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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Fußnoten zum Handbuch über Prüfungen und Kriterien


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Teil I

Abschnitt 10

1) Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z.B. Splitter) sein.

2) EIS = Extremely Insensitive Substance

3) Im Englischen steht "mechanische Beanspruchung". Es handelt sich aber um eine detonative Beanspruchung durch einen Standarddetonator.

4) -

Abschnitt 11

1) Aus Sicherheitsgründen, z.B. wenn der Stoff reibempfindlich ist, braucht er nicht angedrückt zu werden. In Fällen, in denen die physikalische Form der Probe sich durch Drücken verändern kann oder das Drücken der Probe nicht den Betriebsbedingungen entspricht, z.B. bei faserigen Materialien, können geeignetere Einfüllverfahren angewendet werden.

2) Der obere Teil der Stahlhülse, der in der Verschraubung verbleibt, zählt als ein Teil.

3) Wenn thermisch stabile energetische flüssige Stoffe geprüft werden, wie Nitromethan (UN 1261), können unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden, da der Stoff zwei Druckmaxima haben kann.

4) Erhältlich von der nationalen Kontaktstelle für Prüfeinzelheiten im Vereinigten Königreich (siehe Anhang 4).

5) Wenn vorbereitende Prüfungen für die Handhabungssicherheit (z.B. Erwärmen in einer Flamme) oder offene Abbrandprüfungen (z.B. eine Prüfung der Serie 3 Prüfart (d)) anzeigen, dass eine schnelle Reaktion zu erwarten ist, ist die Probenmenge auf 0,5 g zu reduzieren, bis die Heftigkeit der Reaktion unter Einschluss bekannt ist. Wenn es notwendig ist, eine 0,5-g-Probe zu verwenden, ist die Probenmenge schrittweise zu erhöhen bis entweder ein "+"-Ergebnis erzielt oder die Prüfung mit einer 5,0-g-Probe durchgeführt wird.

Abschnitt 12

1) Aus Sicherheitsgründen, z.B., wenn der Stoff reibempfindlich ist, braucht er nicht angedrückt zu werden. In Fällen, in denen die physikalische Form der Probe sich durch Drücken verändern kann oder das Drücken der Probe nicht den Betriebsbedingungen entspricht, z.B. bei faserigen Materialien, können geeignetere Einfüllverfahren angewendet werden.

2) Der obere Teil der Stahlhülse, der in der Verschraubung verbleibt, zählt als ein Teil.

3) Wenn thermisch stabile energetische Flüssige Stoffe geprüft werden, wie Nitromethan (UN 1261) können unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden, da der Stoff zwei Druckmaxima haben kann.

4) Erhältlich von der nationalen Kontaktstelle für Prüfeinzelheiten im Vereinigten Königreich (siehe Anhang 4).

5) Wenn vorbereitende Prüfungen für die Handhabungssicherheit (z.B. Erwärmen in einer Flamme) oder offene Abbrandprüfungen (z.B. eine Prüfung der Serie 3 Prüfart (d)) anzeigen, dass eine schnelle Reaktion zu erwarten ist, ist die Probenmenge auf 0,5 g zu reduzieren, bis die Heftigkeit der Reaktion unter Einschluss bekannt ist. Wenn es notwendig ist, eine 0,5-g-Probe zu verwenden, ist die Probenmenge schrittweise zu erhöhen, bis entweder ein "+"-Ergebnis erzielt oder die Prüfung mit einer 5,0-g-Probe durchgeführt wird.

Abschnitt 13

1) Bei Stoffen, die sich aus mehr als einem Bestandteil zusammensetzen, muss die gesiebte Probe für den Originalstoff repräsentativ sein.

2) Das Verhältnis zwischen dem Probenvolumen und der Empfindlichkeit des flüssigen Stoffes ist eine für den flüssigen Stoff spezifische Funktion. Das für dieses Prüfverfahren ausgewählte Volumen ist für die Bestimmung relativer Empfindlichkeit geeignet. Eine Bestimmung des Verhältnisses zwischen der Empfindlichkeit und dem Probenvolumen ist durchzuführen, wenn über den Stoff detailliertere Informationen gefordert werden.

3) Bei Stoffen, die aus mehr als einem Bestandteil bestehen, muss die gesiebte Probe repräsentativ für den Originalstoff sein.

4) Im englischen Original mit 13.5.1.3.4 falsch nummeriert.

5) Die Zeichnung entspricht teilweise nicht der Buchstabenlegende. O fehlt in der Zeichnung. R und S zeigen auf dasselbe Teil. S muss in die Legende eingefügt werden und müsste den Text von Q erhalten. R müsste auf die Mittelsäule im oberen Teil zeigen. Q zeigt auf ein in der Beschreibung nicht genanntes Teil der Prüfvorrichtung.

6) Die Prüfstellung der Stempel ist schon im englischen Original falsch. Die Oberkante des unteren der
beiden Stempel E muss in einer Ebene mit der Oberkante des Führungsrings sein.

7) Hier fehlt schon im englischen Original die Angabe des Abschnitts, in dem das Prüfverfahren beschrieben ist. Es muss " 16.6.1.3.3" eingefügt werden.

Abschnitt 16

1) Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z.B. Splitter) sein.

2) Vorbehaltlich der Bedingung, dass, falls die Gegenstände eine sehr kleine Menge nur eines Stoffes (von Stoffen) der Verträglichkeitsgruppe A enthalten, eine ausreichende Anzahl dieser oder äquivalenter Gegenstände gleichzeitig gezündet wird, um so mindestens 0,2 g Initialsprengstoff zur Explosion zu bringen.

3) Hier ist im englischen Original keine Nummerierung. Die Nummerierung in 16.5 sollte im englischen
Original generell der Nummerierung in Abschnitt 16.4 angepasst werden.

4) Vorbehaltlich der Bedingung, dass, falls die Gegenstände eine sehr kleine Menge nur eines Stoffes (von Stoffen) der Verträglichkeitsgruppe A enthalten, eine ausreichende Anzahl dieser oder äquivalenter Gegenstände gleichzeitig gezündet wird, um so mindestens 0,2 g Initialsprengstoff zur Explosion zu bringen.

5) Die in Abbildung 16.6.1.1 aufgeführten Daten basieren auf metallischen Wurfteilen. Nichtmetallische Wurfteile erzielen andere Ergebnisse und können gefährlich sein. Gefahren von nichtmetallischen Wurfteilen sind auch zu berücksichtigen.

6) Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z.B. Splitter) sein.

Abschnitt 17

1) EIS = Extremely Insensitive Substance

2) Im Englischen steht "mechanische Beanspruchung". Es handelt sich aber um eine detonative Beanspruchung durch einen Standarddetonator.

3) In den Überschriften der Prüfungen 7 (g), 7 (h), 7 (j) und 7 (l) steht im Englischen "article or component level". Diese Überschriften wurden in die Tabelle 17.1 nicht übernommen.

4) Fehlerhafte Nummerierung im englischen Originaltext. Die Nummerierung wurde angepasst.

5) Im Englischen steht "mechanische Beanspruchung". Es handelt sich aber um eine detonative Beanspruchung durch einen Standarddetonator.

6) Es handelt sich um einen Detonationsstoß.

7) Der kursiv gedruckte Text in (c) bzgl. der mechanischen Eigenschaften wurde mit dem 2. Amendment gestrichen. Er dient hier in der deutschen Fassung als Orientierung, welche mechanischen Eigenschaften bis zum 2. Amendment empfohlen wurden.

8) Der kursiv gedruckte Text in (f) bzgl. der mechanischen Eigenschaften wurde mit dem 2. Amendment gestrichen. Er dient hier in der deutschen Fassung als Orientierung, welche mechanischen Eigenschaften bis zum 2. Amendment empfohlen wurden.

9) 1, 2 und 3 sind Luftstoßdruckaufnehmer (drei Messstellen, jeweils 3,05 m vom Zielpunkt entfernt).

Abschnitt 18

1) Anmerkung: Wurde aus der Prüfserie 7 kopiert, Emulsionen lassen sich so nicht bearbeiten.

2) Der obere Teil der Stahlhülse, der in der Verschraubung verbleibt, zählt als ein Teil.

3) Der kursiv gedruckte Text in (c) und (f) bzgl. der mechanischen Eigenschaften wurde mit dem 2. Amendment gestrichen. Er dient hier in der deutschen Fassung als Orientierung, welche mechanischen Eigenschaften bis zum 2. Amendment empfohlen wurden.

4) "O" (im englischen Text) hier durch "0" entsprechend der ursprünglichen deutschen Beschreibung der Prüfmethode ersetzt.

5) Bezeichnung nach DIN EN 10216-1:2004-07: P265TR1/P265TR2, Werkstoffnummer 1.10258/1.10259, aktuelle Norm: DIN EN 10216-1:2014-03.

Teil II

Abschnitt 20

1) Als flüssig gilt ein Stoff, der bei 50 °C einen Dampfdruck von höchstens 300 kPa (3 bar) hat, der bei 20 °C und einem Druck von 101,3 kPa nicht vollständig gasförmig ist und der bei einem Druck von 101,3 kPa einen Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von höchstens 20 °C hat. Ein zähflüssiger Stoff, für den ein spezifischer Schmelzpunkt nicht bestimmt werden kann, ist dem ASTM-Test D 4359-90 oder dem Test zur Bestimmung der Fließfähigkeit (Penetrometer-Test) gemäß Abschnitt 2.3.4 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu unterziehen.

2) Für die Beförderung sind diese Grundsätze bei der Klassifizierung von selbstzersetzlichen Stoffen anzuwenden, die nicht in der Tabelle des Absatzes 2.4.2.3.2.3 der Modellvorschriften aufgeführt sind.

3) Für die Beförderung sollten diese Grundsätze auf die Einstufung von organischen Peroxiden angewendet werden, die nicht in der Tabelle des Absatzes 2.5.3.2.4 der Modellvorschriften aufgeführt sind.

Abschnitt 21

1) In speziellen Fällen kann reines Aluminium oder Stahl 1.4571 nach DIN 17440 als Rohrmaterial verwendet werden.

2) Laut Dokument ST/SG/AC.10/42/Add.2 wird in Tabelle 21.1 der Eintrag für A.2 gestrichen werden; es fehlt aber der konsequenterweise erforderliche Befehl auch den gesamten Text in 21.4.2 zu streichen. Daher verbleibt die Beschreibung vorerst in dieser deutschen Übersetzung. (Reference document: informal document INF.61/Add.2 of the forty-fifth session).

Abschnitt 23

1) Wenn flüssige Stoffe geprüft werden, können variable Ergebnisse erzielt werden, da der Stoff zwei Höchstdruckwerte haben kann.

2) Erhältlich von einer nationalen Kontaktstelle für Prüfeinzelheiten im Vereinigten Königreich (siehe Anhang 4).

3) Wenn vorbereitende Prüfungen für die Handhabungssicherheit (z.B. Erwärmen in einer Flamme) oder [Abbrand] Prüfungen (z.B. eine Prüfung der Serie 3 Prüfart (d) anzeigen, dass eine schnelle Reaktion zu erwarten ist, ist die Probenmenge auf 0,5 g zu reduzieren, bis die Heftigkeit der Reaktion unter Einschluß bekannt ist. Wenn es notwendig ist, eine 0,5-g-Probe zu verwenden, ist die Probenmenge schrittweise zu erhöhen, bis entweder ein "ja, schnell"-Ergebnis erzielt ist oder die Prüfung wird mit einer 5,0-g-Probe durchgeführt.

Abschnitt 25

1) Aus Sicherheitsgründen, z.B. wenn der Stoff reibempfindlich ist, braucht er nicht angedrückt zu werden. In Fällen, in denen die physikalische Form der Probe sich durch Drücken verändern kann oder das Drücken der Probe nicht den Beförderungsbedingungen entspricht, z.B. bei faserigen Materialien, können geeignetere Einfüllverfahren angewendet werden.

2) Der obere Teil der Stahlhülse, der in der Verschraubung verbleibt, zählt als ein Splitter.

3) "O" (im englischen Text) hier durch "0" entsprechend der ursprünglichen deutschen Beschreibung der Prüfmethode ersetzt.

Abschnitt 26

1) Das Benutzen von Glasgefäßen für kräftige Explosivstoffe kann zur Zerstörung des inneren Zylinders des Mörsers führen. Testschüsse mit Pikrinsäure in Glasgefäßen verursachten starke Abnutzungen ergaben aber dieselben Ergebnisse als wie mit abgefeuerter Pikrinsäure in Ladungsbeuteln aus Papier.

2) Im englischen Original steht hier 55 m, was falsch ist und dort geändert werden muss.

Abschnitt 28

1) N.N Semenov, Z. Physik, 48, 1928, 571.; D.A. Frank-Kamentskii, Zhur. Fiz. Khim., 13, 1939, 738; P.H. Thomas, Trans. Faraday Soc., 54, 1958, 60.

2) Reference: Dürrstein S., Kappler C., Neuhaus I., Malow M., Michael-Schulz H., Gödde M., 2016, Modell-based prediction of the adiabatic induction period and SADT of dicumyl peroxide solution and comparison to large-scale experiments performed using 216.5-liter barrels in the H.1 test, Chemical Engineering Transactions, 48, 475-480.

3) References:

  1. J. L. C. van Geel, Investigations into Self-Ignition Hazard of Nitrate Ester Propellants, Thesis, Technical University of Delft, The Netherlands, 1969.

  2. Barendregt, R.B., Thermal Investigation of Unstable Substances, Including a Comparison of Different Thermal Analytical Techniques, Thesis, Technical University of Delft, The Netherlands, 1981.

Teil III

Abschnitt 32

1) Achtung! Versuche nicht in einem kleinen umschlossenen Bereich (z.B. Glove-Box) durchführen, da Explosionsgefahr besteht.

2) Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (VO (EG) Nr. 440/2008), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Nr. L 142 vom 31. Mai 2008, Seiten 1-739, und L 143 vom 3. Juni 2008, Seite 55; geändert am 23. Juli 2009, L 220, Seite 1.

Abschnitt 33

1) Die Prüfungen können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden. Zum Beispiel wenn erwartet werden kann, dass ein positives Ergebnis bei Verwendung eines Probenwürfels mit 25 mm Kantenlänge erhalten werden wird, kann aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes die erste Prüfung mit einem Probenwürfel von 25 mm Kantenlänge durchgeführt werden. Wenn ein positives Ergebnis mit einem Probenwürfel von 25 mm Kantenlänge erhalten wird, ist die Prüfung mit einem Probenwürfel von 100 mm Kantenlänge nicht notwendig.

Abschnitt 34

1) Durch nationalen Kontakt mit Frankreich sind Angaben zu Bezugsmöglichkeiten zu erhalten (siehe Anhang 4).

2) In manchen Fällen können Stoffe auf Grund chemischer Reaktionen einen (zu hohen oder zu niedrigen) Druckanstieg erzeugen, der nicht auf die entzündend (oxidierend) wirkenden Eigenschaften des Stoffes zurückzuführen ist. In diesen Fällen muss die Prüfung gegebenenfalls mit einem inerten Stoff, z.B. Diatomit (Kieselgur), anstelle der Cellulose wiederholt werden, um die Art der Reaktion festzustellen.

3) Quellenangabe beim nationalen Ansprechpartner für Testdetails in Frankreich erhältlich (siehe Anhang 4).

4) Durch den nationalen Kontakt für Prüfungsdetails in Deutschland erhältlich (siehe Anhang 4).

5) Quellenangabe beim nationalen Ansprechpartner für Testdetails in Frankreich erhältlich (siehe Anhang 4).

6) Technische Informationen über einen geeigneten Versuchsaufbau und -geräte sowie ein Video für Trainingszwecke sind beim nationalen Kontakt für Prüfungsdetails in Deutschland erhältlich (siehe Anhang 4).

Abschnitt 35

1) Im englischen Original mit 35.3.3.2. (a) falsch nummeriert.

Abschnitt 37

1) UNS steht für Unified Numbering System.

Abschnitt 38

1) Abweichend von der englischen Version ist hier ein "oder" eingefügt worden.

2) Abweichend von der englischen Version sind hier die Einheiten "Wh" und "V" eingefügt worden.

3) Die Reihenfolge der Definitionen ist nicht alphabetisch, sondern entspricht der Reihenfolge der englischen Ausgabe.

4) Die Darstellung weicht hier von der englischen Ausgabe ab, entspricht aber dem Gemeinten und gleichzeitig auch dem Abschnitt (c).

5) In der englischen Ausgabe werden hier nur die Zellen genannt. Da diese Prüfung jedoch sowohl für Zellen als auch für Batterien durchzuführen ist, werden in der deutschen Ausgabe der Vollständigkeit halber auch die Batterien aufgeführt.

6) In der englischen Ausgabe werden hier nur die Prüfbatterien genannt. Da diese Prüfung jedoch sowohl für Zellen als auch für Batterien durchzuführen ist, werden in der deutschen Ausgabe der Vollständigkeit halber auch die Prüfzellen aufgeführt.

7) In der englischen Ausgabe werden hier die Begriffe "sample cell", "test sample" oder "sample" verwendet, die jedoch in der deutschen Ausgabe einheitlich als Prüfzelle oder Komponentenzelle übersetzt werden.

Abschnitt 51

1) Explosive Stoffe nach GHS-Kapitels 2.1, die als zu empfindlich für die Zuordnung zu einer Unterklasse gelten, können auch durch Desensibilisierung stabilisiert werden und können daher als desensibilisierte Explosivstoffe eingestuft werden, sofern alle Kriterien des GHS-Kapitels 2.17 erfüllt sind. In diesem Fall soll der desensibilisierte explosive Stoff gemäß Prüfserie 3 (Teil I dieses Handbuchs) geprüft werden, da Informationen über die mechanische Empfindlichkeit voraussichtlich für die Festlegung der Bedingungen der sicheren Handhabung und Verwendung wichtig sind. Die Prüfergebisse sollen im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt werden.

2) Die exotherme Zersetzungsenthalpie ist mit dem bereits desensibilisierten explosiven Stoff (z.B. der homogenen festen oder flüssigen Mischung, welche aus dem explosiven Stoff und dem (den) Stoff(en), mit welchem(n) die explosiven Eigenschaften unterdrückt werden sollen, hergestellt wurde) zu bestimmen. Die exotherme Zersetzungsenergie kann durch Anwendung eines geeigneten kalorimetrischen Verfahrens bestimmt werden (siehe Abschnitt 20, Unterabschnitt 20.3.3.3 in Teil II dieses Handbuchs).

*2) Hier wurde die in Deutschland übliche Bezeichnung für M-grade Nitrocellulose Zubereitungen verwendet.

3) Wenn die Prüfung 1 (a) nicht durchgeführt wurde, kann auf die Prüfung 6 (a) der Prüfreihe 6 nicht verzichtet werden.

4) Ist mittels eines geeigneten Verfahrens (z.B. Verbrennungskalorimeter) zu bestimmen.

Anhang 5

1) Es ist empfohlen, entweder Entlastungsversuche im kleinen Maßstab (Größenordnung 100 bis 200 ml) oder Versuche unter Verwendung eines sehr stabilen Behälters (> 100 bar) vor dem eigentlichen 10 Liter Entlastungstest durchgeführt werden, um Informationen über den maximal zu erwartenden Druckeffekt aus der Prüfsubstanz und über den notwendigen Durchmesser der Druckentlastungsöffnung (Düsenplatte) zu erhalten, der im 10 Liter Versuch verwendet werden soll.

Anhang 6

1) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Berechnungsmethode gültig für Mischungen, die bis zu sechs flüchtige Komponenten enthalten. Diese Komponenten können sein: brennbare Flüssigkeiten, wie Kohlenwasserstoffe, Ether, Alkohole, Ester (ausgenommen Acrylate), und Wasser. Das Berechnungsverfahren ist jedoch noch nicht gültig für Mischungen, die halogen-, schwefel- und/oder phosphorhaltige Verbindungen sowie reaktive Acrylate enthalten.

2) Ist der berechnete Flammpunkt um weniger als 5 ° C höher als das relevante Einstufungskriterium, kann die Berechnungsmethode nicht benutzt werden und der Flammpunkt muss experimentell bestimmt werden.

Anhang 9

*1) Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z.B. Splitter) sein.

Anhang 10

-

Anhang 11

a Quelle: Von der BAM durchgeführte Versuche aus 1981 bis 2011.


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