoatSchmelzbereich der p-Hydroxybenzoesäure aus der Probe 213 °C bis 217 °C
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,5 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
SulfatascheNicht mehr als 0,05 %
p-Hydroxybenzoesäure und SalicylsäureNicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 219 NATRIUMMETHYL-p-HYDROXYBENZOAT

Definition 
 Chemische BezeichnungNatriummethyl-phydroxybenzoat
Natriumsalz des Methylesters der p-Hydroxybenzoesäure
Chemische FormelC8H7O3Na
Molekulargewicht174,15
GehaltNicht weniger als 99,5 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, hygroskopisches Pulver
Merkmale 
 A. Die Ausfällung, die sich beim Ansäuern einer 10%igen (G/V) wässrigen Lösung des Natriumderivats von Methyl-phydroxybenzoats (Lackmuspapier als Indikator verwenden) bildet, soll bei Spülen mit Wasser und nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C einen Schmelzbereich von 125 °C bis 128 °C haben 
B. Positive Prüfung auf Natrium 
C. pH-Wert einer 0,1%igen Lösung in kohlendioxidfreiem WasserZwischen 9,7 und 10,3
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
Sulfatasche40 % bis 44,5 %, bezogen auf die Trockenmasse
p-Hydroxybenzoesäure und SalicylsäureNicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 220 SCHWEFELDIOXID

Definition
Chemische BezeichnungSchwefeldioxid
Schwefelsäureanhydrid
Einecs231-195-2
Chemische FormelSO2
Molekulargewicht64,07
GehaltNicht weniger als 99 %
BeschreibungFarbloses, nicht entzündbares Gas mit stark ätzendem, atemhemmendem Geruch
Merkmale 
 A. Positive Prüfung auf schweflige Stoffe 
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 0,05 %
Nichtflüchtige RückständeNicht mehr als 0,01 %
SchwefeltrioxidNicht mehr als 0,1 %
SelenNicht mehr als 10 mg/kg
Sonstige, normalerweise in der Luft nicht vorkommende GaseFrei von Spuren
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 221 NATRIUMSULFIT

SynonymeDinatriumsulfit
Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumsulfit (Anhydrat bzw. Heptahydrat)
Einecs231-821-4
Chemische FormelAnhydrat: Na2SO3
Heptahydrat: Na2SO3 7H2O
MolekulargewichtAnhydrat: 126,04
 Heptahydrat: 252,16
GehaltAnhydrat: Nicht weniger als 95 % Na2SO3 und nicht weniger als 48 % SO2

Heptahydrat: Nicht weniger als 48 % Na2SO3 und nicht weniger als 24 % SO2

BeschreibungWeißes kristallines Pulver bzw. farblose Kristalle
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Natrium 
B. pH-Wert einer 10%igen Lösung (Anhydrat) bzw. einer 20%igen Lösung (Heptahydrat)Zwischen 8,5 und 11,5
Reinheit 
 ThiosulfatNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf den SO2-Gehalt
EisenNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 222 NATRIUMHYDROGENSULFIT

Definition 
Chemische BezeichnungNatriumbisulfit
Natriumhydrogensulfit
Mononatriumsulfit
 Einecs231-921-4
Chemische FormelNaHSO3 in wässriger Lösung
Molekulargewicht104,06
GehaltNicht weniger als 32 % NaHSO3
BeschreibungWeißes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Natrium 
B. pH-Wert einer 10%igen wässrigen LösungZwischen 2,5 und 5,5
Reinheit 
 EisenNicht mehr als 50 mg/kg Na2SO3, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 223 NATRIUMMETABISULFIT

SynonymePyrosulfit
Natriumpyrosulfit
Dinatriumdisulfit
Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumdisulfit
Einecs231-673-0
Chemische FormelNa2S2O5
Molekulargewicht190,11
GehaltNicht weniger als 95 % Na2S2O5 und nicht weniger als 64 % SO2
BeschreibungWeiße Kristalle bzw. kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Natrium 
B. pH-Wert einer 10%igen wässrigen LösungZwischen 4,0 und 5,5
Reinheit 
 ThiosulfatNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf den SO2-Gehalt
EisenNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 224 KALIUMMETABISULFIT

SynonymeKaliumpyrosulfit
Dikaliumdisulfi
Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumdisulfit
Einecs240-795-3
Chemische FormelK2S2O5
Molekulargewicht222,33
GehaltNicht weniger als 90 % K2S2O5 und nicht weniger als 51,8 % SO2; der Rest besteht fast ausschließlich aus Kaliumsulfat
BeschreibungFarblose Kristalle bzw. weißes kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Kalium 
Reinheit 
 ThiosulfatNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf den SO2-Gehalt
EisenNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 226 CALCIUMSULFIT

Definition 
 Chemische BezeichnungCalciumsulfit
Einecs218-235-4
Chemische FormelCaSO3- 2H2O
Molekulargewicht156,17
GehaltNicht weniger als 95 % CaSO3- 2H2O und nicht weniger als 39 % SO2
BeschreibungWeiße Kristalle bzw. weißes kristallines Pulver
 Merkmale 
A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Calcium 
Reinheit 
 EisenNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 227 CALCIUMBISULFIT

Definition 
 Chemische BezeichnungCalciumbisulfit
 Calciumhydrogensulfit
Einecs237-423-7
Chemische FormelCa(HSO3)2
Molekulargewicht202,22
Gehalt6 % bis 8 % (G/V) Schwefeldioxid und 2,5 % bis 3,5 % (G/V) Calciumdioxid bzw. 10 % bis 14 % (G/V) Calciumbisulfit [Ca(HSO3)2]
BeschreibungKlare grüngelbe wässrige Lösung mit markantem Schwefeldioxidgeruch
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Calcium 
Reinheit 
 EisenNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 228 KALIUMBISULFIT

Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumbisulfit
Kaliumhydrogensulfit
Einecs231-870-1
Chemische FormelKHSO3 in wässriger Lösung
Molekulargewicht120,17
GehaltNicht weniger als 280 g KHSO3 pro Liter (bzw. 150g SO2 pro Liter)
BeschreibungKlare, farblose wässrige Lösung
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Kalium 
Reinheit 
 EisenNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
SelenNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 231 ORTHOPHENYLPHENOL

Definition 
Chemische Bezeichnung(1,1 -Biphenyl)-2-ol
2-Hydroxydiphenyl
o-Hydroxydiphenyl
 Einecs201-993-5
Chemische FormelC12H10O
Molekulargewicht170,20
GehaltNicht weniger als 99 %
BeschreibungWeißes bzw. leicht gelbliches, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich56 °C bis 58 °C
B. Positive Prüfung auf PhenolatEthanollösung (1 g in 10 ml) färbt sich bei Zugabe von 10 % Eisenchloridlösung grün
Reinheit 
 SulfatascheNicht mehr als 0,05 %
DiphenyletherNicht mehr als 0,3 %
p-PhenylphenolNicht mehr als 0,1 %
1-NaphtholNicht mehr als 0,01 %
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 232 NATRIUMORTHOPHENYLPHENOL

SynonymeNatriumorthophenylphenolat
Natriumsalz von o-Phenylphenol
Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumorthophenylphenol
Einecs205-055-6
Chemische FormelC12H9ONa - 4H2O
Molekulargewicht264,26
GehaltNicht weniger als 97 % C12H9ONa - 4H2O
BeschreibungWeißes bzw. leicht gelbliches, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Phenolat und auf Natrium 
B. Schmelzbereich des durch Ansäuern isolierten und nicht umkristallisierten Orthophenylphenols aus der Probe 56 °C bis 58 °C nach Trocknen im Schwefelsäureexsikkator 
C. pH-Wert einer 2%igen wässrigen LösungZwischen 11,1 und 11,8
Reinheit 
 DiphenyletherNicht mehr als 0,3 %
p-PhenylphenolNicht mehr als 0,1 %
1-NaphtholNicht mehr als 0,01 %
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 233 THIABENDAZOL

Definition 
Chemische Bezeichnung4-(2-Benzimidazolyl)thiazo
2-(4-Thiazolyl)-1H-Benzimidazol
 Einecs205-725-8
Chemische FormelC10 H7 N3 S
Molekulargewicht201,26
GehaltNicht weniger als 98 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes bzw. fast weißes, geruchloses Pulver
Merkmale 
 A. Schmelzbereich296 °C bis 303 °C
B. SpektrometrieAbsorptionsmaxima in 0,1 N HCl (0,0005 % G/V) bei 302 nm, 258 nm und 243 nm
 E i9mbei 302 ± 2 nm: ca. 1 230
 E i9mbei 258 ± 2 nm: ca. 200
 E i9mbei 243 ± 2 nm: ca. 620
 Absorptionsgrad 243 nm/302 nm = 0,47 bis 0,53
 Absorptionsgrad 258 nm/302 nm = 0,14 bis 0,18
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 0,5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheNicht mehr als 0,2 %
SelenNicht mehr als 3 mg/kg
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 234 NISIN 09

DefinitionNisin besteht aus verschiedenen eng verwandten Polypeptiden, die während der Fermentierung eines Mediums auf Milch- oder Zuckerbasis durch bestimmte natürliche Arten von Lactococcus lactis subsp.1actis erzeugt werden.
Einecs215-807-5
 Chemische FormelC143H230N42O37S7
Molekulargewicht3 354,12
GehaltNisinkonzentrat enthält nicht weniger als 900 Einheiten pro mg in einer Mischung aus fettfreien Milchproteinen oder fermentierten festen Bestandteilen mit einem Natriumchloridgehalt von mindestens 50 %.
Beschreibung 
ReinheitWeißes Pulver
 TrocknungsverlustHöchstens 3 %, wenn bei 102 °C bis 103 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet
ArsenHöchstens 1 mg/kg
BleiHöchstens 1 mg/kg
QuecksilberHöchstens 1 mg/kg"

E 235 NATAMYCIN

SynonymePimaricin
DefinitionNatamycin ist ein Fungizid der Polyen-Makrolid-Gruppe und wird von natürlichen Arten des Streptomyces natalensis bzw. des Streptococcus lactis erzeugt
 Einecs231-683-5
Chemische FormelC33H47O13 N
Molekulargewicht665,74
GehaltNicht weniger als 95 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes bis cremefarbenes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. FarbreaktionBei der Hinzufügung von Natamycinkristallen auf einer Tüpfelplatte zu einem Tropfen
  • konzentrierter Salzsäure entsteht blaue Färbung;
  • konzentrierter Phosphorsäure entsteht grüne Färbung, die nach einigen Minuten in eine blassrote Färbung übergeht
B. SpektrometrieEine 0,0005%ige (G/V) Lösung in einer 1%igen methanolischen Essigsäurelösung hat ein Absorptionsmaximum bei etwa 290 nm, 303 nm und 318 nm und einen Absatz bei etwas 280 nm, die Minima liegen bei etwa 250 nm, 295 nm und 311 nm
C. pH-Wert5,5 bis 7,5 (1%ige Lösung (G/V) in vorher neutralisierter Mischung aus 20 Teilen Dimethylformamid und 80 Teilen Wasser)
D. Spezifische Drehung[α]D20 = + 250° bis + 295° (1%ige Lösung (G/V) in kristallisierter Essigsäure bei 20 °C, berechnet aufgrund der Trockenmasse)
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 8 % (über P2O5 bei 60 °C zur Gewichtskonstanz vakuumgetrocknet)
SulfatascheNicht mehr als 0,5 %
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg
Mikrobiologische Kriterien: GesamtkeimzahlNicht mehr als 100 Kolonien pro Gramm

E 239 HEXAMETHYLENTETRAMIN

SynonymeHexamin, Methenamin
Definition 
 Chemische Bezeichnung1,3,5,7-Tetraazatricyclo[3.3.1.13,7]-decan, Hexamethylentetramin
Einecs202-905-8
Chemische FormelC6H12 N4
Molekulargewicht140,19
GehaltNicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungFarbloses bzw. weißes, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Formaldehyd und Ammoniak 
B. SublimationspunktCa. 260 °C
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,5 % nach 2-stündigem Vakuumtrocknen über P2O5 bei 105 °C
SulfatascheNicht mehr als 0,05 %
SulfateNicht mehr als 0,005 %, ausgedrückt als SO4
  
ChlorideNicht mehr als 0,005 %, ausgedrückt als Cl
AmmoniumsalzeNicht nachweisbar
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 242 DIMETHYLDICARBONAT

SynonymeDMDC
Dimethylpyrocarbonat
Definition 
 Chemische BezeichnungDimethyldicarbonat

Pyrokohlensäuredimethylester

Einecs224-859-8
Chemische FormelC4 H6O5
Molekulargewicht134,09
GehaltNicht weniger als 99,8 %
BeschreibungFarblose Flüssigkeit, zersetzt sich in wässriger Lösung; ätzend für Haut und Augen und giftig beim Einatmen bzw. Verzehr
Merkmale 
 A. ZersetzungNach Verdünnen positive Prüfung auf CO2 und Methanol
B. Schmelzpunkt17 °C
Siedepunkt172 °C unter Zersetzung
C. Dichte bei 20 °CCa. 1,25 g/cm3
D. Infrarot-SpektrumMaxima bei 1 156 und 1 832 cm -1
Reinheit 
 DimethylcarbonatNicht mehr als 0,2 %
Chlor, insgesamtNicht mehr als 3 mg/kg
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 249 KALIUMNITRIT

Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumnitrit
Einecs231-832-4
Chemische FormelKNO2
Molekulargewicht85,11
GehaltNicht weniger als 95 %, bezogen auf die Trockensubstanz 5
BeschreibungWeiße bzw. leicht gelbliche hygroskopische Granulate
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Nitrit und auf Kalium 
B. pH-Wert einer 5%igen Lösung6,0 bis 9,0
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 3 % nach 4-stündigem Trocknen über Kieselgel
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg
5) Wenn mit "für Lebensmittel" gekennzeichnet, darf Nitrit nur als Mischung mit Kochsalz oder -ersatz verkauft werden.

E 250 NATRIUMNITRIT

Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumnitrit
Einecs231-555-9
Chemische FormelNaNO2
Molekulargewicht69,00
GehaltNicht weniger als 97 %, bezogen auf die Trockensubstanz 6
BeschreibungWeißes, kristallines Pulver bzw. gelbliche Klumpen
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Nitrit und auf Natrium 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,25 % nach 4-stündigem Trocknen über Kieselgel
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg
6) Wenn mit "für Lebensmittel " gekennzeichnet, darf Nitrit nur als Mischung mit Kochsalz oder -ersatz verkauft werden.

E 251 NATRIUMNITRAT

1. FESTES NATRIUMNITRAT
SynonymeChilesalpeter
Natronsalpeter
Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumnitrat
Einecs231-554-3
Chemische FormelNaNO3
Molekulargewicht85,00
GehaltMindestens 99 % nach dem Trocknen
BeschreibungWeißes, kristallines, leicht hygroskopisches Pulver
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Nitrat und auf Natrium 
B. pH-Wert einer 5%igen Lösung5,5 bis 8,3
Reinheit 
 TrocknungsverlustHöchstens 2 % nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
NitriteHöchstens 30 mg/kg, ausgedrückt als NaNO2
ArsenHöchstens 3 mg/kg
BleiHöchstens 5 mg/kg
QuecksilberHöchstens 1 mg/kg
E 251 NATRIUMNITRAT
2. FLÜSSIGES NATRIUMNITRAT
 DefinitionFlüssiges Natriumnitrat ist eine wässrige Natriumnitratlösung als direktes Ergebnis der chemischen Reaktion zwischen Natriumhydroxid und Salpetersäure in stoechiometrischen Mengen, ohne nachfolgende Kristallisation. Standardisierte Formen, die aus diesen Spezifikationen entsprechendem flüssigen Natriumnitrat hergestellt werden, dürfen Salpetersäure in übermäßigen Mengen enthalten, wenn deutlich angegeben oder etikettiert
Chemische BezeichnungNatriumnitrat
Einecs231-554-3
Chemische FormelNaNO3
Molekulargewicht85,00
Gehalt33,5 % bis 40,0 % NaNO3
BeschreibungKlare farblose Flüssigkeit
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Nitrat und auf Natrium 
B. pH-WertMindestens 1,5 und höchstens 3,5
Reinheit 
 Freie SalpetersäureHöchstens 0,01 %
NitriteHöchstens 10 mg/kg, ausgedrückt als NaNO2
ArsenHöchstens 1 mg/kg
BleiHöchstens 1 mg/kg
QuecksilberHöchstens 0,3 mg/kg
Diese Spezifikation gilt für eine 35%ige wässrige Lösung 

E 252 KALIUMNITRAT

SynonymeSalpeter
Kalisalpeter
Kaliumsalz der Salpetersäure
Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumnitrat
Einecs231-818-8
Chemische FormelKNO3
Molekulargewicht101,11
GehaltNicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes kristallines Pulver bzw. transparente Prismen mit kühlem, salzigem, scharfem Geschmack
Merkmale 
 A. Positive Prüfungen auf Nitrat und auf Kalium 
B. pH-Wert einer 5%igen Lösung4,5 bis 8,5
Reinheit 
 NitriteNicht mehr als 20 mg/kg, ausgedrückt als KNO2
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 260 ESSIGSÄURE

SynonymeEisessig
Definition 
 Chemische BezeichnungEssigsäure
Ethansäure
Einecs200-580-7
Chemische FormelC2 H4 O2
Molekulargewicht60,05
GehaltNicht weniger als 99,8 %
BeschreibungKlare farblose Flüssigkeit mit stechendem charakteristischem Geruch
Merkmale 
 A. Siedepunkt118 °C unter 760 mm Hg
B. Spezifisches GewichtEtwa 1,049
C. Eine Lösung im Verhältnis eins zu drei ermöglicht positive Prüfungen auf Acetat 
D. ErstarrungspunktNicht unter 14,5 °C
Reinheit 
 Nichtflüchtige RückständeNicht mehr als 100 mg/kg
Ameisensäure, Formiate und andere oxydierbare VerunreinigungenNicht mehr als 1.000 mg/kg, ausgedrückt als Ameisensäure
Leicht oxidierbare Stoffe2 ml der Probe in einem Glasstopfbehälter mit 10 ml Wasser auflösen und 0,1 ml 0,1 N Kaliumpermanganat hinzufügen; keine farbliche Änderung von rosa zu braun innerhalb von 30 min.
ArsenNicht mehr als 1 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetall (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 261 KALIUMACETAT

Definition 
 Chemische BezeichnungKaliumacetat
Einecs204-822-2
Chemische FormelC2H3KO2
Molekulargewicht98,14
GehaltNicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungFarblose, hygroskopische Kristalle bzw. ein weißes kristallines Pulver, geruchlos bzw. mit leichtem Essiggeruch
Merkmale 
 A. pH-Wert einer 5%igen wässrigen Lösung7,5 bis 9,0
B. Positive Prüfungen auf Acetat und auf Kalium 
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 8 % nach 2-stündigem Trocknen bei 150 °C
Ameisensäure, Formiate und andere oxydierbare VerunreinigungenNicht mehr als 1.000 mg/kg, ausgedrückt als Ameisensäure
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg

E 262 (i) NATRIUMACETAT

Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumacetat
Einecs204-823-8
Chemische FormelC2H3NaO2- nH2O (n = 0 oder 3)
MolekulargewichtAnhydrat: 82,03
Trihydrat: 136,08
GehaltSowohl Anhydrat als auch Trihydrat enthalten nicht weniger als 98,5 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungAnhydrat: Weißes, geruchloses, körniges, hygroskopisches Pulver

Trihydrat: Farblose, transparente Kristalle bzw. körniges, kristallines Pulver, geruchlos bzw. mit leichtem Essiggeruch; verwittert in warmer trockener Luft

Merkmale 
 A. pH-Wert einer 1,0%igen wässrigen Lösung8,0 bis 9,5
B. Positive Prüfungen auf Acetat und auf Natrium 
Reinheit 
 TrocknungsverlustAnhydrat: Nicht mehr als 2 % (120 °C, 4 Std.)

Trihydrat: Zwischen 36 und 42 % (120 °C, 4 Std.)

Ameisensäure, Formiate und andere oxydierbare VerunreinigungenNicht mehr als 1.000 mg/kg, ausgedrückt als Ameisensäure
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg
BleiNicht mehr als 5 mg/kg
QuecksilberNicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg
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