umwelt-online: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (5)
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Anhänge
Rettung | Anhang 1 |
Grundkonzept
Für die Besatzung an Bord von Schiffen mit Gefahrgut besteht die Möglichkeit, gefährlichen Chemikalien ausgesetzt und dadurch geschädigt zu werden. Wenn das auch selten vorkommt, können Chemikalienunfälle die Gesundheit der betroffenen Personen und der Rettungskräfte, die ihnen zur Hilfe kommen sollen, bedrohen. Personen mit ernsthafter Verletzung durch gefährliche Stoffe haben eine bessere Aussicht auf komplikationslose Genesung, wenn am Ort des Geschehens eine angemessene Notfallbehandlung durch ausgebildetes Personal erfolgt, und wenn der Notfallpatient sicher an einen Ort gebracht wird, wo eine weitere Betreuung stattfinden kann. Das erfordert einen umfassenden medizinischen Notfallplan unter Einbeziehung des Schiffsführers und aller Personen, die bei einem Zwischenfall mit Stoffkontakt zur Rettung und medizinischen Hilfeleistung beizuziehen sind.
Notfallplan
Ein Grundzug des erfolgreichen Handlungsschemas bei einem Chemikalien-Zwischenfall ist die Planung einer ausreichenden Einsatzstärke. Das bedeutet die Einbeziehung des gesamten Personals an Bord, auf das für den Notfall-Einsatz und die Erste-Hilfe an verletzten Personen zurückgegriffen werden kann.
Jedes Schiff mit Gefahrgut sollte einen Notfallplan folgenden Inhalts haben:
Ankunft am Ort des Geschehens
Viele Ersthelfer neigen dazu, einem verletzten Unfallopfer ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung beizustehen. Ohne richtigen Schutz riskiert ein Retter beim Betreten eines schadstoffbelasteten Ortes, sich selbst dem Schadstoff auszusetzen und zum Unfallopfer zu werden. Obwohl die Rettung jedes Unfallopfers wichtig ist, sollte sie doch erst dann unternommen werden, wenn sicher ist, dass die Rettungskräfte nicht selber Schaden nehmen.
Immer wenn eine Chemikalie nicht identifiziert ist, muss hinsichtlich ihrer Giftigkeit der ungünstige Fall angenommen werden.
Rettungskräften ist folgendes NICHT gestattet:
Abgrenzung der Gefahrenzone
Die erste Rettungskraft vor Ort sollte eine Gefahrenzone abgrenzen, die alle schadstoffbelasteten Orte einschließt. Dabei sollte sie sich nicht selbst der Belastung aussetzen. Niemandem sollte gestattet sein, ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät und ohne Vollschutzkleidung in diese Gefahrenzone zu gelangen.
Begutachtung, Reinigung und erste Behandlung von Unfallopfern
Rettungskräfte haben - ohne ihre Sicherheit aufs Spiel zu setzen - bei einem Zwischenfall mit gefährlichen Materialien vorrangig dafür zu sorgen, dass ein Unfallopfer nicht länger dem Schadstoff ausgesetzt bleibt, dass es außer Gefahr gebracht und dass es behandelt wird.
Die Belastungssituation wird am besten durch Entfernung des Unfallopfers aus der schadstoffhaltigen Umgebung und seine Befreiung von den Schadstoffen beendet. Wenn das Unfallopfer vor weiteren Belastungsmöglichkeiten und Gefahren sicher und nicht mehr verunreinigt ist, können die Sicherheitsmaßnahmen für das übrige Personal so weit gelockert werden, dass die Betreuung des Unfallopfers erleichtert wird.
Die zusätzliche Gefährdungsmöglichkeit für Unfallopfer und Helfer verbietet außer der lebensrettenden Sofortmaßnahme jegliche medizinische Behandlung innerhalb der Gefahrenzone. Die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes mit gefährlichen Stoffen, sowohl durch nachträgliche Freisetzung von Material in der Zone - eventuell verbunden mit einer Feuer- oder Explosionsgefahr - als auch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit durch die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA), wiegen schwerer als der Zeitgewinn bei einer Betreuung des Unfallopfers in der Gefahrenzone.
Priorität haben Atemwege, Beatmung, Kreislauf - Circulation (A-B-C, siehe Tafel 2). Nach der Beseitigung lebensbedrohender Umstände kann sich das Rettungspersonal weiter um den sonstigen Zustand des Unfallopfers kümmern. Es ist daran zu erinnern, dass die erforderliche persönliche Schutzausrüstung und -bekleidung so lange angelegt sein muss, bis die Bedrohung einer weiteren Schadstoffbelastung ausgeschaltet ist. Deshalb gilt: je eher das Unfallopfer gereinigt wird, desto eher kann das Rettungspersonal die Schutzmaßnahmen verringern oder den Sicherheitsgrad herabsetzen.
Schon mit Beginn der Stabilisierung des Unfallopfers sollte gleichzeitig seine Grobreinigung erfolgen. Dazu sind alle kontaktverdächtigen Kleidungsstücke - auch Schmuck, Armbanduhren und dgl. - zu entfernen. Schneiden Sie Kleidungsstücke notfalls weg. Bürsten oder wischen Sie alle offensichtlichen Verunreinigungen ab. Achten Sie auf den Schutz offener Wunden vor Verunreinigungen. Rettungskräfte sollten streng darauf achten, jeglichen Kontakt mit möglicherweise gefährlichen Stoffen zu vermeiden.
Reinigung bzw. Dekontamination
Reinigung bedeutet die Verminderung äußerlicher Verunreinigungen, das Einsammeln der vorliegenden Verunreinigungen und die Verhinderung einer weiteren Verbreitung möglicherweise gefährlicher Stoffe. Mit anderen Worten, entfernen Sie, was möglich ist, und grenzen Sie ein, was Sie nicht entfernen können.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen dringt über die intakte Haut weniger in den Körper ein, als über offene Fleischwunden, Schleimhäute oder die Augen. Deshalb sollte die Reinigung am Kopf des Unfallopfers beginnen und abwärts fortgesetzt werden, wobei die Augen und offene Wunden zuerst zu beachten sind. Wenn Wunden zu reinigen waren, sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass sie nicht nachträglich wieder verschmutzt werden. Das kann durch eine wasserdichte Abdeckung der Wunden erreicht werden. Bei einigen Chemikalien, wie z.B. starken Laugen, kann bei Augenkontakt eine Spülung mit Wasser oder 0,9 %iger Kochsalzlösung über einen längeren Zeitraum erforderlich sein.
Die äußerliche Reinigung sollte mit den schonendsten Methoden durchgeführt werden. Eine mechanische oder chemische Reizung der Haut sollte sich in Grenzen halten, damit sich ihre Durchlässigkeit nicht erhöht. Verschmutzte Hautpartien sollten sorgfältig unter einem sanften Wasser-Sprühstrahl mit einem weichen Schwamm und einer milden Seife, z.B. einer Geschirrspül-Lösung, gesäubert werden. Es sollte warmes (niemals heißes) Wasser genommen werden. Der Säuberungsgrad sollte sich nach der Art und Form des Schadstoffes, dem Zustand des Unfallopfers, den Umgebungsbedingungen und den verfügbaren Möglichkeiten richten.
Hilfskräfte sollten versuchen, das Waschwasser der Reinigungsvorgänge nach Möglichkeit für eine korrekte Entsorgung aufzufangen. Das Unfallopfer sollte von der Umgebung isoliert werden, damit keine Reste der Verunreinigung verbreitet werden.
Alle eventuell verunreinigten Kleidungsstücke und getragenen Gegenstände des Unfallopfers sollten entfernt und in eindeutig gekennzeichnete Beutel verpackt werden.
Überlegungen zur Behandlung von Unfallopfern
Ein kontaminiertes Unfallopfer ist wie jedes andere Unfallopfer zu behandeln, außer, dass die Hilfskräfte sich selber und andere vor den Gefahren der Schadstoffbelastung schützen müssen. Hilfskräfte müssen sich zunächst um die lebensbedrohende Situation und dann um die Reinigung und die Unterstützungsmaßnahmen kümmern. Mit der ersten Lagebeurteilung kann gleichzeitig bereits eine Reinigung vorgenommen werden. Zusätzliche Maßnahmen werden getroffen, sobald die Umstände es zulassen. Chemikalienspezifische Informationen aus Schiffspapieren und Gefahrzetteln sollten bei den Maßnahmen zur Behandlung des Unfallopfers berücksichtigt werden.
Bei mehr als einem Unfallopfer sollte ein ordentliches TRIAGE-Verfahren (Zuordnung und Vorrang) angewendet werden.
Dann können bestehende Anzeichen und Symptome angemessen und den Umständen entsprechend behandelt werden. Je eher ein Unfallopfer gereinigt wurde, desto eher kann es wie ein "normales" Unfallopfer behandelt werden. Außer bei lebensbedrohenden Umständen sollten direkt auf den Körper einwirkende Behandlung, z.B. intravenöse Injektionen, nur in einer geeigneten, reinen Umgebung vorgenommen werden. Diese Prozeduren können gefährlichen Materialen einen direkten Weg in den Körper des Unfallopfers bahnen.
Sauerstoff sollte über eine Ventil-Maske mit Beatmungsbeutel und Reservoir verabreicht werden. Eine schadstoffbelastete Atmosphäre sollte sich möglichst nicht mit dem Sauerstoff mischen können.
Die Untersuchung des Unfallopfers sollte häufig wiederholt werden, da viele gefährliche Stoffe auf den Organismus mit einer Verzögerung einwirken. In manchen Fällen ist die Verabreichung eines Gegenmittels (Antidot) erforderlich, die meisten Fälle sind jedoch symptomatisch zu behandeln.
Verlagerung auf die Krankenstation des Schiffes
Das Unfallopfer sollte vor der Verlagerung so sauber wie möglich sein, und weiterer Schadstoffkontakt sollte vermieden werden. Besondere Vorsicht vor Kontamination ist geboten bei den Bahrenträgern und anderen Personen, die in der Folge mit dem Unfallopfer in Berührung kommen. Die Helfer sollten eine geeignete Schutzkleidung tragen. Wenn keine ausreichende Reinigung vorgenommen werden kann, sollten die Rettungskräfte alles unternehmen, eine Schadstoff-Verbreitung zu unterbinden.
Zumindest sind die Kleidungsstücke des Unfallopfers zu entfernen und das Unfallopfer selbst erst in Betttücher und dann in Plastikfolie oder Gummilaken einzuwickeln, um die Möglichkeiten der Kontamination von Ausrüstung u. dgl. zu verringern. Minimieren Sie Verschleppung über die Schuhe.
Wenn betroffene Personen laufen können, führen Sie sie aus der Gefahrenzone heraus.
Wenn betroffene Personen nicht laufen können, holen Sie sie auf Liegebrettern oder Tragbahren heraus. Fiberglas-Bretter und Einweg-Abdeckungen sind zu empfehlen.
Wenn ein hölzernes Liegebrett benutzt wird, sollte es mit einem Einweg-Bezug bedeckt oder anschließend entsorgt werden. Ausrüstungsgegenstände, mit denen das Unfallopfer Kontakt hatte, sollten zur Entsorgung oder Reinigung beiseite geschafft werden.
Wenn keine Bergungshilfsmittel verfügbar sind, tragen oder ziehen sie Unfallopfer in den sicheren Bereich.
Medizinische Behandlung des Unfallopfers
Wenn der Weg der Schadstoffaufnahme des Unfallopfers bekannt ist, sollte die entsprechende Tafel zur Hilfe genommen werden.
Wenn die Chemikalie eine besondere Behandlungsform erfordert (siehe Anhang 15), sollte die entsprechende Tafel zur Hilfe genommen werden.
Werden beim Unfallopfer Anzeichen oder Symptome bemerkt, sollte die entsprechende Tafel zur Hilfe genommen werden.
Wiederbelebung CPR (Cardio-Pulmonare Reanimation) | Anhang 2 |
Beurteilung der Atmung
Beurteilung der Herzfunktion
Bringen Sie den Arm, der Ihnen am nächsten liegt, in eine rechtwinklige Position zum Körper, Ellenbogen gebeugt und Handfläche nach oben.
Ziehen Sie den entfernteren Arm über die Brust, und legen Sie die Fläche der Hand auf die Ihnen zugewandte Schulter. | |
Greifen Sie das entferntere Bein kurz oberhalb des Knies, und ziehen Sie es hoch, wobei der Fuß auf dem Boden bleibt. | |
Mit Ihrer anderen Hand an der entfernteren Schulter ziehen Sie an dem Bein, um das Unfallopfer zu sich auf die Seite zu rollen. | |
Richten Sie das obere Bein so aus, dass Hüfte und Knie rechtwinklig abgebeugt sind. | |
Beugen Sie den Kopf zurück um sicherzustellen, dass die Atemwege offen bleiben. | |
GUIDELINES FOR RESUSCITATION: European Resuscitation Council 1996 |
HOLEN SIE SICH FUNKÄRZTLICHEN RAT EIN
Weitere Anweisungen zur weiteren Behandlung bewusstloser Personen: | Anhang 4 |
Keine Atmung, aber Herz schlägt |
Atemwege
die Herstellung offener Atemwege ist der wichtigste schritt bei der künstlichen Beatmung. In der Folge dieser einfachen Maßnahme kann die Spontan-Atmung einsetzen.
Künstliche Beatmung
Falls das Unfallopfer auf das Zurückbeugen seines Kopfes nicht unmittelbar mit einer ausreichenden Spontan-Atmung reagiert, sollte mit der Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase- oder anderen Techniken künstlich beatmet werden. Unabhängig von der Wahl der Methode ist die Offenhaltung der Atemwege das wichtigste.
Vor Beginn der künstlichen Beatmung sollte das Unfallopfer möglichst entkleidet werden. Andernfalls könnte sich der Helfer durch Dämpfe oder Gase aus der Bekleidung vergiften.
Unter Umständen sollte die Mund-zu-Mund-Beatmung mit Vorsicht angewendet werden. Der Helfer sollte berücksichtigen, dass er mit giftigen oder ätzenden Stoffen im Mundbereich des Unfallopfers in Berührung kommt.
Da die künstliche Beatmung so lange fortzusetzen ist wie Lebenszeichen vorhanden sind, sollte umgehend ein Beatmungsgerät herbeigeschafft werden.
Mund-zu-Mund-Beatmung
Mund-zu-Nase-Beatmung
Die Mund-zu-Nase-Technik sollte angewendet werden, wenn es nicht gelingt, den Mund des Unfallopfers zu öffnen, der Mund schwer verletzt ist, oder keine Abdichtung um die Lippen herum erreicht werden kann.
Die künstliche Beatmung ist notfalls über 2 Stunden fortzusetzen; noch länger, wenn Lebenszeichen vorhanden sind.
Keine Atmung, kein Herzschlag
Herzmassage (äußerlicher Druck auf das Herz) sollte zusammen mit der künstlichen Beatmung bei jedem Versuch der Wiederbelebung eines Unfallopfers angewendet werden, dessen Atmung und Herzschlag ausgesetzt haben. Bis zur Wiederherstellung des Kreislaufs bleibt das Gehirn ohne Sauerstoff, und die Person erleidet innerhalb von 4 bis 6 Minuten einen Hirnschaden und kann sterben.
Die künstliche Beatmung befördert sauerstoffhaltige Luft in die Lunge des Unfallopfers. Von dort wird der Sauerstoff über das zirkulierende Blut zum Gehirn und anderen Organen transportiert. Eine wirksame Herzmassage erzeugt für einige Zeit künstlich einen Blutkreislauf bis zum Einsetzen des Herzschlags.
Technik der Herzmassage
Der Druck auf das Brustbein erzeugt teilweise eine künstliche Belüftung, die jedoch nicht für eine Sauerstoffanreicherung des Blutes ausreicht. Deshalb muss auch immer künstlich beatmet werden, wenn eine Herzmassage durchgeführt wird.
Eine wirksame Herzmassage erfordert genügend Druck, um beim Unfallopfer den unteren Teil des Brustbeins um 4 bis 5 cm (bei einem Erwachsenen) zu senken. Damit eine Herzmassage wirksam sein kann, muss sich das Unfallopfer auf einer festen Unterlage befinden. Wenn es im Bett liegt, sollte ein Brett oder eine behelfsmäßige Stütze unter seinen Rücken geschoben werden. Die Suche nach einer festen Unterlage darf den Beginn der Herzmassage jedoch nicht verzögern.
Halten Sie Ihre Arme durchgedrückt und üben Sie fast direkt nach unten so viel Druck aus, dass bei einem Erwachsenen der untere Teil des Brustbeins 4 bis 5 cm nachgibt.
Zwei-Helfer Herzmassage und künstliche Beatmung:
Vorzugsweise sind zwei Helfer zu beteiligen, da die künstliche Kreislauferhaltung mit der künstlichen Beatmung kombiniert werden muss. Die wirksamste künstliche Beatmung und Herzmassage wird erzielt durch eine schnelle Lungenblähung nach je fünf Herzkompressionen (5:1 Verhältnis). Die Kompressionsrate sollte 80-100 pro Minute bei zwei Helfern betragen.
Ein Helfer führt die Herzmassage durch, während sich der andere am Kopf des Unfallopfers befindet, diesen zurückgebeugt hält und die Notfallbeatmung (künstliche Beatmung) vornimmt. Eine pausenlose Atemspende während der Herzmassage ist wichtig, weil jede Unterbrechung der Kompression zu einem Abfall von Blutfluss und Blutdruck gegen Null führt.
Ein-Helfer Herzmassage und künstliche Beatmung:
Ein einzelner Helfer muss die künstliche Beatmung und die künstliche Kreislauferhaltung im 15:2 Verhältnis vornehmen. Der Kopf des Unfallopfers sollte mittels einer unter die Schulter geschobenen zusammengerollten Decke oder ähnlichem in der gezeigten Position gehalten werden. Zwei schnelle Atemzüge sollten nach je 15 Brustkompressionen gespendet werden, ohne die vollständige Ausatmung des Unfallopfers abzuwarten.
Wirksamkeitskontrolle der Herzmassage: Pupillen und Puls
Prüfen Sie die Reaktion der Pupillen: eine Verengung der Pupillen bei Lichteinfall zeigt die hinreichende Versorgung des Gehirns mit Sauerstoff und Blut an. Wenn die Pupillen weit geöffnet bleiben und nicht auf Licht reagieren, steht wahrscheinlich ein baldiger schwerer Gehirnschaden bevor, oder er ist bereits eingetreten. Erweiterte aber reagierende Pupillen sind ein weniger schwerwiegendes Anzeichen.
Der Puls der Halsschlagader sollte nach der ersten Minute der Herzmassage und der künstlichen Beatmung gefühlt werden; anschließend alle 2 Minuten. Der Puls zeigt die Wirksamkeit der Herzmassage oder die spontane Rückkehr eines wirksamen Herzschlags.
Andere Anzeichen der Wirksamkeit sind folgende:
Beenden der Herzmassage
Tiefe Bewusstlosigkeit, Fehlen der Spontan-Atmung und starre erweiterte Pupillen über 15 bis 30 Minuten zeigen den Hirntod des Unfallopfers an. Bis auf Fälle von Unterkühlung, in denen sich der Hirntod verzögern kann, sind weitere Bemühungen zur Wiederherstellung von Kreislauf und Atmung in der Regel vergeblich.
Bei Abwesenheit eines Arztes sollten künstliche Beatmung und Herzmassage fortgesetzt werden bis:
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