Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
VwV zum BImSchG -
Genehmigungsverfahren NW
- Inhalt -
I. Genehmigungsverfahren nach Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV
1 Beratung vor der Antragstellung
2 Anforderungen an die Anträge
3 Antragsunterlagen
3.1 Topographische Karte
3.2 Bauvorlagen
3.3 Anlagen- und Betriebsbeschreibung
3.4 Schematische Darstellung
3.5 Maschinenaufstellungsplan
3.6 Immissionsprognose
3.6.1 Allgemeines
3.6.2 Luftverunreinigungen
3.6.3 Lärm
3.6.4 Erschütterungen
3.7 Plan zur Behandlung der Reststoffe und zur Nutzung der Abwärme
3.8 Besonderheiten für bestimmte Anlagearten
3.9 Allgemeines
4 Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit
5 Mitteilung nach § 42 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes
6. Bekanntmachung, Auslegung und Gewährung von Akteneinsicht
6.4 Auslegung
7 Beteiligung anderer Behörden und Stellen
8 Sachverständigengutachten
9 Erörterungstermin
10 Entscheidung der Genehmigungsbehörde
10.1 Abschließende Prüfung
10.2 Entscheidung über den Antrag
10.3 Befristung
10.4 Form der Entscheidung
10.5 Bautechnische Nachweise
10.6 Rechtsbehelfsbelehrung
10.7 Urschrift
10.8 Zustellung
10.9 Unterrichtung der Katasterbehörden
11 Anordnung der sofortigen Vollziehung
12 Mitteilung über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung
13 Kosten
14 Vorbescheid
15 Teilgenehmigung
II. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren im Sinne des § 19 BImSchG
2 Genehmigungsverfahren bei Versuchsanlagen
III. Genehmigung von wesentlichen Änderungen
1 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
2 Baugenehmigung
IV. Erlöschen der Genehmigung
V. Aufbewahrung des Genehmigungsbescheides und der Unterlagen
VI. Inkrafttreten
Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare