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F. Gerätebezogener Strahlenschutz 12
Die mit dem Buchstaben B gekennzeichneten Prüfpositionen sind Beschaffenheitsanforderungen nach dem MPG. Diese Kennzeichnung hat für die Durchführung der Prüfung keine direkte Bedeutung und dient nur zur Erleichterung b ei einer eventuell durchzuführenden statistischen Auswertung der Prüfergebenisse.
(3) [01F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein | |
Filterung: |
|||
(2) [01F03] |
Kleinste Gesamtfilterung (Sichtprüfung) O ≥ 2,5 mm A1; O Mammographie: siehe DIN 6815 Tabelle 4b |
entf/ja/nein | B |
Begrenzung des Nutzstrahlenbündels: |
|||
(1) [01F04] |
Für den Anwendungszweck geeignetes Blendensystem vorhanden (s. DIN 6815) | ja/nein | |
(2) [01F05] |
Bei einstellbarem Blendensystem: Feldgrößen einstellbar |
entf/ja/nein | B |
(2) [01F06] |
Einstellung und Funktion der automatischen Formateinblendung ohne Mängel | entf./ja/nein | |
(2) [01F08] |
Geeignete Tubusse vorhanden und ohne Mängel | entf /ja/nein | B |
(1) [01F09] |
Lichtvisier (außer bei Tubussen und Geräten mit fester Zentrierung und festem Fokus Bildempfänger-Abstand) vorhanden Hinweis: Bei Mammographiegeräten muss ein Lichtvisier immer vorhanden sein. |
entf/ja/nein | B |
(2) [01F10] |
Übereinstimmung von Nutzstrahlensfeld und Lichtvisierfeld Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Lichtvisierfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Lichtvisierfeldes in zwei senkrecht aufeinanderstehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes (ausgenommen Mammographiegeräte mit festem Fokus-Bildempfänger-Abstand) | entf/ja/nein | B |
(2) [01F11] |
Zentrierung von Nutzstrahlenfeld und Bildempfänger Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Bildempfängerfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängerfeldes in zwei senkrecht aufeinander stehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes (ausgenommen Mammographiegeräte) | entf/ja/nein | B |
(2) [01F12] |
Lichtfeld deutlich erkennbar | entf/ja/nein | |
Zentrierung Nutzstrahl/Anwendungsgerät: |
|||
(3) [01F13] |
Fokuslage erkennbar | ja/nein | B |
(2) [01F14] |
Strahler einwandfrei positionierbar und mechanische Befestigungen ohne offensichtliche Beschädigungen | ja/nein | |
(2) [01F15] |
Geeignete Einstellhilfen am Gerät (z.B.: Libelle, Lichtzeiger, Markierungen) vorhanden und ohne Mängel | entf /ja/nein | B |
(2) [01F16] |
Bei Mammographie: Überstrahlung des Bildempfängers ≤ 2 % des Fokus-Bildempfängerabstandes an jeder der 4 Kanten für alle Formate (s. DIN V 6868-152 und PAS 1054) |
entf./ja/nein | |
(2) [01F17] |
Bei der Anfertigung seitlicher Aufnahmen mit mobilem Röntgengerät: Maßnahmen zur Vermeidung der Nutzstrahlungs-Exposition von Personen vorgesehen |
entf/ja/nein | . |
(2) [01F18] |
Kennzeichnung der Kassetten hinsichtlich der verwendeten Verstärkungsfolien bzw. Speicherfolientyps vorhanden (s. DIN 6815) | entf/ja/nein | B |
(2) [01F19] |
Bei festem Fokus-Stützwand-Abstand: Maximale Aufblendung nicht größer als Bildempfängerformat |
entf /ja/nein | |
(1) [01F20] |
Bei fester Zentrierung auf Bildempfänger: Feldgröße kann für kleine Personen und Kinder von unten eingeblendet werden Hinweis: Diese Prüfposition gilt nur, wenn ausschließlich Thorax-Untersuchungen durchgeführt werden (sonst [01F10] und [01F11]). |
entf/ja/nein | |
(2) [01F21] |
O Streustrahlenraster entspricht dem Folus-Bildempfänger-Abstand und O Raster ohne Beschädigungen (keine Artefakte sichtbar) |
entf/ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
(2) [01G01] |
Bei mehreren Strahlern und/oder Anwendungsgeräten: Angewählter Betriebszustand eindeutig erkennbar | entf/ja/nein | ||
(3) [01G02] |
Optisches oder akustisches Signal bei Aufnahmen am Auslösungsort wahrnehmbar | ja/nein | ||
(2) [01G03] |
Grenzzeit-/Grenz-mAs-Sicherheitsschalter vorhanden (nach Herstellerangabe) | ja/nein | B | |
(2) [01G04a] |
Bei Belichtungsautomatik: Zusätzliche Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben vorhanden. |
entf./ja/nein | B | |
(3) [01G04b] |
Bei Belichtungsautomatik: Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben bei ≤ 600 mAs oder ≤ 60 kWs (DIN EN 60601-2-54); für Mammographie: nach Herstellerangaben bei ≤ 1200 mAs (DIN EN 60601-2-45) |
entf./ja/nein | B | |
(1) [01G05] |
Belichtung nur mit Totmannschalterfunktion | ja/nein | B | |
(2) [01G07] |
Bei Belichtungsautomatik: Bei einem Strahler und mehreren Anwendungsgeräten, die von einem Schaltgerät bedient werden: Kassettenabtastung oder Fail-Safe-Schaltung vorhanden (DIN 6815) oder andere gleichwertige Maßnahmen vorhanden (gilt auch für CR-Kassetten und DR-Systeme) |
entf./ja/nein | B | |
Bei Mammographiegeräten: | ||||
(1) [01G11] |
O | Automatische Zuordnung von oder |
||
O | Verriegelung zwischen angewähltem, entsprechend angezeigtem Filter und zugehöriger Abschaltung der Belichtungsautomatik (Ausführungsfrist: bis 31.12.2007) |
entf./ja/nein |
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz 11 12
(1) [01H01] |
Anlage I erfüllt | ja/nein | |||
(2) [01H02a] |
Überprüfung der Filmbetrachtungsgeräte, an denen Befundungen vorgenommen werden, entsprechend den Vorgaben in der DIN 6856-1 und in Abschnitt 3.1.3.7 der QS-RL durchgeführt |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H02b] |
Filmbetrachtungsgeräte ohne Mängel | entf./ja/nein | |||
(1) [01H03a] |
Abnahmeprüfung durchgeführt | ||||
O | Röntgeneinrichtung nach DIN EN 61223-3-1, DIN EN 61223-3-2 und DIN V 6868-152 und 6868-58 oder PAS 1054, zusätzliche Prüfung nach. Abschnitt 3.1.3.3 bzw. 3.1.3.12 der QS-RL |
entf./ja/nein | |||
[01H03b] | O | Bilddokumentationssystem nach DIN 6868-56 | entf./ja/nein | ||
[01H03c] | O | Bildwiedergabegerät nach DIN V 6868-57 bei Teleradiologie: an allen Standorten der Befundung (siehe Abschn. 3.1.3.8 QS-RL) |
entf/ja/nein | ||
( ) [01H03d] |
Abnahmeprüfung hat keine Mängel ergeben (siehe auch Anlage IV) (Mängelkategorie wird vom Sachverständigen festgesetzt) | entf./ja/nein | |||
(1) [01H03e] |
Teilabnahmeprüfung nach Änderung im Sinne der Anlage II durchgeführt; sie hat keine Mängel ergeben | entf/ja/nein | |||
(1) [01H03f] |
Funktionsprüfung der Filmverarbeitung nach DIN V 6868-55 vorhanden; sie hat keine Mängel ergeben | entf./ja/nein | |||
(2) [01H03g] |
Protokolle vorhanden ([01H03a] bis [01H03f]) | entf /ja/nein | |||
O | Abnahmeprüfung des Röntgengerätes von Firma ... am ... |
ja/nein | |||
[01H03h] | O | Abnahmeprüfung DIN V 6868-57 (BWG) von Firma ... am ... |
entf./ja/nein | ||
[01H03i] | O | Abnahmeprüfung DIN V 6868-56 (BDS) von Firma ... am ... |
entf./ja/nein | ||
[01H03k] | O | Teilabnahmeprüfung des Röntgengerätes von Firma ... am ... |
entf./ja/nein | ||
[01H03l] | O | Teilabnahmeprüfung DIN V 6868-57 (BWG) von Firma ... am ... |
entf./ja/nein | ||
[01H03m] | O | Teilabnahmeprüfung DIN V 6868-56 (BDS) von Firma ... am ... |
entf./ja/nein | ||
[01H03o] | O | letzte Funktionsprüfung der Filmverarbeitung von Firma ... am ... |
entf./ja/nein | ||
(3) [01H04] |
Bedienungselemente eindeutig gekennzeichnet | ja/nein | B | ||
(2) [01H05] |
Eindeutige Einstellung der Betriebswerte möglich: | ||||
O
O O |
Röhrenspannung und mAs-Produkt und Belichtungsstufen (bei Belichtungsaustomatik) oder Programmschalter (bei Organautomatik) |
ja/nein | B | ||
(2) [01H06] |
Röhrenspannung erkennbar bzw. zuzuordnen (Zahlenwert und Einheit) |
ja/nein | B | ||
(2) [01H07a] |
Röhrenstrom und Belichtungszeit bzw. mAs-Produkt erkennbar (Zahlenwert und Einheit) Anmerkung: Bei Scan-Systemen können auch andere Parameter (z.B. Scanzeit und -geschwindigkeit) wichtig sein. |
entf./ja/nein | B | ||
(2) [01H07b] |
Bei fehlender Nachanzeige des mAs-Produktes bei Belichtungsautomatik: Dosisflächenproduktanzeige vorhanden |
entf/ja/nein | B | ||
(2) [01H08] |
Eindeutige Zuordnung der Belichtungsstufen zum verwendeten Film-Folien-System bzw. digitalen Bildempfängersystem (DIN 6815) |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H10] |
Funktion der Belichtungsautomatik ohne Mängel (Prüfmethode entsprechend DIN 6815, DIN V 6868-152, PAS 1054) |
entf./ja/nein | B | ||
(2) [01H12] |
Bei FFS: Letztes Protokoll über die Prüfung der Gleichmäßigkeit des Verstörkungsfaktors gemäß 3.2.10 der QS-RL vorhanden von: .............. am: .................... |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H12a] |
Bei CR-Systemen und FFS: Letztes Protokoll über die Prüfung der Artefaktfreiheit gemäß 3.2.17 oder 3.2.4.2 der QS-RL von: ................ am: ................ vorhanden |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H12b] |
Bei FFS: Letztes Protokoll über die Prüfung der Kassettenanpressung gemäß 3.2.11 der QS-RL von: .................. am: ............... vorhanden |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H12c] |
Letztes Protokoll über die Prüfung des Dunkelraums gemäß 3.2.9 der QS-RL von: .................. am: ............... vorhanden |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H13] |
Dosisflächenproduktanzeige vorhanden (s. E 12 Anlage I ) |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H14] |
Grenzwerte der Nenndosis KN bei FFS nicht überschritten (s. Anlage I) |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H15] | Grenzwerte der Bildempfängerdosis KB (gilt nicht für Thoraxaufnahmen mit L-Filmen oder vergleichbaren Filmen) oder der mittleren Parenchymdosis DPD(gilt für digitale Mammographie, siehe E 15) bei Belichtungsautomatik bzw. bei Organautomatik nicht überschritten (s. Anlage I) |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H16] |
Dosisflächenprodukt eindeutig erkennbar (Zahlenwert und Einheit) |
entf /ja/nein | |||
(2) [01H17] |
Richtigkeit der Ermittlung des Dosisflächenproduktes (auch bei der Untersuchung von Kindern) gegeben (s. DIN EN 60580 und DIN 6815) Anmerkung: In pädiatrischen Praxen und pädiatrischen Kliniken bzw. Einrichtungen ist eine Auflösung der Dosisflächenproduktanzeige von 0,01 µGy⋅m2 (entspricht DICOM-Standard cGy⋅cm2) im kleinsten Messbereich erforderlich. |
entf /ja/nein | B | ||
(2) [01H21] |
Lagerung der Röntgenfilme entsprechend DIN 6860 |
entf./ja/nein | |||
(2) [01H22] |
Voraussetzungen für die Einstellung einer geeigneten konstanten Umgebungsbeleuchtung bei der Nutzung von Bildwiedergabegeräten gegeben |
entf/ja/nein | |||
(2) [01H23] |
Für Röntgeneinrichtungen, die nach dem 30.06.2002 erstmalig in Betrieb genommen wurden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b RöV): |
entf./ja/nein | |||
O | Vorrichtungen zur Anzeige der Strahlenexposition des Patienten vorhanden | ||||
O Messeinrichtungen oder O Angabe durch Gerät oder O unmittelbare Ermittlung der Strahlenexposition des Patienten auf andere Weise (nur für Mammographiegeräte) (z.B. Tabellen oder Nomogramme, siehe DIN 6809-7) |
entf/ja/nein | ||||
(2) [01H24] |
Bei digitalen Bildempfängern Angabe eines Dosisindikatorwertes auf dem Bilddokument (bei Mammographie ersatzweise die Parenchymdosis). Die Angabe des Dosisindikatorwertes ist bei Röntgenbiopsieeinrichtungen nicht erforderlich |
entf/ja/nein | |||
(1) [01H25] |
Bei Mammorgraphiegeräten mit digitalem Bildempfänger: Überprüfung des Kontrastauflösungsvermögens nach Abschnitt 3.1.3.3.B der QS-RL ohne Mängel (siehe auch E 16) |
entf/ja/nein |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Anwendungsgerät 1: ...
Anzahl der Aufnahmen .... /Jahr
verwendeter Fokus-Film-Abstand: ... cm
höchste beabsichtigte Werte ... kV ..... mAs/Bel.-Stufe
Art der Anwendung nach lfd. Nr. der Anlage I: ......
Anwendungsgerät 2: ......................
Art der Anwendung nach lfd. Nr. ... der Anlage I.
Anwendungsgerät 3: ......................
Art der Anwendung nach lf. Nr. der Anlage I : .
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messbedingungen: |
||||
Aufnahmen am Anwendungsgerät (Strahlrichtung) |
eingestellte Betriebswerte (kV, mAs, Bel.-Stufe) |
Feldgröße in der Bild- empfänger- ebene |
Fokus- Bildempfänger- Abstand |
Fokushöhe über Boden |
cm x cm |
cm |
cm | ||
Messgerät:........... Typ: ........... Prüfkörper: .......... |
Hersteller:........... (s. DIN 6815) |
|
Messergebnisse: |
|||||
Messort | Kennz. in der Skizze |
Höhe über dem Boden |
gemessene Ortsdosis |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahres dosis |
cm | µSv/h | mSv | mSv | ||
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 6815
M. Auswertung
O | Im Rahmen der Kontrolle der Abnahmeprüfung (siehe 6. Absatz in Abschnitt 1.2.3) sind folgende Positionen geprüft worden: ............ |
O Die Erebnisse lagen innerhalb der vorgegebenen Toleranzen | |
O Die Ergebnisse lagen nicht innerhalb der vorgegebenen Toleranzen | |
O | Bei Teleradiologie nach § 3 Abs. 4 RöV: |
O Die Abnahmeprüfung nach DIN 6868-159 wurde von Firma ............ am............. durchgeführt. |
|
O Die Teilabnahmeprüfung nach DIN 6868-159 wurde von Firma ............... am ........... durchgeführt. |
|
O Die ABnahmeprüfung der Bildwiedergabegeräte wurde an folgenden Standorten der Befundung durchgeführt (siehe Abschn. 3.1.3.8 QS-RL): ...... | |
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ........... ausreichend. | |
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten. | |
O | Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt. |
O | Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV) |
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .....................
......................................... Ort und Datum |
......................................... Unterschrift |
2.2.3 Prüfberichtsmuster für kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte sowie für Therapiesimulatoren
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Schaltgerät Typ: ........... Generatortyp: ........... |
Hersteller: ........... |
||
Nennwert der kürzesten Schaltzeit bei Belichtungsautomatik ....ms (siehe Tab. I 1 und E 2 in Anlage I) |
|||
Röhrenschutzgehäuse Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
||
Röntgenröhre Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... Brennfleck-Nennwerte: ......................... |
Hersteller: ........... |
||
maximal einstellbare Röntgenröhrenspannung. für Aufnahmen: .....................kV für Durchleuchtung: .................... kV |
|||
kleinste Gesamtfilterung: vorhandene Zusatzfilter: Vorrichtung für Zusatzfilter vorhanden: |
........... mm A1 ........... mm ........... entf./ja/nein |
||
Begrenzung des Nutzstrahlenbündels Blendensystem: | |||
Typ: ........... | Hersteller: ........... | ||
O ohne Formatautomatik O mit Formatautomatik |
Einstellung der Betriebswerte: | |
für Aufnahmen | |
O | Handeinstellung |
O | Belichtungsautomatik |
O | programmierte Aufnahmetechnik |
für Durchleuchtung | |
O | Automatische Dosisleistungsregelung (ADR) |
O | Handeinstellung von kV und mA |
für durchleuchtungsgezielte Aufnahmen | |
O | Handeinstellung, |
O | programmierte Übernahme der Durchleuchtungsparameter |
O | Belichtungsautomatik |
O | programmierte Aufnahmetechnik |
Anwendungsgeräte: |
|
O | Tisch Firmenbezeichnung: ........... Streustrahlenraster typen: ........... |
O | Tomographie/Zonographie |
O digital O analog (mechanisch) |
|
O | Vertikal-Stativ Firmenbezeichnung: ........... Streustrahlenraster typen: ........... |
O | Schwenk/Fahr-Stativ Firmenbezeichnung: ........... Streustrahlenraster typen: ........... |
O | Umlegbares Anwendungsgerät |
O | Zwei-Ebenen-Arbeitsplatz |
O | Ein-Ebenen-Arbeitsplatz Firmenbezeichnung: ........... |
O | Zielgerät, Firmenbezeichnung: ........... Streustrahlenraster typen: ........... |
Bildempfänger für Radiographie: |
|
O | Film-Folien-Systeme: ................... Film: ............... Verstärkungsfolie: ................ Empfindlichkeitsklasse: ................. |
O | CR-System Hersteller: ............... Speicherfolientyp: ............ Reader: .................. Fabr.-Nr.: |
O | DR-System Hersteller: ............... Detektortyp: ................. Fabr.-Nr.: |
Bilderzeugung über die Durchleuchtungseinrichtung |
|
Bildempfängersystem: | |
O Bildverstärker: | |
O DR-System | |
Bildempfänger | |
O Nenndurchmesser (Vollfeld): .............. | |
O Zoom-Formate (Durchmesser): ............. | |
O | gepulste Durchleuchtung |
O | Durchleuchtung mit wählbaren ADR-Kennrichtlinien |
O | High Level Mode (HLM) (Definitiion: s. Tab. 3.1.2 QS-RL) |
O | eletronische Bildspeicherung |
O | digitale Aufnahmetechnik |
O DSa (im SInne der Anlage I lfd. Nr. 10 und 11) | |
O Indirekt-Aufnahme | |
O Cine-Technik | |
O 3D-Funktion | |
O | Bilddokumentationssystem |
O | Befundung von Röntgenaufnahmen über |
O Bildwiedergabegerät O Filmbetrachtungsgerät |
|
O | Archivierung |
O Film O lokale digitale Archivierung im Sinne DIN 6878-1 |
|
O | Integration in PACS |
O | teleradiologische Anwendung |
O | Interventionen (siehe Anlage I, E 12) |
O Dilatation O Elektrophysiologie O ........... |
|
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV | |
O ist erfolgt O muss noch durchgeführt werden |
Durchführung Teilkörperdosimetrie (Fingerringdosismeter) | ja/nein |
Bemerkungen: .............................. |
D. Bautechnischer Strahlenschutz
Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:
Strahlenschutzplan/bauzeichnung liegt vor: | ja/nein |
Benachbarte Bereiche
seitlich: ........... (siehe Skizze)
oberhalb: ...........
unterhalb:...........
(3) [03D01] |
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel | ja/nein |
(1) [03D02] |
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 6812) | ja/nein |
(2) [03D04] |
Optische Verbindung zum Patienten vorhanden | ja/nein |
(3) [03D05] |
Akustische Verbindung zum Patienten vorhanden | ja/nein |
(2) [03D06] |
Bei Aufnahmen, die nicht im Rahmen einer Durchleuchtungsuntersuchung erfolgen: Auslöseschalter hinter ausreichender O geräteseitiger Abschirmung oder O ortsveränderlicher Abschirmung |
entf /ja/nein |
(1) [03D07] |
Bei Aufnahmen, die nicht im Rahmen einer Durchleuchtungsuntersuchung erfolgen: Auslöseschalter hinter ausreichender bautechnischer Abschirmung |
entf/ja/nein |
E. Personenbezogener Strahlenschutz 11
(2) [03E01] |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Personen, die sich - auch gelegentlich - im Kontrollbereich aufhalten, ausreichend vorhanden (s. DIN 6815) (Bei Spezialarbeitsplätzen [z.B. Herzkatheterarbeitsplätzen] ggf. erforderlich: Schutzbrille, Schilddrüsenschutz, Schutzmantel, chirurgischer Handschuh mit Abschirmwirkung) |
entf/ja/nein |
(3) [03E02] |
Persönliche Schutzausrüstung ohne Mängel (DIN EN 61331-3, 6857-1) | entf/ja/nein |
(2) [03E03] |
Ortsveränderliche Abschirmungen ohne Mängel | entf/ja/nein |
(2) [03E04] |
Patientenschutzmittel nach Anlage III ausreichend vorhanden | ja/nein |
(3) [03E05] |
Patientenschutzmittel ohne Mängel | ja/nein |
(2) [03E06] |
Ausreichender Streustrahlenschutz (........... mm Bleigleichwert) am Untersuchungsgerät vorhanden zusätzlich bei Interventionen: zum Beispiel: O Obertisch-Streustrahlenschutz O Untertisch-Streustrahlenschutz O Übergang zum Obertisch-Streustrahlenschutz vorhanden O Kombinierter Streustrahlenschutz |
ja/nein |
(2) [03E07] |
Vorhandener Streustrahlenschutz ausreichend positionierbar und ohne wesentliche Beschädigung | entf/ja/nein |
F. Gerätebezogener Strahlenschutz (s. auch Anlage I E8) 11
Die mit dem Buchstaben B gekennzeichneten Prüfpositionen sind Beschaffenheitsanforderungen nach dem MPG. Diese Kennzeichnung hat für de Durchführung der Prüfung keine direkte Bedeutung und dienst nur zur Erleichterung bei einer eventuell durchzuführenden statistischen Auswertung der Prüfergebnisse.
(3) [03F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein | |
( 2) 10 [03F02] |
Fokus - Hautabstand (FHA) O bei Gesamtfilterung z 2.5 mm Al ≥ 30 cm oder O bei Gesamtfilterung ≥ 3.0 mm Al ≥ 20 cm oder O bei Gesamtfilterung ≥ 3,0 mm Al und 0,1 mm Cu ≥ 15 cm |
ja/nein | B |
Filterung: |
|||
(2) [03F04] |
Kleinste Gesamtfilterung (Sichtprüfung) ≥ 2.5 mm Al äquivalent (s. DIN EN 60601-1-3; DIN 6815). Bei Interventionen: Zusatzfilterung für Durchleuchtung (mindestens 0,1 mm Cu äquivalent) für alle verwendeten Betriebsarten vorhanden (s. DIN 6815 und E 8) |
ja/nein | B |
Begrenzung des Nutzstrahlenbündels: |
|||
(1) [03F05] |
Für den Anwendungszweck geeignetes Blendensystem vorhanden (s. DIN 6815) |
ja/nein | |
(1) [03F06] |
Durchleuchtungsfeld am Durchleuchtungsarbeitsplatz einstellbar | ja/nein | |
(1) [03F08] |
Automatische Formateinblendung * (fokusnah) auf Bildempfängerformat der Durchleuchtung und für Zielaufnahmebetrieb vorhanden und funktionsfähig (entfällt für Therapiesimulatoren) |
entf:/ja/nein | B |
(2) [03F09] |
Einstellung und Funktion der automatischen Formateinblendung in Ordnung (entfällt für Therapiesimulatoren) |
entf/ja/nein | |
(2) [03F10] |
Bei Durchleuchtung automatische fokusnahe Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes auf Bildempfänger-Eingangsformat (entfällt für Therapiesimulatoren) |
entf./ja/nein | B |
(2) [03F11] |
Bei Durchleuchtung automatische fokusnahe Einblendung so, dass Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängereingangs in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes ist und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängereingangs in zwei senkrecht aufeinanderstehen Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes ist (gilt auch für Ausschnittsvergrößerungen) (DIN EN 61223-3-1) (entfällt für Therapiesimulatoren) Anmerkung: Bei rechtwinkligen Blendensystemen müssen die Blendenränder mindestens an zwei nicht gegenüberliegenden Seiten noch sichtbar sein (DIN 6868- 4). |
entf./ja/nein | |
(2) [03F12] |
Bei Zielaufnahmen mit automatischer fokusnaher Formateinblendung für alle verwendeten Formate (charakteristische Formate): Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängerfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes in zwei senkrecht aufeinanderstehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus Bildempfänger-Abstandes (DIN EN 61223-3-1) | entf./ja/nein | |
(1) (03F13] |
Lichtvisier vorhanden (bei Direktaufnahmen, die nicht mit Durchleuchtung voreingestellt sind) | entf/ja/nein | B |
(2) [03F14] |
Übereinstimmung von Nutzstrahlenfeld und Lichtvisierfeld für Direktaufnahmen Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Lichtvisiergeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Lichtvisierfeldes in zwei senkrecht aufeinander stehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes |
entf/ja/nein | B |
(2) [03F15] |
Zentrierung von Nutzstrahlenfeld und Bildempfänger für Direktaufnahmen Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Bildempfängerfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängerfeldes in zwei senkrecht aufeinanderstehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes |
entf/ja/nein | B |
(2) [03F16] |
Lichtfeld deutlich erkennbar | entf/ja/nein | |
Zentrierung Nutzstrahl/Anwendungsgerät: |
|||
(3) [03F17] |
Fokuslage erkennbar | ja/nein | B |
(3) [03F18] |
Strahler einwandfrei positionierbar und mechanische Befestigungen ohne offensichtliche Beschädigungen | ja/nein | |
(2) [03F19] |
Bei zusätzlichem Anwendungsgerät: Geeignete Einstellhilfen am Gerät (z.B. Libelle, Lichtzeiger, Markierungen) vorhanden und ohne Mängel |
entf/ja/nein | B |
(1) [03F20] |
Abschirmung am Bildempfänger bei allen Abständen allseitig größer als Nutzstrahlenfeld (entfällt für Therapiesimulatoren) |
entf/ja/nein | B |
(2) [03F21] |
Bei frei zentrierbarem Strahler- Bildempfängersystem: Geeignete Zentrierhilfen für Strahler und/oder Bildempfängersystem (Bildverstärker, Filmwechsler für Serienaufnahmen) vorhanden und ohne Mängel |
entf/ja/nein | B |
(2) [03F22] |
Kennzeichnung der Kassetten hinsichtlich der verwendeten Folien bzw. des SPeicherfolientyps vorhanden (s. DIN 6815) | entf/ja/nein | B |
(2) [03F23] |
O Streustrahlenraster entspricht dem Fokus-Bildempfänger-Abstand und O Raster ohne Beschädigungen (keine Artefakte sichtbar) |
entf/ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
(2) [03G01] |
Bei mehreren Strahlern und/oder Anwendungsgeräten: Angewählter Betriebszustand eindeutig erkennbar |
entf/ja/nein | |
(3) [03G02] |
Optisches oder akustisches Signal bei Aufnahmen am Auslösungsort wahrnehmbar | entf/ja/nein | |
(2) [03G03] |
Grenzzeit-/Grenz-mAs-Sicherheitsschalter vorhanden (nach Herstellerangabe) | entf/ja/nein | B |
(2) [03G04a] |
Bei Belichtungsautomatik: Bei einem Strahler und mehreren Anwendungsgeräten, die von einem Schaltgerät bedient werden: Kassettenabtastung oder Fail-Safe-Schaltung (siehe DIN 6815) vorhanden oder andere gleichwertige Maßnahmen (gilt auch für CR-Kassetten und DR-Systeme) |
entf./ja/nein | B |
(2) [03G04b] |
Bei Belichtungsautomatik: Zusätzliche Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben vorhanden |
entf./ja/nein | B |
(3) [03G04c] | Bei Belichtungsautomatik: Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben bei ≤ 600 mAs oder ≤ 60 kWs (DIN EN 60601-2-54) |
entf./ja/nein | B |
(2) [03G05] |
Tastschalter am Durchleuchtungsarbeitsplatz vorhanden | ja/nein | B |
(2) [03G06] |
Zusätzlicher Dauerkontaktschalter für Durchleuchtung: Nur am Arbeitsplatz des Untersuchers |
entf/ja/nein | B |
(2) [03G07] |
Bei Dauerkontaktschalter: Einschaltverriegelung der Durchleuchtung bei auskuppelbarem Röntgenstrahler oder Zielgerät vorhanden |
entf/ja/nein | B |
(1) [03G08] |
Eingeschaltete Durchleuchtungsstrahlung über O eindeutige Schalterstellung oder O Signalleuchte am Arbeitsplatz des Untersuchers deutlich erkennbar ** |
ja/nein | |
(2) [03G09] |
Akustische oder optische Anzeige des High-Level-Modes vorhanden und funktionsfähig | entf /ja/nein | |
(2) [03G10] |
Nach längstens 5 min. Durchleuchtungszeit am Arbeitsplatz des durchleuchtenden Arztes deutlich wahrnehmbares akustisches oder optisches Signal, das sich nicht selbständig abschaltet | ja/nein | |
(2) [03G11] |
Auslösung der Röntgenstrahlung mit Fußschalter: von unkontrollierter Gewalteinwirkung abgesehen keine unbeabsichtigte Auslösung möglich (z.B. Schutzbügel, Steg oder ähnlich wirkende Einrichtung, Schlüsselschalter am Schaltgerät) |
entf/ja/nein | |
3D-Darstellung: |
|||
(1) [03G12] |
Automatische Abschaltung des Scan-Ablaufs bei Störung der Rotationsbewegung (Herstellerangabe) | entf/ja/nein | B |
(1) [03G13] |
Unterbrechung der Strahlung möglich (z.B. durch Notschalter, Totmannschalter) | entf/ja/nein | B |
(2) [03G14] |
Maßnahmen für störungsfreie Rotationsbewegung getroffen (z.B. Zwang zum Probelauf, Berührungsabschaltung) | entf /ja/nein | |
(2) [03G15] |
Optisches Signal solange Strahlung eingeschaltet ist | entf./ja/nein | B |
weiter . |
(Stand: 22.09.2020)
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