Regelwerk, Lebensmittel&Bedarfsgegenstände

Saatgutverordnung
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2a Zertifiziertes Saatgut zweiter und dritter Generation

Abschnitt 2
Anerkennung von Saatgut

§ 3 Anerkennungsstelle

§ 4 Antrag

§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb

§ 6 Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Saatgutes

§ 6a Besondere Anforderungen bei landwirtschaftlichen Arten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs

§ 7 Feldbestandsprüfung

§ 8 Mängel des Feldbestandes

§ 9 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung

§ 10 Wiederholungsbesichtigung

§ 11 Probenahme

§ 12 Beschaffenheitsprüfung

§ 13 Mitteilung des Ergebnisses der Beschaffenheitsprüfung

§ 14 Bescheid

§ 15 Erneute Beschaffenheitsprüfung

§ 16 Nachprüfung

§ 17 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau

§ 17a Anwendung biochemischer oder molekularer Techniken

§ 18 Rücknahme der Anerkennung

Abschnitt 3
Standardsaatgut von Gemüse

§ 19 Gestattung des Inverkehrbringens

§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

§ 20a Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs

§ 21 Nachkontrolle

Abschnitt 4
Handelssaatgut

§ 22 Gestattung des Inverkehrbringens

§ 23 Anforderungen an die Beschaffenheit

§ 24 Zulassungsverfahren

§ 25 Bescheid

Abschnitt 5
Saatgutmischungen

§ 26 Gestattung des Inverkehrbringens

§ 27 Antrag, Probenahme

§ 28 Rücknahme der Erteilung der Mischungsnummer oder Kennnummer

Abschnitt 5a
Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten

§ 28a Genehmigung durch das Bundessortenamt

Abschnitt 6
Kennzeichnung, Verschließung, Schließung und Verpackung

§ 29 Etikett

§ 30 Aufdrucketikett

§ 30a Pflanzenpass

§ 31 Einleger

§ 32 Angabe einer Saatgutbehandlung

§ 33 Angaben in besonderen Fällen

§ 34 Verschließung

§ 35 Ablieferung ungültiger Etiketten, Einleger und Verschlusssicherungen

§ 36 Verpacken nach Probenahme

§ 37 Wiederverschließung

§ 38 Schließung bei Standardsaatgut

§ 39 Kennzeichnung bei erneuter Beschaffenheitsprüfung

§ 40 Kleinpackungen

§ 41 Antrag für eine Kennnummer

§ 42 Abgabe an Letztverbraucher

§ 43 Kennzeichnung von nicht anerkanntem Saatgut in besonderen Fällen

Abschnitt 7
Kennzeichnung, Verschließung und Schließung im Rahmen eines OECD-Systems

§ 44 Grundvorschrift

§ 45 Zertifikat

§ 46 Kennzeichnung

§ 47 Kennzeichnung in besonderen Fällen

§ 48 Verschließung, Wiederverschließung

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 48a Übergangsvorschrift

Anlage 1 Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut

Anlage 2 Anforderungen an den Feldbestand

Anlage 3 Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes

1 Getreide

2 Gräser

3 Leguminosen

4 Sonstige Futterpflanzen

5 Öl- und Faserpflanzen

6 Rüben

7 Gemüse

8 Saatgutmischungen

Anlage 3a
Besondere Anforderungen an den Gesundheitszustand bei landwirtschaftlichen Arten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs

Anlage 3b
Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs

Anlage 4 Größe der Partien und Proben

Anlage 5 Angaben auf dem Etikett und dem Einleger

Anlage 6 Kleinpackungen Höchstmengen und Kennzeichnung

Anlage 7 Muster

Anlage 8 Etiketten und Einleger