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Regelwerk, EU 2020, Lebensmittel, Natur/Tierschutz - EU Bund
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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1550 der Kommission vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Programms 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen

(ABl. L 354 vom 26.10.2020 S. 9 A;
Beschl. (EU) 2022/1947 - ABl. L 268 vom 14.10.2022 S. 31 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2023/1811 - ABl. L 234 vom 22.09.2023 S. 196 Inkrafttreten Gültig A;
Beschl. (EU) 2024/2210 - ABl. L 2024/2210 vom 06.09.2024 Inkrafttretn Gültig)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 1, insbesondere auf Artikel 118 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Durchsetzung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette obliegt den Mitgliedstaaten, deren zuständige Behörden mithilfe amtlicher Kontrollen überprüfen, ob einschlägige Anforderungen der Union tatsächlich eingehalten und wirksam durchgesetzt werden. Parallel hierzu sieht Artikel 116 der Verordnung (EU) 2017/625 vor, dass Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zu überprüfen. Diese Kontrollen der Kommission sollten durchgeführt werden in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie mit Blick auf das Funktionieren der nationalen Kontrollsysteme und die Arbeit der zuständigen Behörden, die diese Systeme betreiben; hierbei sollten Synergien mit Kontrollregelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden.

(2) Die Kommission hat ein mehrjähriges Kontrollprogramm für den Zeitraum 2021-2025 aufgestellt, das sich an der Amtszeit der aktuellen Kommission ausrichtet und ihren Prioritäten Rechnung trägt. Diese Kontrollen werden von Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchgeführt, um die Anwendung der Rechtsvorschriften in den oben genannten Bereichen zu überprüfen. Bei der Festlegung der Schwerpunkte wurden verschiedene Kriterien angewandt, unter anderem die festgestellten Risiken für Verbraucher, Tiere oder Pflanzen, die bisherigen Leistungen der Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen, das Produktionsvolumen, Informationen aus einschlägigen Quellen (z.B. vonseiten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) und aus dem Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC) bzw. dessen Komponenten.

(3) Dieses mehrjährige Kontrollprogramm trägt zur Verwirklichung folgender Prioritäten der Kommission bei: "Europäischer Grüner Deal" 2 und "Strategie "Vom Hof auf den Tisch" für ein faires, gesünderes und umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem" 3. Ferner trägt es bei zur Kontrolle der gemeinsamen Agrarpolitik gemäß den in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 festgelegen Cross-Compliance-Vorschriften. Die im mehrjährigen Kontrollprogramm vorgesehenen Kontrollen ermöglichen es der Kommission, ihren rechtlichen Verpflichtungen zur Überwachung der Anwendung des Unionsrechts nachzukommen, indem sie überprüft, ob die amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen mit dem Unionsrecht in Einklang stehen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das mehrjährige Programm 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission gemäß Artikel 116 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 in den Mitgliedstaaten durchführen, ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 23. Oktober 2020

1) ABl. L 95 vom 07.04.2017 S. 1.

2) COM(2019) 640 final.

3) COM(2020) 381 final.

4) Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 549).

.

Anhang 22 23 24

Dieser Anhang enthält das Programm 2021-2025 für Kontrollen, die Experten der Kommission in den unter die Verordnung (EU) 2017/625 fallenden Bereichen in den Mitgliedstaaten durchführen werden.

Für den betreffenden Zeitraum hat die Kommission bestimmte Schwerpunkte in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Lebensmittelqualität, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, Eingang von Tieren und Waren aus Drittländern in die Union, antimikrobielle Resistenz und allgemeine Aspekte innerhalb der Lebensmittelkette (einschließlich in Bezug auf das Funktionieren der nationalen Kontrollsysteme und die Arbeit der zuständigen Behörden) festgelegt.

Die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 festgelegten Schwerpunkte werden in allen Mitgliedstaaten von der Kommission kontrolliert. Die spezifischen Fragen, die Gegenstand der einzelnen Kontrollen sind, richten sich an der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten aus.

Die Experten der Kommission führen die Kontrollen, einschließlich Audits, gemäß Artikel 116 der Verordnung (EU) 2017/625 durch.

Das Mehrjahresprogramm für Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-2025 zur Überprüfung der Anwendung der Vorschriften in den unter Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Bereichen deckt auch andere Aspekte ab, die unter die genannte Verordnung fallen, etwa Betrug und Einfuhrkontrollen. Nicht alle Schwerpunkte sind Gegenstand einer bestimmten Reihe von Kontrollen. Einige werden in eine allgemeinere Reihe von Kontrollen einbezogen, beispielsweise werden gegebenenfalls Aspekte des Tierschutzes bei der Schlachtung als Teil der Kontrollen zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder die Einhaltung der Anforderungen durch die Grenzkontrollstellen als Teil der amtlichen Kontrollen von Tieren und Waren abgedeckt.

Die Abschnitte 1 bis 10 dieses Anhangs enthalten die im mehrjährigen Kontrollprogramm vorgesehenen Kontrollen, die in Schwerpunkte und spezifische Ziele unterteilt sind. In Abschnitt 11 ist das Kontrollprogramm 2025 festgelegt.

1. Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Lebensmittel tierischen Ursprungs

(z.B. Sicherheit von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, von Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen und von Fischereierzeugnissen; Produktionshygiene bei lebenden Muscheln)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Lebensmittelsicherheitsvorschriften der Union für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs - einschließlich Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung - durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen, Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Lebensmittelbedingte Zoonosen

(z.B. Salmonellen)

Überprüfung der von der Kommission kofinanzierten nationalen Veterinärprogramme der Mitgliedstaaten und der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Lebensmittel nichttierischen Ursprungs

(z.B. Sicherheit von Obst und Gemüse, Kräutern, Gewürzen und Sprossen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Lebensmittelsicherheitsvorschriften der Union für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs - einschließlich Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung - durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung der mikrobiologischen Sicherheit) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs

(Rückstände von Tierarzneimitteln, Pestiziden und Kontaminanten)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über Rückstände von Tierarzneimitteln, Pestiziden und Kontaminanten in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs durch die Mitgliedstaaten.
Kontaminanten in Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs

(z.B. Mykotoxine)

Überprüfung auf Grundlage der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne der Mitgliedstaaten und der entsprechenden Berichte, ob die amtlichen Kontrollen zu Kontaminanten in Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs den Anforderungen der einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften der Union entsprechen.

2. Futtermittel und Futtermittelsicherheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Allgemeine Futtermittelhygiene

(Futtermittelhygiene, Zulassung und Registrierung von Betrieben, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Kontaminanten)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über Futtermittelhygiene durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Futtermittelhygiene, Zulassung und Registrierung von Betrieben, Kontaminanten, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
ArzneifuttermittelÜberprüfung der Einhaltung der ab Januar 2022 geltenden Unionsvorschriften für die Herstellung von Arzneifuttermitteln durch die Mitgliedstaaten.
Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

(Fleischsektor, Verarbeitungsbetriebe)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Handhabung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, die in der Union erzeugt oder in der Union in Verkehr gebracht werden, durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen (unter besonderer Berücksichtigung des Fleischsektors und von Verarbeitungsbetrieben).

3. Tiergesundheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Seuchen der Kategorie A gemäß der Verordnung (EU) 2016/429

(z.B. Afrikanische Schweinepest, hochpathogene Aviäre Influenza)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung der wichtigsten aktiven Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest und der hochpathogenen Aviären Influenza durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Nicht lebensmittelbedingte Zoonosen

(z.B. Tollwut)

Kontrolle der Kapazität der Mitgliedstaaten zur Erkennung, Überwachung und Kontrolle von relevanten nicht lebensmittelbedingten Zoonosen.
Seuchen der Kategorie B gemäß der Verordnung (EU) 2016/429

(z.B. Tuberkulose, Brucellose)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung enzootischer Seuchen durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung des Grads der Durchführung und der Wirksamkeit der von der Kommission kofinanzierten nationalen Veterinärprogramme) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Handlungsbereitschaft und Prävention

(z.B. Notfallplanung)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zu Maßnahmen, die für die Handlungsbereitschaft bei Mehrfachausbrüchen epizootischer Seuchen durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen sorgen.

4. Tierschutz

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Transport

(z.B. transportunfähige Tiere, Tiertransportschiffe, nicht abgesetzte Kälber, Durchfuhr von Tieren an Kontrollstellen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über den Tierschutz beim Transport durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von transportunfähigen Tieren, Tiertransportschiffen und nicht abgesetzten Kälbern sowie der Durchfuhr von Tieren an Kontrollstellen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Landwirtschaftliche Betriebe

(z.B. Legehennen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zum Schutz von Tieren während der Aufzuchtphase sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Schlachtung

(z.B. Wiederkäuer, Geflügel)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zum Schutz von Wiederkäuern und Geflügel bei der Schlachtung sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

5. Pflanzengesundheit

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Auftreten von Pflanzenschädlingen

(erhebliche Bedrohung)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung von im Gebiet der Union festgestellten Pflanzenschädlingen durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Schädlingen, die eine erhebliche Bedrohung darstellen, etwa Xylella fastidiosa, Tomato brown rugose fruit virus, Kiefernfadenwurm, Bockkäfer (Anoplophora), Trioza und andere als prioritär eingestufte Schadorganismen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.
Handlungsbereitschaft und Prävention

(z.B. Notfallplanung, Programme für Pflanzengesundheitserhebungen)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur Aufstellung und Aktualisierung von Notfallplänen für die Pflanzengesundheit durch die Mitgliedstaaten.
Überprüfung der Planung und Durchführung von Erhebungsprogrammen für prioritäre Schädlinge und sonstige Quarantäneschädlinge gemäß dem Gesetz über Pflanzengesundheit.
Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Union

(Pflanzenpässe)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Pflanzenschutzvorschriften der Union in Bezug auf die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Union durch die Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung von Pflanzenpässen) sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

6. Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und nachhaltige Verwendung von Pestiziden

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Pflanzenschutzmittel

(Zulassung, Inverkehrbringen und Verwendung von Pestiziden, Pestizidrückstände)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und über Pestizidrückstände durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

Nachhaltige Verwendung von PestizidenÜberprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

7. Lebensmittelqualität 24

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Ökologischer/biologischer LandbauÜberprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen durch die Mitgliedstaaten sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen.

8. Eingang von Tieren und Waren aus Drittländern in die Union

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Amtliche Kontrollen von Tieren und WarenÜberprüfung, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung amtlicher Kontrollen von Tieren und Waren nachkommen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden.
Überprüfung, ob Tiere und Waren, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, die geltenden allgemeinen und spezifischen EU-Anforderungen für den Eingang in die Union erfüllen.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/625 und der darauf basierenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte liegen.
Konformität der GrenzkontrollstellenÜberprüfung, ob die von den Mitgliedstaaten zur Benennung vorgeschlagenen Grenzkontrollstellen vor ihrer Benennung die Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen, einschließlich Kontrollzentren, erfüllen, die in den geltenden Rechtsvorschriften der Union festgelegt sind.
Überprüfung, ob die Grenzkontrollstellen, ausgewiesenen Eingangsorte und Orte der ersten Einführung, die gemäß Artikel 61 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 wiederbenannt wurden, den geltenden Mindestanforderungen erfüllen.
Überprüfung, ob die anderen Kontrollstellen als Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 die geltenden Mindestanforderungen erfüllen.
Amtliche PflanzengesundheitskontrollenÜberprüfung, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung amtlicher Pflanzengesundheitskontrollen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen nachkommen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden.
Es sollte gewährleistet werden, dass Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, die geltenden Pflanzenschutzanforderungen der Union für den Eingang in die Union erfüllen.

9. Antimikrobielle Resistenz (AMR)

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

Überwachung antimikrobieller Resistenzen bei zoonotischen und kommensalen BakterienÜberprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Überwachung antimikrobieller Resistenzen bei zoonotischen und kommensalen Bakterien, womit zur vollständigen Umsetzung des Europäischen Aktionsplans von 2017 zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts "Eine Gesundheit" 1 beigetragen wird.

10. Allgemeine Aspekte innerhalb der Lebensmittelkette

Schwerpunkt

Spezifische Ziele

BetrugSammlung von Informationen über die Eignung und Wirksamkeit der Durchführung der nationalen Vorkehrungen zur Bekämpfung von Betrug innerhalb der Lebensmittelkette gemäß der Verordnung (EU) 2017/625.
Weiterverfolgung von Auditempfehlungen

(sektorbezogen und allgemein)

Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten geeignete Folgemaßnahmen ergreifen, um bei Kontrollen der Kommission festgestellte spezifische oder systemische Mängel zu beheben.
Genetisch veränderte Organismen (GVO)

(z.B. Zulassung, Inverkehrbringen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung)

Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union über die Zulassung und das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Organismen durch die Mitgliedstaaten, einschließlich der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln, sowie der Durchführung der diesbezüglichen amtlichen Kontrollen. Beitrag zu und Aufbau von Fachwissen über die Durchsetzung in Bezug auf durch neue genomische Verfahren gewonnene Erzeugnisse.
Notfälle, neu auftretende Probleme und neue EntwicklungenUntersuchung von Notfällen, neu auftretenden Problemen oder neuen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und Sammlung von Informationen darüber.

11. Kontrollprogramm 2025 24

BereichSchwerpunktBerücksichtigung 2025
Lebensmittel und LebensmittelsicherheitLebensmittel tierischen UrsprungsSicherheit von Säugetier- und Geflügelfleisch und daraus gewonnenen Erzeugnissen
Sicherheit von Milch und daraus gewonnenen Erzeugnissen
Sicherheit von Fischereierzeugnissen
Lebensmittel nichttierischen UrsprungsMikrobiologische Sicherheit
Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen UrsprungsChemikaliensicherheit - Rückstände
Futtermittel und FuttermittelsicherheitFuttermittelsicherheitFuttermittelhygiene
Arzneifuttermittel
Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
TiergesundheitSeuchen der Kategorie A gemäß der Verordnung (EU) 2016/429Afrikanische Schweinepest
Hochpathogene Aviäre Influenza
Seuchen der Kategorien B und C gemäß der Verordnung (EU) 2016/429Überwachungssystem für Seuchen der Kategorien B und C
Handlungsbereitschaft und PräventionNotfallplanung im Rahmen der Audits in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und die hochpathogene Aviäre Influenza
Hochpathogene Aviäre Influenza (Eine Gesundheit)
Übertragungswege der Pandemie (Eine Gesundheit)
TierschutzSchlachtungWiederkäuer und Geflügel
TransportTiertransportschiffe
PflanzengesundheitAuftreten von PflanzenschädlingenAuftreten von Pflanzenschädlingen, die eine erhebliche Bedrohung darstellen
Handlungsbereitschaft und PräventionProgramme zur Überwachung der Pflanzengesundheit
Notfallplanung
PSM und NVPPflanzenschutzmittel (PSM)Chemikaliensicherheit - Zulassung, Inverkehrbringen und Verwendung von Pestiziden
Nachhaltige Verwendung von Pestiziden
LebensmittelqualitätÖkologischer/biologischer LandbauÖkologischer/biologischer Landbau
Eingang von Tieren und Waren aus Drittländern in die UnionAmtliche Kontrollen von Tieren und WarenTiere und Waren
AMRÜberwachung antimikrobieller Resistenzen (AMR) bei zoonotischen und kommensalen BakterienAntimikrobielle Resistenzen (AMR) bei zoonotischen und kommensalen Bakterien
Allgemeine Aspekte innerhalb der LebensmittelketteWeiterverfolgung von AuditempfehlungenSektorbezogene und allgemeine Folgemaßnahmen aufgrund von Auditempfehlungen
Genetisch veränderte Organismen (GVO)Genetisch veränderte Organismen (GVO)
Notfälle, neu auftretende Probleme und neue EntwicklungenNotfälle, neu auftretende Probleme und neue Entwicklungen

1) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts "Eine Gesundheit"", COM(2017) 339 final, 29.6.2017.


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