Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen

VwV zum BImSchG -
Genehmigungsverfahren NW
- Inhalt -

I. Genehmigungsverfahren nach Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV

1 Beratung vor der Antragstellung

2 Anforderungen an die Anträge

3 Antragsunterlagen

3.1 Topographische Karte

3.2 Bauvorlagen

3.3 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

3.4 Schematische Darstellung

3.5 Maschinenaufstellungsplan

3.6 Immissionsprognose

3.6.1 Allgemeines

3.6.2 Luftverunreinigungen

3.6.3 Lärm

3.6.4 Erschütterungen

3.7 Plan zur Behandlung der Reststoffe und zur Nutzung der Abwärme

3.8 Besonderheiten für bestimmte Anlagearten

3.9 Allgemeines

4 Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit

5 Mitteilung nach § 42 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes

6. Bekanntmachung, Auslegung und Gewährung von Akteneinsicht

6.4 Auslegung

7 Beteiligung anderer Behörden und Stellen

8 Sachverständigengutachten

9 Erörterungstermin

10 Entscheidung der Genehmigungsbehörde

10.1 Abschließende Prüfung

10.2 Entscheidung über den Antrag

10.3 Befristung

10.4 Form der Entscheidung

10.5 Bautechnische Nachweise

10.6 Rechtsbehelfsbelehrung

10.7 Urschrift

10.8 Zustellung

10.9 Unterrichtung der Katasterbehörden

11 Anordnung der sofortigen Vollziehung

12 Mitteilung über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung

13 Kosten

14 Vorbescheid

15 Teilgenehmigung

II. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren im Sinne des § 19 BImSchG

2 Genehmigungsverfahren bei Versuchsanlagen

III. Genehmigung von wesentlichen Änderungen

1 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

2 Baugenehmigung

IV. Erlöschen der Genehmigung

V. Aufbewahrung des Genehmigungsbescheides und der Unterlagen

VI. Inkrafttreten

Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare