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Regelwerk
Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung
- Schleswig-Holstein -

Vom 9. Mai 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 8 vom 29.06.2017 S. 342)



Aufgrund

  1. des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 96), in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 282), und
  2. des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Nummer 3 Buchstabe e der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

Artikel 1

Der allgemeine Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 282), wird wie folgt geändert:

1. In den Anmerkungen zu Tarifstelle 14.4 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,25
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,50
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,50
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,00
Neu:
a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25"

2. In der Anmerkung zu Tarifstelle 15.13 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,00
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,50
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,50
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,25

Neu:"

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50"

3. Die Anmerkung zu Tarifstelle 15.16 wird folgendermaßen gefasst:

Alt:

Anmerkung zu Tarifstelle 15.16:

Soweit eine Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand vorgesehen ist, sind je angefangene Viertelstunde zu berechnen für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Beschäftigte des

a) höheren Dienstes19,25
b) gehobenen Dienstes14,75
c) mittleren Dienstes12,25
d) einfachen Dienstes11,00

Neu:

"Anmerkung zu Tarifstelle 15.16

Soweit eine Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand vorgesehen ist, sind je angefangene Viertelstunde zu berechnen für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Beschäftigte

a) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50
b) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75
c) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75
d) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25"

Artikel 2

Die Anlage zur Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung vom 8. September 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 586), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 174), wird wie folgt geändert:

1. In der Anmerkung zu Tarifstelle 1 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,00 Euro
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,50 Euro
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,50 Euro
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,25 Euro
e) Amtliche Fachassistentin oder Amtlicher Fachassistent nach Tarifvertrag der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung6,70 Euro
f) Amtliche Tierärztin oder Amtlicher Tierarzt nach Tarifvertrag der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung13,80 Euro"

Neu:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25 Euro
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75 Euro
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75 Euro
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50 Euro
e) Amtliche Fachassistentin oder Amtlicher Fachassistent nach Tarifvertrag der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung6,70 Euro
f) Amtliche Tierärztin oder Amtlicher Tierarzt nach Tarifvertrag der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung13,80 Euro"

2. In der Anmerkung zu Tarifstelle 2  werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,00 Euro
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,50 Euro
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,50 Euro
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,25 Euro"

Neu:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25 Euro
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75 Euro
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75 Euro
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50 Euro"

3. In den Anmerkungen zu Tarifstelle 3 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,00
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,50
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,50
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,25"

Neu:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50"

4. In der Anmerkung zu den Tarifstellen 4.1 bis 4.5 werden die Stundensätze folgendermaßen gefasst:

Alt:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,00
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,50
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,50
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,25"

Neu:

a) Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt11,25
b) Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt12,75
c) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt15,75
d) Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt20,50"

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 17/1015

ENDE