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23. SOLAS-ÄndV - 23. SOLAS-Änderungsverordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen
Vom 15. April 2011
(BGBl. II Nr. 13 vom 21.04.2011 S. 506)
Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Seeaufgabengesetzes, von denen § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) und § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes vom 25. Juni 2004 (BGBl. I S. 1389) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Folgende in London vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließungen werden hiermit in Kraft gesetzt:
Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Änderungen sind für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Entschließung MSC. 269(85)
(wie eingefügt)
Entschließung MSC. 282(86)
(wie eingefügt)
Entschließung MSC. 283(86)
(wie eingefügt)
ENDE |