Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
TierschutzG
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VV = Verwaltungsvorschrift
Erster Abschnitt
Grundsatz
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2 (Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Tierhalters) VV
Dritter Abschnitt
Töten von Tieren
Vierter Abschnitt
Eingriffe an Tieren
Fünfter Abschnitt
Tierversuche
§ 8 (Nachzuweisende Genehmigungsvoraussetzungen) VV
§ 8a (Anzeige von Versuchsvorhaben und von Änderungen von Versuchsvorhaben) VV
§ 8b (aufgehoben)
§ 9 (Durchführung von Tierversuchen) VV
Sechster Abschnitt
Tierschutzbeauftragte
§ 10 (Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung) VV
Siebenter Abschnitt
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11 (Erlaubnis für das Züchten und das Halten von Tieren sowie den Handel mit Tieren) VV
Achter Abschnitt
Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
Neunter Abschnitt
Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
Zehnter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
§ 15 (Kommissionen zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden) VV
Elfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21c (aufgehoben)
§ 21d (aufgehoben)
§ 22 (Inkrafttreten)