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Entschließung MSC.395(95)
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vom 20. Dezember 2016
(BGBl. II Nr 26 vom 27.12.2016 S. 1408)
Siehe 28. SOLAS-ÄndV *
(angenommen am 11. Juni 2015)
(Übersetzung)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;
sowie in Anbetracht des Artikels VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("Übereinkommen") und des Artikels VI des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("SOLAS-Protokoll von 1988") betreffend das Verfahren zur Änderung des SOLAS-Protokolls von 1988;
nach der auf seiner fünfundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des SOLAS-Protokolls von 1988, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See | Anlage |
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Änderungen und Ergänzungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See | Anlage |
Änderungen und Ergänzungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See | Anhang |
Muster des Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe
Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe
(Red. Anm.: Änderung wurde schon durch MSC 392(95) eingearbeitet)
1 Nach dem bisherigen Absatz 2.1 wird der folgende neue Absatz 2.2 eingefügt:
"2.2 dass das Schiff Teil G des Kapitels II-1 des Übereinkommens entspricht und ............... als Brennstoff verwendet/nicht zutreffend; 1"
2 Die bisherigen Absätze 2.2 bis 2.11 werden entsprechend umnummeriert.
Muster des Bau-Sicherheitszeugnisses für Frachtschiffe
Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
(Red. Anm.: Änderung wurde schon durch MSC 392(95) eingearbeitet)
3 Der bisherige Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"2 dass die Besichtigung ergeben hat,
Muster des Sicherheitszeugnisses für Frachtschiffe
Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
4 Nach dem bisherigen Absatz 2.1 wird der folgende neue Absatz 2.2 eingefügt:
"2.2 dass das Schiff Teil G des Kapitels II-1 des Übereinkommens entspricht und ............... als Brennstoff verwendet/nicht zutreffend; 1"
5 Die bisherigen Absätze 2.2 bis 2.12 werden entsprechend umnummeriert.
ENDE |