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MSC.1/Rundschreiben 1394/Rev.2 - Allgemeine Richtlinien für die Entwicklung zielgerichteter Normen der IMO
Vom 8. Juli 2019
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2021 S. 1133)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunundachtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2011), mit dem Ziel der Bereitstellung des Verfahrens für die Entwicklung, Prüfung, Umsetzung und Überwachung der zielgerichteten Normen zur Unterstützung der Regelentwicklung innerhalb der IMO, die Allgemeinen Richtlinien für die Entwicklung zielorientierter Schiffbaunormen (goalbased standards = GBS) der IMO angenommen (MSC.1/Rundschreiben 1394).
2 Unter Berücksichtigung der Anwendung der Allgemeinen Richtlinien während der Erarbeitung zielgerichteter Regeln der IMO hat der Schiffssicherheitsausschuss auf seiner fünfundneunzigsten Tagung (3. bis 12. Juni 2015) die überarbeiteten Allgemeinen Richtlinien (MSC.1/Rundschreiben 1394/Rev.1) angenommen. Anschließend hat der Ausschuss auf seiner einhundertersten Tagung (5. bis 14. Juni 2019) eine weitere Überarbeitung der Allgemeinen Richtlinien angenommen. Der Wortlaut der überarbeiteten Allgemeinen Richtlinien ist in der Anlage wiedergegeben.
3 Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die anliegenden Allgemeinen Richtlinien anzuwenden und allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
4 Das vorliegende Rundschreiben ersetzt das MSC.1/ Rundschreiben 1394/Rev.1.
***
Allgemeine Richtlinien für die Entwicklung zielgerichteter Normen der IMO | Anlage |
1 Diese Richtlinien beschreiben das Verfahren für die Entwicklung, Prüfung, Umsetzung und Überwachung der zielgerichteten Normen (goalbased standards = GBS) zur Unterstützung der Regelentwicklung innerhalb der IMO. GBS bilden "Vorschriften für Vorschriften".
2 Diese Richtlinien sind von allgemeiner Natur und, wenn sie Ausdrücke wie beispielsweise "gefordertes Sicherheitsniveau" verwenden, bedeutet dies keine Bevorzugung eines bestimmten technischen Ansatzes.
Begriffsbestimmungen und Fachausdrücke
3 Ein Rahmen zielgerichteter Normen besteht aus den zielgerichteten Normen und den zugehörigen detaillierten Anforderungen der Vorschriften und Regeln für Schiffe (siehe Abbildung 1). Ein Beispiel für eine Struktur zielgerichteter Regeln enthält der Anhang 1.
4 Unfall ist ein unbeabsichtigtes Ereignis, das mit Tod oder Verletzung, mit dem Verlust oder der Beschädigung des Schiffes, dem Verlust oder der Beschädigung sonstigen Eigentums oder mit Umweltschädigung einhergeht.
5 Zielgerichtete Normen (GBS) sind übergeordnete Normen und Verfahren, die durch Regeln, Vorschriften und Normen für Schiffe zu erfüllen sind. GBS umfassen mindestens ein Ziel, eine oder mehrere diesem Ziel zugeordnete funktionale Anforderung bzw. Anforderungen und eine Konformitätsprüfung hinsichtlich der Erfüllung der funktionalen Anforderungen, einschließlich der Ziele, durch die Vorschriften bzw. Regeln.
6 Risiko ist die Kombination von Häufigkeit und Folgenschwere.
7 Kommentar zu einer Vorschrift bzw. Regel ist eine Erklärung, welche funktionale Anforderung bzw. funktionalen Anforderungen mittels der Vorschrift bzw. Regel (Abschnitt oder Kapitel) abgedeckt werden soll bzw. sollen und auf welche Weise sie abgedeckt werden soll bzw. sollen, einschließlich eines Abrisses der zum Nachweis der Tatsache durchge führten Analyse, dass die Vorschriften bzw. Regeln den funktionalen Anforderungen, die sie abdecken sollen, gerecht werden.
8 Sicherheit ist das Nichtvorhandensein unakzeptabel hoher Risiken.
9 Zielgerichtete Normen der IMO sind:
10 Die Ziele sind übergeordnete Zielvorgaben, die zu erfüllen sind. Ein Ziel muss dem bzw. den jeweiligen Anliegen dienlich sein und dem geforderten Sicherheitsniveau entsprechen.
Abbildung 1: Rahmen zielgerichteter Normen
Funktionale Anforderungen (Stufe II)
11 Funktionale Anforderungen liefern die für die Erreichung der Ziele zu erfüllenden Kriterien. Deshalb müssen, sobald ein Ziel festgelegt worden ist, funktionale Anforderungen entwickelt werden.
12 Um dem Grundanliegen zielgerichteter Normen gerecht zu werden, müssen funktionale Anforderungen die folgenden Punkte erfüllen:
Für die Einhaltung der Punkte .1 und .2 der obigen Liste müssen funktionale Anforderungen auf einer Bestimmung und Einstufung der im betrachteten Bereich bestehenden Gefahren beruhen. Funktionale Anforderungen können in hierarchischer Gliederung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ebenen entwickelt werden, ausgehend von einer allgemeinen Ebene und untermauert durch funktionale Anforderungen, welche die geforderte Funktion genauer beschreiben.
13 Funktionale Anforderungen müssen unter Berücksichtigung der folgenden drei Elemente formuliert werden:
Die Gesamtheit der hierarchisch aufgebauten, vom Allgemeinen zum Spezifischen reichenden funktionalen Anforderungen muss die oben aufgeführten Elemente berücksichtigen. Diese Elemente funktionaler Anforderungen müssen in einer Weise formuliert werden, die jeden Bezug zu bestehenden technischen Lösungen, z.B. durch das Anführen von Beispielen, vermeidet. Außerdem müssen funktionale Anforderungen den Hintergrund für Regeln und Vorschriften angeben, und deshalb muss die Beziehung zwischen funktionalen Anforderungen und zugehörigen Regeln bzw. Vorschriften eindeutig sein.
14 Ein Beispiel für die hierarchische Gliederung funktionaler Anforderungen sowie Beispiele für die Formulierung funktionaler Anforderungen sind im Anhang 2 zu diesen Richtlinien zu finden. Anhang 3 bietet ein Beispiel des Verfahrens für die Entwicklung funktionaler Anforderungen.
15 Abbildung 2 zeigt ein vereinfachtes Beispiel dafür, wie zielgerichtete funktionale Anforderungen für die Schiffsstruktur hergeleitet werden könnten.
Abbildung 2: Vereinfachtes Beispiel dafür, wie zielgerichtete funktionale Anforderungen für die Schiffsstruktur hergeleitet werden könnten
Konformitätsprüfung (Stufe III)
16 Die Konformitätsprüfung liefert das Instrumentarium, das für den Nachweis und die Prüfung, dass die zugehörigen Vorschriften und Regeln für Schiffe den Zielen und funktionalen Anforderungen entsprechen, notwendig ist. Das Prüfungsverfahren muss auf die Konformität mit den funktionalen Anforderungen konzentriert sein. Das Prüfungsverfahren muss transparent sein und zu einheitlichen, vom jeweiligen Gutachter unabhängigen Ergebnissen führen.
17 Die Konformitätsprüfung muss die während des Prüfungsverfahrens anzuwendenden Methoden und Kriterien festlegen und die folgenden Elemente berücksichtigen:
18 Die Konformitätsprüfung muss:
19 Der Entwickler der zu prüfenden Vorschriften bzw. Regeln ist verantwortlich für die Durchführung einer Analyse, die nachweist, dass die Vorschriften bzw. Regeln den funktionalen Anforderungen, die sie abdecken sollen, gerecht werden.
Vorschriften und Regeln für Schiffe (Stufe IV)
20 Vorschriften und Regeln für Schiffe sind die detaillierten Anforderungen, die von der IMO, nationalen Verwaltungen, und/oder Klassifikationsgesellschaften entwickelt und von nationalen Verwaltungen und/ oder Klassifikationsgesellschaften, die als anerkannte Organisationen tätig sind, angewendet werden, um den Zielen und funktionalen Anforderungen gerecht zu werden. Diese detaillierten Anforderungen werden Bestandteil eines Rahmens zielgerichteter Normen, sobald ihre Konformität mit den zielgerichteten Normen nachgewiesen worden ist.
Branchenübliche Praxis und Normen (Stufe V)
21 Die Regeln bzw. Vorschriften dürfen Bezug nehmen auf Industrienormen, Ausführungsvorschriften sowie auf Sicherheits- und Qualitätssysteme für Schiffbau, Schiffsbetrieb, Instandhaltung, Ausbildung, Schiffsbesetzung usw. Die Verantwortung für die Rechtfertigung der Angemessenheit solcher branchenüblicher Praxis und Normen, auf die in miteinander zusammenhängenden Vorschriften Bezug genommen wird, liegt bei demjenigen, der die Vorschrift bzw. Regel einreicht. Diese Rechtfertigung muss Teil des Konformitätsprüfungsverfahrens sein.
22 Überwachung ist eine Methode zur Bewertung der Wirksamkeit von Zielen (Stufe I), funktionalen Anforderungen (Stufe II), Vorschriften und Regeln (Stufe IV) und Normen bzw. Praxis (Stufe V) sowie das Bestreben, Risiken zu erkennen, die bei der ursprünglichen Entwicklung der Vorschriften bzw. Regeln nicht beachtet wurden. Um zu überprüfen, ob das mit der Schifffahrt verbundene Risiko so gering gehalten wird, wie es vernünftigerweise durchführbar ist, muss der Rahmen zielgerichteter Normen fortlaufend überwacht und systematisch analysiert werden. Der Detaillierungsgrad der Datenaufzeichnung hängt vom zu überwachenden Punkt ab.
23 Wie in Abbildung 1 dieser Richtlinien dargestellt, wird zwischen zwei Überwachungsverfahren unterschieden:
24 Das einzurichtende Überwachungssystem muss sich befassen mit (die Reihenfolge ist keine Wertung der Wichtigkeit):
25 Für beide Verfahren muss die Überwachung unter anderem vorhergehende Datensammlungen wie z.B. Unfallberichte, Betriebserfahrungen, Unfalluntersuchungen, Berichte über Vorfälle, Berichte über Beinahe-Unfälle, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wie sie in der Branche veröffentlicht werden, sowie Risikoanalysen berücksichtigen.
26 Die Zuständigkeiten für die Überwachung müssen bezüglich der Überwachungsaufgaben wie folgt zugewiesen werden:
27 Die für die Überwachung und Analyse verantwortliche Organisation ist bzw. die verantwortlichen Organisationen sind auch für die Entwicklung und Aktualisierung des Berichtsformats zuständig.
Ein Beispiel für den Aufbau zielgerichteter Regeln | Anhang 1 |
Präambel
1 Der internationale Code für ...
2 Dieser Code wurde entwickelt ...
3 Verweis auf die Beziehung zu anderen relevanten Codes bzw. Normen
Allgemeines
...
Einleitung
Dieser Teil des Codes enthält ...
Begriffsbestimmungen
Im Sinne des Codes haben die verwendeten Ausdrücke, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die in den folgenden Absätzen definierte Bedeutung. Ausdrücke, die im Code verwendet werden, aber nicht definiert sind, sind so zu verstehen, wie sie in den relevanten Übereinkommen definiert sind.
Anwendung
...
Ziele
Das Ziel dieses Codes ist ...
Funktionale Anforderungen
Zur Erreichung seines Ziels enthält dieser Code ...
Regel A-1
ZieleDas Ziel dieser Regel ist es, dafür zu sorgen, dass ...
Funktionale Anforderungen
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sorgen die folgenden funktionalen Anforderungen dafür,
.1 dass ...;
.2 dass ...;
Regeln/Anforderungen
...
Regel A-2
ZieleDas Ziel dieser Regel ist es, dafür zu sorgen, dass ...
Funktionale Anforderungen
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sorgen die folgenden funktionalen Anforderungen dafür,
.1 dass ...;
.2 dass ...;
Regeln/Anforderungen
...
Regel A-3
ZieleDas Ziel dieser Regel ist es, dafür zu sorgen, dass ...
usw.
Beispiele für die Formulierung funktionaler Anforderungen | Anhang 2 |
Dieser Anhang stellt Beispiele für funktionale Anforderungen zur Verfügung, eins für eine hierarchisch in Ebenen gegliederte Struktur und eins für eine auf Übergeordnetes beschränkte Struktur, beide in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien. Diese Beispiele können noch weiterentwickelt werden, insbesondere in Bezug auf eine quantitative erwartete Leistung.
Bereich: Kapitel III SOLAS
Beispiel für Ebenen funktionaler Anforderungen
Übergeordnete allgemeine funktionale Anforderungen
Spezifische funktionale Anforderungen
Beschreibung | Begründung | Erwartete Leistung |
Sicherer Ort
Bereitstellung eines sicheren Ortes zum Schutz aller Personen (Besatzung und Fahrgäste) von einem Schiff in Not bis zur Rettung | Brand und Explosion sowie Verlust der Schwimmfähigkeit des Schiffes gefährden Personen an Bord und machen einen Ort zum Überleben bis zur Rettung erforderlich |
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Schutz gegen die Umgebung
Bereitstellung von Mitteln zum Schutz von Menschen in Not gegen (extreme) Umgebungsbedingungen | Hohe bzw. tiefe Temperaturen, Starkwind, Tiere usw. können Personen durch Gefahren wie Unterkühlung, Hitzschlag usw. gefährden |
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Verhindern des Ertrinkens
Bereitstellung von Mitteln zur Ermöglichung des Überlebens im Wasser bis zur Rettung | Personen im Wasser sind durch Ertrinken und Unterkühlung gefährdet | Es werden Mittel bereitgestellt, um
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Überleben auf See
Bereitstellung von Mitteln für das Überleben auf See | Personen in Not sind durch Verhungern, Verdursten oder Verletzungen gefährdet
Personen an Bord sind durch die Folgen von Verletzungen gefährdet | Es werden Mittel bereitgestellt, um
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Bereich: Kapitel II2 SOLAS
Übergeordnete allgemeine funktionale Anforderungen
Beschreibung | Begründung | Leistung |
Begrenzung und Löschung jeden Brandes im Raum seiner Entstehung | Brand und Explosion gefährden Personen an Bord. Verringerung der Möglichkeit einer Brandausbreitung |
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Beispiel des Verfahrens für die Entwicklung funktionaler Anforderungen | Anhang 3 |
Allgemeines
1 Dieser Anhang stellt ein Beispiel des Verfahrens für die Entwicklung funktionaler Anforderungen mit ausführlichen Erläuterungen zur Verfügung.
2 Die Entwicklung funktionaler Anforderungen ist die nächste Stufe im Verfahren der Entwicklung zielgerichteter Normen, die der Festlegung des Ziels folgt.
3 Die Entwicklung funktionaler Anforderungen umfasst drei Stufen:
4 Die Bestimmung und die Einstufung der Gefahr sowie die anschließende Auswahl der relevanten Gefahren werden als Voraussetzung für die Entwicklung aller funktionalen Anforderungen angesehen. Gefahren sind alle Situationen, die das Potential haben, das menschliche Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder die Umwelt zu bedrohen. Die Bestimmung einer Gefahr kann auf verschiedene Weise vorgenommen werden, z.B. system- oder prozessbedingt, und kann mit unterschiedlichen Detaillierungsgraden durchgeführt werden, was normalerweise zu unterschiedlichen Detaillierungsgraden der anschließend entwickelten risikoeindämmenden Funktionen führt. Verfahren und weitere Anleitungen über die Bestimmung der Gefahr sind in den Revised guidelines for Formal Safety Assessment (FSA) for use in the IMO rulemaking process (FSA-Guidelines) (MSC-MEPC.2/Circ.12/Rev.2) angegeben.
5 Gefahren, die als relevant ausgewählt wurden, sind anschließend zu verwenden, um risikoeindämmende Funktionen zu entwickeln. Fehlende Gefahren und Funktionen könnten möglicherweise zu Lücken in den Vorgaben der Stufe IV (Vorschriften und Regeln) und Stufe V (branchenübliche Praxis und Normen) führen und damit die Stufe I (Ziele) nicht erfüllen.
6 Die erwartete Leistung wird bzw. die erwarteten Leistungen werden für jede der risikoeindämmenden Funktionen entwickelt, welche die zu erreichende Wirksamkeit angibt. Dies liefert die Kriterien für die Überprüfung der Einhaltung des Ziels, muss Teil der funktionalen Anforderungen sein und muss so präzise wie möglich formuliert sein. Wenn die erwartete Leistung quantifiziert wird, wird empfohlen, andere Normen (z.B. Funktionsanforderungen und Leistungsanforderungen für die Bewertung von Leitsystemen für die Evakuierung (MSC/Rundschreiben 1167)) und leicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse und, im Fall von bestehenden IMO-Vorschriften, die Leistung, die explizit und implizit in ihnen enthalten sind, zu berücksichtigen.
7 Es wird als notwendig angesehen, genau anzugeben, unter welchen Bedingungen die erwartete Leistung erfüllt sein muss (z.B. wurde die erwartete Leistung eines Betriebsmittels für einen bestimmten Temperaturbereich entwickelt). Wenn diese Bedingungen für eine Gruppe risikoeindämmender Funktionen (oder alle) relevant sind, wird es als notwendig angesehen, diese im einleitenden Text zusammenzufassen.
8 Der letzte Schritt bei der Formulierung der funktionalen Anforderungen ist, die Begründung, die risikoeindämmenden Funktionen und die erwartete Leistung einzubeziehen.
9 Das nachfolgende Beispiel dient nur zur Veranschaulichung.
Beispiel: Wie sind funktionale Anforderungen zu entwickeln
Im folgenden Beispiel werden Rettungsmittel und -vorrichtungen verwendet.
Stufe I (Ziele)
Im Zusammenhang mit diesem Beispiel könnte das "Ziel" wie folgt definiert werden:
Das menschliche Leben während und nach einem Notfall zu retten und zu erhalten.
Um die Gefahr umfänglich zu bestimmen, ist das Ziel wie folgt interpretiert worden:
Ferner ist das Ziel nicht auf Betriebs-, Umgebungs- oder Wetterbedingungen begrenzt.
Gefahrenbestimmung
Alle Gefahren sind für den betrachteten Sachverhalt zu bestimmen und zu bewerten oder, falls eine solche Aufstellung bereits vorhanden ist, sorgfältig zu überprüfen.
In diesem Beispiel gibt es zwei übergeordnete Gefahren zur Betrachtung:
Zur Unterstützung der Bestimmung von zugehörigen Gefahren wird für vorstehenden Unterabsatz .1 die folgende allgemeine, übergeordnete Ereignis-Reihenfolge vorgegeben:
Von diesen stehen nur die Ereignisse "Bewertung der Situation", "Alarm", "Schiffsaufgabe" und "Überleben auf See" im Zusammenhang mit den derzeitigen IMO-Vorschriften für Lebensrettung und werden weiterbehandelt.
Für jedes dieser Ereignisse können zugehörige detaillierte Gefahren bestimmt werden 1), beispielsweise:
In Abhängigkeit von den Zielvorgaben kann eine genauere Untersuchung durchgeführt werden, z.B. die unterschiedlichen Phasen der Schiffsaufgabe wie Vorbereitung von Rettungseinrichtungen, Einbooten usw.
Dieser Schritt muss durch Einstufung und Auswahl der für die Charakterisierung der Sicherheit relevanten Gefahren abgeschlossen sein und muss deshalb für die Entwicklung der funktionalen Anforderungen, die erwartete Leistung und die betreffenden Regeln berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Erarbeitung risikoeindämmender Funktionen
Auf der Grundlage dieser Liste der Gefahren sind eindämmende Funktionen beispielsweise:
Detaillierte Gefahren | Eindämmende Funktionen |
Bewertung der Situation | |
Mangel an Informationen |
|
Fehlerhafte Informationen |
|
Zu langsame Bewertung |
|
Falsche Bewertung |
|
Schiffsaufgabe | |
Kein sicherer Ort für Personen |
|
Nichterreichbarkeit eines sicheren Ortes innerhalb eines angemessenen Zeitraums |
|
Schiffsaufgabeeinrichtungen nicht ausreichend bzw. nicht betriebsfähig |
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Unfall während des Verlassens des Schiffes |
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Überleben auf See | |
Unterkühlung |
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Überwärmung |
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Sonnenstich |
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Mangelnde medizinische Behandlung |
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Giftige Atmosphäre |
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Verlust lebenswichtiger Funktionen |
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Störfall bzw. Unfall im Zusammenhang mit dem sicheren Ort (Sinken, Kentern, Brand, Explosion, Grundberührung) |
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Nicht rechtzeitig gerettet |
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Diese Liste enthält risikoeindämmende Funktionen, die mehrere Gefahren betreffen, z.B. Ausbildung und Übungen. Darüber hinaus können einige der risikoeindämmenden Funktionen zu übergeordneten Funktionen zusammengefasst werden.
Auf der Grundlage der vorstehenden Liste sind die folgenden risikoeindämmenden Funktionen entwickelt worden:
Funktionale Anforderungen
Um das Sicherheitsziel einzuhalten, müssen Rettungsmittel und -vorrichtungen eine bestimmte Leistungsfähigkeit haben. Diese Leistungsanforderungen bilden die Kriterien für den Nachweis der Erfüllung des Ziels und müssen Teil der funktionalen Anforderungen sein.
Die Entwicklung der funktionalen Anforderungen, einschließlich der erwarteten Leistung, wird im Folgenden für eine ausgewählte risikoeindämmende Funktion dargestellt:
Mittel für die Sicherheit und Überlebensfähigkeit aller Personen nach der Schiffsaufgabe sind bereitzustellen.
Mit zugehöriger erwarteter Leistung 2):
Stufe IV (Vorschriften und Regeln)
Zur Veranschaulichung könnten die folgenden Anforderungen der Stufe IV (Vorschriften und Regeln) angewendet werden:
Um die erwartete Leistung der funktionalen Anforderung "lebenswichtige Funktionen aufrechterhalten" zu erfüllen, finden die folgenden Regeln der Stufe IV Anwendung:
________
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1394/Rev.2, "Allgemeine Richtlinien für die Entwicklung zielorientierter Schiffbaunormen der IMO", in deutscher Sprache
Vom 23. November 2021 Az.: 11-3-0 Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1394/ Rev.2, "Allgemeine Richtlinien für die Entwicklung zielorientierter Schiffbaunormen der IMO", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. |
1) Diese Auflistung ist rein exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2) Für quantitative Werte werden Platzhalter verwendet.
ENDE |