umwelt-online: TRGS 512 - Begasungen (3)
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Grundlehrgang für Begasungen Anlage 1a
zu TRGS 512

Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit

Inhalte des Lehrgangs:

1 Eigenschaften und Wirkungsweise der Begasungsmittel

1.1 Allgemeines

1.2 Wirkungsweise

2 Rechtsvorschriften

2.1 Rechtsgrundlagen

2.2 Spezielle Vorschriften und Regelungen für Begasungstätigkeiten

3 Grundzüge der Begasungstechnik

3.1 Überprüfung vor der Begasung

3.2 Einbringen der Begasungsmittel

3.3 Überwachung

3.4 Lüftung begaster Objekte

3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

3.6 Freigabe begaster Objekte und Güter

Insbesondere Problematik des Nachgasens

3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

4 Gefährdungsbeurteilung

5 Erste Hilfe

6 Besprechung von Unfällen bei Begasungen

7 Übung einer Begasung

(unter besonderer Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, Haupt- und Nebengefahren und Schutzmaßnahmen)

8 Aussprache

9 Prüfung

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl

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 Fortbildungslehrgang für BegasungssachkundigeAnlage 1b
zu TRGS 512

Voraussetzung: Atemschutztauglichkeit Ziel des Lehrgangs:

Ziel des Lehrgangs ist es, die im Grundlehrgang nach Anlage 1a vermittelten Kenntnissen aufzufrischen und den Stand der Entwicklungen in der Begasungstechnik zu vermitteln. Methodisch sollen der Dialog und der Erfahrungsaustausch sowie praxisnahe Übungen im Vordergrund stehen.

1 Wiederholung und Vertiefung anwendungsbezogener Eigenschaften und der Wirkungsweise von Begasungsmitteln

2 Vertiefung der Vorschriftenkenntnisse, Insbesondere Besprechung von Neuerungen in den Rechtsgebieten

3 Begasungstechnik

3.1 Überprüfungen vor Einbringung des Begasungsmittels

bauliche und Materialbezogene Aspekte, Räumung baulich verbundener Gebäude, Abdichtverfahren und Dichtheitsprüfung, Kennzeichnung, Abgrenzung von Gefahrenbereichen und sonstige sicherheitstechnische Maßnahmen

3.2 Einbringen der Begasungsmittel

Gebräuchliche und neue Verfahren mit den verschiedenen Begasungsmitteln

Diskussion zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verfahren Praxiserfahrungen zu Fehlern und ihrer Vermeidung

3.3 Überwachung des Begasungsobjektes

unter besonderer Berücksichtigung von Gaskonzentrationsmessungen mit verschiedenen Messverfahren

3.4 Lüftung begaster Objekte

unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung

3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

3.6 Freigabe begaster Objekte

3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

4 Gefährdungsbeurteilung

5 Wiederholung der Erste Hilfe - Anwendungen

6 Besprechung von Unfällen bei Begasungen

7 Abschlussdiskussion und Erörterung noch offener Fragen

  1. Prüfung: siehe dazu Anlage 1d Nummer 2

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl


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Verkürzter Sachkundelehrgang zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender Transportbehälter Anlage 1c
zu TRGS 512

Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit

Thema und InhalteZeitaufwand
Rechtsvorschriften:

IMO-Recommendations/Guidelines, Gefahrstoffverordnung, TRGS 512 u.a. wie z.B. Pflanzenbeschauverordnung, ISPM 15 und strafrechtliche Verantwortung

2 LE
Eigenschaften und Wirkungsweise relevanter Begasungsmittel:

Brommethan, Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid, Hydrogencyanid und andere ggf. auftretende und in der GefStoffV aufgeführte Begasungsmittel

3 LE
Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung
    unter Berücksichtigung von Nebengefahren wie weitere ggf. auftretende Gase wie z.B. Formaldehyd, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Chlorpikrin, phenolische Substanzen, Fungizide, Insektizide, Pilzsporen, verringerte Sauerstoffkonzentrationen und explosionsfähige Atmosphären
  • BG-Vorschriften
2 LE
Gasmeßtechnik
Demonstration unterschiedlicher Meßverfahren für die relevanten Gase
2 LE
Persönliche Schutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf Atemschutz2 LE
Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen
Gasvergiftungen allgemein und Besonderheiten bestimmter Gase
1 LE
Praxisübungen:
Containerbeurteilung, Schwachpunkte, Herangehensweise bzw. technische Handhabung und Erstellen der Freigabebescheinigung
2 LE
Schriftliche Abschlußprüfung1 LE
Gesamtdauer15 LE

Prüfung: siehe Nummer 3 in Anlage 1d

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl

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Durchführung schriftlicher Prüfungen bei Sachkundelehrgängen nach Nummer 4.3Anlage 1d
zu TRGS 512

Die Abschlussprüfungen bei Sachkundeseminare nach den Anlagen 1a bis 1c sind entsprechend dem nachfolgenden, bundesweit vereinbartem Schema durchzuführen. Den zuständigen Behörden zur Anerkennung von Sachkundelehrgängen wird empfohlen, dies im Anerkennungsbescheid für ein Begasungsseminar festzuschreiben.

1 Grundlehrgang nach Anlage 1a

Zum Erwerb der umfassenden Sachkunde nach Anlage 1a dieser TRGS werden in der schriftlichen Prüfung für ein Begasungsmittel insgesamt 60 Fragen gestellt, davon 48 im Antwort-Wahl-Verfahren sowie insgesamt 12 Rechenaufgaben und Fragen mit Freitextantworten.

Die Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren verteilen sich auf die einzelnen Sachgebiete wie folgt:

je acht Fragen zu den Lehrinhalten

je bis zu fünf Fragen zu den Lehrinhalten

Die Fragen für die Freitextantworten und die Rechenaufgaben werden dem gesamten Lehrplan mit besonderer Gewichtung des Abschnittes 3 (Begasungstechnik und Begasungsverfahren) entnommen.

Für jedes weitere Begasungsmittel erhöht sich die Zahl der zu beantwortenden Fragen um je dreißig Fragen wie im Folgenden dargestellt:

je acht Fragen zu den Lehrinhalten

je fünf Fragen zu den Lehrinhalten

je drei Fragen zu den Lehrinhalten

Antwortoptionen:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren kann es bis zu 4 Antwortmöglichkeiten geben.

Auswertungsmodus:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren gibt es pro Frage einen Punkt, wenn alle Antworten richtig gewählt wurden.

Für die Rechen- und Formulierungsfragen gibt es einen Punkt, wenn sie vollständig und richtig beantwortet worden sind.

Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mehr als 50 % der Fragen richtig beantwortet wurden, das heißt, für ein Begasungsmittel mindestens 31 Punkte erreicht sind.

Zeitvorgabe:

Zur Beantwortung der Prüfungsfragen werden für ein Begasungsmittel bis zu 120 Min. Zeit gewährt; für jedes sind bis zu 60 Minuten zusätzlich zulässig.

Nachprüfung

ist möglich, wenn nur eine geringe Unterschreitung der 31 Punkte vorliegt.

Für die Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig, mit Ausnahme einer Formelsammlung und eines Taschenrechners.

2 Fortbildungslehrgang nach Anlage 1b

Das Fortbildungsseminar schließt mit einer Prüfung ab, das analog zum Fragenschema der Prüfung für den Grundlehrgang 40 Fragen umfasst. Antwortoptionen, Auswertemodus und Nachprüfungsmöglichkeit gelten entsprechend. Für die Beantwortung des Fragenkatalogs ist ein Zeitrahmen von max. 45 Min. zu gewähren.

3 Verkürzter Sachkundelehrgang nach Anlage 1c

Die schriftliche Prüfung eines verkürzten Sachkundelehrgangs nach Anlage 1c für das Öffnen, Lüften und die Freigabe soll 30 bis 40 Fragen umfassen und dem Fragenschema für den Grundlehrgang in Anlage 1a entsprechen; Berechnungsaufgaben sollen dabei nicht gestellt werden.

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Zeugnis über die Eignungsuntersuchung gemäß Nummer 4.2 Absatz 3 Anlage 1e
zu TRGS 512


 Anschrift des/der Arztes/Ärztin nach § 15 Absatz 3 GefStoffV
Hiermit bestätige ich, dass die Untersuchung von
Herrn/Frau:.......................................
Name
.......................................
Vorname
.......................................
Geburtsname
auf der Grundlage der Empfehlung des BMA zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern für Begasungen (BArbBl. Heft 12/1995 S. 41)
[  ] keine Anhaltspunkte für eine körperliche oder geistige Nichteignung für Tätigkeiten mit dem/den Begasungsmittel/n
 [  ] Brommethan

[  ] Hydrogencyanid/Cyanwasserstoff

[  ] Phosphorwasserstoff

[  ] Sulfuryldifluorid

 
ergeben hat und
[  ] die Atemschutztauglichkeit nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz
 [  ] G26 II

[  ] G26 III

 
gegeben ist.
[  ] Es wurde keine arbeitsmedizinische Untersuchung der Atemschutztauglichkeit durchgeführt.
..............................................................................
(Unterschrift des Arztes/der Ärztin)
  
..............................................................................
(Facharztbezeichnung)
  
..............................................................................
(Ort, Datum)
  


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 Begasungstechniker-Fragebogen über besondere sicherheitstechnische Maßnahmen
(Sicherheits-Checkliste)
Anlage 2a
zu TRGS 512

Zutreffendes bitte ankreuzen!

1.Ist das zu begasende Objekt (Kirche, Museum, Mühle...) baulich mit anderen Gebäuden verbunden, wie z.B. durch eine Kommuntrennwand, gemeinsame Wandflächen, gemeinsame Dachstühle, gemeinsame Keller, Übergänge, Durchgänge etc.?[  ] ja [  ] nein
2.Befindet sich die Heizungsanlage oder Teile der Heizungsanlagen außerhalb des zu begasenden Objektes?[  ] ja [  ] nein
3.Führen Heizungsschächte/Luftschächte/Warmluftschächte über- oder unterirdisch oder versteckt eingemauert in benachbarte Gebäude?[  ] ja [  ] nein
4.Führen alte, nicht mehr benutzte Schächte (z.B. aus stillgelegten Heizanlagen) in benachbarte Gebäude?[  ] ja [  ] nein
5.Führen Wasserleitungen, Heizölleitungen, Leerrohre in benachbarte Gebäude?[  ] ja [  ] nein
6.Existieren unter dem zu begasenden Objekt (z.B. Kirche, Museum, Mühle...) Kellerräume, unterirdische Lagerräume, Heizräume, Öllagertanks, Fluchtgänge oder alte (verschüttete) Geheimgänge?[  ] ja [  ] nein
7.Im Falle von Kirchenbegasungen:
Befinden sich unter der zu begasenden Kirche eine oder mehrere Gruften? Wurde der Warnhinweis an den Zugängen der Nachbaranwesen angebracht?
[  ] ja [  ] nein
8.Wurden alle Zugangsschlüssel des zu begasenden Objektes verwahrt?[  ] ja [  ] nein
9.Wurden die Dachstühle im zu begasenden Objekt auf schützenswerte Tiere (Fledermäuse, Falken, Eulen...) kontrolliert?[  ] ja [  ] nein

Der Fragebogen wurde beantwortet von Begasungsleiter

.......................................
(Vor- und Nachname)

.......................................
Ort/Datum

.......................................
Unterschrift


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Fragebogen für Auftraggeber über begasungsrelevante bauliche Eigenschaften von Begasungsobjekten
(wie Kirchen, Schlösser, Museen, Mühlen, Läger etc.) 
Anlage 2b
zu TRGS 512

Begasungsmittel besitzen gewünschter Maßen ein hohes Eindringvermögen in alle Baumaterialien. Aufgrund der besonders hohen Diffusionsfähigkeit können Begasungsmittel selbst noch so unscheinbare Öffnungen durchströmen.

Um als sachkundiges Unternehmen Gefahren und Risiken der vorgesehenen Begasung beurteilen zu können, ist das Begasungsunternehmen verpflichtet, vom Auftraggeber Antworten auf die nachfolgenden Fragen einzuholen. Die gewissenhafte und sorgfältige Beantwortung der Fragen ist für eine Begasung ohne Zwischenfälle unverzichtbar.

Zutreffendes bitte ankreuzen und erläutern, gegebenenfalls mit Skizze oder Eintrag in Lageplan!

1.Ist das zu begasende Objekt (Kirche, Museum, Mühle...) baulich mit anderen Gebäuden verbunden, wie z.B. Kommuntrennwand, gemeinsame Wandflächen, gemeinsame Dachstühle, gemeinsame Keller, Übergänge, Durchgänge, Mauern etc.? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein
2.Befindet sich die Heizungsanlage oder Teile der Heizungsanlagen des zu begasenden Objektes außerhalb desselben? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein
3.Führen Heizungsschächte/Luftschächte/Warmluftschächte über- oder unterirdisch oder versteckt eingemauert in benachbarte Gebäude? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein
4.Führen alte, nicht mehr benutzte Schächte (z.B. aus alten Heizanlagen) in andere benachbarte Gebäude? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein
5.Führen Wasserleitungen, Heizölleitungen, Leerrohre in andere benachbarte Gebäude? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein
6.Existieren unter dem zu begasenden Objekt (z.B. Kirche, Museum, Mühle...) Kellerräume, unterirdische Lagerräume, unterirdische Heizräume, unterirdische Öllagertanks, Fluchtgänge, alte (verschüttete) Geheimgänge? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein
7.Im Falle von Kirchenbegasungen: Befinden sich unter der zu begasenden Kirche eine oder mehrere Gruften? Wenn ja, wo?[  ] ja [  ] nein

Der Fragebogen wurde beantwortet von Begasungsleiter

.......................................
(Vor- und Nachname)

.......................................
Ort/Datum

.......................................
Unterschrift


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 Notfallinformationskarte
(gemäß Nummer 5.4.2 Absatz 4 Nr. 2)
Anlage 3a
zu TRGS 512

Diese Notfallinformationskarte soll beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die möglicherweise mit einer Aufnahme des giftigen Begasungsmittels in Verbindung zu bringen sind, einen behandelnden Arzt schnellstmöglich mit den für eine klinische Behandlung erforderlichen Grundinformationen zu versorgen. Diese Informationen sind vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Begasungsmittels zur Verfügung zu stellen. Die Informationskarte ist beim Begasungsleiter und dem Auftraggeber einer Begasung für den Notfall bereit zu halten. Dies gilt gemäß Nummer 5.4 als vorsorgliche Maßnahme für Beschäftigte und gemäß Nummer 5.5 für Notfälle mit unbeteiligten Personen.

1.Bezeichnung des eingesetzten Begasungsmittels (auch Synonyme) ...............................................................
2.Art der möglichen Aufnahme
 [  ] durch Einatmung, inhalativ

[  ] über die intakte Haut

[  ] Schleimhäute (Augen, Wunden)

[  ] Verschlucken

3.Beschreibung möglicher Krankheitssymptome bei Vergiftungen
 [  ] durch Einatmung, inhalativ

[  ] über die intakte Haut

[  ] Schleimhäute (Augen, Wunden)

[  ] Verschlucken

4.Klinische Behandlung der Vergiftungssymptome nach
 [  ] inhalativer Intoxikation

[  ] dermaler Intoxikation

[  ] Aufnahme über Schleimhäute (Augen, Wunden)

[  ] Verschlucken

5.Weitere Auskünfte erteilen:
6.Hersteller/Telefonnummer
7.Begasungsleiter/Telefonnummer:

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 Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512 08Anlage 3b
zu TRGS 512


Absender (genaue Anschrift und Telefonnummer des Erlaubnisscheininhabers)

.......................................................................

.......................................................................

.......................................................................

Gemäß Anhang III Nummer 5.3.2 der Gefahrstoffverordnung zeigen wir hiermit an, dass eine Begasung durchgeführt werden soll.
Begasungsmittel:..........................................................
(Chemische Bezeichnung, Zulassungs-Nr./Notofizierungs-Nr. nach BiozidmeldeVO)
Begasungsobjekt:..........................................................
(Art, Menge, z.B Tonnage oder Raumhalt)
Ort der Anwendung:..........................................................
(Anschrift: Strasse, PLZ, Ort)
..........................................................
(Auftraggeber)
[  ] Kirche[  ] Schiff, Schute[  ] Sackstapel
[  ] Raum oder Objekt in einem Gebäude[  ] Silo[  ] Gewächshaus
[  ] Dachstuhl[  ] Getreideflachlager/Schüttboden[  ] Sonstiges:
[  ] Transporteinheit
(Container, Waggon, LKW pp.)
[  ] Mühle 
[  ] Das zu begasende Objekt ist mit einem anderen Gebäudeteil baulich verbunden!
[  ] Lageplan (1:1000) liegt bei, Nutzung der benachbarten Gebäude ist eingetragen.
 BegasungsleiterSachkundiger/ stellv. Begasungleiter
Name, Vorname  
Anschrift  
Befähigungsschein[  ] für Begasung ausreichend[  ] für Begasung ausreichend
Telefon  
Während der Begasung auch erreichbar unter Telefon-Nr.
Dichtheitsprüfung am:vorgesehen um __________Uhr(falls erforderlich)
Begasungsbeginn am:voraussichtlich um __________Uhr 
Lüftungsbeginn am:voraussichtlich um __________Uhr 
Freigabe amvorgesehen um __________Uhr 
[  ] Kopie der Mitteilung abgesandt an:am 
[  ] Kopie der Mitteilung abgesandt an:am 
(nachrichtlich an z.B. Ordnungsamt, Hafenbehörde, Unfallversicherungsträger, zuständige Arbeitsschutzbehörde)
.......................................
(Ort, den)
  
.......................................
(Unterschrift Erlaubnisscheininhaber)
  
.......................................
(Unterschrift Begasungsleiter)
  

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Freigabebescheinigung 08
nach TRGS 512 Nr. 10 
Anlage 3c
zu TRGS 512

Erlaubnisinhaber

Name und Anschrift

Zeitraum der Begasung: vom bis 20

[ ] Fremdbegast (Objekt wurde nicht wurde nicht von dem Befähigungsscheininhaber begast, der die Freigabe vorgenommen hat.)

Ort der Freigabe: .....

Hiermit bestätige ich, dass in dem/der gelüfteten

[ ] Gebäude, Raum[ ] Transportbehälter (z.B. Container) - Nr
[ ] Sackstapel[ ] Schiff/Schute[ ] Silozelle Nr.
[ ] Waggon - Nr.[ ] Getreidelager, Schüttboden etc.[ ] .....

die anlässlich der Freigabe gemessene Konzentration in der Raumluft nach Lüftung die nachfolgend aufgelisteten Werte der unteren Nachweisgrenzen nicht überschritt (zutreffende Stoffe ankreuzen):

[ ] Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff)kleiner gleich2 ppm
[ ] Brommethan (Methylbromid)kleiner gleich0,5 ppm
[ ] Phosphorwasserstoff (Phosphin)kleiner gleich0,01 ppm
[ ] Sulfuryldifluoridkleiner gleich1 ppm

Der Nachweis erfolgte an repräsentativer Stelle mit geeigneten Messgeräten, deren Messbereich diese Grenze erfasst.

Messgerät: ...... Messpunkt/e: ......

Die begasten Räume bzw. Güter wurde(n) gemäß den Vorschriften der TRGS 512 gelüftet und freigegeben. Die Kennzeichnungen nach Nummer 8 der TRGS 512 wurden entfernt. Ein Nachgasen behandelter Ware kann trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden. Beim Umgang mit freigegebener Ware ist daher besondere Vorsicht geboten (ausreichende Frischluftzufuhr).

Ein Exemplar dieser Freigabebescheinigung wurde dem Auftraggeber ausgehändigt.

Achtung: Transportbehälter (Container), die nach der Freigabe nicht sofort entladen, sondern wieder verschlossen wurden, sind vor der der Entladung einer weiteren Lüftung von mindestens 30 Minuten Dauer zu unterziehen!

........................................
(Ort, Datum)
...............................................
(Unterschrift des Begasungsleiters)"

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 Freigabebescheinigung
für begaste Transporteinheiten (Container)
Anlage 3d 08 12


Erlaubnisinhaber

Firma

........................................................................................

Straße und Hausnummer

........................................................................................

PLZ Ort

........................................................................................

Ort der Freigabe des/der Container(s)

Terminal/Firma

........................................................................................

Straße und Hausnummer

........................................................................................

PLZ Ort

........................................................................................

Beschreibung des/der Container(s)

Containertyp und Größe

........................................................................................

Anzahl

........................................................................................

Identifikationsnummer(n)

........................................................................................

........................................................................................

Ladungsinhalt

........................................................................................

Besonderheiten/sonstige Gefährdungen

❏ fehlende Kennzeichnung

❏ Beschädigungen

❏ im Container aufgefundenes Trägermaterial

❏ ungewöhnlicher/stechender Geruch

❏ Schimmelbildung

❏ Sonstiges: .....................................................

In dem/den überprüften Container(n) wurden die in der TRGS 512 Anlage 4 Tabelle 1 angegebenen nachfolgend aufgelisteten Begasungsmittel vorgefunden. Nach erfolgter Lüftung werden die in der Tabelle angegebenen Beurteilungsmaßstäbe sicher eingehalten.

[ ]Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff):2,1 mg/m3 entsprechend 1,9 ppm
[ ]Brommethan (Methylbromid):3,9 mg/m3 entsprechend 1 ppm
[ ]Phosphorwasserstoff (Phosphin):0,14 mg/m3 entsprechend 0,1 ppm
[ ]Sulfuryldifluorid:10 mg/m3 entsprechend 2 ppm
[ ]Ethylenoxid0,2 mg/m3 entsprechend 0,1 ppm

Der Nachweis erfolgte an repräsentativer Stelle mit geeigneten Messgeräten, deren Messbereich diese Grenze erfasst.

Messgerät: ................................................................ Messpunkt/e: ................................................................

Datum der Messung: ................................................. Uhrzeit: .........................................................................

[ ] Fremdbegast
(Der Container wurde nicht von dem Befähigungsscheininhaber begast, der die Freigabe vorgenommen hat.)

[ ] Der/die Container wurde(n) nach der Freigabe entladen.

[ ] Der/die Container wurde(n) nach erfolgte/n Freigabemessung/en wieder verschlossen. Diese Freigabebescheinigung verliert damit ihre Gültigkeit, wenn der Container nicht innerhalb von 2 Stunden / 24 Stunden * entladen wird.

Der/die Container wurde(n) gemäß den Vorschriften der TRGS 512 gelüftet und mit folgender Einschränkung für nachfolgende Tätigkeiten freigegeben:
Ein Nachgasen der behandelten Ware kann trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden. Außerdem können andere Gefährdungen auftreten (siehe oben unter "Besonderheiten"). Beim Entladen ist weiterhin besondere Vorsicht geboten. Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter sind in einer Gefährdungsbeurteilung nach erneuter Schadstoffmessung festzulegen.

................................................................ ................................................................

(Ort, Datum) (Unterschrift des Sachkundigen)

*) nicht Zutreffendes streichen!

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Beurteilungsmaßstäbe für Gefahrstoffe in Importcontainern (Aufzählung beispielhaft für häufig auftretende Gefahrstoffe)Anlage 4 12

Tabelle 1: Begasungsmittel gemäß Anhang I Nr.4 GefStoffV in Import-Containern

Inhaltsstoffchem. FormelCAS-Nr.

Beurteilungsmaßstab

ppm

mg/m3

Brommethan (Methylbromid)CH3Br

74-83-9

1c

3,9c

EthylenoxidC2H4O

75-21-8

0,1b

0,2b

FormaldehydCH2O

50-00-0

0,3c

0,37c

Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff)HCN

74-90-8

1,9c

2,1c

Phosphorwasserstoff (Phosphin)PH3

7803-51-2

0,1a

0,14a

Sulfuryldifluorid (Sulfurylfluorid)SO2F2

2699-79-8

o.A.

10a

 Tabelle 1: Begasungsmittel gemäß Anhang I Nr.4 GefStoffV in Import-Containern

Inhaltsstoffchem. FormelCAS-Nr.

Beurteilungsmaßstab

ppm

mg/m3

AmmoniakNH37664-41-7

20a

14a

BenzolC6H671-43-2

0,06b

0,2b

Chlorpikrin (Trichlornitromethan)CCl3NO276-06-2

0,1a

0,68a

Chlormethan (Methylchlorid)CH3Cl74-87-3

50a

100a

KohlendioxidCO2124-38-9

5000a

9100a

KohlenmonoxidCO630-08-0

30a

35a

StyrolC8H8102-42-5

20a

86a

ToluolC7H8108-88-3

50a

190a

Xylol (alle Isomeren)C8H101330-20-7

100a

440a


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