Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2013, Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 909/2013 der Kommission vom 10. September 2013 zu den technischen Spezifikationen für das System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Inland ECDIS) gemäß der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl. Nr. L 258 vom 28.09.2013 S. 1;
VO (EU) 2018/1973 - ABl. L 324 vom 19.12.2018 S. 1 Inkrafttreten)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Es sollte eine harmonisierte, interoperable und offene Entwicklung und Einrichtung der Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) gewährleistet werden.
(2) Es sollten technische Spezifikationen für das System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Electronic Chart Display and Information System - Inland ECDIS) festgelegt werden.
(3) Die technischen Spezifikationen für Inland ECDIS sollten sich auf die technischen Vorgaben des Anhangs II der Richtlinie 2005/44/EG stützen.
(4) Die technischen Spezifikationen sollten den Arbeiten der einschlägigen internationalen Organisationen Rechnung tragen, darunter namentlich der Entschließung 48 "Empfehlung für ein System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Inland ECDIS)" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie den einschlägigen Regelungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR).
(5) Insbesondere verabschiedete die UNECE die Ausgabe 2.3 der "Produktbeschreibung für Elektronische Navigationskarten für Binnenschifffahrtsstraßen (Inland ENCs)" sowie der "Darstellungsbibliothek", die in der UNECE-Entschließung Nr. 48 "Empfehlung für ein System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Inland ECDIS)" enthalten sind; damit folgte sie den Empfehlungen der Harmonisierungsgruppe für Inland ENCs und der Expertengruppe für Inland ECDIS.
(6) Darüber hinaus sollten die technischen Spezifikationen den Arbeiten der Expertengruppe für Inland ECDIS Rechnung tragen, die sich aus Vertretern der für Inland ECDIS zuständigen Behörden, offiziellen Vertretern anderer staatlicher Stellen sowie Beobachtern der Branche zusammensetzt.
(7) Die technischen Spezifikationen sollten dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen. Bei der Festlegung der technischen Spezifikationen sind die Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie 2005/44/EG sowie der technische Fortschritt zu berücksichtigen. Ferner sollten die technischen Spezifikationen den Arbeiten der Expertengruppe für Inland ECDIS sowie den Arbeiten der UNECE und der ZKR gebührend Rechnung tragen.
(8) Der in dieser Verordnung enthaltene Verweis auf UNECE Standards schafft keinen Präzedenzfall, der künftigen EU- Standards in Bezug auf Binnenschifffahrt, RIS und ECDIS entgegensteht. Die Kommission hat eine Beurteilung der Umsetzung der RIS-Strategie in die Wege geleitet. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Beurteilung, die 2014 vorliegen sollen, könnte die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission und der ZKR auf die Erarbeitung von Standards im Bereich RIS ausgeweitet werden. Nachdem die Auswertung erfolgt ist, sollte die Kommission gegebenenfalls die vorliegende Verordnung entsprechend ändern.
(9) Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 2005/44/EG sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der vorliegenden Verordnung spätestens 30 Monate nach deren Inkrafttreten zu erfüllen.
(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr 2 eingesetzten Ausschusses.
(11) Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 2005/44/EG sollen die technischen Leitlinien und Spezifikationen am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Spezifikationen für das System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Inland ECDIS) sind im Anhang dargelegt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. September 2013
Elektronisches Kartendarstellungs- und Informatiossystem für die Binnenschifffahrt (Inland ECDIS) | Anhang 18 |
Abschnitt 1
Leistungsstandard für Inland ECDIS
1. Allgemeine Bestimmungen
Die in Abschnitt 1 Kapitel 4.1 und Abschnitt 4 dieses Anhangs festgelegten Mindestanforderungen für Inland-ECDIS-Geräte, die nur für den Informationsmodus ausgelegt sind, sind auf Wasserstraßen, für die die zuständigen Gesetzgebungsorgane eine Ausrüstungspflicht einführen, verbindlich. In anderen Gebieten sind sie Empfehlungen.
2. Referenzen
3. Inhalt, Bereitstellung und Aktualisierung der Karteninformation
3.1. Inhalt und Bereitstellung der elektronischen Navigationskarten für die Binnenschifffahrt (Inland ENCs) und der bathymetrischen Inland ENCs
Wenn der Kartenhersteller Überlagerungsdateien oder bathymetrische Inland ENCs verwendet, können die Features in verschiedene Zellen eingefügt werden, aber das Gesamtpaket muss die Mindestanforderungen gemäß den vorstehenden Gedankenstrichen erfüllen.
3.2. Aktualisierungen
4. Darstellung der Information
4.1. Erfordernisse der Darstellung
Die Bildschirmdiagonale darf nicht kleiner als 199 mm (7,85 Zoll) sein. Der Schiffsführer muss gemäß den Leitlinien für die Mensch-Maschine-Schnittstelle die angezeigten Informationen unter allen Umständen ausreichend wahrnehmen können.
Wird die Software ohne Anzeigegerät verkauft, muss in den Herstellerangaben darauf hingewiesen werden, dass sie mit Inland ECDIS im Informationsmodus nur genutzt werden darf, wenn der Bildschirm die Anforderungen dieser Nummer (4.1) erfüllt.
4.2. Entfernungsbereiche (Maßstäbe)
4.3. Bildpositionierung und -orientierung
4.4. Anzeige der SENC-Information
Die Zuordnung der Feature-Klassen zu den Darstellungskategorien ist im Einzelnen den Nachschlagetafeln des Dokuments in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe i dieses Anhangs zu entnehmen.
4.5. Anzeige der Radarinformation
4.6. Anzeige anderer nautischer Informationen
4.7. Farben und Symbole
4.8. Daten- und Anzeigegenauigkeit
5. Betrieb
5.1. Informationsmodus
In diesem Fall wird die Verwendung eines generischen Symbols empfohlen.
Die folgenden Time-out-Werte werden empfohlen (aus IEC 62388):
Schiffskategorie | Nominelles Meldeintervall | Maximaler Timeout-Wert | Nominelles Meldeintervall | Maximaler Timeout-Wert |
Klasse A | Klasse A | Klasse B | Klasse B | |
Schiff vor Anker oder festgemacht und Geschwindigkeit nicht schneller als 3 Knoten (Klasse B nicht schneller als 2 Knoten) | 3 min | 18 min | 3 min | 18 min |
Schiff vor Anker oder festgemacht und Geschwindigkeit nicht schneller als 3 Knoten | 10 s | 60 s | 3 min | 18 min |
Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 0 bis 14 Knoten | 10 s | 60 s | 30 s | 180 s |
Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 0 bis 14 Knoten und Kursveränderung | 3 1/3 s | 60 s | 30 s | 180 s |
Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 14 bis 23 Knoten | 6 s | 36 s | 30 s | 180 s |
Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit 14 bis 23 Knoten und Kursveränderung | 2 s | 36 s | 30 s | 180 s |
Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit über 23 Knoten | 2 s | 30 s | 30 s | 180 s |
Schiff im SOLAS-Betrieb, Geschwindigkeit über 23 Knoten und Kursveränderung | 2 s | 30 s | 30 s | 180 s |
Schiff im Binnenwasserstraßen-Modus | 2-10 s | 60 s | - | - |
Die AIS-Ziele sind als veraltet zu kennzeichnen, wenn die Positionsinformationen von Schiffen in Bewegung älter als 30 Sekunden sind.
Es können über Inland AIS empfangene Informationen über die Absicht (blaue Tafel) oder die Anzahl blauer Kegel anderer Schiffe, den Status von Signalen, Wetterwarnungen (von Meteoalarm: www.meteoalarm.eu) und den Wasserstand angezeigt werden. Die Information über die Absicht (blaue Tafel) darf nur auf der rechten Seite des Symbols angezeigt werden, wenn die Vorausrichtung des Schiffes bekannt ist. Wenn keine Information über die Vorausrichtung verfügbar ist, dürfen die Informationen nur in einer richtungsunabhängigen Form angezeigt werden.
Folgende Tabelle enthält ein Beispiel für die Anzeige:
5.2. Navigationsmodus
Die Radarinformation muss eindeutig von der SENC-Information unterscheidbar sein.
Der Navigationsmodus muss zudem - als Hinweis - jeden Alarm oder jede Anzeige aus dem System zur Positionsbestimmung wiederholen.
Die Durchsichtigkeit des überlagerten Radarbilds muss daher vom Benutzer definiert werden können. Es muss möglich sein, die Inland-AIS-Kennzeichen entweder von Hand oder mittels eines konfigurierten Timeout-Werts auszuschalten.
In allen anderen Fällen muss ein gattungsmäßiges Symbol verwendet werden (empfohlen wird ein Achteck; ein Kreis darf nicht für Anwendungen verwendet werden, die nach den Standards der Seeschifffahrt zertifiziert sind).
5.3. Bedien- und Kontrollelemente
6. Verbindungen mit anderen Geräten
7. Alarme und Anzeigen
7.1. Eingebaute Testausrüstung (Builtin Test Equipment - BITE)
Inland ECDIS im Navigationsmodus muss mit Vorrichtungen für die Ausführung von automatischen oder manuellen Tests der Hauptfunktionen an Bord versehen sein. Bei einem Ausfall muss das fehlerhafte Modul angezeigt werden.
7.2. Fehlfunktionen
8. Ausfallregelungen
8.1. Unzulängliche Genauigkeit der SENC-Positionierung
Im Navigationsmodus muss die SENC automatisch abgeschaltet werden, wenn die SENC-Positionierung nicht mit dem Radarbild innerhalb der in Abschnitt 4 Nummern 5.1 und 5.2 dieses Anhangs festgelegten Grenzen übereinstimmt.
8.2. Störungen
9. Stromversorgung im Navigationsmodus
Inland ECDIS muss über eine eigene und gesondert abgesicherte Stromversorgung verfügen.
Abschnitt 2
Datenstandard für Inland ENCs
1. Einleitung
2. Theoretisches Datenmodell
Für das theoretische Datenmodell von Inland ENCs und bathymetrischen Inland ENCs gilt die Beschreibung des theoretischen Datenmodells in S-57, Teil 2.
3. Datenstruktur
Für die Datenstruktur von Inland ENCs und bathymetrischen Inland ENCs gilt die Beschreibung der Datenstruktur in S-57, Teil 3.
4. Produktbeschreibung für Inland ENCs und bathymetrische Inland ENCs
Die Produktbeschreibung für Inland ENCs und bathymetrische Inland ENCs befähigt Kartenhersteller, eine Inland ENC oder bathymetrische Inland ENC auf einheitlicher Grundlage herzustellen, sowie Hersteller, diese Daten effizient in einem Inland ECDIS zu nutzen, das dem Leistungsstandard für Inland ECDIS gemäß Abschnitt 1 entspricht.
Die Daten für ENCs sind allen Herstellern von Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Eine Inland ENC muss entsprechend den Regeln in dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe h dieses Anhangs genannten Dokument hergestellt werden und unter Verwendung
Eine bathymetrische Inland ENC muss entsprechend den Regeln in dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe j dieses Anhangs genannten Dokument hergestellt werden und unter Verwendung
Für den Navigationsmodus zulässige Inland ENCs und bathymetrische Inland ENCs sind gemäß dem "Datenstandard" und der "Produktbeschreibung" in diesem Abschnitt zu erstellen.
Abschnitt 2A
Codes für Hersteller und Wasserstraßen (in Ergänzung zu den ENC-Herstellercodes in IHO S62)
Die Codes für Hersteller von Inland ENCs sowie das Registrierungsverfahren sind diejenigen, die in dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Dokument (IHO S-62) aufgeführt sind.
Behörden oder private Hersteller, die Inland ENCs herstellen und nicht in IHO S-62 genannt sind, sowie Behörden oder private Hersteller, die beschließen, Inland ENCs herzustellen, müssen einen Herstellercode (Producer Code) bei der S-100-Registratur der IHO (http://registry.iho.int) anmelden.
Da allein anhand des Herstellercodes nicht festgestellt werden kann, ob eine Inland ENC für die Verwendung im Navigationsmodus geeignet ist, müssen die zuständigen Behörden nach Artikel 8 der Richtlinie 2005/44/EG ein aktuelles Verzeichnis der in ihrem geografischen Verantwortungsbereich für den Navigationsmodus zugelassenen Inland ENCs führen und auf ihrer offiziellen Website bereitstellen. Die Liste muss folgende Angaben enthalten: Name der ENC-Zelle, abgedeckte Strecke der Binnenwasserstraße, Nummer der Ausgabe (Edition), Erscheinungsdatum und Liste der verfügbaren Update-Dateien zur aktuell geltenden Ausgabe (Edition), ebenfalls mit den Erscheinungsdaten. Die Liste muss alle Inland ENCs enthalten, deren Zelle den Anforderungen an den Mindestinhalt entspricht und für den Navigationsmodus zugelassen ist.
Die Meldung der zuständigen Behörden nach Artikel 8 der Richtlinie 2005/44/EG muss Informationen über den geografischen Verantwortungsbereich und die offizielle Website der zuständigen Behörden beinhalten. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission etwaige Änderungen umgehend mitteilen.
Folgende Codes für Wasserstraßen sind in den Dateinamen der IENCs zu verwenden:
Wasserstraße Code | Wasserstraße Name | Anmerkung |
AC | Albertkanaal/Canal Albert | |
AKL | Afleidingskanaal van de Leie | |
BA | Plattensee | |
BCR | Branche de la Croyère | |
BED | Benedendijle | |
BEN | Beneden-Nete | |
BEZ | Beneden-Zeeschelde | |
BH | Kanaal Bocholt-Herentals | |
BK | Boudewijn Kanaal | |
BLO | Branche de La Louvière | |
BME | Basse-Meuse | |
BN | Kanaal Briegden-Neerharen | |
BOS | Bovenschelde | |
BOZ | Boven-Zeeschelde | |
BRW | Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße | |
BSK | Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal | einschließlich Westhafenkanal und Charlottenburger Verbindungskanal |
BZ | Beneden Zeeschelde | |
CCB | Canal Charleroi-Bruxelles | |
CCG | Canal du Centre à Grand Gabarit | |
CHV | Canal de Haccourt à Visé | |
CLA | Canal de Lanaye | |
CMO | Canal de Monsin | |
CPC | Canal Pommeroeul-Condé | |
D | Donau | einschließlich Sulina-Arm |
DA | Donau Kilijaarm | |
DAW | Dahme-Wasserstraße | |
DB | Dunarea Borcea | |
DCC | Donau Cernovodakanal | |
DE | Dortmund-Ems-Kanal | |
DEN | Dender | |
DHK | Datteln-Hamm-Kanal | |
DDT | Dijledoortocht | |
DKW | Kanaal Dessel-Kwaadmechelen | |
DR | Drava | |
DTS | Kanaal Dessel-Turnhout-Schoten | |
DUK | Ráckevei-Duna | |
DUM | Mosoni-Duna | |
DUR | Gekanaliseerde Durme (Beneden-Durme) | |
DUS | Szentendrei-Duna | |
DV | Dunarea Veche | |
EL | Elbe | |
ELK | Elbe-Lübeck-Kanal | |
EH | Elbe-Havel-Kanal | |
EMS | Ems | |
EPP | Embranchement Principal | |
ES | Elbe-Seiten-Kanal | |
EV | Estuaire Vaart | Ästuarschifffahrt zwischen Zeebrugge und niederländischer Grenze |
GA | St. Gheorghe-Arm | |
GMO | Grand Large de Mons | |
GPE | Grand Large de Péronnes | |
HES | Haut-Escaut | |
HO | Havel- oder-Wasserstraße | |
HVK | Havelkanal | |
IJZ | Ijzer | |
KB | Kanaal naar Beverlo | |
KBK | Kanaal Bossuit-Kortrijk | |
KGO | Kanaal Gent-Oostende | |
KGT | Kanaal Gent-Terneuzen | |
KK | Küstenkanal | |
KLD | Kanaal Leuven-Dijle | |
KND | Kanaal Nieuwpoort-Duinkerken | |
KPN | Kanaal Plassendale-Nieuwpoort | |
KRL | Kanaal Roeselare-Leie | |
KTR | Kanaltrave | |
KVE | Kanaal van Eeklo | |
LA | Lahn | |
LOK | Lokanaal | |
LR | Leie/Lys | |
MA | Main | |
MD | Main-Donau-Kanal | |
ME | Müritz-Elde-Wasserstraße | |
MEU | Meuse | |
ML | Mittellandkanal | |
MMI | Meuse Mitoyenne Sud | |
MO | Mosel | |
MOE | Moervaart | |
N | Dnipro | |
NBP | Canal Nimy-Blaton-Péronnes | |
NE | Neckar | |
ND | Desna | |
NOK | Nord-Ostsee-Kanal | |
NPR | Prypiat | |
NSU | Sula | |
NTK | Netekanaal | |
NVO | Vorskla | |
OD | Oder | |
OL | Olt | |
PE | Peene | |
PHV | Potsdamer Havel | |
PK | Plassendale Kanaal | |
RH | Rhein | |
RHK | Rhein-Herne-Kanal | |
RL | Nederrijn/Lek | |
ROG | Ringvaart om Gent | |
RU | Ruhr | |
RUP | Rupel | |
SA | Sava | |
SAM | Sambre | |
SE | Schelde | |
SI | Sió-csatorna | |
SKH | Stichkanal Mittellandkanal - Hildesheim | |
SKL | Stichkanal Mittellandkanal - Hannover-Linden | |
SKO | Stichkanal Mittellandkanal - Osnabrück | |
SKS | Stichkanal Mittellandkanal - Salzgitter | |
SL | Saale | |
SM | Smeermaas | |
SO | Spree- oder-Wasserstraße | |
SPI | Spierekanaal | |
SR | Saar | |
SRV | Schelde-Rijnverbinding | |
TEK | Teltowkanal | |
TI | Tisza | |
TLE | Toeristische Leie (Leie) | |
UH | Untere Havel-Wasserstraße | |
UWE | Unterweser | ab km UWE 0,00 |
VKN | Verbindingskanaal Nieuwpoort | |
WA | Waal | |
WDK | Wesel-Datteln-Kanal | |
WE | Mittelweser | bis km 366,65/UWE 0,00 |
WOD | Westoder | |
ZBS | Zeekanaal Brussel-Schelde | |
ZUL | Vertakking van Zulte | |
ZWV | Zuid-Willemsvaart |
Abschnitt 3
Darstellungsstandard für Inland ECDIS
1. Einleitung
2. Darstellungsbibliothek für Inland ECDIS
S-57-Datensätze beschreiben den Datenstandard für Inland ENCs, enthalten jedoch keine Informationen darüber, wie die Daten dargestellt werden. Die Kartendarstellung wird online in der Inland-ECDIS-Anwendung generiert. Zu diesem Zweck benutzt die Inland-ECDIS-Anwendung maschinenlesbare Symbolisierungsanweisungen für jedes Feature, das auf dem Bildschirm gezeichnet werden soll. Für die Darstellung der ENCs ist der Standard IHO S52 verbindlich. Der S-52-Standard enthält alle Regeln, die notwendig sind, um die ENCs auf dem Bildschirm zu symbolisieren und darzustellen.
Da die Features, Attribute und Attributwerte für ENCs für Inland ENCs und bathymetrische Inland ENCs erweitert wurden, ist eine Erweiterung des S-52-Standards notwendig, um inlandspezifische Features darzustellen. Alle Erweiterungen gelten für das in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c Gedankenstrich 4 dieses Anhangs genannte Dokument.
2.1. Komponenten von S-52 und Darstellungsbibliothek für Inland ECDIS
2.1.1. Die Hauptkomponenten der S-52-Darstellungsbibliothek sind
2.1.2. Inland ECDIS muss alle S-52-Komponenten zuzüglich Erweiterungen verwenden für
Die Erweiterungen sind in dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe i genannten Dokument beschrieben.
2.2. Nachschlagetafeln (Look-up-Tafeln)
2.2.1. Für jeden Geometrietyp (Punkt, Linie, Fläche) gibt es eine separate Nachschlagetafel. Jeder Tafeleintrag enthält folgende Felder:
Abbildung 1 Beispiel eines Eintrags in einer Nachschlagetafel
In diesem Fall wird das Feature LNDMRK durch das Symbol TOWERS01 mit der Priorität 7 gezeigt, wenn das Attribut CATLMK den Wert 17 hat. Das Feature liegt über dem Radar.
Die Darstellung von Features in einem bestimmten Gebiet, die in unterschiedlichen Zellen desselben Schifffahrtszwecks (usage) enthalten sind, folgt den Einträgen in den Nachschlagetafeln.
2.2.2. Die Darstellungsbibliothek enthält fünf Nachschlagetafeln:
2.3. Bedingte Symbolisierungsprozeduren (conditional symbology procedures - CS-Prozeduren)
CS-Prozeduren werden generiert für Features, deren Symbolisierung
CS-Prozeduren, die in einem Inland ECDIS modifiziert oder zusätzlich zu den CS-Prozeduren nach S-52 implementiert werden müssen, sind in dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe i genannten Dokument beschrieben.
2.4. Farben
Die in ECDIS verwendeten Farben sind unabhängig vom verwendeten Bildschirm absolut definiert (unter Verwendung von CIE-Koordinaten). Dadurch wird sichergestellt, dass ECDIS-Karten auf Bildschirmen verschiedener Hersteller gleich aussehen. Die CIE-Werte werden mittels einer Software zur Farbkalibrierung, die vom Hersteller verwendet werden muss, in RGB-Werte umgewandelt.
Es wird davon ausgegangen, dass handelsübliche Bildschirme diese Anforderungen erfüllen.
Da die Lichtverhältnisse im Steuerstand variieren können, müssen Darstellungen mit unterschiedlicher Helligkeit angeboten werden. Für jede Helligkeitsstufe gibt es eine eigene Farbtafel.
Die Darstellungsfarben müssen auf der Grundlage ergonomischer und physiologischer Faktoren ausgewählt werden, und die Darstellung der Anzeigen in verschiedenen Farben darf nicht zu Mischfarben durch Überlagerung führen.
2.5. Darstellung der Tafelzeichen
Tafelzeichen, die sich am Flussufer befinden, werden in der Karte als generische Symbole gezeigt (notmrk01, notmrk02 und notmrk03). Dies gilt nicht für Tafelzeichen an Brücken.
Zusätzlich müssen die Anwendungen in der Lage sein, das detaillierte Symbol (ähnlich der realen Darstellung) und den vollständigen Satz von Objektinformationen eines vom Benutzer ausgewählten Tafelzeichens anzuzeigen.
Tafelzeichen an Brücken müssen entsprechend der Orientierung der Brücke symbolisiert werden.
Tafelzeichen, die Entfernungen oder Geschwindigkeiten angeben, werden nicht mit der Zahl selbst, sondern nur mit dem Symbol der allgemeinen Regelung oder Information gezeigt.
Abschnitt 4
Technische und betriebliche Leistungsanforderungen, Prüfmethoden und erforderliche Prüfergebnisse
1. Einleitung
Dieser Abschnitt präzisiert die in Abschnitt 1 dieses Anhangs genannten Mindestanforderungen und beschreibt die Prüfverfahren und die erforderlichen Prüfergebnisse bezüglich der Hard- und Software, des Funktionsumfangs, der Bedienung, der Anzeige und der Schnittstellen zu anderen Geräten an Bord von Schiffen.
2. Betriebsarten und Systemkonfigurationen
2.1. Betriebsarten
2.2. Systemkonfigurationen
2.2.1. Systemkonfiguration 1: Inland-ECDIS-Gerät, autarkes System ohne Verbindung zur Radaranlage
In dieser Systemkonfiguration ist der Betrieb nur im Informationsmodus möglich (vgl. Abschnitt 4B, Abb. 1).
2.2.2. Systemkonfiguration 2: Inland-ECDIS-Gerät, Parallelsystem mit Verbindung zur Radaranlage
In dieser Systemkonfiguration ist der Betrieb sowohl im Informationsmodus als auch im Navigationsmodus möglich (siehe Abschnitt 4B, Abb. 2).
2.2.3. Systemkonfiguration 3: Inland-ECDIS-Gerät mit Verbindung zur Radaranlage und gemeinsamem Bildschirm
In dieser Systemkonfiguration wird der Bildschirm des Radargeräts auch für das Inland-ECDIS-Gerät verwendet. Voraussetzungen hierfür sind passende grafische Parameter für beide Videosignale sowie ein Videoumschalter, der das verzögerungsfreie Umschalten der Videoquellen gestattet (siehe Abschnitt 4B, Abb. 3).
In dieser Systemkonfiguration ist der Betrieb sowohl im Informationsmodus als auch im Navigationsmodus möglich.
2.2.4. Systemkonfiguration 4: Radaranlage mit integrierter Inland-ECDIS-Funktionalität
Bei dieser Systemkonfiguration handelt es sich um eine Radaranlage mit integrierter Inland-ECDIS-Funktionalität, die sowohl im Informationsmodus als auch im Navigationsmodus betrieben werden kann (siehe Abschnitt 4B, Abb. 4).
3. Leistungsanforderungen
3.1. Hardware
3.2. Software
Die Software für die Bedienung, Visualisierung und Funktionalität eines Inland-ECDIS-Geräts muss entsprechend den in Abschnitt 4A dieses Anhangs beschriebenen Softwareanforderungen entwickelt, getestet und implementiert sein.
3.3. Bedienung
3.4. Bildschirm
Für Inland ECDIS im Informationsmodus sind die Anforderungen in den Nummern 3.4.2 bis 3.4.7 empfohlen.
3.4.1. Darstellungsfläche
3.4.2. Bildschirmorientierung
3.4.3. Auflösung
Erforderlich ist eine Auflösung von 5 m im 1.200 m-Entfernungsbereich. Daraus ergibt sich eine maximale Pixeldimension von 2,5 m × 2,5 m, d. h. etwa 1.000 Pixel an der Schmalseite des Bildschirms.
3.4.4. Farben
Das System muss in der Lage sein, ergonomisch bewährte Farbkombinationen für Tag und Nacht anzuzeigen.
3.4.5. Helligkeit
Die Helligkeit der Anzeige muss auf jeden betrieblich erforderlichen Wert eingestellt werden können. Dies gilt insbesondere für den niedrigsten Wert für den Betrieb bei Dunkelheit.
3.4.6. Bilderneuerung
3.4.7. Anzeigetechnologie
Vorzugsweise sind Anzeigesysteme zu verwenden, die gegenüber magnetischen Feldern, wie sie im Steuerhaus eines Binnenschiffs auftreten können, unempfindlich sind.
4. Betriebsfunktionen
4.1. Betriebsart
4.2. Gerätevoreinstellungen (speichern/abrufen) im Navigationsmodus
4.3. Darstellung der SENC-Information im Navigationsmodus
4.4. Kartenorientierung, -positionierung und -verschiebung
4.5. Position und Vorausrichtung des eigenen Schiffes
4.6. Informationsdichte
Die Informationsdichte muss mindestens in den drei Stufen "Basisanzeige", "Standardanzeige" und "Vollanzeige" schaltbar sein. In der Stufe "Vollanzeige" werden zusätzlich zur "Standardanzeige" alle sonstigen Features - bei Bedarf einzeln - dargestellt. Die zugehörigen sichtbaren Features ergeben sich aus dem "Leistungsstandard" und dem "Darstellungsstandard" (einschließlich der "Darstellungsbibliothek für Inland ECDIS") (siehe Abschnitte 1 und 3 dieses Anhangs).
4.7. Entfernungsbereiche/Entfernungsmessringe
Bereich (range) | Ringabstände (range rings) |
500 m | 100 m |
800 m | 200 m |
1.200 m | 200 m |
1.600 m | 400 m |
2.000 m | 400 m |
4.000 m | 800 m |
4.8. Helligkeit im Navigationsmodus
4.9. Bildfarben
Es müssen mindestens die in der Darstellungsbibliothek 6.0 der IHO S-52 (colour tables) genannten Farbkombinationen für Tag, Dämmerung und Nacht unterstützt werden.
4.10. Featurebericht (Pick Report)
4.11. Messfunktionen
4.12. Erstellung und Bearbeitung eigener Karteneinträge
4.13. Laden und Aktualisieren von SENC
4.14. Radarbilddarstellung und -überlagerung
In allen anderen Fällen muss ein gattungsmäßiges Symbol verwendet werden (empfohlen ist ein Achteck; ein Kreis darf nur für Anwendungen der Binnenschifffahrt verwendet werden).
4.15. Inland-ECDIS-Funktionen mit unmittelbarem Zugriff
4.16. Ständig sichtbare Funktionsparameter
Folgende Funktionsparameter müssen permanent angezeigt werden:
5. Service-Funktionen
Service-Funktionen müssen durch Passwort oder andere geeignete Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein. Sie dürfen im Navigationsmodus nicht schaltbar sein.
Die Anforderungen der Nummern 5.1 und 5.3 gelten nur für den Navigationsmodus.
5.1. Statische Korrektur der Kartenposition
5.2. Statische Korrektur der Kartenorientierung
5.3. Konfiguration der Schnittstellen
6. Hardwareprüfung und erforderliche Nachweise
6.1. Resistenz gegenüber Umgebungsbedingungen im Navigationsmodus
6.2. Gerätedokumentation
Die technische Dokumentation ist daraufhin zu prüfen, ob sie vollständig, zutreffend und verständlich ist und ausreicht, damit das Gerät ohne Schwierigkeiten installiert, konfiguriert und betrieben werden kann.
6.3. Schnittstellen
6.4. Eigenschaften der Bedienelemente
Alle Bedienelemente sind hinsichtlich ihrer ergonomischen und funktionellen Arbeitsweise zu prüfen und müssen die Anforderungen gemäß diesem Anhang erfüllen.
6.5. Eigenschaften des Bildschirms im Navigationsmodus
Der Bildschirm muss alle in diesem Anhang genannten Anforderungen hinsichtlich Größe, Darstellungsfarben, Auflösung und Helligkeitsvariation erfüllen.
7. Prüfung der Kartendarstellung, der Bedienung und des Funktionsumfangs
7.1. Vorbereitung des zu prüfenden Gerätes
Das Gerät ist nach den Angaben des Installationshandbuchs aufzustellen, zusammenzubauen und anzuschließen. Nach dem Einschalten muss die Test-SENC geladen werden.
7.2. Prüfung der Betriebsarten
Die im Bedienungshandbuch genannten Betriebsarten müssen nacheinander gestartet und geprüft werden. Die Anforderungen in Nummer 4 dieses Abschnitts müssen erfüllt sein.
7.3. Prüfung der dargestellten Features
Es muss geprüft werden, ob alle in der Test-SENC enthaltenen Features sichtbar sind und richtig dargestellt werden. Dazu muss die Informationsdichte auf "Vollanzeige" (all features) gesetzt werden. Das System muss mindestens in der Lage sein, alle Features gemäß dem "Darstellungsstandard für Inland ECDIS" (Abschnitt 3 dieses Anhangs) darzustellen. Darüber hinaus sind weitere vom Benutzer auswählbare Symbolsätze zulässig.
Wenn für die Darstellung von Karteninformationen Symbole verwendet werden, die von dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe i genannten Dokument ("Inland-ECDIS-Darstellungsbibliothek") abweichen, müssen sie
Symbole, die zur ECDIS-Darstellungsbibliothek hinzugefügt werden, müssen sich von den Darstellungsbibliothekssymbolen deutlich unterscheiden.
7.4. Prüfung der maßstabsabhängigen Informationsdichte (SCAMIN)
7.5. Prüfung der Helligkeitsvariation im Navigationsmodus
Das Inland-ECDIS-Gerät muss in einem abgedunkelten Raum betrieben und die Helligkeit auf ihren niedrigsten Wert eingestellt werden. Die Helligkeit der Features soll 15 cd/m2 nicht überschreiten, die des Hintergrunds 0,5 cd/m2.
7.6. Prüfung der Farben
Alle vom Benutzer wählbaren S-52-Farbtafeln müssen nacheinander auf Übereinstimmung mit diesem Anhang überprüft werden.
7.7. Prüfung der Messfunktionen
7.8. Prüfung der Karten-Aktualisierungsfunktion (update)
Vor und nach jedem Prüfungsschritt müssen die Versionsnummern der geladenen SENCs und der Updates nach der Beschreibung im Bedienungshandbuch abgerufen und auf dem Bildschirm dargestellt werden.
Nach einem Update muss es möglich sein, alle entsprechenden Features wieder aufzurufen und darzustellen.
7.9. Test der dargestellten Features in mehr als einer Zelle für dasselbe Gebiet
8. Prüfung der Radarbilddarstellung und -bedienung im Navigationsmodus
8.1. Vorbereitungen
8.2. Prüfung des Radarbilds ohne unterlegte Karte
8.3. Prüfung des Radarbilds, der überlagerten Informationen von anderen Schiffen und der unterlegten Karte
Das Inland-ECDIS-Gerät muss in einer Referenz-Umgebung installiert werden. Diese kann entweder real (z.B. auf einem Schiff) oder simuliert sein. Das Gerät muss Positions- und Orientierungsinformationen anderer Schiffe (entsprechend den technischen Spezifikationen für Inland AIS) mit verschiedenen Informationsaltern verarbeiten.
8.3.1. Prüfung der Radarbildüberlagerung
Für alle anderen Schiffe muss ein generisches Symbol verwendet werden (empfohlen wird ein Achteck; ein Kreis darf nur für Anwendungen der Binnenschifffahrt verwendet werden).
8.3.2. Prüfung der Kartenpositionierung und -orientierung
8.3.3. Prüfung der Maßstabstreue
Die Karteninformation muss mit bekannten Referenzpunkten im Radarbild verglichen werden, um zu prüfen, ob der Kartenmaßstab ausreichend mit dem Radarmaßstab übereinstimmt.
9. Prüfung der Alarme und Anzeigen
Die Inland-ECDIS-Hersteller müssen in der Systemdokumentation bestätigen, dass das System diese Prüfverfahren und Signalanzeigen im Informationsmodus umfasst.
10. Prüfung der Ausfallregelungen im Navigationsmodus
Abschnitt 4A
Maßnahmen zur Sicherung der Softwarequalität
1. Allgemeine Anforderungen
Die im Navigationsmodus verwendete Software ist ein sicherheitsrelevantes Teil eines Navigationssystems. Daher müssen die Hersteller von Navigationssystemen sicherstellen, dass alle im Navigationsmodus verwendeten Softwarekomponenten in jeder Situation eine sichere Navigation erlauben.
Die in den Nummern 1.1 bis 1.5 genannten Anforderungen gelten nur für den Navigationsmodus; die in den Nummern 1.6 und 1.7 genannten Anforderungen gelten sowohl für den Navigationsmodus als auch den Informationsmodus.
1.1. Anforderungen an die Softwaregestaltung
Softwarekomponenten müssen exakt nach etablierten Gestaltungsmethoden entwickelt werden. Die Designspezifikation muss deutlich machen, in welcher Form die Sicherheitsanforderungen berücksichtigt sind.
Es muss ein Softwarehandbuch zur Verfügung gestellt werden, in dem die Schreibregeln für den Programmcode und die Dokumentation sowie die Programmstruktur (Modularisierung), die Konfliktanalysen und die Prüfung von Softwarekomponenten spezifiziert sind. Für jede Softwarekomponente sind Dokumente zu liefern, die Spezifikation und Design beschreiben.
1.2. Implementierungsanforderungen
Die Implementierung von Softwaremodulen muss von qualifizierten Entwicklern durchgeführt werden, welche die Anforderungen an Design und Sicherheit genau kennen.
Wirken mehrere Entwickler an der Softwareerstellung für das Navigationssystem mit, so muss durch Nutzung eines Versionskontrollsystems die konfliktfreie Entwicklung garantiert werden.
Die Implementierung muss gemäß Designspezifikation und Entwicklungshandbuch durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen bekannte Implementierungsprobleme (abhängig von der verwendeten Programmiersprache) berücksichtigt werden. Die Software umfasst u. a.
Wenn Parallelverarbeitung benutzt wird (z.B. Multiple Threads, Aufgaben oder Prozesse), so muss während der Implementierung auf Konfliktfreiheit geachtet werden. Die Software umfasst u. a.
1.3. Prüfungsanforderungen
Alle Softwaremodule müssen entsprechend den Vorgaben der Designspezifikation getestet werden. Die Testergebnisse müssen mit dem Designhandbuch verglichen und in Testprotokollen dokumentiert werden.
Die Prüfungen müssen sowohl Modul- als auch Systemtests umfassen. Die Hersteller von Navigationssystemen müssen die Stabilität ihrer Systeme durch umfangreiche Simulationstests nachweisen, wobei in der Simulation die komplette Navigationsumgebung einschließlich aller geforderten externen Sensoren nachgebildet werden muss.
1.4. Anforderungen an Komponenten Dritter
Komponenten Dritter wie OEM-Produkte (Original Equipment Manufacturer) enthalten fertige Software, auf die der Hersteller des Navigationssystems keinen Einfluss hat. Die Software umfasst u. a.
Komponenten Dritter müssen entsprechend den allgemeinen Sicherheitsanforderungen ausgewählt werden. Der Hersteller des Navigationssystems muss durch annehmbare Qualitätszertifikate oder durch intensive und nachvollziehbare eigene Prüfungen nachweisen, dass Komponenten Dritter dem hohen Qualitätsstandard entsprechen, wie er für eine sichere Navigation gefordert wird.
1.5. Anforderungen an zusätzliche Dienste im Navigationsmodus
Im Navigationsmodus sind zusätzliche Funktionen oder Dienste statthaft, sofern sie von Nutzen sind und den Navigationsbetrieb nicht beeinträchtigen.
Der Hersteller des Navigationssystems ist für die zusätzlichen Testeinrichtungen verantwortlich, die benötigt werden, um die Schnittstellen, die Protokolle und die Konformität mit den technischen Spezifikationen für Inland ECDIS zu prüfen.
1.6. Sprache
Zusätzliche nationale Versionen eines typgeprüften Inland ECDIS müssen erneut zur Typprüfung vorgelegt werden, damit die Richtigkeit der Übersetzung der Benutzeroberfläche kontrolliert werden kann. Die Typprüfung ist nur für Systeme im Navigationsmodus vorgesehen.
Die qualifizierte Einrichtung, die die Typprüfung eines Inland-ECDIS-Systems durchführt, kann ein Gutachten eines beglaubigten Übersetzers zur Richtigkeit der Übersetzung in eine bestimmte Sprache seitens des Herstellers des Systems verlangen.
1.7. Anforderungen an die Dokumentation für Nutzer
Die Dokumentation (Handbücher) muss umfassende, d. h. vollständige Informationen über das Gerät, die Installation, den Betrieb und die Wartung des Navigationssystems enthalten. Die für den Anwender erforderlichen Informationen müssen klar, verständlich und ohne unnötige Fachbegriffe dargestellt sein. Das Bedienungshandbuch muss wenigstens in Englisch, Französisch, Deutsch und Niederländisch erhältlich sein; die technische Beschreibung des Systems braucht nur in Englisch vorzuliegen.
2. Testmethoden und erforderliche Ergebnisse
2.1. Funktionstest im Navigationsmodus
2.1.1. Leistungsanforderungen
Das Navigationssystem muss verlässliche Positions- und Vorausrichtungswerte ausgeben. Zudem müssen die Positions- und Vorausrichtungswerte durch das System auf Übereinstimmung mit der geforderten Genauigkeit kontrolliert werden.
Position und Vorausrichtung müssen mit Bezug zum selben Referenzpunkt berechnet und angezeigt werden. Dieser muss normalerweise die Mitte der Schiffsradarantenne sein. Spätestens mit jeder Drehung der Radarantenne muss auch eine neue Positionsschätzung zur Verfügung stehen.
2.1.1.1. Position
Das Navigationssystem muss die Position des Schiffes bestimmen und darstellen. Dabei sind unter normalen Betriebsbedingungen folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Die Ergebnisse müssen in einem realistischen Test von mindestens 60 Minuten Dauer verifiziert werden.
2.1.1.2. Vorausrichtung (Heading)
Das Navigationssystem muss die Vorausrichtung des Schiffes bestimmen und darstellen. Dabei sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Die Ergebnisse müssen in einem realistischen Test von mindestens 60 Minuten Dauer verifiziert werden.
2.1.2. Behandlung eines Sensorausfalls
Das Navigationssystem muss die einwandfreie Funktion der Bestimmung der Position und der Vorausrichtung online überwachen. Probleme müssen spätestens innerhalb von 30 Sekunden erkannt werden. Im Fehlerfall muss das Navigationssystem dem Nutzer das Problem melden und über die daraus folgenden Konsequenzen für die Navigation informieren.
Wenn ein kritischer Sensoralarm anzeigt, dass die Position oder die Vorausrichtung nicht die notwendige Genauigkeit aufweisen, muss die Karte abgeschaltet werden.
2.1.3. Einrichtung einer Schnittstelle für den Konformitätstest
Der Anbieter eines Navigationssystems muss während des Konformitätstests am Navigationssystem eine Schnittstelle gemäß dem Standard IEC 61162-1 einrichten, an der die vom Navigationssystem genutzten Positions- und Vorausrichtungswerte ausgegeben werden. Diese Informationen müssen nach den als GGA (Global Positioning System Fix Data) und HDT (Heading True) bekannten Datensätzen von IEC 61162-1 (siehe das in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe k genannte Dokument) codiert sein. Weitere Datensätze wie RMC (Recommended Minimum Navigation Information), ROT (Rate Of Turn) und VTG (Track made good and Ground speed) sind zulässig.
Diese Strings müssen vorzugsweise einmal pro 0,1 Sekunde, mindestens aber einmal pro Sekunde gesendet werden. Position und Vorausrichtung müssen die in den Nummern 2.1.1.1 und 2.1.1.2 dieses Abschnitts genannten Anforderungen erfüllen.
2.2. Allgemeine Softwareprüfungen
2.2.1. Gerätedokumentation
Folgende Dokumente, die jedem im Navigationsmodus verwendeten Inland ECDIS beigefügt sein müssen, sind für das Zertifizierungsverfahren zur Verfügung zu stellen:
Für das Zertifizierungsverfahren müssen folgende Dokumente und Dateien zur Verfügung gestellt werden (nicht erforderlich für den Endnutzer):
Die zur Verfügung gestellten Dokumente und Dateien müssen eine komplette Prüfung auf Einhaltung der technischen Spezifikationen für Inland ECDIS ermöglichen.
Jedem Inland-ECDIS-System muss ein Bedienungshandbuch beigefügt sein.
2.2.2. Dauertest für den Navigationsmodus
Das Navigationssystem ist einem 48-stündigen Dauertest unter normalen Betriebsbedingungen zu unterziehen. Dazu muss das System mit Standardschnittstellen für die Überwachung der Leistung und der Ressourcen während des Betriebs ausgerüstet werden. Während der Prüfung dürfen keine Anzeichen von Systeminstabilität, Speicherverlust oder Leistungsminderung auftreten. Wenn Navigationssysteme bei Betrieb im Navigationsmodus zusätzliche Dienste unterstützen, muss die nötige Testeinrichtung einschließlich aller in Nummer 1.7 dieses Abschnitts genannten Dokumente zur Verfügung gestellt werden.
3. Änderungen an zertifizierten Navigationssystemen
3.1. Allgemeine Anforderungen
Alle an Bord installierten Navigationssysteme müssen einem amtlich zertifizierten System funktional äquivalent sein. Jedem ausgelieferten Gerät muss eine Bescheinigung des Herstellers beigefügt sein, in der die funktionale Äquivalenz mit dem zertifizierten System sowie die Konformität mit den technischen Spezifikationen für Inland ECDIS bestätigt wird.
Die zuständige Behörde ist berechtigt, jederzeit ein installiertes System auf Konformität mit den Anforderungen des Inland-ECDIS-Standards zu prüfen.
3.2. Änderungen an der Hard- und Software
Der Hersteller des Navigationssystems kann Änderungen an der Hard- oder Software vornehmen, sofern die Konformität mit dem Inland-ECDIS-Standard gewahrt bleibt. Änderungen müssen vollständig dokumentiert sein und der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Dabei ist zu erläutern, wie das Navigationssystem durch die Änderungen beeinflusst wird. Die zuständige Behörde kann eine teilweise oder komplette Erneuerung der Konformitätsprüfung und Zertifizierung verlangen, wenn sie es für notwendig hält. Das gilt auch für die Nutzung eines genehmigten Inland ECDIS mit einer anderen nationalen Version des Betriebssystems.
Die folgenden Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zertifizierung des Systems und erfordern lediglich eine Mitteilung an die zuständige Behörde:
Abschnitt 4B
Systemkonfigurationen (Abbildungen)
Abbildung 1 Inland-ECDIS-Gerät, Parallelsystem ohne Verbindung zur Radaranlage (Systemkonfiguration 1)
Abbildung 2 Inland-ECDIS-Gerät, parallele Installation mit Verbindung zur Radaranlage (Systemkonfiguration 2)
Abbildung 3 Inland-ECDIS-Gerät mit Verbindung zur Radaranlage und gemeinsamem Bildschirm (Systemkonfiguration 3)
Abbildung 4 Radaranlage mit integrierter Inland-ECDIS-Funktionalität (Systemkonfiguration 4)
Abschnitt 5
Glossar der Begriffe
Begriff oder Abkürzung | Definition | Quelle |
Kurzbezeichnung | 6-Zeichen-Code des Features/des Attributs | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe a genanntes Dokument |
Aktor | Ein Aktor wandelt eine elektrische Größe in eine andere physikalische (z.B. optische) Größe. Ein Aktor ist das Gegenteil eines Sensors. | |
AIS | Fahrzeugseitige Ausrüstung, die im Interesse einer verbesserten Schiffsverfolgung die automatische Identifizierung von Schiffen sowie die Fahrtdatenaufzeichnung ermöglicht und weitere Funktionen umfasst. Das automatische Identifizierungssystem sollte den technischen und Leistungsstandards in Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens (Schutz des menschlichen Lebens auf See) entsprechen. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe r genanntes Dokument |
Höchstinformationsdichte | Höchstinformationsdichte (Vollanzeige) bedeutet den gesamten Informationsumfang der SENC. Hier wird zusätzlich zur Standardinformationsdichte (Standardanzeige) auch der Rest der Objekte - bei Bedarf einzeln - dargestellt. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Attribut | Definierte Charakteristik einer Einheit (z.B. Kategorie eines Leuchtzeichens, Sektorgrenzen, Kennung des Lichtsignals usw.).
Definitionen für verschiedene Attribute können aus dem in Abschnitt 1 Absatz 2 Buchstabe h dieses Anhangs genannten Feature-Katalog für Inland ENCs abgeleitet werden. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe a genanntes Dokument |
Zelle (Kartenzelle) | Eine Zelle ist ein geografisches Gebiet, das einen Inland-ENC- oder bathymetrischen Inland-ENC-Datensatz umfasst. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe a genanntes Dokument |
CIE-Farbenkalibrierung | Verfahren zur Gewährleistung, dass die in IHO S-52 festgeschriebenen Farben korrekt auf dem ECDIS-Bildschirm wiedergegeben werden. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Datum | Parametersatz, der die Bezugsebene oder das Bezugskoordinatensystem definiert, die/das für die geodätische Festlegung bei der Berechnung der Koordinaten von Punkten auf der Erde verwendet wird.
Gewöhnlich gibt es horizontale und vertikale Data. Für die praktische Anwendung eines Datums ist/sind ein oder mehrere unterscheidbare(r) (Referenz-) Punkt(e) mit Koordinaten in diesem Datum vorgegeben.
Das horizontale Datum ist ein Satz an Parametern, der den Bezug für die geodätische Festlegung der horizontalen Koordinaten angibt, gewöhnlich die Abmessungen und die Lage eines Referenzellipsoids. (Das horizontale Datum muss WGS 84 entsprechen.) Das vertikale Datum ist eine Ebene, auf die sich Höhen bzw. Tiefen (Peilungen und Tidehöhen) beziehen; für Erhebungen (im Sinne von Höhen) gewöhnlich eine (einheitliche) Oberfläche, meist der mittlere Meeresspiegel (m über Normal Null), für Tiefen meist Niedrigwasser. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument und in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe n genanntes Dokument |
Basisanzeige | Mindestinformationsdichte; Mindestumfang an SENC-Information, der dargestellt wird und der durch den Betreiber nicht reduziert werden kann; enthält die Informationen, die jederzeit in sämtlichen geografischen Bereichen und unter allen Umständen erforderlich sind. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe d genanntes Dokument |
Anzeigemaßstab | Verhältnis zwischen der Entfernung auf der Anzeige und der Entfernung auf der Erde, genormt und ausgedrückt als Maßstab, z.B. 1:10.000. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
EBL | Elektronische Peillinie (Electronic Bearing Line) | Abschnitt 4 dieses Anhangs |
ECDIS | Elektronisches Kartendarstellungs- und Informationssystem (Electronic Chart Display and Information System): Navigationsinformationssystem, das bei Vorhandensein geeigneter Ausfallsicherungseinrichtungen den Vorschriften über das Mitführen von auf dem neuesten Stand befindlichen Seekarten gemäß den Regeln V/19 und V/27 SOLAS, 1974, in der jeweils geltenden Fassung, entspricht und aufgrund dessen anerkannt werden kann, da es den Nautiker bei der Routenplanung und -überwachung unterstützt, indem es ausgewählte Informationen aus einer systemspezifischen elektronischen Navigationskarte (SENC) mit von Navigationssensoren übermittelten Positionsdaten sowie auf Anforderung zusätzliche navigationsbezogene Informationen anzeigt. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe d genanntes Dokument |
Kante | Eindimensionales räumliches Objekt, festgelegt durch zwei oder mehr Koordinatenpaare (oder zwei verbundene Knoten) und wahlweise Interpolationsparameter. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe a genanntes Dokument |
Elektronische Karte | Breitgefächerter Begriff zur Beschreibung der Daten, der Software und des elektronischen Systems zur Anzeige von Karteninformationen. Die elektronische Karte kann, muss aber nicht gleich der Papierkarte sein, die das SOLAS-Übereinkommen vorschreibt. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
ENC | Elektronische Navigationskarte (Electronic Navigational Chart): bezeichnet den in Bezug auf Inhalt, Struktur und Format standardisierten Datenbestand, der durch staatliche hydrografische Behörden zur Verwendung in ECDIS herausgegeben wird. Die elektronische Navigationskarte enthält alle für eine sichere Navigation erforderlichen Karteninformationen und kann außer den Papierkarteninformationen zusätzliche Informationen (z.B. Fahrtrichtungen) enthalten, die für eine sichere Navigation als erforderlich angesehen werden. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe d genanntes Dokument |
ENC-Zelle | Geografische Unterteilung der ENC-Daten für Vertriebszwecke. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe e genanntes Dokument |
ETSI | Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (European Telecommunications Standards Institute). | |
Enumeration | Eine spezifische Quantität oder Qualität (Wertebereich), die einem Attribut zugeordnet ist (z.B. Leitfeuer, die Grenzwinkel, der die Lichtfarbe spezifizierende Code - siehe Attribut). | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe o genanntes Dokument |
Feature | Ein identifizierbarer Satz von Informationen.
Ein Feature kann Attribute haben und auf andere Features bezogen sein.
Digitale Darstellung von Gegenständen (zur Gänze oder Teile davon) anhand ihrer Charakteristiken (Attribute), ihrer Geometrie und wahlweise ihrer Beziehung zu anderen Features (z.B. verschlüsselte Beschreibung eines Leuchtfeuersektors, unter anderem mit Sektorgrenzen, Farbe des Lichts, Reichweite der Sichtbarkeit, und ggf. Verbindung mit einem Leuchtturm). Feature-Definitionen können dem in Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe h dieses Anhangs genannten Feature-Katalog für Inland ENC entnommen werden. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Feature-Katalog | Zusammenfassung aller derzeit identifizierten Features, Attribute und Enumerationen, die für die Verwendung in Inland ENC zugelassen sind. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe o genanntes Dokument |
Datei | Ein übereinstimmender Satz von S-57-Aufzeichnungen, zusammengestellt für einen bestimmten Zweck; Inhalt und Aufbau müssen durch eine Produktbeschreibung definiert sein. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
GNSS | Globales Satellitennavigationssystem (GNSS): System, das Satelliten nutzt, um autonome Geo-Ortungsdienste bereitzustellen. | |
Vorausrichtung (heading) | Richtung, in die die Längsachse eines Schiffes zeigt; üblicherweise ausgedrückt in Grad (°) abweichend von Nord im Uhrzeigersinn durch 360 Grad (tatsächlich, magnetisch oder Kompass). | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Vorausorientierte Anzeige (Head-up display) | Die Bildschirmanzeige (Radar oder ECDIS) ist so ausgerichtet, dass die Vorausrichtung des Schiffes nach oben zeigt.
Diese Orientierung entspricht dem Ausblick von der (Schiffs-)Brücke gemäß der Vorausrichtung des Schiffes.
Diese Orientierung kann häufige Drehungen des Anzeigeninhalts erfordern. Änderungen des Schiffskurses oder plötzliches Gieren können dazu führen, dass diese instabile Orientierungsart unlesbar wird. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Mensch-Maschine-Schnittstelle | Die Benutzeroberfläche bzw. die Mensch-Maschine-Schnittstelle ist jener Teil der Maschine, über den die Interaktion zwischen Mensch und Maschine erfolgt. Die Funktionsweise der Mensch-Maschine-Schnittstelle wird durch Berücksichtigung der Ergonomie (menschliche Faktoren) verbessert. Es gibt viele Möglichkeiten, Mensch-Maschine-Benutzerschnittstellen für Anwendungen von Maschinen- und Verfahrensautomatisierungen zu entwickeln. Leitlinien, Standards und Handbücher für die Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen wurden von ISA, ASM, ISO und NUREG veröffentlicht. | |
IEC | Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission); internationale (regierungsunabhängige) Organisation, die weltweite Standards für Elektrik und Elektrotechnik zur Erleichterung des internationalen Handels herausgibt. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
IHO | Internationale Hydrografische Organisation; koordiniert die Aktivitäten der nationalen hydrografischen Institutionen, verbreitet Standards und berät Entwicklungsländer auf dem Gebiet der hydrografischen Vermessung und Produktion von nautischen Karten und Veröffentlichungen. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
IHO-Registratur | IHO-Registratur für Geoinformationsinfrastruktur (IHO Geospatial Information Infrastructure Registry). Eine Registratur ist das Informationssystem, über das ein Register geführt wird. Im Fall des S-100 stellt die IHO eine Registratur zur Verfügung, die eine Einrichtung zur Aufbewahrung von verschiedenen Registern für Hydrografiebezogene Daten beinhaltet. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe m genanntes Dokument |
IMO | Internationale Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization); früher IMCO, die IMO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich mit der Sicherheit und Effizienz der Schifffahrt und der Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe befasst. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Informationsmodus | Verwendung des Inland ECDIS nur für Informationszwecke, ohne überlagertes Radarbild. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Inland AIS | Automatisches Identifikationssystem für Binnenschiffe gemäß der Verordnung Nr. 415/2007 für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe p genanntes Dokument |
Inland ECDIS | Elektronisches Kartendarstellungs- und Informationssystem für die Binnenschifffahrt, das ausgewählte Informationen aus einer systemspezifischen elektronischen Navigationskarte für die Binnenschifffahrt (Inland SENC) und wahlweise Informationen anderer nautischer Sensoren des Schiffes darstellt. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Inland ENC (IENC) | Elektronische Navigationskarte für die Binnenschifffahrt (Inland Electronic Navigational Chart): bezeichnet den in Bezug auf Inhalt, Struktur und Format standardisierten Datenbestand zur Verwendung in elektronischen Kartendarstellungs- und Informationssystemen an Bord von Binnenschiffen. Eine IENC wird von oder im Auftrag einer zuständigen Regierungsstelle herausgegeben und entspricht Standards, die zunächst von der Internationalen Hydrografischen Organisation (IHO) erarbeitet und von der Harmonisierungsgruppe für Inland ENC (Inland ENC Harmonization Group) weiterentwickelt wurden. Eine IENC enthält alle für eine sichere Navigation auf den Binnenwasserstraßen erforderlichen Karteninformationen und kann außer den Papierkarteninformationen zusätzliche Informationen (z.B. Fahrtrichtungen, maschinenlesbare Betriebspläne usw.) enthalten, die für eine sichere Navigation und Fahrtenplanung als erforderlich angesehen werden. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Inland ENC Domain | Speicherbereich innerhalb der IHO-Registratur für Geoinformationsinfrastruktur (IHO Geospatial Information Infrastructure Registry), der für Inland-ENC-bezogene Einträge (Definitionen) bestimmt ist. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe m genanntes Dokument |
Inland SENC | Systemspezifische elektronische Navigationskarte für die Binnenschifffahrt (Inland System Electronic Navigational Chart): Datenbank, die sich aus der Transformation von Inland ENCs durch Inland ECDIS für eine geeignete Anwendung ergibt und die durch Aktualisierungen der Inland ENCs mit geeigneten Mitteln und außerdem durch Daten des Schiffsführers ergänzt ist; Datenbank, auf die tatsächlich durch Inland ECDIS für die Erzeugung der Darstellung und anderer nautischer Funktionen zugegriffen wird. Inland SENC kann auch Informationen aus anderen Quellen enthalten. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Integrierte Darstellung | Vorausorientiertes (head-up), relativ zum Schiff bewegtes Kartenbild, bestehend aus der Inland SENC und passgenau überlagert mit dem Radarbild (mit angepasstem Maßstab und Versatz, sowie angepasster Orientierung). | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Nachschlagetafel (look-up table) | Tabelle, die Symbolisierungsanweisungen zur Verbindung von SENC-Einträgen mit Punkten, Linien oder Flächensymbolisierungen gibt und Anzeigeprioritäten, Radarpriorität, IMO-Kategorie und optionale Abbildungsgruppe enthält. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Navigationsmodus | Verwendung des Inland ECDIS beim Steuern des Schiffes mit überlagertem Radarbild. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Nordorientierte Anzeige | Informationen auf dem (Radar- oder ECDIS-)Bildschirm werden so angezeigt, dass sich Norden oben befindet. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Andere nautische Informationen | Nautische Informationen, die nicht in der SENC enthalten sind, aber durch ECDIS angezeigt werden können, z.B. Radarinformationen. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Eigenes Schiff | Begriff für das Schiff, auf dem das ECDIS betrieben wird. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Schiffseigene Sicherheitskontur | Sicherheitstiefenlinie; die Tiefenlinie, die der Schiffsführer von den Konturen ausgewählt hat, die in der SENC enthalten sind; wird von ECDIS zur Abgrenzung zwischen sicherem und unsicherem Fahrwasser in der Anzeige und zum Erzeugen von Fehltiefen-Alarmen verwendet. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Leistungsstandard für ECDIS | Unter Federführung der IMO entwickelter Standard zur Beschreibung der Mindestleistungsanforderungen für Navigationsgeräte und andere Ausrüstungen, die das SOLAS-Übereinkommen vorschreibt, enthalten in MSC.232(82) in der von der IMO am 5. Dezember 2006 angenommenen Fassung. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Featurebericht (Pick Report) | Ergebnis einer Datenbankabfrage nach weiteren Informationen zu dargestellten Punktsymbolen, Linien oder Flächen, die der Darstellung nicht zu entnehmen sind. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Darstellungsbibliothek für ECDIS | Satz von mehrheitlich digitalen Spezifikationen, zusammengestellt aus Symbolbibliotheken, Farbschemata, Nachschlagetafeln und Regeln, der jedes Feature und jedes Attribut der SENC mit einer geeigneten Darstellung in der ECDIS-Anzeige verknüpft. Veröffentlicht durch die IHO als Anhang A, Sonderveröffentlichung Nr. 52 (S-52). | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Produktbeschreibung | Festgelegter Teil der Gesamtbeschreibung, ergänzt durch Regelungen, der auf die beabsichtigte Nutzung der Übertragungsdaten zugeschnitten ist.
(Die ENC-Produktbeschreibung spezifiziert den Inhalt, die Struktur und andere Erfordernisse einer ENC.) | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
(Radar-)Bereich | Abstand von der Radarantenne. In der Binnenschifffahrt muss der (Radar-)Bereich sequentiell schaltbar entsprechend den Radarvorschriften sein. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe q genanntes Dokument |
Anzeige der relativen Bewegung | Zeigt Karteninformationen und Radarobjekte in relativer Bewegung zur Schiffsposition an, die auf dem Bildschirm fixiert ist. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Fahrtroutenplanung | ECDIS-Funktion, in der das Gebiet angezeigt wird, das benötigt wird, um die vorgesehene Route zu untersuchen, die vorgesehene Fahrspur auszuwählen sowie die Fahrspur und ihre Meilensteine (Wegpunkte) zu markieren und navigatorische Anmerkungen anzubringen. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe d genanntes Dokument |
SCAMIN | Kleinster Maßstab, in dem das Feature verwendet werden darf, z.B. bei der Darstellung in ECDIS. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe a aufgeführtes Dokument |
SENC | Systemspezifische Elektronische Navigationskarte (System Electronic Navigational Chart): Interne Datenbank eines Inland ECDIS, die sich aus der Transformation von ENCs und deren Aktualisierungsdateien sowie anderen vom Schiffsführer hinzugefügten Daten ergibt. Es handelt sich um die Datenbank, auf die ECDIS für die Erzeugung der Darstellung und andere nautische Funktionen tatsächlich zugreift. Die SENC kann auch Informationen aus anderen Quellen enthalten. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Räumliches Objekt | Objekt, das ortsbezogene Informationen zu Dingen in der realen Welt enthält. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Standardinformationsdichte | Standardumfang an SENC-Informationen, die beim Einschalten von ECDIS auf der Karte angezeigt werden. Die Anzeige mit der Standardinformationsdichte (Standardanzeige) ist die Standardeinstellung von Inland ECDIS. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
[Schiffs-]Verfolgung und Aufspürung | Verfolgung: Führung von Statusinformationen über ein Schiff, gegebenenfalls in Verbindung mit Informationen über Ladung und Sendungen; Aufspürung: Abruf von Informationen über den Aufenthaltsort eines Schiffes, gegebenenfalls in Verbindung mit Informationen über Ladung, Sendungen und Ausrüstung gemäß der Verordnung Nr. 415/2007 über Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe o genanntes Dokument |
Anzeige der absoluten Bewegung (True motion display) | Anzeige, in der sich das eigene Schiff und jedes Radarobjekt mit der eigenen absoluten Bewegung fortbewegen, während die Position aller kartierten Informationen fixiert bleibt. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe c genanntes Dokument |
Benutzerdefinierte Einstellungen | Möglichkeit, ein Profil von Anzeige- und Betriebseinstellungen zu verwenden und zu speichern. | Abschnitt 1 dieses Anhangs |
Variabler Entfernungsmessring (Variable Range Marker - VRM) | Variabler Entfernungsmessring | Abschnitt 4 dieses Anhangs |
WGS 84 | Weltweites geodätisches System; die geodätische Basis für das "Navigational Satellite Timing and Ranging - Global Positioning System", das die Vermessung der Erde und ihrer Objekte ermöglicht und das vom Verteidigungsministerium der USA entwickelt wurde. Dieses globale geodätische Referenzsystem wird von der IHO für den hydrografischen und kartografischen Gebrauch empfohlen. | In Abschnitt 1 Nummer 2 Buchstabe n genanntes Dokument |
Vergleich des Aufbaus des Standards für (Maritime) ECDIS und der technischen Spezifikation für Inland ECDIS | Anlage 1 |
(Maritime) ECDIS | Inland ECDIS | OPEN ECDIS FORUM http://ienc.openecdis.org |
IMO MSC.232(82) revised Performance Standards for ECDIS, December 2006
Appendix 1: Reference Documents Appendix 2: SENC Information available for display during route planning and route monitoring Appendix 3: Navigational Elements and Parameters Appendix 4: Areas for which special conditions exist Appendix 5: Alarms and Indicators Appendix 6: Back-up requirements Appendix 7: RCDS mode of operation | Abschnitt 1: Leistungsstandard | |
IHO S-57: Transfer Standard for Digital Hydrographic Data, Edition 3.1, Supplement No. 2,
June 2009 Part 1: General Introduction Part 2: Theoretical Data Model Part 3: Data Structure Appendix A: IHO Object catalogue Introduction Chapter 1: Object Classes Chapter 2: Attributes Annex B: Attributes/Object Classes Cross Reference Appendix B: Product specifications Appendix B.1: ENC Product Specification Annex A: Use of The Object Catalogue for ENC Annex B: Example of CRC Coding Appendix B.2: IHO Object Catalogue Data Dictionary Product Specification | Abschnitt 2: Datenstandard für Inland ENCs | Inland-ENC-Feature-Katalog
Bathymetrischer Inland-ENC-Feature-Katalog Produktbeschreibung für Inland ENCs Produktbeschreibung für bathymetrische Inland ENCs IENC-Codierungsanleitung |
IHO S-62: ENC Producer Codes, Edition 2.5, December 2009 | Abschnitt 2a: Codes für Hersteller und Wasserstraßen | Codes für Hersteller und Wasserstraßen |
IHO S-52: Specification for Chart Content and Display Aspects of ECDIS, Edition 6, March 2010
Annex A: IHO ECDIS Presentation Library Annex B: Procedure for initial calibration of colour displays Annex C: Procedure for maintaining the calibration of displays Appendix 1: Guidance on Updating the Electronic Chart Annex A: Definitions and Acronyms Annex B: Current Updating Practice for Paper Charts Annex D: Estimate of Data Volume | Abschnitt 3: Darstellungsstandard | Darstellungsbibliothek für Inland ECDIS
Nachschlagetafeln Symbole Bedingte Symbolisierungsprozeduren |
IEC 61174 Edition 3.0: ECDIS - Operational and Performance Requirements, Methods of Testing and Required Test Results, 2008-09 | Abschnitt 4: Technische und betriebliche Leistungsanforderungen, Prüfmethoden und erforderliche Prüfergebnisse
Abschnitt 4A: Maßnahmen zur Sicherung der Softwarequalität Abschnitt 4B: Systemkonfigurationen | |
S-32 Appendix 1: Hydrographic Dictionary - Glossary of ECDIS-Related Terms | Abschnitt 5: Glossar der Begriffe |
ENDE |