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SOLAS Fußnoten
Zu Kapitel 1
Zu Regel I/1: Für bestimmte Schiffstypen wird auf andere IMO-Regeln verwiesen, wie z.B. den Code für die Sicherheit von Schiffen mit besonderer Zweckbestimmung, 2008 (Entschließung MSC.266(84)), in der geänderten Fassung (SPS-Code 2008); den Code für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohreinheiten, 2009 (Entschließung A.1023(26)), in der geänderten Fassung (MODU-Code 2009); den Code für die Beförderung und den Umschlag von gefährlichen und schädlichen flüssigen Stoffen als Massengut auf Offshore-Unterstützungsschiffen (Entschließung A.1122(30)) (OSV Chemical Code); der Code für die Sicherheit von Tauchsysteme, 1995 (Entschließung A.831(19)) (Tauchercode, 1995) und so weiter.
Zu Regel I/3: Im Hinblick auf die Verwendung der Begriffe Bruttoraumgehalt und Bruttoraumzahl in der amtlichen deutschen Übersetzung wird auf Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Januar 1975 zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969 BGBl.1975 II S. 65) hingewiesen.
Zu Regel I/4: Siehe Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und seiner Änderungen in der geänderten Fassung (SLS.14/Circ.l15); Zustimmung des Hafenstaats zu SOLAS-Ausnahmen (MSC/Circ.606) und Notifizierung und Weiterleitung über das globale integrierte Schiffsinformationssystem (CISIS) (Entschließung A.1074(28)).
Zu Regel I/5:Siehe Richtlinien für die Zulassung von Alternativen und Äquivalenten, wie sie in verschiedenen IMO-Regeln vorgesehen sind (MSC.1/Circ.1455), sowie Notifizierung und Weiterleitung über das Global Integrated Shipping Information System (GISIS) (Entschließung A.1074(28)).
Zu Teil B Besichtigungen und Zeugnisse: Siehe "Globale und einheitliche Umsetzung des harmonisierten Systems der Besichtigung und Zertifizierung (HSSC) (Entschließung A.883(21)), Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC), 2019 (Entschließung A.1140(31), in der jeweils gültigen Fassung), " Richtlinien für die Vorplanung von Besichtigungen im Trockendock von Schiffen, die dem erweiterten Untersuchungsprogramm nicht unterliegen" (MSC.1/Circ.1223), Einheitliche Interpretation des Begriffs "erste Besichtigung" entsprechend den SOLAS-Regeln (MSC.1/Circ.1290) und "Richtlinie für Verwaltungen zur Gewährleistung einer adäquaten Übergabe von Klassifizierungsangelegenheiten zwischen anerkannten Organisationen (ROs)" (MSC-MEPC.5/Circ.2).
Zu Regel I/6 Siehe "Code für anerkannte Organisationen (RO-Code)" (MSC.349(92) und MEPC.237(65)); Übermittlung von Informationen über die Zulassung anerkannter Organisationen (ROs) (MSC/Circ.1010-MEPC/Circ.382) und Benachrichtigung und Weiterleitung über das Global Integrated Shipping Information System (GISIS) (Entschließung A.1074(28)).
Zu Regel I/7 Siehe "Besichtigungen und Überprüfungen von Ro-Ro-Fahrgastschiffen" (Entschließung A.794(19)), "Richtlinien für außerplanmäßige Überprüfungen von Ro-Ro-Fahrgastschiffen durch Flaggenstaaten" (MSC/Circ.956) und "Richtlinien für die Bewertung der technischen Vorkehrungen für die Durchführung einer Besichtigung im Wasser anstelle einer Überprüfung des Bodens im Trockendock, um für andere Fahrgastschiffe als Ro-Ro-Fahrgastschiffe eine Überprüfung im Trockendock innerhalb eines Fünfjahreszeitraums zu ermöglichen" (MSC.1/Circ.1348)
Zu Regel I/8 Siehe "Richtlinien für den Bau, den Einbau, die Instandhaltung und die Prüfung/Besichtigung von Mitteln zum An- und Vonbordgehen" (MSC/Circ.1331); "Instandhaltung von Rettungsmitteln und Funkanlagen im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zertifizierung" (HSSC) (MSC/Circ.955 ); Richtlinien für die Leistungs- und Prüfkriterien und Besichtigungen von Schwerschaumkonzentraten für ortsfeste Löschanlagen (MSC/Circ.670); Richtlinien für die Leistungs- und Prüfkriterien und Besichtigungen von Mittelschaumkonzentraten für ortsfeste Feuerlöschanlagen (MSC/Circ.798) und "Richtlinien für die Besichtigung und Zertifizierung der Einhaltung der Pflicht zur Übermittlung von LRIT-Informationen durch Schiffe (MSC.1/Circ.1307).
Zu Regel I/9 Siehe "Instandhaltung von Rettungsmittel und Funkanlagen im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC)" (MSC/Circ.955).
Zu Regel I/10 Siehe "Leitlinien für die Planung des erweiterten Besichtigungsprogramms bei Besichtigungen von Massengutschiffen und Öltankschiffen (MSC/Circ.655); Richtlinien für die Vorplanung von Besichtigungen im Trockendock von Schiffen, die nicht dem erweiterten Besichtigungsprogramm unterliegen (MSC.1/Circ.1223) und Richtlinien für Besichtigungen von Lukendeckeln von Massengutschiffen sowie für Überprüfungen und Instandhaltung durch den Eigner (MSC/Circ.1071).
Zu Regel I/11 Siehe "Ship design, construction, repair and maintenance" (MSC/Circ.1070); Technische Betriebs- und Wartungshandbücher an Bord (MSC.1/Circ.1253) und die in den Fußnoten der anderen Kapitel genannten einschlägigen Instrumente
Zu Regel I/12 Siehe "Recommendation on the use of national tonnage in applying international conventions" (resolution A.1073(28)); Guidelines for the use of Electronic Certificates (FAL.5/Circ.39/Rev.2); "Richtlinien zur zeitlichen Planung des Austauschs von vorhandenen Zeugnissen durch Zeugnisse, die nach dem Inkrafttreten der Änderungen der Zeugnisse in den IMO-Instrumenten ausgegeben wurden" (MSC-MEPC.5/Circ.6); Unified interpretation on the expiration date of statutory certificates (MSC-MEPC.5/Circ.13) und Unified interpretation of the date of completion of the survey and verification on which the certificates are based (MSC-MEPC.5/Circ.3).
Zu Regel I/14 Siehe "Recommended conditions for the period of a certificate" (MSC-MEPC.5/Circ.1); "Guidance on the timing of replacement of existing certificates by the certificates issued after the entry into force of amendments to certificates in IMO instruments" (MSC-MEPC.5/Circ.6);Guidelines for the use of Electronic Certificate (FAL5/Circ.39/Rev.2); Unified interpretation on the expiration date of statutory certificates (MSC-MEPC.5/Circ.13) and Unified interpretation of the date of completion of the survey and verification are based (MSC-MEPC.5/Circ.3)
Zu Regel I/15 Siehe "Guidelines for the use of Electronic Certificate (FAL.5/Circ.39/Rev.2) and the information collected via the Global Integrated Shipping Information System (GISIS).
15a Siehe "Translation of the text of certificates" (resolution A.561(14))
Zu Regel I/19 Siehe "Retention of original records/documents on board ships" (MSC-MEPC.4/Circ.1) und "Guidance on the timing of replacement of existing certificates by the certificates issued after the entry into force of amendments to certificates in IMO instruments" (MSC-MEPC.5/Circ.6).
19a Siehe "Procedures for port State control, 2019 (resolution A.1138(31)); IMO Instruments Implementation Code (III Code) (resolution A.1070(28)); "Guidance to port State control officers on the non-security related elements of the 2002 SOLAS amendments" (MSC/Circ.1113); "Measures to improve port State control procedures" (MSC/Circ.11011-MEPC/Circ.383); Code of good practice for port State control officers (MSC-MEPC.4/Circ.2); National contact points for safety and pollution prevention and response (MSC-MEPC.6/Circ.18, as may be amended), and the information collected via the Global Integrated Shipping Information System (GISIS).
Zu Regel I/21 Siehe zusätzliche Anforderungen für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See in Regel XI-1/6
Zu Regel II-1/1 Siehe "Einheitliche Auslegung der Anwendung von Regeln, für die in Bezug auf die Vorschriften der SOLAS- und MARPOL-Übereinkommen das Datum des Bauvertrags, der Kiellegung und der Ablieferung maßgebend ist" (MSC-MEPC.5/Circ.8).
1a Siehe 'Interpretation des Ausdrucks "Änderungen und Veränderungen größerer Art"' (MSC.1/Circ.1246)
Zu Regel II-2/1 Das Anwendungsdatum 1. Juli 2012 wurde durch die Entschließung MSC.308(88) eingeführt. Diese Entschließung änderte jedoch in Kapitel II-2 nur die Regeln II-2/3.23 (Definition von "Code für Brandprüfverfahren") und 11-2/7.4.1 (neuer Unterabsatz .3), während alle anderen Regeln mit dem ursprünglichen Anwendungsdatum 1. Juli 2002 nicht geändert wurden.
1a Siehe "Einheitliche Interpretation des Begriffs "erste Besichtigung" entsprechend den SOLAS-Regeln" (MSC.1/Circ.1290)
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