umwelt-online: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (8)

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 FlüssigkeitsersatzAnhang 13

Die mittlere tägliche Flüssigkeitsaufnahme über Nahrung und Getränke beträgt etwa 2,5 Liter. Der Flüssigkeitsverlust erfolgt über das unbemerkte Schwitzen, das offensichtliche Schwitzen, die Atmung, den Harn und den Stuhl. In gemäßigten Klimazonen kann man für eine kurze Zeit mit der Aufnahme von einem Liter auskommen. In sehr heißen Klimazonen mit einem hohen Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann eine Aufnahme von 8 Litern pro Tag notwendig sein.

Bei ausgedehnten chemischen Verbrennungen (siehe Tafel 8) oder chemisch verursachten Blutungen im Bereich des Magen-Darm-Traktes (siehe Tafel 14) gibt es einen erheblichen Flüssigkeitsverlust (mehr als 3 Liter/Tag). Wenn diese Flüssigkeit nicht ersetzt wird, können Kreislaufversagen, Schock (siehe Tafel 11) und akutes Nierenversagen (siehe Tafel 12) eintreten. Obwohl der Flüssigkeitsausgleich bei chemischen Verbrennungen über den Mund erfolgen kann, ist der intravenöse Flüssigkeitsersatz immer vorzuziehen, wenn eine Person zur Verfügung steht, die in der Infusionstechnik geübt ist. Alternativ kann der Flüssigkeitsersatz über den Enddarm vorgenommen werden.

Trinkflüssigkeit

Geben Sie Elektrolyt-Salze (orale Rehydrierungs-Salze - ORS), die bei vorschriftsmäßiger Auflösung in Wasser alle erforderlichen Bestandteile zur Aufrechterhaltung des Stoffwechselgleichgewichtes enthalten.

Kontrollieren Sie regelmäßig Puls und Blutdruck.

In Fällen ausgedehnter chemischer Verbrennungen:

Die ersten 24 Stunden: Geben Sie - zusätzlich zur normalen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme - portionsweise für jede 10 % der Körperoberfläche mit Verbrennungen drei Liter Salzwasser (1 1/2 Teelöffel Tafelsalz pro Liter).

24-48 Stunden: Geben Sie für jede 10 % der Körperoberfläche mit Verbrennungen portionsweise 1 1/2 Liter Flüssigkeit (vorzugsweise Lösung oraler Rehydrierungs-Salze - ORS).

Nach 48 Stunden: sollte die Flüssigkeitsaufnahme im Prinzip normal sein.

Kontrollieren Sie die Harnausscheidung, die etwa 30-50 ml pro Stunde betragen sollte (ungefähr 1 Liter in 24 Stunden).

Intravenöse Flüssigkeit

Falls ärztlich angeraten und eine geübte Person zur Verfügung steht, geben Sie, je nach Schweregrad des Flüssigkeitsverlustes und der funkärztlichen Anweisung, 1-3 (oder mehr) Liter Natriumchlorid (0.9 %) als intravenöse Infusion mittels eines Infusionsbesteckes.

Bei sehr schweren Schockzuständen ist zu einem Plasma-Expander auf Gelatinebasis zu raten:

Rektale Flüssigkeit (Einlauf)

Flüssigkeit kann auch über den Enddarm (Rektum) verabreicht werden, obwohl es schwierig ist, auf diesem Weg mehr als einen Liter pro Tag zu geben.

Zur Vorbereitung des Bettes legen Sie zwei Kissen übereinander auf die Mitte des Bettlakens. Decken Sie die Kissen zum Schutz mit einem großen Gummi- oder Plastikbezug und darüber mit einem sauberen Badelaken ab. Lassen Sie die Enden des Bezugs und des Badelakens über das Bett herabhängen, um überschüssige Flüssigkeit ablaufen zu lassen. Das Unfallopfer sollte so auf die linke Seite gelegt werden, dass sein Gesäß bei angewinkeltem rechten Knie von den Kissen angehoben wird. Es sollte bequem liegen, aber es sollte nur ein Kissen zur Unterstützung des Kopfes untergelegt werden, damit ein Gefälle erhalten bleibt. Das Unfallopfer sollte dann zugedeckt werden, und nur das Gesäß frei bleiben.

Dem Patienten sollte die Notwendigkeit der Behandlung erklärt werden, und er sollte aufgefordert werden, sich zu entspannen und keinen Widerstand zu leisten. Die Gesäßhälften sollten vorsichtig getrennt, und ein gut mit Vaseline eingefetteter Katheter (Ch 26) langsam und vorsichtig in den After bis zu einer Länge von etwa 23 cm (9 Inches) in den Enddarm eingeführt werden. Nach Einführung des Katheters sollte dessen Ende mit einem Klebeband so an der Haut befestigt werden, dass ein bequemer Anschluss an die Schlauchverbindung des Tropfes möglich ist.

Geben Sie langsam über einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten 200 ml Wasser über den Trichter ein. Diese Menge kann gewöhnlich aufgenommen werden. Belassen Sie den Katheter in seiner Position, und verschließen sie das Ende mit einem Stopfen, einem kleinen Korken oder einer Schlauchklemme.

Geben Sie dem Patienten alle 3-4 Stunden weitere 200 ml Wasser. Das sollte eine Flüssigkeitsaufnahme von etwa 1000 ml (1 Liter) pro Tag ergeben. Der Enddarm kann keine großen Flüssigkeitsmengen aufnehmen, und die Flüssigkeit muss für den Übergang in den Körper zunächst im Enddarm verbleiben. Dieser nimmt gelegentlich die Flüssigkeit nicht vollständig auf, besonders dann nicht, wenn er mit Stuhl gefüllt ist. In solchen Fällen sollten häufiger kleinere Mengen gegeben werden. Eine sorgfältige Beobachtung zeigt, ob die Flüssigkeit aufgenommen wird.

Ziel ist die Verabreichung von möglichst 1 Liter Flüssigkeit pro Tag. Diese Methode der Flüssigkeitsgabe sollte fortgesetzt werden, bis der Patient Flüssigkeit sicher über den Mund aufnehmen kann, oder bis ärztliche Hilfe eintrifft.

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Liste der Arzneimittel und Hilfsmittel Anhang 14

Vorbemerkung

  1. Arzneimittel und Hilfsmittel, die auch sonst zum Bestand der Schiffsapotheke gehören, können der Menge nach auf die nachstehende Ausrüstung angerechnet werden.
  2. In einigen Fällen sind Alternativen angegeben, d.h. eine davon ist auszuwählen.
  3. Nicht alle Arzneimittel und Antidote in der Liste sind in allen Mitgliedsstaaten als Fertigarzneimittel zugelassen und im Handel. In diesen Fällen können die nationalen Behörden eine abgeänderte Liste - auch in englischer Sprache - herausgeben, in der nicht verfügbare Arzneimittel durch vergleichbare Mittel in den entsprechenden Mengen ersetzt sind.
  4. In Ländern mit amtlichen Verzeichnissen zum Inhalt von Schiffsapotheken können die nationalen Behörden über einen Ersatz von Arzneimitteln der nachstehenden Liste durch vergleichbare Mittel aus dem Bestand der normalen Schiffsapotheke entscheiden.
  5. Die angegebenen Mindestmengen beruhen auf einer Einschätzung des Unfallrisikos für die Besatzungsmitglieder an Bord und des Zeitbedarfs bis zur vollständigen medizinischen Versorgung an Land.
  6. Nationale Behörden können Schiffe, die regelmäßig Kurzstrecken von höchstens 10 Minuten befahren, von der Pflicht zur Ausrüstung mit diesen Arzneimitteln befreien.

Für Beschriftung, Aufbewahrung und Verabreichung/Anwendung gelten die einschlägigen Festlegungen des IMGS. Der Bestand und die Lagerungsbedingungen sind mindestens einmal jährlich im Hinblick auf die Verfallsdaten und Lagerungsvorschriften der Hersteller zu überprüfen. Verbrauchte Arzneimittel sind baldmöglichst zu ersetzen.

Spalte A der nachfolgenden Tafel zeigt die Mindestmengen für Schiffe an, von denen Unfallopfer nicht innerhalb 24 Stunden in ein Krankenhaus an Land gebracht werden können.

Spalte B zeigt die Mindestmengen für Schiffe an, von denen Unfallopfer innerhalb von 2 bis 24 Stunden in ein Krankenhaus an Land gebracht werden können.

Spalte C zeigt die Mindestmengen für Schiffe an, von denen Unfallopfer in weniger als 2 Stunden in ein Krankenhaus an Land gebracht werden können.

BezeichnungDarreichungsform/DosiseinheitEmpfohlenen MindestmengenDosierungHinweis
ABC
AktivkohlePulver (50 g Flasche) oder Brause-Granulat (5 g Beutel)2 x 50 g oder 10 x 5 g2 x 50 g oder 10 x 5 gentfällt50 g x 1Tafel 10
AmoxycillinKapsel 500 mg30 Kapselnentfälltentfällt500 mg x 3Tafel 9
AtropinInjektionslösung1 (oder 0.5) mg/ml (1 ml Ampulle)15 (oder 30) x 1 ml15 (oder 30) x 1 mlentfällt1 mg mehrmalsTafel 17
Augensalbe, antibiotischAugensalbe (Tube)5 Tuben5 Tubenentfällt2-4 x täglich; nach Bedarf auch häufigerAnhang 7
AugentropfenschmerzstillendAugentropfen (Flasche)5 Flaschen5 Flaschen5 Flaschenmehrere Tropfen mehrmalsTafel 7
Beclomethason (mit Inhalator)Dosier-Aerosol 50 µg/ Hub (200 Hübe) oder 250 µg/Hub (200 Hübe)5 x 200 Hübe5 x 200 Hübeentfällt250 µg mehrmals (5 Hübe zu je 50 µg)Tafel 9
oder: (1 Hub zu 250 µg)
oder  
Budesonid (mit Inhalator)Dosier-Aerosol 200 µg/Hub (100 Hübe)5 x 100 Hübe5 x 100 Hübeentfällt400 µg mehrmals (2 Hübe zu je 200 µg)
NOTA: alternativ zu Beclomethason bzw. Budesonid kann auch Dexamethason über Dosier-Aerosol (125 µg/Hub) verabreicht werden.
Dosierung: 625 µg mehrmals (5 Hübe zu je 125 µg).
Calciumglukonat-GelGel 2 % (25 g Tube)5 Tuben5 Tuben5 Tubenmehrmals anwendenTafeln 8, 16
CalciumglukonatBrausetabletten 1 g20 Tabletten20 Tablettenentfällt5 g x 2Tafel 16
Cefuroximzur Injektion 750 mg (750 mg Flasche)10 x 750 mgentfälltentfällt750 mg x 3Tafel 10
DiazepamEinlauf-Lösung 10 mg (Ampulle)5 x 10 mg5 X 10 mgentfällt10 mg x 1-5Tafeln 4, 5, 6
Elektrolyt-Lösung, trinkbar (orale Rehydrierungs-Salze - ORS)Beutel oder Tabletten zum Auflösen in Wasserfür 18 Liter Lösungfür 6 Liter Lösungentfällt1 Liter x 3 und mehrTafeln 8, 10, 11
ErythromycinTabletten 500 mg30 x 500 mgentfälltentfällt500 mg x 4Tafel 9
Ethylalkohol99,5 % 500 ml Flasche3 x 500 ml1.x 500 mlentfällt25 ml x 8 (25 ml 99.5 % in 250-300 ml Wasser, Saft o. dgl.)Tafel 19
FluoresceinAugen-Teststreifen1 Packungentfälltentfällt1 Teststreifen x 2Anhang 7
FurosemidInjektionslösung 10 mg/ml (5 ml Ampulle)5 x 5 mlentfälltentfällt50 mg x 3Tafeln 2, 9
MetoclopramidInjektionslösung 5 mg/ml (2 ml Ampulle)30 x 2 ml10 x 2 ml5 x 2 ml10 mg x 3Tafeln 7, 8, 10, 13, 15, 20
MetronidazolZäpfchen 1 g10 x 1 gentfälltentfällt1 g x 3Tafel 10
MorphinsulfatIniektionslösung 10 mg/ml (1 ml Ampulle)40 x 1 ml10 x 1 ml5 x 1 ml10-20 mg x 6-7Tafeln 7, 8, 10, 13
NaloxonInjektionslösung 0,4 mg/ml (1 ml Ampulle)5 x 1 ml5 x 1 ml2 x 1 ml0,4 mg x 1-5Tafeln 4, 13
Natriumchlorid-Lösung Isoton (Saline)9 mg/ml (0,9 %) (1 Liter Flasche)5 x 1 Liter3 x 1 Liter1 x 1 Liter1 l x 1-3Tafel 7
ParacetamolTabletten 0,5 g200 Tabletten100 Tabletten20 Tabletten1 g x 4Tafeln 7, 8, 13
PhytomenadionInjektionslösung10 mg/ml (1 ml Ampulle)10 x 1 mlentfälltentfällt10 mg x 2 oder mehrTafel 14
Plasmaexpander auf Gelatine-BasisInfusionsflüssigkeit (500 ml Flasche)3 x 500 ml3 x 500 mlentfällt500 ml x 1-3Anhang 13
Salbutamol (mit Inhalator)Dosier-Aerosol 100 µg/Hub (200 Hübe)5 x 200 Hübe5 x 200 Hübe1 x 200 Hübe200 µg mehrmals (2 Hübe zu je 100 µg)Tafel 9
oder: 
Terbutahin (mit Inhalator)Dosier-Aerosol 500 µg/Hub (50 Hübe)5 x 50 Hübe5 x 50 Hübe1 x 50 Hübe500 µg mehrmals (1 Hub zu 500 µg)

Liste der Hilfsmittel

Spalte A der nachfolgenden Tafel zeigt die Mindestmengen für Schiffe an, von denen Unfallopfer nicht innerhalb 24 Stunden in ein Krankenhaus an Land gebracht werden können.

Spalte B zeigt die Mindestmengen für Schiffe an, von denen Unfallopfer innerhalb von 2 bis 24 Stunden in ein Krankenhaus an Land gebracht werden können.

Spalte C zeigt die Mindestmengen für Schiffe an, von denen Unfallopfer in weniger als 2 Stunden in ein Krankenhaus an Land gebracht werden können.

BezeichnungMindestmengenHinweis
ABC
Guedel-Tubus
Größe 2222Anhang 3
Größe 3222
Größe 4222
Venenkanüle (Größe 1,2)1010entfälltAnhang 13
Infusionsbesteck1010entfälltAnhang 13
Kanüle, Größe 0,81005010 
Einweg-Beatmungsmaske (geeignet für max. 60 % Sauerstoff)10102Anhang 3
Manuelles Beatmungsgerät mit Beatmungsbeutel und Ventil222Anhang 3
Sauerstoff-Flasche40 l/200 bar*40 l/200 bar*entfälltAnhang 3
tragbares Sauerstoffgerät, einsatzbereit1 * (2 l/200 bar)1 * (2 l/200 bar)1
tragbare Sauerstoff- Reserveflasche1 * (2 l/200 bar)1 * (2 l/200 bar)1
Irrigatorbesteck Katheter (Oh 26)1entfälltentfälltAnhang 13
6entfälltentfällt
Spritze, 2 ml1005010 
5 ml1010entfällt
*) mindestens 44 Liter Sauerstoff bei 200 bar, davon mindestens:
  • 1 tragbares Sauerstoffgerät mit 2 Liter/200 bar, einsatzbereit, und 1 Reserveflasche mit 2 Liter/200 und
  • 1 Sauerstoff-Flasche mit 40 1/200 bar (im Krankenraum, vorbereitet zum Einsatz) mit 1 Durchflussmesser (2 Anschlüsse) zur gleichzeitigen Versorgung von zwei Personen.

Bei mehr als einer stationären Sauerstoff-Flasche müssen 2 Durchflussmesser zur gleichzeitigen Versorgung von zwei Personen vorhanden sein.


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Stoffliste Anhang 15

Chemikalien, denen besondere Behandlungsempfehlungen zugeordnet wurden, sind unter den folgenden UN-Einträgen zu finden:

Sortierung nach UN-NR.
UN-NR.StoffTafel Nr.
1008 Bortrifluorid16
10511614Cyanwasserstoff (Säure), stabilisiert ...18
1052 Fluorwasserstoff, wasserfrei16
1171 Ethylenglycolmonoethylether19
1172 Ethylenglycolmonoethylethercetat19
1188 Ethylenglycolmonomethylether19
1189 Ethylenglycolmonomethylethercetat19
1230 Methanol19
13812447Phosphor, weiss oder gelb, ...8
1565 Bariumcyanid18
1575 Calciumcyanid18
1587 Kupfercyanid18
1613 Cyanwasserstoff, wässrige Lösung18
1620 Bleicyanid18
1626 Kaliumquecksilber (II) Cyanid18
1636 Quecksilbercyanid18
1679 Kaliumkupfer (I)Cyanid18
1680 Kaliumcyanid18
1689 Natriumcyanid18
1732 Antimonpentafluorjd16
1749 Chlortrifluorid16
1786 Fluorwasserstoffsäure und Schwefelsaure, Mischung16
1790 Fluorwasserstoffsäure16
1859 Siliciumtetrafluorid16
1910 Calciumoxid7
2198 Phosphorpentafluorid16
2417 Carbonylfluorid16
2495 Iodpentafluorid16
2548 Chlorpentafluorid16
2604 Bortrifluoriddiethyletherat16
2851 Bortrifluoriddihydrat16
29082908 2919 2977 2978 3321 3333Radioaktive Stoffe,20
2965 Bortrifluoriddimethyletherat16
29912992 2757 2758Carbamat-Pestizid,17
30173018 2783 2784Organophosphor-Pestizid, ...17
30243025 3026 3027Cumarin-Pestizid, ...14
3294 Cyanwasserstoff, Lösung in Alkohol18

Alphabetische Sortierung
UN Nr.StoffTafel Nr.
1732 Antimonpentafluorid16
1565 Bariumcyanid18
1620 Bleicyanid18
1008 Bortrifluorid16
2604 Bortrifluoriddiethyletherat16
2851 Bortrifluoriddihydrat16
2965 Bortrifluoriddimethyletherat16
1575 Calciumcyanid18
1910 Calciumoxid7
29912992 2757 2758Caribamat-Pestizid, ...17
2417 Carbonylfluorid16
2548 Chlorpentafluorid16
1749 Chlortrifluorid16
30243025 3026 3027Cumarin-Pestizid, ...14
10511614Cyanwasserstoff (Säure), stabilisiert ...18
3294 Cyanwasserstoff, Lösung in Alkohol ...18
1613 Cyanwasserstoff, wässrige Lösung18
1171 Ethylenglycolmonoethylether19
1172 Ethylenglycolmonoethyletheracetat19
1188 Ethylenglycolmonomethylether19
1189 Ethylenglycolmonomethyletheracetat19
1052 Fluorwasserstoff, wasserfrei16
1790 Fluorwasserstoffsäure16
1786 Fluorwasserstoffsäure und Schwefelsäure, Mischung16
2495 Iodpentafluorid16
1680 Kaliumcyanid18
1679 Kaliumkupfer(I)Cyanid18
1626 Kaliumquecksilber(II)Cyanid18
1587 Kupfercyanid18
1230 Methanol19
1689 Natriumcyanid18
30173018 2783 2784Organophosphor-Pestizid, ...17
13812447Phosphor, weiss oder gelb, ...8
2198 Phosphorpentafluorid16
1636 Quecksilbercyanid18
29082908 2919 2977 2978 3321 3333Radioaktive Stoffe,20
1859 Siliciumtetrafluorid16


Bekanntmachung

des Leitfadens für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen
bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(MED ICAL FIRST AID GUIDE - MFAG -)

Vom 1. Februar 2001
(BAnz. Nr. 68a vom 06.04.2001)

Hiermit gebe ich den Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (MFAG) in der Fassung, die im IMDG Code Supplement (Amdt. 30-00) von der internationalen Schifffahrtsorganisation herausgegeben wurde, bekannt. Der MFAG enthält besondere Vorschriften in Bezug auf Unfälle mit gefährlichen Gütern, er ersetzt nicht die "Anleitung zur Gesundheitspflege auf deutschen Kauffahrteischiffen" (herausgegeben von der See-Berufsgenossenschaft).

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