Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt

RheinSchPV
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Erster Teil
Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord

§ 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord

§ 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen

§ 1.14 Beschädigung von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge, Anzeige von Unfällen

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte, Amphibienfahrzeuge

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde

§ 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

§ 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze

§ 1.25 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen

§ 1.26 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug

Kapitel 2
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03 Schiffseichung

§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05 Kennzeichen der Anker

§ 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

Kapitel 3
Bezeichnung der Fahrzeuge

Abschnitt I
Allgemeines

§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
(Anlage 3 Bild 1)

§ 3.02 Lichter

§ 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel

§ 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel

§ 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen

§ 3.06 (ohne Inhalt)

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.

Abschnitt II
Nacht- und Tagbezeichnung

Titel A
Bezeichnung während der Fahrt

§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
(Anlage 3 Bild 2, 3, 64)

§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)

§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 11, 12, 13, 14)

§ 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 15, 16)

§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
(Anlage 3 Bild 17)

§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)

§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)

§ 3.15 Bezeichnungen der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist
(Anlage 3 Bild 33)

§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
(Anlage 3 Bild 34, 35, 36)

§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
(Anlage 3 Bild 37)

§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 38)

§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
(Anlage 3 Bild 39)

Titel B
Bezeichnung beim Stilliegen

§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)

§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 42, 43, 44)

§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
(Anlage 3 Bild 45, 46)

§ 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen
(Anlage 3 Bild 47)

§ 3.24 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
(Anlage 3 Bild 48)

§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
(Anlage 3 Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)

§ 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
(Anlage 3 Bild 53, 54, 55)

Abschnitt III
Sonstige Bezeichnung

§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
(Anlage 3 Bild 56)

§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

§ 3.29 Schutz gegen Wellenschlag
(Anlage 3 Bild 58)

§ 3.30 Notzeichen
(Anlage 3 Bild 59)

§ 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
(Anlage 3: Bild 60)

§ 3.32 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
(Anlage 3: Bild 61)

§ 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)

§ 3.34 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
(Anlage 3: Bild 65)

Kapitel 4
Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte

Abschnitt I
Schallzeichen (Anlage 6)

§ 4.01 Allgemeines

§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03 Verbotene Schallzeichen

§ 4.04 Notzeichen

Abschnitt II
Sprechfunk

§ 4.05 Sprechfunk

Abschnitt III
Informations- und Navigationsgeräte

§ 4.06 Radar

§ 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS

Kapitel 5
Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.01 Schiffahrtszeichen

§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße

Kapitel 6
Fahrregeln

Abschnitt I
Allgemeines

§ 6.01 Schnelle Schiffe

§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

Abschnitt II
Begegnen und Überholen

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

§ 6.04 Begegnen Grundregeln
(Anlage 3 Bild 63)

§ 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06 Begegnen von schnellen Schiffen mit anderen Fahrzeugen und untereinander

§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge

§ 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen

Abschnitt III
Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen

§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände

§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen

Abschnitt IV
Fähren

§ 6.23 Verhalten der Fähren

Abschnitt V
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren Allgemeines

§ 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken

§ 6.26 Durchfahrt durch Schiffbrücken

§ 6.27 Durchfahren der Wehre

§ 6.28 Durchfahren der Schleusen

§ 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt

§ 6.29 Vorrecht auf Schleusung

Abschnitt VI
Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar

§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter

§ 6.31 Stillliegende Fahrzeuge

§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge

§ 6.33 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge

Kapitel 7
Regeln für das Stilliegen

§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen

§ 7.02 Liegeverbot

§ 7.03 Ankern und Benutzung von Ankerpfählen

§ 7.04 Festmachen

§ 7.05 Liegestellen

§ 7.06 Besondere Liegestellen

§ 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen

§ 7.08 Wache und Aufsicht

Kapitel 8
Zusatzbestimmungen

§ 8.01 Geschleppte und schleppende Schubverbände

§ 8.02 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen

§ 8.03 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen

§ 8.04 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes

§ 8.05 Kupplungen der Schubverbände

§ 8.06 Sprechverbindung auf Verbänden

§ 8.07 Begehbarkeit der Schubverbände

§ 8.08 Zusammenstellung der Schleppverbände

§ 8.09 Bleib-weg-Signal

§ 8.10 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind

§ 8.11 Sicherheit an Bord der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

Zweiter Teil
Sonderbestimmungen für einzelne Strecken

Kapitel 9
Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen

§ 9.01 Beschränkungen der Schiffahrt in Basel

§ 9.02 Großer Elsässischer Kanal und kanalisierter Rhein

§ 9.03 Vorbeifahrt an der Fähre Seltz-Plittersdorf

§ 9.04 Geregelte Begegnung

§ 9.05 Fahrt von Fahrzeugen und Verbänden auf gleicher Höhe

§ 9.06 Befahren der Altrheine zwischen Mannheim und Mainz

§ 9.07 Beschränkungen der Schiffahrt

§ 9.08 Nachtschiffffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar

§ 9.09 Beschränkung der Schifffahrt zwischen Bad Salzig (km 564,30) und Gorinchem (km 952,50)

§ 9.10 Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der französischen Armee und der Bundeswehr

§ 9.11 Fahrt bei unsichtigem Wetter unterhalb der Spyck'schen Fähre

§ 9.12 Boven-Rijn und Waal

§ 9.13 Pannerdensch Kanaal, Neder-Rijn und Lek

Kapitel 10
Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser

§ 10.01 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre

§ 10.02 Beschränkung der Schiffahrt bei Niedrigwasser zwischen Bingen und St. Goar

Kapitel 11
Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen

§ 11.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge

§ 11.02 Höchstabmessungen der Schubverbände und der gekuppelten Fahrzeuge

§ 11.03 (aufgehoben)

§ 11.04 (aufgehoben)

§ 11.05 (aufgehoben)

Kapitel 12
Stromstrecken mit Meldepflicht oder Wahrschauregelung

§ 12.01 Meldepflicht

§ 12.02 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel - St. Goar

§ 12.03 Besondere Regeln für die Fahrt in der Wahrschaustrecke

Kapitel 13
Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim

§ 13.01 Anwendungsbereich

§ 13.02 Kennzeichnung der Fahrzeuge

§ 13.03 Einsenkungsmarken

§ 13.04 Tiefgangsanzeiger

§ 13.05 Unterscheidungszeichen der Anker

§ 13.06 Zusammenstellung der Verbände

Kapitel 14
Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein

§ 14.01 Allgemeine Bestimmungen

§ 14.02 Basel

§ 14.03 Mannheim-Ludwigshafen

§ 14.04 Mainz

§ 14.05 Bingen

§ 14.06 Bad Salzig

§ 14.07 Koblenz

§ 14.08 Andernach

§ 14.09 Wesseling

§ 14.10 Duisburg-Ruhrort

§ 14.11 Übernachtungshäfen Boven-Rijn, Waal und Lek

§ 14.12 Schutz- und Sicherheitshafen Emmerich

§ 14.13 (aufgehoben)

Dritter Teil
Umweltbestimmungen

Kapitel 15
Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen

§ 15.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung

§ 15.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 15.03 Verbot der Einbringung und Einleitung

§ 15.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord

§ 15.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen

§ 15.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern

§ 15.07 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)

§ 15.08 Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich

§ 15.09 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge

Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt (nur Hinweis)

Anlage 2 (ohne Inhalt)

Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge

I. Allgemeines

Anlage 4 (ohne Inhalt)

Anlage 5 (ohne Inhalt)

Anlage 6 Schallzeichen

A. Allgemeine Zeichen

B. Begegnungszeichen

C. Überholzeichen

D. Wendezeichen

E. Zeichen bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

F. (ohne Inhalt)

G. Zeichen bei unsichtigem Wetter

Anlage 7 Schiffahrtszeichen

Abschnitt I
Hauptzeichen

A. Verbotszeichen

B. Gebotszeichen

C. Zeichen für Einschränkungen

D. Empfehlende Zeichen

E. Hinweiszeichen

Abschnitt II
Zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften

Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

I. Allgemeines

1. Schiffahrtszeichen

2. Begriffe

II. Bezeichnung der Fahrrinne

III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße

A. Feste Zeichen

B. Schwimmende Zeichen

C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten

IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße

V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschiffahrt

A. Bezeichnung von Brückenpfeilern (falls erforderlich)

B. Bezeichnung von Freileitungen (falls erforderlich)

Anlage 9 Lichtwahrschau Oberwesel - St. Goar Rhein km 548,50 - 555,43

Anlage 10 Muster für das Ölkontrollbuch (§ 15.05 RheinSchPV; Anlage 2, Anhang I CDNI 1)

Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen "Navigationsstatus" und des Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug

Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten

Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV