Regelwerk, Lebensmittel&Bedarfsgegenstände
Saatgutverordnung
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Zertifiziertes Saatgut zweiter und dritter Generation
Abschnitt 2
Anerkennung von Saatgut
§ 3 Anerkennungsstelle
§ 4 Antrag
§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb
§ 6 Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Saatgutes
§ 6a Besondere Anforderungen bei landwirtschaftlichen Arten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
§ 7 Feldbestandsprüfung
§ 8 Mängel des Feldbestandes
§ 9 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
§ 10 Wiederholungsbesichtigung
§ 11 Probenahme
§ 12 Beschaffenheitsprüfung
§ 13 Mitteilung des Ergebnisses der Beschaffenheitsprüfung
§ 14 Bescheid
§ 15 Erneute Beschaffenheitsprüfung
§ 16 Nachprüfung
§ 17 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau
§ 17a Anwendung biochemischer oder molekularer Techniken
§ 18 Rücknahme der Anerkennung
Abschnitt 3
Standardsaatgut von Gemüse
§ 19 Gestattung des Inverkehrbringens
§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie
§ 20a Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
§ 21 Nachkontrolle
Abschnitt 4
Handelssaatgut
§ 22 Gestattung des Inverkehrbringens
§ 23 Anforderungen an die Beschaffenheit
§ 24 Zulassungsverfahren
§ 25 Bescheid
Abschnitt 5
Saatgutmischungen
§ 26 Gestattung des Inverkehrbringens
§ 27 Antrag, Probenahme
§ 28 Rücknahme der Erteilung der Mischungsnummer oder Kennnummer
Abschnitt 5a
Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten
§ 28a Genehmigung durch das Bundessortenamt
Abschnitt 6
Kennzeichnung, Verschließung, Schließung und Verpackung
§ 29 Etikett
§ 30 Aufdrucketikett
§ 30a Pflanzenpass
§ 31 Einleger
§ 32 Angabe einer Saatgutbehandlung
§ 33 Angaben in besonderen Fällen
§ 34 Verschließung
§ 35 Ablieferung ungültiger Etiketten, Einleger und Verschlusssicherungen
§ 36 Verpacken nach Probenahme
§ 37 Wiederverschließung
§ 38 Schließung bei Standardsaatgut
§ 39 Kennzeichnung bei erneuter Beschaffenheitsprüfung
§ 40 Kleinpackungen
§ 41 Antrag für eine Kennnummer
§ 42 Abgabe an Letztverbraucher
§ 43 Kennzeichnung von nicht anerkanntem Saatgut in besonderen Fällen
Abschnitt 7
Kennzeichnung, Verschließung und Schließung im Rahmen eines OECD-Systems
§ 44 Grundvorschrift
§ 45 Zertifikat
§ 46 Kennzeichnung
§ 47 Kennzeichnung in besonderen Fällen
§ 48 Verschließung, Wiederverschließung
Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 48a Übergangsvorschrift
Anlage 1 Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut
Anlage 2 Anforderungen an den Feldbestand
Anlage 3 Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes
1 Getreide
2 Gräser
3 Leguminosen
4 Sonstige Futterpflanzen
5 Öl- und Faserpflanzen
6 Rüben
7 Gemüse
8 Saatgutmischungen
Anlage 3a
Besondere Anforderungen an den Gesundheitszustand bei landwirtschaftlichen Arten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
Anlage 3b
Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
Anlage 4 Größe der Partien und Proben
Anlage 5 Angaben auf dem Etikett und dem Einleger
Anlage 6 Kleinpackungen Höchstmengen und Kennzeichnung
Anlage 7 Muster
Anlage 8 Etiketten und Einleger