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MFAG - Medical First and Guide
Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
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Vom 1. Februar 2001
(BAnz. Nr. 68a vom 06.04.2001)


Einleitung

Der von der IMO erarbeitete medical first aid guide for use in accidents involving dangerous goods (MFAG - Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern) bezieht sich auf die Chemikalien, Stoffe und Erzeugnisse, die im "International Maritime Dangerous Goods Code" (IMDG-Code) der IMO und im Anhang B des "Code of Safe Practice for Solid Bulk Cargoes" (BC-Code) der IMO (Code für die sichere Behandlung von Schüttladungen) aufgeführt sind. Er soll als Anleitung für die notwendigen Erstmaßnahmen und die Diagnose bei Vergiftungen und Verätzungen mit Chemikalien im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten an Bord eines Schiffes dienen.

Der Leitfaden ist in Verbindung mit den Informationen aus dem IMDG-Code, dem BC-Code, den "Emergency Procedures for Ships Carrying Dangerous Goods" (EmS - Unfallmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern), dem "International Code for the Construction and Equipment of Ships Carrying Dangerous Chemicals in Bulk" (IBC-Code - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut) und dem "International Code for the Construction and Equipment of Ships Carrying Liquefied Gases in Bulk" (IGC-Code - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut) zu benutzen.

Der MFAG selbst informiert grundlegend über die Giftwirkungen, die im Ernstfall zu erwarten sind. Die Behandlungsempfehlungen sind in den Tafeln und - in ausführlicherer Form - in den entsprechenden Abschnitten der Anhänge dargestellt. Überbestimmte Behandlungsmethoden bestehen von Land zu Land unterschiedliche Auffassungen. Solche Fälle werden ggf. in dem nationalen medizinischen Leitfaden als Besonderheit vermerkt.

Die Behandlungsmaßnahmen in diesem Leitfaden richten sich auf die. Folgen eines Zwischenfalls für den Menschen beim Seetransport gefährlicher Güter. Das unbeabsichtigte Verschlucken giftiger Stoffe während der Reise ist selten. Der Leitfaden behandelt keine Fälle von absichtlicher Einnahme.

Kleinere Unfälle mit Chemikalien haben normalerweise keine schwerwiegenden Folgen, wenn die geeigneten Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden. Obwohl es nur wenige Berichte darüber gibt, können Zwischenfälle mit giftigen oder ätzenden Chemikalien gefährlich sein. Sie müssen solange als ernsthaft angesehen werden, bis sich betroffene Personen vollständig erholt haben, oder bis zu einer Unbedenklichkeitserklärung durch medizinische Expertise.

Informationen über die Behandlung allgemeiner Erkrankungen, die nicht vorrangig mit einer Vergiftung durch Chemikalien in Zusammenhang stehen, können dem ILO/IMO/WHO International Medical Guide for Ships (IMGS) entnommen werden.

Zur Benutzung dieses Leitfadens

Zur Erleichterung für den Benutzer und für einen schnellen Zugriff auf die Empfehlungen im Notfall ist dieser Leitfaden in Abschnitte aufgeteilt, die ein dreistufiges Vorgehen ermöglichen.

Stufe 1:Diagnose und NotfallmaßnahmeHier beginnen!
Stufe 2:TafelnDie Tafeln geben kurze Instruktionen für besondere Begleitumstände.
Stufe 3:AnhängeDie Anhänge bieten umfassende Information, eine Liste der Arzneimittel und eine Liste der Chemikalien, die in den Tafeln erwähnt werden
NOTA:Die Liste der Chemikalien beschränkt sich auf die wenigen Stoffe, die eine besondere Behandlung erfordern.
Anhang 15 dieses Leitfadens listet die Stoffe sowohl in alphabetischer als auch in numerischer (UN Nr.) Reihenfolge.


Notfallmaßnahme

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Weiter zu Diagnose


Diagnose


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Nur wenige Stoffe benötigen eine besondere Behandlung (siehe auch Anhang 15):
Calciumoxid, Calciumhydroxid (Tafel 7), Phosphor, weiß oder gelb (Tafel 8), Cumarin-Pestizide
(Tafel 14), Fluorwasserstoffsäure, Fluorwasserstoff, Fluoride (Tafel 16), Organophosphor- und
Carbamate-Pestizide (Tafel 17), Cyanide (Tafel 18), Methanol und Ethylenglycol (Tafel 19),
Radioaktive Stoffe (Tafel 20)


Wie ist der momentane Zustand des Unfallopfers?

Die Atmung ist schnell, flach, mühsam, unregelmäßig oder vertieft:Druck- und LokalversionTafel 3 und Anhang 3
Das Unfallopfer hustet, keucht, ist heiser oder sehr kurzatmigDruck- und LokalversionTafel 9 und Anhang 9:
Der Puls ist langsam, schwach oder beschleunigt:Druck- und LokalversionTafel 11 und Anhang 11
Es gibt Blasen, Verbrennung oder Erfrierung:Druck- und LokalversionTafel 8 und Anhang 8
Das Unfallopfer ist im Koma:Druck- und LokalversionTafel 4 und Anhang 4
Das Unfallopfer hat Krämpfe (Muskelstarre, Zuckungen)Tafel 5 und Anhang 5
Das Unfallopfer erbricht:Tafel 10 und Anhang 10
Das Unfallopfer ist ruhelos, erregt, verwirrt oder hat Halluzinationen:Tafel 6 und Anhang 6
Das Unfallopfer hat Anzeichen von Gelbsucht:Tafel 15
Die Harnproduktion ist verringert oder sie fehlt:Tafel 12 und Anhang 12
Blut ist im Harn, Erbrochenen oder Stuhl; der Gaumen blutet; es gibt kleine Blutflecken (Petechien) in der Haut:Tafel 14

Tafeln

Tafel 1
Rettung

Rettungskräfte müssen sich zur Vermeidung von Gesundheitsschäden ausreichend vor Stoffeinwirkungen schützen, bevor sie sich an einen schadstoffbelasteten Ort begeben. Bei nicht identifizierten Chemikalien ist von einer höchstmöglichen Giftigkeit auszugehen.

Ankunft am Ort des Geschehens


Schnelle Abgrenzung der Gefahrenzone


Triage der Unfallopfer (Zuordnung und Vorrang)

Ein bewusstloses Unfallopfer

Mehrere bewusstlose Unfallopfer

Bei mehr als einem bewusstlosen Unfallopfer:

Unfallopfer ist bewusstlos, atmet aber

Ist das Unfallopfer bewusstlos oder zyanotisch (bläuliche Hautfarbe), atmet aber, schließen Sie es an das tragbare Sauerstoffgerät an.

Verletzung im Hals- oder Rückenbereich

Bei Verdacht auf Verletzung im Hals- oder Rückenbereich stabilisieren Sie die Lage des Unfallopfers bevor es weiter bewegt wird.

Vorrang: Atemwege, Beatmung, Kreislauf- Circulation (A-B-C)

Die Erstbehandlung nach dem Grundsatz Atemwege, Beatmung, Kreislauf - Circulation (A-B-C, siehe Tafel 2) ist alles, was unternommen werden sollte, solange die Möglichkeit besteht, dass weitere Schäden für das Unfallopfer oder die Helfer eintreten könnten.

Grobreinigung

Hatte das Unfallopfer mit Chemikalien Kontakt, sollte eine Grobreinigung vorgenommen werden.

Entfernung von Unfallopfern aus der Gefahrenzone

Nach der Grobreinigung sollten Unfallopfer aus der Gefahrenzone gebracht werden.


Reinigung (Dekontaminierung)

Reinigung vom Kopf abwärts.

Beginnen Sie bei äußerlicher Verschmutzung mit der schonendsten Methode

Verringern Sie das Ausmaß der Verunreinigung

Fangen Sie Waschwasser auf und sammeln Sie verunreinigte Bekleidung ein


Behandlung von Unfallopfern, zusammengefasst


Verlagerung auf die Krankenstation des Schiffes

Weitere Anweisungen: Anhang 1

Tafel 2
Wiederbelebung
CPR (CARDIO-PULMONARE REANIMATION)

Lebensrettende Basismaßnahmen sind die "A-B-C" Schritte, die auf Atemwege, die Beatmung und den Kreislauf (Circulation) gerichtet sind.

Die Basismaßnahmen sind erforderlich bei:

Verlegten Atemwegen
Atemstillstand
Kreislaufversagen oder Herzstillstand

Jegliches Versagen von Atmung oder Kreislauf muss sofort erkannt werden.

Beurteilung der Atmung

Beurteilung der Herzfunktion

Ausführliche Anweisung zur CPR: Anhang 2

Anzeichen & SymptomeMaßnahmen
Atmung und Herzschlag vorhanden,
bewusstlos
Bringen Sie das Unfallopfer in die stabile Seitenlage.
Entfernen Sie lose sitzenden Zahnersatz.
Entfernen Sie Erbrochenes aus Mund und Rachen.
Weitere Anweisungen bei
bewusstlosem Unfallopfer:
Tafel 4
Nach Reinigung und Öffnung des Atemwegs führen Sie einen Guedel-Tubus ein:
Anhang 3
Keine Atmung, aber Herz schlägt

Beginnen Sie mit künstlicher Beatmung; Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase.
Beatmen Sie schnell viermal und halten Sie dann eine Folge von 12 mal pro Minute ein.
Die Brust sollte sich heben und senken. Andernfalls vergewissern Sie sich, dass der
Atemweg des Unfallopfers frei ist.
Wenden Sie zum Selbstschutz keine Mund-zu-Mund-Beatmung an, wenn das Unfallopfer
Cyaniden, Organophosphaten oder einer Strahlung ausgesetzt war.
Lassen Sie inzwischen eine Maske mit Beatmungsbeutel und Sauerstoffzufuhr für die weitere
gesteuerte Beatmung vorbereiten. Verabreichen Sie Sauerstoff, wenn keine Feuer- oder
Explosionsgefahr besteht.
Weitere Anweisungen zur
Sauerstoffverabreichung:
Tafel 3
keine Atmung , kein Herzschlag

Beginnen Sie sofort mit der CPR. Ziehen Sie möglichst zwei Helfer hinzu, lassen Sie aber keine
Verzögerung eintreten. Auch ein Helfer kann die Aufgabe erfüllen.
Suchen Sie den Druckpunkt (untere Hälfte des Brustbeins: etwa 4 cm oberhalb der Spitze des
Brustbeins)
Drücken Sie das Brustbein 4 bis 5 cm herunter (80 bis 100 mal pro Minute).
Ein-Helfer-Methode:
15 Herzkompressionen und
2 sehr schnelle Lungenblähungen.
Zwei-Helfer-Methode:
5 Herzkompressionen und
1 Lungenblähung.
Bei schwerer Atemnot injizieren Sie 40-50 mg Furosemid intramuskulär zur Erhöhung der
Harnausscheidung.

Tafel 3
Sauerstoff-Zufuhr & Gesteuerte Beatmung

Sauerstoff ist lebensnotwendig. Manche Vergiftungen können die normale Sauerstoffanreicherung des Blutes und der Gewebe behindern. Sauerstoff kann insbesondere lebensrettend sein bei Unfallopfern, die Rauch und andere giftige Gase eingeatmet haben, aber er muss schnellstmöglich gegeben werden.

Sauerstoffverabreichung muss geübt sein.

Diagnose


Sauerstoffmangel ist ein Notfall

Behandlung


Vollständige Hinweise zur
Sauerstoffverabreichung:
Anhang 3

An Bord ist die Inhalation giftiger Brandgase oder bestimmter giftiger Gase der üblichste Notfall, der medizinische Hilfe erfordert. Ein Brand an Bord kann sehr wohl eine erhebliche Menge Kohlenmonoxid und Cyanwasserstoff freisetzen. In diesen Fällen sollte Sauerstoff mit einer Durchflussrate von acht Litern pro Minute verabreicht werden.

Auch in lebensbedrohenden Situationen, wie bei Lungenödem oder Kreislaufversagen, sollte Sauerstoff mit einer Durchflussrate von acht Litern pro Minute verabreicht werden.

Warnung: Rauchen, offene Flammen oder Feuerzeuge sind in dem Raum, in dem Sauerstoff verabreicht wird, wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.

Anzeichen & SymptomeMaßnahmen
Keine Atmung, aber Herz schlägtVergewissern Sie sich, dass der Atemweg des Unfallopfers frei ist.
Ein Guedel-Tubus sollte eingeführt werden. Falls das nicht zu erreichen ist,
sollte das Kinn während der Verabreichung von Sauerstoff ständig nach vorne
gezogen werden. Wenn das Unfallopfer wegen des Sauerstoffmangels Krämpfe
hat, kann die Gabe von Sauerstoff schwierig sein; dennoch ist sie notwendig.
Setzen Sie ein druckerzeugendes Sauerstoffbeatmungsgerät für den Handbetrieb
nach Anweisung des Herstellers ein.

Geben Sie Sauerstoff mit einer Durchflussrate von 8 Litern pro Minute. Der Beutel
sollte 12 mal pro Minute gleichmäßig und fest zusammengedrückt und entspannt werden.

Kontrollieren Sie regelmäßig den Puls am Hals. Sein Fehlen signalisiert den Bedarf von 15
Herzkompressionen nach 2 Lungenblähungen.

Entfernen Sie den Tubus bei Auftreten von Würgereiz.

Bringen Sie das Unfallopfer in die stabile Seitenlage, sobald es spontan atmet.

Erschwerte AtmungVergewissern Sie sich, dass die Atemschwierigkeit nicht auf eine Verlegung der Atemwege
zurückzuführen ist.
Tafel 2
Das Unfallopfer sollte über eine einfache Einweg-Atemmaske (kein Trägerstrom-Typ),
die sicher auf dem Gesicht gehalten wird, an die Sauerstoffversorgung angeschlossen werden.

Geben Sie Sauerstoff mit einer Durchflussrate von 6 bis 8 Litern pro Minute.

Der Sauerstoff sollte solange verabreicht werden, bis das Unfallopfer keine Atemschwierigkeiten
mehr hat und die Hautfarbe normal ist.


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